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fragen aus österreich

Hallo Ihr Lieben!

Ich wohne seit einem Jahr auf einem Bauernhof am Land und bin schön öfter mit den Jägern zusammengekracht. Jetzt wollte ich mich informieren, was die den so alles dürfen und was nicht.

Ein Österreichisches Jagdgesetz habe ich gefunden, aber daraus werde ich auch nicht schlau.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Unser Hof ist von Jägerständen eingekreist und ich werde im Sommer auf Schritt und Tritt von den Jägern beobachtet (ich bin die jüngste Bäuerin der Gegend). Jetzt wurde in einer Nacht und Nebelaktion ein Jägerstand ganz in der Nähe des Hofes aufgestellt. Gibt es ein Gesetz wie weit entfernt von einem Wohnhaus ein Jägerstand aufgestellt werden darf?

Außerdem haben wir unsere Katze zwei Nächte und zwei Tage vermisst.
Ich habe sie überall gesucht bis mir einfiel die Lebendfallen der Jäger zu kontrollieren. In der ersten fand ich eine fremde Katze - welche ich befreit habe - und in der dritten meine Katze. Was kann ich gegen diese Fallen tun?

Herzlichen Dank!
Stefanie K.

Antwort von Christian Nittmann:

Sehr geehrte Frau K.!

Über unser internationales Netzwerk hat uns Ihre Mail erreicht.

Grundsätzlich ist es in Österreich so, dass die Jäger leider zuviel Rechte haben, was auch kein Wunder ist, da sie sich ihre Gesetze und Vorschriften nahezu selber machen bzw. "kontrollieren".

Österreich ist aus jagdlicher Sicht in Jagdgenossenschaften aufgeteilt. Im Prinzip ist jedes Grundstück, das nicht umzäunt ist, durch die lokale Jagdgenossenschaft bejagdbar. Dagegen können Sie sich in Österreich gar nicht wehren. In Deutschland gibt es allerdings bereits erste Bestrebungen dieses in Deutschland vergleichbare Jagdrecht zu kippen und es den Grundeigentümern zu ermöglichen die Jagd auf ihrem Land zu unterbinden.
(http://www.zwangsbejagung-ade.de/)
Aufgrund der Jagdgenossenschaftregelung und österr. Jagdrechtes können daher Hochstände nahezu überall aufgestellt werden.

Katzen dürfen, wenn sie sich weiter als ca. 200 bis 300 Meter von einem Gebäude entfernt befinden, leider geschossen werden. Lebendfallen sind erlaubt, müssen aber vom zuständigen Jäger, täglich überprüft werden. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit den Jäger anzuzeigen. In diesem Fall können Sie sich auch gerne an den Österreichischen Tierschutzverein (www.oetv.at) wenden, mit dem wir zusammenarbeiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte, auch wenn die Möglichkeiten der Gegenwehr gegen Jäger in Österreich jetzt noch beschränkt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

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