Tierschutz Austria hat Anzeige gegen einen Händler aus Kärnten
erstattet, der Bärenfleisch-Würste im Internet anbietet. Das Fleisch
soll aus Slowenien stammen und nach Kärnten importiert worden sein. Das
sei ein Verstoß gegen das Kärntner Naturschutzgesetz, das sowohl das
Töten von als auch den Handel mit streng geschützten Tierarten
verbietet.
Die Würste wurden mit vermeintlich potenzsteigernder Wirkung beworben.
Das sei eine Behauptung, die nicht nur wissenschaftlich unbelegt,
sondern auch abergläubisch sei, so Tierschutz Austria in einer
Aussendung. So steht in der Produktbeschreibung des Händlers: „Ein
Jäger, der schon mal einen Bären erlegt hat, schwört auf die Kraft des
Bärenfleisches.“
Als potenzsteigernd beworben
„Dass man heutzutage noch auf die Idee kommt, der Verzehr von
Bärenfleisch könnte potenzsteigernd wirken, liest sich wie ein später
Aprilscherz. Durch solche Nachfrage wird der Abschuss von vom Ausstreben
bedrohten Bären gefördert“, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabsstelle
Recht von Tierschutz Austria. Außerdem kritisiert sie die Behörden:
„Kärnten ist bekannt für seine Ignoranz gegenüber streng geschützten
Tieren wie Bär, Wolf, Biber und Fischotter. Naturschutzgesetze werden
hier in Zeiten der Biodiversitätskrise mit Füßen getreten.“
Forderung nach konsequenter Strafverfolgung
Wildtierkriminalität gefährde die ohnehin schon geringen Bärensichtungen,
die derzeit lediglich von wenigen wandernden Individuen aus Slowenien
und Italien stamme. „Der Braunbär ist in Österreich bereits zweimal
ausgerottet worden. Es ist verantwortungslos und rechtswidrig,
ausgerechnet mit dem Fleisch dieser bedrohten Tiere Profite zu machen “,
so Biologin und Artenschutzexpertin Leona Fux.
Tierschutz Austria fordert eine schnelle Aufklärung des Falls und einen
strikten Vollzug der Schutzgesetze. Die Behörde sei in der Pflicht,
entschlossen gegen Wildtierkriminalität vorzugehen.
Händler will sich nicht äußern
Öffentlich äußern wollte sich besagter Kärntner Händler gegenüber dem
ORF Kärnten nicht. Der Magistrat Villach bestätigte die Anzeige von
Tierschutz Austria, will sich zum laufenden Verfahren aber nicht weiter
äußern. Der Bär ist in Kärnten zwar ein vollkommen geschütztes Tier. Bei
einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 2009 hatte ein Händler aus
Slowenien aber ebenfalls Bärensalami am Klagenfurter Benediktinermarkt
verkauft, alles rechtens hieß es damals, bei entsprechender
Kennzeichnung- mehr dazu in
Aufregung
über Verkauf von Bärensalami (kaernten.ORF.at; 11.9.2009).
Die Bärenwürstel enthalten laut Produktbeschreibung nur 30 Prozent
Bärenfleisch, rund 70 Prozent besteht aus Schweinefleisch und
Schweinespeck. Es stellt sich also zumindest die Frage, ob
Schweinewürstel mit Bärenfleisch als Produktbezeichnung nicht passender
gewählt wäre.
Grüne verurteilen Handel mit Bärenfleisch
Die Kärntner Grünen verurteilen den Handel mit Bärenfleisch. In Zeiten
einer dramatischen Biodiversitätskrise sei es absolut inakzeptabel, dass
mit dem Fleisch bedrohter Tierarten Geschäfte gemacht werde, heißt es in
einer Aussendung.
In Stratzing (Bezirk Krems) ist am Mittwoch ein 79-Jähriger aus
dem Bezirk Korneuburg durch einen Schuss aus seinem eigenen Jagdgewehr
schwer verletzt worden. Der Niederösterreicher wurde laut Polizei in das
Universitätsklinikum Krems transportiert.
Am Nachmittag hatte der Mann laut Polizei nach einem angeblich
verletzten Reh Nachschau gehalten. Als er das Gewehr aus dem Fond seines
Wagens nehmen wollte, dürfte sich der Schuss gelöst haben. Warum es dazu
kam, ist laut Polizei noch nicht bekannt.
Der 79-Jährige wurde laut einer Aussendung im Bereich des Bauches
getroffen und erlitt schwere Verletzungen. Mit dem Rettungsdienst wurde
der Mann ins Universitätsklinikum Krems gebracht.
Wolfspopulation in Europa in letzten zehn Jahren verdoppelt
Die Wolfspopulation in Europa ist in den vergangenen zehn Jahren
infolge der Politik zum Schutz der Wildtiere um 58 Prozent auf 21.500
gestiegen. In Ländern wie Italien, Deutschland, Bulgarien, Griechenland,
Polen, Spanien und Rumänien gibt es jeweils über eintausend Wölfe, wie
eine aktuelle Studie in 34 Ländern, darunter Österreich, belegt. Sie
wurde von einer Forschergruppe unter der Leitung der Italienerin Cecilia
Di Bernardi durchgeführt.
