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 Jagd in der Presse 2025 

orf.at vom 23.12.2025

Wolf im Mühlviertel illegal geschossen

Im Mühlviertel ist ein Wolf illegal getötet worden. Bei der Obduktion des vor einer Woche gefundenen Wolfskadavers, stellte sich nun eindeutig heraus, dass der Wolf geschossen worden ist, hieß es am Dienstag von der Landesforstdirektion. Die Polizei ermittelt.

Laut Obduktionsbericht war bei dem Kadaver eindeutig ein Einschussloch und eine Wunde, durch die die Kugel wieder ausgetreten ist, zu erkennen. Gefunden wurde der Wolf am Donnerstag der Vorwoche im Bezirk Freistadt, etwa zwei Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt.

Keine Details wegen laufender Ermittlungen

Über die genauen Umstände wird derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nichts bekanntgegeben. Unklar ist daher, ob die Stelle, an der der tote Wolf gefunden worden ist, auch der Tatort ist.

Landesforstdirektor Gottfried Diwold verwies darauf, dass aktuell kein Wolf zum Abschuss freigegeben war und der illegale Abschuss daher bei der Polizei angezeigt wurde, die die Ermittlungen bereits einleitete.

Fund von toten Wölfen sehr selten

Obwohl Wölfe in Oberösterreich häufiger werden, sind Meldungen über tot aufgefundene Tiere sehr selten, hieß es Diwold gegenüber dem ORF Oberösterreich. In den vergangenen fünf Jahren waren es nur drei Tiere. Vor diesem Fund habe es einen weiteren im Mühlviertel und einen im Innviertel gegeben.

WWF fordert bundesweiten Aktionsplan

Die Naturschutzorganisation WWF fordert einen bundesweiten Aktionsplan gegen die illegale Verfolgung von geschützten Arten. „Solche illegalen Entnahmen sind eine direkte Folge der populistischen Stimmungsmache gegen den Wolf. Es braucht jetzt klare und strenge Gegenmaßnahmen, um zu zeigen, dass derartige Taten Konsequenzen haben“, so WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler.

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vgt.at vom 18.12.2025

Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich: heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Um potenziell rechtswidrige Entenjagd zu dokumentieren, fuhr Tierschützer in Jagdgebiet und wurde von der Jagdgesellschaft blockiert – Vorwurf der Nötigung gegen den Tierschützer

Das Verfahren war einigermaßen kurios: Zwei Tierschützer:innen wollten am 25.10.2025 in Kalsdorf im Bezirk Graz-Umgebung eine potenziell illegale Jagd auf Enten in der Au beobachten. In der Steiermark ist ja das Aussetzen gezüchteter Enten zur Jagd nach einer Kampagne des VGT verboten worden. Die Jäger in diesem Gebiet füttern Enten massiv entlang von Bachläufen, um sie für den sinnlosen Abschuss anzulocken. Auch Fasane werden in großer Anzahl bei Spaß-Jagden jeden Herbst beschossen – wobei der Fasanbesatz unnatürlich hoch ist, was auf das Aussetzen von Zuchttieren hinweist. Im Anschluss an die Dokumentation der Jagd, waren die Tierschützer:innen gerade dabei, die Au mit ihrem Auto zu verlassen, als sie von einer großen Anzahl von Jägern überrascht wurden, die ihnen den Weg versperrten. Die Jäger beschwerten sich lautstark wegen der aus ihrer Sicht begangenen Besitzstörung und der laufenden Kritik an der Jagd. Dann riefen sie die Polizei. Als diese ankam, erklärten sie dieser überraschend, die Tierschützer:innen hätten gedroht, sie mit dem Auto anzufahren. Zwei Jäger sagten bei der Polizei aus, dass das Auto der Tierschützer:innen nur durch Trommeln auf die Motorhaube zu stoppen gewesen wäre. Obwohl es sich ganz offensichtlich um einen erfundenen Vorwurf handelte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung. Doch am 2. Prozesstag heute am Straflandesgericht in Graz wurde der Lenker des Tierschutzautos freigesprochen.

Ohne, dass die Jäger das gewusst hätten, hatten die Tierschützer:innen sämtliche Interaktionen mit ihnen mitgefilmt. Auf diesen Videos sieht man die erste Begegnung, man hört den Inhalt sämtlicher Gespräche und auch die Blockade des Tierschutzautos durch die Jäger ist dokumentiert. Dabei erwähnt kein Jäger mit auch nur einem Wort, dass er bedroht oder genötigt worden wäre. Auch die Aufnahme des Telefongesprächs mit der Polizei wurde heute vor Gericht vorgespielt. Der Jäger erwähnt da ebenfalls keine Nötigung, sondern sagt nur, dass sich die Tierschützer:innen nicht ausweisen wollen, sich aber auf Privatgrund befänden. Klar wurde dadurch, dass die Jäger vor Gericht und gegenüber der Polizei falsch ausgesagt haben. Ein Freispruch war die Folge. Doch nun werden die Jäger wegen Falschaussage und Verleumdung angezeigt.

Tierschützer David Richter war der Angeklagte: „Für mich ist eindeutig klar, dass die Jäger gelogen haben, weil sie sich von mir durch meine Tierschutzarbeit belästigt fühlen. Sie haben aus meiner Sicht bewusst die Unwahrheit gesagt – und das noch dazu vor Gericht, weshalb ich die beiden wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung anzeigen werde.“

Für VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war die Anklage politisch motiviert: „Ich denke, man muss hier auch den Staatsanwalt in die Pflicht nehmen, der diese absurd lächerliche Anzeige tatsächlich in einen Strafantrag münden ließ. Es ist doch selbstverständlich, dass die Jäger vor Ort die Tierschützer:innen anschwärzen werden, und dass ihre Aussagen nicht ernst zu nehmen sind. Dagegen hat der Staatsanwalt die Aussagen der Tierschützer:innen und ihre Videos ignoriert. Es wäre einmal schön, wenn die Staatsanwaltschaft Tierquälerei so vehement verfolgen würde, wie sie das bei Tierschützer:innen tut. Wie oft hören wir, dass bei Tierquälerei Aussage gegen Aussage stünde und daher nichts zu machen sei. Aber wenn zwei Jäger einen Tierschützer ohne jede sonstige Evidenz belasten, und zwei Tierschützer:innen eine ganz andere Geschichte erzählen, die noch dazu durch Videos bestätigt ist, dann wird offenbar im Bewusstsein angeklagt, dass ein solches Strafverfahren Stress und Kosten verursacht, die nicht kompensiert werden. Da will offensichtlich jemand Kritik an der Jagd sanktionieren!“

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orf.at vom 15.12.2025

Wieder Wolf in Hermagor erlegt

Im Bezirk Hermagor ist am Samstag wieder ein Wolf erlegt worden. Vom Land hieß es, es habe sich um einen „Risikowolf“ gehandelt, der verordnungskonform erlegt worden sei. In diesem Monat ist das der bereits dritte Wolf, der im Bezirk Hermagor erlegt wurde. Ein weiterer Wolf wurde nach einem Zusammenstoß mit einem Auto erlegt.

Nach dem Abschuss am Samstag sei noch am selben Tag die Meldung an das Land Kärnten erfolgt, hieß es in der Aussendung des Landes am Montag. Auch die entsprechende Begutachtung durch einen Amtssachverständigen sei noch am Samstag passiert.

