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 Jagd in der Presse 2023 

wildbeimwild.com vom 03.12.2023

Italien: ITA Airways ergreift Massnahmen gegen die Trophäenjagd

Die führende italienische Fluggesellschaft, ITA Airways, verkündet mit Stolz ihre Unterstützung der Kampagne #NotInMyWorld der globalen Tierschutzorganisation Humane Society International/Europe (HSI).

Die Fluggesellschaft hat eine neue Unternehmensrichtlinie verabschiedet, die den Transport von Jagdtrophäen auf allen Unternehmensflügen, sowohl als Fracht als auch als Passagiergepäck, untersagt. Dies ist ein bedeutendes Zeugnis für das Engagement des Unternehmens für den Naturschutz sowie ein wesentlicher Beitrag zur Beendigung der Trophäenjagd und zur Förderung von Geschäftspraktiken, die die globale Verantwortung für den Schutz der Artenvielfalt anerkennen.

Weltweit werden Hunderttausende Tiere, darunter gefährdete und international geschützte Arten, von Trophäenjäger aus Freude und zur Selbstdarstellung getötet. Dies trägt zum Rückgang der Wildtierpopulationen, zu Herausforderungen im Naturschutz und zu inhumanen Jagdpraktiken bei. Im Gegensatz zur Subsistenzjagd ist die Hauptmotivation dieser Aktivität, Tiere aus Wettbewerbs- und Unterhaltungsgründen zu töten, wobei seltene oder stark nachgefragte Tiere aufgrund ihrer physischen Merkmale (dicke Mähnen, lange Stosszähne, allgemeine Grösse usw.) ins Visier genommen werden, um sie als Trophäen zur Schau zu stellen und den Jagderfolg zu präsentieren. Der Transportsektor spielt bei der Förderung dieser ethisch fragwürdigen und schädlichen Branche eine Schlüsselrolle, da viele degenerierte Trophäenjäger, die Auslandsreisen zur Jagd buchen, ihre makabren Souvenirs mit nach Hause nehmen wollen.

Auf nationaler Ebene hat das Engagement von ITA Airways eine besondere Bedeutung, da Italien zu den Hauptimportländern von Trophäen in Europa gehört. Zwischen 2014 und 2021 wurden 442 Trophäen von Säugetieren, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind, nach Italien importiert, darunter Nilpferde, Nashörner, Elefanten und Löwen. Diese Daten zeigen die aktive Beteiligung des Landes an der Trophäenjagdindustrie, obwohl eine Umfrage darauf hinweist, dass 86 % der Italiener diese Praxis ablehnen, und 74 % ein gesetzliches Verbot für den Import von Trophäen befürworten.

Durch die Teilnahme an der Kampagne hat ITA Airways mehrere Massnahmen ergriffen, darunter:

* Hinzufügung von Jagdtrophäen zur Liste der verbotenen Gegenstände: ITA Airways hat die Liste der verbotenen Gegenstände für den Transport in Passagiergepäck und Fracht erweitert und Jagdtrophäen ausdrücklich eingeschlossen. Dieses klare Verbot stellt sicher, dass solche Gegenstände auf ITA Airways-Flügen nicht akzeptiert werden.

* Online-Veröffentlichung der Richtlinie: Die Richtlinie zu Trophäen wurde auf der offiziellen Website von ITA Airways veröffentlicht, um Transparenz und Zugänglichkeit zu den neuen Anweisungen zu gewährleisten. Dieser Schritt spiegelt das Engagement des Unternehmens für offene und verantwortungsbewusste Kommunikation wider.

* Aktualisierung der Betriebsanleitungen für Fracht- und Bodenverfahren: ITA Airways hat ihre Betriebsanleitungen überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass die neuen Bestimmungen zu Trophäen vollständig in Frachtverfahren und Bodenoperationen integriert sind.

* Verbreitung der Richtlinie an Mitarbeiter, Drehkreuze und Lieferanten: Die neue Richtlinie wurde auf allen Ebenen des Unternehmens verbreitet, einschließlich Flug- und Bodenpersonal sowie Lieferanten und Drehkreuzen, an denen die Fluggesellschaft tätig ist. Diese Verbreitung gewährleistet ein vollständiges Verständnis und die Einhaltung der neuen Bestimmungen zu Jagdtrophäen.

Giovanna Di Vito, Chief Program Officer, ESG & Customer Operations von ITA Airways, betont: “Unsere starke Unterstützung für die Kampagne von Humane Society International/Europe, den Import von Jagdtrophäen nach Italien und Europa zu stoppen, spiegelt das fortwährende Engagement von ITA Airways für den Planeten, unser Land und die Gemeinschaft wider. Die neue Unternehmensrichtlinie der Fluggesellschaft, die ein Verbot des Transports von Jagdtrophäen auf ihren Flügen formalisiert, ist eine konkrete Maßnahme und unser Beitrag zum Schutz und Förderung der Tierwelt. Wir sind der Ansicht, dass Unternehmen eine Schlüsselrolle dabei spielen, ethische Praktiken zu unterstützen und zu verbreiten, die einen echten Fortschritt in Richtung einer verantwortungsbewussteren und nachhaltigeren Zukunft darstellen.”

„Die Unterstützung von ITA Airways für unsere Kampagne und ihre neue Unternehmensrichtlinie stellt einen sehr wichtigen Beitrag zur Beendigung der grausame Trophäenjagd dar. Der Transportsektor spielt ebenfalls eine große Rolle bei den kollektiven Maßnahmen, die erforderlich ist, um bedrohte Wildtiere weltweit zu schützen. Mit der Kampagne #NotInMyWorld von HSI/Europe setzen wir unsere Verpflichtung zur Erhaltung bedrohter Tierarten und Flora fort und fordern die Einführung von Verboten für den Import, Export und Re-Export von Trophäen von geschützten Tieren in Italien und Europa.“
Elise Allart, Corporate Engagement Director, von HSI/Europe

Neben ITA Airways haben eine zunehmende Anzahl von Fluggesellschaften, Frachtbetreibern und Transportunternehmen weltweit Unternehmensrichtlinien gegen den Transport von Trophäen eingeführt. Eine Übersicht aller Transportunternehmen finden Sie unter hsi.org/trophy-free-transport.

Informationen zur neue Unternehmensrichtlinie von ITA Airways finden Sie unter folgendem Link.

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orf.at vom 11.12.2023

Osttiroler Jäger müssen Wild suchen

Die Borkenkäferplage hat in Osttirol 14.000 Hektar Wald zerstört und damit die Jagd stark beeinflusst. Da sich das Wild neue Rückzugsorte gesucht hat, müssen sich die Jäger nun neue Jagdstrategien überlegen, um die Abschusspläne einzuhalten.

Wegen der Borkenkäferplage mussten 14.000 Hektar Wald geschlägert werden – mehr dazu in Verstärkter Einsatz gegen Borkenkäfer. Der Wald, der als Schutz- und Rückzugsgebiet für das Wild diente, fehle nun.

Wild hat ohne Wald keine Deckung mehr

Dadurch habe sich die Bewegung des Wildes geändert, schildert Bezirksjägermeister Hans Winkler. Das Wild habe ohne Bäume nicht mehr die nötige Deckung. Es brauche nun eine gewisse Zeit, bis sich der Jungwald entwickle. „Für einen Grundbesitzer und natürlich für uns Jäger bedeutet das viel Arbeit“, so Winkler.

Die Jäger, die den Wildbestand durch genaue Abschusspläne im Rahmen halten müssen, treffen das Wild nicht mehr dort an, wo es früher war, sagt Winkler.

Neue Strategien für die Jagd nötig

Nun müssen die Jäger die neuen Wildwechsel erst wieder ausfindig machen. Damit stehen sie in Osttirol vor der Herausforderung, neue Strategien zu entwickeln, um die Abschusspläne zum Wohle des restlichen Waldes einhalten zu können.

Das Erlegen von Wild in Gebieten, in denen die Vegetation schneller wächst als die gepflanzten Bäume oder die natürliche Verjüngung, ist besonders schwierig. Damit sei eine waidgerechte Bejagung kaum möglich, meint Winkler.

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wildbeimwild.com vom 27.11.2023

Treibjagd-Unfall in Österreich: Betrunkener Hobby-Jäger trifft Hobby-Jäger

Ein 24-Jähriger ist Sonntagmittag bei einer Treibjagd im steirischen St. Johann im Saggautal (Bezirk Leibnitz) in Österreich von einem betrunkenen Jäger getroffen und verletzt worden. Beide hatten mit rund 20 anderen Hobby-Jägern in Untergreith Tiere in einem Waldstück aufgescheucht.

Nach dem Vorfall wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet, um die genauen Umstände des Schusswechsels zu klären. Die Polizei befragte sowohl den verletzten Hobby-Jäger als auch den Schützen, um den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren.

Es stellte sich heraus, dass der betroffene Hobby-Jäger glücklicherweise keine schwerwiegenden Verletzungen erlitt. Die Projektile aus der Flinte hatten ihn im Gesicht und im Brustbereich getroffen, doch die behandelnden Ärzte gaben Entwarnung bezüglich lebensbedrohlicher Folgen.

Der Schütze hingegen, bei dem ein positiver Alkoholtest durchgeführt wurde, erlitt einen Schock und benötigte ebenfalls medizinische Betreuung. Der Vorfall zeigte wieder einmal die Gefahren des Alkoholkonsums während der Jagd und weckte die Diskussion über Sicherheitsbestimmungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.

Es bleibt abzuwarten, welche Massnahmen aufgrund dieses Vorfalls ergriffen werden, um ähnliche Unfälle in der Zukunft zu verhindern.

Die Hobby-Jagd ist eine durch und durch tierquälerische Aktivität, die weder mit Vorsicht und Respekt ausgeübt wird, und immer wieder die Sicherheit aller Beteiligten gefährdet.

Die Grenze, ab der ein Hobby-Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aus Sicht der IG Wild beim Wild bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden, wie das beim Militär- oder Polizeidienst auch der Fall ist.  Bei der Polizei oder Militär werden aus gutem Grund die älteren Semester nicht mehr in bewaffnete Einsätze mit gefährlichen Schusswaffen geschickt. Wer auf die Jagd geht, der geht zum Töten. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Waffe hantieren oder gar schiessen. Wer alkoholabhängig ist, dem muss der Jagd- und Waffenschein umgehend entzogen werden. Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtest einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild von Holland medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, jene mit Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten und genau die trinken auch Alkohol, damit sie einen ruhigen Finger haben oder trinken nicht und machen Fehlschüsse, was mit enormem Tierleid verbunden ist. Anders sind die vielen Fehlschüsse und Nachsuchen nicht zu erklären.

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orf.at vom 23.11.2023

Wildkatzen im Gailtal gesichtet

Im Kärntner Gailtal sind zwei Wildkatzen in eine Fotofalle getappt. Wie die Österreichischen Bundesforste in einer Aussendung am Donnerstag bekanntgaben, gelte diese Tierart in Österreich als ausgestorben, erobere aber wieder Lebensräume in naturnahen Wäldern. So auch in einem Revier der Bundesforste in Hermagor nahe dem Pressegger See.

Die Österreichischen Bundesforste würden sich bereits seit 2009 über die „Plattform Wildkatze“ für das heimische Wildtier engagieren, hieß es in der Meldung. „Die Bilder sind der beste Beweis dafür, dass naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes Hand in Hand gehen“, zeigte sich Antje Güttler, Bundesforste-Betriebsleiterin Kärnten-Lungau, über die Rückkehr der Wildkatze erfreut.

Die scheue und einzelgängerische Wildkatze stelle hohe Ansprüche an ihren Lebensraum und würde in den strukturreichen, weitläufigen Wäldern ausreichend Platz finden, hieß es von den Bundesforsten. „Felis – Verein zur Förderung der Europäischen Wildkatze in Österreich“ arbeitet im Projekt „Wald-Wildkatze-Wiederkehr“ daran, den aktuellen Status der Wildkatze in Österreich zu erheben. Seit Frühjahr 2023 sind im Forstrevier Hermagor Wildkameras platziert.

„Bereits bei der ersten Kontrolle waren zwei Aufnahmen von Wildkatzen dabei“, sagte der Wildkatzenexperte Peter Gerngross, der mit dem Biologen Leopold Slotta-Bachmayr das Projekt verantwortet. Aufgrund der vermehrten Nachweise liege nun in Kärnten ein geografischer Schwerpunkt der Bestandserhebung.

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wildbeimwild.com vom 21.11.2023

Kanada verkündet historisches Verbot des Handels mit Elefantenelfenbein und Nashornhorn

Die kanadische Regierung hat soeben ein Verbot des Binnenhandels mit Elefantenelfenbein und Nashornhorn sowie der Einfuhr von Jagdtrophäen, die diese Teile enthalten, angekündigt.

Mit diesen bahnbrechenden Massnahmen wird ein ministerielles Mandat aus dem Jahr 2021 erfüllt, das einen entscheidenden Schritt zum Schutz dieser ikonischen Tierarten vor dem Aussterben in freier Wildbahn darstellt.

Dieser wichtige Schritt ist das Ergebnis einer siebenjährigen Kampagne von Humane Society International/Kanada und wird von führenden Naturschützern, Tierschutzgruppen, afrikanischen Staaten und namhaften Kanadiern mit überwältigender Mehrheit unterstützt.

Die afrikanische Elefantenpopulation ist im letzten Jahrhundert um 96 % zurückgegangen, und Wissenschaftler warnen, dass sie, ebenso wie viele Nashornarten, innerhalb der nächsten Jahrzehnte aussterben könnten, wenn nicht weltweit eingegriffen wird, um Wilderer zu entmutigen.

Jedes Jahr werden in Afrika bis zu 25’000 Elefanten und 1’300 Nashörner von Hobby-Jägern ermordet. Im März 2021 hat die Weltnaturschutzunion IUCN ihre Rote Liste der bedrohten Arten aktualisiert und den afrikanischen Waldelefanten als stark gefährdet und den Afrikanischen Savannenelefanten als vom Aussterben bedroht eingestuft. Spitzmaulnashörner, die in Afrika vorkommen, werden als vom Aussterben bedroht eingestuft.

Mit dieser Ankündigung trägt der nördliche Nachbar der Vereinigten Staaten seinen Teil dazu bei, den 20 Milliarden Dollar schweren illegalen Handel mit Wildtieren weltweit zu bekämpfen, der viele ikonische Tiere an den Rand des Aussterbens treibt und gleichzeitig die globale Instabilität erhöht.

«Unsere Regierung setzt sich für den Schutz, die Erhaltung und die Förderung der biologischen Vielfalt in der Welt ein, einschliesslich der Umkehrung des weltweiten Rückgangs der Elefanten- und Nashornpopulationen“, sagte Steven Guilbeault, Minister für Umwelt und Klimawandel in Kanada. „Indem wir Kanadas Reaktion auf den Handel mit Wildtieren verstärken, werden wir praktische Lösungen durchsetzen, die den illegalen Elfenbeinhandel wirksam bekämpfen und den Artenschutz unterstützen. Die Kanadier sprechen sich mit überwältigender Mehrheit für strengere Kontrollen aus, und die kanadische Regierung setzt dies nun um.“

„Als Naturschützerin, die vor Ort in Kenia arbeitet, habe ich die verheerenden Auswirkungen von Wilderei und Trophäenjagd auf die afrikanischen Elefanten- und Nashornpopulationen aus erster Hand gesehen“, sagte Dr. Winnie Kiiru, kenianische Biologin und führende Elefantenschützerin. „Wir benötigen Länder auf der ganzen Welt, die jetzt handeln, um diese wunderbaren Tiere zu schützen, und die Massnahmen Kanadas senden eine wichtige Botschaft: Elfenbein gehört zu den Elefanten“.

„Als langjähriger Tierschützer bin ich begeistert, dass Kanada auf die überwältigende Zahl der Kanadier gehört hat, die Massnahmen zur Beendigung des sinnlosen Tötens von Elefanten und Nashörnern gefordert haben. Die von der kanadischen Regierung ergriffenen Massnahmen sind ein starker Präzedenzfall für Länder auf der ganzen Welt, die sich dem Kampf für den Schutz von Elefanten und Nashörnern abschliessen“, sagte der Musiker Bryan Adams, der den Order of Canada erhalten hat.

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kathpress.at vom 05.11.2023

"Wildtier-Gedenkfeier": Ethiker Remele problematisiert Jagd

Vertreter des Volksbegehrens für ein neues Bundesjagdgesetz trafen sich in Wiener Donaucity-Kirche - "Hubertusmessen" tragen dazu bei, "Jagdmythen aufrechtzuerhalten"

Für den Theologen und Ethiker Kurt Remele ist die konventionelle Jagd ein "fragwürdiges Unternehmen, das zahlreiche ethische Fragen provoziert". Bei der Jagd würden nämlich "empfindungsfähige Mitgeschöpfe, die selbst gerne weitergelebt hätten, in Todesangst versetzt, angeschossen oder getötet", sagte der Tierethiker im Rahmen einer "Wildtier-Gedenkfeier" am Freitag in Wien. Der emeritierte Sozialethiker an der Universität Graz und Fellow des Oxford Centre for Animal Ethics kritisierte auch die traditionellen "Hubertusmessen": Sie trügen massiv dazu bei, "Jagdmythen aufrechtzuerhalten".

Die Wildtier-Gedenkfeier fand am Fest des heiligen Hubertus in der Wiener Donaucity-Kirche statt und wurde von den Proponenten des laufenden Volksbegehrens für ein neues Bundesjagdgesetz veranstaltet (https://bundesjagdgesetz.at). Gefordert wird ein bundesweit einheitliches Jagdgesetz, das auf den Säulen Tierschutz und Ökologie basiert. So sollen etwa die Fallen-, Bau- und Gatterjagd und das Aussetzen von gezüchteten Tieren wie Fasanen zum Abschuss verboten, die Schonzeiten erweitert sowie Trophäen-Schauen, Bleimunition und die Jagd auf gefährdete Tierarten abgeschafft werden.

Der Tierarzt und Jagdkritiker Rudolf Winkelmayer und Madeleine Petrovic, die Präsidentin von Tierschutz Austria, begrüßten als Vertreter dieser Anliegen die Gäste der Gedenkfeier. Weitere Proponenten sind der Verhaltensforscher Kurt Kotrschal und Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken, Unterstützer sind zahlreiche bekannte Namen aus Wissenschaft, Rechtswesen und Kultur wie Helmut Pechlaner, Chris Lohner, Bernd Lötsch und auch Kurt Remele.