In acht Ländern – Albanien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Portugal,
Rumänien, Spanien und der Ukraine – blieb die Wolfspopulation relativ
stabil, während sie in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und
Nordmazedonien zurückging.
Auf der Grundlage der gesammelten Daten wird geschätzt, dass Wölfe in
der Europäischen Union jährlich 56.000 Nutztiere töten. Obwohl das
Risiko von Land zu Land unterschiedlich ist, liegt die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier jährlich von Wölfen getötet wird, im
Durchschnitt bei 0,02 Prozent.
Entschädigungen für Nutztierhalter in Millionenhöhe
Die Entschädigung der Nutztierhalter für diese Verluste kostet die
europäischen Länder rund 17 Millionen Euro pro Jahr, heißt es in der
Studie, die von Bernardi, Forscherin an der Schwedischen Universität für
Agrarwissenschaften, und von Luigi Boitani von der Universität Sapienza
in Rom durchgeführt wurde.
Die Studie bestätige, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes zu hohen
Populationen in Europa geführt habe, kommentierte Landwirtschafts- und
Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) die Ergebnisse.
„Genau deshalb habe ich in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf
EU-Ebene für eine Änderung des Schutzstatus gekämpft. Jetzt ist es Zeit
für eine Anpassung des EU-Rechts – für eine Balance in der Natur, in
unserer Kulturlandschaft sowie zum Schutz unserer Bevölkerung“, wurde
der Minister in einer Aussendung zitiert.
Ein 19-Jähriger ist beim Spendensammeln an Wohnungstüren in
Piberbach (Bezirk Linz-Land) von einem Mann mit einem Gewehr bedroht
worden. Der Fall löste sogar einen Cobra-Einsatz aus. Anstatt Geld zu
bekommen musste der junge Mann plötzlich in den Lauf einer Waffe
schauen.
Dass er Spenden für Blinde sammeln wolle, hatte der 19-jährige zu dem
Hausbewohner gesagt. Der 37-Jährige wollte jedoch nicht spenden.
Stattdessen griff er zu einem Gewehr und richtete dieses gegen den
jungen Mann. Der flüchtete sofort über eine Treppe und verletzte sich
dabei schwer. Er konnte auf seiner Flucht noch die Polizei verständigen.
Alkoholisiert mit aufrechtem Waffenverbot
Mehrere Streifen, die Cobra und die schnelle Interventionsgruppe konnten
den Hausbewohner festnehmen, der plötzlich seine Tür öffnete und aus der
Wohnung kam. Ein Luftdruckgewehr wurde sichergestellt.
Der Mann wurde zum Polizeiposten Traun gebracht, ein dort durchgeführter
Alkotest beim 37-Jährigen zeigte einen positiven Wert. Gegen ihn hatte
bereits ein aufrechtes Waffenverbot bestanden, er wurde bei der
Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.
Im Bezirk Neusiedl am See ist ein Mäusebussard illegal
abgeschossen worden. Dies bestätigten Untersuchungen der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, nachdem bei einer präventiven
Suchaktion Anfang März das Bein eines Mäusebussards entdeckt worden war.
Am Bein des Greifvogels wurden Geschoßteile gefunden. Die Aktion wurde
gemeinsam vom Bundeskriminalamt, der Landespolizeidirektion und dem
Landeskriminalamt Burgenland, von WWF und BirdLife Österreich
durchgeführt – mehr dazu in
Präventiv-Aktion
gegen Wildtierkriminalität.
Am 5. März waren zwei Jagdreviere im Bezirk Neusiedl am See, die in der
Vergangenheit durch illegale Abschüsse betroffen waren, abgesucht
worden. „Neben einer Kofferfalle und etlichen Kadavern jagdbarer Tiere
haben wir in einem Windschutzstreifen das Bein eines Mäusebussards
gefunden. Dieses haben wir sichergestellt und zur Begutachtung
eingeschickt“, so Martin Ivancsics von der Umweltgruppe des
Landeskriminalamts Burgenland am Dienstag in einer Aussendung. Der
Befund habe die Notwendigkeit des präventiven Vorgehens gegen
Wildtierkriminalität noch bestätigt, hieß es weiters.
Mit harscher Kritik reagiert der WWF auf die neue
Biberverordnung, die am Dienstag in der Regierungssitzung beschlossen
werden soll. Eingriffe in die Biberpopulation sollen erleichtert und die
Zahl der Tiere, die getötet werden dürfen, von 66 auf 148 erhöht werden.
Der WWF spricht von einem schweren Angriff auf den Artenschutz und sieht
EU-Recht verletzt.
Die Verlängerung der Biberverordnung sei nur der letzte Baustein in
einer Reihe von Tötungsverordnungen gegen streng geschützte Arten in
Kärnten, kritisiert der WWF. Auch bei Wolf und Fischotter erlaube die
Landesregierung schwerwiegende Eingriffe in die Population – und das,
obwohl die Tiere laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU streng
geschützt und Ausnahmen von diesem strengen Schutz nur in Einzelfällen
rechtlich zulässig seien.