Entnahmefreigabe erloschen

Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung innerhalb eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden und eines Zehnkilometerradius vom Ort der letzten Vergrämung erfolgt. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet seien vom Land Kärnten darüber informiert worden, dass die Entnahmefreigabe erloschen ist.

Erst am Sonntag vor einer Woche wurde im Bezirk Hermagor ein Wolf erlegt. Auch dieses Tier habe sich in einem Radius von 200 Metern zu bewohnten Gebäuden befunden, hieß es vor einer Woche in einer Aussendung des Landes Kärnten – mehr dazu in „Risikowolf“ in Hermagor erlegt (kaernten.ORF.at; 9.12.2025).

Bezirksjägermeister: Vier Rudel im Bezirk

Acht der kärntenweit 13 Wolfsabschüsse heuer entfallen auf den Bezirk Hermagor. Für den Bezirksjägermeister Raphael Gressel keine Überraschung. Das aktuelle Wolfsmonitoring des Landes zeige, dass es vier bestätigte Rudel im Bezirk Hermagor gebe: „Beim fünften sind wir gerade dabei, das Ganze zu bestätigen. Wenn man bedenkt, dass ein Rudel eins bis elf Junge pro Jahr produziert, kann sich jeder selber jetzt eine Menge ausrechnen, die nur den Nachwuchs eines Jahres bildet.“ Probleme mit den Ortschaften und den Nutztieren seien die Folge, so Gressel. Das werde am Beispiel Hermagor deutlich.

Vor allem aus Italien würden sich immer mehr Wölfe ansiedeln: „Wir wissen, dass in Italien sehr viele Wölfe in Rudeln unterwegs sind, speziell im norditalienischen Raum. Und nachdem die Wanderung geografisch Richtung Süden schwer möglich ist, wird gegen Norden gewandert und da werden eben diese Lebensräume aufgefüllt.“

Luderplätze nur für Füchse

Den Vorwurf, dass Wölfe im Bezirk mit Tierkadavern nahe von Siedlungen angelockt würden, um sie zu erlegen, wie zuletzt Medien berichtet haben, weist Raphael Gressel zurück. Wenn solche Überreste ausgelegt werden, dann diene das ausschließlich zur Bejagung des Fuchses. Solche sogenannten Luderplätze seien vom Gesetz her gestattet und man könne sich nicht immer aussuchen, wer die Plätze aufsuche.

Erfahrungsgemäß meiden Wölfe solche Luderplätze aber und im Regelfall befinden sich diese nicht im Siedlungsgebiet oder in einem Umkreis von 200 Metern, wie es die Wolfsverordnung vorgibt. Dass heute gezielt für Wölfe ein Luderplatz angelegt werde weist der Bezirksjägermeister zurück.

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orf.at vom 12.12.2025

Wolf tot im Mühlviertel aufgefunden

Donnerstagnachmittag wurde im Bezirk Freistadt nahe der Grenze zu Tschechien ein toter Wolf entdeckt. Das Tier werde zur Obduktion nach Wien überstellt, hieß es am Freitag vom Land Oberösterreich. Hinweise zur Todesursache gibt es bisher nicht. Es ist erst der dritte Wolf in fünf Jahren, der tot aufgefunden wurde.

Das Land Oberösterreich habe „Schritte zur Abklärung der Hintergründe“ eingeleitet. Eine Freigabe zum Abschuss eines Wolfes habe es dort im Vorfeld nicht gegeben. Das Tier dürfte mindestens einen Tag vor dem Fund verendet sein, wird angenommen.

Obduktionsergebnis am Montag

Das Obduktionsergebnis sowie weitere Details werden für Montag vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie erwartet.

Fund von toten Wölfen sehr selten

Obwohl Wölfe in Oberösterreich häufiger werden, sind Meldungen über tot aufgefundene Tiere sehr selten, heißt es von Landesforstdirektor Gottfried Diwold gegenüber dem ORF Oberösterreich. In den vergangenen fünf Jahren waren es nur drei Tiere. Vor dem Fund von Donnerstag hatte es einen weiteren im Mühlviertel und einen im Innviertel gegeben.

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orf.at vom 12.12.2025

Lockerung: Wolfsabschuss künftig nach SMS

Die Landesregierung plant gravierende Erleichterungen beim Abschuss von Wölfen. So sollen Jäger via SMS verständigt werden, wenn die Behörde einen Schadwolf feststellt. Tierhalter dürfen als Einzige in Österreich selbst Wölfe schießen. Auf Wölfe darf künftig auf Sicht geschossen werden, was in der Jagdgesetznovelle durch einen Notstand ermöglicht wird.

Tiroler Volkspartei und SPÖ Tirol brachten am Donnerstag im Landtag einen Initiativantrag zur Novellierung des Jagdgesetzes ein. Ziel sei, das Wolfsmanagement künftig schneller umzusetzen, hieß es in einer Aussendung der Tiroler Volkspartei.

Sobald die Behörde feststellt, dass es sich um einen Schad- oder Risikowolf handelt, ist künftig eine direkte Verständigung der Jägerschaft per SMS geplant. Eine individualisierte Verordnung werde dafür nicht mehr erforderlich sein. Danach werde öffentlich bekanntgegeben, in welchem Gebiet der Abschuss erlaubt ist.

Notstandsverordnung: Tierhalter dürfen selbst schießen

Die von Volkspartei und SPÖ geplante Änderung sieht einen Notstandstatbestand vor, der den „Schuss auf Sicht“ erlaubt. Dies gelte für Situationen, in denen ein Wolf Nutztiere akut bedrohe oder gefährde. Österreichweit einzigartig sei, dass künftig auch Tierhalter selbst einen freigegebenen Wolf schießen dürfen, wenn sie eine Jagdkarte haben und der Jagdpächter zustimmt.

Auch die Definition eines „Schadwolfes“ wird in der Novelle ausgeweitet, eine Mindestzahl an gerissenen Nutztieren ist künftig nicht mehr erforderlich. Der Abschuss werde dann nicht mehr nur auf den ausgewiesenen Almschutzgebieten, sondern auch auf sonstigen Weideflächen erlaubt.

Regierung setzt auf rasches Handeln

Es brauche, wenn ein Wolf Tiere bedroht, schnelle Entscheidungen, so Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in der Aussendung. Hier setze die Novelle an. Tirol sei Vorreiter, in dem auch Tierhalter künftig Wölfe schießen dürften. Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ) betonte, die Novelle sorge für klare Abläufe. Die neue Definition stelle sicher, dass Bedürfnisse der Almwirtschaft und gesetzliche Vorgaben erfüllt würden.

Landwirtschaftskammer vermisst Biberbejagung

Kritik an der Novelle kommt aus der Landwirtschaftskammer. Ihr Präsident Josef Hechenberger fordert, dass sich auch der Biber in der Novelle finde soll. Der Biber führe zu großen Schäden in der Landwirtschaft, andere Bundesländer hätten bereits Möglichkeiten zur Bejagung des Bibers. Was den Wolf betreffe, beinhalte die Novelle viele Anliegen der Bauernvertretung, in der kommenden Almsaison könnten Wölfe rascher entnommen werden.

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orf.at vom 10.12.2025

Kampagne zum Verhalten bei Wolfssichtung

Wölfe streifen überwiegend in der Dämmerung umher. Weil diese in der kalten Jahreszeit früher einsetzt, könne es wieder vermehrt zu Wolfssichtungen kommen, hieß es am Dienstag vom Naturschutzbund. Dazu wurde die Onlinekampagne „Ich haben einen Wolf gesehen“ mit Hinweisen zum richtigen Verhalten vorgestellt.

