Im Bezirk Schärding häufen sich Fälle brutaler Wilderei. Innerhalb
weniger Tage wurden erneut zwei Rehböcke illegal erlegt und einfach zum
Verenden liegengelassen. Geprüft wird, ob die neuen Fälle mit den
vergangenen Wilderei-Vorfällen in Verbindung stehen.
Zwischen dem 13. und 17. Mai kam es im Bezirk Schärding zu zwei weiteren
Wilderei-Fällen. In einem Jagdgebiet in Kopfing wurde ein Jährlingsbock
vermutlich mit einem Teilzerlegungsgeschoss erschossen.
Das Tier wies einen Bauchdurchschuss auf und verendete erst nach
mehreren Metern Flucht am späteren Fundort. Auch in Zell an der Pram
wurde ein zwei Jahre alter Rehbock mit ähnlicher Verletzung tot
aufgefunden. In beiden Fällen fehlt vom Täter bislang jede Spur.
Jägerschaft bestürzt
Bereits am 9. Mai war in Eggerding ein Rehbock mit Schussverletzung
direkt neben der Straße entdeckt worden – es war der dritte Vorfall in
kurzer Zeit. Laut Bezirksjägermeister Alois Selker gibt es Hinweise
darauf, dass aus einem fahrenden Auto heraus geschossen wird. Die Tiere
werden meist in Straßennähe gefunden, was die Theorie zusätzlich
untermauert.
Hinweise könnten zu Täter führen
Ob es sich bei den Vorfällen um denselben Täter handelt, ist derzeit
unklar. Die Polizei ermittelt. Die Jägerschaft und die Behörden
appellieren an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen in ländlichen
Gebieten sofort zu melden. Jeder Hinweis könnte helfen, dem oder den
Wilderern auf die Spur zu kommen.
Jägerschaft hat Belohnung für Hinweise ausgesetzt
Die Jägerschaft hat jetzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise
ausgesetzt. Sollte der Täter beobachtet werden, wird jedoch davor
gewarnt ihn direkt anzusprechen. Es sollte sofort die Polizei
verständigt werden. Dem Wilderer drohen bis zu drei Jahre Haft.
Nach der Vogelgrippe und der Maul- und Klauenseuche droht nun die
Hasenbrucellose. In Deutschlandsberg wurden die ersten steirischen Fälle
der Infektionskrankheit bestätigt, die laut Jägerschaft auch auf
Menschen übertragen werden kann.
Bereits im Dezember wurde die Krankheit erstmals in Kärnten bei einem
tot aufgefundenen Feldhasen nachgewiesen. Darauf hat auch die
Jägerschaft im weststeirischen Bezirk Deutschlandsberg reagiert: Im Zuge
eines Projekts wurden 21 Feldhasen, die im freien Gelände oder auf der
Straße tot aufgefunden wurden, auf die Krankheit untersucht. Bei drei
Hasen wurde in der Folge eindeutig Brucellose nachgewiesen.
Ansteckungsgefahr auch für Menschen
Bei der Brucellose handelt es sich um eine hochansteckende, bakterielle
Erkrankung, die auch auf Wild- und Hausschweine sowie auf den Menschen
übertragen werden kann. Die Ansteckung erfolgt etwa durch
Schmierinfektionen und über Hautverletzungen beim Angreifen toter oder
lebendiger Tiere. Die Inkubationszeit beträgt bis zu drei Wochen.
Die Jägerschaft warnt vor allem davor, tote Tiere – etwa nach einem
Wildunfall auf der Straße – anzugreifen und hat entsprechend auch die
Straßenmeistereien und Polizeiinspektionen darüber informiert. Private
sollten sich beim Fund toter Tiere zudem direkt an die Jägerschaft
wenden, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Grippeähnliche Symptome
Der chronische Krankheitsverlauf führt beim Feldhasen zu Abszessen
vorwiegend in Geschlechtsorganen, Milz, Leber, aber auch in Unterhaut
und Muskulatur. Zudem würden Feldhasen etwa ihre natürliche Scheu
verlieren. Beim Menschen äußert sich die Krankheit mit grippeähnlichen
Symptomen wie Fieber, Nachtschweiß, Schüttelfrost und Übelkeit. Das
Fieber kann bei akuten Verläufen ein bis drei Wochen anhalten.
Zum bereits 21. Mal ist in Kärnten ein sogenannter Wolf erlegt worden.
Diesmal war es ein Tier, das Dienstagfrüh im Bezirk Spittal erlegt
wurde. Es hatte in der Nacht auf Montag auf einer Schafweide
zugeschlagen.
Wie das Land Kärnten in einer Aussendung bekanntgab, sei der Abschuss im
Sinne des Alm- und Weideschutzgesetzes erfolgt. Demnach habe der Wolf in
der Nacht auf Montag mehrere Tiere auf einer Schafweide im Bezirk
Spittal gerissen.
Der Tierhalter habe daraufhin den Zaun verstärkt. Wie es hieß, sei das
Tier in den Morgenstunden unmittelbar vor einem weiteren versuchten
Angriff auf Nutztiere geschossen worden. Die Entnahme sei dem Land
Kärnten ordnungsgemäß gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren
zur Begutachtung vor Ort und nahmen DNA-Proben.
20. Wolf wurde Anfang Mai erlegt
Erst Anfang Mai wurde im Bezirk Villach-Land ein Wolf in der Nähe eines
Wohngebiets erlegt. Zuvor seien mehrere Vergrämungsversuche erfolglos
geblieben – mehr dazu in „Risikowolf“ in Kärnten erlegt.
Tierschutzverein kritisiert Sonderregelung
Der Österreichische Tierschutzverein äußert sich in einer Aussendung
kritisch zur aktuellen Situation in Kärnten. Die Tierschutzorganisation
sieht die Sonderregelung des Landes, die Abschüsse von sogenannten
Schadwölfen erleichtert, als problematisch und fordert ein
„wissenschaftlich fundiertes“, „regional angepasstes Wolfsmanagement“.
Laut dem Verein werde in keinem anderen Bundesland so häufig und schnell
die Erlegung von Wölfen genehmigt.
Auf Hinweise aus der Bevölkerung hofft die Jägerschaft jetzt im Bezirk
Schärding. Ein Wilderer geht um. Die Vorgehensweise ist grausam – das
Wild wird neben der Straße einfach liegen gelassen. Am Freitag wurde der
mittlerweile dritte Fall binnen kurzer Zeit bemerkt.
Die Jägerschaft zeigt sich wegen dieser Vorfälle fassungslos. Nach einer
trächtigen Geiß ist Freitagfrüh ein Rehbock mit Schussverletzung in
Eggerding unmittelbar neben der Straße gefunden worden. Zuvor waren die
Nachbargemeinden Zell an der Pram und Andorf Fundorte.
Bezirksjägermeister Alois Selker geht davon aus, dass aus dem Auto
heraus geschossen wird, weil die Tiere in Straßennähe aufgefunden
wurden.
