Italien: ITA Airways ergreift Massnahmen gegen die Trophäenjagd
Die führende italienische Fluggesellschaft, ITA Airways,
verkündet mit Stolz ihre Unterstützung der Kampagne #NotInMyWorld der
globalen Tierschutzorganisation Humane Society International/Europe
(HSI).
Die Fluggesellschaft hat eine
neue Unternehmensrichtlinie verabschiedet,
die den Transport von Jagdtrophäen auf allen Unternehmensflügen, sowohl
als Fracht als auch als Passagiergepäck, untersagt. Dies ist ein
bedeutendes Zeugnis für das Engagement des Unternehmens für den
Naturschutz sowie ein wesentlicher Beitrag zur Beendigung der
Trophäenjagd und zur Förderung von Geschäftspraktiken, die die globale
Verantwortung für den Schutz der Artenvielfalt anerkennen.
Weltweit werden Hunderttausende Tiere, darunter gefährdete und
international geschützte Arten, von Trophäenjäger aus Freude und zur
Selbstdarstellung getötet. Dies trägt zum Rückgang der
Wildtierpopulationen, zu Herausforderungen im Naturschutz und zu
inhumanen Jagdpraktiken bei. Im Gegensatz zur Subsistenzjagd ist die
Hauptmotivation dieser Aktivität, Tiere aus Wettbewerbs- und
Unterhaltungsgründen zu töten, wobei seltene oder stark nachgefragte
Tiere aufgrund ihrer physischen Merkmale (dicke Mähnen, lange Stosszähne,
allgemeine Grösse usw.) ins Visier genommen werden, um sie als Trophäen
zur Schau zu stellen und den Jagderfolg zu präsentieren. Der
Transportsektor spielt bei der Förderung dieser ethisch fragwürdigen und
schädlichen Branche eine Schlüsselrolle, da viele degenerierte
Trophäenjäger, die Auslandsreisen zur Jagd buchen, ihre makabren
Souvenirs mit nach Hause nehmen wollen.
Auf nationaler Ebene hat das Engagement von ITA Airways eine besondere
Bedeutung, da Italien zu den Hauptimportländern von Trophäen in Europa
gehört. Zwischen
2014 und 2021 wurden 442 Trophäen von Säugetieren, die
durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind,
nach Italien importiert, darunter Nilpferde, Nashörner, Elefanten und
Löwen. Diese Daten zeigen die aktive Beteiligung des Landes an der
Trophäenjagdindustrie, obwohl eine Umfrage darauf hinweist, dass
86 %
der Italiener diese Praxis ablehnen, und 74 % ein gesetzliches Verbot
für den Import von Trophäen befürworten.
Durch die Teilnahme an der Kampagne hat ITA Airways mehrere Massnahmen
ergriffen, darunter:
* Hinzufügung von Jagdtrophäen zur Liste der verbotenen Gegenstände: ITA
Airways hat die Liste der verbotenen Gegenstände für den Transport in
Passagiergepäck und Fracht erweitert und Jagdtrophäen ausdrücklich
eingeschlossen. Dieses klare Verbot stellt sicher, dass solche
Gegenstände auf ITA Airways-Flügen nicht akzeptiert werden.
* Online-Veröffentlichung der Richtlinie: Die Richtlinie zu Trophäen
wurde auf der offiziellen Website von ITA Airways veröffentlicht, um
Transparenz und Zugänglichkeit zu den neuen Anweisungen zu
gewährleisten. Dieser Schritt spiegelt das Engagement des Unternehmens
für offene und verantwortungsbewusste Kommunikation wider.
* Aktualisierung der Betriebsanleitungen für Fracht- und Bodenverfahren:
ITA Airways hat ihre Betriebsanleitungen überprüft und aktualisiert, um
sicherzustellen, dass die neuen Bestimmungen zu Trophäen vollständig in
Frachtverfahren und Bodenoperationen integriert sind.
* Verbreitung der Richtlinie an Mitarbeiter, Drehkreuze und Lieferanten:
Die neue Richtlinie wurde auf allen Ebenen des Unternehmens verbreitet,
einschließlich Flug- und Bodenpersonal sowie Lieferanten und
Drehkreuzen, an denen die Fluggesellschaft tätig ist. Diese Verbreitung
gewährleistet ein vollständiges Verständnis und die Einhaltung der neuen
Bestimmungen zu Jagdtrophäen.
Giovanna Di Vito, Chief Program Officer, ESG & Customer Operations von
ITA Airways, betont: “Unsere starke Unterstützung für die Kampagne von
Humane Society International/Europe, den Import von Jagdtrophäen nach
Italien und Europa zu stoppen, spiegelt das fortwährende Engagement von
ITA Airways für den Planeten, unser Land und die Gemeinschaft wider. Die
neue Unternehmensrichtlinie der Fluggesellschaft, die ein Verbot des
Transports von Jagdtrophäen auf ihren Flügen formalisiert, ist eine
konkrete Maßnahme und unser Beitrag zum Schutz und Förderung der
Tierwelt. Wir sind der Ansicht, dass Unternehmen eine Schlüsselrolle
dabei spielen, ethische Praktiken zu unterstützen und zu verbreiten, die
einen echten Fortschritt in Richtung einer verantwortungsbewussteren und
nachhaltigeren Zukunft darstellen.”
„Die Unterstützung von ITA Airways für unsere Kampagne und ihre neue
Unternehmensrichtlinie stellt einen sehr wichtigen Beitrag zur
Beendigung der grausame Trophäenjagd dar. Der Transportsektor spielt
ebenfalls eine große Rolle bei den kollektiven Maßnahmen, die
erforderlich ist, um bedrohte Wildtiere weltweit zu schützen. Mit der
Kampagne #NotInMyWorld von HSI/Europe setzen wir unsere Verpflichtung
zur Erhaltung bedrohter Tierarten und Flora fort und fordern die
Einführung von Verboten für den Import, Export und Re-Export von
Trophäen von geschützten Tieren in Italien und Europa.“
Elise Allart, Corporate Engagement Director, von HSI/Europe
Neben ITA Airways haben eine zunehmende Anzahl von Fluggesellschaften,
Frachtbetreibern und Transportunternehmen weltweit
Unternehmensrichtlinien gegen den Transport von Trophäen eingeführt.
Eine Übersicht aller Transportunternehmen finden Sie unter
hsi.org/trophy-free-transport.
Informationen zur neue Unternehmensrichtlinie von ITA Airways finden Sie
unter folgendem Link.
Die Borkenkäferplage hat in Osttirol 14.000 Hektar Wald zerstört
und damit die Jagd stark beeinflusst. Da sich das Wild neue Rückzugsorte
gesucht hat, müssen sich die Jäger nun neue Jagdstrategien überlegen, um
die Abschusspläne einzuhalten.
Wegen der Borkenkäferplage mussten 14.000 Hektar Wald geschlägert werden
– mehr dazu in Verstärkter Einsatz gegen Borkenkäfer. Der Wald, der als
Schutz- und Rückzugsgebiet für das Wild diente, fehle nun.
Wild hat ohne Wald keine Deckung mehr
Dadurch habe sich die Bewegung des Wildes geändert, schildert
Bezirksjägermeister Hans Winkler. Das Wild habe ohne Bäume nicht mehr
die nötige Deckung. Es brauche nun eine gewisse Zeit, bis sich der
Jungwald entwickle. „Für einen Grundbesitzer und natürlich für uns Jäger
bedeutet das viel Arbeit“, so Winkler.
Die Jäger, die den Wildbestand durch genaue Abschusspläne im Rahmen
halten müssen, treffen das Wild nicht mehr dort an, wo es früher war,
sagt Winkler.
Neue Strategien für die Jagd nötig
Nun müssen die Jäger die neuen Wildwechsel erst wieder ausfindig machen.
Damit stehen sie in Osttirol vor der Herausforderung, neue Strategien zu
entwickeln, um die Abschusspläne zum Wohle des restlichen Waldes
einhalten zu können.
Das Erlegen von Wild in Gebieten, in denen die Vegetation schneller
wächst als die gepflanzten Bäume oder die natürliche Verjüngung, ist
besonders schwierig. Damit sei eine waidgerechte Bejagung kaum möglich,
meint Winkler.
Treibjagd-Unfall in Österreich: Betrunkener Hobby-Jäger trifft
Hobby-Jäger
Ein 24-Jähriger ist Sonntagmittag bei einer Treibjagd im
steirischen St. Johann im Saggautal (Bezirk Leibnitz) in Österreich von
einem betrunkenen Jäger getroffen und verletzt worden. Beide hatten mit
rund 20 anderen Hobby-Jägern in Untergreith Tiere in einem Waldstück
aufgescheucht.
Nach dem Vorfall wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet, um die
genauen Umstände des Schusswechsels zu klären. Die Polizei befragte
sowohl den verletzten Hobby-Jäger als auch den Schützen, um den Hergang
des Unfalls zu rekonstruieren.
Es stellte sich heraus, dass der betroffene Hobby-Jäger glücklicherweise
keine schwerwiegenden Verletzungen erlitt. Die Projektile aus der Flinte
hatten ihn im Gesicht und im Brustbereich getroffen, doch die
behandelnden Ärzte gaben Entwarnung bezüglich lebensbedrohlicher Folgen.
Der Schütze hingegen, bei dem ein positiver Alkoholtest durchgeführt
wurde, erlitt einen Schock und benötigte ebenfalls medizinische
Betreuung. Der Vorfall zeigte wieder einmal die Gefahren des
Alkoholkonsums während der Jagd und weckte die Diskussion über
Sicherheitsbestimmungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.
Es bleibt abzuwarten, welche Massnahmen aufgrund dieses Vorfalls
ergriffen werden, um ähnliche Unfälle in der Zukunft zu verhindern.
Die Hobby-Jagd ist eine durch und durch tierquälerische Aktivität, die
weder mit Vorsicht und Respekt ausgeübt wird, und immer wieder die
Sicherheit aller Beteiligten gefährdet.
Die Grenze, ab der ein Hobby-Jäger für den Umgang mit Waffen unter
Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aus Sicht
der IG Wild beim Wild bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden, wie
das beim Militär- oder Polizeidienst auch der Fall ist.Bei der Polizei oder Militär werden aus gutem Grund die älteren
Semester nicht mehr in bewaffnete Einsätze mit gefährlichen Schusswaffen
geschickt. Wer auf die Jagd geht, der geht zum Töten. Niemand darf im
alkoholisierten Zustand mit einer Waffe hantieren oder gar schiessen.
Wer alkoholabhängig ist, dem muss der Jagd- und Waffenschein umgehend
entzogen werden. Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtest
einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild von Holland
medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie auch eine
Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei den
Hobby-Jägern ist 65+, jene mit Alters-, Seh-, Konzentrations- und
Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten und genau
die trinken auch Alkohol, damit sie einen ruhigen Finger haben oder
trinken nicht und machen Fehlschüsse, was mit enormem Tierleid verbunden
ist. Anders sind die vielen Fehlschüsse und Nachsuchen nicht zu
erklären.
Im Kärntner Gailtal sind zwei Wildkatzen in eine Fotofalle
getappt. Wie die Österreichischen Bundesforste in einer Aussendung am
Donnerstag bekanntgaben, gelte diese Tierart in Österreich als
ausgestorben, erobere aber wieder Lebensräume in naturnahen Wäldern. So
auch in einem Revier der Bundesforste in Hermagor nahe dem Pressegger
See.
Die Österreichischen Bundesforste würden sich bereits seit 2009 über die
„Plattform Wildkatze“ für das heimische Wildtier engagieren, hieß es in
der Meldung. „Die Bilder sind der beste Beweis dafür, dass naturnahe und
nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die Förderung der
Biodiversität und des Artenschutzes Hand in Hand gehen“, zeigte sich
Antje Güttler, Bundesforste-Betriebsleiterin Kärnten-Lungau, über die
Rückkehr der Wildkatze erfreut.
Die scheue und einzelgängerische Wildkatze stelle hohe Ansprüche an
ihren Lebensraum und würde in den strukturreichen, weitläufigen Wäldern
ausreichend Platz finden, hieß es von den Bundesforsten. „Felis – Verein
zur Förderung der Europäischen Wildkatze in Österreich“ arbeitet im
Projekt „Wald-Wildkatze-Wiederkehr“ daran, den aktuellen Status der
Wildkatze in Österreich zu erheben. Seit Frühjahr 2023 sind im
Forstrevier Hermagor Wildkameras platziert.
„Bereits bei der ersten Kontrolle waren zwei Aufnahmen von Wildkatzen
dabei“, sagte der Wildkatzenexperte Peter Gerngross, der mit dem
Biologen Leopold Slotta-Bachmayr das Projekt verantwortet. Aufgrund der
vermehrten Nachweise liege nun in Kärnten ein geografischer Schwerpunkt
der Bestandserhebung.
Kanada verkündet historisches Verbot des Handels mit
Elefantenelfenbein und Nashornhorn
Die kanadische Regierung hat soeben ein Verbot des Binnenhandels
mit Elefantenelfenbein und Nashornhorn sowie der Einfuhr von
Jagdtrophäen, die diese Teile enthalten, angekündigt.
Mit diesen bahnbrechenden Massnahmen wird ein ministerielles Mandat aus
dem Jahr 2021 erfüllt, das einen entscheidenden Schritt zum Schutz
dieser ikonischen Tierarten vor dem Aussterben in freier Wildbahn
darstellt.
Dieser wichtige Schritt ist das Ergebnis einer siebenjährigen Kampagne
von Humane Society International/Kanada und wird von führenden
Naturschützern, Tierschutzgruppen, afrikanischen Staaten und namhaften
Kanadiern mit überwältigender Mehrheit unterstützt.
Die afrikanische Elefantenpopulation ist im letzten Jahrhundert um 96 %
zurückgegangen, und Wissenschaftler warnen, dass sie, ebenso wie viele
Nashornarten, innerhalb der nächsten Jahrzehnte aussterben könnten, wenn
nicht weltweit eingegriffen wird, um Wilderer zu entmutigen.
Jedes Jahr werden in Afrika bis zu 25’000 Elefanten und 1’300 Nashörner
von Hobby-Jägern ermordet. Im März 2021 hat die Weltnaturschutzunion
IUCN ihre Rote Liste der bedrohten Arten aktualisiert und den
afrikanischen Waldelefanten als stark gefährdet und den Afrikanischen
Savannenelefanten als vom Aussterben bedroht eingestuft.
Spitzmaulnashörner, die in Afrika vorkommen, werden als vom Aussterben
bedroht eingestuft.
Mit dieser Ankündigung trägt der nördliche Nachbar der Vereinigten
Staaten seinen Teil dazu bei, den 20 Milliarden Dollar schweren
illegalen Handel mit Wildtieren weltweit zu bekämpfen, der viele
ikonische Tiere an den Rand des Aussterbens treibt und gleichzeitig die
globale Instabilität erhöht.
«Unsere Regierung setzt sich für den Schutz, die Erhaltung und die
Förderung der biologischen Vielfalt in der Welt ein, einschliesslich der
Umkehrung des weltweiten Rückgangs der Elefanten- und
Nashornpopulationen“, sagte Steven Guilbeault, Minister für Umwelt und
Klimawandel in Kanada. „Indem wir Kanadas Reaktion auf den Handel mit
Wildtieren verstärken, werden wir praktische Lösungen durchsetzen, die
den illegalen Elfenbeinhandel wirksam bekämpfen und den Artenschutz
unterstützen. Die Kanadier sprechen sich mit überwältigender Mehrheit
für strengere Kontrollen aus, und die kanadische Regierung setzt dies
nun um.“
„Als Naturschützerin, die vor Ort in Kenia arbeitet, habe ich die
verheerenden Auswirkungen von Wilderei und Trophäenjagd auf die
afrikanischen Elefanten- und Nashornpopulationen aus erster Hand
gesehen“, sagte Dr. Winnie Kiiru, kenianische Biologin und führende
Elefantenschützerin. „Wir benötigen Länder auf der ganzen Welt, die
jetzt handeln, um diese wunderbaren Tiere zu schützen, und die
Massnahmen Kanadas senden eine wichtige Botschaft: Elfenbein gehört zu
den Elefanten“.
„Als langjähriger Tierschützer bin ich begeistert, dass Kanada auf die
überwältigende Zahl der Kanadier gehört hat, die Massnahmen zur
Beendigung des sinnlosen Tötens von Elefanten und Nashörnern gefordert
haben. Die von der kanadischen Regierung ergriffenen Massnahmen sind ein
starker Präzedenzfall für Länder auf der ganzen Welt, die sich dem Kampf
für den Schutz von Elefanten und Nashörnern abschliessen“, sagte der
Musiker Bryan Adams, der den Order of Canada erhalten hat.
Vertreter des Volksbegehrens für ein neues Bundesjagdgesetz
trafen sich in Wiener Donaucity-Kirche - "Hubertusmessen" tragen dazu
bei, "Jagdmythen aufrechtzuerhalten"
Für den Theologen und Ethiker Kurt Remele ist die konventionelle Jagd
ein "fragwürdiges Unternehmen, das zahlreiche ethische Fragen
provoziert". Bei der Jagd würden nämlich "empfindungsfähige
Mitgeschöpfe, die selbst gerne weitergelebt hätten, in Todesangst
versetzt, angeschossen oder getötet", sagte der Tierethiker im Rahmen
einer "Wildtier-Gedenkfeier" am Freitag in Wien. Der emeritierte
Sozialethiker an der Universität Graz und Fellow des Oxford Centre for
Animal Ethics kritisierte auch die traditionellen "Hubertusmessen": Sie
trügen massiv dazu bei, "Jagdmythen aufrechtzuerhalten".
Die Wildtier-Gedenkfeier fand am Fest des heiligen Hubertus in der
Wiener Donaucity-Kirche statt und wurde von den Proponenten des
laufenden Volksbegehrens für ein neues Bundesjagdgesetz veranstaltet
(https://bundesjagdgesetz.at). Gefordert wird ein bundesweit
einheitliches Jagdgesetz, das auf den Säulen Tierschutz und Ökologie
basiert. So sollen etwa die Fallen-, Bau- und Gatterjagd und das
Aussetzen von gezüchteten Tieren wie Fasanen zum Abschuss verboten, die
Schonzeiten erweitert sowie Trophäen-Schauen, Bleimunition und die Jagd
auf gefährdete Tierarten abgeschafft werden.
Der Tierarzt und Jagdkritiker Rudolf Winkelmayer und Madeleine Petrovic,
die Präsidentin von Tierschutz Austria, begrüßten als Vertreter dieser
Anliegen die Gäste der Gedenkfeier. Weitere Proponenten sind der
Verhaltensforscher Kurt Kotrschal und Martin Balluch vom Verein gegen
Tierfabriken, Unterstützer sind zahlreiche bekannte Namen aus
Wissenschaft, Rechtswesen und Kultur wie Helmut Pechlaner, Chris Lohner,
Bernd Lötsch und auch Kurt Remele.