Wölfe seien sehr anpassungsfähig und haben große Territorien von 100 bis 350 Quadratkilometern. Deshalb könne es auch immer wieder vorkommen, dass Wölfe in Siedlungsnähe gesichtet werden, so der Naturschutzbund. „Allein daraus lässt sich für uns Menschen keine Gefahr ableiten“, so Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund. Er kritisiert, dass manche Landesverordnungen mit pauschalen Distanzangaben zu Häusern die Bevölkerung „unnötig verunsichern“ würden.

„Wolf nicht nachfahren oder anlocken“

Die Online-Kampagne mit dem Titel „Ich habe einen Wolf gesehen“ soll eine Anleitung geben, wie man sich richtig verhält. Bei einer direkten Begegnung empfiehlt der Naturschutzbund das Tier in Ruhe zu beobachten, ihm Raum zu lassen für einen Rückzug. Sollte man sich unwohl fühlen, dann könne man sich groß machen. Lautes Rufen oder Klatschen könne den Wolf vertreiben.

Ein Foto könne hilfreich sein für die Meldung, sollte aber aus der Distanz gemacht werden. Gemahnt wird auch noch davor, dem Wolf nachzufahren, ihn anzulocken oder gar zu füttern. Deshalb sollten im Siedlungsbereich keine Essensreste oder Tierfutter vor dem Haus abgestellt werden.

Hinweise zum richten Verhalten mit Hunden

Einige Punkte beziehen sich auf Hunde. Sie sollten nicht alleine in Siedlungen herumstreifen, ab der Dämmerung sollte man sie in eine schützende Umgebung bringen – dies gelte vor allem für läufige Hündinnen. Beim Spazieren im Wald sollten Hunde an die Leine genommen werden, so die Information der Kampagne.

Häufigere Sichtungen wegen früherer Dämmerung

Und gerade in der kalten Jahreszeit fällt die Dämmerung mit dem Berufsverkehr zusammen, damit komme es ebenfalls vermehrt zu Sichtungen, heißt es weiter. Und Wölfe würden ihrer Beute in tiefere Lagen und damit Siedlungsnähe folgen. Als weiteren Grund nennt der Naturschutzbund das fehlende Laub für allgemein häufigere Wildsichtungen. „Der Naturschutzbund fordert daher von den Ländern, das Verhalten von einzelnen Wölfen (in Siedlungsnähe) stets wissensbasiert einzuordnen“, so Ende.

Weniger Begegnungen zu Fuß

Zu Fuß komme es allgemein seltener zu Begegnungen, so Ende, weil dem Wolf länger Zeit bleibe den Menschen zu beobachten und entsprechend auszuweichen. Ein Wolf, der sich jedoch wiederholt vertraut zeigt, sich Menschen aktiv nähert oder gezielt Siedlungen aufsucht, sollte unbedingt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Im November wurden in Oberösterreich 15 mögliche Wolfsriss- bzw. Sichtungsfälle gemeldet, wovon bisher ein Riss zwei Sichtungen tatsächlich Wölfen zugeordnet werden konnten.

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orf.at vom 09.12.2025

„Risikowolf“ in Hermagor erlegt

Sonntagfrüh ist im Bezirk Hermagor ein Wolf erlegt worden. Das Tier befand sich in einem Radius von 200 Metern zu bewohnten Gebäuden, hieß es in einer Aussendung des Landes Kärnten.

Die Meldung an das Land Kärnten sei noch am selben Tag erfolgt, sodass der Bereitschaftsdienst der Amtssachverständigen die Begutachtung bereits am Wochenende durchführen habe können, so das Land.

Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung innerhalb eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden und eines Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung erfolgt. Die Entnahmefreigabe sei damit erloschen.

Zwölf Tiere 2025 erlegt

Insgesamt 29 Wölfe wurden seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung 2022 geschossen, im heurigen Jahr waren es zwölf Tiere. Ein großer Teil davon sind so genannte Risikowölfe, also Tiere, die sich in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder Fütterungsanlagen aufhalten und bereits wiederholt vergrämt wurden.

Kritik vom Naturschutzbund

Nicht jeder Wolf im Siedlungsgebiet bedeute eine Gefahr für den Menschen, kritisierte am Dienstag der Naturschutzbund und fordert vom Land, das Verhalten der Tiere vor Abschussentscheidungen besser einzuordnen. Im Winter kämen Wölfe öfter zu Siedlungen, das allein bedeute noch keine Gefahr, so Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund. „Pauschale Distanzangaben zu Häusern, die in manchen Landesverordnungen einen Wolf automatisch als Risiko einstufen, verunsichern die Bevölkerung unnötig.“

Über Studien habe man mit besenderten Wölfen festgestellt, dass der Wolf sehr vorsichtig sei. Er meide zwar menschlichen Strukturen nicht, also Straßen, Häuser oder Gehöfte, aber er meide den Menschen. Er versuche, ihm aus den Weg zu gehen. Aber das Haus oder das Auto, wo ein Mensch nicht für ihn wahrnehmbar sei, meide er nicht. „Es wäre für ihn auch schwierig, dann den Lebensraum zu nutzen“, so Ende.

Oft Einzelwölfe unterwegs

Bei Wölfen, die durch Siedlungen laufen, handelt es sich oft um Einzelwölfe, die auf ihrer Abwanderung Siedlungsgebiete durchqueren müssen. Es können aber auch standorttreue Wölfe sein, die ihrer Beute in tiefere Lagen und damit in Siedlungsnähe folgen. Zeige sich ein Wolf jedoch wiederholt vertraut, nähere sich Menschen aktiv oder suche gezielt Siedlungen auf, müsse man das unbedingt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Jegliches Anfüttern müsse vermieden werden.

Bei direkten Begegnungen mit einem Wolf empfiehlt der Naturschutzbund, das Tier in Ruhe zu beobachten und ihm genug Raum zu lassen, damit es sich zurückziehen könne. Sollte man sich unwohl fühlen, könne man sich aufrichten und groß machen. Lautes, energisches Rufen oder Klatschen könne den Wolf vertreiben.

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orf.at vom 05.12.2025

Wolf nach Kollision mit Auto erlegt

Ein 56-jähriger Mann aus dem Bezirk Hermagor hat am Donnerstagabend mit seinem Wagen auf der Gailtalstraße auf Höhe Köstendorf einen Wolf angefahren, der gerade die Straße querte. Aufgrund der schweren Verletzungen musste der Wolf von einem Jäger erlöst werden.

Gegen 20.15 Uhr fuhr der Mann mit seinem Pkw auf der B111, von Villach kommend, in Richtung Hermagor. Auf Höhe Köstendorf querte unmittelbar vor ihm ein Wolf die Fahrbahn und wurde vom Pkw erfasst. Der Wolf lief zwar noch verletzt weiter, konnte aber von einem Jäger gefunden werden. Aufgrund der Verletzungen musste das Tier mit einem Fangschuss erlöst werden, heißt es von der Jägerschaft. Am Pkw entstand Sachschaden in derzeit unbekannter Höhe.

Erst in der Nacht auf Dienstag wurde im Bezirk Hermagor ein Wolf erlegt. Laut Aussendung direkt neben einem bewohnten Gebäude. Zuvor habe es gegen den „Risikowolf“ Vergrämungsversuche gegeben – mehr dazu in Wolf im Bezirk Hermagor erlegt.