Bezirksjägermeister Alois Selker über die Vorfälle
„Offene Rechnung“ mit Jägerschaft oder „Kick“ vermutet
Der Wilderer ist weder an der Trophäe noch am Wildbret interessiert.
Vermutet wird, dass ihn entweder der Kick am Töten antreibt oder eine
offene Rechnung mit der Jägerschaft. Teilweise stirbt das Wild erst nach
einem Todeskampf. „Es ist absolut sinnlos und sehr grausam. Uns als
Jäger geht es damit gar nicht gut“, so Selker, der aus Sicht der Jäger
von einem schlimmen Erlebnis spricht.
Spuren in einem Fall gesichert
In einem Fall konnten noch Spuren gesichert werden. Selker hofft aber
vor allem auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer etwas Verdächtiges
bemerkt, soll den Notruf wählen. Auf sachdienliche Informationen sind
500 Euro Belohnung ausgeschrieben.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag im Eilverfahren für eine
Senkung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf
„geschützt“ gestimmt. Damit kann die Änderung laut Parlament rasch in
Kraft treten. Der EU-Kommission zufolge soll das den Staaten mehr
Flexibilität geben, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne den Schutz ganz
aufzuheben. Viel Zustimmung kam aus der Landwirtschaft, Tierschützer
kritisierten den Plan.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus
des Wolfes zu senken. Die Rückkehr des Raubtiers in EU-Regionen, in
denen es seit Langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die
Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und
Konflikten geführt, begründete die Kommission ihre Entscheidung.
Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 brachte die EU
einen Abänderungsantrag für die Berner Konvention ein, der im Dezember
angenommen wurde. Diese Konvention ist ein 1979 verabschiedeter
völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen in Europa.
Über 20.000 Wölfe in Europa
Die Mitgliedsstaaten müssten weiterhin den günstigen Erhaltungszustand
des Wolfes sicherstellen und dürften den Wolf in ihrer nationalen
Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Maßnahmen
zu seinem Schutz ergreifen, reagierte das EU-Parlament auf kritische
Stimmen.
Ein geringerer Schutz des Wolfes in Europa war in den letzten Jahren
viel diskutiert worden. Nach Angaben der Kommission gibt es in Europa
über 20.000 Wölfe, deren Populationen und Verbreitungsgebiete wachsen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich für die
Senkung des Schutzstatus eingesetzt.
18 Monate Zeit für Umsetzung
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments mit 371 Ja-Stimmen, 162
Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen darf die EU-Kommission nun den
Wolfsschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
senken, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung des Parlaments noch
formell absegnen, was aber nach ihrer bereits erteilten Zustimmung zum
selben Text im April eine Formsache ist. Dann kann dieser im
EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die
Mitgliedsstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um das Gesetz
umzusetzen.
ÖVP begrüßt Entscheidung
Man habe sich „jahrelang dafür eingesetzt, jetzt ist es endlich
gelungen. Der alte Schutzstatus aus dem vorigen Jahrhundert war einfach
nicht mehr zeitgemäß“, begrüßten die ÖVP-EU-Abgeordneten Alexander
Bernhuber und Sophia Kircher die Entscheidung in einer Mitteilung. Jetzt
haben man „mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit Wölfen und die
Entnahme von Problemtieren“. Der Wolf sei „nicht mehr gefährdet, aber er
ist eine ernste Gefahr für unsere traditionelle Almwirtschaft und andere
Kulturlandschaften“, hieß es.
Grüne: „Frontalangriff“ auf Tierschutz
Die grüne Europaabgeordnete Lena Schilling warnte hingegen: „Heute ist
es der Wolf, morgen der Otter, übermorgen der Luchs.“ Mit diesen
Entscheidungen im Eilverfahren öffne man „eine Büchse der Pandora. Diese
Herabstufung ist ein Frontalangriff auf 30 Jahre europäischen Schutz von
Tier und Pflanzen.“
Selten sei eine Debatte in Brüssel mit so vielen Schauergeschichten
ausgeschmückt worden, so Schilling laut Aussendung: „Es widerspricht
faktenbasierter Politik, den Schutzstatus des Wolfs ohne ausreichende
wissenschaftliche Grundlage herabzusetzen.“
Für die Landwirtinnen und -wirte, die von Wolfsrissen betroffen sind,
bessere sich mit dieser Entscheidung gar nichts, sagte ihr
Delegationskollege Thomas Waitz. „Die Bauern werden weiterhin alleine
gelassen. Es braucht nach wie vor stärkere Unterstützung für Behirtung
und andere Schutzmaßnahmen. Der Wolf dient der EVP als Sündenbock und
soll von ihrem Versagen im ländlichen Raum in ganz Europa ablenken.“
Kritik von WWF und Tierschutz Austria
Auch Tierschutzorganisationen äußerten sich sehr kritisch. Das sei der
„völlig falsche Weg und könnte letztlich zu einer Aushöhlung des
Naturschutzes in der EU führen, mit dramatischen Folgen für gefährdete
Arten und Lebensräume“, sagte WWF-Experte Christian Pichler zur
Abstimmung. Der Wolf sei vom EU-Parlament geopfert worden, „obwohl die
Bevölkerung das mehrheitlich nicht will, wie sich in der von der
EU-Kommission selber initiierten Umfrage Ende 2023 herausstellte“,
lautete die Kritik von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht
von Tierschutz Austria.
Graugänse in der Stadt: Mehr als 300 Eier entnommen
In der Stadt Salzburg hat die Jägerschaft rund um den Leopoldskroner
Weiher heuer mehr als 300 Eier aus den Gelegen von Graugänsen entnommen
– mehr als in den Jahren davor. Die Entnahme und auch Abschüsse sind von
der Stadtverwaltung verordnet, um die Graugans-Population einzudämmen.
Naturschützer halten das für unverhältnismäßig.
Die Graugänse im Süden der Stadt Salzburg, insbesondere rund um den
Leopoldskroner Weiher, sorgen seit Jahren für Diskussionen. Während sich
viele über die Wildtiere freuen, beklagen Landwirte Ernteverluste und
Kot auf den Wiesen.
Mehr zu den Tieren
Die Graugans (Anser anser) gehört zu den Wasservögeln, erreicht ein
Gewicht von zwei bis vier Kilogramm sowie eine Größe von 75 bis 90
Zentimeten. Graugänse leben außerhalb der Paarungs- und Brutzeit, die im
März beginnt, in großen Schwärmen. Die Wildvögel fressen Land- und
Wasserpflanzen. Ihre Lebenserwartung beträgt 17 bis 20 Jahre.
Für Graugänse gilt nach dem Salzburger Jagdgesetz eine Schonzeit von 1.