In seinem Vortrag setzte sich Remele mit den unterschiedlichen Typen der
Jagd auseinander: "Subsistenzjagd", die zum Überleben notwendige Form
der Jagd, ökozentrische Jagd, der es um die Erhaltung von Ökosystemen
geht, aber auch die seiner Überzeugung nach bedenkliche Sport- und
Freizeitjagd, in der Jagd als Hobby gepflegt und als gesellschaftliches
Ereignis zelebriert wird.
Jagen - ein Hobby wie Yoga?
"Andere machen Yoga, ich gehe eben jagen", zitierte der Theologe eine
Hobbyjägerin. Diese Gleichsetzung der Jagd als Tötung von Mitgeschöpfen,
das einer Rechtfertigung bedürfe, mit Hobbys wie Yoga,
Briefmarkensammeln und musizieren sei hochproblematisch. Laut Remele
handelt es sich hier aus ethischer Sicht um eine "persuasive
Kennzeichnung" und "Werturteils-Erschleichung", die sowohl bei
Weidmännern als auch bei kirchlichen Amtsträgern verbreitet sei: Man
bezeichne die Jagd euphemistisch als unschuldiges Freizeitvergnügen oder
als nahezu mystische Naturerfahrung. Das Töten von Tieren werde
umgedeutet zu einer Selbstaufopferung der Wildtiere für den Menschen.
Jene, die kritische Fragen an die konventionelle Jagd stellen, würden
als "ideologiegetrieben" und "naturfern" diffamiert, beklagte Remele.
Alljährlich rund um das Hubertusfest am 3. November gefeierte
"Hubertusmessen" seien Ausdruck eines unreflektierten
"Trachtenvereins-Katholizismus", zitierte Remele den Konzilstheologen
Karl Rahner. Die Berufung auf den heiligen Hubertus, der der Jagd
abschwor, sei kritisch zu hinterfragen. Laut der in verschiedenen
Versionen überlieferten Hirschlegende wurde der Heilige an einem
Karfreitag auf der Jagd beim Anblick eines prächtigen Hirsches mit einem
Kruzifix zwischen den Sprossen des Geweihs bekehrt. Diese Legende wurde
laut dem Ökumenischen Heiligenlexikon zum Motiv, dem "oft unmäßigen
Jagdgebaren Einhalt zu gebieten".
Remele zitierte abschließend den verstorbenen Nobelpreisträger und
anglikanischen Erzbischof von Kapstadt, Desmond Tutu: "Es ist eine Art
theologischer Schwachsinn zu glauben, dass Gott die gesamte Welt nur für
die Menschen gemacht habe oder dass Gott nur an einer Spezies unter den
Millionen Lebewesen interessiert ist, die Gottes gute Erde bevölkern."
Wolfsschutz in Österreich: Kämpfen um strenge
Naturschutzmassnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof
Der Wiener Tierschutzverein durfte am Mittwoch, dem 25.10.2023,
in einer vierstündigen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg für die strenge Auslegung des Schutzstatus des Wolfes
kämpfen.
Der Verein ist guter Zuversicht, dass die Prüfung durch den EuGH
objektiv anhand der Wolfspopulationen in anderen Mitgliedstaaten
erfolgen wird, die alle unter vergleichbaren geografischen,
topografischen usw. Bedingungen eine gute bis hohe Wolfsdichte aufweisen
und in denen gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich mit Behirtung und
Herdenschutzhunden Schafhaltung in Almgebieten betrieben wird.
Die Tiroler Landesregierung sowie die Republik Österreich waren bemüht,
den Erhaltungszustand des Wolfes in Österreich als sehr gut
darzustellen. Doch diese Angaben wurden rasch infrage gestellt und
widerlegt und dies sogar mithilfe des Gerichtshofes, sodass letztlich
klar wurde, dass der tatsächliche Erhaltungszustand der Wölfe in
Österreich sehr schlecht ist!
Auf die Frage des Gerichtshofes, warum Österreich dem EuGH keine Angaben
zum günstigen Erhaltungszustand übermittelt hat, musste die Gegenpartei
eingestehen, weil es diesen in Österreich nicht gibt! Der
Erhaltungszustand des streng geschützten Wolfes ist in Österreich
miserabel.
Auch der Vertreter der EU-Kommission liess durchblicken, dass es einfach
„nicht geht“, dass ein Mitgliedsstaat (Österreich) ständig Ausnahmen vom
strengen Schutz erteilt (mittels Abschussgenehmigungen) und sich auf den
guten Erhaltungszustand des Wolfes in anderen Ländern beruft. Eine klare
Rüge gegen Österreich.
„Die österreichischen Behörden müssten nachweisen, dass der
Erhaltungszustand sich im Falle einer Abschussbewilligung nicht
verändert“, so weiter der Vertreter der EU-Kommission.
Die Frage des Gerichtshofes an die Tiroler Landesregierung, ob diese
tatsächlich in 61 Almgebieten keine anderen Massnahmen anwenden konnte
als die Tötung eines Wolfes, konnte seitens dieser nicht wirklich
befriedigend beantwortet werden, zumal im agrarfachlichen Gutachten des
Amtssachverständigen die gegenständlichen Almen nur auf die Möglichkeit
der Umzäunung geprüft wurden, nicht jedoch punkto Behirtung und
Herdenschutzhunden.
Die Generalanwältin fragte den Vertreter der Tiroler Landesregierung
wortwörtlich: „Haben Sie keine Einzelfallprüfung vorgenommen, weil
einfach 61 Almen für nicht schützbar erklärt wurden? Ist das tatsächlich
die Art und Weise wie Sie vorgehen?“ Die Tiroler Landesregierung kam in
Argumentationsnotstand bei der Frage, weshalb von 61 Almen nicht einmal
eine schützbar sein soll.
Zur seitens der Tiroler Landesregierung vorgebrachten Kostenproblematik
für Behirtung und Herdenschutz meinte der Vorsitzende Richter: „Das
Problem der Kosten kennen wir seit Jahren, diese werden von der EU
übernommen und als Unterstützungsmassnahmen den Mitgliedstaaten zur
Verfügung gestellt. Die Mitgliedstaaten müssen ein entsprechendes System
vorsehen, damit die Entschädigungen abgeholt werden können. Auch
Präventionsmassnahmen werden von der EU unterstützt.
Die Ansicht der französischen Regierung: „Wenn man ‚ernste Schäden‘
schon durch einen Wolf erfüllt sieht, dann widerspricht, dass der Logik
der Prävention. Ernste Schäden müssen ‚ERNST‘ sein! Ernste Schäden
lassen sich nicht auf Schäden beschränken, die ein Wolf Individuum
verursacht! In Frankreich gab es 2022 4’200 Rissereignisse und es wurden
über 4 Millionen Euro Entschädigungen ausgezahlt.
Der EU Rat wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass es „keine sachliche
Rechtfertigung einer Ausnahme für Österreich zum Wolfsschutz in den
Alpenregionen“ gebe.
Am 18.01.24 wird die Generalanwältin ihre Schlussanträge vorlegen, im
Frühjahr 2024 kann mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden!
Im Waldviertel ist es kürzlich vermutlich zu einem Wolfsriss
gekommen. Mehrere Schafe bzw. Ziegen sind tot aufgefunden worden. Eine
DNA-Analyse soll jetzt darüber Aufschluss geben, ob tatsächlich ein Wolf
die Tiere getötet hat.
Am Nachmittag des 1. September wurden in Zwinzen bei Allentsteig (Bezirk
Zwettl) ein Schaf und eine Ziege etwa 100 Meter von der Weide entfernt
tot entdeckt, ein weiteres Schaf starb später an seinen schweren
Verletzungen.
Vier weitere Tiere werden vermisst. Ein Wolfsriss wird vermutet, deshalb
war laut der Bezirkshauptmannschaft Zwettl der zuständige Amtstierarzt
an Ort und Stelle, um DNA-Proben zu entnehmen. Die Ergebnisse werden in
ein bis zwei Wochen erwartet, wie auch die „Kronen Zeitung“ berichtete.
Jägerschaft
entscheidet über Maßnahmen
Die örtliche Jägerschaft sei informiert. Es liege jetzt im Ermessen der
Jägerinnen und Jäger, zu entscheiden, ob Maßnahmen gesetzt werden
sollen, heißt es von der Bezirksbehörde. Nach der neuen Wolfsverordnung
ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, „Problemwölfe“ zu
vergrämen oder zu schießen – mehr dazu in
Land erleichtert Abschüsse von
Wölfen (noe.ORF.at, 14.3.2023).
Am Truppenübungsplatz in Allentsteig – ganz in der Nähe von dort, wo die
toten Tiere entdeckt worden sind – lebt jedenfalls schon länger ein
bestätigtes Wolfsrudel. Laut dem österreichischen Wolfsbeauftragten
Aldin Selimovic kam es in den letzten Jahren zu keinen Nutztierrissen
durch dieses Rudel. Der letzte bestätigte Wolfsriss in Niederösterreich
ist über ein halbes Jahr her.
EU prüft Änderung beim Schutzstatus der Wölfe
Unterdessen wurde am Montag bekannt, dass die EU-Kommission Änderungen
beim Schutzstatus von Wölfen in der Europäischen Union (EU) überlegt.
Bevor es hier aber zu einer Entscheidung kommt, will die Brüsseler
Behörde noch mehr Daten zu dem Thema sammeln – mehr dazu in
Kommission
prüft Schutzstatus von Wölfen (ORF.at; 4.9.23). LH-Stellvertreter
Stephan Pernkopf (ÖVP) sieht das positiv. „Es ist gut, dass die EU nun
endlich den Schutzstatus des Wolfs lockern möchte, denn das fordern wir
schon lange! Der Wolf ist in Europa längst nicht mehr vom Aussterben
bedroht, er bedroht aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und die
Weidewirtschaft.“
Zu den aktuellen Vorfällen sagt Pernkopf: „Unsere Bäuerinnen und Bauern
produzieren Lebensmittel für die Menschen und nicht Futter für den Wolf.
Wir lassen sie nicht im Stich, daher werden die Risse natürlich sofort
entschädigt. Außerdem gibt es Fördermittel für Zäune und einen klaren
Stufenplan, wann Problemwölfe geschossen werden sollen. Denn ich möchte
nicht, dass Menschen in unserer Heimat Angst vor wilden Raubtieren haben
müssen.“
Die EU-Kommission überlegt Änderungen beim Schutzstatus von
Wölfen in der Europäischen Union (EU). Bevor es zu einer Entscheidung
kommt, will die Brüsseler Behörde noch mehr Daten zu dem Thema sammeln.
Ein Sprecher der Kommission wollte sich heute in Brüssel nicht darauf
festlegen, ob der Schutzstatus von Wölfen am Ende des Prozesses
gelockert wird.
„Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist
eine reale Gefahr geworden für Viehherden und potenziell auch für
Menschen“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer
Aussendung. Sie rief lokale und nationale Behörden dazu auf, wo nötig
Maßnahmen zu ergreifen. Die EU-Gesetzgebung ermögliche das bereits.
Kommission will Informationen einholen
Bevor entschieden wird, ob es auch darüber hinaus zu Änderungen kommen
wird, sind nun bis 22. September „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler
und alle interessierten Parteien“ aufgerufen, mehr Informationen zum
Thema Wolf zu liefern.
Welche Arten von Daten genau gefragt sind, werde noch präzisiert, so ein
Kommissionssprecher. Bereits im April habe man angefangen, Daten bei
Expertinnen und Experten sowie nationalen Behörden einzuholen. Nun solle
die Konsultation ausgeweitet werden.
Mattle: Schutzstatus entspricht „nicht mehr der Realität“
Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) setzt sich schon
länger dafür ein, den Schutzstatus von Wölfen zu senken. Zusammen mit
seinem schwedischen Amtskollegen Peter Kullgren (Christdemokraten)
kündigte er vergangene Woche an, einen entsprechenden Aktionsplan
anstoßen zu wollen.
Erfreut reagierte Tirols Landeshauptmann Mattle, in dessen Bundesland
der Wolf ein besonders brisantes Thema ist, auf die Nachricht aus
Brüssel. Tirol werde alle notwendigen Unterlagen und Informationen
bereitstellen, um zu belegen, dass der derzeitige Schutzstatus „nicht
mehr der Lebensrealität im Alpenraum entspricht“, erklärte Mattle.
Ungarn: Hobby-Jäger, welche Bündner Wanderwolf illegal
erschossen, festgenommen
Der Bündner Wolf M237 ist 1927 Kilometer bis nach Ungarn
gewandert. Die Geschichte des Wanderwolfes M237, der in Ungarn getötet
wurde, hat einen grossen Aufschrei ausgelöst.
Viele Menschen verfolgten die Wanderungen des streng geschützten Tieres,
da der Peilsender ständig anzeigte, wo sich der Wolf aufhielt und wohin
er ging, um eine neue Familie zu finden. Anfang April 2023 verstummte
der Peilsender jedoch, und innerhalb kürzester Zeit wurde vermutet, dass
der Wolf auf seiner Wanderschaft gestorben sein könnte.
Um sein Schicksal zu klären, ordnete das Büro für Umweltkriminalität in
Ungarn am 8. April 2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten
Täter wegen des Verbrechens der Naturzerstörung an.
Seitdem wurden mehrere Ermittlungsmassnahmen ergriffen. Die Ermittler
haben Durchsuchungen und Inspektionen durchgeführt, Beweise gesammelt
und Zeugen befragt. Die Analyse der gewonnenen Daten und Informationen
dauerte an und hat die Ermittler immer näher an die mutmasslichen Täter
herangeführt. Es wurden Kontakte zu den Schweizer Behörden geknüpft, um
eine gründliche Rekonstruktion der Ereignisse zu gewährleisten und die
verschiedenen beteiligten Behörden in das Strafverfahren einzubeziehen.
Hobby-Jäger sind da, wo sie hingehören
Anhand der im Laufe des Verfahrens gewonnenen Informationen haben die
Ermittler festgestellt, dass der geschützte Wolf M237 vermutlich am 1.
April 2023 am Rande von Hidasnémeti von Mitgliedern einer
Jagdgesellschaft getötet wurde. Nach der Tötung des Tieres wurde der
Peilsender vom Kadaver abgeschnitten und in den Fluss Hernád geworfen.
Der Peilsender wurde von den Ermittlern mit Hilfe von Tauchern gefunden.
Ermittlungen ergaben auch, dass die Hobby-Jäger wussten, dass es sich
beim Wolf um ein geschütztes Tier handelte. Die Behörden haben keine
Informationen über den Verbleib des toten Tieres.
Beiden Männer aus Sabol wurden im Morgengrauen des 2. August 2023
festgenommen, einer von ihnen mit Hilfe der Einheit für
Terrorismusbekämpfung, da er im Besitz einer zugelassenen Schusswaffe
war.
Die beiden Männer wurden von den Ermittlern verdächtigt, Akte der
Naturzerstörung, des Missbrauchs von Schusswaffen oder Munition und
andere Straftaten begangen zu haben, und nach den Verhören wurden sie in
Strafgewahrsam genommen und ihr Gefängnisaufenthalt eingeleitet,
berichtet die Polizei.
Auf einer Alm im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T. (Bezirk
Kitzbühel) sind vier tote und vier verletzte Rinder gefunden wurden. Da
in zeitlicher und örtlicher Nähe anhand einer Losung ein Wolf genetisch
nachgewiesen wurde, erließ die Landesregierung am Dienstag eine
Abschussverordnung für einen Wolf in diesem Gebiet.
Wie das Land informierte, werden in Zusammenarbeit mit dem Tiroler
Jägerverband im Laufe der Woche zusätzliche Wildkameras aufgestellt. Die
Jägerinnen und Jäger sowie die Gemeinden im betroffenen Gebiet wurden
über die verstärkten Monitoring-Maßnahmen informiert.
Rinder möglicherweise auf Flucht abgestürzt
Sowohl von den toten als auch von den verletzten Rindern im Spertental
wurden Proben genommen und zur genetischen Untersuchung geschickt.
Die toten Rinder wiesen jedoch keine eindeutigen Rissspuren auf, sondern
dürften auf der Flucht abgestürzt und zu Tode gekommen sein. Auch die
Verletzungen der weiteren Rinder könnten Folgen einer Flucht sein.
Bereits seit rund zwei Wochen nimmt das Almpersonal eine Beunruhigung
der Herde wahr, teilte das Land in einer Aussendung mit.
Sieben Abschussverordnungen aktiv
Die Abschussverordnung tritt mit 2. August in Kraft und gilt acht
Wochen. Damit sind in Tirol aktuell sieben Abschussverordnungen für
einen Wolf in Kraft.
Vor wenigen Tagen wurde in der Nähe von Innsbruck im Mittelgebirge ein
Wolf abgeschossen – mehr dazu in
Wolf im
Mittelgebirge abgeschossen. Zudem beschloss die Tiroler
Landesregierung am Freitag eine weitere Abschussverordnung für einen
Wolf in Pfunds (Bezirk Landeck).
Im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land) ist ein Wolf
abgeschossen worden. Das bestätigte am Samstag der Landesjägermeister.
Am Freitag beschloss die Tiroler Landesregierung eine weitere
Abschussverordnung für einen Wolf in Pfunds (Bezirk Landeck).
Nach Angaben von Landesjägermeister Anton Larcher handelte es sich um
einen „Problemwolf“, der nun abgeschossen wurde. Der Abschuss erfolgte
im Mittelgebirge. Details sind dazu noch nicht vorhanden, so Larcher.
Nach einer nicht bestätigten Wolfssichtung im Großraum Innsbruck hatte
die Landesregierung einen Wolf im Mittelgebirge zum Abschuss
freigegeben. Begründet wurde die Abschussverordnung mit einer
angeblichen Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung – mehr dazu in
Ein Wolf
im Mittelgebirge zum Abschuss frei.
„Es hat sich damit bestätigt, dass es sich bei dem gesichteten Tier um
einen Wolf handelte“, sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler
(ÖVP) in einer Aussendung.
Wolf in Pfunds zum Abschuss freigegeben
Nachdem auf Almen in Pfunds mehrere Schafe gerissen wurden, konnte im
Zuge von DNA-Analysen ein Wolf aus der italienischen Population als
Verursacher der Risse identifiziert werden.
„Die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Alm- und
Kulturlandschaft ist unser vordringliches Ziel – für die Landwirtschaft,
die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den heimischen
Freizeitraum sowie Tourismus“, sagte Geisler im Hinblick auf die neue
Abschussverordnung.
Sechs Abschussverordnungen derzeit aktiv
Die Abschussverordnung tritt am Samstag in Kraft und gilt für acht
Wochen. Es ist die zwölfte Maßnahmenverordnung ihrer Art in Tirol. Fünf
Abschussverordnungen sind bereits ausgelaufen, sechs sind aktuell aktiv.