Erinnerungen an angefahrenen Bären

Der Vorfall erinnert an einen Unfall 2017 in Feistritz an der Gail, damals hatte ein Zeitungsausträger einen Bären angefahren. Das Tier verendete, wurde präpariert und schlussendlich ausgestellt. Was mit dem Kadaver des angefahrenen Wolfes passiert, darüber konnten am Freitag weder die Jägerschaft, noch die Bezirkshauptmannschaft, noch das Land Auskunft geben. Im Mai 2022 wurde ein Wolf auf der Tauernautobahn bei Villach von einem Auto angefahren und getötet, als das Tier die Straße überqueren wollte. Das Land entschied damals, den Tierkörper für Schulungszwecke zu präparieren.

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orf.at vom 02.12.2025

Wolf im Bezirk Hermagor erlegt

In der Nacht auf Dienstag ist neuerlich ein Wolf erlegt worden. Diesmal im Bezirk Hermagor, laut Aussendung direkt neben einem bewohnten Gebäude. Zuvor habe es gegen den „Risikowolf“, wie es in der Aussendung des Landes hieß, Vergrämungsversuche gegeben.

In der Nacht von 1. auf 2. Dezember wurde im Bezirk Hermagor ein Risikowolf erlegt, hieß es in der Aussendung des Landes. Der Abschuss sei am Dienstag ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden, sodass die Begutachtung durch Sachverständige bereits stattfinden konnte. Die Vorgaben der Kärntner Risikowolfsverordnung, insbesondere der Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, seien eingehalten worden.

Entnahmefreigabe in Hermagor erloschen

Der Abschuss erfolgte direkt neben einem bewohnten Gebäude, hieß es vom Land. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden vom Land Kärnten bereits darüber informiert, dass die Entnahmefreigabe somit erloschen ist. In welchem Gebiet der Wolf geschossen wurde, wird nicht bekannt gegeben, um Rückschlüsse auf die Identität des Schützen zu verhindern.

Zuletzt wurde der Schutzstatus für den Wolf von der EU gesenkt. Begrüßt wurde das Vorgehen in Kärnten von der ÖVP, der FPÖ und dem TK. Kritik gibt es immer wieder von Naturschutzorganisationen, die den Wolf gefährdet sehen – mehr dazu in ÖVP begrüßt gelockerten Schutzstatus (kaernten.ORG.at; 8.5.2025).

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orf.at vom 16.11.2025

Jäger in Tschechien erschießt Jäger

Ein Jäger hat im Westen Tschechiens einen anderen Jagdteilnehmer erschossen. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auf, wie die Zeitung „Pravo“ heute berichtete. Die Rettungskräfte hätten nur noch den Tod des getroffenen Mannes feststellen können.

Augenzeugen zufolge habe eine Kugel den 67-Jährigen direkt in den Kopf getroffen. Eine Obduktion durch einen Rechtsmediziner sei angeordnet worden.

Zu dem tödlichen Zwischenfall kam es demnach gestern Nachmittag bei einer Jagd nahe der Stadt Kladruby im Bezirk Tachov. Die Polizei habe bei den Jagdteilnehmern Kontrollen auf Alkohol und andere Drogen durchgeführt, die aber negativ ausgefallen seien.

Rund 70.000 aktive Jäger in Tschechien

Nach Angaben des nationalen Jagdverbands verfügen in Tschechien 88.584 Menschen über einen Jagdschein, von denen rund 70.000 tatsächlich aktiv seien.

Erst Anfang August war es im Bezirk Tachov zu einem anderen Jagdunfall gekommen. Damals schoss ein Jäger statt auf einen Fuchs aus Versehen auf einen Schatzsucher, wie aus einer Polizeimitteilung hervorging. Der 44-Jährige war damit beschäftigt gewesen, eine Wiese mit einem Metalldetektor nach wertvollen Gegenständen abzusuchen.

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orf.at vom 10.11.2025

Abschuss von Wölfen wird erleichtert

In Niederösterreich wird der Abschuss von Wölfen erleichtert. Ein Wolf darf künftig bereits getötet werden, wenn er sich einmalig einer Siedlung oder geschützten Herde annähert und nicht vergrämen lässt. Bisher war ein Abschuss erst nach mehrmaligem Annähern erlaubt.

Für die Vertreibung und Vergrämung von Wölfen gab es bisher in Niederösterreich genau geregelte Anwendungsfälle, die nun wegfallen. Für Abschüsse gilt künftig: „Eine einmalige Grenzübertretung, dann kann schon entnommen werden“, so Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Man nutze damit den vorhandenen EU-rechtlichen Spielraum „vollumfänglich“.

Jägerinnen und Jäger dürfen künftig einen Wolf bereits dann töten, wenn er sich erstmalig einer Siedlung auf unter 100 Meter oder einer geschützten Herde annähert und eine Vertreibung oder eine Vergrämung unmittelbar zuvor erfolglos geblieben ist. Der Wolf wird formal im Jagdgesetz als jagdbares Wild bei ganzjähriger Schonzeit verankert. Ausnahmen bestehen für sogenannte Problemwölfe.

Flächendeckendes Monitoring als Ziel

Fortgeführt wird das Wolfsmonitoring, das im Endausbau flächendeckend erfolgen soll, sagte Landesjägermeister Christoph Metzker. Ziel sei es, genaue Daten zu gewinnen, um die Ausbreitung der Wolfspopulation wissenschaftlich begleiten und Rückschlüsse ziehen zu können.

„Dem Jagdverband geht es nicht um den Abschuss von Wölfen, sondern um den Schutz der Wildtiere, der Nutztiere und der Bevölkerung“, betonte Metzker. Eine Entschädigung bei Nutztierrissen und die Unterstützung für Schutzzäune soll es weiter geben.

Mit der Gesetzesnovelle sei der Wolf „leichter bejagbar“ und „die Beweidung wieder einfacher durchzuführen“, sagte der Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Johannes Schmuckenschlager. „Viele Bereiche sind aber trotz Maßnahmen nicht schützbar“, verwies er auf das Beispiel der Almwirtschaft. „Wir können nicht alle Gebiete einzäunen, man muss daher eingreifen können.“

In Niederösterreich sind laut Schätzung aktuell 30 bis 50 Wölfe unterwegs. In zwei Fällen gab es auf Grundlage der bestehenden Regelungen zuletzt Abschüsse, im September und Oktober jeweils im Bezirk Zwettl – mehr dazu in Erneut Wolf im Bezirk Zwettl geschossen

Nachtzielhilfen auch bei Fuchsjagd erlaubt

Die geplante Novelle bringt auch Änderungen bei den erlaubten Nachtzielhilfen. Diese hätten sich zur Seuchenprävention beim Schwarzwild seit Jahren bewährt und würden daher jetzt auch bei Fuchs, Steinmarder und anderen Haarraubwildarten eingesetzt, wurde betont.

„Wir sehen, dass speziell im heurigen Jahr beim Feldhasen krankheitsbedingt ein sehr starker Druck entstanden ist und es sehr viele Ausfälle gab. Und wir sehen auf der anderen Seite an den Abschusszahlen, dass der Raubwildbestand deutlich steigt. Darum ist es hier wichtig, regulativ einzugreifen“, so Landesjägermeister Metzker. Geschützt werden sollen damit neben den Feldhasen auch bodenbrütende Vögel wie Fasane oder Rebhühner.