Sara Layendecker, WWF-Expertin und Wildtierökologin, sagte dazu: „Es
müsste hier individuell geschaut werden, hat es eine Auswirkung auf die
Population, gibt es Maßnahmen, die die Tiere weniger beeinträchtigen,
und ist das überhaupt zielführend? Hier sehen wir eine ganz klare
Verletzung dieses strengen Schutzes dadurch, dass großflächige Tötungen
auch erlaubt werden.“
„Zehn Meter Ufer dem Biber überlassen“
Der WWF fordert den Rückzug der Verordnung und ein grundlegendes
Umdenken. Gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise spiele der
Biber bei der Schaffung neuer Lebensräume für andere Arten eine
Schlüsselrolle.
Anstelle der Tötung von Tieren müsse es andere Lösungen geben, sagte
Layendecker: „Das wären jetzt zum Beispiel die Schaffung von
Uferrandstreifen, die der Biber dauerhaft bewohnen kann. Dadurch hat der
Fluss auch mehr Raum, es kommt weniger zu Überschwemmungen. Das erhöht
auch die Artenvielfalt für andere Tiere. 90 Prozent der Konflikte treten
in einem Bereich von zehn Metern am Ufer entlang auf.“ Wenn man diese
zehn Meter dem Biber einfach überlassen würde, gäbe es sicher weniger
Konflikte, so Layendecker.
Für die Ablöse solcher Uferstreifen müsste das Land, also der
Steuerzahler, Geld in die Hand nehmen. Streckenweise werde das zum
Hochwasserschutz bereits gemacht, etwa im Bezirk Völkermarkt. So etwas
sei aber auch für den Artenschutz zielführend, sagte Layendecker.
In Kärnten hat sich die Anzahl der Biber in den vergangenen fünf Jahren
auf fast 1.500 Tiere verdoppelt, was zu zunehmenden Konflikten mit der
Landwirtschaft und dem Hochwasserschutz führt. Eine neue Verordnung soll
nun das Eingreifen in die Biberpopulation vereinfachen.
Rund 100 Gewässerabschnitte in Kärnten wurden im Rahmen des
Bibermonitorings untersucht. Die Ergebnisse wurden hochgerechnet, was zu
einer Ermittlung von über 400 Biberrevieren führte. Die meisten davon
befinden sich an den Hauptgewässern in Unterkärnten. Doch auch in der
Oberen Drau, der Möll, der Gurk, der Wimitz sowie in kleineren Gewässern
und Teichen breitet sich der Biber zunehmend aus.
Projektleiterin und Biberexpertin Brigitte Komposch spricht von einem
günstigen Erhaltungszustand des geschützten Nagers. Natürliche Feinde
hat der Biber nicht: „Beim Biber funktioniert es anders. Der reguliert
sich quasi selbst, weil Biber Reviere besetzen. Diese Reviere
verteidigen sie ganz vehement gegen andere Biber. Wenn an einem
Gewässerabschnitt eine gewisse Anzahl an Revieren vorhanden ist, können
dort einfach nicht mehr Biber vorkommen.“ Sobald alle Reviere besetzt
sind, sinke die Reproduktionsrate und Krankheiten könnten die
Biberpopulation dezimieren. Es werde niemals mehr Biber geben, als der
Lebensraum zulässt, erklärt Komposch.
Mehr Schäden in Land- und Forstwirtschaft
Der Lebensraum wird immer knapper: Bereits mehr als 70 Prozent der
geeigneten Gewässer in Kärnten werden dauerhaft vom Biber bewohnt.
Zeitgleich nehmen mit der Ausbreitung des Bestandes aber auch die
Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, am Hochwasserschutz und in
Siedlungen zu. Das zeigen auch die Entschädigungszahlungen des
Wildschadensfonds für den Biber.
Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sagte dazu: „Da hat es sogar eine
Verachtfachung der Schadenssumme und der Auszahlungssumme gegeben und
deshalb ist es notwendig, einzugreifen.“ Die alte Verordnung sei nicht
mehr ausreichend und für die Betroffenen unzumutbar. Ziel der neuen
Regelung sei es, schneller und unbürokratischer eingreifen zu können, um
Schutz und Sicherheit zu gewährleisten – von der Entnahme über den
Lebendfang bis hin zur Tötung der Biber, so Gruber.
„Neue Verordnung notwendig“
Zukünftig sollen nicht nur Biberdämme schneller entfernt werden, sondern
auch mehr Biber getötet werden dürfen. Das jährliche Kontingent wurde
von 66 auf 148 Tiere erhöht, sagte Gruber: „Das ist die einzig mögliche
Lösung bei einer so exponentiellen Entwicklung einer Population. Der
Mensch muss auch lenkend eingreifen können, vor allem, um auch mehr
Sicherheit zu geben.“
Es dürfe nicht passieren, dass Traktoren oder Mähdrescher bei der Ernte
in gefährliche Situationen geraten oder Spaziergänger an Flussufern
durch den Einbruch eines Biberdamms stürzen und sich verletzen, so
Gruber. Die neue Biberverordnung soll am Dienstag in der
Regierungssitzung beschlossen werden.