Vor einer Woche wurde in Osttirol erstmals ein Wolf von einem
Jagdberechtigten erlegt. Mit dem Abschuss des Wolfes ist die Verordnung
im Virgental (Bezirk Lienz) damit wieder außer Kraft – mehr dazu in
Erster
Wolf im Virgental erlegt.
Skandal: Ex-Fussballer Martin Hinteregger posiert mit getötetem
Reh
Auch wenn seine Leidenschaft für die Jagd bereits bekannt war –
jetzt sorgt der Hobby-Jäger Martin Hinteregger plötzlich unangenehm für
Aufregung im „Social-Media-Wald“! Denn der ehemalige Teamspieler
Österreichs präsentiert sich in seinem neuesten Instagram-Post mit einem
von ihm erlegten Rehbock.
Bei den meisten Followern des Kärntners kommt weder die Jagd an sich
noch die Veröffentlichung eines Fotos mit dem erlegten Wildtier gut an.
„Wenn du Respekt vor diesem wunderbaren Tier hättest, hättest du es
nicht erlegt“ oder „Sich […] wie mit einer Trophäe in der Hand
fotografieren zu lassen und darauf ‚stolz‘ zu sein, finde ich sehr
fragwürdig. Ist für mich Grund genug, dir zu folgen“ sind nur zwei
Beispiele für die Kritik an Hinteregger.
„Das Verhalten von Martin
Hinteregger ist beschämend, vor allem für ihn selbst. Voller Stolz
posiert er auf seinem Foto vor einem getöteten Tier, doch in Wahrheit
ist die Szene ein Zeugnis von fehlender Moral. Es ist traurig, dass er
den fehlenden Kick auf dem Fußballplatz durch den ‚Kick’, den ihm
offenbar das Töten bereitet, ersetzt hat. Dem Ex-Fußballprofi sollte
eine bessere Freizeitbeschäftigung einfallen, als Tieren im Wald
aufzulauern und ihnen völlig sinnlos das Leben zu nehmen. Wir hoffen,
dass die öffentliche Kritik bei ihm zu einem Umdenken führt und er sich
künftig einem unblutigen, sinnvollen Hobby zuwendet, beispielsweise dem
Tier- und Umweltschutz.“ Peter Höffken, Fachreferent bei PETA
In Osttirol ist am Wochenende erstmals ein Wolf von einem
Jagdberechtigten erlegt worden. Ende Mai war vom Land Tirol für dieses
Gebiet eine Abschussverordnung erlassen worden. Mit dem Abschuss des
Wolfes ist die Verordnung im Virgental (Bezirk Lienz) damit wieder außer
Kraft.
Im Mai waren nach mehreren Schafsrissen in Osttirol drei Wölfe zum
Abschuss freigegeben worden. Ausschlaggebend war ein konkreter
Wolfsverdacht bei Rissen in Matrei i. O., Virgen und Prägraten. Konkret
in Prägraten war mit Ende Mai die fünfte Abschussgenehmigung im Kraft
getreten.
Wolf auf frischer Tat ertappt
In Prägraten war damals von Bauern eine Prämie von 1.000 Euro für den
Abschuss ausgelobt worden. Den Schützen wurde Anonymität zugesichert –
mehr dazu in
Prägraten: 1.000 Euro Abschussprämie. Am Wochenende wurde jetzt laut
Land Tirol von einem Jagdberechtigten im Gemeindegebiet von Prägraten
ein Wolf erlegt.
Damit tritt auch die Verordnung für das Virgental wieder außer Kraft.
„Dieser erste Abschuss ist ein wichtiges Signal“, so
Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) am Sonntag. Der
erlegte Wolf wird zur Untersuchung an die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) in Innsbruck gebracht.
Der Wolf soll auf einer Höhe von 2.200 Metern erschossen worden sein.
Ein Landwirt habe das Tier in diesem Bereich schon zuvor gesichtet,
weshalb dort verstärkt Nachschau gehalten wurde. Während der Wolf gerade
ein Schaf reißen wollte, wurde er von einem Jagdberechtigten erwischt,
hieß es von der Osttiroler Jägerschaft gegenüber dem ORF Tirol. Weiter
aufrecht bleiben in Tirol sechs Abschussgenehmigungen, vier davon in
Osttirol.
Belgien: Einfuhr von Jagdtrophäen zum Schutz von Wildtieren
endlich verboten
Der Ministerrat der belgischen Regierung hat am 14. Juli dem
Vorschlag des Kabinetts der Ministerin für Klima, Umwelt, nachhaltige
Entwicklung und Green Deal, Zakia Khattabi, zugestimmt, die Einfuhr von
Jagdtrophäen von Wildtieren zu verbieten.
Der vorläufige Gesetzentwurf der Ministerin folgt auf das einstimmige
Votum des föderalen Parlaments des Königreichs Belgien, das im März 2022
eine Resolution verabschiedete, in der die Regierung aufgefordert wird,
die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Trophäen für eine Vielzahl
von bedrohten und gefährdeten Tierarten unverzüglich zu stoppen.
Diese Resolution schützt Arten wie das Flusspferd, das südliche
Breitmaulnashorn, den afrikanischen Savannenelefanten, den Löwen, den
Eisbären und das Argalischaf, die für die Jagd und die
Trophäenjagdindustrie getötet werden. Der Geltungsbereich der Resolution
erstreckt sich auch auf alle Arten, die in Anhang A und bestimmte Arten
in Anhang B der europäischen Verordnung 338/97 über den Schutz von
Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind.
Der Parlamentsabgeordnete Kris Verduyckt (Vooruit, Flämische
Sozialisten), Initiator des Gesetzesvorschlags zum Verbot der Einfuhr
von Jagdtrophäen im Jahr 2020 und Verfasser der oben genannten
Resolution, sagte: „Ich bin froh, dass sich die harte Arbeit auszahlt.
Ministerin Khattabi setzt meinen Vorschlag jetzt vollständig in einen
Gesetzentwurf um und der gesamte Ministerrat stimmt ihm zu. Es ist an
der Zeit, dass wir wirklich anfangen, gefährdete Arten zu schützen.
Trophäenjäger töten am liebsten die größten und stärksten Tiere, deren
Verlust zur Störung und zum Rückgang der Tierpopulationen beiträgt.“
Das europäische Büro der Tierschutzorganisation Humane Society
International, die sich seit langem gegen die Einfuhr von Trophäen
bedrohter Tierarten einsetzt, lobte die Entscheidung der Regierung. Ruud
Tombrock, Exekutivdirektor von HSI/Europe, sagte: „Wir begrüßen die
Tatsache, dass die einstimmige Entschließung des Parlaments in eine
gesetzliche Maßnahme umgesetzt wurde, und freuen uns darauf, die Details
der Gesetzgebung zu studieren, sobald sie veröffentlicht ist. Belgien
ist Vorreiter für andere Länder in Europa, die den Forderungen ihrer
Bürgerinnen und Bürger, die Einfuhr von Jagdtrophäen zu verbieten, noch
nicht nachgekommen sind. Der nächste Schritt muss ein EU-weites Verbot
der Einfuhr von Jagdtrophäen gefährdeter und geschützter Arten sein, das
die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union widerspiegelt.“
In den letzten 16 Monaten hat HSI/Europe mit Abgeordneten
zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die einstimmige
Entschließung des Parlaments in ein Gesetz umgesetzt wird, und die
heutige Genehmigung ist der Höhepunkt dieser Bemühungen. Abgeordnete
verschiedener politischer Parteien haben den Druck auf Umweltministerin
Khattabi aufrechterhalten. Aus einer Antwort auf eine parlamentarische
Anfrage des Abgeordneten Jan Briers (CD&V, flämische Christdemokraten)
ging hervor, dass das Ministerium erst seit Mitte März 2023 keine
Genehmigungen mehr für die Einfuhr von Tiertrophäen erteilt – eine
Verzögerung, die viele Abgeordnete empört hat.
Diese bahnbrechende Entscheidung der belgischen Regierung spiegelt die
starke Meinung der belgischen Bevölkerung wider. Eine von HSI/Europe in
Auftrag gegebene Umfrage von Ipsos aus dem Jahr 2020 ergab, dass 91 %
der Bürgerinnen und Bürger Belgiens die Trophäenjagd ablehnen und 88 %
ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen jeglicher Art befürworten.
Heute hat sich Belgien dem dringenden europäischen Aufruf zum Handeln
gegen die Trophäenjagd angeschlossen und reiht sich damit in die Reihe
von Ländern wie den Niederlanden, Frankreich und Finnland ein, die
jeweils in unterschiedlichem Maße Verbote und Beschränkungen für die
Einfuhr von Jagdtrophäen eingeführt haben. Der Kampf gegen die
Trophäenjagd nimmt auf dem ganzen Kontinent an Fahrt auf. Auch in
Großbritannien, Deutschland, Italien und Polen wird bereits aktiv über
Verbote diskutiert, die allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten
sind.
Belgien schließt sich mehreren anderen EU-Ländern an, die ein
Verbot der Trophäenjagd erlassen haben:
* Die Niederlande haben im Mai 2016 ein Trophäenjagdverbot für mehr als
200 Arten eingeführt, basierend auf Anhang A der europäischen Verordnung
338/97 zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch
Regulierung des Handels mit ihnen und mit Arten, die vom Aussterben
bedroht sind. Ein Einfuhrverbot gilt auch für die folgenden
Anhang-B-Arten: Breitmaulnashorn, Flusspferd, Afrikanischer Elefant,
Mufflon (Wildschaf aus dem Kaukasus), Löwe und Eisbär. Insgesamt sind
200 Tierarten von dem Verbot der Einfuhrlizenzen betroffen.
* Frankreich hat 2015 ein Verbot der Einfuhr von Löwentrophäen erlassen.
Im Jahr 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zur Registrierung vorgelegt, der
darauf abzielt, „die Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen für
Jagdtrophäen bestimmter gefährdeter Arten zu stoppen“.
* Die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Finnland ist seit Juni 2023
eingeschränkt. Das neue Naturschutzgesetz enthält eine Klausel, die die
Einfuhr von einzelnen Tieren oder deren Teilen der weltweit am stärksten
gefährdeten Arten verbietet, die als Trophäen aus Ländern außerhalb der
EU vom internationalen Handel bedroht sind.
Auch in anderen europäischen Ländern wird ein Verbot diskutiert:
* Im Vereinigten Königreich haben die britischen Gesetzgeber im März
2023 ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen für 6.000 bedrohte
Tierarten beschlossen, das damit zu den strengsten der Welt gehört. Die
Gesetzgebung wird nun im Oberhaus diskutiert.
* In Deutschland kündigte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) im April
2022 an, die Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Tierarten einschränken
zu wollen. Deutschland hat seine Mitgliedschaft im Internationalen Rat
zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zum Jahr 2023 gekündigt.
* In Italien wurde 2022 ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einfuhr,
Ausfuhr und Wiederausfuhr von Jagdtrophäen von Tieren, die durch CITES
geschützt sind, nach und aus Italien verbieten soll. Nach dem Sturz der
Regierung und den Wahlen wurde derselbe Gesetzesentwurf 2023 erneut im
Parlament eingebracht.
* In Polen wurde ein vom stellvertretenden Vorsitzenden des Sejm, des
Unterhauses des Parlaments, eingebrachter Gesetzesentwurf in diesem
Monat im Ausschuss diskutiert und soll im August 2023 weiter behandelt
werden.
Fakten zur Trophäenjagd:
* Die Trophäenjagd auf gefährdete Arten stellt eine ernsthafte Bedrohung
für die Erhaltungsbemühungen dieser Arten und das Naturerbe der Welt
dar. Trophäenjäger*innen töten bevorzugt die größten und stärksten
Tiere, deren Verlust zu einem Rückgang der Populationen führt. Die
betroffenen Arten wie afrikanische Elefanten, Löwen, Nashörner,
Leoparden und andere sind bereits vom Aussterben bedroht und spielen
eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung gesunder Ökosysteme und der
Artenvielfalt. Der Verlust dieser ikonischen Tiere stört nicht nur das
empfindliche ökologische Gleichgewicht, sondern untergräbt auch die
kulturelle und historische Bedeutung. Viele Arten spielen eine wichtige
Rolle in ihren Ökosystemen und ihre Entnahme kann kaskadenartige
Auswirkungen auf andere Wildtiere, die Vegetation und die allgemeine
Gesundheit des Ökosystems haben.
* Die EU ist nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Importeur von
Jagdtrophäen, wie ein Bericht von Humane Society International/Europe
aus dem Jahr 2021 mit durchschnittlich 3000 importierten Trophäen im
Zeitraum zwischen 2014 und 2018 zeigt.
* Deutschland ist nach den USA weltweit der zweitgrößte
Trophäenimporteur von geschützten Wildtieren. Innerhalb der EU ist
Deutschland mit Abstand der größte Importeur. Kein Land importierte im
Zeitraum 2014-2018 mehr Trophäen des wilden Löwen in die EU. Deutschland
führte in diesem Zeitraum auch beim Import von Jagdtrophäen des
afrikanischen Elefanten.
* Die 10 häufigsten Arten, die als Trophäen in die EU eingeführt werden,
sind: Hartmann’s Bergzebra (Equus zebra hartmannae) (3.119), Chacma
Pavian (1.751), Amerikanischer Schwarzbär (Ursus americanus) (1.415),
Braunbär (1. 056), Afrikanischer Elefant (952), Afrikanischer Löwe (Panthera
leo) (889), Afrikanischer Leopard (Panthera pardus) (839), Flusspferd
(Hippopotamus amphibius) (794), Karakal (Caracal caracal) (480) und Rote
Letschwe (Kobus leche) (415).
* Die EU war der größte Importeur von Geparden-Trophäen (Acinonyx
jubatus) mit 297 Trophäen, die während des Untersuchungszeitraums
(2014-2018) in die EU eingeführt wurden.
* Belgien ist der 13. größte Importeur von Jagdtrophäen international
geschützter Arten in Europa.
* Kurz vor der Abstimmung über den Beschluss im vergangenen Jahr übergab
Animal Rights Belgium, eine weitere Organisation, die sich gegen die
Einfuhr von Jagdtrophäen in Belgien einsetzt, eine Petition mit 37.000
Unterschriften zur Unterstützung des Verbots an die Umweltministerin
Zakia Khattabi.
Ein Braunbär, der sich seit Tagen in den Wäldern im Raum
Breitenbach und Langkampfen aufhalten soll, sorgt für unterschiedliche
Reaktionen. Ein Ausflugsgasthaus am Berglsteinersee meldet
Umsatzeinbußen. Der Breitenbacher Bürgermeister fordert ein Eingreifen.
Sein Langkampfner Kollege sieht die Situation gelassener.
Im Unterland wandert offenbar ein Bär umher. Eine Reiterin meldete am
Donnerstag eine Sichtung auf einem Forstweg bei Breitenbach am Inn
(Bezirk Kufstein). Inzwischen wurde vermutlich derselbe Braunbär auch
weiter östlich bei Langkampfen gesichtet. Wie der Vizebürgermeister von
Breitenbach, Adi Moser, gegenüber ORF Tirol bestätigte, kam es am
Donnerstagnachmittag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr auf einem Forstweg
zwischen Berglsteinersee und Jocher Kapelle zu der mutmaßlichen
Begegnung: „Ihr Pferd ist stehengeblieben und hat in eine Richtung
gestarrt. Dort hat die Reiterin dann einen Bären im Unterholz gesehen.
Der Bär hat sich aufgerichtet und kurz gefaucht. Die Reiterin hat ihr
Pferd angetrieben und ist davongeritten. Der Bär hat sie dann noch kurz
verfolgt“, so der Breitenbacher Vizebürgermeister.
Moser: Bären könnten Landwirtschaft bedrohen
Reiterin und Pferd kamen nicht zu Schaden. Die Schilderung sei sehr
glaubwürdig, betonte Moser. Es wäre die erste Bärensichtung in
Breitenbach: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es in der Region
Bären gibt. Für einzelne Personen ist so eine Sichtung natürlich ein
Riesenschreck. Breiten sich diese Tiere aber noch weiter aus, stellt das
eine Gefahr für die Landwirtschaft dar, die dann so nicht mehr
stattfinden kann, wenn es vermehrt Nutztierrisse gäbe“, warnte er. Er
sprach sich dafür aus, dass es erlaubt sein soll, solche großen
Beutegreifer auch zu schießen.
Gastronom klagt über Umsatzeinbußen
Im Gasthaus am Berglsteiner See ist man ob der Folgen der Bärensichtung
überrascht. Fritz Fischler, Gastronom direkt am See, verzeichnete am
Wochenende Umsatzeinbußen. 30 Prozent der Reservierungen seien storniert
worden. Gäste wollten nicht mehr bei ihm essen, sie hätten Angst vor
einer Begegnung mit dem Bären, so der Wirt.
Gemeldete Risse gibt es in Breitenbach bisher noch keine, auch noch
keinen DNA-Nachweis. Zuletzt war allerdings ein Bär in Brandenberg
(ebenfalls Bezirk Kufstein) nachgewiesen worden, etwa zehn Kilometer
entfernt – mehr dazu in
Zwei
Bären und fünf Wölfe nachgewiesen.
Land: Aufrichten keine Drohgebärde
Moser meldete die Sichtung der Monitoringstelle des Landes und auch in
der Homepage der Gemeinde. Dort sind auch Verhaltensregeln verlinkt.
Denen zufolge ist ein Aufrichten nicht als Drohgebärde zu deuten – Bären
würden sich aufrichten, um die Lage zu erkunden und sich einen Überblick
zu verschaffen, ist dort zu lesen.
Man nehme die Hinweise jedenfalls ernst. Die Bevölkerung solle
Beobachtungen an die Bezirkshauptmannschaft oder über das
Sichtungsformular melden.
Bärensichtung auch bei Langkampfen
Das Land Tirol bestätigte am Sonntag die gemeldete Bärensichtung bei
Breitenbach am Inn. Sonntagmittag ergänzten die Behörden diese auch um
eine weitere Meldung eines Bären im Gemeindegebiet von Langkampfen
(ebenfalls Bezirk Kufstein) – etwa 15 Kilometer östlich von der letzten
gemeldeten Sichtung entfernt. Eine Person hatte über das
Sichtungsformular eine Bärensichtung gemeldet. Der Bär sei außerhalb des
Siedlungsraums in den umliegenden Wäldern gesehen worden. Seitens des
Landes wurde betont, dass sich der Bär derzeit unauffällig verhalte. Und
so sieht das auch der Langkampfner Bürgermeister Andreas Ehrenstrasser,
der auch Jäger ist: „Der Bär ist ein Wildtier, das einen Fluchtreflex
hat. Wenn ein Bär durch unsere Wälder streift, dann wird man nicht viel
dagegen unternehmen können. Die Natur, die uns umgibt, ist ein
Lebensraum, und damit ist so ziemlich alles gesagt.“
Nach einer nicht bestätigten Wolfssichtung im Großraum Innsbruck
hat die Landesregierung am Dienstag einen Wolf im Mittelgebirge zum
Abschuss frei gegeben. Begründet wird die Abschussverordnung mit einer
angeblichen Verunsicherung und Sorge der Bevölkerung.