Goldschakal und Nilgans künftig im Jagdgesetz

In das Jagdgesetz aufgenommen wird auch der Goldschakal. Der Räuber, der ähnlich wie der Wolf in Rudeln jagt, sei eine „neue invasive Art, die über Ungarn und das Burgenland nach Niederösterreich kommt“, so Metzker. Künftig darf der Goldschakal mit einer Schonzeit von April bis Juni bejagt werden.

Ebenso in das Jagdgesetz aufgenommen wird die Nilgans, die dem Landesjägermeister zufolge derzeit vor allem in den westlichen Bundesländern ein Thema sei und sich entlang von Flüssen wie der Donau Richtung Osten ausbreite. „Wir gehen davon aus, dass sie sich in den nächsten Jahren deutlich stärker verbreiten wird und wahrscheinlich die eine oder andere heimische Gans verdrängen wird.“ Darum habe man „vorausschauend“ geregelt, dass sie in Zukunft bejagt werden kann.

Durch die Novelle des Jagdgesetzes wird zudem der Einsatz von Drohnen klarer geregelt. Diese können künftig nicht nur für die Rettung von Rehkitzen, sondern auch zur Zählung von Tierbeständen und für Wildschadenserhebungen genutzt werden.

Reagiert wird auch auf klimatische Veränderungen. Die Schusszeiten für Rehwild in Weingärten werden auf 1. April vorverlegt. „Die gesamte Vegetation startet früher. Auch beim Wein ist der Austrieb der Reben etwas früher. Und da ist es ganz, ganz wichtig, das Rehwild zu regulieren“, sagte Schmuckenschlager.

WWF kritisiert neue Regeln für Wolfsabschüsse

Die Novelle soll am 20. November im Landtag beschlossen werden und Mitte Jänner in Kraft treten. „Das sind alles Änderungen, die mit Erfahrungen in der Praxis zu tun haben“, sagte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Es gebe dadurch nicht mehr Bürokratie, sondern Regelungen würden „im Sinne der Bevölkerung einfacher gemacht“.

Kritik an der vorgesehenen Änderung der Regeln für Wolfsabschüsse kam am Montag vom WWF. „Diese Pläne widersprechen eindeutig den europäischen Rechtsvorgaben“, sagte Christian Pichler, Experte der Naturschutzorganisation. Bemängelt wurde, dass für Abschüsse keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Dies entbehre „jeder fachlichen und rechtlichen Grundlage“ und öffne „willkürlichen Tötungen Tür und Tor“.

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orf.at vom 05.11.2025

Wildtiere bescheren Stadtjägern mehr Arbeit

Rehe, die an Rosen knabbern, und Marder, die sich auf dem Dachboden einnisten – solche Begegnungen gibt es längst nicht mehr nur auf dem Land. Auch in Linz sind Wildtiere zunehmend unterwegs. Besonders häufig kommt es in letzter Zeit zu Wildunfällen mit Feldhasen.

Obwohl in der Innenstadt keine aktive Jagd betrieben wird, sind die Stadtjäger regelmäßig im Einsatz. Die meisten Einsätze in der Stadt würden mit Wildunfällen zusammenhängen, sagte Kurt Öller, Stadtjäger in Linz. Besonders häufig betreffe das Hasen, die mittlerweile in fast jedem Park der Stadt anzutreffen seien. Meistens würden die Tiere nachts überfahren. Die Aufgabe der Stadtjäger sei es, sie anschließend zu holen.

Auch beim Oberösterreichischen Landesjagdverband häufen sich die Meldungen über Wildtiere in städtischen Gebieten. Laut Christopher Böck, Wildbiologe beim Landesjagdverband, gebe es dafür mehrere Gründe.

Einerseits seien viele Lebensräume außerhalb der Siedlungen sehr intensiv genutzt, andererseits entwickle sich die Natur in den Städten zunehmend positiv. Städte würden für viele Tierarten attraktiver werden, und die Wildtiere hätten gelernt, mit den neuen Bedingungen umzugehen.

Anfüttern streng verboten

Viele würden die Tiere anfüttern, und das auch mit dem falschen Futter, wie etwa mit Obstresten oder verschimmeltem Brot, hieß es. Das Füttern jagdbarer Wildtiere sei aber nach dem Jagdgesetz verboten, so Böck.

Als nicht jagdausübende Person dürfe man daher Tiere wie Stockenten, Ringeltauben oder Rehe nicht füttern. Auch wenn der Wunsch, den Tieren zu helfen, gut gemeint sei, kann er leicht Schaden anrichten – etwa, wenn ungeeignetes Futter verwendet wird, so der Wildbiologe weiter.

Wildtiere fernhalten

Wildtiere lassen sich meist mit einfachen Mitteln vertreiben, ganz ohne ihnen zu schaden. Die Fachleute empfehlen verschiedene Methoden: So können kleine Netzbeutel mit Menschenhaar oder Schafswolle aufgehängt werden, deren Geruch Rehe fernhält. Auch ein laufendes Radio kann helfen, die Tiere abzuschrecken.

Für Pflanzen wie Salat und Rosen gibt es spezielle Verbissschutzmittel, die das Anknabbern verhindern. Auf lange Sicht bietet jedoch nur ein ausreichend hoher Zaun zuverlässigen Schutz.

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orf.at vom 28.10.2025

Erneut Wolf im Bezirk Zwettl geschossen

Am Samstag ist im Bezirk Zwettl erneut ein „Problemwolf“ erlegt worden. Das gab das zuständige Amt der Landesregierung am Dienstag bekannt. Das Tier hatte sich wiederholt einem Siedlungsgebiet genähert.

Schon in den Tagen und Wochen vor der Entnahme sei es untertags zu Sichtungen und Annäherungen in unmittelbarer Nähe von Häusern gekommen, heißt es in einer Aussendung. Auch Vertreibungen änderten laut Aussendung nichts an den Annäherungen an bewohnte Gebäude. Die Entnahme des Wolfes sei dem Land Niederösterreich innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet worden, eine Begutachtung durch Sachverständige des Landes sei umgehend erfolgt, heißt es.

„Wenn sich Problemwölfe bei uns Siedlungen nähern und damit die Sicherheit der Menschen bedrohen, dann dürfen sie natürlich vertrieben und erlegt werden. Denn die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen“, betonte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) am Dienstag.

Erster „Problemwolf“ erst vor Kurzem erlegt

Die Niederösterreichische Wolfsverordnung wurde im Herbst des Vorjahrs einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ in der Landesregierung beschlossen. Die Voraussetzungen für einen Abschuss waren laut dieser Wolfsverordnung nun gegeben. Erst Anfang Oktober wurde erstmals in Niederösterreich ein „Problemwolf“ erlegt – mehr dazu in Erstmals Wolfsabschuss in Niederösterreich (noe.ORF.at; 3.10.2025).

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krone.at vom 18.10.2025

Abprallende Schrotkugeln verletzten Treiber (16)

Wegen eines Jagdunfalles mussten in Kärnten die Polizei Ebenthal und das Rettungshelikopterteam des C11 am Samstag ausrücken.

Im Zuge einer Treibjagd kam es am Samstag im Bezirk Klagenfurt-Land zu einem Jagdunfall. Gegen 12.30 Uhr erlegte ein 23-jähriger Jäger mit seiner Schrotflinte einen Feldhasen. Abprallende Schrotkugeln trafen jedoch auch einen 16-jährigen Treiber, der etwa 40 Meter weiter weg stand, am Oberkörper.