„Biber fördern Artenvielfalt und Klimaanpassung“
Die Biologin Brigitte Komposch betont jedoch, dass Biber positive
Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Gewässer haben, indem sie Wasser
speichern und zur Klimaanpassung beitragen: „Von dem her ist es sehr
sinnvoll, wenn man versucht, Wege zu finden, wo Biber und Mensch
konfliktfrei oder konfliktarm nebeneinander leben können. Das geht nur,
wenn man dem Biber einen gewissen Raum am Gewässer gibt.“ Dies könne
entweder durch die Ablöse von Flächen geschehen, oder durch
Förderprogramme, die den Grundeigentümern einen finanziellen Ausgleich
bieten, damit sie die Flächen nicht mehr wie bisher nutzen
Vor drei Jahren wurde im Burgenland ein sehr seltener Kaiseradler
illegal getötet. Der Fall hat für viel Aufsehen gesorgt. Um Greifvögel
besser zu schützen, gab es vor kurzem von der Polizei eine groß
angelegte Präventivmaßnahme zur Abschreckung gegen Wildtierkriminalität.
Eigentlich ist die Präventivmaßnahme der Polizei eine groß angelegte
Tierschutzaktion. Mit vier Suchhunden, zwei Drohnen und mehr als 20
Personen war die Polizei in Nickelsdorf im Einsatz. Gesucht wurden
illegal getötete Greifvögel. Gemeinsam durchkämmten Mitglieder der
Polizei und der Tierschutzorganistionen WWF und BirdLife Österreich zwei
Jagdreviere im Bezirk Neusiedl am See.
Schwerpunktaktion fand zum ersten Mal statt
Es war eine präventive Maßnahme gegen Wildtierkriminalität, die zum
ersten Mal stattfand. Insgesamt wurden rund 20 Kadaver entdeckt,
großteils Feldhasen oder Rehe. Bei den toten Tieren waren diesmal keine
Greifvögel dabei. Das begrüßen vor allem die Tierschutzorganisationen.
Seltene Vögel schützen
Besonders gefährdete und seltene Vögel wie Seeadler, Kaiseradler, Rotmilan sowie Korn- und Rohrweihe müssen im Burgenland weiterhin gut
geschützt werden. Es komme auf jedes Brutpaar an, heißt es dazu von den
Vogelexperten.
Außerdem setzt man auf die Mithilfe der Bevölkerung. Wer ein totes oder
verletztes Wildtier, einen verdächtigen Köder oder eine Falle findet und
eine Straftat vermutet, möge dies auf der Homepage von Birdlife
Österreich melden.
Ökosystem-Techniker: Wo Biber kostenlos Dämme bauen
In den letzten Jahren hat sich die Rolle der Biber in unseren
Ökosystemen immer mehr ins Rampenlicht gerückt. Diese bemerkenswerten
Tiere, die oft als „Ökosystem-Techniker“ bezeichnet werden, haben nicht
nur Einfluss auf ihr unmittelbares Umfeld, sondern auch auf die Umwelt
insgesamt. Der Bau von Dämmen durch Biber bietet zahlreiche Vorteile für
die Natur und die Biodiversität.
Biber sind von Natur aus dafür bekannt, Staudämme zu bauen, um ihre
Lebensräume zu schaffen und zu sichern.
Diese Dämme bestehen aus Ästen, Schilf und Schlamm und können eine
Vielzahl von Umweltauswirkungen haben. Wenn Biber einen Damm bauen,
staut sich das Wasser hinter ihm und schafft somit neue Feuchtgebiete.
Diese Feuchtgebiete dienen als Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und
Tierarten und fördern die Artenvielfalt.
Vorteile der Biber-Dämme
* Wasserrückhalt:
Biber-Dämme helfen, Wasser in der Landschaft zu speichern. In Zeiten von
Trockenheit tragen diese Becken dazu bei, dass Wasser länger verfügbar
bleibt, was für Flora und Fauna entscheidend ist.
* Erosionsschutz: Die Dämme
vermindern die Strömungsgeschwindigkeit von Flüssen und Bächen, wodurch
der Boden stabilisiert wird. Dies wirkt Erosion entgegen und schützt
Ufervegetation.
* Natürliche Filtration: Die
stehenden Gewässer hinter den Dämmen fungieren als natürliche Filter,
die Schmutz und Nährstoffe aus dem Wasser entfernen. Dies verbessert die
Wasserqualität in den umliegenden Gewässern.
* Lebensraum für Arten: Die
neu geschaffenen Feuchtgebiete bieten Lebensraum für viele bedrohte
Arten, darunter Amphibien, Vögel und Pflanzen, die auf diese speziellen
Bedingungen angewiesen sind.
Ein bemerkenswerter Fall, in dem Biber die Bürokratie entlasteten und
Steuergelder sparten, ereignete sich im niederbayerischen Ort Winzer im
Kreis Deggendorf.
Nachdem sie jahrelang unter schweren Überschwemmungen gelitten hatten,
vorwiegend im Jahr 2013, beschloss die Gemeindeverwaltung, einen Damm in
den Bach zu bauen, der in den kleinen Ort fliesst. Doch bevor sie sich
an die Arbeit machen konnten, zog eine Biberfamilie in den Wald am
oberen Ende des Wasserlaufs ein.
Durch den Bau von Dämmen in den Waldbächen verlangsamten die Tiere den
Wasserfluss so sehr, dass die Regierung einige der schwierigen
Bauarbeiten nicht durchführen musste. Allein eine Biberfamilie ersparte
dem Ort Winzer schätzungsweise 30.000 Euro.