In seinem Vortrag setzte sich Remele mit den unterschiedlichen Typen der Jagd auseinander: "Subsistenzjagd", die zum Überleben notwendige Form der Jagd, ökozentrische Jagd, der es um die Erhaltung von Ökosystemen geht, aber auch die seiner Überzeugung nach bedenkliche Sport- und Freizeitjagd, in der Jagd als Hobby gepflegt und als gesellschaftliches Ereignis zelebriert wird.

Jagen - ein Hobby wie Yoga?

"Andere machen Yoga, ich gehe eben jagen", zitierte der Theologe eine Hobbyjägerin. Diese Gleichsetzung der Jagd als Tötung von Mitgeschöpfen, das einer Rechtfertigung bedürfe, mit Hobbys wie Yoga, Briefmarkensammeln und musizieren sei hochproblematisch. Laut Remele handelt es sich hier aus ethischer Sicht um eine "persuasive Kennzeichnung" und "Werturteils-Erschleichung", die sowohl bei Weidmännern als auch bei kirchlichen Amtsträgern verbreitet sei: Man bezeichne die Jagd euphemistisch als unschuldiges Freizeitvergnügen oder als nahezu mystische Naturerfahrung. Das Töten von Tieren werde umgedeutet zu einer Selbstaufopferung der Wildtiere für den Menschen. Jene, die kritische Fragen an die konventionelle Jagd stellen, würden als "ideologiegetrieben" und "naturfern" diffamiert, beklagte Remele.

Alljährlich rund um das Hubertusfest am 3. November gefeierte "Hubertusmessen" seien Ausdruck eines unreflektierten "Trachtenvereins-Katholizismus", zitierte Remele den Konzilstheologen Karl Rahner. Die Berufung auf den heiligen Hubertus, der der Jagd abschwor, sei kritisch zu hinterfragen. Laut der in verschiedenen Versionen überlieferten Hirschlegende wurde der Heilige an einem Karfreitag auf der Jagd beim Anblick eines prächtigen Hirsches mit einem Kruzifix zwischen den Sprossen des Geweihs bekehrt. Diese Legende wurde laut dem Ökumenischen Heiligenlexikon zum Motiv, dem "oft unmäßigen Jagdgebaren Einhalt zu gebieten".

Remele zitierte abschließend den verstorbenen Nobelpreisträger und anglikanischen Erzbischof von Kapstadt, Desmond Tutu: "Es ist eine Art theologischer Schwachsinn zu glauben, dass Gott die gesamte Welt nur für die Menschen gemacht habe oder dass Gott nur an einer Spezies unter den Millionen Lebewesen interessiert ist, die Gottes gute Erde bevölkern."

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wildbeimwild.com vom 01.11.2023

Wolfsschutz in Österreich: Kämpfen um strenge Naturschutzmassnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof

Der Wiener Tierschutzverein durfte am Mittwoch, dem 25.10.2023, in einer vierstündigen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für die strenge Auslegung des Schutzstatus des Wolfes kämpfen.

Der Verein ist guter Zuversicht, dass die Prüfung durch den EuGH objektiv anhand der Wolfspopulationen in anderen Mitgliedstaaten erfolgen wird, die alle unter vergleichbaren geografischen, topografischen usw. Bedingungen eine gute bis hohe Wolfsdichte aufweisen und in denen gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich mit Behirtung und Herdenschutzhunden Schafhaltung in Almgebieten betrieben wird.

Die Tiroler Landesregierung sowie die Republik Österreich waren bemüht, den Erhaltungszustand des Wolfes in Österreich als sehr gut darzustellen. Doch diese Angaben wurden rasch infrage gestellt und widerlegt und dies sogar mithilfe des Gerichtshofes, sodass letztlich klar wurde, dass der tatsächliche Erhaltungszustand der Wölfe in Österreich sehr schlecht ist!

Auf die Frage des Gerichtshofes, warum Österreich dem EuGH keine Angaben zum günstigen Erhaltungszustand übermittelt hat, musste die Gegenpartei eingestehen, weil es diesen in Österreich nicht gibt! Der Erhaltungszustand des streng geschützten Wolfes ist in Österreich miserabel.

Auch der Vertreter der EU-Kommission liess durchblicken, dass es einfach „nicht geht“, dass ein Mitgliedsstaat (Österreich) ständig Ausnahmen vom strengen Schutz erteilt (mittels Abschussgenehmigungen) und sich auf den guten Erhaltungszustand des Wolfes in anderen Ländern beruft. Eine klare Rüge gegen Österreich.

„Die österreichischen Behörden müssten nachweisen, dass der Erhaltungszustand sich im Falle einer Abschussbewilligung nicht verändert“, so weiter der Vertreter der EU-Kommission.

Die Frage des Gerichtshofes an die Tiroler Landesregierung, ob diese tatsächlich in 61 Almgebieten keine anderen Massnahmen anwenden konnte als die Tötung eines Wolfes, konnte seitens dieser nicht wirklich befriedigend beantwortet werden, zumal im agrarfachlichen Gutachten des Amtssachverständigen die gegenständlichen Almen nur auf die Möglichkeit der Umzäunung geprüft wurden, nicht jedoch punkto Behirtung und Herdenschutzhunden.

Die Generalanwältin fragte den Vertreter der Tiroler Landesregierung wortwörtlich: „Haben Sie keine Einzelfallprüfung vorgenommen, weil einfach 61 Almen für nicht schützbar erklärt wurden? Ist das tatsächlich die Art und Weise wie Sie vorgehen?“ Die Tiroler Landesregierung kam in Argumentationsnotstand bei der Frage, weshalb von 61 Almen nicht einmal eine schützbar sein soll.

Zur seitens der Tiroler Landesregierung vorgebrachten Kostenproblematik für Behirtung und Herdenschutz meinte der Vorsitzende Richter: „Das Problem der Kosten kennen wir seit Jahren, diese werden von der EU übernommen und als Unterstützungsmassnahmen den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Die Mitgliedstaaten müssen ein entsprechendes System vorsehen, damit die Entschädigungen abgeholt werden können. Auch Präventionsmassnahmen werden von der EU unterstützt.

Die Ansicht der französischen Regierung: „Wenn man ‚ernste Schäden‘ schon durch einen Wolf erfüllt sieht, dann widerspricht, dass der Logik der Prävention. Ernste Schäden müssen ‚ERNST‘ sein! Ernste Schäden lassen sich nicht auf Schäden beschränken, die ein Wolf Individuum verursacht! In Frankreich gab es 2022 4’200 Rissereignisse und es wurden über 4 Millionen Euro Entschädigungen ausgezahlt.

Der EU Rat wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es „keine sachliche Rechtfertigung einer Ausnahme für Österreich zum Wolfsschutz in den Alpenregionen“ gebe.

Am 18.01.24 wird die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorlegen, im Frühjahr 2024 kann mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden!

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orf.at vom 05.09.2023

Erneut Wolfsriss im Waldviertel vermutet

Im Waldviertel ist es kürzlich vermutlich zu einem Wolfsriss gekommen. Mehrere Schafe bzw. Ziegen sind tot aufgefunden worden. Eine DNA-Analyse soll jetzt darüber Aufschluss geben, ob tatsächlich ein Wolf die Tiere getötet hat.

Am Nachmittag des 1. September wurden in Zwinzen bei Allentsteig (Bezirk Zwettl) ein Schaf und eine Ziege etwa 100 Meter von der Weide entfernt tot entdeckt, ein weiteres Schaf starb später an seinen schweren Verletzungen.

Vier weitere Tiere werden vermisst. Ein Wolfsriss wird vermutet, deshalb war laut der Bezirkshauptmannschaft Zwettl der zuständige Amtstierarzt an Ort und Stelle, um DNA-Proben zu entnehmen. Die Ergebnisse werden in ein bis zwei Wochen erwartet, wie auch die „Kronen Zeitung“ berichtete.

Jägerschaft entscheidet über Maßnahmen

Die örtliche Jägerschaft sei informiert. Es liege jetzt im Ermessen der Jägerinnen und Jäger, zu entscheiden, ob Maßnahmen gesetzt werden sollen, heißt es von der Bezirksbehörde. Nach der neuen Wolfsverordnung ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, „Problemwölfe“ zu vergrämen oder zu schießen – mehr dazu in Land erleichtert Abschüsse von Wölfen (noe.ORF.at, 14.3.2023).

Am Truppenübungsplatz in Allentsteig – ganz in der Nähe von dort, wo die toten Tiere entdeckt worden sind – lebt jedenfalls schon länger ein bestätigtes Wolfsrudel. Laut dem österreichischen Wolfsbeauftragten Aldin Selimovic kam es in den letzten Jahren zu keinen Nutztierrissen durch dieses Rudel. Der letzte bestätigte Wolfsriss in Niederösterreich ist über ein halbes Jahr her.

EU prüft Änderung beim Schutzstatus der Wölfe

Unterdessen wurde am Montag bekannt, dass die EU-Kommission Änderungen beim Schutzstatus von Wölfen in der Europäischen Union (EU) überlegt. Bevor es hier aber zu einer Entscheidung kommt, will die Brüsseler Behörde noch mehr Daten zu dem Thema sammeln – mehr dazu in Kommission prüft Schutzstatus von Wölfen (ORF.at; 4.9.23). LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) sieht das positiv. „Es ist gut, dass die EU nun endlich den Schutzstatus des Wolfs lockern möchte, denn das fordern wir schon lange! Der Wolf ist in Europa längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, er bedroht aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und die Weidewirtschaft.“

Zu den aktuellen Vorfällen sagt Pernkopf: „Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren Lebensmittel für die Menschen und nicht Futter für den Wolf. Wir lassen sie nicht im Stich, daher werden die Risse natürlich sofort entschädigt. Außerdem gibt es Fördermittel für Zäune und einen klaren Stufenplan, wann Problemwölfe geschossen werden sollen. Denn ich möchte nicht, dass Menschen in unserer Heimat Angst vor wilden Raubtieren haben müssen.“

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orf.at vom 04.09.2023

Kommission prüft Schutzstatus von Wölfen

Die EU-Kommission überlegt Änderungen beim Schutzstatus von Wölfen in der Europäischen Union (EU). Bevor es zu einer Entscheidung kommt, will die Brüsseler Behörde noch mehr Daten zu dem Thema sammeln.

Ein Sprecher der Kommission wollte sich heute in Brüssel nicht darauf festlegen, ob der Schutzstatus von Wölfen am Ende des Prozesses gelockert wird.

„Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist eine reale Gefahr geworden für Viehherden und potenziell auch für Menschen“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Aussendung. Sie rief lokale und nationale Behörden dazu auf, wo nötig Maßnahmen zu ergreifen. Die EU-Gesetzgebung ermögliche das bereits.

Kommission will Informationen einholen

Bevor entschieden wird, ob es auch darüber hinaus zu Änderungen kommen wird, sind nun bis 22. September „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien“ aufgerufen, mehr Informationen zum Thema Wolf zu liefern.

Welche Arten von Daten genau gefragt sind, werde noch präzisiert, so ein Kommissionssprecher. Bereits im April habe man angefangen, Daten bei Expertinnen und Experten sowie nationalen Behörden einzuholen. Nun solle die Konsultation ausgeweitet werden.

Mattle: Schutzstatus entspricht „nicht mehr der Realität“

Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) setzt sich schon länger dafür ein, den Schutzstatus von Wölfen zu senken. Zusammen mit seinem schwedischen Amtskollegen Peter Kullgren (Christdemokraten) kündigte er vergangene Woche an, einen entsprechenden Aktionsplan anstoßen zu wollen.

Erfreut reagierte Tirols Landeshauptmann Mattle, in dessen Bundesland der Wolf ein besonders brisantes Thema ist, auf die Nachricht aus Brüssel. Tirol werde alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um zu belegen, dass der derzeitige Schutzstatus „nicht mehr der Lebensrealität im Alpenraum entspricht“, erklärte Mattle.

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wildbeimwild.com vom 03.08.2023

Ungarn: Hobby-Jäger, welche Bündner Wanderwolf illegal erschossen, festgenommen

Der Bündner Wolf M237 ist 1927 Kilometer bis nach Ungarn gewandert. Die Geschichte des Wanderwolfes M237, der in Ungarn getötet wurde, hat einen grossen Aufschrei ausgelöst.

Viele Menschen verfolgten die Wanderungen des streng geschützten Tieres, da der Peilsender ständig anzeigte, wo sich der Wolf aufhielt und wohin er ging, um eine neue Familie zu finden. Anfang April 2023 verstummte der Peilsender jedoch, und innerhalb kürzester Zeit wurde vermutet, dass der Wolf auf seiner Wanderschaft gestorben sein könnte.

Um sein Schicksal zu klären, ordnete das Büro für Umweltkriminalität in Ungarn am 8. April 2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter wegen des Verbrechens der Naturzerstörung an.

Seitdem wurden mehrere Ermittlungsmassnahmen ergriffen. Die Ermittler haben Durchsuchungen und Inspektionen durchgeführt, Beweise gesammelt und Zeugen befragt. Die Analyse der gewonnenen Daten und Informationen dauerte an und hat die Ermittler immer näher an die mutmasslichen Täter herangeführt. Es wurden Kontakte zu den Schweizer Behörden geknüpft, um eine gründliche Rekonstruktion der Ereignisse zu gewährleisten und die verschiedenen beteiligten Behörden in das Strafverfahren einzubeziehen.

Hobby-Jäger sind da, wo sie hingehören

Anhand der im Laufe des Verfahrens gewonnenen Informationen haben die Ermittler festgestellt, dass der geschützte Wolf M237 vermutlich am 1. April 2023 am Rande von Hidasnémeti von Mitgliedern einer Jagdgesellschaft getötet wurde. Nach der Tötung des Tieres wurde der Peilsender vom Kadaver abgeschnitten und in den Fluss Hernád geworfen. Der Peilsender wurde von den Ermittlern mit Hilfe von Tauchern gefunden.

Ermittlungen ergaben auch, dass die Hobby-Jäger wussten, dass es sich beim Wolf um ein geschütztes Tier handelte. Die Behörden haben keine Informationen über den Verbleib des toten Tieres.

Beiden Männer aus Sabol wurden im Morgengrauen des 2. August 2023 festgenommen, einer von ihnen mit Hilfe der Einheit für Terrorismusbekämpfung, da er im Besitz einer zugelassenen Schusswaffe war.

Die beiden Männer wurden von den Ermittlern verdächtigt, Akte der Naturzerstörung, des Missbrauchs von Schusswaffen oder Munition und andere Straftaten begangen zu haben, und nach den Verhören wurden sie in Strafgewahrsam genommen und ihr Gefängnisaufenthalt eingeleitet, berichtet die Polizei.

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orf.at vom 01.08.2023

Vier Rinder tot: Wolf darf geschossen werden

Auf einer Alm im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T. (Bezirk Kitzbühel) sind vier tote und vier verletzte Rinder gefunden wurden. Da in zeitlicher und örtlicher Nähe anhand einer Losung ein Wolf genetisch nachgewiesen wurde, erließ die Landesregierung am Dienstag eine Abschussverordnung für einen Wolf in diesem Gebiet.

Wie das Land informierte, werden in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Jägerverband im Laufe der Woche zusätzliche Wildkameras aufgestellt. Die Jägerinnen und Jäger sowie die Gemeinden im betroffenen Gebiet wurden über die verstärkten Monitoring-Maßnahmen informiert.

Rinder möglicherweise auf Flucht abgestürzt

Sowohl von den toten als auch von den verletzten Rindern im Spertental wurden Proben genommen und zur genetischen Untersuchung geschickt.

Die toten Rinder wiesen jedoch keine eindeutigen Rissspuren auf, sondern dürften auf der Flucht abgestürzt und zu Tode gekommen sein. Auch die Verletzungen der weiteren Rinder könnten Folgen einer Flucht sein. Bereits seit rund zwei Wochen nimmt das Almpersonal eine Beunruhigung der Herde wahr, teilte das Land in einer Aussendung mit.

Sieben Abschussverordnungen aktiv

Die Abschussverordnung tritt mit 2. August in Kraft und gilt acht Wochen. Damit sind in Tirol aktuell sieben Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft.

Vor wenigen Tagen wurde in der Nähe von Innsbruck im Mittelgebirge ein Wolf abgeschossen – mehr dazu in Wolf im Mittelgebirge abgeschossen. Zudem beschloss die Tiroler Landesregierung am Freitag eine weitere Abschussverordnung für einen Wolf in Pfunds (Bezirk Landeck).

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orf.at vom 29.07.2023

Wolf im Mittelgebirge abgeschossen

Im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land) ist ein Wolf abgeschossen worden. Das bestätigte am Samstag der Landesjägermeister. Am Freitag beschloss die Tiroler Landesregierung eine weitere Abschussverordnung für einen Wolf in Pfunds (Bezirk Landeck).

Nach Angaben von Landesjägermeister Anton Larcher handelte es sich um einen „Problemwolf“, der nun abgeschossen wurde. Der Abschuss erfolgte im Mittelgebirge. Details sind dazu noch nicht vorhanden, so Larcher.

Nach einer nicht bestätigten Wolfssichtung im Großraum Innsbruck hatte die Landesregierung einen Wolf im Mittelgebirge zum Abschuss freigegeben. Begründet wurde die Abschussverordnung mit einer angeblichen Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung – mehr dazu in Ein Wolf im Mittelgebirge zum Abschuss frei.

„Es hat sich damit bestätigt, dass es sich bei dem gesichteten Tier um einen Wolf handelte“, sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in einer Aussendung.

Wolf in Pfunds zum Abschuss freigegeben

Nachdem auf Almen in Pfunds mehrere Schafe gerissen wurden, konnte im Zuge von DNA-Analysen ein Wolf aus der italienischen Population als Verursacher der Risse identifiziert werden.

„Die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Alm- und Kulturlandschaft ist unser vordringliches Ziel – für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den heimischen Freizeitraum sowie Tourismus“, sagte Geisler im Hinblick auf die neue Abschussverordnung.

Sechs Abschussverordnungen derzeit aktiv

Die Abschussverordnung tritt am Samstag in Kraft und gilt für acht Wochen. Es ist die zwölfte Maßnahmenverordnung ihrer Art in Tirol. Fünf Abschussverordnungen sind bereits ausgelaufen, sechs sind aktuell aktiv.