Jänner bis 1. August. In dieser Zeit dürfen die Wildvögel im Regelfall
nicht geschossen werden. Laut Stadtverwaltung waren es im vergangenen
Herbst rund 300 Tiere, die nicht nur für ordentlich Wirbel sorgten,
sondern auch auf den umliegenden landwirtschaftlichen Wiesen ästen, also
fraßen, und deren Kot die Wege und Wiesen verschmutzte.
Abschuss als vergrämende Maßnahme
"Wir haben eine Ausnahme von diesen Schonzeitbestimmungen erlassen, dass
bis zu zehn Graugänse aus Junggesellentrupps erlegt werden dürfen. Als
Vergrämungsmaßnahme. Weiters gilt, dass aus einem Gelege jeweils Eier
entnommen werden dürfen, wobei jeweils zwei Eier verbleiben müssen“,
erklärte Bernd Huber, Chef der Allgemeinen Verwaltung und
Bezirksverwaltung in der Landeshauptstadt. Vergrämung bedeutet in der
Fachsprache, für die Tiere den Standort unattraktiv zu machen, sie
abzuschrecken. Vergleichbare Regelungen gebe es seit 2022, so Huber.
Jäger haben heuer mehr als 300 Eier entnommen
Die örtliche Jägerschaft, die Jagdgemeinschaft Leopoldskron-Moos, hat
den Auftrag, den Bescheid auszuführen, Eier zu entnehmen und zehn Gänse
aus den Junggesellentrupps zu erlegen. Franz Wolf ist der Jagdleiter.
Seit etwa zehn Jahren gebe es immer mehr Gänse, sagte Wolf. Der Weiher
sei ein Rückzugsgebiet, in dem sich die Gänse sicher fühlen und bis auf
den Fischotter keine natürlichen Feinde haben.
Wolf geht heuer von mehreren Dutzend Brutpaaren mit je zwei Elterntieren
plus Jungtieren aus . Dazu kommen dann noch jene Gänse, die nicht
brüten. „Wir haben im März und April rund 300 Eier entnommen und vier
Gänse, also Junggesellen bis zu zwei Jahren, erlegt“, sagte Wolf. Gejagt
wird auch am Tag – mit Schalldämpfer sei das keine einfache Aufgabe in
dem besiedelten Gebiet.
„Maßnahmen reichen nicht aus“
Bei der Entnahme der Eier werden immer zwei in den Gelegen gelassen,
damit die Gänse weiterbrüten, betonte Wolf: „Wir wollen den artenreichen
Wildbestand in Salzburg ja nicht gefährden." Dennoch reichen für ihn die
bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die Gänsepopulation einzudämmen: „Der
Bestand hat sich ja nicht verschlechtert, so wie manche Institutionen
behaupten. Er ist auch nicht gleichgeblieben. Er hat sich vergrößert.
Wir beobachten bis zu hundert Gänse auf der einen Wiese.“
Auch rund um die Salzachseen in Salzburg-Liefering und im Flachgau seien
seit einigen Jahren mehr Graugänse zu beobachten.
Naturschutzbund: „Schaden hält sich in Grenzen“
Vergrämung und Eientnahme werden von Tierschutzorganisationen wie
Birdlife Austria, dem Naturschutzbund und der Pfotenhilfe scharf
kritisiert. Sie argumentieren, dass die Abschüsse gegen das
Naturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen würden.
Der Naturschutzbund Salzburg legte Einspruch gegen den Abschussbescheid
und auch gegen die Entnahme von Eiern aus den Gelegen der Wildvögel ein.
Diese Beschwerde liege jetzt beim Landesverwaltungsgericht, sagte der
Geschäftsführer des Naturschutzbundes Salzburg, Hannes Augustin. Noch
gebe es keine Rückmeldung. Das Ausmaß der Schäden durch die Wildvögel
sei nach Ermessen des Naturschutzbundes nicht so groß, dass es Abschüsse
und Eientnahme rechtfertige.
Landwirt: Ernteverlust im Wert von 10.000 Euro
Das sieht Landwirt Herbert Bruckbauer anders: Die von ihm gepachtete
Wiesenfläche liegt direkt neben dem Leopoldskroner Weiher. Er beklagt
erhebliche Ernteausfälle durch die Gänse. Bruckbauer hat rund einhundert
Kühe und ist auf die Futterfläche angewiesen. Er pachtet die vier Hektar
große Wiese seit zwei Jahren. Dass das Problem mit den Gänsen so groß
sei, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte er.
Im vergangenen Jahr setzte Bruckbauer noch auf Gras. Den ersten Schnitt
konnte er bereits durch starke Verunreinigung mit Gänsekot nicht als
Futter für sein Vieh verwenden. Bruckbauer bezifferte den Verlust allein
beim ersten Schnitt mit 3.000 bis 4.000 Euro. Fünf Schnitte wären pro
Jahr möglich. Bei jedem Schnitt würde sich die Menge etwas verringern.
Insgesamt sei dennoch wohl von einem Schaden von rund 10.000 Euro
auszugehen, schätzte der Landwirt.
Mais statt Gras soll Graugänse fernhalten
Heuer machte Bruckbauer aus der Wiese einen Maisacker. Der Mais sei für
die Vögel als Futterpflanze nicht so interessant und würde schneller
wachsen. Dadurch könnten die Gänse dann nicht mehr im Maisfeld landen.
Im kommenden Jahr könne er noch einmal Mais anbauen. Dann müsse er aber
wieder eine Fruchtfolge durchführen. Wie es also in zwei Jahren
weitergeht, kann Landwirt Bruckbauer noch nicht abschätzen.
Auch von anderen Landwirten in der Umgebung höre er von Problemen mit
den Gänsen. Die übrigen, unter Naturschutz stehenden Wiesen rund um den
Weiher würden die Gänse wenig interessieren – es seien die kultivierten
und gedüngten Flächen der Landwirte, die die Gänse bevorzugen.
Die Graugans war früher in vielen Teilen Mitteleuropas selten oder sogar
verschwunden. Seit den 1980er- und 1990er-Jahren steht sie unter Schutz.
Dadurch erholten sich die Bestände. Städtische Gewässer wie der
Leopoldskroner Weiher in Salzburg bieten ideale Bedingungen: milde
Winter, wenig natürliche Feinde, viel Nahrung. Das führte dazu, dass
sich die Gänsepopulation deutlich vergrößerte.
Wie viele Gänse sich tatsächlich im Frühjahr rund um den Leopoldskroner
Weiher aufhalten, kann keine der beteiligten Institutionen genau
angeben. Wissenschaftlich begleitete Zählungen zur Grauganspopulation
fehlen. Hemma Gressel von Birdlife Salzburg zählt seit vielen Jahren im
Rahmen der Vogelzählung auch die Graugänse am Leopoldskroner Weiher –
sie kam in den letzten Jahren auf Werte zwischen 44 und 171 Tieren.