Eine Biberfamilie sorgte Anfang des Jahres für Schlagzeilen, als sie in
Tschechien genau dort einen Damm baute, wo die Behörden einen solchen
geplant hatten, und so den Steuerzahlern rund 1,2 Millionen Euro
ersparten. Das machte weltweit Schlagzeilen. Menschen in ganz Europa und
Amerika waren von den fleißigen Nagetieren beeindruckt.
Der Gesamtwert der von Bibern in der nördlichen Hemisphäre erbrachten
Ökosystemleistungen ist immens. Eine Studie aus dem Jahr 2020 beziffert
den Wert auf 128 Millionen Euro für die Bereitstellung von Lebensraum
und biologischer Vielfalt, 31 Millionen Euro für die Abschwächung
extremer Wetterereignisse, 27 Millionen Euro für die Wasserreinigung und
mehr.
Herausforderungen durch die Biber
Trotz ihrer erhöhten ökologischen Bedeutung können Biber auch
Herausforderungen für Menschen und landwirtschaftliche Betriebe mit sich
bringen. Ihre Dämme können landwirtschaftliche Flächen überfluten, und
die damit verbundenen Konflikte zwischen Menschen und Bibern sind nicht
ungewöhnlich. In vielen Regionen versuchen Fachleute, diese Konflikte
durch gezielte Managementlösungen zu entschärfen.
Die Biber spielen eine essenzielle Rolle in unseren Ökosystemen, und ihr
unermüdliches Schaffen von Dämmen hat weitreichende positive
Auswirkungen auf die Umwelt. Indem wir das Verständnis für die
Ökosystemleistungen der Biber fördern und gleichzeitig die Konflikte,
die sie verursachen können, anerkennen, können wir eine harmonische
Koexistenz anstreben. Die Förderung der Biberpopulationen ist nicht nur
ein Schritt zum Schutz der Artenvielfalt, sondern auch zur Verbesserung
der Wasserqualität und zur Regulierung von Wasserressourcen in unseren
Landschaften.
Umweltschützer warnen vor geringerem Schutz für Wölfe
Wölfe sind in Österreich weiterhin durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)
Richtlinie der EU „streng geschützt“, auch wenn ihr Schutzstatus laut
Berner Konvention ab dem 6. März verringert wird, erklärten Fachleute
gestern. Sogar eine mögliche Herabstufung in der FFH-Richtlinie würde
Abschüsse nicht legitimieren. Dafür müsste sich die hiesige
Wolfspopulation in „günstigem Erhaltungszustand“ befinden, was laut
Europäischem Gerichtshof nicht der Fall ist.
„Im Jahr 2024 konnten nur fünf dauerhaft hierzulande lebende Wolfsrudel
nachgewiesen werden“, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund Österreich.
„In den Nachbarländern sind es viel mehr, zum Beispiel in Deutschland
209 Rudel, in Italien mehr als 400, und in Slowenien, das etwa so groß
ist wie Niederösterreich, residieren 14 Rudel“, so Christian Pichler vom
WWF Österreich. Noch dazu seien die Zahlen in Österreich rückläufig, in
den beiden Jahren davor (2022 und 2023) gab es hier noch sechs
Wolfsfamilien.
Ende forderte, dass sich die österreichischen Bundesländer an geltendes
EU-Recht halten und „wegkommen von den vielen Abschüssen, um einen
günstigen Erhaltungszustand (der Wolfspopulation, Anm.) zu erreichen“.
„Wir sind überzeugt, dass Österreich seine Praxis so nicht dauerhaft
erhalten kann, weil dies nicht dem EU-Recht entspricht“, sagte Pichler.
Der tote Wolf, der in der Vorwoche in Neustift im Stubaital entdeckt
wurde, soll versehentlich geschossen worden sein. Wie ein Jäger
gegenüber der Polizei angab, sei er auf Fuchsjagd gewesen und habe in
der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen und geschossen.
In der Vorwoche wurde in Neustift nordöstlich der Holderlochalm der
Kadaver eines Wolfs entdeckt. Die Polizei entdeckte am Körper des Tieres
ein Austrittsloch, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss
stamme, hieß es zunächst – mehr dazu in
Wolf im
Stubaital wurde geschossen.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit ohne
Freigabe des Landes sei kein Kavaliersdelikt, erklärte Christian
Viehweider von der Polizei: „Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte
Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss
gegeben hat.“
Bei Fuchsjagd Kopf in Dunkelheit gesehen
Einer von mehreren Jagdberechtigen im Großraum meldete sich nach der
Berichterstattung selbst bei der Polizei. Er sei auf Fuchsjagd gewesen
und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen. Er sei
auch nicht davon ausgegangen, einen Wolf im Visier gehabt zu haben.
Die Polizei schickt nach den Ermittlungen einen Abschlussbericht an die
Staatsanwaltschaft. Diese wird über die weitere Vorgehensweise in dem
Fall entscheiden.
Untersuchungen laufen weiter
Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für
Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden
DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit
einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der
Woche gerechnet. Das Ergebnis zur DNA-Analyse soll in den nächsten
eineinhalb Wochen kommen.
