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Unterschriftenliste!

Wenn ich Ihnen kurz meine Situation schildern darf:

Schon als Kind war ich eine Feindin der Jagd; seit 17 Jahren bin ich Vegetarierin. Seit 3 Jahren lebe ich mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung bei seinen Eltern. Sein Vater ist Jäger. Leider. Und ich leide wirklich sehr, wenn er ein Tier erwischt. Schon oft führte dies zu heißen Diskussionen. Er behaupte ja, er würde dies onehin nur machen, weil er keinen fremden Mann auf sein Grundstück lassen wolle.
Nächstes Jahr wird der Wald und die Wiese auf meinen Freund überschrieben, und er ist einverstanden, dass wir uns gegen die Zwangsbejagung wehren, da es für mich keine Alternative gibt.

Ich würde gerne wissen, wie jene "Einfriedung" aussehen müsste, damit auf das Grundstück keine Jäger mehr gehen?! Könnten es z.B. auch Wildgehölze sein, damit die Einfriedung steht, wo aber die Tiere problemlos durch können?? Oder kann es ein Zaun sein, der aber alle 4m einen Durchgang für das Wild lässt?

In Deutschland haben sie eine Unterschriftenaktion gestartet. Gibt es bei uns ähnliches?

Von ein paar Grundbesitzer weiß ich, dass sie ebenfalls nicht gerne Jäger auf ihre Wiesen lassen und sicher für ein neues Gesetz wären! (z.B. wegen den Wiesen, den Katzen, Hunden etc. und weil die Jäger so unfreundlich sind)

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

J. H.



Antwort von Christian Nittmann:


Liebe Frau H.,

das Thema Ruhen der Jagd ist ein eigenes Thema.
Man kann es unter bestimmten Bedingungen beantragen, wie z.B. in Wien unter folgendem Link beschrieben: http://www.jagd-wien.at/Ruhen-der-Jagd.608.0.html.

Hier ein Auszug:

"Auf Antrag des Grundeigentümers hat der Magistrat die Ausübung der Jagd auf sonstigen Grundflächen zu untersagen, wenn diese

a) durch eine feste Umfriedung (Gitter, Zaun, Mauer usw.) derart umschlossen sind, daß der Zutritt fremden Personen ohne Beschädigung oder Übersetzung der Umfriedung auf einem anderen Wege als durch die an der Umfriedung angebrachten schließbaren Türen oder Tore unmöglich ist und es sich nicht um Zäune zur Verhinderung des Aus- oder Eintrittes von Weidevieh handelt oder

b) vorwiegend der Allgemeinheit zu Erholungszwecken gewidmet sind."

Ob das Ruhen der Jagd bewilligt wird und welche baulichen Maßnahmen vorzunehmen sind, müssten Sie mit der für Ihr Grundstück zuständigen Behörde klären.

In Deutschland wird bereits gegen die Zwangsbejagung gekämpft: (http://www.zwangsbejagung-ade.de/)
Bei uns haben wir das Thema noch nicht aufgreifen können.

Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Maßnahme und finde es großartig, dass Sie in Ihrem Denken konsequent und stark sind.

Mit besten Grüßen

Christian Nittmann
Initiative zur Abschaffung der Jagd

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