Die Biologin Christine Medicus von der Ornithologischen Gesellschaft am
Haus der Natur berät den Naturschutzbund fachlich zu dem Einspruch gegen
den Abschussbescheid. Die Eientnahme allein würde bereits Wirkung
zeigen. Es seien heuer deutlich weniger Gänse in Leopoldskron zu
beobachten als etwa im Vorjahr. Sie geht von etwa zwölf Brutpaaren aus-
deutlich weniger also, als Jagdleiter Franz Wolf.
Flugunfähig in der Zeit der Aufzucht
Die Brutzeit und die Zeit der Aufzucht der Gössel, wie die Küken genannt
werden, sei die empfindlichste Zeit für Gans und Ganter. Denn
gleichzeitig ab Mitte Mai beginnt bei den Wildvögeln die Mauser bei der
sie ihre Schwungfedern verlieren. Die neuen Schwingen wachsen nur wenige
Millimeter pro Tag. Bis das Gefieder vollständig erneuert ist, dauert es
einige Wochen, in denen die Vögel flugunfähig sind. Daher suchen sie die
Wiesen in der Nähe des Weihers auf. Bei Gefahr ziehen sie sich aufs
Wasser zurück.
Medicus und der Naturschutzbund sprechen sich für weniger drastische
Maßnahmen als Abschüsse zur Bestandskontrolle aus. Sie schlagen die
Pflege einer Wiese westlich des Weihers vor, um diese für die Gänse
attraktiver zu machen. Darüber hinaus gebe es gelindere
Vergrämungsmaßnahmen als den Abschuss, etwa dass die Jäger öfter mit
Hunden durch das Gebiet gehen oder Felder mit Schnüren überspannt
werden.
Klimawandel verändert das Zugverhalten
Die Graugans war ursprünglich ein klassischer Zugvogel, der den Winter
in wärmeren Regionen Südeuropas verbrachte. Doch die einstigen
Durchzügler oder saisonalen Gäste seien nun in unseren Breiten oft
ganzjährige Bewohner, sagt Vogelkundlerin Medicus. Durch den Klimawandel
veränderten sich die Bedingungen in Mitteleuropa in den letzten
Jahrzehnten erheblich. Milder werdende Winter und dauerhaft offene
Gewässer machen das aufwendige Zugverhalten zunehmend überflüssig.
Immer mehr Graugänse verzichten deshalb auf die Reise nach Süden und
bleiben stattdessen ganzjährig in Österreich. Diese Verkürzung oder
vollständige Aufgabe des Vogelzugs im Zuge globaler Erwärmung ist nicht
nur bei der Graugans zu beobachten, sondern auch bei anderen Vogelarten.
Für Städte bedeutet das eine dauerhafte Belastung durch große
Standpopulationen. Neben Salzburg gibt es so zum Beispiel auch in Wien,
Hamburg, München, Köln und Berlin sowie in London und New York immer
wieder Debatten über größere Gänsepopulationen im Stadtzentrum.
Wildtiere im urbanen Raum
Ergebnisse von Studien mit beringten Gänsen zeigten, dass sie sehr
individuell überwintern, so Medicus: Manche bleiben im städtischen
Bereich, andere ziehen hunderte Kilometer in Rastgebiete nach Westeuropa
entlang des Golfstromeinflusses oder auch nach Nordeuropa. Wieder andere
überwintern in Mitteleuropa, in Bayern, in Gebieten nördlich der Alpen.
Die Population rund um den Weiher variiert je nach Jahreszeit. Die
meisten Graugänse sind dort im Frühjahr, zur Zeit von Aufzucht und Brut
zu finden. Einige Vögel sind aber auch Standvögel, bleiben also das
ganze Jahr dort. Der Leopoldskroner Weiher ist ein Vogelparadies: Neben
den Graugänsen finden sich dort auch Reiher, Schwäne, Stockenten,
Schellenten, Mandarinenten, seltener auch Blesshühner und Haubentaucher.
Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat einen Wolf in Osttirol zum
Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung tritt mit Mitternacht
in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.
Der Grund für die Maßnahme waren laut Land Tirol wiederholte Risse von
Schafen und Lämmern in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet in St.
Veit in Defereggen. Bei einigen davon wurde durch Tupferproben die DNA
eines Wolfes nachgewiesen.
Konkret wurde das Raubtier für Risse auf einer Heimweide am 8., 11. und
19. April verantwortlich gemacht. Dabei wurden ein getötetes und ein
verletztes Schaf sowie zwei getötete Lämmer durch den zuständigen
Amtstierarzt begutachtet. Zudem wurden zwei Lämmer sowie ein Mutterschaf
als abgängig gemeldet. Für die Risse am 8.und 11. April sei ein
DNA-Nachweis vorgelegen, hieß es. Für jenen am 19. April der Verdacht
auf Beteiligung eines Wolfes.
Sichtungen sollten gemeldet werden
Die betroffene Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert. Die
Bevölkerung wurde wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und
Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur
Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
EU-Parlament will Schutz des Wolfs lockern
Das Europäische Parlament will den Schutzstatus des Wolfs in einem
Eilverfahren herabsetzen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am 6.
Mai in Straßburg für einen entsprechenden Vorstoß. In dem Gesetzentwurf
wird vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu
„geschützt“ herunterzusetzen und damit Abschüsse zu erleichtern. Die
Abstimmung über den Schutzstatus ist für Donnerstag vorgesehen.
Auch die EU-Staaten müssen einer Änderung des Schutzstatus zustimmen,
das gilt aber als wahrscheinlich. Sie hatten sich bereits vergangenes
Jahr mehrheitlich für diesen Schritt ausgesprochen.
Die steigende Zahl von Wildschweinen richtet in Salzburg immer größere
Schäden an. Das beklagen heimische Jäger vor dem am Samstag
stattfindenden diesjährigen Landesjägertag. Schwarzwild werde zunehmend
zum Problem.
Im Lungau und im Flachgau sind mehrere starke Rotten unterwegs. Auf der
Suche nach Nahrung graben sie große Gebiete um. Um diese Wildart besser
kennenzulernen, sind die Jungtiere in Revieren im Bezirk Tamsweg seit
einem halben Jahr mit Sendern ausgestattet und werden dadurch
beobachtet. „Auf Grund der Klimaerwärmung wird Schwarzwild ein immer
größeres Thema. Es kann mittlerweile auch den Winter im Hochgebirge
überleben“, sagte Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.
„Bestände nehmen zu“
Die Jägerschaft beobachte, dass die Bestände im Bundesland zunehmen.
Eine Zahl zu nennen, sei schwierig, so Mayr-Melnhof, da die Tiere sehr
mobil sich. Der Landesjägermeister rechnet mit mehreren hundert Stück.
100 Wildschweine wurden im vergangenen Jahr in Salzburg jedenfalls
erlegt.
Neben den Schäden in der Alm- und Landwirtschaft gibt es auch Sorgen
wegen der Maul- und Klauenseuche: Wir haben eine große Verpflichtung den
Bauern gegenüber, dass die Seuche nicht kommt und sich nicht
ausbreitet", so Mayr-Melnhof.