Nach einer ersten Begutachtung des am Donnerstag im Stubaital gefundenen
Wolfskadavers hat die Polizei am Freitag eine erste Einschätzung
abgegeben: Das Tier sei geschossen worden. Eine entsprechende
Abschussverordnung des Landes gebe es dazu aber nicht.
Am Donnerstagmittag ging bei der Polizei in Neustift eine Anzeige ein.
Nordöstlich der Holderlochalm liege ein totes Tier, das einem Wolf
ähnle. Die Beamten stiegen zum Fundort auf, begutachteten das Tier und
konnten am Körper des Tieres ein Austrittsloch feststellen, das mit
großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stamme, so Christian
Viehweider von der Polizei.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit
Freigabe des Landes ist kein Kavaliersdelikt. „Es geht da schon um ein
Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Wir ermitteln wegen des Verdachts der
vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Bei diesem
Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche
Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“ Derzeit würden Spuren
gesichert, um den Sachverhalt zu erheben. Und es würden Beweise gesucht,
die zum Täter führen könnten.
Fall erinnert an Fund im Jahr 2019
Der Fall erinnere an einen Fund im Jahr 2019 im Sellraintal. Damals war
ein geköpfter Wolfskadaver gefunden worden – mehr dazu in
Vermutlich Wolf: Kadaver mit Schusswunde. Bis heute weiß man nicht,
wer das Tier erlegte, trotz einer von einer Tierschutzorganisation
damals ausgelobten Prämie von 11.000 Euro. Der Fall gilt weiter als
ungeklärt. Die Polizei bittet weiter um Hinweise.
Unterdessen wurden bereits DNA-Proben des Kadavers genommen. Diese
werden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die
Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Ein erstes Ergebnis
der pathologischen Untersuchung sei im Laufe der nächsten Woche, ein
Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten.
Nach Wolfssichtungen in Sillian und Heinfels sowie dem Riss eines
Wildtiers in der Nähe eines Wohnhauses hat die Tiroler Landesregierung
am Donnerstag eine Abschussverordnung für einen Risikowolf erlassen. Der
Wolf wurde in der Nacht auf Sonntag von Osttiroler Jägern erschossen,
teilte das Land mit.
Mehrfach wurde in Wohngebieten in Sillian und Heinfels ein Wolf
gesichtet. Zudem wurde ein Kadaver eines Rehwilds entdeckt. Daraufhin
erließ die Landesregierung am Donnerstag die Abschussverordnung für
einen Risikowolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten.
Nach Angaben des Landes wurde der Wolf in Sillian in der Nacht auf
Sonntag geschossen. Der getötete Wolf wird nun nach Innsbruck in die
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort
untersucht. Die Abschussverordnung für das Gebiet ist aufgehoben.
Ärger für Trump Jr. wegen Jagdausflugs in Lagune von Venedig
US-Präsidentensohn Donald Trump Jr. hat Ärger wegen eines Jagdausflugs
in der Lagune von Venedig. Der 47-Jährige soll bei dem Aufenthalt in der
norditalienischen Region Ende vergangenen Jahres illegal auf geschützte
Wildvögel geschossen haben.
Umweltschützer und -schützerinnen fordern nun von der rechten
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom, den US-Amerikaner trotz
seines einflussreichen Vaters zur Rechenschaft zu ziehen.
In einem Video ist zu sehen, wie Trump Jr. in Jagdkleidung inmitten
abgeschossener Vögel stolz von der Jagd berichtet. Später liegen tote
Vögel wie Wildgänse, Enten und Wachteln dutzendweise als Trophäen auf
dem Boden. Unter den getöteten Tieren ist nach Angaben von
Umweltschützern auch eine orangerote Rostgans, die in Europa nur noch
selten anzutreffen ist.
Regierung soll sich erklären
Die linke Opposition kündigte an, gegen Trump Jr. Anzeige zu stellen.
Der grüne Stadtrat Andrea Zanoni sagte zum Besuch aus den USA: „Die
können hier nicht wie die großen Herren auftreten.“ Die Szenen seien in
einem Gebiet namens Valle Pirimpie gedreht worden, das von der EU als
besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sei. Für Ausländer sei die Jagd dort
verboten.
Zudem forderte die Opposition eine Erklärung von Italiens Umweltminister
Gilberto Pichetto Fratin, der wie Meloni der Rechtspartei Fratelli
d’Italia (Brüder Italiens) angehört. Das Video trägt den Titel „The
Global Hunt for Adventure“ („Die weltweite Jagd nach Abenteuern“).
Im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich ist Freitagfrüh ein junger
Karpatenluchs ausgewildert worden. Auf dem Kuder, der den Namen Janus
bekam, ruhen nun die Hoffnungen auf Nachwuchs und damit auf den Erhalt
der Luchspopulation.
Janus wurde am 22. Mai 2023 geboren und wuchs in einem naturnahen Gehege
im Wildkatzendorf Hütscheroda in der Gemeinde Hörselberg-Hainich in
Thüringen auf. Der reinrassige Karpatenluchs verbrachte die vergangenen
Monate ohne Kontakt zu Menschen in einem Auswilderungsgehege, wo er auf
ein Leben in der freien Wildbahn vorbereitet wurde. Über das
Expertennetzwerk Linking Lynx Sourcing Working Group wurde er an den
Nationalpark Kalkalpen vermittelt.