Vor einer Woche wurde in Osttirol erstmals ein Wolf von einem Jagdberechtigten erlegt. Mit dem Abschuss des Wolfes ist die Verordnung im Virgental (Bezirk Lienz) damit wieder außer Kraft – mehr dazu in Erster Wolf im Virgental erlegt.

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wildbeimwild.com vom 24.07.2023

Skandal: Ex-Fussballer Martin Hinteregger posiert mit getötetem Reh

Auch wenn seine Leidenschaft für die Jagd bereits bekannt war – jetzt sorgt der Hobby-Jäger Martin Hinteregger plötzlich unangenehm für Aufregung im „Social-Media-Wald“! Denn der ehemalige Teamspieler Österreichs präsentiert sich in seinem neuesten Instagram-Post mit einem von ihm erlegten Rehbock.

Bei den meisten Followern des Kärntners kommt weder die Jagd an sich noch die Veröffentlichung eines Fotos mit dem erlegten Wildtier gut an. „Wenn du Respekt vor diesem wunderbaren Tier hättest, hättest du es nicht erlegt“ oder „Sich […] wie mit einer Trophäe in der Hand fotografieren zu lassen und darauf ‚stolz‘ zu sein, finde ich sehr fragwürdig. Ist für mich Grund genug, dir zu folgen“ sind nur zwei Beispiele für die Kritik an Hinteregger.

„Das Verhalten von Martin Hinteregger ist beschämend, vor allem für ihn selbst. Voller Stolz posiert er auf seinem Foto vor einem getöteten Tier, doch in Wahrheit ist die Szene ein Zeugnis von fehlender Moral. Es ist traurig, dass er den fehlenden Kick auf dem Fußballplatz durch den ‚Kick’, den ihm offenbar das Töten bereitet, ersetzt hat. Dem Ex-Fußballprofi sollte eine bessere Freizeitbeschäftigung einfallen, als Tieren im Wald aufzulauern und ihnen völlig sinnlos das Leben zu nehmen. Wir hoffen, dass die öffentliche Kritik bei ihm zu einem Umdenken führt und er sich künftig einem unblutigen, sinnvollen Hobby zuwendet, beispielsweise dem Tier- und Umweltschutz.“
Peter Höffken, Fachreferent bei PETA

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orf.at vom 23.07.2023

Erster Wolf im Virgental erlegt

In Osttirol ist am Wochenende erstmals ein Wolf von einem Jagdberechtigten erlegt worden. Ende Mai war vom Land Tirol für dieses Gebiet eine Abschussverordnung erlassen worden. Mit dem Abschuss des Wolfes ist die Verordnung im Virgental (Bezirk Lienz) damit wieder außer Kraft.

Im Mai waren nach mehreren Schafsrissen in Osttirol drei Wölfe zum Abschuss freigegeben worden. Ausschlaggebend war ein konkreter Wolfsverdacht bei Rissen in Matrei i. O., Virgen und Prägraten. Konkret in Prägraten war mit Ende Mai die fünfte Abschussgenehmigung im Kraft getreten.

Wolf auf frischer Tat ertappt

In Prägraten war damals von Bauern eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgelobt worden. Den Schützen wurde Anonymität zugesichert – mehr dazu in Prägraten: 1.000 Euro Abschussprämie. Am Wochenende wurde jetzt laut Land Tirol von einem Jagdberechtigten im Gemeindegebiet von Prägraten ein Wolf erlegt.

Damit tritt auch die Verordnung für das Virgental wieder außer Kraft. „Dieser erste Abschuss ist ein wichtiges Signal“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) am Sonntag. Der erlegte Wolf wird zur Untersuchung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Innsbruck gebracht.

Der Wolf soll auf einer Höhe von 2.200 Metern erschossen worden sein. Ein Landwirt habe das Tier in diesem Bereich schon zuvor gesichtet, weshalb dort verstärkt Nachschau gehalten wurde. Während der Wolf gerade ein Schaf reißen wollte, wurde er von einem Jagdberechtigten erwischt, hieß es von der Osttiroler Jägerschaft gegenüber dem ORF Tirol. Weiter aufrecht bleiben in Tirol sechs Abschussgenehmigungen, vier davon in Osttirol.

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wildbeimwild.com vom 18.07.2023

Belgien: Einfuhr von Jagdtrophäen zum Schutz von Wildtieren endlich verboten

Der Ministerrat der belgischen Regierung hat am 14. Juli dem Vorschlag des Kabinetts der Ministerin für Klima, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Green Deal, Zakia Khattabi, zugestimmt, die Einfuhr von Jagdtrophäen von Wildtieren zu verbieten.

Der vorläufige Gesetzentwurf der Ministerin folgt auf das einstimmige Votum des föderalen Parlaments des Königreichs Belgien, das im März 2022 eine Resolution verabschiedete, in der die Regierung aufgefordert wird, die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Trophäen für eine Vielzahl von bedrohten und gefährdeten Tierarten unverzüglich zu stoppen.

Diese Resolution schützt Arten wie das Flusspferd, das südliche Breitmaulnashorn, den afrikanischen Savannenelefanten, den Löwen, den Eisbären und das Argalischaf, die für die Jagd und die Trophäenjagdindustrie getötet werden. Der Geltungsbereich der Resolution erstreckt sich auch auf alle Arten, die in Anhang A und bestimmte Arten in Anhang B der europäischen Verordnung 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind.

Der Parlamentsabgeordnete Kris Verduyckt (Vooruit, Flämische Sozialisten), Initiator des Gesetzesvorschlags zum Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen im Jahr 2020 und Verfasser der oben genannten Resolution, sagte: „Ich bin froh, dass sich die harte Arbeit auszahlt. Ministerin Khattabi setzt meinen Vorschlag jetzt vollständig in einen Gesetzentwurf um und der gesamte Ministerrat stimmt ihm zu. Es ist an der Zeit, dass wir wirklich anfangen, gefährdete Arten zu schützen. Trophäenjäger töten am liebsten die größten und stärksten Tiere, deren Verlust zur Störung und zum Rückgang der Tierpopulationen beiträgt.“

Das europäische Büro der Tierschutzorganisation Humane Society International, die sich seit langem gegen die Einfuhr von Trophäen bedrohter Tierarten einsetzt, lobte die Entscheidung der Regierung. Ruud Tombrock, Exekutivdirektor von HSI/Europe, sagte: „Wir begrüßen die Tatsache, dass die einstimmige Entschließung des Parlaments in eine gesetzliche Maßnahme umgesetzt wurde, und freuen uns darauf, die Details der Gesetzgebung zu studieren, sobald sie veröffentlicht ist. Belgien ist Vorreiter für andere Länder in Europa, die den Forderungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, die Einfuhr von Jagdtrophäen zu verbieten, noch nicht nachgekommen sind. Der nächste Schritt muss ein EU-weites Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen gefährdeter und geschützter Arten sein, das die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union widerspiegelt.“

In den letzten 16 Monaten hat HSI/Europe mit Abgeordneten zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die einstimmige Entschließung des Parlaments in ein Gesetz umgesetzt wird, und die heutige Genehmigung ist der Höhepunkt dieser Bemühungen. Abgeordnete verschiedener politischer Parteien haben den Druck auf Umweltministerin Khattabi aufrechterhalten. Aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Jan Briers (CD&V, flämische Christdemokraten) ging hervor, dass das Ministerium erst seit Mitte März 2023 keine Genehmigungen mehr für die Einfuhr von Tiertrophäen erteilt – eine Verzögerung, die viele Abgeordnete empört hat.

Diese bahnbrechende Entscheidung der belgischen Regierung spiegelt die starke Meinung der belgischen Bevölkerung wider. Eine von HSI/Europe in Auftrag gegebene Umfrage von Ipsos aus dem Jahr 2020 ergab, dass 91 % der Bürgerinnen und Bürger Belgiens die Trophäenjagd ablehnen und 88 % ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen jeglicher Art befürworten.

Heute hat sich Belgien dem dringenden europäischen Aufruf zum Handeln gegen die Trophäenjagd angeschlossen und reiht sich damit in die Reihe von Ländern wie den Niederlanden, Frankreich und Finnland ein, die jeweils in unterschiedlichem Maße Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von Jagdtrophäen eingeführt haben. Der Kampf gegen die Trophäenjagd nimmt auf dem ganzen Kontinent an Fahrt auf. Auch in Großbritannien, Deutschland, Italien und Polen wird bereits aktiv über Verbote diskutiert, die allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten sind.

Belgien schließt sich mehreren anderen EU-Ländern an, die ein Verbot der Trophäenjagd erlassen haben:

* Die Niederlande haben im Mai 2016 ein Trophäenjagdverbot für mehr als 200 Arten eingeführt, basierend auf Anhang A der europäischen Verordnung 338/97 zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Regulierung des Handels mit ihnen und mit Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Ein Einfuhrverbot gilt auch für die folgenden Anhang-B-Arten: Breitmaulnashorn, Flusspferd, Afrikanischer Elefant, Mufflon (Wildschaf aus dem Kaukasus), Löwe und Eisbär. Insgesamt sind 200 Tierarten von dem Verbot der Einfuhrlizenzen betroffen.

* Frankreich hat 2015 ein Verbot der Einfuhr von Löwentrophäen erlassen. Im Jahr 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur Registrierung vorgelegt, der darauf abzielt, „die Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen für Jagdtrophäen bestimmter gefährdeter Arten zu stoppen“.

* Die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Finnland ist seit Juni 2023 eingeschränkt. Das neue Naturschutzgesetz enthält eine Klausel, die die Einfuhr von einzelnen Tieren oder deren Teilen der weltweit am stärksten gefährdeten Arten verbietet, die als Trophäen aus Ländern außerhalb der EU vom internationalen Handel bedroht sind.

Auch in anderen europäischen Ländern wird ein Verbot diskutiert:

* Im Vereinigten Königreich haben die britischen Gesetzgeber im März 2023 ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen für 6.000 bedrohte Tierarten beschlossen, das damit zu den strengsten der Welt gehört. Die Gesetzgebung wird nun im Oberhaus diskutiert.

* In Deutschland kündigte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) im April 2022 an, die Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Tierarten einschränken zu wollen. Deutschland hat seine Mitgliedschaft im Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zum Jahr 2023 gekündigt.

* In Italien wurde 2022 ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von Jagdtrophäen von Tieren, die durch CITES geschützt sind, nach und aus Italien verbieten soll. Nach dem Sturz der Regierung und den Wahlen wurde derselbe Gesetzesentwurf 2023 erneut im Parlament eingebracht.

* In Polen wurde ein vom stellvertretenden Vorsitzenden des Sejm, des Unterhauses des Parlaments, eingebrachter Gesetzesentwurf in diesem Monat im Ausschuss diskutiert und soll im August 2023 weiter behandelt werden.

Fakten zur Trophäenjagd:

* Die Trophäenjagd auf gefährdete Arten stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Erhaltungsbemühungen dieser Arten und das Naturerbe der Welt dar. Trophäenjäger*innen töten bevorzugt die größten und stärksten Tiere, deren Verlust zu einem Rückgang der Populationen führt. Die betroffenen Arten wie afrikanische Elefanten, Löwen, Nashörner, Leoparden und andere sind bereits vom Aussterben bedroht und spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung gesunder Ökosysteme und der Artenvielfalt. Der Verlust dieser ikonischen Tiere stört nicht nur das empfindliche ökologische Gleichgewicht, sondern untergräbt auch die kulturelle und historische Bedeutung. Viele Arten spielen eine wichtige Rolle in ihren Ökosystemen und ihre Entnahme kann kaskadenartige Auswirkungen auf andere Wildtiere, die Vegetation und die allgemeine Gesundheit des Ökosystems haben.

* Die EU ist nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Importeur von Jagdtrophäen, wie ein Bericht von Humane Society International/Europe aus dem Jahr 2021 mit durchschnittlich 3000 importierten Trophäen im Zeitraum zwischen 2014 und 2018 zeigt.

* Deutschland ist nach den USA weltweit der zweitgrößte Trophäenimporteur von geschützten Wildtieren. Innerhalb der EU ist Deutschland mit Abstand der größte Importeur. Kein Land importierte im Zeitraum 2014-2018 mehr Trophäen des wilden Löwen in die EU. Deutschland führte in diesem Zeitraum auch beim Import von Jagdtrophäen des afrikanischen Elefanten.

* Die 10 häufigsten Arten, die als Trophäen in die EU eingeführt werden, sind: Hartmann’s Bergzebra (Equus zebra hartmannae) (3.119), Chacma Pavian (1.751), Amerikanischer Schwarzbär (Ursus americanus) (1.415), Braunbär (1. 056), Afrikanischer Elefant (952), Afrikanischer Löwe (Panthera leo) (889), Afrikanischer Leopard (Panthera pardus) (839), Flusspferd (Hippopotamus amphibius) (794), Karakal (Caracal caracal) (480) und Rote Letschwe (Kobus leche) (415).

* Die EU war der größte Importeur von Geparden-Trophäen (Acinonyx jubatus) mit 297 Trophäen, die während des Untersuchungszeitraums (2014-2018) in die EU eingeführt wurden.

* Belgien ist der 13. größte Importeur von Jagdtrophäen international geschützter Arten in Europa.

* Kurz vor der Abstimmung über den Beschluss im vergangenen Jahr übergab Animal Rights Belgium, eine weitere Organisation, die sich gegen die Einfuhr von Jagdtrophäen in Belgien einsetzt, eine Petition mit 37.000 Unterschriften zur Unterstützung des Verbots an die Umweltministerin Zakia Khattabi.

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orf.at vom 16.07.2023

Unterschiedliche Einschätzung des Bären

Ein Braunbär, der sich seit Tagen in den Wäldern im Raum Breitenbach und Langkampfen aufhalten soll, sorgt für unterschiedliche Reaktionen. Ein Ausflugsgasthaus am Berglsteinersee meldet Umsatzeinbußen. Der Breitenbacher Bürgermeister fordert ein Eingreifen. Sein Langkampfner Kollege sieht die Situation gelassener.

Im Unterland wandert offenbar ein Bär umher. Eine Reiterin meldete am Donnerstag eine Sichtung auf einem Forstweg bei Breitenbach am Inn (Bezirk Kufstein). Inzwischen wurde vermutlich derselbe Braunbär auch weiter östlich bei Langkampfen gesichtet. Wie der Vizebürgermeister von Breitenbach, Adi Moser, gegenüber ORF Tirol bestätigte, kam es am Donnerstagnachmittag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr auf einem Forstweg zwischen Berglsteinersee und Jocher Kapelle zu der mutmaßlichen Begegnung: „Ihr Pferd ist stehengeblieben und hat in eine Richtung gestarrt. Dort hat die Reiterin dann einen Bären im Unterholz gesehen. Der Bär hat sich aufgerichtet und kurz gefaucht. Die Reiterin hat ihr Pferd angetrieben und ist davongeritten. Der Bär hat sie dann noch kurz verfolgt“, so der Breitenbacher Vizebürgermeister.

Moser: Bären könnten Landwirtschaft bedrohen

Reiterin und Pferd kamen nicht zu Schaden. Die Schilderung sei sehr glaubwürdig, betonte Moser. Es wäre die erste Bärensichtung in Breitenbach: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es in der Region Bären gibt. Für einzelne Personen ist so eine Sichtung natürlich ein Riesenschreck. Breiten sich diese Tiere aber noch weiter aus, stellt das eine Gefahr für die Landwirtschaft dar, die dann so nicht mehr stattfinden kann, wenn es vermehrt Nutztierrisse gäbe“, warnte er. Er sprach sich dafür aus, dass es erlaubt sein soll, solche großen Beutegreifer auch zu schießen.

Gastronom klagt über Umsatzeinbußen

Im Gasthaus am Berglsteiner See ist man ob der Folgen der Bärensichtung überrascht. Fritz Fischler, Gastronom direkt am See, verzeichnete am Wochenende Umsatzeinbußen. 30 Prozent der Reservierungen seien storniert worden. Gäste wollten nicht mehr bei ihm essen, sie hätten Angst vor einer Begegnung mit dem Bären, so der Wirt.

Gemeldete Risse gibt es in Breitenbach bisher noch keine, auch noch keinen DNA-Nachweis. Zuletzt war allerdings ein Bär in Brandenberg (ebenfalls Bezirk Kufstein) nachgewiesen worden, etwa zehn Kilometer entfernt – mehr dazu in Zwei Bären und fünf Wölfe nachgewiesen.

Land: Aufrichten keine Drohgebärde

Moser meldete die Sichtung der Monitoringstelle des Landes und auch in der Homepage der Gemeinde. Dort sind auch Verhaltensregeln verlinkt. Denen zufolge ist ein Aufrichten nicht als Drohgebärde zu deuten – Bären würden sich aufrichten, um die Lage zu erkunden und sich einen Überblick zu verschaffen, ist dort zu lesen.

Man nehme die Hinweise jedenfalls ernst. Die Bevölkerung solle Beobachtungen an die Bezirkshauptmannschaft oder über das Sichtungsformular melden.

Bärensichtung auch bei Langkampfen

Das Land Tirol bestätigte am Sonntag die gemeldete Bärensichtung bei Breitenbach am Inn. Sonntagmittag ergänzten die Behörden diese auch um eine weitere Meldung eines Bären im Gemeindegebiet von Langkampfen (ebenfalls Bezirk Kufstein) – etwa 15 Kilometer östlich von der letzten gemeldeten Sichtung entfernt. Eine Person hatte über das Sichtungsformular eine Bärensichtung gemeldet. Der Bär sei außerhalb des Siedlungsraums in den umliegenden Wäldern gesehen worden. Seitens des Landes wurde betont, dass sich der Bär derzeit unauffällig verhalte. Und so sieht das auch der Langkampfner Bürgermeister Andreas Ehrenstrasser, der auch Jäger ist: „Der Bär ist ein Wildtier, das einen Fluchtreflex hat. Wenn ein Bär durch unsere Wälder streift, dann wird man nicht viel dagegen unternehmen können. Die Natur, die uns umgibt, ist ein Lebensraum, und damit ist so ziemlich alles gesagt.“

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orf.at vom 11.07.2023

Ein Wolf im Mittelgebirge zum Abschuss frei

Nach einer nicht bestätigten Wolfssichtung im Großraum Innsbruck hat die Landesregierung am Dienstag einen Wolf im Mittelgebirge zum Abschuss frei gegeben. Begründet wird die Abschussverordnung mit einer angeblichen Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung.