Von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) hieß es am
Dienstagnachmittag in einer Aussendung, „die Bevölkerung im
Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko
eingehen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem
mehrfach im Siedlungsgebiet gesichteten Tier um einen Wolf handelt,
geben wir einen Wolf zum Abschuss frei“. Am Wochenende gab es Berichte
und Filmaufnahmen von einem Tier im Bereich des Natterer Bodens bzw. im
Bereich der Justizvollzugsanstalt bei Völs – mehr dazu in Mögliche
Wolfssichtungen bei Innsbruck.
Die Verordnung gilt für einen Wolf, wobei dieser für den Abschuss nicht
näher bestimmt werden muss. Es muss also nicht zwangsläufig das zuletzt
gesichtete Tier sein, bei dem ohnehin ungeklärt ist, ob es sich um einen
Wolf handelt. Die Abschussverordnung umfasst ein definiertes Gebiet im
westlichen Mittelgebirge bei Innsbruck.
Kein Genmaterial gefunden
Kein Ergebnis habe die Suche nach Losung oder Haaren für eine genetische
Untersuchung ergeben, hieß es in der Landesaussendung. Bislang sei bei
der Behörde auch keine Meldung einer Hundehalterin oder eines
Hundehalters über einen entlaufenen oder freilaufenden Hund in diesem
Gebiet eingegangen.
Weitere Abschussverordnung für das Ötztal
Im Ötztal wird nach einem Rissereignis im Gemeindegebiet von Sölden ein
sogenannter „Schadwolf“ zum Abschuss freigegeben. Nach einem Riss auf
einer Alm im Obergurgl sei hier ein Wolf nachgewiesen worden. Ende Juni
sei zudem ein Wolf im Gemeindegebiet von Längenfeld vom Auto aus auf der
Straße gefilmt worden.
Die derzeit noch geltende Abschussverordnung aufgrund von
Rissereignissen in Umhausen läuft laut dem Land am 14. Juli nach acht
Wochen aus. In Osttirol seien derzeit noch fünf Abschussverordnungen in
Kraft. Geschossen wurde in Tirol bis jetzt kein einziger Wolf.
In den vergangenen Tagen ist es möglicherweise zu
Wolfssichtungen im Raum Innsbruck gekommen. So soll auch am
Sonntagvormittag wieder ein Wolf am Natterer Boden gesichtet worden
sein. Ob es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat, kann vom Land
derzeit nicht bestätigt werden.
Ein Video, das möglicherweise einen Wolf zeigt, wurde am Samstag mit dem
Handy am Natterer Boden aufgezeichnet. Mehrere solcher Sichtungen
führten dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger an die Polizei und
Politiker wandten.
Anzengruber verweist auf Hotline
Bürgermeister-Stellvertreter Johannes Anzengruber (ÖVP) sagt, es sei
wichtig, die Leute entsprechend zu sensibilisieren. Innsbruck habe als
einziger Bezirk eine 24-Stunden-Hotline, wo man Sichtungen melden könne.
Die Meldungen würden dann nach definierten Vorgängen weite abgearbeitet.
Wichtig sei, dass Raubtiere vor allem im Siedlungsraum entsprechend
gemanagt werden.
Blick über Arzler Kalvarienberg in Richtung Serles und Habicht
Suche nach DNA-Spuren
Dass es sich bei den Sichtungen in Natters, Innsbruck und Umgebung
tatsächlich um einen Wolf handelt, konnte vom Land noch nicht bestätigt
werden. Landesjägermeister Anton Larcher sagt, es werde vermutlich ein
DNA-Nachweis angefertigt so man DNA-Spuren sicherstelle. Dann sei die
Regierung am Zug, ob es zu einer Entnahmeverordnung komme oder nicht.
Die Landwirte sollen in den betroffenen Regionen ihre Nutztiere in
Ställe geben und mögliche Wolfssichtungen sollen den Behörden gemeldet
werden.
Die Bergrettung Villach hat in der Nacht auf Montag einen
70-jährigen Jäger von der Gerlitzen gerettet. Der Mann hatte einen
medizinischen Notfall erlitten. Als er nicht nach Hause kam, schlug die
Familie Alarm. Der Schwiegersohn ortete mit einer App das Handy des
Verunfallten. Die Bergung aus steilem Gelände im Regen war aufwendig.
Während der Jagd auf der Gerlitzen, in der Nähe des Treffner Bachs auf
Höhe Mösslkehre, war der 70-Jährige in eine medizinische Notlage geraten
und bewusstlos auf dem Boden liegen geblieben. Als der Mann nicht zur
vereinbarten Zeit nach Hause gekommen war, suchte die Familie zunächst
selbst nach ihm. Erst vor Kurzem hatte der Schwiegersohn die App „Wo
ist?“ auf dem Mobiltelefon seines Schwiegervaters installiert. Dadurch
konnte der aktuelle Standort rasch ermittelt werden.
Notbiwak zur Versorgung errichtet
Die Bergrettung sagte in einer Aussendung, der Mann habe sich in einem
sehr unwegsamen, nassen, steilen und schlammigen Gelände befunden. Es
wurde ein Seilgeländer zur Mannschaftssicherung im absturzgefährdeten
Gelände errichtet. Durch ein Notbiwak-Zelt wurde der Verunfallte vor dem
Regen geschützt und konnte medizinisch versorgt werden.
Durch ein Tragesystem und zusätzliche Seilsicherungen wurde der Mann
rasch zum Bergrettungsfahrzeug transportiert. Der Bewusstlose wurde
anschließend dem Rettungsdienst übergeben und mit Verdacht auf
Hirnblutung ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert. Im Einsatz standen
neun Bergretter und Bergretterinnen, das Rote Kreuz und die Polizei. Der
Einsatz dauerte von kurz nach 1.00 Uhr bis 3.30 Uhr.
Der Wolf kommt zwar nicht vor, aber eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über Fischotter in Niederösterreich ist
auch für die Wolfsverordnungen von großer Relevanz. Die Richter und
Richterinnen betonen nämlich die Aarhus-Konvention, die ein
Mitspracherecht von Umweltschutzorganisationen vorsieht. Für NGOs ist
die Entscheidung ein Lichtblick, ob sich an den Wolfsverordnungen etwas
ändert, darf aber bezweifelt werden.
Wölfe und andere Tier- und Pflanzenarten sind europarechtlich durch die
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt. Der
Fischotter (Lutra lutra) lässt sich ebenfalls in der Richtlinie finden.
Nur unter bestimmten Kriterien darf in diese Population eingegriffen
werden, sprich: gefangen oder getötet werden. Niederösterreich erließ
2019 eine Verordnung, mit der ein solcher Eingriff ermöglicht wurde.
WWF und das Ökobüro gingen dagegen vor, weil das Land damit eben gegen
die FFH-Richtlinie verstößt. Die Landesregierung sah das anders und wies
den Antrag mangels Zuständigkeit zurück. Denn zuständig für die
Verordnungsprüfung sei der Verfassungsgerichtshof (VfGH), so die
Begründung. Das Landesverwaltungsgericht stimmte dem zu und ließ zudem
eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landes nicht zu.
WWF und das Ökobüro wandten sich mit einer außerordentlichen Revision an
den VwGH und machten die Entscheidung am Freitag öffentlich. ORF.at
liegt die Entscheidung vor. Darin heißt es etwa mit Verweis auf die
Rechtsprechung, dass Umweltorganisationen gemäß Aarhus-Konvention
„grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme (bereits) am behördlichen
Verfahren zusteht“, wenn der Schutz von EU-Umweltrecht „auf dem Spiel
steht“.
Beschränkte Möglichkeit gegen Abschussfreigaben
Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung nicht groß zu sein. Doch
durch die Verordnungspraxis in Sachen Wölfe wurde Umweltschutz-NGOs
quasi die Möglichkeit der Teilnahme genommen. In Österreich können Wölfe
mittlerweile aufgrund von Verordnungen geschossen werden. Dafür müssen
zwar bestimmte Kriterien vorhanden sein (Risszahlen oder Nähe zu
bewohntem Gebiet), aber gegen Verordnungen können
Umweltschutzorganisationen nicht vorgehen, um zum Beispiel einen
Abschuss verhindern.
Fachleute wie die Rechtsexperten Walter Obwexer und Roland Norer hatten
diese fehlende Rechtsschutzmöglichkeit vor einigen Wochen gegenüber
ORF.at als rechtswidrig beurteilt. Verwaltungsexperte Peter Bußjäger
betonte am Freitag im Gespräch mit ORF.at, dass die aktuelle
Entscheidung „richtungsweisend“ sein könne. Die Behörden müssten den
Rechtsschutz sicherstellen, sagte der Experte von der Universität
Innsbruck.
Umweltschutzorganisation hätten nun die Möglichkeit, unter Berufung auf
den VwGH-Spruchs auf die Landesregierung aktiv zuzugehen und die
Bedenken gegen die Verordnungen noch klarer zu formulieren. Diese müssen
Bescheide erlassen. Je nachdem, wie diese aussehen, können sich die
Organisationen an die Landesverwaltungsgerichte wenden, um die
Verordnungen auf Konformität mit Unionsrecht prüfen zu lassen. Es sei
eine wichtige Entscheidung, meinte Bußjäger, auch wenn noch einige
Fragen offen bleiben würden.
Verordnungen gegen geschützte Tierarten
Der Spruch des VwGH ändert jetzt allerdings nichts an den weiterhin
geltenden Verordnungen, die die Entnahme von streng geschützten Tieren
wie dem Wolf regeln. Zuletzt hatte Salzburg eine Verordnung für
„Problemwölfe“ erlassen – mehr dazu in
salzburg.ORF.at. Kärnten hat auch angedacht, „wolfsfreie“ Zonen
gesetzlich zu regeln – mehr dazu in
kaernten.ORF.at. Die zuständigen Landesregierungen verweisen in
ihren Begründungen auf die Ausnahmen in der FFH-Richtlinie, Fachleute
zweifeln allerdings an der rechtskonformen Umsetzung.
Die EU-Kommission hatte wegen des Wolfsschutzes bereits im Dezember 2021
ein Pilotverfahren gegen Österreich gestartet. Ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik steht im Raum, auch wenn
die Landesgesetzgebung betroffen ist. Die EU-Kommission will aber noch
abwarten, weil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch ein
Vorabentscheidungsverfahren zur Wolfsjagd in Tirol anhängig ist, hieß es
zuletzt gegenüber ORF.at aus Brüssel.
Umweltschutzorganisationen fordern Kurswechsel
Die Umweltschutzorganisationen wollen freilich nicht warten. WWF und
Ökobüro fordern anlässlich der VwGH-Entscheidung einen Kurswechsel jener
Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich
geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von
Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. „Seit Jahren
kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich
inzwischen in Österreich wieder etablieren“, sagte Christian Pichler,
WWF-Artenschutzexperte.
Die beiden NGOs fordern eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der
Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen
Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt
eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den
Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine
europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde“, so
die Umweltjuristin Lisa Schranz von Ökobüro.
Freitagfrüh sind in Salzburg die beiden Abschussverordnungen für
jene zwei „Problemwölfe“ in Kraft getreten, die seit Anfang Juni im
Pinzgau, Pongau und Tennengau mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen
haben sollen. Die Raubtiere können damit seit 00.00 Uhr legal bejagt
werden.
Die Abschusserlaubnis gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den
jeweils letzten festgestellten Nutztierriss und das stets vier Wochen
lang. De facto sind die Zonen, in denen der Wolf getötet werden kann,
aber größer: „Endet der Zehn-Kilometer-Radius inmitten eines
Jagdgebietes, ist die Entnahme im gesamten Jagdgebiet und nicht nur in
jenem Jagdgebietsteil, der innerhalb des Radius liegt, zulässig“, heißt
es in der Verordnung, die automatisch am 15. November endet.
Umfangreiche Untersuchungen nach Abschuss nötig
Sollte es nun zu einem Abschuss kommen, müssen Jäger diesen melden, sagt
die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ).
„Dann muss man sich anschauen, welcher Wolf war es? Dann wird der
Wolfsbeauftragte ausrücken und die DNA-Analyse auch vornehmen. Es wird
noch eine Reihe an Untersuchungen nach sich ziehen und am Ende, so
regelt es das Jagdgesetz, steht das erlegte Tier natürlich dem Schützen
auch zu. Was der damit macht, das obliegt ihm“, sagt Svazek.
Harsche Kritik von Gegnern der Verordnungen
Der Verordnungsentwurf und die einwöchige Begutachtungsfrist haben diese
Woche für harsche Kritik von Gegnern dieser Regelung geführt. Die
Bewilligungen seien nicht EU-rechtskonform und erlaubten faktisch
willkürliche Abschüsse der Tiere. Zugleich seien Alternativen wie
Herdenschutzmaßnahmen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden,
so die Kritiker.
Österreich und die Schweiz senken die Hürde für den Abschuss von
Wölfen
In Österreich und in der Schweiz gerät der in der EU streng geschützte
Wolf stärker ins Visier.
Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich dürfen ab 1. Juli auch
in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden, die zum
Beispiel für Risse von Nutztieren wie Schafen oder Ziegen verantwortlich
gemacht werden.
Auch in Salzburg gibt es entsprechende Pläne. «Handeln statt zuschauen»,
laute das Motto nun, so die Agrarministerin Oberösterreichs, Michaela
Langer-Weninger.
Auch in der Schweiz tritt am 1. Juli eine neue Jagdverordnung in Kraft.
Sie enthält etwa Änderungen für Gebiete, in denen es bereits Schäden
gab: Dort dürfen Einzelwölfe nun ab sechs Nutztier-Rissen erschossen
werden, vorher lag die Schwelle bei zehn Rissen. Zudem dürfen Wölfe eher
getötet werden, wenn sie in der Nähe von Häusern auftauchen und keine
Scheu vor Menschen zeigen.
Wolfsbestand in der Schweiz wächst
Ferner stellt die Schweizer Regierung für den Herdenschutz weitere vier
Millionen Franken (4,1 Mio Euro) zur Verfügung. Die
Tierschutzorganisation Gruppe Wolf Schweiz führt auf guten Herdenschutz
zurück, dass im ersten Halbjahr 2023 deutlich weniger Nutztiere gerissen
wurden. Im Wallis gingen die Risse demnach um 55 Prozent, im Graubünden
um 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. In den beiden
Kantonen leben die meisten Wölfe.
Nach Angaben der Organisation gibt es 26 Rudel und etwa ein Dutzend
Wolfspaare in der Schweiz. Der Bestand wachse weiter. Während im ersten
Halbjahr 2022 im Wallis und Graubünden noch sechs Wölfe wegen Rissen zum
Abschuss freigegeben wurden, war es in diesem Jahr noch kein einziger.
Die niedrigeren Hürden für den Abschuss von Wölfen in Österreich
verstiessen gegen EU-Recht, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund
Österreich. Das Umstellen der behördlichen Massnahmen von einem Abschuss-Bescheid
hin zu einer regelrechten Verordnung hat die Einspruchsmöglichkeiten zum
Beispiel von Naturschutzverbänden abgeschnitten. «Auf nationaler Ebene
haben wir keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, gegen einen Abschuss
vorzugehen», sagte Ende.
«Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz»
Die Zahl der Wölfe, die sich in Österreich aufhalten, habe sich deutlich
auf nun mindestens 40 erhöht, sagte der Leiter des Österreichzentrums
Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und
Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es
bisher etwa 150. Die Experten zählten aktuell sieben Rudel und eine
Reihe wandernder Einzelwölfe.
«Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz», sagte Blaschka.
Aber gerade der ist umstritten. Das Land Tirol hat alle 2100 Almen zum
Alpschutzgebiet erklärt und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände
als nicht machbar eingestuft. Die Almen mit Zäunen zu schützen ist auch
für das Bundesland Salzburg keine Option: «Herdenschutz funktioniert im
hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800.000
Euro dafür investiert», sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg,
Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.
Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung ist Österreichs südlichstes
Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den
vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere
erlegt. Sie hätten sich Siedlungen mehrfach auf weniger als 200 Meter
genähert und nicht vergrämt werden können, hieß es.
Deutscher Bauernverband strebt ebenfalls Erleichterungen an
Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in
Richtung Brüssel hochhalten. «Die EU hat verschlafen, den Schutzstatus
des Wolfs anzupassen», meinte die Landesagrarministerin Langer-Weninger.
Unter anderem der Deutsche Bauernverband strebt hierzulande ebenfalls
Erleichterungen beim Abschuss von Wölfen an. Vor allem auf für Bayern
typischen Weiden am Hang, die nicht eingezäunt werden könnten, sei das
Risiko für Wolfsrisse hoch, hieß es kürzlich. Für das Jahr 2021
bezifferte der Verband die Zahl der hierzulande gerissenen, verletzten
oder vermissten Tiere auf fast 3400.
Der Wolf breitet sich seit seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 1998
langsam weiter aus. Im Wolfsjahr 2021/2022 (1. Mai bis 30. April) lag
die amtlich bestätigte Zahl der Wolfsrudel bundesweit bei 161 (Vorjahr
158), wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) Ende 2022
mitgeteilt hatten.
Für die Nutztierhalter gibt es in Deutschland in fast allen
Bundesländern mit etablierten Wolfsvorkommen staatliche Zuschüsse für
den Herdenschutz. Empfohlen werden etwa 1,20 Meter hohe Elektro-Zäune
und – je nach Einzelfall – auch Hütehunde. Ein flächendeckender
Herdenschutz solle möglichst vorbeugend erfolgen, bevor Wölfe sich an
das Reißen etwa von Schafen und Ziegen als vermeintlich «leichte Beute»
gewöhnten, rät das BfN.
Dank Herdenschutz reissen Wölfe in der Schweiz weniger Nutztiere
Die Herdenschutzmassnahmen zahlen sich aus: In Graubünden und im
Wallis wurden im ersten Halbjahr 2023 weniger Nutztiere vom Wolf
gerissen als im Vorjahr.
In den in der Schweiz von Wölfen am stärksten betroffenen Kantonen
Wallis und Graubünden sind im ersten Halbjahr 2023 und kurz vor der
Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung weniger Nutztiere gerissen
worden als in derselben Zeitperiode im Vorjahr.
Entsprechend gab es auch weniger Abschussbewilligungen.
Sechs Wölfe seien im ersten Halbjahr 2022 zum Abschuss freigegeben
worden, im laufenden Jahr noch keine. Im Kanton Wallis seien im
Vergleich zur Vorjahresperiode 55 Prozent weniger Nutztiere von Wölfen
gerissen worden. In Graubünden waren die Risse sogar um 80 Prozent
rückläufig – trotz steigendem Wolfsbestand, teilt die Gruppe Wolf
Schweiz mit.