Der Verletzte wurde vom Team des Rettungshubschraubers C11 auf der Unfallstelle erstversorgt und in das Klinikum Klagenfurt geflogen.

Gegen den Schützen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die beiden Jagdwaffen wurden sichergestellt. Ein durchgeführter Alkovortest verlief negativ.

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orf.at vom 15.10.2025

Wölfe: Mühlviertel bleibt Brennpunkt

Immer wieder sorgen Wolfsichtungen für Unsicherheit – zuletzt in Ulrichsberg (Bezirk Rohrbach), wo ein Landwirt einen Wolf durch lautes Rufen vertreiben konnte. Alle vier Wolfsrudel, die derzeit in Oberösterreich bekannt sind, halten sich im Mühlviertel auf.

Gegen 4.30 Uhr wurde der Landwirt Peter Stöbich aus Ulrichsberg auf das Läuten der Kuhglocken aufmerksam: „Die Kühe sind von der Weide in Richtung Hof gelaufen und der Wolf hinterher.“

Durch lautes Schreien versuchte der Landwirt, den Wolf zu vertreiben und die 20 Kühe zu schützen: „In so einer Situation fürchtet man in erster Linie als Landwirt um seine Nutztiere und dann erst um das eigene Leben.“

Wolf kehrte zurück

Der Wolf ließ sich vertreiben – kehrte aber wieder zurück. Erst als der Bauer erneut laut schrie, sprang der Wolf über den elektrischen Zaun und verschwand. Bereits im Vorjahr hatte der Landwirt Bekanntschaft mit dem Wolf gemacht. Einmal verscheuchte er Kühe. Diese mussten mithilfe der Feuerwehr eingefangen werden. Zweimal sei der Wolf zudem gesichtet worden.

Vier Wolfsrudel in OÖ unterwegs

Derzeit seien vier Wolfsrudel in Oberösterreich wissenschaftlich bestätigt, heißt es aus dem Büro von Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP). Drei davon befinden sich demnach in der Grenzregion Mühl- und Waldviertel, eines im Böhmerwald. Rund 30 Wölfe sollen sich demnach zeitweise hierzulande aufhalten.

Bisher zwei Wölfe erlegt

Vor gut zwei Jahren trat die erste Wolfsmanagementverordnung in Kraft. Diese regelt verbindlich das Monitoring – also eine kontinuierliche Überwachung und Beobachtung, den Herdenschutz und die Regulierung. Seither wurden neun Wölfe zum Abschuss freigegeben. Zwei Risikowölfe wurden in der Region Mühlviertler Alm erlegt, beide im Bezirk Freistadt.

Die Fortpflanzungsrate liegt bei Wölfen bei etwa 30 Prozent, heißt es vom Wolfsmanagement Oberösterreich. Das könne eine Verdoppelung der Population alle zwei bis zweieinhalb Jahre bedeuten.

Sichtung und Vergrämung sofort melden

Der Wolf in Ulrichsberg wurde von den Wolfsbeauftragten als Risikowolf eingestuft. Sollte das Tier ein zweites Mal vergrämt werden, kann es zum Abschuss freigegeben werden. Langer-Weninger appellierte am Dienstag, jede weitere Sichtung oder Vergrämung sofort zu melden: „Jede Meldung wird ernst genommen und umgehend geprüft. Wir stehen an der Seite unserer bäuerlichen Familien und werden nicht zögern, bei Wölfen, die Jagd auf Nutztiere machen oder gefährliches Verhalten gegenüber Menschen zeigen, zu handeln.“

Die Wolfshotline ist rund um die Uhr erreichbar: +43 732/7720-11812 während der Amtsstunden und unter +43 664/60072-11812 außerhalb der Amtsstunden.

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orf.at vom 13.10.2025

Mann von Hirsch attackiert und schwer verletzt

Im Salzburger Stadtteil Leopoldskron ist es am Sonntag zu einem schweren Unfall in einem privaten Wildgehege gekommen. Dabei soll ein Hirsch einen Mann attackiert und schwer verletzt haben.

Das Rote Kreuz bestätigte den Vorfall gegenüber dem ORF am Sonntagabend. Der Mann soll gerade mit der Fütterung in dem Wildgehege beschäftigt gewesen sein, als der Hirsch auf ihn losging. Die alarmierten Rettungskräfte versorgten den Schwerverletzten vor Ort und brachten ihn anschließend ins Landeskrankenhaus in die Stadt Salzburg. Dort hieß es Montagvormittag, der Mann sei schwer verletzt, aber schwebe nicht in Lebensgefahr.

Laut letzten Informationen soll der Hirsch vor mehreren Wochen aus dem Gehege ausgebrochen und am Sonntag dorthin zurückgekehrt sein. Warum genau das Tier den Mann angriff, ist noch unklar. Weder Polizei noch Jägerschaft konnten nähere Angaben zu dem Vorfall machen, da es sich um ein privates Gehege handle.

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orf.at vom 08.10.2025

Auto und Lenker aus 54m Tiefe geborgen

Die sechstägige Suchaktion nach einem 72-Jährigen, der mit seinem Auto in den Kops-Stausee bei Partenen gestürzt war, ist zu Ende. Das Auto und der Leichnam des Lenkers wurden am Mittwoch gegen 15.45 Uhr an die Wasseroberfläche gebracht. Nach Angaben der Wasserrettung befand sich der Mann im Inneren des Fahrzeugs, das in 54 Metern Tiefe lag.

Nach einem insgesamt sechstägigen Großeinsatz konnte die Wasserrettung Vorarlberg gemeinsam mit mehreren Partnerorganisationen am Mittwochnachmittag das im Kops-Stausee versunkene Auto bergen. Das Fahrzeug wurde um 15.45 Uhr aus dem Wasser geholt – der 72-jährige Lenker befand sich im Inneren des Autos, teilten die Wasserrettung und die Landespolizei Vorarlberg am Mittwochabend mit. Die Spurensicherung durch die Kriminalpolizei ergab keine Hinweise auf Fremdverschulden.

Langer Großeinsatz

Seit dem Unfall am Donnerstagabend hatten die Einsatzkräfte mit mehreren Unterbrechungen im Einsatz gestanden. Insgesamt waren allein am Mittwoch über 20 Einsatzkräfte und sieben Taucher der Wasserrettung Vorarlberg, zwei Taucher der Tiroler Wasserrettung sowie drei Einsatztaucher des Einsatzkommandos Cobra beteiligt. Die Bergung erfolgte mithilfe eines von der Feuerwehr organisierten Krans.