Von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) hieß es am Dienstagnachmittag in einer Aussendung, „die Bevölkerung im Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko eingehen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem mehrfach im Siedlungsgebiet gesichteten Tier um einen Wolf handelt, geben wir einen Wolf zum Abschuss frei“. Am Wochenende gab es Berichte und Filmaufnahmen von einem Tier im Bereich des Natterer Bodens bzw. im Bereich der Justizvollzugsanstalt bei Völs – mehr dazu in Mögliche Wolfssichtungen bei Innsbruck.

Die Verordnung gilt für einen Wolf, wobei dieser für den Abschuss nicht näher bestimmt werden muss. Es muss also nicht zwangsläufig das zuletzt gesichtete Tier sein, bei dem ohnehin ungeklärt ist, ob es sich um einen Wolf handelt. Die Abschussverordnung umfasst ein definiertes Gebiet im westlichen Mittelgebirge bei Innsbruck.

Kein Genmaterial gefunden

Kein Ergebnis habe die Suche nach Losung oder Haaren für eine genetische Untersuchung ergeben, hieß es in der Landesaussendung. Bislang sei bei der Behörde auch keine Meldung einer Hundehalterin oder eines Hundehalters über einen entlaufenen oder freilaufenden Hund in diesem Gebiet eingegangen.

Weitere Abschussverordnung für das Ötztal

Im Ötztal wird nach einem Rissereignis im Gemeindegebiet von Sölden ein sogenannter „Schadwolf“ zum Abschuss freigegeben. Nach einem Riss auf einer Alm im Obergurgl sei hier ein Wolf nachgewiesen worden. Ende Juni sei zudem ein Wolf im Gemeindegebiet von Längenfeld vom Auto aus auf der Straße gefilmt worden.

Die derzeit noch geltende Abschussverordnung aufgrund von Rissereignissen in Umhausen läuft laut dem Land am 14. Juli nach acht Wochen aus. In Osttirol seien derzeit noch fünf Abschussverordnungen in Kraft. Geschossen wurde in Tirol bis jetzt kein einziger Wolf.

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orf.at vom 09.07.2023

Mögliche Wolfssichtungen bei Innsbruck

In den vergangenen Tagen ist es möglicherweise zu Wolfssichtungen im Raum Innsbruck gekommen. So soll auch am Sonntagvormittag wieder ein Wolf am Natterer Boden gesichtet worden sein. Ob es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat, kann vom Land derzeit nicht bestätigt werden.

Ein Video, das möglicherweise einen Wolf zeigt, wurde am Samstag mit dem Handy am Natterer Boden aufgezeichnet. Mehrere solcher Sichtungen führten dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger an die Polizei und Politiker wandten.

Anzengruber verweist auf Hotline

Bürgermeister-Stellvertreter Johannes Anzengruber (ÖVP) sagt, es sei wichtig, die Leute entsprechend zu sensibilisieren. Innsbruck habe als einziger Bezirk eine 24-Stunden-Hotline, wo man Sichtungen melden könne. Die Meldungen würden dann nach definierten Vorgängen weite abgearbeitet. Wichtig sei, dass Raubtiere vor allem im Siedlungsraum entsprechend gemanagt werden.
Blick über Arzler Kalvarienberg in Richtung Serles und Habicht

Suche nach DNA-Spuren

Dass es sich bei den Sichtungen in Natters, Innsbruck und Umgebung tatsächlich um einen Wolf handelt, konnte vom Land noch nicht bestätigt werden. Landesjägermeister Anton Larcher sagt, es werde vermutlich ein DNA-Nachweis angefertigt so man DNA-Spuren sicherstelle. Dann sei die Regierung am Zug, ob es zu einer Entnahmeverordnung komme oder nicht. Die Landwirte sollen in den betroffenen Regionen ihre Nutztiere in Ställe geben und mögliche Wolfssichtungen sollen den Behörden gemeldet werden.

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orf.at vom 03.07.2023

70-Jähriger von Gerlitzen gerettet

Die Bergrettung Villach hat in der Nacht auf Montag einen 70-jährigen Jäger von der Gerlitzen gerettet. Der Mann hatte einen medizinischen Notfall erlitten. Als er nicht nach Hause kam, schlug die Familie Alarm. Der Schwiegersohn ortete mit einer App das Handy des Verunfallten. Die Bergung aus steilem Gelände im Regen war aufwendig.

Während der Jagd auf der Gerlitzen, in der Nähe des Treffner Bachs auf Höhe Mösslkehre, war der 70-Jährige in eine medizinische Notlage geraten und bewusstlos auf dem Boden liegen geblieben. Als der Mann nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause gekommen war, suchte die Familie zunächst selbst nach ihm. Erst vor Kurzem hatte der Schwiegersohn die App „Wo ist?“ auf dem Mobiltelefon seines Schwiegervaters installiert. Dadurch konnte der aktuelle Standort rasch ermittelt werden.

Notbiwak zur Versorgung errichtet

Die Bergrettung sagte in einer Aussendung, der Mann habe sich in einem sehr unwegsamen, nassen, steilen und schlammigen Gelände befunden. Es wurde ein Seilgeländer zur Mannschaftssicherung im absturzgefährdeten Gelände errichtet. Durch ein Notbiwak-Zelt wurde der Verunfallte vor dem Regen geschützt und konnte medizinisch versorgt werden.

Durch ein Tragesystem und zusätzliche Seilsicherungen wurde der Mann rasch zum Bergrettungsfahrzeug transportiert. Der Bewusstlose wurde anschließend dem Rettungsdienst übergeben und mit Verdacht auf Hirnblutung ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert. Im Einsatz standen neun Bergretter und Bergretterinnen, das Rote Kreuz und die Polizei. Der Einsatz dauerte von kurz nach 1.00 Uhr bis 3.30 Uhr.

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orf.at vom 30.06.2023

Fischotter rückt Wolf ins Zentrum

Der Wolf kommt zwar nicht vor, aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über Fischotter in Niederösterreich ist auch für die Wolfsverordnungen von großer Relevanz. Die Richter und Richterinnen betonen nämlich die Aarhus-Konvention, die ein Mitspracherecht von Umweltschutzorganisationen vorsieht. Für NGOs ist die Entscheidung ein Lichtblick, ob sich an den Wolfsverordnungen etwas ändert, darf aber bezweifelt werden.

Wölfe und andere Tier- und Pflanzenarten sind europarechtlich durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt. Der Fischotter (Lutra lutra) lässt sich ebenfalls in der Richtlinie finden. Nur unter bestimmten Kriterien darf in diese Population eingegriffen werden, sprich: gefangen oder getötet werden. Niederösterreich erließ 2019 eine Verordnung, mit der ein solcher Eingriff ermöglicht wurde.

WWF und das Ökobüro gingen dagegen vor, weil das Land damit eben gegen die FFH-Richtlinie verstößt. Die Landesregierung sah das anders und wies den Antrag mangels Zuständigkeit zurück. Denn zuständig für die Verordnungsprüfung sei der Verfassungsgerichtshof (VfGH), so die Begründung. Das Landesverwaltungsgericht stimmte dem zu und ließ zudem eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landes nicht zu.

WWF und das Ökobüro wandten sich mit einer außerordentlichen Revision an den VwGH und machten die Entscheidung am Freitag öffentlich. ORF.at liegt die Entscheidung vor. Darin heißt es etwa mit Verweis auf die Rechtsprechung, dass Umweltorganisationen gemäß Aarhus-Konvention „grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme (bereits) am behördlichen Verfahren zusteht“, wenn der Schutz von EU-Umweltrecht „auf dem Spiel steht“.

Beschränkte Möglichkeit gegen Abschussfreigaben

Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung nicht groß zu sein. Doch durch die Verordnungspraxis in Sachen Wölfe wurde Umweltschutz-NGOs quasi die Möglichkeit der Teilnahme genommen. In Österreich können Wölfe mittlerweile aufgrund von Verordnungen geschossen werden. Dafür müssen zwar bestimmte Kriterien vorhanden sein (Risszahlen oder Nähe zu bewohntem Gebiet), aber gegen Verordnungen können Umweltschutzorganisationen nicht vorgehen, um zum Beispiel einen Abschuss verhindern.

Fachleute wie die Rechtsexperten Walter Obwexer und Roland Norer hatten diese fehlende Rechtsschutzmöglichkeit vor einigen Wochen gegenüber ORF.at als rechtswidrig beurteilt. Verwaltungsexperte Peter Bußjäger betonte am Freitag im Gespräch mit ORF.at, dass die aktuelle Entscheidung „richtungsweisend“ sein könne. Die Behörden müssten den Rechtsschutz sicherstellen, sagte der Experte von der Universität Innsbruck.

Umweltschutzorganisation hätten nun die Möglichkeit, unter Berufung auf den VwGH-Spruchs auf die Landesregierung aktiv zuzugehen und die Bedenken gegen die Verordnungen noch klarer zu formulieren. Diese müssen Bescheide erlassen. Je nachdem, wie diese aussehen, können sich die Organisationen an die Landesverwaltungsgerichte wenden, um die Verordnungen auf Konformität mit Unionsrecht prüfen zu lassen. Es sei eine wichtige Entscheidung, meinte Bußjäger, auch wenn noch einige Fragen offen bleiben würden.

Verordnungen gegen geschützte Tierarten

Der Spruch des VwGH ändert jetzt allerdings nichts an den weiterhin geltenden Verordnungen, die die Entnahme von streng geschützten Tieren wie dem Wolf regeln. Zuletzt hatte Salzburg eine Verordnung für „Problemwölfe“ erlassen – mehr dazu in salzburg.ORF.at. Kärnten hat auch angedacht, „wolfsfreie“ Zonen gesetzlich zu regeln – mehr dazu in kaernten.ORF.at. Die zuständigen Landesregierungen verweisen in ihren Begründungen auf die Ausnahmen in der FFH-Richtlinie, Fachleute zweifeln allerdings an der rechtskonformen Umsetzung.

Die EU-Kommission hatte wegen des Wolfsschutzes bereits im Dezember 2021 ein Pilotverfahren gegen Österreich gestartet. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik steht im Raum, auch wenn die Landesgesetzgebung betroffen ist. Die EU-Kommission will aber noch abwarten, weil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch ein Vorabentscheidungsverfahren zur Wolfsjagd in Tirol anhängig ist, hieß es zuletzt gegenüber ORF.at aus Brüssel.

Umweltschutzorganisationen fordern Kurswechsel

Die Umweltschutzorganisationen wollen freilich nicht warten. WWF und Ökobüro fordern anlässlich der VwGH-Entscheidung einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. „Seit Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren“, sagte Christian Pichler, WWF-Artenschutzexperte.

Die beiden NGOs fordern eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von Ökobüro.

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orf.at vom 30.06.2023

„Problemwölfe“ zum Abschuss freigegeben

Freitagfrüh sind in Salzburg die beiden Abschussverordnungen für jene zwei „Problemwölfe“ in Kraft getreten, die seit Anfang Juni im Pinzgau, Pongau und Tennengau mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Die Raubtiere können damit seit 00.00 Uhr legal bejagt werden.

Die Abschusserlaubnis gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den jeweils letzten festgestellten Nutztierriss und das stets vier Wochen lang. De facto sind die Zonen, in denen der Wolf getötet werden kann, aber größer: „Endet der Zehn-Kilometer-Radius inmitten eines Jagdgebietes, ist die Entnahme im gesamten Jagdgebiet und nicht nur in jenem Jagdgebietsteil, der innerhalb des Radius liegt, zulässig“, heißt es in der Verordnung, die automatisch am 15. November endet.

Umfangreiche Untersuchungen nach Abschuss nötig

Sollte es nun zu einem Abschuss kommen, müssen Jäger diesen melden, sagt die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). „Dann muss man sich anschauen, welcher Wolf war es? Dann wird der Wolfsbeauftragte ausrücken und die DNA-Analyse auch vornehmen. Es wird noch eine Reihe an Untersuchungen nach sich ziehen und am Ende, so regelt es das Jagdgesetz, steht das erlegte Tier natürlich dem Schützen auch zu. Was der damit macht, das obliegt ihm“, sagt Svazek.

Harsche Kritik von Gegnern der Verordnungen

Der Verordnungsentwurf und die einwöchige Begutachtungsfrist haben diese Woche für harsche Kritik von Gegnern dieser Regelung geführt. Die Bewilligungen seien nicht EU-rechtskonform und erlaubten faktisch willkürliche Abschüsse der Tiere. Zugleich seien Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden, so die Kritiker.

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wildbeimwild.com vom 30.06.2023

Österreich und die Schweiz senken die Hürde für den Abschuss von Wölfen

In Österreich und in der Schweiz gerät der in der EU streng geschützte Wolf stärker ins Visier.


Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich dürfen ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden, die zum Beispiel für Risse von Nutztieren wie Schafen oder Ziegen verantwortlich gemacht werden.

Auch in Salzburg gibt es entsprechende Pläne. «Handeln statt zuschauen», laute das Motto nun, so die Agrarministerin Oberösterreichs, Michaela Langer-Weninger.

Auch in der Schweiz tritt am 1. Juli eine neue Jagdverordnung in Kraft. Sie enthält etwa Änderungen für Gebiete, in denen es bereits Schäden gab: Dort dürfen Einzelwölfe nun ab sechs Nutztier-Rissen erschossen werden, vorher lag die Schwelle bei zehn Rissen. Zudem dürfen Wölfe eher getötet werden, wenn sie in der Nähe von Häusern auftauchen und keine Scheu vor Menschen zeigen.

Wolfsbestand in der Schweiz wächst

Ferner stellt die Schweizer Regierung für den Herdenschutz weitere vier Millionen Franken (4,1 Mio Euro) zur Verfügung. Die Tierschutzorganisation Gruppe Wolf Schweiz führt auf guten Herdenschutz zurück, dass im ersten Halbjahr 2023 deutlich weniger Nutztiere gerissen wurden. Im Wallis gingen die Risse demnach um 55 Prozent, im Graubünden um 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. In den beiden Kantonen leben die meisten Wölfe.

Nach Angaben der Organisation gibt es 26 Rudel und etwa ein Dutzend Wolfspaare in der Schweiz. Der Bestand wachse weiter. Während im ersten Halbjahr 2022 im Wallis und Graubünden noch sechs Wölfe wegen Rissen zum Abschuss freigegeben wurden, war es in diesem Jahr noch kein einziger.

Die niedrigeren Hürden für den Abschuss von Wölfen in Österreich verstiessen gegen EU-Recht, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund Österreich. Das Umstellen der behördlichen Massnahmen von einem Abschuss-Bescheid hin zu einer regelrechten Verordnung hat die Einspruchsmöglichkeiten zum Beispiel von Naturschutzverbänden abgeschnitten. «Auf nationaler Ebene haben wir keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, gegen einen Abschuss vorzugehen», sagte Ende.

«Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz»

Die Zahl der Wölfe, die sich in Österreich aufhalten, habe sich deutlich auf nun mindestens 40 erhöht, sagte der Leiter des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Die Experten zählten aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

«Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz», sagte Blaschka. Aber gerade der ist umstritten. Das Land Tirol hat alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet erklärt und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar eingestuft. Die Almen mit Zäunen zu schützen ist auch für das Bundesland Salzburg keine Option: «Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800.000 Euro dafür investiert», sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung ist Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erlegt. Sie hätten sich Siedlungen mehrfach auf weniger als 200 Meter genähert und nicht vergrämt werden können, hieß es.

Deutscher Bauernverband strebt ebenfalls Erleichterungen an

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. «Die EU hat verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen», meinte die Landesagrarministerin Langer-Weninger.

Unter anderem der Deutsche Bauernverband strebt hierzulande ebenfalls Erleichterungen beim Abschuss von Wölfen an. Vor allem auf für Bayern typischen Weiden am Hang, die nicht eingezäunt werden könnten, sei das Risiko für Wolfsrisse hoch, hieß es kürzlich. Für das Jahr 2021 bezifferte der Verband die Zahl der hierzulande gerissenen, verletzten oder vermissten Tiere auf fast 3400.

Der Wolf breitet sich seit seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 1998 langsam weiter aus. Im Wolfsjahr 2021/2022 (1. Mai bis 30. April) lag die amtlich bestätigte Zahl der Wolfsrudel bundesweit bei 161 (Vorjahr 158), wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) Ende 2022 mitgeteilt hatten.

Für die Nutztierhalter gibt es in Deutschland in fast allen Bundesländern mit etablierten Wolfsvorkommen staatliche Zuschüsse für den Herdenschutz. Empfohlen werden etwa 1,20 Meter hohe Elektro-Zäune und – je nach Einzelfall – auch Hütehunde. Ein flächendeckender Herdenschutz solle möglichst vorbeugend erfolgen, bevor Wölfe sich an das Reißen etwa von Schafen und Ziegen als vermeintlich «leichte Beute» gewöhnten, rät das BfN.

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wildbeimwild.com vom 29.06.2023

Dank Herdenschutz reissen Wölfe in der Schweiz weniger Nutztiere

Die Herdenschutzmassnahmen zahlen sich aus: In Graubünden und im Wallis wurden im ersten Halbjahr 2023 weniger Nutztiere vom Wolf gerissen als im Vorjahr.

In den in der Schweiz von Wölfen am stärksten betroffenen Kantonen Wallis und Graubünden sind im ersten Halbjahr 2023 und kurz vor der Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung weniger Nutztiere gerissen worden als in derselben Zeitperiode im Vorjahr.
Entsprechend gab es auch weniger Abschussbewilligungen.

Sechs Wölfe seien im ersten Halbjahr 2022 zum Abschuss freigegeben worden, im laufenden Jahr noch keine. Im Kanton Wallis seien im Vergleich zur Vorjahresperiode 55 Prozent weniger Nutztiere von Wölfen gerissen worden. In Graubünden waren die Risse sogar um 80 Prozent rückläufig – trotz steigendem Wolfsbestand, teilt die Gruppe Wolf Schweiz mit.

In der Schweiz lebten im vergangenen Winter 26 Wolfsrudel und circa ein Dutzend Wolfspaare. Die Gruppe Wolf rechnet zudem mit einer weiteren Steigerung des Wolfsbestandes, da die hiesigen Rudel Jungtiere aufzögen und nach wie vor Wölfe aus den Nachbarländern einwanderten.