In der Schweiz lebten im vergangenen Winter 26 Wolfsrudel und circa ein
Dutzend Wolfspaare. Die Gruppe Wolf rechnet zudem mit einer weiteren
Steigerung des Wolfsbestandes, da die hiesigen Rudel Jungtiere aufzögen
und nach wie vor Wölfe aus den Nachbarländern einwanderten.
Aufwand zahlt sich aus
Mehr Wölfe verursachten aber nicht automatisch mehr Schäden, wie die
jüngsten Zahlen verdeutlichten, liess die Organisation weiter verlauten.
Stattdessen seien die im laufenden Jahr erstmals auf zahlreichen Alpen
umgesetzten, vom Bund finanzierten, Herdenschutzmassnahmen entscheidend
für den Rückgang von Wolfsrissen.
Dazu gehören unter anderem wolfsabweisende Zäune für gesicherte
Nachtweiden und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der grosse Aufwand,
den Alpbewirtschafter und Tierhalterinnen für den Herdenschutz
betrieben, zahle sich aus, hiess es in der Mitteilung weiter. Der letzte
bekannt gewordene Wolfsriss ereignete sich vor etwas mehr als einer
Woche, als auf der Alp Mürtschen im Kanton Glarus zwei Schafe gerissen
wurden.
Herdenschutz
Per 1. Juli dieses Jahres erleichtert der Bundesrat den Abschuss von
Wölfen in der Schweiz mit der Inkraftsetzung der revidierten
Jagdverordnung – dies angesichts der durch den Wolf verursachten
Probleme für die Alpwirtschaft. Künftig können die Tiere nach weniger
Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden.
Neu werden unter anderem schwer verletzte Rinder, Pferde und
Neuweltkameliden – etwa Lamas – als «grosse Schäden» angerechnet.
Schaden-Schwelle gesenkt
Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln
herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Neu reichen für den
Abschuss sechs statt bisher zehn gerissene Nutztiere. Auch darf ein
Einzelwolf neu geschossen werden, wenn er Menschen erheblich gefährdet.
Die Regulierung von Wolfsrudeln vereinfachte der Bundesrat ebenfalls.
Die Kantone können Regulierungsabschüsse beantragen, wenn acht Nutztiere
gerissen worden sind – heute liegt die Schwelle bei zehn Rissen.
Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt,
soll die Lage in den betroffenen Gebieten so kurzfristig entschärft
werden. Der bis dato letzte Wolfsabschuss ereignete sich Ende Oktober
2022 im Kanton Graubünden.
Ein Jäger aus dem Hausruckviertel und seine beiden Söhne sind am
Mittwoch in Wels zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie sollen ein Nest
mit Waldohreulen aus einem Baum geschossen und damit fünf Tiere getötet
haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Alle drei Männer bekannten sich am Mittwoch in der Verhandlung am
Landesgericht Wels nicht schuldig. Sie gaben an, dass sie auf Krähen in
der Luft geschossen und dabei ein Tier getroffen hätten. Ein
Spazierhänger blieb aber bei seiner ursprünglichen Aussage, dass er
gesehen habe, wie die Angeklagten in den Baum mit der Eulenfamilie
geschossen hatte. Der Staatsanwalt war sicher, dass sie drei Männer
absichtlich auf die geschützten Tiere geschossen hatten.
Bis zu 8.000 Euro Geldstrafe
Der Vater und einer der Söhne wurden zu Geldstrafen von jeweils 1.200
Euro verurteilt, der ältere Sohn zu 8.000 Euro, weil er ein höheres
Einkommen habe. Erschwerend sei bei ihm hinzugekommen, dass er
Jagdschutzorgan ist. Die Waffen der drei Verurteilten wurden vom Gericht
konfisziert und über die drei Jäger wurde ein Waffenverbot verhängt. Wie
lange diese Maßnahmen gültig sein werden, hängt von der Rechtsgültigkeit
des Urteils und den darauf folgenden Entscheidungen der
Bezirksverwaltungsbehörde ab.
Vorwurf: Eulen aus Baum geschossen
Die Schüsse fielen im April auf einer Wiese in Pram. Ein 67-jähriger
Jäger aus dem Ort und seine zwei erwachsenen Söhne schossen laut Anklage
mehrmals auf eine Eulenmutter und ihre vier Jungen, deren Nest hoch in
einem Baum war. Alle fünf geschützten Vögel überlebten diese Attacke
nicht. Den drei Männern war offenbar nicht bewusst, dass sie dabei von
einem Spaziergänger beobachtet wurden. Als die drei Männer den Zeugen
bemerkten, sollen sie die Flucht ergriffen haben.
Der Spaziergänger fand ein offenbar von den Schüssen zerstörte Eulennest
und die toten Tiere und erstattete Anzeige. Über die drei Männer wurde
ein Waffenverbot verhängt.
Pfotenhilfe fordert abschreckende Strafe
Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler sprach im Vorfeld der Verhandlung von
einem „Eulenmörderprozess“ und forderte abschreckende Strafen für die
drei Angeklagten.
Jener Bär, der im Mai in Schwarzach (Pongau) beim Zusammenstoß
mit einem Zug getötet worden ist, wird präpariert und soll künftig für
Schulungszwecke der Salzburger Jägerschaft zur Verfügung stehen. Der
Schädel des Tieres ist bereits bei Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.
Der Bär soll künftig Jägern im Ausbildungszentrum Stegenwald (Pongau)
als Schulungs- und Ausstellungsobjekt zur Verfügung stehen.
Seit zwei Wochen ist der Kadaver des getöteten Bären bei einem
Tierpräparator in Salzburg. Dort wird er aufbereitet, damit er ab dem
Winter gemeinsam mit dem Schädel im Jagdzentrum ausgestellt werden kann:
„Er ist ein Ausstellungs- und Schulungsobjekt. Wir haben viele
präparierte Tiere. Es ist für uns auch eine Sensation, wenn nach
mehreren hundert Jahren wieder mal ein Bär in Salzburg ist. Deshalb
haben wir auch den Anspruch erhoben“, sagt Max Mayr-Melnhof.
Landesjägermeister verteidigt Entscheidung
Auf die Kritik, der Braunbär gehöre eher in ein Museum, entgegnet der
Landesjägermeister: „Er steht noch besser bei der Salzburger
Jägerschaft. Er ist ein jagdbares Wild, ganzjähriges geschont, und er
gehört auch zu uns.“
Frakturen gut sichtbar
Bei Mayr-Melnhof befindet sich aktuell der Schädel des Bären. Die
massiven Verletzungen und Frakturen durch den Zusammenstoß mit dem Zug
sind deutlich sichtbar: „Der Schädel bleibt so wie er ist. Es kommt ein
Kunstschädel in das Präparat hinein, aber der Schädel mit dieser
massiven Fraktur bleibt auch so erhalten.“
Zwischen den Bahnhöfen Schwarzach (Pongau) und Lend (Pinzgau) ist
Dienstagmorgen auf den Gleisen der Westbahn ein toter Braunbär gefunden
worden. Laut ersten Informationen wurde er in der Nacht von einem Zug
erfasst.
War der Bär zuvor in Bayern?
Bis die Jägerschaft den Bären zu Schulungs- und Anschauungszwecken
ausstellen kann, wird es allerdings noch dauern. Die Präparation eines
Bären ist aufwendig. Unklar ist noch immer, ob es sich bei dem Bären,
der am 23. Mai von einem Zug erfasst wurde, um jenen handelt, der zuvor
in Bayern zwei Schafe gerissen hat. Die dafür notwendigen Ergebnisse aus
dem DNA-Abgleich stehen noch aus, sagt der Salzburger Landesbeauftragte
für Bär und Wolf, Hubert Stock.
Nach Kärnten, Tirol und Niederösterreich dürfen auch in
Oberösterreich ab 1. Juli „Problemwölfe“ abgeschossen werden. Am Montag
ist in der Landesregierung die entsprechende Wolfsmanagementverordnung
mehrheitlich beschlossen worden.
Laut Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) gab es allein im
Juni in Oberösterreich drei bestätigte Wolfssichtungen. In einem Fall,
bei dem 200 Masthühner in Walding gerissen wurden, wartet man noch auf
eine zweite DNA-Probe, um die Täterschaft zu klären. Weil es zu immer
mehr Rissen und Sichtungen von Wölfen gekommen war, wurde von Langer-Weninger
die neue Wolfsmanagementverordnung veranlasst.
Kein Bescheid für Abschuss notwendig
Der Entwurf der neuen Verordnung ging zur Begutachtung an alle
relevanten Interessenvertretungen. 20 Stellungnahmen wurden verfasst,
von denen acht den Entwurf ablehnten, vier teilweise und zwei neutral
ausfielen und sechs zustimmten. Ein wesentlicher Kritikpunkt in den
negativen Rückmeldungen war, dass die Verordnung EU-Recht widerspreche.
Die AG Wildtiere am Forum Wissenschaft & Umwelt bemängelt, dass Wölfe
nun „auf Verdacht“ getötet werden können, so der Sprecher und
Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal.
Laut der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie dürfen Wölfe nur
nach Einzelfallprüfungen der zuständigen Behörden entnommen werden. Mit
der neuen Wolfsmanagementverordnung wird diese Entscheidung auf die
Jägerschaft verlagert, was auch die Grünen als Problem sehen. Nachdem
kein Bescheid notwendig sei, könnten Naturschutzorganisationen nicht
dagegen berufen. Daher solle zumindest ein Wolfsentnahmeteam mit
Expertinnen und Experten und der regionalen Jägerschaft über eventuelle
Abschüsse entscheiden.
Abschuss immer „Ultima Ratio“
Langer-Weninger hingegen betont, der Abschuss sei immer die „Ultima
Ratio“ und erfolge nach genau festgelegten Voraussetzungen. Bei
„mehrmals auffälligem Verhalten im Nahbereich von Siedlungen müssten
zuerst Vergrämungsversuche unternommen werden“. Sollten Nutztiere
betroffen sein, müssten trotz „ordnungsgemäßer Sicherung der Zäune“
Tiere wiederholt gerissen worden sein.
Für die Agrarlandesrätin ist die Verordnung daher „wichtig und richtig
für die Sicherheit der Bevölkerung und natürlich für unsere Alm- und
Landwirtschaft“. Das Land sei gefordert gewesen, nachdem es „die EU
verschlafen hat, den Schutzstatus des Wolfes anzupassen“. Der günstige
Erhaltungszustand sei „längst erreicht und auch für die Zukunft
gesichert“, argumentiert sie.
Kärnten plant einen Alleingang beim Schutz von Weiden und Almen
vor dem Wolf. Durch ein neues Landesgesetz sollen Alm- und
Weideschutzgebiete festgelegt werden, wo andere Maßnahmen zum Schutz der
Viehherden unmöglich oder unzumutbar sind. In diesen Gebieten soll der
Wolf dann geschossen werden dürfen.
Wölfe haben in Kärnten heuer bereits mehr als 50 Weidetiere gerissen.
Geschossen werden dürfen derzeit nur jene Wölfe, die per Verordnung als
Risiko- oder Schadwolf definiert sind. Die Forderung von Bauern und
Jägern, die EU möge den Schutzstatus des Wolfes lockern, dürfte in
Brüssel kein Gehör finden. Das hat der Umweltdirektor der EU-Kommission
bei seinem Besuch kürzlich in Kärnten klargemacht.
Offenbar haben aber die Gespräche mit ihm neuen gesetzlichen Spielraum
aufgezeigt. Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) will nun ein
neues Alm- und Weideschutz-Gesetz ausarbeiten lassen.
„Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, Weideschutz- und
Almschutz-Gebiete zu definieren, in denen Wölfe entnommen werden dürfen
– unabhängig von der Rissanzahl“, sagt Gruber im ORF-Interview.
Weiden in steilen Lagen als Schutzgebiete möglich
Sachverständige des Landes sollen jene Gebiete festlegen, in denen
Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Schutzhunde nicht umgesetzt werden
können – zum Beispiel, weil es zu steil ist. Gruber zeigt sich
überzeugt, das regionale Gesetz könne EU-konform eingeführt werden, ein
ähnliches gebe es bereits in Schweden. „Die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt das vor. Durch sie wurde der Wolf
unter strengsten Schutz gestellt. Wir verkürzen in diesem Fall nur
Verfahren“, so Gruber.
In Kraft treten könnte ein Alm- und Weideschutzgesetz frühestens im
nächsten Sommer. Die Freiheitlichen in Kärnten verlangen ein nationales
Gesetz, das den Abschuss von Wölfen ermöglicht – mehr dazu in
Wolf-Gesetz geplant.
Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) will ein eigenes
Alm- und Weideschutzgesetz installieren. Dabei sollen schwer zu
schützende Alm-und Weidegebiete definiert werden, in denen die Schonzeit
für den Wolf zeitweise nicht gelten solle. Die Regelungen zum Risikowolf
in Siedlungsgebieten würden bestehen bleiben.
Der Besuch eines Vertreters der EU-Kommission bei der am Freitag
endenden Almwirtschaftstagung in Millstatt stelle für Gruber klar, dass
es in der europäischen Wolfspolitik keinen baldigen Kurswechsel geben
werde. Er sehe daher für betroffene Länder wie Kärnten nur in
Alleingängen eine Lösung. „Wenn die Entwicklung in diesem Tempo
voranschreitet, werden einzelne Abschüsse dafür bald nicht mehr
ausreichen. Wir müssen also neue rechtliche Wege finden“, so Gruber.
Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer soll der Vorschlag
diskutiert werden. Wird er von der Interessensvertretung begrüßt, so
will Gruber die Erarbeitung eines Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes
umgehend in Auftrag geben. In der Almsaison 2024 könnte es bereits in
Geltung sein.
Landwirtschaftskammer begrüßt Vorstoß
Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber zeigte sich am Freitag
erfreut über Grubers Vorstoß für ein Alm- und Weideschutzgesetz. „Die
Weidehaltung auf Almen und Heimweiden ist in Kärnten besonders
ausgeprägt und Teil unserer traditionellen Berglandwirtschaft. Gerade
diese tierfreundliche Weidehaltung kommt aber durch die unkontrollierte
Ausbreitung von Wölfen immer mehr unter Druck. Wenn man diese
Weidehaltung unter einen gesetzlichen Schutz stellt, kann das ein guter
Ansatz sein, in diesen Gebieten Wölfe leichter zu entnehmen als bisher“,
so Huber.
FPÖ fordert nationale Lösung
Auch FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer forderte zuvor eine nationale
Lösung. „ÖVP-Agrarreferent Gruber soll mit seinem
ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig dafür sorgen, dass der Wolf in
Österreich zum Abschuss freigegeben wird“, meinte Angerer in einer
Aussendung. Nächste Woche will Gruber seinen Vorschlag bei der
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer diskutieren. Die Realisierung
des neuen Gesetzes sei schon für den Almsommer 2024 geplant.
Die Osttiroler Jäger und ein Unterstützungstrupp haben in
Osttirol für den Abschuss der fünf Schadwölfe per Bescheid acht Wochen
Zeit. Warum es in Osttirol im Gegensatz zu Kärnten bis jetzt keinen
Abschuss gab, erklärt sich der Bezirksjägermeister mit dem Verhalten der
Wölfe.
Per Verordnung des Landes sind in Osttirol fünf Wölfe zum Abschuss
freigegeben – mehr dazu in
Weiterer
Wolf zum Abschuss freigegeben. Die Hälfte der dafür genehmigten acht
Wochen verlief trotz der Unterstützung durch zwei Jäger bisher ohne
Treffer.
Bezirksjägermeister erklärt Unterschied zu Kärnten
Der Osttiroler Bezirksjägermeister Hans Winkler berichtet von einem
reibungslosen Einsatz in den 107 Jagdgebieten. Man arbeite gut zusammen,
vielleicht stelle sich der Erfolg noch ein. Auch wenn das
Unterstützungsteam den Wolf erlege, wäre das der Jägerschaft recht, so
Winkler. „Das hilft ja nur der Landwirtschaft und uns Jägern.“
Da in Kärnten die Jäger bereits fünf Wölfe töten konnte, fragt man sich
in Osttirol mittlerweile, warum das hier länger dauert. Schadwölfe
würden im Hochgebirge streunen, in Kärnten seien Risikowölfe im
Ortsgebiet erlegt worden, das mache den Unterschied, so
Bezirksjägermeister Hans Winkler:
WWF: Geld für Jäger sollte besser an Bauern gehen
WWF und andere Tierschutzorganisationen kritisieren den Einsatz der
Jäger. Aus Sicht des WWF sei die Mobilisierung einer Sondereinsatzgruppe
stark zu hinterfragen, denn die großen Geldmittel, die dafür aufgewendet
werden, um einen einzelnen Wolf zu töten, sollten viel besser an die
Bauern fließen, damit diese beim Herdenschutz unterstützt werden,
erklärt WWF-Sprecher Christoph Pichler.
Gerüchte besagen, dass Tierschützer schon vor Ort in Einsatz wären, um
dort ihren Protest kundzutun. Das wurde dem ORF von der Jägerschaft und
vom WWF nicht bestätigt.
Auch wenn noch nicht per DNA-Analyse sichergestellt ist, dass
zwei Wölfe für rund 25 Schafsrisse im Tennengau bzw. Pinzgau und Pongau
verantwortlich sind, gibt das Land Salzburg die zwei Tiere zum Abschuss
frei. Der EU-weite Schutz für Wölfe ist für LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ)
hier kein Argument.
Es geht um jene beiden Tiere, die in Mühlbach am Hochkönig (Pongau),
Maria Alm und Saalfelden (Pinzgau) bzw. bei Rußbach am Pass Gschütt (Pinzgau)
insgesamt rund 25 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Bestätigt ist
das zwar noch nicht. Dennoch veranlasste die schwarz-blaue
Landesregierung deren Abschuss per Verordnung, die am Dienstag in
Begutachtung ging. Sie tritt genau eine Woche nach der Veröffentlichung
über Umlaufbeschluss der sieben Salzburger Regierungsmitglieder in
Kraft.
Damit steht sowohl der zuletzt bei Mühlbach gesichtete Wolf als auch
jener bei Rußbach ab kommendem Dienstag zum Abschuss frei. Aber Svazek
plant, sogar die einwöchige Begutachtungsfrist abzuschaffen.
Svazek: „Wichtig ist, dass der Abschuss auch erfolgt“
„Wichtig ist jetzt einmal, dass der erste legale Abschuss – und auf
Basis dieser Verordnung ist er legal – auch erfolgt“, sagte dazu LH-Stv.
Svazek. „Und in weiterer Folge geht es natürlich darum, den Schutzstatus
auch herabzusetzen. Das ist dann eine EU-rechtliche Thematik, um die wir
uns dann alle gemeinsam, nicht nur ein Bundesland, sondern
bundesländerübergreifend kümmern müssen.“ Für die Naturschutzreferentin
„muss natürlich die mittelfristige Lösung sein, dass man eben diesen
Schutzstatus laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie herabsetzt“.
