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 Alternativen zur Jagd 

Weitgehendes Jagdverbot in den Niederlanden

Hollands Wildtiere können aufatmen
Denn seit April 2002 ist die Jagd dort weitgehend abgeschafft. Hintergrund: In den Niederlanden wurde 1998 das »Flora- und Faunawelt« verabschiedet, ein neues Naturschutzgesetz, das die meisten Tierarten ganzjährig unter Schutz stellt. Wildschweine, Füchse, Marder, nahezu alle Vogelarten und auch Rehe und Hirsche dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung ab April 2002 nicht mehr gejagt werden. Selbst das in die Kritik von Tierschützern geratene niederländische Königshaus will künftig auf Treibjagden verzichten.

Die Naturschützer von »Faunabescherming« begannen schon 1976 mit der Gründung einer Stiftung und der Herausgabe einer Zeitschrift, die viermal im Jahr erscheint. Bereits 1977 wurde die parlamentarische Initiative ins Leben gerufen um die Gesetze und Regelungen für den Schutz von Pflanzen und Tieren klarer zu gestalten. 

Am 25. Mai 1998 wurde das neue Flora- und Faunagesetz angenommen. Zunächst sollten die allgemeinen Regeln in dem Gesetz noch ausgearbeitet werden. Das Flora- und Faunagesetz ist nämlich ein »Rahmengesetz«. Das bedeutet, dass in dem Gesetz nur die Hauptlinien der Regeln stehen. Inzwischen sind die einzelnen Regelungen ausgearbeitet, so dass das neue Gesetz am 1. April 2002 in Kraft tritt.

Ziel des neuen Gesetzes
Das Ziel des Flora- und Faunagesetzes ist der Erhalt der Pflanzen- und Tierarten, die wild vorkommen. Ein zweites Ziel des Gesetzes ist, dass alle wild vorkommenden Pflanzen und Tiere grundsätzlich in Ruhe gelassen werden, nicht nur die seltenen Arten.

Welche Pflanzen- und Tierarten geschützt werden sollen, steht im Gesetz. Der Schutz erfolgt auf drei Weisen:

* Erstens durch das Verbot von Hand­lungen, welche die Erhaltung von wild lebenden Pflanzen und Tieren unmittelbar in Gefahr bringen könnten.

* Zweitens - und das ist neu - können kleine Objekte oder Gelände in Holland, die für das Weiterbestehen einer bestimmten Tierart von großer Bedeutung sind, als geschütztes Gebiet ausgewiesen werden.

* Und drittens können bedrohte Tierarten auf der Roten Liste aufgenommen werden. Das verpflichtet die Behörden  spezielle Schutzmaßnahmen für diese Arten zu treffen.

Die Behörde sorgt für Lebensraum durch die Zuweisung von geschützten Naturschutzgebieten, nationale Parks und Naturmonumente oder durch die Bereitstellung von Vogelschutzzonen. In diesen Gebieten ist die Jagd  meistens vollständig verboten.

Geschützte Tierarten
Nach dem neuen Flora- und Faunagesetz sind folgende Pflanzen-und Tierarten geschützt und dürfen nicht gejagt werden:

* alle Säugetiere, die von Natur aus in Holland wild vorkommen, mit Ausnahme von der braunen Ratte, der schwarzen Ratte und der Hausmaus

* alle Vogelarten, die von Natur aus in dem Gebiet der Mitgliedstaaten der EU wild vorkommen

* alle Amphibien und Reptilien, die von Natur aus in Holland wild vorkommen

* Fische, Krusten- und Muscheltiere, soweit sie nicht unter das Fischereigesetz fallen

* bestimmte ausgewiesene Insekten (z.B. Schmetterlinge, Libellen und Ameisen).

Ein neues Verhältnis zu den Tieren
Die bahnbrechende Leistung des  Flora- und Faunagesetzes ist das neue Verhältnis zu den Tieren. Bisher wurden auch in der niederländischen Gesetzgebung die Tiere immer ausschließlich vom Standpunkt des Menschen aus betrachtet: Sie waren nützlich oder schön oder schädlich. Jetzt werden Tiere auch geschützt, weil ihre Existenz an sich wertvoll ist.

Die Betonung des Eigenwerts der Tiere stellt im Vergleich zur antiquierten Gesetzeslage in Deutschland einen Meilenstein dar und sollte Vorbildwirkung für die anderen europäischen Länder haben.

Sorgepflicht
Von dieser Idee aus ist auch die Sorgepflichtbestimmung entstanden. In dieser Bestimmung steht: »Jeder trägt genügend Sorge für die wild lebenden Tiere und Pflanzen, sowie für ihre unmittelbare Lebensumgebung.« Das gilt für jeden Bürger und für alle holländischen Tierarten.

Jagd
Das Flora- und Faunagesetz erlaubt die Jagd nur noch auf sechs wilde Tierarten: den Hasen, den Fasan, das Rebhuhn, die Stockente, das Kaninchen und die Ringeltaube, wobei das Rebhuhn z. Zt. nicht gejagt werden darf, da es auf der Roten Liste steht. Dass die Bejagung dieser Tiere noch gesetzlich erlaubt ist, bedeutet jedoch nicht, dass das ganze Jahr hindurch Jagd auf sie gemacht werden darf. Pro Tierart ist im einzelnen festgelegt, wann sie gejagt werden darf. Die Jagd wird jedoch nie eröffnet in Naturparks und in Vogelschutzzonen, die vom Ministerium von LNV (Landwirtschaft, Naturverwaltung und Fischerei) zugewiesen sind.

Als Zugeständnis an Stimmen, die größere Schäden in der Landwirtschaft befürchteten im Falle einer zu starken Vermehrung von Tierbeständen, wurde in das neue Gesetz auch eine Ausnahmeregelung aufgenommen: Unter besonderen Umständen (wie z.B. schweren landwirtschaftlichen Schäden) dürfen Tiere, die zu den geschützten Tierarten gehören, getötet oder gefangen werden. Für diesen Fall muss die Provinz vorher eine Aufhebung der Polizeiverordnung erteilen. Dafür gibt es drei Bedingungen: Erstens darf es keine andere Lösung geben - d.h. alle anderen Lösungen müssen ausgeschöpft sein -, zweitens darf die Tierart nicht vom Aussterben bedroht sein und drittens muss es sich um beträchtliche Schäden an Gewächsen oder Vieh handeln.

Schadenersatz durch Fond geregelt
Wenn Tiere Schaden verursachen, wird nicht automatisch Zustimmung gegeben, diese auch zu bekämpfen. So können Dachse - eine geschützte Art - großen Schaden bereiten an Gewächsen und Boden, indem sie von den Gewächsen essen und im Weideland nach Regenwürmern graben. In diesem Fall kann der Grundbenutzer, der Schaden hat, einen Schadensersatz beantragen beim Faunafonds. Pro Jahr werden ungefähr 10 Million Gulden (gut 4,5 Millionen Euro) an Schadenersatz bezahlt. Die Schadenersätze sollen dafür sorgen, dass Bauern die - für sie schädlichen - Tiere auf ihrem Land leben lassen, so dass für diese Tiere ein Lebensgebiet sichergestellt ist.

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