Illegale Abschüsse und Nachwuchsflaute
Die Zukunft der Luchspopulation im Nationalpark Kalkalpen ist seit
Jahren gefährdet. Nachdem zuerst einigermaßen erfolgreich ein kleiner
Bestand aufgebaut worden war, musste man mehrere Rückschläge hinnehmen:
Illegale Abschüsse auf der einen Seite und eine Nachwuchsflaute – durch
einen zeugungsunfähigen Kuder und zu wenig genetische Vielfalt – auf der
anderen Seite setzten der Population zu.
Die Ermittlungen gegen eine 68-jährige Jägerin, die letzten Herbst gegen
Soldaten, die im Wald übten, einen Warnschuss abgegeben hat, sind nun
erneut eingestellt worden. Nach einer ersten Einstellung wurde weiter
ermittelt, ein Gutachten entlastet nun die Frau. Daher wurden die
Ermittlungen erneut eingestellt.
Gegenüber dem ORF bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin
Kitz, einen diesbezüglichen Bericht der „Kleinen Zeitung"
(Freitag-Ausgabe“. Zu dem Vorfall war es Anfang September in einem Wald
im Bezirk St. Veit gekommen. Die Jägerin war nachts allein auf einem
Hochsitz. Als sie Soldaten der deutschen Bundeswehr sah, habe sie sich
laut eigener Aussage bedroht gefühlt und einen Schuss mit scharfer
Munition abgegeben.
Die Soldaten hatten gemeinsam mit Angehörigen des österreichischen
Bundesheeres eine ordnungsgemäß angemeldete Übung abgehalten – mehr dazu
in
Neue Ermittlungen gegen Jägerin.
Gutachten: „Keine Gefahr für Leib und Leben“
Bald nach dem Vorfall waren die Ermittlungen eingestellt worden, laut
Staatsanwaltschaft sei im Fall der Jägerin von einer „irrtümlichen
Annahme eines rechtswidrigen Sachverhaltes“ auszugehen. Daraufhin
erfolgte aber die Wende: „Aufgrund neuer Beweise“ wurden die
Ermittlungen gegen die 68-Jährige wieder aufgenommen – die Soldaten
hatten einen Fortführungsantrag gestellt. Nach Einlangen eines
Gutachtens wurden die Ermittlungen nun aber erneut eingestellt – mehr
dazu in
Gutachten zu Schussvorfall mit Jägerin.
Im Gutachten heißt es, dass der Warnschuss der Frau keine Gefahr für
Leib und Leben der Soldaten dargestellt hatte. Allerdings könne der
Gutachter nicht feststellen, wie weit die Jägerin von den Soldaten
entfernt war und in welcher Höhe über den Köpfen der Soldaten das
Projektil vorbeigeschossen war.
Die Polizei ermittelt im Fall einer Hündin, die am Donnerstagnachmittag
in Güssing angeschossen worden ist. Die Besitzerin hatte mit ihren
beiden Hunden einen Spaziergang auf einem Weg entlang eines Ackers
gemacht. Die Tiere waren dabei laut Polizei an der Leine.
Die 48-jährige Frau hörte plötzlich einen lauten Knall, und ihre
dreijährige französische Hirtenhündin jaulte auf und winselte. Gleich
darauf folgte ein weiterer Knall. Die Frau entdeckte auf dem Fell der
Hündin eine blutende Wunde, eilte sofort zu ihrem Auto und fuhr mit dem
verletzten Tier zu einem Tierarzt.
Dieser stellte fest, dass die Hündin angeschossen worden war: Der Schuss
hatte Ober- und Unterhaut samt Fettgewebe am Rücken des Hundes
durchtrennt. „Der Hund hat überlebt, aber der derzeitige
Gesundheitsstatus ist noch unbekannt“, so Polizeisprecherin Victoria
Krojer. Die Besitzerin hatte Anzeige erstattet, nun wird gegen
unbekannte Täter ermittelt.
In Annaberg-Lungötz (Tennengau) haben zwei Jäger einen Absturz mit einem
Quad überlebt. Wie die Bergrettung berichtet, kamen die Männer von einer
nicht geräumten Forststraße ab. Sie konnten zwar während des Absturzes
vom Quad abspringen, stürzten aber dennoch rund 80 Meter in die Tiefe.
Die beiden Jäger kamen am Donnerstag um die Mittagszeit mit ihrem Quad
von der Forststraße von Lungötz (Neubachtal) Richtung Reiterhöhe (Gerzkopf)
ab. „Das Quad stürzte rund 200 Meter tief ab“, schildert der Tennengauer
Bezirks- und Einsatzleiter der Bergrettung Annaberg, Werner
Quehenberger.
„Es gelang ihnen, während des Absturzes abzuspringen. Trotzdem stürzten
auch sie rund 80 Meter tief. Doch sie hatten Riesenglück im Unglück“, so
Quehenberger weiter. Denn einer der beiden blieb völlig unverletzt und
der zweite erlitt eine Verletzung am Bein.
Rettungshubschrauber im Einsatz
„Wir stiegen zu den Verunglückten auf und leisteten Erste Hilfe. Das
Team des verständigten Rettungshubschraubers Martin 1 barg jedoch den
Verletzten“, heißt es von der Bergrettung. Er wurde zur weiteren
Versorgung ins Spital geflogen.