Grundsätzlich solle er aber bleiben, der Wolf in Salzburg, ergänzt
Svazek: „Also es ist jetzt nicht das Ziel, dass das Bundesland Salzburg
komplett wolfsfrei wird. Aber man muss natürlich auch eben gerade diese
Zonen auf der Alm festlegen, weil dort wird aufgetrieben, und wenn wir
das weiterhin haben wollen, dann müssen wir zu einer Lösung kommen, und
da wird nichts daran vorbeiführen.“
Landwirte „hängen ja auch emotional an Tieren“
Da der Wolf EU-weit unter Schutz steht, darf er eigentlich nicht
geschossen werden. Tut man es trotzdem, kann das EU-rechtliche
Konsequenzen haben. Doch eine Entschädigung für die betroffenen Bauern
zu zahlen, anstatt es auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
hinauslaufen zu lassen – das ist für die Naturschutz- und Jagdreferentin
Svazek keine Option: „Also bei der Entschädigung geht es ja nicht nur um
finanzielle Aspekte. Man muss sich ja vorstellen, dass gerade Landwirte,
die Almwirtschaft, die hängen ja auch emotional an den Tieren. Also das
ist ja nichts, was man jetzt nur aus wirtschaftlichem Profit heraus
macht. Oft rechnet sich es auch gar nicht, sondern das ist wirklich eine
Leidenschaft, und wir wollen nicht, dass diese Almwirtschaft aufgegeben
wird, eben weil diese großen Beutegreifer zurückkehren und man keine
Handhabe hat.“
Die Politikerin Svazek entscheide hier auch nicht anders als die Jägerin
Svazek, betont sie: „Wenn man alles miteinbezieht, alle Faktoren, nicht
nur die Jagd, sondern auch den Tourismus, die Landwirtschaft, alles, was
damit einhergeht, dann ist die Meinung eigentlich eine eindeutige, und
das ist egal, ob ich das als Jägerin oder als Politikerin sehe, man
kommt faktisch sachlich zu diesem Schluss.“
Naturschutzbund will EU-Kommission informieren
Der Naturschutzbund möchte die Landesverordnung so nicht akzeptieren.
Aber weil man gegen die Abschusserlaubnis keine rechtliche Handhabe hat,
könne man lediglich die EU-Kommission über die Vertragsverletzung
informieren. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Salzburg
könnte Millionen Euro kosten. Und schießt ein Salzburger Jäger einen
falschen, unauffälligen Wolf, hat er trotzdem keine Strafe zu
befürchten. Auch das ist in der Landesverordnung festgelegt.
Die Länder Tirol, Kärnten sowie das deutsche Bundesland Bayern wenden
ähnliche Wege bereits an, um das Abschussverbot der EU nicht befolgen zu
müssen. In Osttirol war der Erfolg der jüngsten Abschussfreigabe aber
bisher überschaubar
Fünf Waldohreulen erschossen: Hobby-Jäger müssen vor Gericht
Ein Vater und zwei seiner Söhne sollen in Pram (Oberösterreich)
fünf Waldohreulen erschossen haben. Das Trio ist nun wegen Tierquälerei
angeklagt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen.
Es waren verstörende Szenen, die ein 36-jähriger Mann und seine
gleichaltrige Freundin im April auf einer Wiese in Pram miterleben
mussten. Zufällig beobachteten sie, wie drei einheimische Hobby-Jäger –
ein 67-Jähriger mit zwei Söhnen (36 und 31) – einen Birnbaum umringten
und mit ihren Schrotflinten mehrmals in die Baumkrone schossen. Als das
Trio die Zeugen bemerkte, habe es den Ort fluchtartig verlassen. Nest der Waldohreulen zerschossen
Der 36-Jährige, selbst Hobby-Jäger und Mitglied des Ökologischen
Jagdvereins, wollte wissen, worauf die Männer so wild geschossen hatten.
Am Birnbaum angekommen, stockte ihm der Atem. Dort entdeckte er nicht
nur ein zerschossenes Greifvogelnest, sondern auch den zerfetzten
Kadaver einer geschützten Waldohreule sowie die Überreste von zunächst
drei Küken. Am nächsten Tag fand der Mann ein weiteres erschossenes
Eulenbaby im Geäst des Baumes.
Waffenverbot
Der Weidmann war über das Verhalten seiner Kollegen empört und
erstattete Anzeige. Polizisten stellten die Vogelkadaver sicher und
nahmen die Ermittlungen auf. Die drei Verdächtigen, von denen einer (36)
sogar beeideter Jagdaufseher sein soll, dessen Aufgabe es wäre, die
Einhaltung der jagdrechtlichen Bestimmungen zu überwachen und Verstösse
anzuzeigen, mussten ihre Flinten abgeben. Über sie wurde ein
Waffenverbot verhängt.
Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten sind inzwischen abgeschlossen.
„Wir haben gegen sie Anklage wegen vorsätzlicher Tötung eines
Wirbeltieres erhoben“, bestätigt Silke Enzlmüller, Sprecherin der
Staatsanwaltschaft Wels. Auch ein Prozesstermin steht bereits fest.
Am 28. Juni muss sich das Trio ab 13 Uhr am Landesgericht Wels
verantworten.
Silke Enzlmüller, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wels:
„Wir haben gegen drei
Beschuldigte Strafanträge eingebracht. Nach § 222 des österreichischen
Strafgesetzbuches (StGB) ist die vorsätzliche Tötung eines Wirbeltieres
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.“
Hobby-Jäger nicht geständig
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde auch ein pathologisches Gutachten
zur Todesursache der fünf geschützten Vögel in Auftrag gegeben. „Dieses
hat ergeben, dass die Waldkäuze von zwei unterschiedlichen
Schrotkorngrößen getroffen wurden. Diese Treffer waren auch für den Tod
der Vögel verantwortlich“, so Enzlmüller.
Die drei Hobby-Jäger sind übrigens bislang nicht geständig, schreibt die
Kronen Zeitung.
Familienstreitigkeiten führten zu Mord in Mooskirchen
Ein 89 Jahre alter Mann hat am Donnerstag in Mooskirchen im
Bezirk Voitsberg den Schwiegersohn seiner Partnerin erschossen und sich
anschließend selbst getötet. Die Polizei bestätigt mittlerweile
jahrelange Streitigkeiten.
Kurz vor 11.00 Uhr wurde über den Notruf Anzeige erstattet, dass in
einem Wohnhaus in Mooskirchen mehrere Schüsse gefallen sein sollen.
Mehrere Personen konnten in den Keller des Hauses flüchten, sie wurden
von der Cobra unverletzt aus dem Haus geholt. Es handelte sich laut
Polizeisprecher Fritz Grundnig um „vier bis fünf Personen“.
Zahlreiche Polizeistreifen umstellten das Haus, neben der Cobra war auch
eine Verhandlungsgruppe im Einsatz, Kräfte der Bereitschaftseinheit und
der Schnellen Interventionsgruppe sorgten für Absperrmaßnahmen um den
Einsatzort.
Knapp vor 15.00 Uhr gab die Polizei dann Entwarnung: Als die
Einsatzkräfte in das Haus vorrückten, fanden sie die Leichen des Opfers
und des Schützen, der Suizid beging. Bei dem Opfer handelt es sich um
einen 57-Jährigen, der Schütze ist ein 89-Jähriger, der als Jäger aktiv
gewesen sein soll – der 57-Jährige war der Schwiegersohn der
Lebensgefährtin des 89-Jährigen.
Jahrelange Streitigkeiten
Das Motiv und der genaue Tathergang sind noch unklar. Die Polizei
bestätigte aber mittlerweile, dass es zwischen dem mutmaßlichen Täter
und dem Opfer jahrelange Streitigkeiten gegeben haben soll. Der
89-Jährige soll den Schwiegersohn seiner Partnerin mit einem Schuss aus
einem legal besessenen Jagdgewehr erschossen haben.
Im Ort herrsche, so Bürgermeister Engelbert Huber, tiefe Betroffenheit:
„Die älteren Herrschaften waren sehr gut integriert, wir haben uns fast
wöchentlich irgendwo gesehen. Aber auch die junge Familie hat sich gut
eingebracht. Deshalb ist es für mich so erschütternd, das in unserer
eigentlich intakten Gemeinschaft erleben zu müssen.“ Die Angehörigen,
die zur Tatzeit auch im Haus waren, konnten noch nicht befragt werden –
sie werden vom Kriseninterventionsteam betreut.
In Osttirol sind nun drei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Jetzt
versuchen mehr als 300 Jäger, die Tiere zu erlegen. In Prägraten wurde
eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Den Schützen
wird Anonymität zugesichert.
Seit einer Woche sind in Tirol drei Wölfe zum Abschuss freigegeben, am
Mittwoch wurde ein vierter Wolf vom Land freigegeben. Drei davon sollen
sich in Osttirol befinden. Ausschlaggebend war ein konkreter
Wolfsverdacht bei Rissen in Matrei i. O., Virgen und Prägraten – mehr
dazu in
Abschusserlaubnis für weiteren Wolf und
Vierter
Wolf zum Abschuss freigegeben.
Wölfe wandern in der Nacht oft auf Forstwegen
In 100 Jagdgebieten in Osttirol sind nun Jäger aufgerufen, die drei
„Problemwölfe“ zu finden und zu erlegen. Durch gezieltes Monitoring und
einen genauen Einsatzplan wollten die Osttiroler Jäger die Wölfe
erlegen, sagte Bezirksjägermeister Hans Winkler. Es habe sich gezeigt,
dass sich der Wolf eher bei Nacht auf Forstwegen fortbewege. Darauf
müsse man sich fokussieren, um eventuell dort einen Schuss abgeben zu
können.
1.000 Euro Abschussprämie in Prägraten ausgelobt
In Prägraten lobten die Bauern sogar eine Abschussprämie von 1.000 Euro
aus. Das sei als Ansporn und als Weckruf an die Politik gedacht, wie
Ortsbauernobmann Josef Kratzer sagte: „Wir Bauern werden viel zu wenig
gehört. Es waren in Matrei Risse, es waren im Oberland Risse. Ich
glaube, dass wir jetzt einen Anstoß gegeben haben, dass wir lauter
gehört werden.“ Wann der erste „Problemwolf“ tatsächlich geschossen
wird, konnte der Bezirksjägermeister nicht sagen, die Motivation sei
aber groß, so Winkler.
Schütze soll anonym bleiben
Dem Schützen sei Anonymität zugesagt worden, um Anfeindungen im Internet
zu verhindern, versicherte Winkler: „Der Schütze, der einen Wolf erlegt,
wird namentlich nicht erwähnt. Das geht nur über einen Amtstierarzt oder
andere Kanäle.“ Dass der falsche Wolf erlegt werden könnte, befürchten
die Jäger nicht, weil die Reviere der „Problemwölfe“ bekannt seien.
In einem emotionalen Brief appellieren 35 Prominente an
Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die Einfuhr von Jagdtrophäen
bedrohter und geschützter Tierarten nach Deutschland sofort zu stoppen.
Zwischen 2016 und 2022 registrierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
4.242 Einfuhren von Jagdtrophäen geschützter Arten. Allein im Jahr 2022
wurden 463 Einfuhren registriert, darunter 24 Elefanten, 16 Leoparden,
139 Zebras, 35 Giraffen, neun Löwen und drei Breitmaulnashörner.
„Wir sind schockiert, dass Trophäenjäger immer noch Eisbären, Elefanten,
Nashörner, Löwen, Leoparden und Tiere vieler weiterer bedrohter und
geschützter Arten, für deren Überleben Ranger und
Artenschutzorganisationen tagtäglich kämpfen, erlegen und ihre Trophäen
als blutige Souvenirs nach Deutschland einführen dürfen“, so die
Unterzeichnerinnen aus Gesellschaft und Wissenschaft, zu denen u. B.
Maria Furtwängler, Ruth Moschner, Guido Maria Kretschmer, Katja Riemann,
Atze Schröder, Sky du Mont, Ranga Yogeshwar und Jane Goodall gehören.
Deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen Import von Jagdtrophäen
Deutschland ist nach den USA trauriger Spitzenreiter bei der Einfuhr von
Jagdtrophäen geschützter Tierarten. Dies sei unverständlich für ein
Deutschland, das gerne eine Vorreiterrolle im Tier- und Artenschutz für
sich in Anspruch nimmt. Dieser Meinung sind auch 89 % der Bundesbürger,
die sich in einer aktuellen Umfrage gegen die Einfuhr von Jagdtrophäen
nach Deutschland ausgesprochen haben.
„Die Bevölkerung lehnt diese grausame Praxis, die maßgeblich zum
Rückgang bedrohter Arten wie Elefant, Leopard und Löwe beiträgt und ein
immenses Tier- und Artenschutzproblem darstellt, vehement ab und hat
absolutes Unverständnis für die Untätigkeit der Politik. Konsequentes
Handeln ist längst überfällig“, betont Dr. Mona Schweizer von Pro
Wildlife.
Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, ergänzt: „Die Trophäenjagd ist
nichts weiter als ein widerlicher Zeitvertreib reicher, abgestumpfter
Menschen, die mehr Geld als Moral haben. Bundesministerin Steffi Lemke
hat sich zu Oppositionszeiten klar gegen die Trophäenjagd ausgesprochen.
Wir erwarten jetzt, dass sie ihren Worten Taten folgen lässt und die
Importe stoppt“.
Deutschland bleibt untätig, andere Länder handeln
Andere europäische Länder haben bereits Konsequenzen gezogen oder planen
dies. In Frankreich ist die Einfuhr von Löwentrophäen verboten, in den
Niederlanden gilt sogar ein Einfuhrverbot für Jagdtrophäen von über 200
Arten, in Finnland tritt noch in diesem Jahr ein Einfuhrverbot für
besonders geschützte Arten in Kraft und auch in Großbritannien ist ein
Gesetz mit umfassenden Einfuhrbeschränkungen auf dem Weg. Selbst das
Europäische Parlament hat bereits ein Importverbot für Jagdtrophäen
geschützter Arten bis 2022 gefordert. Nur Deutschland bleibt bisher
untätig.
Weitere prominente Stimmen zur Trophäenjagd
„Ich habe auch ausgestopfte Tiere im Labor und in der Bibliothek. Sie
sind auf natürliche Weise gestorben oder ich habe sie gesammelt, nachdem
sie von Menschen, die Spaß am Töten haben, verletzt wurden. Ich verstehe
nicht, warum jemand Tiere absichtlich tötet, um sie zur Schau zu
stellen. Wir leben im größten Artensterben, seit es Menschen auf der
Erde gibt, deshalb – und überhaupt – ist die Freude am Lebendigen die
schönste und erfüllendste Freude. Dazu braucht man nur ein Fernglas." Mark Benecke, Kriminalbiologe, Schriftsteller und Politiker
«Stellen wir uns eine Welt vor, in der Natur nur noch in klimatisierten
Museen vorkommt und Tiere nur noch geköpft an Wohnzimmerwänden hängen.
Offenbar kann man das Töten von Tieren nicht verbieten, nur den Import
von Jagdtrophäen. Das versuchen wir hier, damit das Töten von Schönheit
und Zukunft aufhört». Katja Riemann, Schauspielerin, Sängerin und Schriftstellerin
„Jeden Tag riskieren Ranger ihr Leben, um bedrohte Tiere zu schützen.
Und wir lassen zu, dass ein paar Privilegierte diese Tiere gegen Geld
für ihr blutiges Privatvergnügen abschießen. Das ist unerträglich. Sky du Mont, Schauspieler, Synchronsprecher und Schriftsteller
„Wie konnten wir diese kranke Trophäenjagd, dieses falsche Image des
großen weißen Jägers so lange zulassen? Und wie schnell könnten wir es
beenden!“ Dr. Jane Goodall, Verhaltensforscherin und
UN-Friedensbotschafterin
„Abgesehen davon, dass die ganze Jagd ein schädlicher anachronistischer
Unsinn ist, besteht der Kick für den Trophäenjäger darin, möglichst
seltene und außergewöhnliche Tiere zu töten und mit nach Hause zu
nehmen. Damit werden alle Artenschutzabkommen torpediert! Die einzige
Möglichkeit, solche Gesetzesverstöße einzudämmen, ist ein konsequentes
Importverbot für Trophäen!" Marita Marschall, Schauspielerin
„Das Töten von Wildtieren ist kein Hobby! Die Trophäenjagd muss endlich
abgeschafft und unter Strafe gestellt werden.“ Ruth Moschner, Moderatorin und Schriftstellerin
„Exotische Jagdtrophäen sind ein Anachronismus und Ausdruck einer völlig
überholten Kultur. Angesichts des massiven Artensterbens sollten wir
einen klaren Schlussstrich ziehen. Es ist an der Zeit, Frieden mit der
Natur zu schließen".
Ranga Yogeshwar, Wissenschaftsjournalist und Buchautor
„Der aktuelle Stand des Wissens zwingt uns dazu, empfindungsfähigen
Tieren einen Eigenwert und ein Lebensrecht zuzugestehen. Das Töten von
Wildtieren zwecks bloßer Trophäenerbeutung oder als Freizeitvergnügen
ist längst nicht mehr akzeptabel.“ Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Tierarzt und Autor
Österreich: Offensive für ein einheitliches Bundesjagdgesetz
Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und
ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun
Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht. Die
Landesgesetze erlauben z. B.: tierquälerische Jagdmethoden, Bejagung
seltener Arten, Abschuss von Elterntieren mit Jungen oder Tötung von
Hunden und Katzen.
Die Welt befindet sich in einer schweren Biodiversitätskrise.
Darauf macht der Internationale Tag der Biodiversität der UNESCO am 22.
Mai aufmerksam. In dieser Krise müssen alle verfügbaren Mittel ergriffen
werden, um das Artensterben zu stoppen. So wird auch im Rahmen eines
Volksbegehrens
gefordert, die Jagdgesetze in Österreich bundeseinheitlich zu gestalten.
Manche Landes-Jagdgesetze erlauben es tatsächlich immer noch, gefährdete
Arten zu schiessen. So kann etwa die global gefährdete Turteltaube in
Niederösterreich, Wien und dem Burgenland legal getötet werden. „Die
Turteltaube hat in Österreich in den letzten 20 Jahren mehr als zwei
Drittel ihres Bestands verloren! Sie „nur zum Spass“ abzuschiessen, ist
völlig inakzeptabel und muss bundesweit untersagt werden“, betont DDr.
Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
"Es gibt derart viele Missstände bei der Jagd, dass eine
bundesweite Reform des Jagdgesetzes unbedingt notwendig ist. Ein
Beispiel von vielen ist die Niederwildjagd auf Feldhasen. Diese
eigentlich bedrohte Tierart wird im Herbst bei
großangelegten Treibjagden zu Hunderten massakriert. Dazu tötet man
zuerst systematisch alle kleinen Beutegreifer in der Region und füttert
die Hasen bis zum Abwinken. Der Abschuss erfolgt auf flüchtende Tiere
mit Bleischrot. Ein Schrotschuss tötet aber nur auf eine Distanz unter
35 m, die praktisch nie erreicht wird. Die Folge sind hunderte
angeschossene Hasen, die sich schreiend am Boden winden, die verzweifelt
unter größten Schmerzen den Jagdhunden zu entkommen versuchen oder, noch
schlimmer, schwer geschädigt ins Unterholz flüchten, um dort langsam zu
sterben. Und nicht zuletzt wird dadurch das hochgiftige Blei in der
Landschaft verteilt. Derartige Jagden sind neben der Tierquälerei auch
ein sehr großer Schaden für die Umwelt. Das muss ein Ende haben. Ein
Bundesjagdgesetz würde da Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützt der VGT
dieses Volksbegehren und ruft alle Tierschützer:innen dazu auf, es ab
sofort zu unterschreiben." VGT-Obmann DDr. Martin
Balluch
Weitere Beispiele sind die Tafelente (nur in zwei Bundesländern vor der
Jagd geschützt) und die Krickente, von der es in Österreich nicht einmal
mehr 100 Brutpaare gibt. „Wie viele Turteltauben, Tafel- und Krickenten
in Österreich pro Jahr geschossen werden, weiss leider niemand, denn
mehrere Bundesländer erfassen nur einen Gesamtwert für Tauben und Enten,
in dem häufige und gefährdete Arten zusammengeworfen werden“, sagt Dr.
Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
„Das Beispiel der Turteltaube zeigt die ganze Absurdität der
Zersplitterung des Jagdrechts in Österreich und die grossen Mängel in
verschiedenen Landesgesetzen. Wir brauchen endlich ein Bundesjagdgesetz,
das für ganz Österreich die Jagd auf gefährdete Arten untersagt“, so
Prof. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein
Bundesjagdgesetz.
Bleischrot als Artenkiller
Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition
vergiftet. „Blei ist ein starkes Gift, und Vögel sind besonders
betroffen. Bei allen drei grossen Adlerarten in Österreich zählt
Bleivergiftung zu den wichtigsten Verlustursachen. Wenn sie über
angeschossene Tiere oder Aas Blei aufnehmen, verursacht schon die
Auflösung weniger Milligramm dieses Schwermetalls im Magen eine
Bleivergiftung. Die Vögel sterben elend binnen einiger Tage“, erklärt DI
Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs, die
Forderung nach einem Verbot von Bleischrot.
Seit 1986 wird versucht, den Bartgeier in einer Kooperation aller
Alpenländer in seinen angestammten Lebensraum zurückzubringen. Das
Bartgeierprojekt zählt weltweit zu den erfolgreichsten Versuchen der
Rückführung einer in der Natur ausgestorbenen Art. „Nur in Österreich
verlief die Entwicklung über fast 25 Jahre sehr zögerlich. Bleihaltige
Munition erwies sich als einer der Hauptgründe und führte immer wieder
zu Verlusten an Brutvögeln. Gute Kontakte zu Jägern in von Bartgeiern
frequentierten Revieren führten dort letztlich zu einem freiwilligen
Verzicht auf die gefährliche Munition. Auch die Jäger der Bundesforste
schießen nur noch bleifrei. Das Ende bleihaltiger Jagdmunition ist
unausweichlich und überfällig“, betont Hans Frey, Greifvogelexperte in
der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention sollte die Bleimunition bis
2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt
sein. In Österreich bekannten sich Umweltminister und -landesräte 2014
zum Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition. Dem sind aber
keine Schritte gefolgt. Durch die EU ist seit kurzem die Verwendung von
Bleimunition nur in Feuchtgebieten verboten.
Demo in Trentino: Hunderte fordern Freilassung von Bärin JJ4
Nachdem die Bärin JJ4 eingefangen und in ein Tierschutzzentrum
gebracht wurde, fanden sich am Sonntag zahlreiche Menschen zusammen, um
für ihre Freilassung zu demonstrieren.
Bereits am frühen Sonntagnachmittag hatten sich Demonstranten vor dem
Tierschutzzentrum Casteller eingefunden.
Sie demonstrierten demnach für die Freilassung von JJ4, die Anfang April
einen Jogger attackiert und getötet hatte, und gegen die Trentiner
Provinzregierung unter Maurizio Fugatti, der für die Tötung von
aggressiven Bären plädiert.
Verschiedene Tierschutzvereine sowie Privatpersonen, einige gar aus dem
Ausland angereist, schlossen sich dem Protest an, hiess es weiter. Wie
auf Videos und Fotos zu sehen war, nahmen die Menschen an einem Umzug
bis an den Zaun des Geheges teil. Auf Plakaten und Spruchbändern
forderten sie die vollständige Freilassung aller gefangen gehaltenen
Bären. «Bären sind die Opfer der Provinzregierung» oder «Wer Mütter und
Kinder trennt, ist ein Monster» war etwa auf Plakaten zu lesen. JJ4
wurde bei ihrem Fang von ihren drei Jungen getrennt.
JJ4, die auch unter dem Namen Gaia bekannt und die Schwester des 2006 in
Bayern getöteten «Problembären» Bruno ist, hatte Anfang April einen
26-jährigen Jogger im Trentino angegriffen und getötet. Fugatti ordnete
daraufhin an, das Tier zu erlegen. Nach einer Klage von Tierschützern
setzte ein Gericht den Abschussbefehl aus.
Seit dem Fang Mitte April befindet sich die 17-jährige Bärin in dem
abgesperrten Wildgehege. Neben JJ4 ist dort ein weiterer Bär, M49. Am
11. Mai ist vor Gericht eine Anhörung zu ihrem Schicksal geplant. In
Italien hat sich indes eine hitzige und emotionale Debatte um das
Zusammenleben von Bär und Mensch entbrannt.
In Tirol sind heuer bereits fünf verschiedene Wölfe und zwei
Bären nachgewiesen worden. Wölfe wurden heuer laut dem Land in
Siedlungsgebieten noch nicht gesichtet. Bei Bären ist der Behörde
überhaupt keine Sichtung oder Begegnung bekannt.
Seit der tödlichen Bärenattacke vor gut zwei Wochen im Trentino ist
besonders bezüglich Bären die Sensibilität erhöht. Martin Janovsky,
Experte beim Land für große Beutegreifer, beruhigt aber. Alle Bären, die
man in Tirol in den letzten Jahren festgestellt habe, seien äußerst
scheu. Die Wahrscheinlichkeit einem Bären zu begegnen, sei hier äußerst
gering. Die Bärennachweise in Brandenberg und im oberen Lechtal
erfolgten durch Spuren, Losungen oder Wildkameraaufnahmen.
Wolfsnachweise aus fast allen Landesteilen
Wölfe wurden über ganz Tirol verstreut nachgewiesen. In Osttirol wurden
zwei verschiedene Wölfe im Gemeindegebiet von Sillian und im Gailtal
nachgewiesen. Ebenfalls zwei verschieden Wölfe wurden im Brixental im
Tiroler Unterland bestätigt. Von einem weiteren Wolf, der im
Gemeindegebiet von Thiersee anhand einer Losung bestätigt wurde, liegt
noch keine Bestimmung des Individuums vor. Auch im Wipptal wurde
gesichert ein Wolf nachgewiesen. Aufnahmen eines Wolfes gibt es auch aus
dem Ötztal.
Neue Gesetzeslage erleichtert Abschüsse
Sollten einzelne Tiere zu einem Risiko für den Menschen werden oder
erheblichen Schaden verursachen, können sie laut dem Land aufgrund einer
seit 1. April herrschenden neuen Gesetzeslage leichter zum Abschuss
freigegeben werden. Darauf weist LHStv. Josef Geisler (ÖVP) hin. Mittels
Verordnung könne die Landesregierung ein Risiko- oder Schadtier zum
Abschuss freigeben. Eine solche Verordnung trete unmittelbar in Kraft.
Was Weidetiere betrifft, verweist Geisler auf das Aufstellen von
geeigneten Herdenschutzzäunen bei Heimweiden. Anders als auf Almen sei
auf den Heimweiden ein Schutz der Schafe vor großen Beutegreifern
mittels wolfsabweisenden Elektrozäunen möglich. Für die Anschaffung des
Zaunmaterials gebe es eine Unterstützung des Landes.
Im Mai 2022 ist ein Wolf auf der Tauernautobahn (A10) bei
Villach von einem Auto angefahren und getötet worden, als das Tier die
Straße überqueren wollte. Das Land entschied, den Tierkörper für
Schulungszwecke zu präparieren. Ab Donnerstag wird der Wolf bei der
Kärntner Jägerschaft ausgestellt.
Das Jungtier wurde von dem erfahrenen Präparator Eric Leitner, der unter
anderem bereits einen überfahrenen Bären und eine Gämse mit drei Hörnern
präpariert hatte, für die Nachwelt erhalten. Vor fast einem Jahr bekam
er den Auftrag für die Präparierung. Dem Tier wieder Ausdruck zu
verleihen, war selbst für den Routinier eine Herausforderung: „Es war
eine Fleischmasse mit Haaren. Das muss man erst einmal waschen, dann
wird es gegerbt, und zwei Tage war nur nähen angesagt. Überschlagsmäßig
sind es fünf Meter Nähte.“
Unterscheidung erleichtern
Dann wird das Präparat so lange in Form gebracht und bemalt, bis
sämtliche kahle Stellen verschwunden sind. Das präparierte Tier soll
helfen, den Wolf von seinen Artverwandten wie dem Fuchs oder dem
Goldschakal besser unterscheiden zu können, so Leitner: „Es ist ein
Kunstgebiss drin, da geht es darum, dass die Jäger oder Bauern sehen,
wie groß die Zähne sind. Wenn man das nicht in Natura sieht, hat man
keine Ahnung davon.“
Auch für die Rissgutachter soll das Präparat genutzt werden, sagte Roman
Kirnbauer, Wildbiologe und Wolfsbeauftragter des Landes. Man bekomme ein
Gefühl für die Proportionen, die Körpergröße, die Fußabdrücke. Man könne
auf jeden Fall mehr für die Praxis gewinnen, als wenn man nur Bilder
sehe.
Zwei neue Wölfe nachgewiesen
Auch Abdrücke vom Kiefer wurden genommen, um die Risse besser bestimmen
zu können. Nutztierrisse gibt es derzeit kaum, dennoch macht sich der
Wolf weiter bemerkbar in Kärnten, so Kirnbauer: „Wir haben schon einige
Stücke Rotwild genetisch beprobt, aber auch einige Muffel im Bezirk St.
Veit und Villach-Land. Mit Stand Ende Februar konnten wir schon sieben
verschiedene Individuen nachweisen. Fünf davon aus dem Vorjahr, die
bekannt sind, und zwei neue Wölfe.“
Oberhaus entscheidet über umstrittenes Gesetz, das die Einfuhr
von Körperteilen gefährdeter Tiere verbieten würde.
Die Abgeordneten haben für ein umstrittenes Verbot der Einfuhr von
Jagdtrophäen tausender Tierarten in das Vereinigte Königreich gestimmt.
Damit wird verhindert, dass britische Hobby-Jäger die Körperteile von
Löwen, Elefanten und Giraffen ins Land bringen.
Ein vom konservativen Abgeordneten Henry Smith eingebrachter und von der
Regierung unterstützter privater Gesetzesentwurf erhielt nach
jahrelangen kontroversen Debatten die Unterstützung des Parlaments.
Abgeordnete aus dem gesamten politischen Spektrum sprachen sich für das
Gesetz aus, bevor es verabschiedet wurde.
Nach Angaben der Regierung wird das Gesetz, das nun im Oberhaus
debattiert wird, den Schutz gefährdeter Arten stärken und geniesst
breite Unterstützung in der britischen Öffentlichkeit. Das Verbot war
Teil des Wahlprogramms der Konservativen für 2019 und folgt auf eine
viel beachtete Kampagne gegen die Trophäenjagd, die von Prominenten wie
Ricky Gervais, Brian May, Ed Sheeran und Joanna Lumley unterstützt
wurde.
Die Abgeordneten unterstützten einen Änderungsantrag von Sir Christopher
Chope, der die Einsetzung eines beratenden Expertengremiums für das
Einfuhrverbot vorsah, wobei die Meinungen auf beiden Seiten stark
auseinandergingen und Jagdbefürworter und Trophäenjagdgegner
Fehlinformationen vorwarfen. Das Verbot gilt für etwa 6.000 Arten,
darunter einige der am stärksten gefährdeten und charismatischen Tiere
wie Flusspferde, Leoparden und Eisbären.
Britische Jäger sind kein großer Teil der Trophäenjagdindustrie und das
Verbot wird von Naturschützern als weitgehend symbolisch angesehen. Im
Jahr 2015 löste die Tötung des Löwen Cecil durch einen Trophäenjäger in
Simbabwe weltweit Empörung und Abscheu über die Branche aus, in der
Jäger Zehntausende von Pfund für das Erschießen und Posieren mit den
Körpern wilder Tiere zahlen.
Der Schauspieler Peter Egan, ein prominenter Aktivist gegen die
Trophäenjagd, bezeichnete die Abstimmung als «sensationelle» Nachricht.
Claire Bass, Senior Director of Campaigns and Public Affairs bei Humane
Society International-UK, begrüßte die Abstimmung ebenfalls. «Wir sind
hocherfreut, dass dieser äußerst populäre Gesetzentwurf die
Berichtsphase und die dritte Lesung durchlaufen hat. Dutzende
parteiübergreifende Abgeordnete haben sich in der heutigen Debatte zu
Wort gemeldet, um ihre nachdrückliche Unterstützung für ein Gesetz zu
bekunden, das Jäger daran hindert, ihre kranken Souvenirs nach
Großbritannien zu bringen. Wir … erwarten vom Oberhaus, dass es für eine
rasche Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes sorgt», sagte sie.
Andere Abgeordnete zeigten sich jedoch enttäuscht und forderten das
Oberhaus auf, das Gesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen.
Die internationale Ministerin für Artenvielfalt, Trudy Harrison,
bezeichnete die Abstimmung als einen entscheidenden Moment. «Mit Hilfe
einer international vereinbarten Liste von Arten wird dies eine wichtige
Rolle dabei spielen, den Rückgang der Tier- und Pflanzenwelt in der
ganzen Welt aufzuhalten. Ich freue mich darauf, dass dies ein Gesetz des
Parlaments wird», sagte sie.
Henry Smith, der Abgeordnete, der den Gesetzesentwurf eingebracht hat,
sagte, dass die Regierung ihr Versprechen aus dem Manifest 2019
einhalte. «Ich bin der Regierung dankbar, dass sie meinen Gesetzentwurf
unterstützt hat, und ich freue mich darauf, dass er nun durch das
Oberhaus geht. Unser Land will nicht Teil des Handels mit Körperteilen
bedrohter Arten sein. Heute hat das Unterhaus diese Botschaft laut und
deutlich vermittelt», sagte er.
Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Wolfsverordnung
beschlossen. Anlass dafür war, dass es zuletzt im Waldviertel immer
wieder vereinzelt Schafsrisse gab. Die Reform bringt mehr
Herdenschutzmaßnahmen, aber auch leichtere Abschüsse von
Wölfen.
Der Wolf ist zurück in Niederösterreich und sorgt damit für viel
Diskussion, nicht zuletzt, wenn ein Raubtier wie in Langschlag (Bezirk
Zwettl) Schafe reißt oder offenbar die Scheu vor dem Menschen verloren
hat. In der Bevölkerung sorgt die Anwesenheit für Sorgen, einige fühlen
sich gar „in ihrer subjektiven Sicherheit bedroht“, erklärt der
zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am
Dienstag vor Journalistinnen und Journalisten.
Für Wölfe, die ein problematisches, unerwünschtes Verhalten zeigen, gibt
es zwar schon bisher einen klaren Stufenplan. Allerdings: Für
Vergrämungsmaßnahmen wie Schreckschüsse bzw. letztlich auch den Abschuss
braucht es einen Bescheid der Behörde. Bis dieser vorliegt, würde in der
Praxis aber zu lange dauern, hieß es bei der Präsentation der neuen
Verordnung.
Jäger dürfen selbst handeln
Deshalb sind Jägerinnen und Jäger künftig per Verordnung automatisch
berechtigt, bei Vorliegen bestimmter Kriterien zu handeln, etwa wenn
sich ein Wolf innerhalb kurzer Zeit wiederholt einer Siedlung nähert,
Nutztiere reißt oder keine Scheu zeigt. Für vier Wochen dürfen Jäger
dann in diesem konkreten Gebiet das Tier vergrämen bzw., wenn das nichts
hilft, schießen. „Wir sehen, dass der Wolf in Österreich heimisch
geworden ist, oft zum Leidwesen von Nutztieren“, sagt Pernkopf.
Nach jedem Warn- oder Abschuss ist „sofort“ der Jagdausübungsberechtigte
des jeweiligen Gebiets zu informieren. Weiters muss binnen 24 Stunden
eine telefonische oder schriftliche Meldung an die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde gehen. Von dieser wird dann die Untersuchung
bzw. Probennahme übernommen. Die Jäger sollen dafür in den nächsten
Wochen geschult werden.
Durch die neuen Vorgaben können künftig aber auch „unbescholtene“ Wölfe
geschossen werden, die bisher unauffällig waren, wie etwa zuletzt in
Kärnten. Denn ob ein Wolf bereits zuvor Nutztiere riss oder sich
erstmals einer Siedlung näherte, lässt sich erst im Nachhinein anhand
von genetischen Gutachten überprüfen. „Das ist in ganz Europa so“, so
der Landesrat.
Förderung von Schutzmaßnahmen
Bei Rissen gibt es für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte zudem
weiter finanzielle Entschädigungen. Außerdem werden Förderungen von
Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune erhöht. Das Land übernimmt
künftig 80 statt bisher 50 Prozent, und zwar in ganz Niederösterreich.
Darüber hinaus bekommen künftig auch Pferde-, Alpaka- und
Lamabesitzerinnen und -besitzer Schutzmaßnahmen gefördert.
Wildbiologe Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und
Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien, spricht von
wichtigen Begleitmaßnahmen: „Wir haben die Kenntnisse verloren, wie man
mit dem Wolf zusammenlebt, wir haben den Schutz unserer Tiere auf den
Almen aufgegeben. Das müssen wir wieder etablieren, da ist noch viel
Luft nach oben.“ Und auch das Wolfsmonitoring sei noch
„verbesserungswürdig“, meint der Experte.
In Niederösterreich gab es bis dato keinen Abschuss eines Wolfes.