Jägerschaft denkt über Schwarzwild-Koordinator nach
In der Jägerschaft gibt es Überlegungen, ähnlich wie beim Wolf, einen
Schwarzwild-Koordinator einzusetzen: „Wir müssen lernen, wie man mit dem
Schwarzwild umgeht und wie es effektiv zu bejagen ist. Wir müssen Acht
geben, dass die Bestände nicht explodieren und wir sie dann nicht mehr
einfangen können“, sagte Max Mayr-Melnhof.
Wildschweinproblem kann noch eingegrenzt werden
Der Experte wertet bezirksübergreifend und über Reviergrenzen hinweg
Daten aus und gibt Empfehlungen. In Salzburg gäbe es noch eine Chance,
das Schwarzwildproblem in den Griff zu bekommen, sagen Fachleute aus
anderen Bundesländern.
Josef Pröll ist im April als neuer ÖFB-Präsident präsentiert worden, den
Rücktritt als Landesjägermeister gab er unterdessen in der heutigen
Ausschusssitzung des Jagdverbands bekannt. Als sein Nachfolger wurde
Christoph Metzker einstimmig vorgeschlagen.
„Ich war und bin immer jemand gewesen, der Verantwortung übernimmt und
100 Prozent gibt. Zwei großen Verbänden vorzustehen und in beiden alles
zu geben, ist aber nicht möglich. Daher habe ich mich entschieden, den
Weg für einen Nachfolger freizumachen“, so Pröll. Er übernahm das Amt
des Landesjägermeisters im April 2012 von Christian Konrad.
In den vergangenen 13 Jahren habe der Jagdverband zahlreiche
Innovationen, Neuerungen und Projekte umgesetzt, so Pröll. Am 9. April
wurde bekannt, dass der frühere Vizekanzler und Ex-Parteiobmann der ÖVP
neuer ÖFB-Präsident wird. Am 18. Mai soll er offiziell an die Spitze des
ÖFB gewählt werden – mehr dazu in Ex-Vizekanzler Pröll wird
ÖFB-Präsident (sport.ORF.at; 9.4.25).
Designierter Nachfolger ist „bestens vernetzter Manager“
Geht es nach dem Ausschuss des NÖ Jagdverbands soll ihm dort Christoph
Metzker folgen. Er wurde am Dienstag einstimmig vorgeschlagen. In einer
Aussendung betont der Landesjagdverband: "Der designierte Nachfolger
Christoph Metzker ist ein insbesondere in der Jagd, Land- und
Forstwirtschaft bestens vernetzter Manager.
Er startete seine berufliche Karriere 2004 in der RWA Raiffeisen Ware
Austria als Management Trainee sowie anschließend von 2011 bis 2013 als
Geschäftsführer der BGA Bio Getreide Austria GmbH. Nach neun Jahren als
Bereichsleiter für Landwirtschaftliche Betriebsmittel und Technik
wechselte er im Jänner 2020 in den Vorstand der RWA."
Der Göttlesbrunner war zwischen 2015 und 2021 im Fachausschuss für
Öffentlichkeitsarbeit und ist seit August 2021 zudem im Vorstand des NÖ
Jagdverbands. Beim Landesjägertag am 28. Juni 2025 findet die Neuwahl
des Landesjägermeisters statt.
Verdächtiger im Fall der getöteten Biber ausgeforscht
Die Polizei hat in Kaumberg (Bezirk Lilienfeld) bei einer
Hausdurchsuchung zwei Biberschädel und Biberfelle sichergestellt. Der
Bewohner steht unter Verdacht, zwei Biber getötet, enthauptet und im
Biomüll entsorgt zu haben. Der Mann zeigte sich teilgeständig.
Die Hausdurchsuchung wurde von Beamten des Landeskriminalamts (LKA)
durchgeführt. Dabei wurden Biberfelle, -kelle sowie -schädel, aber auch
eine Eule und ein Siebenschläfer gefunden. Lang- und Faustfeuerwaffen
wurden ebenfalls entdeckt.
Der Verdächtige war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager
teilgeständig. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot
ausgesprochen. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen vorsätzlicher
Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes an die Staatsanwaltschaft
St. Pölten. Über Auftrag der Behörde wird zudem eine genetische
Untersuchung der Biberköpfe durchgeführt.
Zeuge brachte Ermittler auf die Spur
Das erste getötete Tier war am 17. Februar, das zweite einen Monat
später in einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk
Lilienfeld) entdeckt worden. Die Biber sollen enthauptet und im Biomüll
entsorgt worden sein – mehr dazu in
Zwei tote Biber im Biomüll: Polizei
ermittelt (noe.ORF.at; 2.4.2025). Nach einem Aufruf der Polizei meldete
sich ein Zeuge und brachte die Ermittler des Bereichs Umweltkriminalität
auf die Spur des Verdächtigen.
Beim Biber (Castor fiber) handelt es sich um ein geschütztes Wildtier
nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eine nach dem
niederösterreichischen Naturschutzgesetz bzw. der Artenschutzverordnung
gänzlich geschützte, freilebende Art.
Die EU-Länder haben einer Gesetzesänderung für den schnelleren Abschuss
von Wölfen zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter im Rat der
Mitgliedsstaaten stimmten heute für einen entsprechenden Vorschlag der
EU-Kommission, wie der Rat in Brüssel mitteilte. Der Wolf soll nach der
Änderung nicht mehr als „streng geschützt“ gelten, der Erhalt der Art
aber weiter sichergestellt werden.
„Ziel ist es, mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen in
den EU-Ländern zu schaffen“, teilte der Rat der Mitgliedsstaaten mit.
Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen
künftig deutlich vereinfacht werden sollen. Anders als bisher sind dann
etwa keine aufwendigen DNA-Analysen mehr nötig.
Abstimmung im EU-Parlament für Mai geplant
Die Zustimmung der EU-Länder ist damit ein weiterer Schritt für einen
schnelleren Abschuss in Deutschland. Nun fehlt die Zustimmung des
Europaparlaments, das in einem Dringlichkeitsverfahren Anfang Mai
abstimmen soll. Anschließend müssen die EU-Länder die Änderung formal
absegnen.
Es bleibt den einzelnen Regierungen überlassen, ob sie den Schutzstatus
von Wölfen auch in ihrem Land absenken. In Deutschland hat sich aber
eine Mehrheit der Parteien für einen schnelleren Abschuss ausgesprochen.
Landwirte in zahlreichen europäischen Staaten klagen seit einigen Jahren
vermehrt über Wolfsrisse.
Der WWF Österreich übte in einer Aussendung Kritik. „Die regierende
Politik muss ihren Feldzug gegen den Artenschutz sofort beenden“, sagte
WWF-Experte Christian Pichler und forderte stattdessen
Alternativlösungen wie eine Herdenschutzoffensive.