Der unverletzt gebliebene Jäger wurde von den zehn Annaberger
Bergrettern ins Tal begleitet. Zusätzlich war neben dem
Rettungshubschrauberteam ein Polizist im Einsatz.
Im Bezirk Wolfsberg werden zwei Männer und eine Frau verdächtigt, in
einem Eigenjagdgebiet gewildert zu haben. Sie sollen einen Rotwildhirsch
mit zwölf Enden erlegt und die Trophäe sowie das Fleisch mitgenommen
haben.
Im Zuge der Erhebungen wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine
Anordnung zu Hausdurchsuchungen gegeben. Die Polizeibeamten führten
zeitgleich Kontrollen in zwei Wohnhäusern im Bezirk Wolfsberg durch. Sie
fanden 15 Trophäen von erlegten Gämsen, Hirschen und einem Auerhahn. Die
Tiere wurden illegal erlegt. Das steht fest, denn die drei
Beschuldigten, sie sind übrigens verwandt, haben keinen Jagdschein.
Trophäen und Munition sichergestellt
Der 69-Jährige, der 66-Jährige und eine 67 Jahre alte Frau dürften in
den vergangenen Jahren in einem Waldgebiet auf der Koralm gewildert
haben, zuletzt am 23. September. Da dürften die drei einen
Zwölfender-Rothirsch im Alter von sieben bis zehn Jahren erlegt und die
Trophäe, sowie das Wildfleisch mitgenommen haben. Auch diese Trophäe
entdeckten die Beamten schließlich in einem der beiden Wohnhäuser. Sie
fanden dort außerdem zehn Jagdgewehre, die aber nur teilweise
registriert sind, sowie hunderte Schuss Munition, die noch dazu nicht
sicher verwahrt war. Auch 20 bis 30 Abwurfstangen, womit in der
Jägersprache abgeworfene Geweihe bezeichnet werden, wurden gefunden.
Gegen die Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot
ausgesprochen. Sie zeigten sich nur teilweise geständig. Sie werden bei
der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und bei der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt angezeigt. Ihnen droht ein Prozess, der Gesamtschaden wird
auf mehrere tausend Euro geschätzt. Laut Polizei kann aber ein noch
höherer Schaden nicht ausgeschlossen werden.
In Windhaag bei Freistadt (Bezirk Freistadt) soll ein Wolf einem Jogger
am vergangenen Freitag gefährlich nahegekommen sein. Fachleute sprechen
von einem untypischen Verhalten für einen Wolf. Das Land Oberösterreich
nimmt den Vorfall ernst, möchte jedoch keine Panik oder Unruhe schüren.
Vom Land Oberösterreich wird der Vorfall als Wolfsvergrämung gewertet.
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sagt: „Wir
nehmen den gemeldeten Vorfall sehr ernst. Ob Hund oder Wolf, das
Verhalten des Tieres sollte nicht auf die leichte Schulter genommen
werden.“ Es sei jedoch wichtig, die Emotion herauszunehmen. Angst und
Unruhe in der Bevölkerung zu schüren helfe aktuell niemandem, heißt es
von der Landesrätin.
In der Dunkelheit verfolgt
Das Tier soll dem Läufer am vergangenen Freitag in der Nähe einer
Siedlung begegnet sein. Der Jogger hatte gegen 17.00 Uhr in der
Dunkelheit mit einer Stirnlampe ausgestattet noch eine Runde gedreht.
Plötzlich hatte der Mann bemerkt, dass sich ihm ein Tier näherte. Der
44-Jährige berichtete, dass das Tier an ihm hochgesprungen sei.
„Risikowolf“ kürzlich im Mühlviertel vergrämt
Anfang Jänner ist in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen ein Wolf zweimal in
unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt
worden. Das Land Oberösterreich hat das Tier zum Abschuss freigegeben.
Nachdem ein Wolf in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen zweimal in unmittelbarer
Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt wurde, hat das Land
Oberösterreich ihn nun zum Abschuss freigegeben.
Das gezeigte Verhalten sei als gefährlich einzustufen, daher gehe man
von einem Risikowolf aus, heißt es in der Aussendung des Landes.
Zusätzlich zu den beiden Vergrämungen sei der Wolf auch mehrfach in der
Gegend gesichtet worden. Sichtungen alleine seien jedoch kein Grund zur
Abschussfreigabe. Nach einer ersten Vergrämung in Unterweißenbach Mitte
Dezember sei es vor wenigen Tagen dann innerhalb der vierwöchigen Frist
zur zweiten Vergrämung in Schönau gekommen.
Landwirt berichtete von Begegnung
Von jener in Unterweißenbach berichtete erst kürzlich ein Landwirt dem
ORF Oberösterreich, von der Begegnung mit dem Wolf Mitte Dezember beim
Holzfällen. Erst nach mehrfachem Hupen mit dem Hoflader sei das Tier
doch noch davongelaufen. Mehr dazu in
Landwirt
stand plötzlich Wolf gegenüber.
„Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend
werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei
Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der
Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend hoch“, heißt es von
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Es sei ihr deshalb wichtig,
bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten
und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Der Wolf darf nun innerhalb von vier Wochen entnommen werden, hieß es in
der Aussendung.