Vergrämungsbescheide wurden 2018 (für zehn Jagdgebiete) und 2022 (in
neun Jagdgebieten) ausgestellt. Für Hackländer muss der aktuelle
Schutzstatus des Wolfes „der Realität angepasst und abgeschwächt
werden“. Die Population wachse in Europa um ein Drittel pro Jahr, seit
Jahren sei das Tier „nicht mehr gefährdet“.
WWF: Verstoß gegen EU-Recht
Weil die Behörde künftig keine Bescheide mehr ausstellt, hat jedoch die
Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr, gegen Entscheidungen wie
Abschüsse rechtlich vorzugehen. Das verstößt laut dem Wolfsexperten des
WWF, Christian Pichler, gegen die Aarhus-Konvention und somit gegen
EU-Recht. Pernkopf sagt dazu: „Wir haben Experten beigezogen, und die
schätzen es als rechtskonform ein.“
Die Investitionen bzw. Maßnahmen in Herdenschutzmaßnahmen begrüßt der
WWF-Experte hingegen, ebenso, dass weiterhin der Stufenplan gilt.
Generell habe Pichler in Niederösterreich das Gefühl, „dass es einen
Konsens gibt, dass der Wolf zurückgekehrt ist und auch hierbleiben
wird.“ In Kraft treten soll die Verordnung am 3. April und vorerst zwei
Jahre gelten.
Der für Tierschutz zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ)
begrüßte die Novelle am Dienstag als „eine Lösung mit Hausverstand“. Der
Schutzgedanke dürfe nicht beim Wolf enden, man müsse „auch an die durch
ihn gefährdeten Tiere denken“. Positive Signale zur neuen Verordnung
kamen auch von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, weil „der
Schutz und die Sicherheit von Mensch und Tier absoluten Vorrang haben“.
Nur weil sie die Seitenscheibe geschlossen hatte, blieb die Frau
(47) unverletzt. Rund 100 Einschüsse wurden an dem Fahrzeug gezählt. Der
Schütze wurde gefasst, ist geständig und wurde angezeigt.
Unglaubliches Glück hatte eine Autolenkerin (47) aus dem Bezirk Villach
Mittwochnachmittag. Ein 56-jähriger Mann aus dem Bezirk Villach Land
zielte kurz nach 17 Uhr vom Dachboden eines Hauses in Arnoldstein aus
mit einem Schrotgewehr auf eine auf einem Vordachsims sitzende Taube.
Die Schussrichtung zeigte dabei auf die am Haus vorbeiführende und stark
befahrene Kärntner Straße (B 83). Anstelle der Taube traf die
Schrotgarbe dabei ein in Richtung Arnoldstein Zentrum fahrendes Auto –
gelenkt von der 47-Jährigen. Das Fahrzeug wurde laut Polizei durch etwa
100 Einschüsse schwer beschädigt. Ein Teil der Garbe traf auch die
fahrerseitige Seitenscheibe, konnte diese jedoch nicht durchschlagen.
Die Frau konnte einen Verkehrsunfall vermeiden und wurde aufgrund der
geschlossenen Seitenscheibe bei dem Vorfall nicht verletzt. Der Schütze
konnte nach intensiver Ermittlungsarbeit durch die Polizei Arnoldstein
ausgeforscht werden.
Er zeigte sich zum Vorfall geständig, ein vorläufiges Waffenverbot wurde
gegen den aktiven Jäger ausgesprochen. Mehrere Jagdwaffen wurden
sichergestellt. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen
Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.
Wenn in Luxemburg eine Petition innerhalb 6 Wochen 4.500
Unterschriften erhält, wird sie Gegenstand einer öffentlichen Debatte
mit den Abgeordneten und den zuständigen Ministern sein.
Man wird sogar eingeladen, seine Idee/Forderung im Rahmen der
öffentlichen Debatte vorzustellen.
Eine neue Petition fordert ein Verbot der Jagd während der
Schulferien, an Wochenenden und an Feiertagen. Damit soll für mehr
Sicherheit gesorgt werden.
Alle Luxemburgische Staatsangehörige ab 15 Jahren können unterschreiben.
Der Petent erklärt: «Um den Schutz aller Personen zu gewährleisten, die
an Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien alleine oder in
Begleitung in den Wald gehen, sollten alle Arten der Jagd an
Wochenenden, luxemburgischen Feiertagen und Schulferien verboten werden.
Diese Massnahmen garantieren einen optimalen Schutz bei Ausflügen in den
Wald, ohne das Risiko, von einer verirrten Kugel oder einem
versehentlichen Schuss eines Jägers getroffen zu werden.»
Eine weitere Petition von Cyril Perrichon (Tierschutz und die
Sicherheit von Waldspaziergängern) erreichte am 18.1.2023 die Hürde mit
Total 5.044 gültigen Unterschriften.
In nur zwei Wochen hat diese Petition gegen die Treibjagd 4.500
Unterstützer überschritten. Das ist doppelt so viel wie die Zahl der
Hobby-Jäger, die derzeit in Luxemburg eine Lizenz besitzen (2.300,
gemäss der neuesten Erhebung der
Saint-Hubert-Föderation).
«Diese Petition soll eine Reaktion auf diese Art der Jagd bewirken, die
eine Folter für die gejagten Tiere darstellt. Ein Tier bis zum
Äussersten zu ermüden und dann zu töten ist eine Folter und lässt dem
Tier keine Chance. Ausserdem ist diese Art der Jagd gefährlich für
Waldspaziergänger, da sie mit einer Meute von Hunden konfrontiert
werden, die darauf trainiert sind, ein Tier zu erschöpfen, das
hypererregt ist. Ausserdem haben diese Jäger das Recht, einen Wald für
ihr blutiges Hobby zu privatisieren. Nicht privatisierte Wälder sind
öffentliches Eigentum, so dass jeder das Recht hat, dort ohne jegliche
Gefahr spazieren zu gehen. Die sogenannte Treibjagd ist keine Jagd, bei
der der Mensch dem Tier gegenübersteht, sondern eine Verfolgungsjagd,
die oft mit dem Tod des verfolgten Tieres endet, ohne ihm eine Chance zu
geben. Ich bin der Meinung, dass diese barbarische Art der Jagd
abgeschafft werden sollte.»
Die Rolle des Regulierers
Sicherlich werden sich Parlamentarier finden, die den Forderungen
entgegenkommen. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass das
Grossherzogtum diese Praxis verbieten wird, schreibt
Lesfrontaliers.
Das Land ist nämlich bereits eines der Länder in Europa, die den
Zeitraum für Treibjagden zeitlich am stärksten begrenzen. Von Mitte
Oktober bis Mitte Januar.
Zweitens, weil die Verwaltung durch die Entscheidung über die jährlichen
Abschusspläne den Jägern eine regulierende Rolle überträgt. So soll
verhindert werden, dass bestimmte Arten zu invasiv werden oder die
menschlichen Aktivitäten stören.
Dies gilt insbesondere für Wildschweine, deren Zahl in den letzten
Jahren stetig zugenommen hat, was zu Schäden an den Kulturen führt, die
durch die Vermehrung der zu fütternden Wildschweine verursacht werden…
Mitte November hatte die Umweltministerin mitgeteilt, dass zwischen 2018
und 2021 im Grossherzogtum etwas mehr als 22.600
Wildschweine getötet worden seien. Das sind 130 % des erwarteten Ziels.
Ministerin Joëlle Welfring hatte eine parlamentarische Antwort genutzt,
um ihr Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die Hobby-Jäger
bevorzugt männliche Tiere unter den Wildarten erlegen, von denen nur
diese Hörner oder Geweihe tragen. «Dies könnte darauf hindeuten, dass
die Jagd in Luxemburg zum Teil immer noch auf Trophäen ausgerichtet ist.
Eine effektive Regulierung der Population ist jedoch nur möglich, wenn
stark in den weiblichen Bestand eingegriffen wird», betonte sie damals.
Jagen spielt im Leben vieler Franzosen und Französinnen eine
wichtig Rolle. Nirgends in der EU gibt es so viele Jäger und Jägerinnen.
Deshalb erhalten ihre Stimmen in politischen Debatten Gewicht. Doch
jüngst heizten tödliche Jagdunfälle Forderungen nach schärferen Regeln
an. Die Regierung will sich dessen annehmen, doch für Kritiker spricht
die Jagdlobby aus den Maßnahmen.
Am Montag hatte die Regierung in der Präsidentschaft von Emmanuel Macron
erklärt, sie werde die Vorschriften gegen das Jagen unter Drogen- und
Alkoholeinfluss verschärfen. Jäger und Jägerinnen, die in einen schweren
Unfall verwickelt sind, sollen künftig auch ihre Lizenz verlieren. Zu
den präventiven Maßnahmen zählen die Erhöhung der Ausbildungs- und
Sicherheitsanforderungen sowie ein „System“, um Wanderer und Wanderinnen
vor aktiven Jagdgebieten zu warnen.
Eine Forderung, die laut Umfragen von der französischen Bevölkerung
goutiert wurde, hatte die Regierung jedoch nicht angekündigt: ein
Jagdverbot an Sonntagen. Der Nationale Jägerverband (FNC), der sich
einen jagdfreien Sonntag „keine Sekunde lang“ vorstellen kann, hatte den
„Pragmatismus“ der Regierung begrüßt. Er will die Maßnahmen des
„gesunden Menschenverstands“ unterstützen. Macron sei zu loben, dass er
den Samstag und Sonntag nicht angegriffen habe.
„Präsident der Jäger“
Für Umweltschützer und -schützerinnen bedeuten die Pläne einen weiteren
Kniefall vor der Jagdlobby. Frankreichs Schauspiellegende und
Tierschutzaktivistin Brigitte Bardot hatte in einem offenen Brief –
schon vor der Ankündigung – Macron als „Präsidenten der Jäger“ und
„Marionette“ des FNC kritisiert. „Da Sie sich persönlich gegen die
Einführung jagdfreier Sonntage stellen (…), werden Sie persönlich für
Sonntagsunfälle verantwortlich gemacht“, so Bardot.
Berichten zufolge pflegt Macron seit 2017 gute Kontakte zum nationalen
Verband – auch wenn er selbst nicht auf die Jagd geht. Seinen 40.
Geburtstag feierte der frisch gekürte Staatschef auf Schloss Chambord,
einer traditionellen Jagddomäne. 2018 halbierte Macron die Gebühren für
den Jagdschein, um, so die offizielle Argumentation, den Nachwuchs zu
fördern. Der Jagdverband zeigte sich erfreut über die Maßnahme.
Viele Jäger – viele Unfälle
Macrons Verhältnis zum Jagdverband war in der Vergangenheit schon oft
Thema innenpolitischer Debatten. Besonders in Wahlkampfzeiten, so Gegner
und Gegnerinnen des Präsidenten, schielt Macron auf die zahlenmäßig
große Interessengruppe. Immerhin haben fünf Millionen Franzosen und
Französinnen einen Jagdschein, 1,1 Millionen sind laut FNC-Zahlen aktiv
registrierte Jäger und Jägerinnen. Zum Vergleich: In Österreich gibt es
nach Angaben des Dachverbands insgesamt 130.000 Jäger und Jägerinnen.
Es gibt allerdings auch viele Unfälle. Den aktuellsten Angaben des
französischen Amts für Biodiversität (OFB) zufolge gab es in der Saison
2021/22 insgesamt 90 Unfälle, sechs mehr als in der vorangegangenen
Saison, acht davon endeten tödlich. So wurde etwa ein 67 Jahre alter
Mann auf der Autobahn von einer verirrten Kugel eines Jägers in den
Nacken getroffen. Gegen den Jäger wird wegen Totschlags ermittelt.
In den letzten 20 Jahren seien 88 Prozent der Opfer von Jagdunfällen
aber die Jäger und Jägerinnen selbst gewesen. Die Zahl der verletzten
Personen, die nicht der Jagd angehören, ist nach Angaben des OFB in den
letzten zwei Jahrzehnten von zwölf auf 26 Prozent gestiegen. „In den
allermeisten Fällen seien die Unfälle auf menschliches Versagen
zurückzuführen, das mit der Nichteinhaltung der grundlegenden
Sicherheitsvorschriften zusammenhängt.“
Reuters/Manuel AusloosEine
Million Franzosen und Französinnen sind laut Verbandsangaben aktive
Jäger und Jägerinnen
„Feuer und Schwefel“ über Landschaft
Bereits in den vergangenen Jahren wurden kritische Stimmen laut, die
sagten, dass die französische Regierung auf alle Wünsche der Jäger und
Jägerinnen eingehe, um die Lobbygruppe nicht zu verärgern. So soll es
auch bei den aktuell präsentierten Maßnahmen gewesen sein. Der
Jagdverband hatte sich etwa für einen neuen Straftatbestand beim Jagen
ausgesprochen: Der sollte ähnlich geregelt sein wie in Sachen Alkohol am
Steuer. Wenn es hingegen zu jagdfreien Tagen kommen sollte, würde „Feuer
und Schwefel“ über die französische Landschaft hereinbrechen, warnten
die Jäger und Jägerinnen.
Bekannte Umweltschutzorganisation bezeichneten die angekündigten Pläne
als „lächerlich“. Gegenüber „Le Monde“ sagte der ehemalige Abgeordnete
und heutige Vorsitzende der Vogelschutzliga, Matthieu Orphelin: „Wenn
der Sicherheitsplan für die Jagd am Ende nur aus ein paar kleinen
Maßnahmen besteht wie dem Verbot der Jagd unter Alkoholeinfluss – was
ohnehin das Mindeste wäre – oder der Idee einer freiwilligen mobilen
Anwendung für Jäger, um ihren Aufenthaltsort zu melden, wird die
Regierung die vier von fünf Franzosen, die einen jagdfreien Sonntag
wollen, sehr enttäuschen.“
Mehr Todesopfer an Wochenenden?
Die Forderungen nach einem Jagdverbot am Sonntag bzw. Samstag wird auch
damit argumentiert, dass es an Wochenenden vermehrt zu Unfällen kommt.
Doch die Staatssekretärin für Ökologie, Berangere Couillard, widersprach
den Organisationen. Es gebe keine Beweise, dass es dadurch weniger Opfer
geben werde. „Das Ziel, an das ich fest glaube, ist es, die Zahl der
Unfälle auf null zu reduzieren“, so Couillard am Montag. „Es ist eine
verstärkte Sicherheit an sieben Tagen in der Woche, die wir anstreben.“
Laut der Vereinigung „Un jour un chasseur“ haben sich bereits in dieser
Jagdsaison 83 Unfälle ereignet, 57 davon an Wochenenden, und davon 39 an
Sonntagen, sagte Mila Sanchez, eine Mitbegründerin der Organisation. Von
den Unfällen endeten drei tödlich. Sanchez hat mit Freundinnen jene
Petition für mehr Sicherheitsmaßnahmen beim Jagen gestartet, weshalb die
Regierung nun etwas vorlegen musste. Ausgangspunkt der Petition war der
Tod ihres Jugendfreundes Morgan Keane. Er wurde am 2. Dezember 2020 von
einem Jäger mit einem Wildschwein verwechselt und getötet.
Am Donnerstag wurde der Jäger nach dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung
zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einem lebenslangen
Jagdverbot verurteilt. Der Organisator der Jagd erhielt unterdessen eine
18-monatige Bewährungsstrafe und ein fünfjähriges Jagdverbot. Angehörige
von Keane hatten sich härtere Strafen erhofft. Der Anwalt der Familie
meinte: „Die Justiz hat im Rahmen der bestehenden Gesetze ihre Arbeit
getan.“ Jetzt müsse der Gesetzgeber seine Arbeit machen und ein
spezifisches „Jagdvergehen“ schaffen, das härtere Strafen ermöglichen
könnte.
Nachdem in Grünau im Almtal (Bezirk Gmunden) in der Nacht auf
den Dreikönigstag abgetrennte Köpfe von Rotwild auf Stahlstangen
aufgespießt und vor einem Wohnhaus aufgestellt worden sind, ermittelt
die Polizei jetzt wegen gefährlicher Drohung und hat offenbar auch schon
eine Spur.
Die Aktion mit den auf Blaustahl aufgespießten Rotwildhäuptern galt
offenbar jenem Hausbewohner, der auch Obmann der beiden Grünauer
Jagdausschüsse ist. In dieser Funktion vertritt der studierte Forstwirt
die Interessen der Waldbesitzer.
Neue Indizien deuten auf gefährliche Drohung
Am Beginn der Ermittlungen ging die Polizei noch dem Verdacht der
Wilderei nach. Der stellvertretende Kommandant der Polizeiinspektion
Scharnstein, Michael Mitterhofer sagt dazu aber, dass sich die
Verdachtslage in den letzten Tagen verändert habe. Es seien neue
Indizien aufgetaucht und man ermittle nun in Richtung gefährliche
Drohung.
Offenbar geplant: Wildköpfe waren zuvor eingefroren
Mitterhofer sagt: „Es ist Tatsache, dass diese sechs Häupter bereits
eingefroren waren und man kann davon ausgehen, dass die Tat schon von
langer Hand geplant war.“ Man habe anfangs in alle Richtungen ermittelt
und einen offenen Personenkreis vermutet, mittlerweile hätten gewisse
Indizien und Ermittlungsergebnisse dazu geführt, dass sich der Kreis der
Verdächtigen eingeengt habe.
Ermittlungen wegen Hirschköpfen
Man ermittle nun bereits in eine bestimmte Richtung, könne aber aus
ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen, so die
Polizei.
Nachdem in Grünau im Almtal sechs Rotwildhäupter vor dem Haus
eines Jägers aufgespießt worden sind, laufen weiter die Ermittlungen.
Seitens des Landesjagdverbandes zeigt man sich empört, eine solche
Aktion sei ungebührend und unkollegial.
„Das ist nicht unser Stil“, so
Oberösterreichs Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner am Samstag
gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Das brauchen wir nicht, das machen
wir nicht, wir werden andere Lösungen finden.“ Die genauen Hintergründe
der Aktion sind derzeit noch unklar.
Jägerschaft vermutet zwischenmenschliche Probleme
Seitens der Jägerschaft vermutet man aber zwischenmenschliche Probleme,
so Gmundens Bezirksjägermeister Johann Enichlmair: „Grünau ist sehr
jagdgeprägt, dort hat die Jagd noch einen hohen gesellschaftlichen und
kulturellen Wert. Dass es da irgendwann einmal Differenzen gibt und sich
irgendwer schlecht behandelt fühlt oder auf jemand schlecht zu sprechen
ist, wird es immer geben. Das gibt es in jeder größeren Gruppe.“
Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht
Ein weiterer Hintergrund könnte die Grünvorlage in Grünau sein. Laut
dieser muss jeder Rotwildabschuss innerhalb von drei Stunden mit einem
Foto bei der Behörde vorgelegt werden.
Die Polizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts des schweren Eingriffs
in fremdes Jagd- und Fischereirecht, da derzeit noch nicht klar ist,
woher das Rotwild stammt.