Umweltschützer warnen vor geringerem Schutz für Wölfe
Wölfe sind in Österreich weiterhin durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)
Richtlinie der EU „streng geschützt“, auch wenn ihr Schutzstatus laut
Berner Konvention ab dem 6. März verringert wird, erklärten Fachleute
gestern. Sogar eine mögliche Herabstufung in der FFH-Richtlinie würde
Abschüsse nicht legitimieren. Dafür müsste sich die hiesige
Wolfspopulation in „günstigem Erhaltungszustand“ befinden, was laut
Europäischem Gerichtshof nicht der Fall ist.
„Im Jahr 2024 konnten nur fünf dauerhaft hierzulande lebende Wolfsrudel
nachgewiesen werden“, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund Österreich.
„In den Nachbarländern sind es viel mehr, zum Beispiel in Deutschland
209 Rudel, in Italien mehr als 400, und in Slowenien, das etwa so groß
ist wie Niederösterreich, residieren 14 Rudel“, so Christian Pichler vom
WWF Österreich. Noch dazu seien die Zahlen in Österreich rückläufig, in
den beiden Jahren davor (2022 und 2023) gab es hier noch sechs
Wolfsfamilien.
Ende forderte, dass sich die österreichischen Bundesländer an geltendes
EU-Recht halten und „wegkommen von den vielen Abschüssen, um einen
günstigen Erhaltungszustand (der Wolfspopulation, Anm.) zu erreichen“.
„Wir sind überzeugt, dass Österreich seine Praxis so nicht dauerhaft
erhalten kann, weil dies nicht dem EU-Recht entspricht“, sagte Pichler.
In einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld)
haben Mitarbeiter in den vergangenen Wochen zwei getötete und
enthauptete Biber entdeckt. In einem Fall konnte ein Schusstrauma
diagnostiziert werden. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall.
Der Biber ist ein geschütztes Wildtier, das offenbar nicht nur in der
Natur Feinde hat. Das erste getötete Tier wurde am 17. Februar von einem
Mitarbeiter in der Kompostieranlage des zu verarbeitenden Biomülls
entdeckt. Er meldete den Fund an die Kontaktstelle des Landes, der
Kadaver wurde vom Wildtiermanagement geborgen und an das
Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie übergeben.
Bei einer Untersuchung konnten „metalldichte Schatten im Bereich des
abgetrennten Hals- und Schulterbereichs“ festgestellt werden, es wurde
ein Schusstrauma diagnostiziert. Die Herkunft des Mülls konnte nicht
mehr bestimmt werden, da der Müll bereits länger gelagert und bereits
bearbeitet wurde.
Biomüll kam aus dem südlichen Teil des Bezirks
Vor wenigen Wochen, am 17. März, wurde erneut ein enthaupteter Biber in
der Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen entdeckt. Der Kadaver
wurde wieder dem Forschungsinstitut übergeben, wo Untersuchungen folgen.
In diesem Fall kann der Biomüll besser zugeordnet werden, da es sich
lediglich um eine Lkw-Fuhre handelte.
Laut Polizei stammt der Müll von Einfamilienhäusern aus dem südlichen
Teil des Bezirks Lilienfeld – es kommen also die Gemeinden Mitterbach am
Erlaufsee, Türnitz, Annaberg und St. Aegyd in Frage. Die Polizei bittet
um Hinweise, auf Wunsch werden diese auch vertraulich behandelt.
Der tote Wolf, der in der Vorwoche in Neustift im Stubaital entdeckt
wurde, soll versehentlich geschossen worden sein. Wie ein Jäger
gegenüber der Polizei angab, sei er auf Fuchsjagd gewesen und habe in
der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen und geschossen.
In der Vorwoche wurde in Neustift nordöstlich der Holderlochalm der
Kadaver eines Wolfs entdeckt. Die Polizei entdeckte am Körper des Tieres
ein Austrittsloch, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss
stamme, hieß es zunächst – mehr dazu in
Wolf im
Stubaital wurde geschossen.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit ohne
Freigabe des Landes sei kein Kavaliersdelikt, erklärte Christian
Viehweider von der Polizei: „Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte
Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss
gegeben hat.“
Bei Fuchsjagd Kopf in Dunkelheit gesehen
Einer von mehreren Jagdberechtigen im Großraum meldete sich nach der
Berichterstattung selbst bei der Polizei. Er sei auf Fuchsjagd gewesen
und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen. Er sei
auch nicht davon ausgegangen, einen Wolf im Visier gehabt zu haben.
Die Polizei schickt nach den Ermittlungen einen Abschlussbericht an die
Staatsanwaltschaft. Diese wird über die weitere Vorgehensweise in dem
Fall entscheiden.
Untersuchungen laufen weiter
Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für
Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden
DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit
einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der
Woche gerechnet. Das Ergebnis zur DNA-Analyse soll in den nächsten
eineinhalb Wochen kommen.
Nach einer ersten Begutachtung des am Donnerstag im Stubaital gefundenen
Wolfskadavers hat die Polizei am Freitag eine erste Einschätzung
abgegeben: Das Tier sei geschossen worden. Eine entsprechende
Abschussverordnung des Landes gebe es dazu aber nicht.
Am Donnerstagmittag ging bei der Polizei in Neustift eine Anzeige ein.
Nordöstlich der Holderlochalm liege ein totes Tier, das einem Wolf
ähnle. Die Beamten stiegen zum Fundort auf, begutachteten das Tier und
konnten am Körper des Tieres ein Austrittsloch feststellen, das mit
großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stamme, so Christian
Viehweider von der Polizei.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit
Freigabe des Landes ist kein Kavaliersdelikt. „Es geht da schon um ein
Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Wir ermitteln wegen des Verdachts der
vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Bei diesem
Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche
Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“ Derzeit würden Spuren
gesichert, um den Sachverhalt zu erheben. Und es würden Beweise gesucht,
die zum Täter führen könnten.
Fall erinnert an Fund im Jahr 2019
Der Fall erinnere an einen Fund im Jahr 2019 im Sellraintal. Damals war
ein geköpfter Wolfskadaver gefunden worden – mehr dazu in
Vermutlich Wolf: Kadaver mit Schusswunde. Bis heute weiß man nicht,
wer das Tier erlegte, trotz einer von einer Tierschutzorganisation
damals ausgelobten Prämie von 11.000 Euro. Der Fall gilt weiter als
ungeklärt. Die Polizei bittet weiter um Hinweise.
Unterdessen wurden bereits DNA-Proben des Kadavers genommen. Diese
werden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die
Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Ein erstes Ergebnis
der pathologischen Untersuchung sei im Laufe der nächsten Woche, ein
Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten.
Nach Wolfssichtungen in Sillian und Heinfels sowie dem Riss eines
Wildtiers in der Nähe eines Wohnhauses hat die Tiroler Landesregierung
am Donnerstag eine Abschussverordnung für einen Risikowolf erlassen. Der
Wolf wurde in der Nacht auf Sonntag von Osttiroler Jägern erschossen,
teilte das Land mit.