Aufwand zahlt sich aus

Mehr Wölfe verursachten aber nicht automatisch mehr Schäden, wie die jüngsten Zahlen verdeutlichten, liess die Organisation weiter verlauten. Stattdessen seien die im laufenden Jahr erstmals auf zahlreichen Alpen umgesetzten, vom Bund finanzierten, Herdenschutzmassnahmen entscheidend für den Rückgang von Wolfsrissen.

Dazu gehören unter anderem wolfsabweisende Zäune für gesicherte Nachtweiden und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der grosse Aufwand, den Alpbewirtschafter und Tierhalterinnen für den Herdenschutz betrieben, zahle sich aus, hiess es in der Mitteilung weiter. Der letzte bekannt gewordene Wolfsriss ereignete sich vor etwas mehr als einer Woche, als auf der Alp Mürtschen im Kanton Glarus zwei Schafe gerissen wurden.

Herdenschutz

Per 1. Juli dieses Jahres erleichtert der Bundesrat den Abschuss von Wölfen in der Schweiz mit der Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung – dies angesichts der durch den Wolf verursachten Probleme für die Alpwirtschaft. Künftig können die Tiere nach weniger Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden. Neu werden unter anderem schwer verletzte Rinder, Pferde und Neuweltkameliden – etwa Lamas – als «grosse Schäden» angerechnet.

Schaden-Schwelle gesenkt

Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Neu reichen für den Abschuss sechs statt bisher zehn gerissene Nutztiere. Auch darf ein Einzelwolf neu geschossen werden, wenn er Menschen erheblich gefährdet.

Die Regulierung von Wolfsrudeln vereinfachte der Bundesrat ebenfalls. Die Kantone können Regulierungsabschüsse beantragen, wenn acht Nutztiere gerissen worden sind – heute liegt die Schwelle bei zehn Rissen.

Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, soll die Lage in den betroffenen Gebieten so kurzfristig entschärft werden. Der bis dato letzte Wolfsabschuss ereignete sich Ende Oktober 2022 im Kanton Graubünden.

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orf.at vom 28.06.2023

Geldstrafen für Schüsse auf Eulen

Ein Jäger aus dem Hausruckviertel und seine beiden Söhne sind am Mittwoch in Wels zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie sollen ein Nest mit Waldohreulen aus einem Baum geschossen und damit fünf Tiere getötet haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Alle drei Männer bekannten sich am Mittwoch in der Verhandlung am Landesgericht Wels nicht schuldig. Sie gaben an, dass sie auf Krähen in der Luft geschossen und dabei ein Tier getroffen hätten. Ein Spazierhänger blieb aber bei seiner ursprünglichen Aussage, dass er gesehen habe, wie die Angeklagten in den Baum mit der Eulenfamilie geschossen hatte. Der Staatsanwalt war sicher, dass sie drei Männer absichtlich auf die geschützten Tiere geschossen hatten.

Bis zu 8.000 Euro Geldstrafe

Der Vater und einer der Söhne wurden zu Geldstrafen von jeweils 1.200 Euro verurteilt, der ältere Sohn zu 8.000 Euro, weil er ein höheres Einkommen habe. Erschwerend sei bei ihm hinzugekommen, dass er Jagdschutzorgan ist. Die Waffen der drei Verurteilten wurden vom Gericht konfisziert und über die drei Jäger wurde ein Waffenverbot verhängt. Wie lange diese Maßnahmen gültig sein werden, hängt von der Rechtsgültigkeit des Urteils und den darauf folgenden Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörde ab.

Vorwurf: Eulen aus Baum geschossen

Die Schüsse fielen im April auf einer Wiese in Pram. Ein 67-jähriger Jäger aus dem Ort und seine zwei erwachsenen Söhne schossen laut Anklage mehrmals auf eine Eulenmutter und ihre vier Jungen, deren Nest hoch in einem Baum war. Alle fünf geschützten Vögel überlebten diese Attacke nicht. Den drei Männern war offenbar nicht bewusst, dass sie dabei von einem Spaziergänger beobachtet wurden. Als die drei Männer den Zeugen bemerkten, sollen sie die Flucht ergriffen haben.

Der Spaziergänger fand ein offenbar von den Schüssen zerstörte Eulennest und die toten Tiere und erstattete Anzeige. Über die drei Männer wurde ein Waffenverbot verhängt.

Pfotenhilfe fordert abschreckende Strafe

Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler sprach im Vorfeld der Verhandlung von einem „Eulenmörderprozess“ und forderte abschreckende Strafen für die drei Angeklagten.

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orf.at vom 28.06.2023

Toter Bär dient für Schulungen der Jäger

Jener Bär, der im Mai in Schwarzach (Pongau) beim Zusammenstoß mit einem Zug getötet worden ist, wird präpariert und soll künftig für Schulungszwecke der Salzburger Jägerschaft zur Verfügung stehen. Der Schädel des Tieres ist bereits bei Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.

Der Bär soll künftig Jägern im Ausbildungszentrum Stegenwald (Pongau) als Schulungs- und Ausstellungsobjekt zur Verfügung stehen.

Seit zwei Wochen ist der Kadaver des getöteten Bären bei einem Tierpräparator in Salzburg. Dort wird er aufbereitet, damit er ab dem Winter gemeinsam mit dem Schädel im Jagdzentrum ausgestellt werden kann: „Er ist ein Ausstellungs- und Schulungsobjekt. Wir haben viele präparierte Tiere. Es ist für uns auch eine Sensation, wenn nach mehreren hundert Jahren wieder mal ein Bär in Salzburg ist. Deshalb haben wir auch den Anspruch erhoben“, sagt Max Mayr-Melnhof.

Landesjägermeister verteidigt Entscheidung

Auf die Kritik, der Braunbär gehöre eher in ein Museum, entgegnet der Landesjägermeister: „Er steht noch besser bei der Salzburger Jägerschaft. Er ist ein jagdbares Wild, ganzjähriges geschont, und er gehört auch zu uns.“

Frakturen gut sichtbar

Bei Mayr-Melnhof befindet sich aktuell der Schädel des Bären. Die massiven Verletzungen und Frakturen durch den Zusammenstoß mit dem Zug sind deutlich sichtbar: „Der Schädel bleibt so wie er ist. Es kommt ein Kunstschädel in das Präparat hinein, aber der Schädel mit dieser massiven Fraktur bleibt auch so erhalten.“
Zwischen den Bahnhöfen Schwarzach (Pongau) und Lend (Pinzgau) ist Dienstagmorgen auf den Gleisen der Westbahn ein toter Braunbär gefunden worden. Laut ersten Informationen wurde er in der Nacht von einem Zug erfasst.

War der Bär zuvor in Bayern?

Bis die Jägerschaft den Bären zu Schulungs- und Anschauungszwecken ausstellen kann, wird es allerdings noch dauern. Die Präparation eines Bären ist aufwendig. Unklar ist noch immer, ob es sich bei dem Bären, der am 23. Mai von einem Zug erfasst wurde, um jenen handelt, der zuvor in Bayern zwei Schafe gerissen hat. Die dafür notwendigen Ergebnisse aus dem DNA-Abgleich stehen noch aus, sagt der Salzburger Landesbeauftragte für Bär und Wolf, Hubert Stock.

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orf.at vom 26.06.2023

Wölfe dürfen auch in OÖ geschossen werden

Nach Kärnten, Tirol und Niederösterreich dürfen auch in Oberösterreich ab 1. Juli „Problemwölfe“ abgeschossen werden. Am Montag ist in der Landesregierung die entsprechende Wolfsmanagementverordnung mehrheitlich beschlossen worden.

Laut Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) gab es allein im Juni in Oberösterreich drei bestätigte Wolfssichtungen. In einem Fall, bei dem 200 Masthühner in Walding gerissen wurden, wartet man noch auf eine zweite DNA-Probe, um die Täterschaft zu klären. Weil es zu immer mehr Rissen und Sichtungen von Wölfen gekommen war, wurde von Langer-Weninger die neue Wolfsmanagementverordnung veranlasst.

Kein Bescheid für Abschuss notwendig

Der Entwurf der neuen Verordnung ging zur Begutachtung an alle relevanten Interessenvertretungen. 20 Stellungnahmen wurden verfasst, von denen acht den Entwurf ablehnten, vier teilweise und zwei neutral ausfielen und sechs zustimmten. Ein wesentlicher Kritikpunkt in den negativen Rückmeldungen war, dass die Verordnung EU-Recht widerspreche. Die AG Wildtiere am Forum Wissenschaft & Umwelt bemängelt, dass Wölfe nun „auf Verdacht“ getötet werden können, so der Sprecher und Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal.

Laut der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie dürfen Wölfe nur nach Einzelfallprüfungen der zuständigen Behörden entnommen werden. Mit der neuen Wolfsmanagementverordnung wird diese Entscheidung auf die Jägerschaft verlagert, was auch die Grünen als Problem sehen. Nachdem kein Bescheid notwendig sei, könnten Naturschutzorganisationen nicht dagegen berufen. Daher solle zumindest ein Wolfsentnahmeteam mit Expertinnen und Experten und der regionalen Jägerschaft über eventuelle Abschüsse entscheiden.

Abschuss immer „Ultima Ratio“

Langer-Weninger hingegen betont, der Abschuss sei immer die „Ultima Ratio“ und erfolge nach genau festgelegten Voraussetzungen. Bei „mehrmals auffälligem Verhalten im Nahbereich von Siedlungen müssten zuerst Vergrämungsversuche unternommen werden“. Sollten Nutztiere betroffen sein, müssten trotz „ordnungsgemäßer Sicherung der Zäune“ Tiere wiederholt gerissen worden sein.

Für die Agrarlandesrätin ist die Verordnung daher „wichtig und richtig für die Sicherheit der Bevölkerung und natürlich für unsere Alm- und Landwirtschaft“. Das Land sei gefordert gewesen, nachdem es „die EU verschlafen hat, den Schutzstatus des Wolfes anzupassen“. Der günstige Erhaltungszustand sei „längst erreicht und auch für die Zukunft gesichert“, argumentiert sie.

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orf.at vom 25.06.2023

Kärnten plant Alleingang bei Wölfen

Kärnten plant einen Alleingang beim Schutz von Weiden und Almen vor dem Wolf. Durch ein neues Landesgesetz sollen Alm- und Weideschutzgebiete festgelegt werden, wo andere Maßnahmen zum Schutz der Viehherden unmöglich oder unzumutbar sind. In diesen Gebieten soll der Wolf dann geschossen werden dürfen.

Wölfe haben in Kärnten heuer bereits mehr als 50 Weidetiere gerissen. Geschossen werden dürfen derzeit nur jene Wölfe, die per Verordnung als Risiko- oder Schadwolf definiert sind. Die Forderung von Bauern und Jägern, die EU möge den Schutzstatus des Wolfes lockern, dürfte in Brüssel kein Gehör finden. Das hat der Umweltdirektor der EU-Kommission bei seinem Besuch kürzlich in Kärnten klargemacht.

Offenbar haben aber die Gespräche mit ihm neuen gesetzlichen Spielraum aufgezeigt. Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) will nun ein neues Alm- und Weideschutz-Gesetz ausarbeiten lassen.

„Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, Weideschutz- und Almschutz-Gebiete zu definieren, in denen Wölfe entnommen werden dürfen – unabhängig von der Rissanzahl“, sagt Gruber im ORF-Interview.

Weiden in steilen Lagen als Schutzgebiete möglich

Sachverständige des Landes sollen jene Gebiete festlegen, in denen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde nicht umgesetzt werden können – zum Beispiel, weil es zu steil ist. Gruber zeigt sich überzeugt, das regionale Gesetz könne EU-konform eingeführt werden, ein ähnliches gebe es bereits in Schweden. „Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt das vor. Durch sie wurde der Wolf unter strengsten Schutz gestellt. Wir verkürzen in diesem Fall nur Verfahren“, so Gruber.

In Kraft treten könnte ein Alm- und Weideschutzgesetz frühestens im nächsten Sommer. Die Freiheitlichen in Kärnten verlangen ein nationales Gesetz, das den Abschuss von Wölfen ermöglicht – mehr dazu in Wolf-Gesetz geplant.

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orf.at vom 23.06.2023

Wolf: Gruber plant eigenes Gesetz

Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) will ein eigenes Alm- und Weideschutzgesetz installieren. Dabei sollen schwer zu schützende Alm-und Weidegebiete definiert werden, in denen die Schonzeit für den Wolf zeitweise nicht gelten solle. Die Regelungen zum Risikowolf in Siedlungsgebieten würden bestehen bleiben.

Der Besuch eines Vertreters der EU-Kommission bei der am Freitag endenden Almwirtschaftstagung in Millstatt stelle für Gruber klar, dass es in der europäischen Wolfspolitik keinen baldigen Kurswechsel geben werde. Er sehe daher für betroffene Länder wie Kärnten nur in Alleingängen eine Lösung. „Wenn die Entwicklung in diesem Tempo voranschreitet, werden einzelne Abschüsse dafür bald nicht mehr ausreichen. Wir müssen also neue rechtliche Wege finden“, so Gruber.

Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer soll der Vorschlag diskutiert werden. Wird er von der Interessensvertretung begrüßt, so will Gruber die Erarbeitung eines Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes umgehend in Auftrag geben. In der Almsaison 2024 könnte es bereits in Geltung sein.

Landwirtschaftskammer begrüßt Vorstoß

Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber zeigte sich am Freitag erfreut über Grubers Vorstoß für ein Alm- und Weideschutzgesetz. „Die Weidehaltung auf Almen und Heimweiden ist in Kärnten besonders ausgeprägt und Teil unserer traditionellen Berglandwirtschaft. Gerade diese tierfreundliche Weidehaltung kommt aber durch die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen immer mehr unter Druck. Wenn man diese Weidehaltung unter einen gesetzlichen Schutz stellt, kann das ein guter Ansatz sein, in diesen Gebieten Wölfe leichter zu entnehmen als bisher“, so Huber.

FPÖ fordert nationale Lösung

Auch FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer forderte zuvor eine nationale Lösung. „ÖVP-Agrarreferent Gruber soll mit seinem ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig dafür sorgen, dass der Wolf in Österreich zum Abschuss freigegeben wird“, meinte Angerer in einer Aussendung. Nächste Woche will Gruber seinen Vorschlag bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer diskutieren. Die Realisierung des neuen Gesetzes sei schon für den Almsommer 2024 geplant.

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orf.at vom 20.06.2023

Jäger bisher ohne Wolfsabschuss in Osttirol

Die Osttiroler Jäger und ein Unterstützungstrupp haben in Osttirol für den Abschuss der fünf Schadwölfe per Bescheid acht Wochen Zeit. Warum es in Osttirol im Gegensatz zu Kärnten bis jetzt keinen Abschuss gab, erklärt sich der Bezirksjägermeister mit dem Verhalten der Wölfe.

Per Verordnung des Landes sind in Osttirol fünf Wölfe zum Abschuss freigegeben – mehr dazu in Weiterer Wolf zum Abschuss freigegeben. Die Hälfte der dafür genehmigten acht Wochen verlief trotz der Unterstützung durch zwei Jäger bisher ohne Treffer.

Bezirksjägermeister erklärt Unterschied zu Kärnten

Der Osttiroler Bezirksjägermeister Hans Winkler berichtet von einem reibungslosen Einsatz in den 107 Jagdgebieten. Man arbeite gut zusammen, vielleicht stelle sich der Erfolg noch ein. Auch wenn das Unterstützungsteam den Wolf erlege, wäre das der Jägerschaft recht, so Winkler. „Das hilft ja nur der Landwirtschaft und uns Jägern.“

Da in Kärnten die Jäger bereits fünf Wölfe töten konnte, fragt man sich in Osttirol mittlerweile, warum das hier länger dauert. Schadwölfe würden im Hochgebirge streunen, in Kärnten seien Risikowölfe im Ortsgebiet erlegt worden, das mache den Unterschied, so Bezirksjägermeister Hans Winkler:

WWF: Geld für Jäger sollte besser an Bauern gehen

WWF und andere Tierschutzorganisationen kritisieren den Einsatz der Jäger. Aus Sicht des WWF sei die Mobilisierung einer Sondereinsatzgruppe stark zu hinterfragen, denn die großen Geldmittel, die dafür aufgewendet werden, um einen einzelnen Wolf zu töten, sollten viel besser an die Bauern fließen, damit diese beim Herdenschutz unterstützt werden, erklärt WWF-Sprecher Christoph Pichler.

Gerüchte besagen, dass Tierschützer schon vor Ort in Einsatz wären, um dort ihren Protest kundzutun. Das wurde dem ORF von der Jägerschaft und vom WWF nicht bestätigt.

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orf.at vom 20.06.2023

Land gibt zwei Wölfe zum Abschuss frei

Auch wenn noch nicht per DNA-Analyse sichergestellt ist, dass zwei Wölfe für rund 25 Schafsrisse im Tennengau bzw. Pinzgau und Pongau verantwortlich sind, gibt das Land Salzburg die zwei Tiere zum Abschuss frei. Der EU-weite Schutz für Wölfe ist für LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) hier kein Argument.

Es geht um jene beiden Tiere, die in Mühlbach am Hochkönig (Pongau), Maria Alm und Saalfelden (Pinzgau) bzw. bei Rußbach am Pass Gschütt (Pinzgau) insgesamt rund 25 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Bestätigt ist das zwar noch nicht. Dennoch veranlasste die schwarz-blaue Landesregierung deren Abschuss per Verordnung, die am Dienstag in Begutachtung ging. Sie tritt genau eine Woche nach der Veröffentlichung über Umlaufbeschluss der sieben Salzburger Regierungsmitglieder in Kraft.

Damit steht sowohl der zuletzt bei Mühlbach gesichtete Wolf als auch jener bei Rußbach ab kommendem Dienstag zum Abschuss frei. Aber Svazek plant, sogar die einwöchige Begutachtungsfrist abzuschaffen.

Svazek: „Wichtig ist, dass der Abschuss auch erfolgt“

„Wichtig ist jetzt einmal, dass der erste legale Abschuss – und auf Basis dieser Verordnung ist er legal – auch erfolgt“, sagte dazu LH-Stv. Svazek. „Und in weiterer Folge geht es natürlich darum, den Schutzstatus auch herabzusetzen. Das ist dann eine EU-rechtliche Thematik, um die wir uns dann alle gemeinsam, nicht nur ein Bundesland, sondern bundesländerübergreifend kümmern müssen.“ Für die Naturschutzreferentin „muss natürlich die mittelfristige Lösung sein, dass man eben diesen Schutzstatus laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie herabsetzt“.

