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Hobbyjäger statt Jäger

Sehr geehrte Frau Luksch!
 
Ich denke daß generell die Taktik etwas abgeändert sein sollte, um nicht etwa gar gegenteilige Erfolge zu erzielen. Seit Konfuzius´s Zeiten weiß man, daß die Verwendung von falschen Begriffen zum Niedergang führt.
Alle jagende Personen als „Jäger“ zu bezeichnen ist nicht nur objektiv falsch, sondern stärkt nur deren Zusammengehörigkeitsgefühl, und macht sie auch zu einer großen Gruppe, die wesentlich schwerer zu bekämpfen ist.
Die Aufspaltung einer großen Gruppe zu mehreren Kleinen ist ja auch eine militärische Taktik. Ist ein Heer aufgespalten ist es zur Niederlage nicht mehr weit.
Wir sagen ja auch nicht zu einem Verkäufer oder Installateur PHILATELIST, nur weil sie in ihrer Freizeit Briefmarken sammeln. Oder zu einem Pensionisten der gerne schwimmt - SCHWIMMER. Für uns sind das stets Verkäufer, Installateure oder Pensionisten. Deren Hobby kommt erst bei näherem kennenlernen zur Sprache.
Zu jagenden Personen sollte man generell Hobbyjäger (früher eben Sonntagsjäger), oder besser noch „Franz Müller, Elektriker, der in seiner Freizeit jagt“  - sagen. Das zeigt drastisch auf, daß diese „Menschen“ keinen Auftrag, oder gar eine Pflicht zur Jagd haben, ja daß sie für ihre Perversionen bezahlen müssen. Daß sie keineswegs „offizielle Personen“ sind, sondern auf dem Status von Markensammlern, Tennisspieler usw. sind, die außer dem teuer erkauften Recht zur Jagd, sonst keine Rechte haben. Ja konträr – jagende „Menschen“ haben tausende Auflagen und Vorschriften.
Gerade die intellektuell grosso modo etwas minderbegabte Landbevölkerung, die großteils in gesellschaftlich hierarchischen Formen lebt, die unserer Zwischenkriegszeit entspricht (ich lebe den ganzen Sommer am Land und kenne die Menschen dort) sieht im „Jäger“ noch den herrschaftlichen Berufsjäger, der seinen Grafen, Fürsten etc. vertritt, und umfangreiche Rechte und Pflichten an die „Untergebenen“ ja die „Leibeigenen“ (G´scherten – die Glatze war Zeichen der Leibeigenschaft) weitergibt, also anschafft, abschafft usw. Daß diese Zeiten lange vorbei sind, will nicht in deren Köpfe.
Schon wenn ein Hobbyjäger mich durch einen abgegebenen Schuß bzw. durch den Knall stört, begeht er bereits eine Verwaltungsübertretung, die gut 30 Euro Strafe nach sich ziehen kann – denn es ist eine „ungebührlicherweise Erregung störenden Lärmes“, nach den Einführungen zum Verwaltungsgesetz. Bei Berufsjäger ist das ganz anders, denn auch ein Schmied stört durch sein Hämmern, aber es ist sein Beruf, und so nicht vermeidbar. Ein Hobby darf niemanden stören. Ein Musiker darf ja auch niemanden durch seine Musik stören.
Fortsetzung folgt – ich bin etwas im Streß.
 
Liebe Grüße
Fritz H.

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