Mehrfach wurde in Wohngebieten in Sillian und Heinfels ein Wolf
gesichtet. Zudem wurde ein Kadaver eines Rehwilds entdeckt. Daraufhin
erließ die Landesregierung am Donnerstag die Abschussverordnung für
einen Risikowolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten.
Nach Angaben des Landes wurde der Wolf in Sillian in der Nacht auf
Sonntag geschossen. Der getötete Wolf wird nun nach Innsbruck in die
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort
untersucht. Die Abschussverordnung für das Gebiet ist aufgehoben.
Ärger für Trump Jr. wegen Jagdausflugs in Lagune von Venedig
US-Präsidentensohn Donald Trump Jr. hat Ärger wegen eines Jagdausflugs
in der Lagune von Venedig. Der 47-Jährige soll bei dem Aufenthalt in der
norditalienischen Region Ende vergangenen Jahres illegal auf geschützte
Wildvögel geschossen haben.
Umweltschützer und -schützerinnen fordern nun von der rechten
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom, den US-Amerikaner trotz
seines einflussreichen Vaters zur Rechenschaft zu ziehen.
In einem Video ist zu sehen, wie Trump Jr. in Jagdkleidung inmitten
abgeschossener Vögel stolz von der Jagd berichtet. Später liegen tote
Vögel wie Wildgänse, Enten und Wachteln dutzendweise als Trophäen auf
dem Boden. Unter den getöteten Tieren ist nach Angaben von
Umweltschützern auch eine orangerote Rostgans, die in Europa nur noch
selten anzutreffen ist.
Regierung soll sich erklären
Die linke Opposition kündigte an, gegen Trump Jr. Anzeige zu stellen.
Der grüne Stadtrat Andrea Zanoni sagte zum Besuch aus den USA: „Die
können hier nicht wie die großen Herren auftreten.“ Die Szenen seien in
einem Gebiet namens Valle Pirimpie gedreht worden, das von der EU als
besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sei. Für Ausländer sei die Jagd dort
verboten.
Zudem forderte die Opposition eine Erklärung von Italiens Umweltminister
Gilberto Pichetto Fratin, der wie Meloni der Rechtspartei Fratelli
d’Italia (Brüder Italiens) angehört. Das Video trägt den Titel „The
Global Hunt for Adventure“ („Die weltweite Jagd nach Abenteuern“).
Im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich ist Freitagfrüh ein junger
Karpatenluchs ausgewildert worden. Auf dem Kuder, der den Namen Janus
bekam, ruhen nun die Hoffnungen auf Nachwuchs und damit auf den Erhalt
der Luchspopulation.
Janus wurde am 22. Mai 2023 geboren und wuchs in einem naturnahen Gehege
im Wildkatzendorf Hütscheroda in der Gemeinde Hörselberg-Hainich in
Thüringen auf. Der reinrassige Karpatenluchs verbrachte die vergangenen
Monate ohne Kontakt zu Menschen in einem Auswilderungsgehege, wo er auf
ein Leben in der freien Wildbahn vorbereitet wurde. Über das
Expertennetzwerk Linking Lynx Sourcing Working Group wurde er an den
Nationalpark Kalkalpen vermittelt.
Illegale Abschüsse und Nachwuchsflaute
Die Zukunft der Luchspopulation im Nationalpark Kalkalpen ist seit
Jahren gefährdet. Nachdem zuerst einigermaßen erfolgreich ein kleiner
Bestand aufgebaut worden war, musste man mehrere Rückschläge hinnehmen:
Illegale Abschüsse auf der einen Seite und eine Nachwuchsflaute – durch
einen zeugungsunfähigen Kuder und zu wenig genetische Vielfalt – auf der
anderen Seite setzten der Population zu.
Die Ermittlungen gegen eine 68-jährige Jägerin, die letzten Herbst gegen
Soldaten, die im Wald übten, einen Warnschuss abgegeben hat, sind nun
erneut eingestellt worden. Nach einer ersten Einstellung wurde weiter
ermittelt, ein Gutachten entlastet nun die Frau. Daher wurden die
Ermittlungen erneut eingestellt.
Gegenüber dem ORF bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin
Kitz, einen diesbezüglichen Bericht der „Kleinen Zeitung"
(Freitag-Ausgabe“. Zu dem Vorfall war es Anfang September in einem Wald
im Bezirk St. Veit gekommen. Die Jägerin war nachts allein auf einem
Hochsitz. Als sie Soldaten der deutschen Bundeswehr sah, habe sie sich
laut eigener Aussage bedroht gefühlt und einen Schuss mit scharfer
Munition abgegeben.
Die Soldaten hatten gemeinsam mit Angehörigen des österreichischen
Bundesheeres eine ordnungsgemäß angemeldete Übung abgehalten – mehr dazu
in
Neue Ermittlungen gegen Jägerin.
Gutachten: „Keine Gefahr für Leib und Leben“
Bald nach dem Vorfall waren die Ermittlungen eingestellt worden, laut
Staatsanwaltschaft sei im Fall der Jägerin von einer „irrtümlichen
Annahme eines rechtswidrigen Sachverhaltes“ auszugehen. Daraufhin
erfolgte aber die Wende: „Aufgrund neuer Beweise“ wurden die
Ermittlungen gegen die 68-Jährige wieder aufgenommen – die Soldaten
hatten einen Fortführungsantrag gestellt. Nach Einlangen eines
Gutachtens wurden die Ermittlungen nun aber erneut eingestellt – mehr
dazu in
Gutachten zu Schussvorfall mit Jägerin.
Im Gutachten heißt es, dass der Warnschuss der Frau keine Gefahr für
Leib und Leben der Soldaten dargestellt hatte. Allerdings könne der
Gutachter nicht feststellen, wie weit die Jägerin von den Soldaten
entfernt war und in welcher Höhe über den Köpfen der Soldaten das
Projektil vorbeigeschossen war.
Die Polizei ermittelt im Fall einer Hündin, die am Donnerstagnachmittag
in Güssing angeschossen worden ist. Die Besitzerin hatte mit ihren
beiden Hunden einen Spaziergang auf einem Weg entlang eines Ackers
gemacht. Die Tiere waren dabei laut Polizei an der Leine.
Die 48-jährige Frau hörte plötzlich einen lauten Knall, und ihre
dreijährige französische Hirtenhündin jaulte auf und winselte. Gleich
darauf folgte ein weiterer Knall. Die Frau entdeckte auf dem Fell der
Hündin eine blutende Wunde, eilte sofort zu ihrem Auto und fuhr mit dem
verletzten Tier zu einem Tierarzt.