Grundsätzlich solle er aber bleiben, der Wolf in Salzburg, ergänzt Svazek: „Also es ist jetzt nicht das Ziel, dass das Bundesland Salzburg komplett wolfsfrei wird. Aber man muss natürlich auch eben gerade diese Zonen auf der Alm festlegen, weil dort wird aufgetrieben, und wenn wir das weiterhin haben wollen, dann müssen wir zu einer Lösung kommen, und da wird nichts daran vorbeiführen.“

Landwirte „hängen ja auch emotional an Tieren“

Da der Wolf EU-weit unter Schutz steht, darf er eigentlich nicht geschossen werden. Tut man es trotzdem, kann das EU-rechtliche Konsequenzen haben. Doch eine Entschädigung für die betroffenen Bauern zu zahlen, anstatt es auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hinauslaufen zu lassen – das ist für die Naturschutz- und Jagdreferentin Svazek keine Option: „Also bei der Entschädigung geht es ja nicht nur um finanzielle Aspekte. Man muss sich ja vorstellen, dass gerade Landwirte, die Almwirtschaft, die hängen ja auch emotional an den Tieren. Also das ist ja nichts, was man jetzt nur aus wirtschaftlichem Profit heraus macht. Oft rechnet sich es auch gar nicht, sondern das ist wirklich eine Leidenschaft, und wir wollen nicht, dass diese Almwirtschaft aufgegeben wird, eben weil diese großen Beutegreifer zurückkehren und man keine Handhabe hat.“

Die Politikerin Svazek entscheide hier auch nicht anders als die Jägerin Svazek, betont sie: „Wenn man alles miteinbezieht, alle Faktoren, nicht nur die Jagd, sondern auch den Tourismus, die Landwirtschaft, alles, was damit einhergeht, dann ist die Meinung eigentlich eine eindeutige, und das ist egal, ob ich das als Jägerin oder als Politikerin sehe, man kommt faktisch sachlich zu diesem Schluss.“

Naturschutzbund will EU-Kommission informieren

Der Naturschutzbund möchte die Landesverordnung so nicht akzeptieren. Aber weil man gegen die Abschusserlaubnis keine rechtliche Handhabe hat, könne man lediglich die EU-Kommission über die Vertragsverletzung informieren. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Salzburg könnte Millionen Euro kosten. Und schießt ein Salzburger Jäger einen falschen, unauffälligen Wolf, hat er trotzdem keine Strafe zu befürchten. Auch das ist in der Landesverordnung festgelegt.

Die Länder Tirol, Kärnten sowie das deutsche Bundesland Bayern wenden ähnliche Wege bereits an, um das Abschussverbot der EU nicht befolgen zu müssen. In Osttirol war der Erfolg der jüngsten Abschussfreigabe aber bisher überschaubar

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wildbeimwild.com vom 19.06.2023

Fünf Waldohreulen erschossen: Hobby-Jäger müssen vor Gericht

Ein Vater und zwei seiner Söhne sollen in Pram (Oberösterreich) fünf Waldohreulen erschossen haben. Das Trio ist nun wegen Tierquälerei angeklagt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Es waren verstörende Szenen, die ein 36-jähriger Mann und seine gleichaltrige Freundin im April auf einer Wiese in Pram miterleben mussten. Zufällig beobachteten sie, wie drei einheimische Hobby-Jäger – ein 67-Jähriger mit zwei Söhnen (36 und 31) – einen Birnbaum umringten und mit ihren Schrotflinten mehrmals in die Baumkrone schossen. Als das Trio die Zeugen bemerkte, habe es den Ort fluchtartig verlassen.

Nest der Waldohreulen zerschossen

Der 36-Jährige, selbst Hobby-Jäger und Mitglied des Ökologischen Jagdvereins, wollte wissen, worauf die Männer so wild geschossen hatten. Am Birnbaum angekommen, stockte ihm der Atem. Dort entdeckte er nicht nur ein zerschossenes Greifvogelnest, sondern auch den zerfetzten Kadaver einer geschützten Waldohreule sowie die Überreste von zunächst drei Küken. Am nächsten Tag fand der Mann ein weiteres erschossenes Eulenbaby im Geäst des Baumes.

Waffenverbot

Der Weidmann war über das Verhalten seiner Kollegen empört und erstattete Anzeige. Polizisten stellten die Vogelkadaver sicher und nahmen die Ermittlungen auf. Die drei Verdächtigen, von denen einer (36) sogar beeideter Jagdaufseher sein soll, dessen Aufgabe es wäre, die Einhaltung der jagdrechtlichen Bestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen, mussten ihre Flinten abgeben. Über sie wurde ein Waffenverbot verhängt.

Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten sind inzwischen abgeschlossen. „Wir haben gegen sie Anklage wegen vorsätzlicher Tötung eines Wirbeltieres erhoben“, bestätigt Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels. Auch ein Prozesstermin steht bereits fest.

Am 28. Juni muss sich das Trio ab 13 Uhr am Landesgericht Wels verantworten.

Silke Enzlmüller, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wels:  „Wir haben gegen drei Beschuldigte Strafanträge eingebracht. Nach § 222 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) ist die vorsätzliche Tötung eines Wirbeltieres mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.“

Hobby-Jäger nicht geständig

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde auch ein pathologisches Gutachten zur Todesursache der fünf geschützten Vögel in Auftrag gegeben. „Dieses hat ergeben, dass die Waldkäuze von zwei unterschiedlichen Schrotkorngrößen getroffen wurden. Diese Treffer waren auch für den Tod der Vögel verantwortlich“, so Enzlmüller.

Die drei Hobby-Jäger sind übrigens bislang nicht geständig, schreibt die Kronen Zeitung.

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orf.at vom 02.06.2023

Familienstreitigkeiten führten zu Mord in Mooskirchen

Ein 89 Jahre alter Mann hat am Donnerstag in Mooskirchen im Bezirk Voitsberg den Schwiegersohn seiner Partnerin erschossen und sich anschließend selbst getötet. Die Polizei bestätigt mittlerweile jahrelange Streitigkeiten.

Kurz vor 11.00 Uhr wurde über den Notruf Anzeige erstattet, dass in einem Wohnhaus in Mooskirchen mehrere Schüsse gefallen sein sollen. Mehrere Personen konnten in den Keller des Hauses flüchten, sie wurden von der Cobra unverletzt aus dem Haus geholt. Es handelte sich laut Polizeisprecher Fritz Grundnig um „vier bis fünf Personen“.

Zahlreiche Polizeistreifen umstellten das Haus, neben der Cobra war auch eine Verhandlungsgruppe im Einsatz, Kräfte der Bereitschaftseinheit und der Schnellen Interventionsgruppe sorgten für Absperrmaßnahmen um den Einsatzort.

Knapp vor 15.00 Uhr gab die Polizei dann Entwarnung: Als die Einsatzkräfte in das Haus vorrückten, fanden sie die Leichen des Opfers und des Schützen, der Suizid beging. Bei dem Opfer handelt es sich um einen 57-Jährigen, der Schütze ist ein 89-Jähriger, der als Jäger aktiv gewesen sein soll – der 57-Jährige war der Schwiegersohn der Lebensgefährtin des 89-Jährigen.
Jahrelange Streitigkeiten

Das Motiv und der genaue Tathergang sind noch unklar. Die Polizei bestätigte aber mittlerweile, dass es zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer jahrelange Streitigkeiten gegeben haben soll. Der 89-Jährige soll den Schwiegersohn seiner Partnerin mit einem Schuss aus einem legal besessenen Jagdgewehr erschossen haben.

Im Ort herrsche, so Bürgermeister Engelbert Huber, tiefe Betroffenheit: „Die älteren Herrschaften waren sehr gut integriert, wir haben uns fast wöchentlich irgendwo gesehen. Aber auch die junge Familie hat sich gut eingebracht. Deshalb ist es für mich so erschütternd, das in unserer eigentlich intakten Gemeinschaft erleben zu müssen.“ Die Angehörigen, die zur Tatzeit auch im Haus waren, konnten noch nicht befragt werden – sie werden vom Kriseninterventionsteam betreut.

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orf.at vom 31.05.2023

Prägraten: 1.000 Euro Abschussprämie

In Osttirol sind nun drei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Jetzt versuchen mehr als 300 Jäger, die Tiere zu erlegen. In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Den Schützen wird Anonymität zugesichert.

Seit einer Woche sind in Tirol drei Wölfe zum Abschuss freigegeben, am Mittwoch wurde ein vierter Wolf vom Land freigegeben. Drei davon sollen sich in Osttirol befinden. Ausschlaggebend war ein konkreter Wolfsverdacht bei Rissen in Matrei i. O., Virgen und Prägraten – mehr dazu in Abschusserlaubnis für weiteren Wolf und Vierter Wolf zum Abschuss freigegeben.

Wölfe wandern in der Nacht oft auf Forstwegen

In 100 Jagdgebieten in Osttirol sind nun Jäger aufgerufen, die drei „Problemwölfe“ zu finden und zu erlegen. Durch gezieltes Monitoring und einen genauen Einsatzplan wollten die Osttiroler Jäger die Wölfe erlegen, sagte Bezirksjägermeister Hans Winkler. Es habe sich gezeigt, dass sich der Wolf eher bei Nacht auf Forstwegen fortbewege. Darauf müsse man sich fokussieren, um eventuell dort einen Schuss abgeben zu können.

1.000 Euro Abschussprämie in Prägraten ausgelobt

In Prägraten lobten die Bauern sogar eine Abschussprämie von 1.000 Euro aus. Das sei als Ansporn und als Weckruf an die Politik gedacht, wie Ortsbauernobmann Josef Kratzer sagte: „Wir Bauern werden viel zu wenig gehört. Es waren in Matrei Risse, es waren im Oberland Risse. Ich glaube, dass wir jetzt einen Anstoß gegeben haben, dass wir lauter gehört werden.“ Wann der erste „Problemwolf“ tatsächlich geschossen wird, konnte der Bezirksjägermeister nicht sagen, die Motivation sei aber groß, so Winkler.

Schütze soll anonym bleiben

Dem Schützen sei Anonymität zugesagt worden, um Anfeindungen im Internet zu verhindern, versicherte Winkler: „Der Schütze, der einen Wolf erlegt, wird namentlich nicht erwähnt. Das geht nur über einen Amtstierarzt oder andere Kanäle.“ Dass der falsche Wolf erlegt werden könnte, befürchten die Jäger nicht, weil die Reviere der „Problemwölfe“ bekannt seien.

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wildbeimwild.com vom 25.05.2023

Prominente gegen Trophäenjagd

In einem emotionalen Brief appellieren 35 Prominente an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter und geschützter Tierarten nach Deutschland sofort zu stoppen.

Zwischen 2016 und 2022 registrierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) 4.242 Einfuhren von Jagdtrophäen geschützter Arten. Allein im Jahr 2022 wurden 463 Einfuhren registriert, darunter 24 Elefanten, 16 Leoparden, 139 Zebras, 35 Giraffen, neun Löwen und drei Breitmaulnashörner.

„Wir sind schockiert, dass Trophäenjäger immer noch Eisbären, Elefanten, Nashörner, Löwen, Leoparden und Tiere vieler weiterer bedrohter und geschützter Arten, für deren Überleben Ranger und Artenschutzorganisationen tagtäglich kämpfen, erlegen und ihre Trophäen als blutige Souvenirs nach Deutschland einführen dürfen“, so die Unterzeichnerinnen aus Gesellschaft und Wissenschaft, zu denen u. B. Maria Furtwängler, Ruth Moschner, Guido Maria Kretschmer, Katja Riemann, Atze Schröder, Sky du Mont, Ranga Yogeshwar und Jane Goodall gehören.

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen Import von Jagdtrophäen

Deutschland ist nach den USA trauriger Spitzenreiter bei der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Tierarten. Dies sei unverständlich für ein Deutschland, das gerne eine Vorreiterrolle im Tier- und Artenschutz für sich in Anspruch nimmt. Dieser Meinung sind auch 89 % der Bundesbürger, die sich in einer aktuellen Umfrage gegen die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland ausgesprochen haben.

„Die Bevölkerung lehnt diese grausame Praxis, die maßgeblich zum Rückgang bedrohter Arten wie Elefant, Leopard und Löwe beiträgt und ein immenses Tier- und Artenschutzproblem darstellt, vehement ab und hat absolutes Unverständnis für die Untätigkeit der Politik. Konsequentes Handeln ist längst überfällig“, betont Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.

Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, ergänzt: „Die Trophäenjagd ist nichts weiter als ein widerlicher Zeitvertreib reicher, abgestumpfter Menschen, die mehr Geld als Moral haben. Bundesministerin Steffi Lemke hat sich zu Oppositionszeiten klar gegen die Trophäenjagd ausgesprochen. Wir erwarten jetzt, dass sie ihren Worten Taten folgen lässt und die Importe stoppt“.

Deutschland bleibt untätig, andere Länder handeln

Andere europäische Länder haben bereits Konsequenzen gezogen oder planen dies. In Frankreich ist die Einfuhr von Löwentrophäen verboten, in den Niederlanden gilt sogar ein Einfuhrverbot für Jagdtrophäen von über 200 Arten, in Finnland tritt noch in diesem Jahr ein Einfuhrverbot für besonders geschützte Arten in Kraft und auch in Großbritannien ist ein Gesetz mit umfassenden Einfuhrbeschränkungen auf dem Weg. Selbst das Europäische Parlament hat bereits ein Importverbot für Jagdtrophäen geschützter Arten bis 2022 gefordert. Nur Deutschland bleibt bisher untätig.

Weitere prominente Stimmen zur Trophäenjagd

„Ich habe auch ausgestopfte Tiere im Labor und in der Bibliothek. Sie sind auf natürliche Weise gestorben oder ich habe sie gesammelt, nachdem sie von Menschen, die Spaß am Töten haben, verletzt wurden. Ich verstehe nicht, warum jemand Tiere absichtlich tötet, um sie zur Schau zu stellen. Wir leben im größten Artensterben, seit es Menschen auf der Erde gibt, deshalb – und überhaupt – ist die Freude am Lebendigen die schönste und erfüllendste Freude. Dazu braucht man nur ein Fernglas.
"
Mark Benecke, Kriminalbiologe, Schriftsteller und Politiker

«Stellen wir uns eine Welt vor, in der Natur nur noch in klimatisierten Museen vorkommt und Tiere nur noch geköpft an Wohnzimmerwänden hängen. Offenbar kann man das Töten von Tieren nicht verbieten, nur den Import von Jagdtrophäen. Das versuchen wir hier, damit das Töten von Schönheit und Zukunft aufhört».
Katja Riemann, Schauspielerin, Sängerin und Schriftstellerin

„Jeden Tag riskieren Ranger ihr Leben, um bedrohte Tiere zu schützen. Und wir lassen zu, dass ein paar Privilegierte diese Tiere gegen Geld für ihr blutiges Privatvergnügen abschießen. Das ist unerträglich.
Sky du Mont, Schauspieler, Synchronsprecher und Schriftsteller

„Wie konnten wir diese kranke Trophäenjagd, dieses falsche Image des großen weißen Jägers so lange zulassen? Und wie schnell könnten wir es beenden!“
Dr. Jane Goodall, Verhaltensforscherin und UN-Friedensbotschafterin

„Abgesehen davon, dass die ganze Jagd ein schädlicher anachronistischer Unsinn ist, besteht der Kick für den Trophäenjäger darin, möglichst seltene und außergewöhnliche Tiere zu töten und mit nach Hause zu nehmen. Damit werden alle Artenschutzabkommen torpediert! Die einzige Möglichkeit, solche Gesetzesverstöße einzudämmen, ist ein konsequentes Importverbot für Trophäen!
"
Marita Marschall, Schauspielerin

„Das Töten von Wildtieren ist kein Hobby! Die Trophäenjagd muss endlich abgeschafft und unter Strafe gestellt werden.“
Ruth Moschner, Moderatorin und Schriftstellerin

„Exotische Jagdtrophäen sind ein Anachronismus und Ausdruck einer völlig überholten Kultur. Angesichts des massiven Artensterbens sollten wir einen klaren Schlussstrich ziehen. Es ist an der Zeit, Frieden mit der Natur zu schließen
".
Ranga Yogeshwar, Wissenschaftsjournalist und Buchautor

„Der aktuelle Stand des Wissens zwingt uns dazu, empfindungsfähigen Tieren einen Eigenwert und ein Lebensrecht zuzugestehen. Das Töten von Wildtieren zwecks bloßer Trophäenerbeutung oder als Freizeitvergnügen ist längst nicht mehr akzeptabel.“
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Tierarzt und Autor


Hintergrundinfos: Prominente gegen Trophäenjagd

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wildbeimwild.com vom 22.05.2023

Österreich: Offensive für ein einheitliches Bundesjagdgesetz

Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die Landesgesetze erlauben z. B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von Hunden und Katzen.

Die Welt befindet sich in einer schweren Biodiversitätskrise.

Darauf macht der Internationale Tag der Biodiversität der UNESCO am 22. Mai aufmerksam. In dieser Krise müssen alle verfügbaren Mittel ergriffen werden, um das Artensterben zu stoppen. So wird auch im Rahmen eines Volksbegehrens gefordert, die Jagdgesetze in Österreich bundeseinheitlich zu gestalten.

Manche Landes-Jagdgesetze erlauben es tatsächlich immer noch, gefährdete Arten zu schiessen. So kann etwa die global gefährdete Turteltaube in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland legal getötet werden. „Die Turteltaube hat in Österreich in den letzten 20 Jahren mehr als zwei Drittel ihres Bestands verloren! Sie „nur zum Spass“ abzuschiessen, ist völlig inakzeptabel und muss bundesweit untersagt werden“, betont DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.