Schwierige Bedingungen bei Suche und Bergung

Die Einsatzbedingungen waren äußerst schwierig: In einer Tiefe von rund 54 Metern herrschte nahezu keine Sicht, was die Arbeit der Taucher erheblich erschwerte. Die Polizei ermittelt derzeit den genauen Unfallhergang und rekonstruiert die Abläufe.
Am 2. Oktober 2025, gegen 20:00 Uhr, ereignete sich im Bereich des Stausees Kops in Partenen ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 72-jähriger Jäger aus Vorarlberg fuhr mit seinem Pkw über die Kopserstraße in Richtung Staumauer des Kopsstausee, um in weiterer Folge über diese zu seiner Jagdhütte zu gelangen. Dazu öffnete er mittels Schlüssel die abgeschrankte Straße, welche direkt über die Staumauer verläuft. Unmittelbar nach der Überfahrt der Staumauer kam er aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug stürzte über eine steile Böschung und versank in weiterer Folge im Stausee. Ein weiterer nachkommender Jäger bemerkte wenige Minuten später das Scheinwerferlicht im Wasser und verständigte umgehend die Einsatzkräfte. Seitdem werden umfassende Suchmaßnahmen durchgeführt. Im Einsatz standen zahlreiche Einsatzkräfte, unter anderem die Feuerwehren Galtür, Partenen, Landeck und Rietz, die Betriebsfeuerwehr der Illwerke sowie die Berufsfeuerwehr Innsbruck mit Spezialtauchern und Telekran. Unterstützung erfolgte durch mehrere Einheiten der Wasserrettung, das Rote Kreuz und das Kriseninterventionsteam. Die Suchmaßnahmen mussten nachts vorübergehend eingestellt werden und werden am Vormittag des 03. Oktober 2025 fortgesetzt. Die Arbeiten gestalten sich aufgrund einer Sichtweite von lediglich wenigen Zentimetern sowie der niedrigen Wassertemperaturen äußerst schwierig. Ein Tauchroboter ist bei der Suche im Einsatz. Bislang konnten weder das Fahrzeug noch der Lenker lokalisiert werden.

Laut Polizei-Pressesprecher Fabian Marchetti haben die Taucher Seile am Fahrzeug angebracht, um anschließend Ballons zu befestigen, die das Auto mithilfe von Auftrieb an die Wasseroberfläche brachten.

Der Stausee misst laut Bezirksfeuerwehrinspektor Karl-Heinz Beiter von der tiefsten Stelle bis zur Oberfläche rund 85 Meter. Die Auswertung der Messungen mit einem Spezialgerät waren schwierig und aufwendig. Die Bergung musste daher mehrmals unterbrochen werden.

Von der Fahrbahn abgekommen

Der bei dem Unfall ums Leben gekommene, 72-jährige Vorarlberger ist laut Polizei am Donnerstagabend gegen 20.00 Uhr mit seinem Auto über die Kopserstraße in Richtung Staumauer gefahren, um über diese zu seiner Jagdhütte zu gelangen. Unmittelbar nach der Überfahrt kam er aus noch unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug stürzte über eine steile Böschung und versank im Stausee. Ein nachkommender Jäger bemerkte wenige Minuten später das Scheinwerferlicht im Wasser und verständigte umgehend die Einsatzkräfte, ein Großeinsatz wurde gestartet.

Vorarlberger und Tiroler Einsatzkräfte

Der Stausee liegt auf Vorarlberger Gebiet nahe der Grenze zu Tirol. Im Einsatz standen zahlreiche Einsatzkräfte aus Vorarlberg und Tirol, unter anderem die Feuerwehren Galtür, Partenen, Landeck und Rietz, die Betriebsfeuerwehr der illwerke vkw sowie die Berufsfeuerwehr Innsbruck mit Spezialtauchern und Telekran. Auch mehrere Einheiten der Wasserrettung und des Roten Kreuzes waren im Einsatz. Das Kriseninterventionsteam war am Donnerstag vor Ort.

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wildbeimwild.com vom 06.10.2025

Es gibt kein öffentliches Interesse, das die Jagd zu erfüllen hätte

Im Rahmen einer Anhörung zur jagdlichen Befriedung von Grundstücken in Österreich beantwortete Prof. Dr. Josef Reichholf Fragen.

1. Welche Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht? Wie gewährleistet die Jagd die öffentlichen Interessen der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden?

Das ökologische Gleichgewicht ist eine Vorstellung, welche die Jäger selbst dazu entwickeln, welche Wildarten in welchen Bestandsgrössen in ihren Revieren leben sollen. Mit einem sich ohne jagdliche Eingriffe einstellenden, dynamischen Naturzustand (der meist mit dem Ausdruck «ökologisches Gleichgewicht» gemeint wird) hat das wenig bis nichts zu tun. Denn es liegen Nutzungsinteressen zugrunde, und nicht etwa eine sich möglichst selbst regulierende Natur.

Infolgedessen haben Naturschützer andere Vorstellungen vom ökologischen Gleichgewicht als Jäger. Der Zustand, der sich ohne nutzungsorientierte Eingriffe seitens der Jäger einstellt, kommt einem natürlichen ökologischen Gleichgewicht auf jeden Fall näher als ein von jagdlichen Interessen gelenkter.

Die öffentlichen Interessen in Bezug auf Biodiversität, speziell Artenreichtum, differieren sehr stark bezüglich der bejagbaren Arten und ihrer Häufigkeit. Denn diese werden von den Jägern so zu steuern versucht, dass die Bestände des Nutzwildes möglichst gross sind und bleiben, während die in der Jägersprache «Raubwild» und «Raubzeug» genannten Arten dezimiert bis lokal/regional oder grossflächig ausgerottet wurden bzw. an ihrer Wiederausbreitung gehindert werden (Luchs, Wolf, Braunbär bezüglich der Wiederkehr; Fuchs, Marderarten und grössere/grosse Greifvögel sowie die Krähenvögel bezüglich der Häufigkeit).

Artenzusammensetzung und Häufigkeit der verschiedenen Wildarten weichen daher in so gut wie jedem Jagdrevier grundsätzlich von einem Zustand ab, der sich ohne Bejagung einstellen würde. Hinzu kommt, dass die Bejagung die davon betroffenen sowie ihnen ähnliche, jedoch vollständig geschützte Arten (sehr) scheu macht, sodass sie für die Öffentlichkeit kaum/schlecht oder nur auf grössere Entfernung zu beobachten und erleben sind. Jagd macht das Wild scheu.

Das hat auch Konsequenzen auf die ökologischen Wirkungen der dadurch scheu gemachten Arten: Die Mehrzahl (Säugetiere; jagdlich: Haarwild) versucht sich durch weitgehende nächtliche Aktivität den jagdlichen Nachstellungen zu entziehen. Dies führt zu einem stark erhöhten Risiko von Wildunfällen, wenn die Tiere in der späten Dämmerung und nachts über Strassen wechseln. Teile des möglichen Lebensraumes der bejagten Haarwild- und Vogelarten können wegen der übergrossen Scheu von diesen Tieren nicht genutzt werden. Das macht einerseits die seltenen Arten noch seltener und fördert andererseits die Wildschäden durch Ansammlung des Wildes in störungsarmen Zonen. Solche versuchen viele Jäger mithilfe von Fütterungen/Kirrungen einzurichten.

Wildschäden, die über Bagatellschäden hinausgehen, verursachen die jagdlich gehegten „Schalenwildarten“ (Wildschwein, Reh, Rothirsch sowie lokal einige andere Arten), deren Bestände entweder aufgrund direkter Hegemassnahmen (Fütterungen, speziell im Winter; Hegeabschüsse zur Bestandsaufbesserung etc.) überhöht sind (è Schalenwildproblem, seit Jahrzehnten ungelöst, da die Bestände auf hohem Niveau bleiben, weil sie durch jagdliche Massnahmen dort gehalten werden) oder, wie im Fall des Wildschweins, grossräumig von der massiven Ausweitung des Maisanbaus profitieren (Mais = Schweinefutter) und es in der entscheidenden Zeit des starken Anwachsens der Wildschweinbestände viel zu geringen Abschuss gegeben hatte, weil nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ihr Fleisch zu stark radioaktiv kontaminiert war. Die Jagd versucht zwar über Abschussplanung, das Schalenwildproblem in den Griff zu bekommen, jedoch offenbar unzureichend, da dieses Problem auch nach Jahrzehnten alles andere als gelöst ist.

