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Schrotflinte 

Hallo. Mein Kater Pauli wurde mit einer Schrotflinte angeschossen. Er hat Gott sei Dank überlebt.

Die Bleikugeln befinden sich noch im Körper, die werden entfernt, wen der Zustand meines Paulchen besser ist. Der Verdacht liegt beim Jäger. Anzeige habe ich gemacht.

Können Sie mir noch Tipps über die Rechtslage geben? Weil die Jäger sind alle der Meinung sie dürften, egal auf welches Tier mit einer Schrotflinte schiessen. Vom Tierschutzverband hab ich andere Informationen.

Kann ich sonst etwas unternehmen, gegen das grausame Töten durch den Jäger? Am Liebesten würde ich dem ganzen ein Ende setzen!!!!!! Aus Liebe und Respekt gegenüber ALLEN Tieren!!!!


Mfg. G. G.


Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrte Frau G.,

leider dürfen Jäger auf Katzen, die sich ab einer Entfernung zwischen 200 und 400 Metern von Wohnhäusern entfernt aufhalten, abschießen. Die Entfernung ist je nach Landesjagdgesetz unterschiedlich.

Wie in Ihrem Fall ist es wichtig Anzeige zu erstatten, was Sie richtigerweise gemacht haben.
Vermutlich werden Sie zwar im ersten Moment nicht viel damit erreichen. Auf dem zweiten Blick macht es aber sehr viel Sinn, weil Sie klar zu erkennen geben, dass Sie sich von Jägern nicht einschüchtern lassen und man sich von dieser Menschengruppe nicht alles gefallen lässt.

Zusätzlich könnten Sie die Presse einschalten und informieren. Damit erhöhen Sie den Druck auf die Jägerschaft, deren Image ohnehin schon stark beschädigt ist. Die Presse ist immer weniger jägerfreundlich und somit offen für Artikel über Tierschänder.

Ich wünsche Ihrem Paulchen jedenfalls alles Liebe und eine baldige Genesung.

Mit besten Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

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