    "Es gibt derart viele Missstände bei der Jagd, dass eine bundesweite Reform des Jagdgesetzes unbedingt notwendig ist. Ein Beispiel von vielen ist die Niederwildjagd auf Feldhasen. Diese eigentlich bedrohte Tierart wird im Herbst bei großangelegten Treibjagden zu Hunderten massakriert. Dazu tötet man zuerst systematisch alle kleinen Beutegreifer in der Region und füttert die Hasen bis zum Abwinken. Der Abschuss erfolgt auf flüchtende Tiere mit Bleischrot. Ein Schrotschuss tötet aber nur auf eine Distanz unter 35 m, die praktisch nie erreicht wird. Die Folge sind hunderte angeschossene Hasen, die sich schreiend am Boden winden, die verzweifelt unter größten Schmerzen den Jagdhunden zu entkommen versuchen oder, noch schlimmer, schwer geschädigt ins Unterholz flüchten, um dort langsam zu sterben. Und nicht zuletzt wird dadurch das hochgiftige Blei in der Landschaft verteilt. Derartige Jagden sind neben der Tierquälerei auch ein sehr großer Schaden für die Umwelt. Das muss ein Ende haben. Ein Bundesjagdgesetz würde da Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützt der VGT dieses Volksbegehren und ruft alle Tierschützer:innen dazu auf, es ab sofort zu unterschreiben."
    VGT-Obmann DDr. Martin Balluch

Weitere Beispiele sind die Tafelente (nur in zwei Bundesländern vor der Jagd geschützt) und die Krickente, von der es in Österreich nicht einmal mehr 100 Brutpaare gibt. „Wie viele Turteltauben, Tafel- und Krickenten in Österreich pro Jahr geschossen werden, weiss leider niemand, denn mehrere Bundesländer erfassen nur einen Gesamtwert für Tauben und Enten, in dem häufige und gefährdete Arten zusammengeworfen werden“, sagt Dr. Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.

„Das Beispiel der Turteltaube zeigt die ganze Absurdität der Zersplitterung des Jagdrechts in Österreich und die grossen Mängel in verschiedenen Landesgesetzen. Wir brauchen endlich ein Bundesjagdgesetz, das für ganz Österreich die Jagd auf gefährdete Arten untersagt“, so Prof. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz.
Bleischrot als Artenkiller

Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. „Blei ist ein starkes Gift, und Vögel sind besonders betroffen. Bei allen drei grossen Adlerarten in Österreich zählt Bleivergiftung zu den wichtigsten Verlustursachen. Wenn sie über angeschossene Tiere oder Aas Blei aufnehmen, verursacht schon die Auflösung weniger Milligramm dieses Schwermetalls im Magen eine Bleivergiftung. Die Vögel sterben elend binnen einiger Tage“, erklärt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs, die Forderung nach einem Verbot von Bleischrot.

Seit 1986 wird versucht, den Bartgeier in einer Kooperation aller Alpenländer in seinen angestammten Lebensraum zurückzubringen. Das Bartgeierprojekt zählt weltweit zu den erfolgreichsten Versuchen der Rückführung einer in der Natur ausgestorbenen Art. „Nur in Österreich verlief die Entwicklung über fast 25 Jahre sehr zögerlich. Bleihaltige Munition erwies sich als einer der Hauptgründe und führte immer wieder zu Verlusten an Brutvögeln. Gute Kontakte zu Jägern in von Bartgeiern frequentierten Revieren führten dort letztlich zu einem freiwilligen Verzicht auf die gefährliche Munition. Auch die Jäger der Bundesforste schießen nur noch bleifrei. Das Ende bleihaltiger Jagdmunition ist unausweichlich und überfällig“, betont Hans Frey, Greifvogelexperte in der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.

Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich Umweltminister und -landesräte 2014 zum Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition. Dem sind aber keine Schritte gefolgt. Durch die EU ist seit kurzem die Verwendung von Bleimunition nur in Feuchtgebieten verboten.

Landingpage mit dem Volltext des Volksbegehrens:

www.bundesjagdgesetz.at

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wildbeimwild.com vom 24.04.2023

Demo in Trentino: Hunderte fordern Freilassung von Bärin JJ4

Nachdem die Bärin JJ4 eingefangen und in ein Tierschutzzentrum gebracht wurde, fanden sich am Sonntag zahlreiche Menschen zusammen, um für ihre Freilassung zu demonstrieren.

Bereits am frühen Sonntagnachmittag hatten sich Demonstranten vor dem Tierschutzzentrum Casteller eingefunden.

Sie demonstrierten demnach für die Freilassung von JJ4, die Anfang April einen Jogger attackiert und getötet hatte, und gegen die Trentiner Provinzregierung unter Maurizio Fugatti, der für die Tötung von aggressiven Bären plädiert.

Verschiedene Tierschutzvereine sowie Privatpersonen, einige gar aus dem Ausland angereist, schlossen sich dem Protest an, hiess es weiter. Wie auf Videos und Fotos zu sehen war, nahmen die Menschen an einem Umzug bis an den Zaun des Geheges teil. Auf Plakaten und Spruchbändern forderten sie die vollständige Freilassung aller gefangen gehaltenen Bären. «Bären sind die Opfer der Provinzregierung» oder «Wer Mütter und Kinder trennt, ist ein Monster» war etwa auf Plakaten zu lesen. JJ4 wurde bei ihrem Fang von ihren drei Jungen getrennt.

JJ4, die auch unter dem Namen Gaia bekannt und die Schwester des 2006 in Bayern getöteten «Problembären» Bruno ist, hatte Anfang April einen 26-jährigen Jogger im Trentino angegriffen und getötet. Fugatti ordnete daraufhin an, das Tier zu erlegen. Nach einer Klage von Tierschützern setzte ein Gericht den Abschussbefehl aus.

Seit dem Fang Mitte April befindet sich die 17-jährige Bärin in dem abgesperrten Wildgehege. Neben JJ4 ist dort ein weiterer Bär, M49. Am 11. Mai ist vor Gericht eine Anhörung zu ihrem Schicksal geplant. In Italien hat sich indes eine hitzige und emotionale Debatte um das Zusammenleben von Bär und Mensch entbrannt.

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orf.at vom 21.04.2023

Zwei Bären und fünf Wölfe nachgewiesen

In Tirol sind heuer bereits fünf verschiedene Wölfe und zwei Bären nachgewiesen worden. Wölfe wurden heuer laut dem Land in Siedlungsgebieten noch nicht gesichtet. Bei Bären ist der Behörde überhaupt keine Sichtung oder Begegnung bekannt.

Seit der tödlichen Bärenattacke vor gut zwei Wochen im Trentino ist besonders bezüglich Bären die Sensibilität erhöht. Martin Janovsky, Experte beim Land für große Beutegreifer, beruhigt aber. Alle Bären, die man in Tirol in den letzten Jahren festgestellt habe, seien äußerst scheu. Die Wahrscheinlichkeit einem Bären zu begegnen, sei hier äußerst gering. Die Bärennachweise in Brandenberg und im oberen Lechtal erfolgten durch Spuren, Losungen oder Wildkameraaufnahmen.

Wolfsnachweise aus fast allen Landesteilen

Wölfe wurden über ganz Tirol verstreut nachgewiesen. In Osttirol wurden zwei verschiedene Wölfe im Gemeindegebiet von Sillian und im Gailtal nachgewiesen. Ebenfalls zwei verschieden Wölfe wurden im Brixental im Tiroler Unterland bestätigt. Von einem weiteren Wolf, der im Gemeindegebiet von Thiersee anhand einer Losung bestätigt wurde, liegt noch keine Bestimmung des Individuums vor. Auch im Wipptal wurde gesichert ein Wolf nachgewiesen. Aufnahmen eines Wolfes gibt es auch aus dem Ötztal.

Neue Gesetzeslage erleichtert Abschüsse

Sollten einzelne Tiere zu einem Risiko für den Menschen werden oder erheblichen Schaden verursachen, können sie laut dem Land aufgrund einer seit 1. April herrschenden neuen Gesetzeslage leichter zum Abschuss freigegeben werden. Darauf weist LHStv. Josef Geisler (ÖVP) hin. Mittels Verordnung könne die Landesregierung ein Risiko- oder Schadtier zum Abschuss freigeben. Eine solche Verordnung trete unmittelbar in Kraft.

Was Weidetiere betrifft, verweist Geisler auf das Aufstellen von geeigneten Herdenschutzzäunen bei Heimweiden. Anders als auf Almen sei auf den Heimweiden ein Schutz der Schafe vor großen Beutegreifern mittels wolfsabweisenden Elektrozäunen möglich. Für die Anschaffung des Zaunmaterials gebe es eine Unterstützung des Landes.

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orf.at vom 22.03.2023

Wolf zu Schulungszwecken präpariert

Im Mai 2022 ist ein Wolf auf der Tauernautobahn (A10) bei Villach von einem Auto angefahren und getötet worden, als das Tier die Straße überqueren wollte. Das Land entschied, den Tierkörper für Schulungszwecke zu präparieren. Ab Donnerstag wird der Wolf bei der Kärntner Jägerschaft ausgestellt.

Das Jungtier wurde von dem erfahrenen Präparator Eric Leitner, der unter anderem bereits einen überfahrenen Bären und eine Gämse mit drei Hörnern präpariert hatte, für die Nachwelt erhalten. Vor fast einem Jahr bekam er den Auftrag für die Präparierung. Dem Tier wieder Ausdruck zu verleihen, war selbst für den Routinier eine Herausforderung: „Es war eine Fleischmasse mit Haaren. Das muss man erst einmal waschen, dann wird es gegerbt, und zwei Tage war nur nähen angesagt. Überschlagsmäßig sind es fünf Meter Nähte.“

Unterscheidung erleichtern

Dann wird das Präparat so lange in Form gebracht und bemalt, bis sämtliche kahle Stellen verschwunden sind. Das präparierte Tier soll helfen, den Wolf von seinen Artverwandten wie dem Fuchs oder dem Goldschakal besser unterscheiden zu können, so Leitner: „Es ist ein Kunstgebiss drin, da geht es darum, dass die Jäger oder Bauern sehen, wie groß die Zähne sind. Wenn man das nicht in Natura sieht, hat man keine Ahnung davon.“

Auch für die Rissgutachter soll das Präparat genutzt werden, sagte Roman Kirnbauer, Wildbiologe und Wolfsbeauftragter des Landes. Man bekomme ein Gefühl für die Proportionen, die Körpergröße, die Fußabdrücke. Man könne auf jeden Fall mehr für die Praxis gewinnen, als wenn man nur Bilder sehe.

Zwei neue Wölfe nachgewiesen

Auch Abdrücke vom Kiefer wurden genommen, um die Risse besser bestimmen zu können. Nutztierrisse gibt es derzeit kaum, dennoch macht sich der Wolf weiter bemerkbar in Kärnten, so Kirnbauer: „Wir haben schon einige Stücke Rotwild genetisch beprobt, aber auch einige Muffel im Bezirk St. Veit und Villach-Land. Mit Stand Ende Februar konnten wir schon sieben verschiedene Individuen nachweisen. Fünf davon aus dem Vorjahr, die bekannt sind, und zwei neue Wölfe.“

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wildbeimwild.com vom 21.03.2023

Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen nach England

Oberhaus entscheidet über umstrittenes Gesetz, das die Einfuhr von Körperteilen gefährdeter Tiere verbieten würde.

Die Abgeordneten haben für ein umstrittenes Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen tausender Tierarten in das Vereinigte Königreich gestimmt.

Damit wird verhindert, dass britische Hobby-Jäger die Körperteile von Löwen, Elefanten und Giraffen ins Land bringen.

Ein vom konservativen Abgeordneten Henry Smith eingebrachter und von der Regierung unterstützter privater Gesetzesentwurf erhielt nach jahrelangen kontroversen Debatten die Unterstützung des Parlaments. Abgeordnete aus dem gesamten politischen Spektrum sprachen sich für das Gesetz aus, bevor es verabschiedet wurde.

Nach Angaben der Regierung wird das Gesetz, das nun im Oberhaus debattiert wird, den Schutz gefährdeter Arten stärken und geniesst breite Unterstützung in der britischen Öffentlichkeit. Das Verbot war Teil des Wahlprogramms der Konservativen für 2019 und folgt auf eine viel beachtete Kampagne gegen die Trophäenjagd, die von Prominenten wie Ricky Gervais, Brian May, Ed Sheeran und Joanna Lumley unterstützt wurde.

Die Abgeordneten unterstützten einen Änderungsantrag von Sir Christopher Chope, der die Einsetzung eines beratenden Expertengremiums für das Einfuhrverbot vorsah, wobei die Meinungen auf beiden Seiten stark auseinandergingen und Jagdbefürworter und Trophäenjagdgegner Fehlinformationen vorwarfen. Das Verbot gilt für etwa 6.000 Arten, darunter einige der am stärksten gefährdeten und charismatischen Tiere wie Flusspferde, Leoparden und Eisbären.

Britische Jäger sind kein großer Teil der Trophäenjagdindustrie und das Verbot wird von Naturschützern als weitgehend symbolisch angesehen. Im Jahr 2015 löste die Tötung des Löwen Cecil durch einen Trophäenjäger in Simbabwe weltweit Empörung und Abscheu über die Branche aus, in der Jäger Zehntausende von Pfund für das Erschießen und Posieren mit den Körpern wilder Tiere zahlen.

Der Schauspieler Peter Egan, ein prominenter Aktivist gegen die Trophäenjagd, bezeichnete die Abstimmung als «sensationelle» Nachricht.

Claire Bass, Senior Director of Campaigns and Public Affairs bei Humane Society International-UK, begrüßte die Abstimmung ebenfalls. «Wir sind hocherfreut, dass dieser äußerst populäre Gesetzentwurf die Berichtsphase und die dritte Lesung durchlaufen hat. Dutzende parteiübergreifende Abgeordnete haben sich in der heutigen Debatte zu Wort gemeldet, um ihre nachdrückliche Unterstützung für ein Gesetz zu bekunden, das Jäger daran hindert, ihre kranken Souvenirs nach Großbritannien zu bringen. Wir … erwarten vom Oberhaus, dass es für eine rasche Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes sorgt», sagte sie.

Andere Abgeordnete zeigten sich jedoch enttäuscht und forderten das Oberhaus auf, das Gesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Die internationale Ministerin für Artenvielfalt, Trudy Harrison, bezeichnete die Abstimmung als einen entscheidenden Moment. «Mit Hilfe einer international vereinbarten Liste von Arten wird dies eine wichtige Rolle dabei spielen, den Rückgang der Tier- und Pflanzenwelt in der ganzen Welt aufzuhalten. Ich freue mich darauf, dass dies ein Gesetz des Parlaments wird», sagte sie.

Henry Smith, der Abgeordnete, der den Gesetzesentwurf eingebracht hat, sagte, dass die Regierung ihr Versprechen aus dem Manifest 2019 einhalte. «Ich bin der Regierung dankbar, dass sie meinen Gesetzentwurf unterstützt hat, und ich freue mich darauf, dass er nun durch das Oberhaus geht. Unser Land will nicht Teil des Handels mit Körperteilen bedrohter Arten sein. Heute hat das Unterhaus diese Botschaft laut und deutlich vermittelt», sagte er.

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orf.at vom 14.03.2023

Land erleichtert Abschüsse von Wölfen

Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Wolfsverordnung beschlossen. Anlass dafür war, dass es zuletzt im Waldviertel immer wieder vereinzelt Schafsrisse gab. Die Reform bringt mehr Herdenschutzmaßnahmen, aber auch leichtere Abschüsse von Wölfen.

Der Wolf ist zurück in Niederösterreich und sorgt damit für viel Diskussion, nicht zuletzt, wenn ein Raubtier wie in Langschlag (Bezirk Zwettl) Schafe reißt oder offenbar die Scheu vor dem Menschen verloren hat. In der Bevölkerung sorgt die Anwesenheit für Sorgen, einige fühlen sich gar „in ihrer subjektiven Sicherheit bedroht“, erklärt der zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Dienstag vor Journalistinnen und Journalisten.

Für Wölfe, die ein problematisches, unerwünschtes Verhalten zeigen, gibt es zwar schon bisher einen klaren Stufenplan. Allerdings: Für Vergrämungsmaßnahmen wie Schreckschüsse bzw. letztlich auch den Abschuss braucht es einen Bescheid der Behörde. Bis dieser vorliegt, würde in der Praxis aber zu lange dauern, hieß es bei der Präsentation der neuen Verordnung.

Jäger dürfen selbst handeln

Deshalb sind Jägerinnen und Jäger künftig per Verordnung automatisch berechtigt, bei Vorliegen bestimmter Kriterien zu handeln, etwa wenn sich ein Wolf innerhalb kurzer Zeit wiederholt einer Siedlung nähert, Nutztiere reißt oder keine Scheu zeigt. Für vier Wochen dürfen Jäger dann in diesem konkreten Gebiet das Tier vergrämen bzw., wenn das nichts hilft, schießen. „Wir sehen, dass der Wolf in Österreich heimisch geworden ist, oft zum Leidwesen von Nutztieren“, sagt Pernkopf.

Nach jedem Warn- oder Abschuss ist „sofort“ der Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Gebiets zu informieren. Weiters muss binnen 24 Stunden eine telefonische oder schriftliche Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gehen. Von dieser wird dann die Untersuchung bzw. Probennahme übernommen. Die Jäger sollen dafür in den nächsten Wochen geschult werden.

Durch die neuen Vorgaben können künftig aber auch „unbescholtene“ Wölfe geschossen werden, die bisher unauffällig waren, wie etwa zuletzt in Kärnten. Denn ob ein Wolf bereits zuvor Nutztiere riss oder sich erstmals einer Siedlung näherte, lässt sich erst im Nachhinein anhand von genetischen Gutachten überprüfen. „Das ist in ganz Europa so“, so der Landesrat.

Förderung von Schutzmaßnahmen

Bei Rissen gibt es für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte zudem weiter finanzielle Entschädigungen. Außerdem werden Förderungen von Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune erhöht. Das Land übernimmt künftig 80 statt bisher 50 Prozent, und zwar in ganz Niederösterreich. Darüber hinaus bekommen künftig auch Pferde-, Alpaka- und Lamabesitzerinnen und -besitzer Schutzmaßnahmen gefördert.

Wildbiologe Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien, spricht von wichtigen Begleitmaßnahmen: „Wir haben die Kenntnisse verloren, wie man mit dem Wolf zusammenlebt, wir haben den Schutz unserer Tiere auf den Almen aufgegeben. Das müssen wir wieder etablieren, da ist noch viel Luft nach oben.“ Und auch das Wolfsmonitoring sei noch „verbesserungswürdig“, meint der Experte.

In Niederösterreich gab es bis dato keinen Abschuss eines Wolfes. Vergrämungsbescheide wurden 2018 (für zehn Jagdgebiete) und 2022 (in neun Jagdgebieten) ausgestellt. Für Hackländer muss der aktuelle Schutzstatus des Wolfes „der Realität angepasst und abgeschwächt werden“. Die Population wachse in Europa um ein Drittel pro Jahr, seit Jahren sei das Tier „nicht mehr gefährdet“.