Dieser stellte fest, dass die Hündin angeschossen worden war: Der Schuss
hatte Ober- und Unterhaut samt Fettgewebe am Rücken des Hundes
durchtrennt. „Der Hund hat überlebt, aber der derzeitige
Gesundheitsstatus ist noch unbekannt“, so Polizeisprecherin Victoria
Krojer. Die Besitzerin hatte Anzeige erstattet, nun wird gegen
unbekannte Täter ermittelt.
In Annaberg-Lungötz (Tennengau) haben zwei Jäger einen Absturz mit einem
Quad überlebt. Wie die Bergrettung berichtet, kamen die Männer von einer
nicht geräumten Forststraße ab. Sie konnten zwar während des Absturzes
vom Quad abspringen, stürzten aber dennoch rund 80 Meter in die Tiefe.
Die beiden Jäger kamen am Donnerstag um die Mittagszeit mit ihrem Quad
von der Forststraße von Lungötz (Neubachtal) Richtung Reiterhöhe (Gerzkopf)
ab. „Das Quad stürzte rund 200 Meter tief ab“, schildert der Tennengauer
Bezirks- und Einsatzleiter der Bergrettung Annaberg, Werner
Quehenberger.
„Es gelang ihnen, während des Absturzes abzuspringen. Trotzdem stürzten
auch sie rund 80 Meter tief. Doch sie hatten Riesenglück im Unglück“, so
Quehenberger weiter. Denn einer der beiden blieb völlig unverletzt und
der zweite erlitt eine Verletzung am Bein.
Rettungshubschrauber im Einsatz
„Wir stiegen zu den Verunglückten auf und leisteten Erste Hilfe. Das
Team des verständigten Rettungshubschraubers Martin 1 barg jedoch den
Verletzten“, heißt es von der Bergrettung. Er wurde zur weiteren
Versorgung ins Spital geflogen.
Der unverletzt gebliebene Jäger wurde von den zehn Annaberger
Bergrettern ins Tal begleitet. Zusätzlich war neben dem
Rettungshubschrauberteam ein Polizist im Einsatz.
Im Bezirk Wolfsberg werden zwei Männer und eine Frau verdächtigt, in
einem Eigenjagdgebiet gewildert zu haben. Sie sollen einen Rotwildhirsch
mit zwölf Enden erlegt und die Trophäe sowie das Fleisch mitgenommen
haben.
Im Zuge der Erhebungen wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine
Anordnung zu Hausdurchsuchungen gegeben. Die Polizeibeamten führten
zeitgleich Kontrollen in zwei Wohnhäusern im Bezirk Wolfsberg durch. Sie
fanden 15 Trophäen von erlegten Gämsen, Hirschen und einem Auerhahn. Die
Tiere wurden illegal erlegt. Das steht fest, denn die drei
Beschuldigten, sie sind übrigens verwandt, haben keinen Jagdschein.
Trophäen und Munition sichergestellt
Der 69-Jährige, der 66-Jährige und eine 67 Jahre alte Frau dürften in
den vergangenen Jahren in einem Waldgebiet auf der Koralm gewildert
haben, zuletzt am 23. September. Da dürften die drei einen
Zwölfender-Rothirsch im Alter von sieben bis zehn Jahren erlegt und die
Trophäe, sowie das Wildfleisch mitgenommen haben. Auch diese Trophäe
entdeckten die Beamten schließlich in einem der beiden Wohnhäuser. Sie
fanden dort außerdem zehn Jagdgewehre, die aber nur teilweise
registriert sind, sowie hunderte Schuss Munition, die noch dazu nicht
sicher verwahrt war. Auch 20 bis 30 Abwurfstangen, womit in der
Jägersprache abgeworfene Geweihe bezeichnet werden, wurden gefunden.
Gegen die Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot
ausgesprochen. Sie zeigten sich nur teilweise geständig. Sie werden bei
der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und bei der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt angezeigt. Ihnen droht ein Prozess, der Gesamtschaden wird
auf mehrere tausend Euro geschätzt. Laut Polizei kann aber ein noch
höherer Schaden nicht ausgeschlossen werden.
In Windhaag bei Freistadt (Bezirk Freistadt) soll ein Wolf einem Jogger
am vergangenen Freitag gefährlich nahegekommen sein. Fachleute sprechen
von einem untypischen Verhalten für einen Wolf. Das Land Oberösterreich
nimmt den Vorfall ernst, möchte jedoch keine Panik oder Unruhe schüren.
Vom Land Oberösterreich wird der Vorfall als Wolfsvergrämung gewertet.
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sagt: „Wir
nehmen den gemeldeten Vorfall sehr ernst. Ob Hund oder Wolf, das
Verhalten des Tieres sollte nicht auf die leichte Schulter genommen
werden.“ Es sei jedoch wichtig, die Emotion herauszunehmen. Angst und
Unruhe in der Bevölkerung zu schüren helfe aktuell niemandem, heißt es
von der Landesrätin.
In der Dunkelheit verfolgt
Das Tier soll dem Läufer am vergangenen Freitag in der Nähe einer
Siedlung begegnet sein. Der Jogger hatte gegen 17.00 Uhr in der
Dunkelheit mit einer Stirnlampe ausgestattet noch eine Runde gedreht.
Plötzlich hatte der Mann bemerkt, dass sich ihm ein Tier näherte. Der
44-Jährige berichtete, dass das Tier an ihm hochgesprungen sei.
„Risikowolf“ kürzlich im Mühlviertel vergrämt
Anfang Jänner ist in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen ein Wolf zweimal in
unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt
worden. Das Land Oberösterreich hat das Tier zum Abschuss freigegeben.
Nachdem ein Wolf in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen zweimal in unmittelbarer
Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt wurde, hat das Land
Oberösterreich ihn nun zum Abschuss freigegeben.
Das gezeigte Verhalten sei als gefährlich einzustufen, daher gehe man
von einem Risikowolf aus, heißt es in der Aussendung des Landes.
Zusätzlich zu den beiden Vergrämungen sei der Wolf auch mehrfach in der
Gegend gesichtet worden. Sichtungen alleine seien jedoch kein Grund zur
Abschussfreigabe. Nach einer ersten Vergrämung in Unterweißenbach Mitte
Dezember sei es vor wenigen Tagen dann innerhalb der vierwöchigen Frist
zur zweiten Vergrämung in Schönau gekommen.
Landwirt berichtete von Begegnung
Von jener in Unterweißenbach berichtete erst kürzlich ein Landwirt dem
ORF Oberösterreich, von der Begegnung mit dem Wolf Mitte Dezember beim
Holzfällen. Erst nach mehrfachem Hupen mit dem Hoflader sei das Tier
doch noch davongelaufen. Mehr dazu in
Landwirt
stand plötzlich Wolf gegenüber.
„Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend
werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei
Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der
Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend hoch“, heißt es von
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Es sei ihr deshalb wichtig,
bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten
und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Der Wolf darf nun innerhalb von vier Wochen entnommen werden, hieß es in
der Aussendung.