WWF: Verstoß gegen EU-Recht

Weil die Behörde künftig keine Bescheide mehr ausstellt, hat jedoch die Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr, gegen Entscheidungen wie Abschüsse rechtlich vorzugehen. Das verstößt laut dem Wolfsexperten des WWF, Christian Pichler, gegen die Aarhus-Konvention und somit gegen EU-Recht. Pernkopf sagt dazu: „Wir haben Experten beigezogen, und die schätzen es als rechtskonform ein.“

Die Investitionen bzw. Maßnahmen in Herdenschutzmaßnahmen begrüßt der WWF-Experte hingegen, ebenso, dass weiterhin der Stufenplan gilt. Generell habe Pichler in Niederösterreich das Gefühl, „dass es einen Konsens gibt, dass der Wolf zurückgekehrt ist und auch hierbleiben wird.“ In Kraft treten soll die Verordnung am 3. April und vorerst zwei Jahre gelten.

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) begrüßte die Novelle am Dienstag als „eine Lösung mit Hausverstand“. Der Schutzgedanke dürfe nicht beim Wolf enden, man müsse „auch an die durch ihn gefährdeten Tiere denken“. Positive Signale zur neuen Verordnung kamen auch von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, weil „der Schutz und die Sicherheit von Mensch und Tier absoluten Vorrang haben“.

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kleinezeitung.at vom 10.03.2024

Kärntner Jäger trifft statt Taube fahrendes Auto

Nur weil sie die Seitenscheibe geschlossen hatte, blieb die Frau (47) unverletzt. Rund 100 Einschüsse wurden an dem Fahrzeug gezählt. Der Schütze wurde gefasst, ist geständig und wurde angezeigt.

Unglaubliches Glück hatte eine Autolenkerin (47) aus dem Bezirk Villach Mittwochnachmittag. Ein 56-jähriger Mann aus dem Bezirk Villach Land zielte kurz nach 17 Uhr vom Dachboden eines Hauses in Arnoldstein aus mit einem Schrotgewehr auf eine auf einem Vordachsims sitzende Taube.

Die Schussrichtung zeigte dabei auf die am Haus vorbeiführende und stark befahrene Kärntner Straße (B 83). Anstelle der Taube traf die Schrotgarbe dabei ein in Richtung Arnoldstein Zentrum fahrendes Auto – gelenkt von der 47-Jährigen. Das Fahrzeug wurde laut Polizei durch etwa 100 Einschüsse schwer beschädigt. Ein Teil der Garbe traf auch die fahrerseitige Seitenscheibe, konnte diese jedoch nicht durchschlagen.
Die Frau konnte einen Verkehrsunfall vermeiden und wurde aufgrund der geschlossenen Seitenscheibe bei dem Vorfall nicht verletzt. Der Schütze konnte nach intensiver Ermittlungsarbeit durch die Polizei Arnoldstein ausgeforscht werden.

Er zeigte sich zum Vorfall geständig, ein vorläufiges Waffenverbot wurde gegen den aktiven Jäger ausgesprochen. Mehrere Jagdwaffen wurden sichergestellt. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.

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wildbeimwild.com vom 21.01.2023

Dunkle Wolken über Luxemburg’s Hobby-Jäger

Wenn in Luxemburg eine Petition innerhalb 6 Wochen 4.500 Unterschriften erhält, wird sie Gegenstand einer öffentlichen Debatte mit den Abgeordneten und den zuständigen Ministern sein.

Man wird sogar eingeladen, seine Idee/Forderung im Rahmen der öffentlichen Debatte vorzustellen.

Eine neue Petition fordert ein Verbot der Jagd während der Schulferien, an Wochenenden und an Feiertagen. Damit soll für mehr Sicherheit gesorgt werden.

Alle Luxemburgische Staatsangehörige ab 15 Jahren können unterschreiben.

Der Petent erklärt: «Um den Schutz aller Personen zu gewährleisten, die an Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien alleine oder in Begleitung in den Wald gehen, sollten alle Arten der Jagd an Wochenenden, luxemburgischen Feiertagen und Schulferien verboten werden. Diese Massnahmen garantieren einen optimalen Schutz bei Ausflügen in den Wald, ohne das Risiko, von einer verirrten Kugel oder einem versehentlichen Schuss eines Jägers getroffen zu werden.»

Eine weitere Petition von Cyril Perrichon (Tierschutz und die Sicherheit von Waldspaziergängern) erreichte am 18.1.2023 die Hürde mit Total 5.044 gültigen Unterschriften.

In nur zwei Wochen hat diese Petition gegen die Treibjagd 4.500 Unterstützer überschritten. Das ist doppelt so viel wie die Zahl der Hobby-Jäger, die derzeit in Luxemburg eine Lizenz besitzen (2.300, gemäss der neuesten Erhebung der Saint-Hubert-Föderation).

«Diese Petition soll eine Reaktion auf diese Art der Jagd bewirken, die eine Folter für die gejagten Tiere darstellt. Ein Tier bis zum Äussersten zu ermüden und dann zu töten ist eine Folter und lässt dem Tier keine Chance. Ausserdem ist diese Art der Jagd gefährlich für Waldspaziergänger, da sie mit einer Meute von Hunden konfrontiert werden, die darauf trainiert sind, ein Tier zu erschöpfen, das hypererregt ist. Ausserdem haben diese Jäger das Recht, einen Wald für ihr blutiges Hobby zu privatisieren. Nicht privatisierte Wälder sind öffentliches Eigentum, so dass jeder das Recht hat, dort ohne jegliche Gefahr spazieren zu gehen. Die sogenannte Treibjagd ist keine Jagd, bei der der Mensch dem Tier gegenübersteht, sondern eine Verfolgungsjagd, die oft mit dem Tod des verfolgten Tieres endet, ohne ihm eine Chance zu geben. Ich bin der Meinung, dass diese barbarische Art der Jagd abgeschafft werden sollte.»

Die Rolle des Regulierers

Sicherlich werden sich Parlamentarier finden, die den Forderungen entgegenkommen. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass das Grossherzogtum diese Praxis verbieten wird, schreibt Lesfrontaliers.

Das Land ist nämlich bereits eines der Länder in Europa, die den Zeitraum für Treibjagden zeitlich am stärksten begrenzen. Von Mitte Oktober bis Mitte Januar.

Zweitens, weil die Verwaltung durch die Entscheidung über die jährlichen Abschusspläne den Jägern eine regulierende Rolle überträgt. So soll verhindert werden, dass bestimmte Arten zu invasiv werden oder die menschlichen Aktivitäten stören.

Dies gilt insbesondere für Wildschweine, deren Zahl in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, was zu Schäden an den Kulturen führt, die durch die Vermehrung der zu fütternden Wildschweine verursacht werden…

Mitte November hatte die Umweltministerin mitgeteilt, dass zwischen 2018 und 2021 im Grossherzogtum etwas mehr als 22
.600 Wildschweine getötet worden seien. Das sind 130 % des erwarteten Ziels.

Ministerin Joëlle Welfring hatte eine parlamentarische Antwort genutzt, um ihr Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die Hobby-Jäger bevorzugt männliche Tiere unter den Wildarten erlegen, von denen nur diese Hörner oder Geweihe tragen. «Dies könnte darauf hindeuten, dass die Jagd in Luxemburg zum Teil immer noch auf Trophäen ausgerichtet ist. Eine effektive Regulierung der Population ist jedoch nur möglich, wenn stark in den weiblichen Bestand eingegriffen wird», betonte sie damals.

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orf.at vom 13.01.2023

Frankreichs Dilemma mit der Jagd

Jagen spielt im Leben vieler Franzosen und Französinnen eine wichtig Rolle. Nirgends in der EU gibt es so viele Jäger und Jägerinnen. Deshalb erhalten ihre Stimmen in politischen Debatten Gewicht. Doch jüngst heizten tödliche Jagdunfälle Forderungen nach schärferen Regeln an. Die Regierung will sich dessen annehmen, doch für Kritiker spricht die Jagdlobby aus den Maßnahmen.

Am Montag hatte die Regierung in der Präsidentschaft von Emmanuel Macron erklärt, sie werde die Vorschriften gegen das Jagen unter Drogen- und Alkoholeinfluss verschärfen. Jäger und Jägerinnen, die in einen schweren Unfall verwickelt sind, sollen künftig auch ihre Lizenz verlieren. Zu den präventiven Maßnahmen zählen die Erhöhung der Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen sowie ein „System“, um Wanderer und Wanderinnen vor aktiven Jagdgebieten zu warnen.

Eine Forderung, die laut Umfragen von der französischen Bevölkerung goutiert wurde, hatte die Regierung jedoch nicht angekündigt: ein Jagdverbot an Sonntagen. Der Nationale Jägerverband (FNC), der sich einen jagdfreien Sonntag „keine Sekunde lang“ vorstellen kann, hatte den „Pragmatismus“ der Regierung begrüßt. Er will die Maßnahmen des „gesunden Menschenverstands“ unterstützen. Macron sei zu loben, dass er den Samstag und Sonntag nicht angegriffen habe.

„Präsident der Jäger“

Für Umweltschützer und -schützerinnen bedeuten die Pläne einen weiteren Kniefall vor der Jagdlobby. Frankreichs Schauspiellegende und Tierschutzaktivistin Brigitte Bardot hatte in einem offenen Brief – schon vor der Ankündigung – Macron als „Präsidenten der Jäger“ und „Marionette“ des FNC kritisiert. „Da Sie sich persönlich gegen die Einführung jagdfreier Sonntage stellen (…), werden Sie persönlich für Sonntagsunfälle verantwortlich gemacht“, so Bardot.

Berichten zufolge pflegt Macron seit 2017 gute Kontakte zum nationalen Verband – auch wenn er selbst nicht auf die Jagd geht. Seinen 40. Geburtstag feierte der frisch gekürte Staatschef auf Schloss Chambord, einer traditionellen Jagddomäne. 2018 halbierte Macron die Gebühren für den Jagdschein, um, so die offizielle Argumentation, den Nachwuchs zu fördern. Der Jagdverband zeigte sich erfreut über die Maßnahme.

Viele Jäger – viele Unfälle

Macrons Verhältnis zum Jagdverband war in der Vergangenheit schon oft Thema innenpolitischer Debatten. Besonders in Wahlkampfzeiten, so Gegner und Gegnerinnen des Präsidenten, schielt Macron auf die zahlenmäßig große Interessengruppe. Immerhin haben fünf Millionen Franzosen und Französinnen einen Jagdschein, 1,1 Millionen sind laut FNC-Zahlen aktiv registrierte Jäger und Jägerinnen. Zum Vergleich: In Österreich gibt es nach Angaben des Dachverbands insgesamt 130.000 Jäger und Jägerinnen.

Es gibt allerdings auch viele Unfälle. Den aktuellsten Angaben des französischen Amts für Biodiversität (OFB) zufolge gab es in der Saison 2021/22 insgesamt 90 Unfälle, sechs mehr als in der vorangegangenen Saison, acht davon endeten tödlich. So wurde etwa ein 67 Jahre alter Mann auf der Autobahn von einer verirrten Kugel eines Jägers in den Nacken getroffen. Gegen den Jäger wird wegen Totschlags ermittelt.

In den letzten 20 Jahren seien 88 Prozent der Opfer von Jagdunfällen aber die Jäger und Jägerinnen selbst gewesen. Die Zahl der verletzten Personen, die nicht der Jagd angehören, ist nach Angaben des OFB in den letzten zwei Jahrzehnten von zwölf auf 26 Prozent gestiegen. „In den allermeisten Fällen seien die Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen, das mit der Nichteinhaltung der grundlegenden Sicherheitsvorschriften zusammenhängt.“

 Reuters/Manuel AusloosEine Million Franzosen und Französinnen sind laut Verbandsangaben aktive Jäger und Jägerinnen

„Feuer und Schwefel“ über Landschaft

Bereits in den vergangenen Jahren wurden kritische Stimmen laut, die sagten, dass die französische Regierung auf alle Wünsche der Jäger und Jägerinnen eingehe, um die Lobbygruppe nicht zu verärgern. So soll es auch bei den aktuell präsentierten Maßnahmen gewesen sein. Der Jagdverband hatte sich etwa für einen neuen Straftatbestand beim Jagen ausgesprochen: Der sollte ähnlich geregelt sein wie in Sachen Alkohol am Steuer. Wenn es hingegen zu jagdfreien Tagen kommen sollte, würde „Feuer und Schwefel“ über die französische Landschaft hereinbrechen, warnten die Jäger und Jägerinnen.

Bekannte Umweltschutzorganisation bezeichneten die angekündigten Pläne als „lächerlich“. Gegenüber „Le Monde“ sagte der ehemalige Abgeordnete und heutige Vorsitzende der Vogelschutzliga, Matthieu Orphelin: „Wenn der Sicherheitsplan für die Jagd am Ende nur aus ein paar kleinen Maßnahmen besteht wie dem Verbot der Jagd unter Alkoholeinfluss – was ohnehin das Mindeste wäre – oder der Idee einer freiwilligen mobilen Anwendung für Jäger, um ihren Aufenthaltsort zu melden, wird die Regierung die vier von fünf Franzosen, die einen jagdfreien Sonntag wollen, sehr enttäuschen.“

Mehr Todesopfer an Wochenenden?

Die Forderungen nach einem Jagdverbot am Sonntag bzw. Samstag wird auch damit argumentiert, dass es an Wochenenden vermehrt zu Unfällen kommt. Doch die Staatssekretärin für Ökologie, Berangere Couillard, widersprach den Organisationen. Es gebe keine Beweise, dass es dadurch weniger Opfer geben werde. „Das Ziel, an das ich fest glaube, ist es, die Zahl der Unfälle auf null zu reduzieren“, so Couillard am Montag. „Es ist eine verstärkte Sicherheit an sieben Tagen in der Woche, die wir anstreben.“

Laut der Vereinigung „Un jour un chasseur“ haben sich bereits in dieser Jagdsaison 83 Unfälle ereignet, 57 davon an Wochenenden, und davon 39 an Sonntagen, sagte Mila Sanchez, eine Mitbegründerin der Organisation. Von den Unfällen endeten drei tödlich. Sanchez hat mit Freundinnen jene Petition für mehr Sicherheitsmaßnahmen beim Jagen gestartet, weshalb die Regierung nun etwas vorlegen musste. Ausgangspunkt der Petition war der Tod ihres Jugendfreundes Morgan Keane. Er wurde am 2. Dezember 2020 von einem Jäger mit einem Wildschwein verwechselt und getötet.

Am Donnerstag wurde der Jäger nach dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einem lebenslangen Jagdverbot verurteilt. Der Organisator der Jagd erhielt unterdessen eine 18-monatige Bewährungsstrafe und ein fünfjähriges Jagdverbot. Angehörige von Keane hatten sich härtere Strafen erhofft. Der Anwalt der Familie meinte: „Die Justiz hat im Rahmen der bestehenden Gesetze ihre Arbeit getan.“ Jetzt müsse der Gesetzgeber seine Arbeit machen und ein spezifisches „Jagdvergehen“ schaffen, das härtere Strafen ermöglichen könnte.

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orf.at vom 10.01.2023

Erste Spur in Grünau

Nachdem in Grünau im Almtal (Bezirk Gmunden) in der Nacht auf den Dreikönigstag abgetrennte Köpfe von Rotwild auf Stahlstangen aufgespießt und vor einem Wohnhaus aufgestellt worden sind, ermittelt die Polizei jetzt wegen gefährlicher Drohung und hat offenbar auch schon eine Spur.

Die Aktion mit den auf Blaustahl aufgespießten Rotwildhäuptern galt offenbar jenem Hausbewohner, der auch Obmann der beiden Grünauer Jagdausschüsse ist. In dieser Funktion vertritt der studierte Forstwirt die Interessen der Waldbesitzer.

Neue Indizien deuten auf gefährliche Drohung

Am Beginn der Ermittlungen ging die Polizei noch dem Verdacht der Wilderei nach. Der stellvertretende Kommandant der Polizeiinspektion Scharnstein, Michael Mitterhofer sagt dazu aber, dass sich die Verdachtslage in den letzten Tagen verändert habe. Es seien neue Indizien aufgetaucht und man ermittle nun in Richtung gefährliche Drohung.

Offenbar geplant: Wildköpfe waren zuvor eingefroren

Mitterhofer sagt: „Es ist Tatsache, dass diese sechs Häupter bereits eingefroren waren und man kann davon ausgehen, dass die Tat schon von langer Hand geplant war.“ Man habe anfangs in alle Richtungen ermittelt und einen offenen Personenkreis vermutet, mittlerweile hätten gewisse Indizien und Ermittlungsergebnisse dazu geführt, dass sich der Kreis der Verdächtigen eingeengt habe.

Ermittlungen wegen Hirschköpfen

Man ermittle nun bereits in eine bestimmte Richtung, könne aber aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen, so die Polizei.

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orf.at vom 07.01.2023

Aufgespießte Rotwildköpfe: Jägerschaft verurteilt Aktion

Nachdem in Grünau im Almtal sechs Rotwildhäupter vor dem Haus eines Jägers aufgespießt worden sind, laufen weiter die Ermittlungen. Seitens des Landesjagdverbandes zeigt man sich empört, eine solche Aktion sei ungebührend und unkollegial.

 „Das ist nicht unser Stil“, so Oberösterreichs Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner am Samstag gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Das brauchen wir nicht, das machen wir nicht, wir werden andere Lösungen finden.“ Die genauen Hintergründe der Aktion sind derzeit noch unklar.

Jägerschaft vermutet zwischenmenschliche Probleme

Seitens der Jägerschaft vermutet man aber zwischenmenschliche Probleme, so Gmundens Bezirksjägermeister Johann Enichlmair: „Grünau ist sehr jagdgeprägt, dort hat die Jagd noch einen hohen gesellschaftlichen und kulturellen Wert. Dass es da irgendwann einmal Differenzen gibt und sich irgendwer schlecht behandelt fühlt oder auf jemand schlecht zu sprechen ist, wird es immer geben. Das gibt es in jeder größeren Gruppe.“

Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht

Ein weiterer Hintergrund könnte die Grünvorlage in Grünau sein. Laut dieser muss jeder Rotwildabschuss innerhalb von drei Stunden mit einem Foto bei der Behörde vorgelegt werden.

Die Polizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts des schweren Eingriffs in fremdes Jagd- und Fischereirecht, da derzeit noch nicht klar ist, woher das Rotwild stammt.

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