Der Artenreichtum hat hingegen bei jenen Arten/Gruppen zugenommen, die in der jüngeren Vergangenheit von der Jagd ausgenommen und unter Schutz gestellt wurden, wie bei den (grösseren/grossen) Greifvögeln (Adler, Grossfalken), Reihern und einigen anderen Arten. Ohne die Unterschutzstellung auf EU-Ebene hätte der Wolf keine Chance auf eine Rückkehr gehabt. Das Schicksal von Luchs oder des wieder zuwandernden Goldschakals hängt nicht von der Eignung der Kulturlandschaft für diese Arten ab, sondern davon, ob die Jäger sie überleben lassen. Die verbreitete Ablehnung der Rückkehr «grosser Beutegreifer» und die sehr oft völlig ungerechtfertigten Abschüsse von Hunden und Katzen drücken ganz klar aus, dass das jagdliche Ziel nicht die Vermeidung von Wildschäden oder die Regulierung der Wildbestände auf das ökologisch richtige Niveau ist.

Abgesehen von der Gewinnung von Wildfleisch (Wildbret) und in Einzelfällen von Sonderabschüssen gibt es also kein öffentliches Interesse, das die Jagd zu erfüllen hätte. Selbst die Minderung bzw. Vermeidung von Wildschäden, die Besitzer von Grund und Boden fordern, gelingt im österreichischen und deutschen Revierjagdsystem offensichtlich bei weitem nicht so wie angestrebt.

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2. Welche Auswirkungen hätte die von den Beschwerdeführern intendierte Nichtbejagung und Einstellung von Wildhegemassnahmen auf die oben angeführten öffentlichen Interessen? Welcher Unterschied besteht dabei zwischen einer grossflächigen, den gesamten Lebensraum von Wildtieren erfassenden und einer «inselhaften», lediglich einzelne Grundstücke erfassenden, Nichtbejagung?

Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Massnahmen zur Wildhege auf diesen haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen «inselhaft» in der Landschaft liegen. Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf grösseren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Grossstädten (Berlin gilt als «Hauptstadt der Wildschweine», aber auch als «Hauptstadt der Nachtigallen») ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als freilaufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine grossflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit grösserer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der jagdfreie Kanton Genf.

Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich, widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder fast identischen Wildarten, wie sie auch bei uns vorkommen. Dass mehr als eine Milliarde Menschen praktisch ohne Jagd auf Wildtiere mit diesen zusammenleben können, drückt in aller Klarheit aus, dass es an der Grundeinstellung der Bevölkerung liegt, ob überhaupt gejagt wird, und wenn ja, wo und wie.

Die angestrebte Jagdfreistellung von Privatgrundstücken ermöglicht zudem, objektiv zu überprüfen, wie die Wildtiere in ihren Vorkommen und Häufigkeiten darauf reagieren. Das kann nur im Interesse der Jagd sein, wenn sie über die Auswirkungen der Freistellung Beweise für ihre Ansicht erhält. Jagdpolitisch sollten solche Testgebiete daher geradezu wünschenswert sein.

3. Welchen Einfluss übt das Wild auf land- und forstwirtschaftliche Kulturen aus? Ab welcher Häufigkeit und Schwere spricht man von Wildschäden? Wie stellen sich der Wildeinfluss und die Wildschadenssituation in Niederösterreich dar?

Die Einflüsse des Schalenwildes auf land- und forstwirtschaftliche Kulturen lassen sich nicht allgemein, auch nicht über die sogenannte, zumeist kaum mehr als grob abgeschätzte Wilddichte festlegen. Zu sehr beeinflussen örtliche Gegebenheiten und Veränderungen (wie etwa die enorme Ausweitung des Maisanbaus in Deutschland in den letzten Jahrzehnten auf 2,5 Millionen Hektar) die Attraktivität der Flächen für das Wild und dessen Scheu bzw. das, was die häufig in Wäldern liegenden Ruhezonen bieten. Die durch intensive Bejagung vergrösserte Scheu verstärkt den Wildverbiss im Wald. Das haben z. B. die Verhältnisse im nordostdeutschen Hügelland der «Brohmer Berge» (Vorpommern) der Deutschen Wildtier Stiftung gezeigt, in denen die Jagd stark reduziert worden ist, um die heimischen Wildtiere erlebbar zu machen.

Zu den speziellen Verhältnissen in Niederösterreich: Generell gilt, dass sich die Wildbestände unterschiedlich auf offene Fluren und Wälder auswirken. Unbejagte Flächen sollten vom Wild bevorzugt werden und somit unter Umständen sogar in der Umgebung die Wildschäden vermindern. Wer auf seinem Grund keine Jagd haben will, trägt zwangsläufig die Folgen von mglw. darauf erhöhten Wildschäden. Wiederum ist jedoch auf die von der Bejagung ausgenommenen Dörfer und Städte zu verweisen, in denen es offensichtlich nicht zu erhöhten Wildschäden kommt, auch nicht durch die von den Jägern besonders bekämpften Raubwildarten, wie Fuchs und Marder. So leben in München fünf- bis zehnmal so viele Füchse und Marder pro Quadratkilometer (unbejagter) Stadtfläche wie im bejagten oberbayerischen Umland. Ähnliches gilt zahlreichen Berichten zufolge für Wien (und für alle Grossstädte in Mitteleuropa). Die draussen im bejagten Gebiet stark verminderten Fuchs- und Marderbestände haben zur Folge, dass sich Mäuse stärker vermehren und damit die Häufigkeit von Zecken stark steigern können. Dass Füchse, Marder und Greifvögel, wie Mäusebussarde, von Mäusen leben und die starke Bejagung dieser Beutegreifer damit den Mäusen zugutekommt, wird in Jagdkreisen offenbar nicht berücksichtigt. Wie langjährige eigene Untersuchungen ergeben haben, hängt die Zeckenhäufigkeit eng von der Mäusehäufigkeit in Wäldern ab. Das hat dann sogar Folgen für die Gesundheit der Menschen (Borreliose, FSME-Virusfieber).

Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen lassen sich durch entsprechend geschulte und hinreichend objektive Gutachter ziemlich zutreffend ermitteln. Eine 100-prozentige Freiheit von Produktionsverlusten an frei lebenden Tieren gibt es nicht. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums setzt voraus, dass im Interesse der Allgemeinheit auch Wildtiere in der Kulturlandschaft leben können sollten, und zwar in erlebbaren Häufigkeiten. Dementsprechend ist auch das Verfahren, Wildschäden im Wald zu ermitteln, fachlich sehr umstritten. Erstens handelt es sich beim allergrössten Teil der Wälder nicht um Naturwald, sondern um gepflanzte Forste, deren Baumarten keineswegs immer, oft sogar ziemlich wenig, den standortgemässen Verhältnissen entsprechen. Eine Entwicklung, die Naturverjüngung zulässt, verträgt jedoch ungleich mehr Wildverbiss als in Reih und Glied gepflanzte, standortfremde Bäumchen. In jeder Naturverjüngung gehen fast alle der Zehntausende Jungbäume (Sprösslinge) durch Konkurrenz untereinander zugrunde. Wildverbiss wirkt sich nahezu nicht aus.

Das beweisen die auf grossen Flächen völlig sich selbst überlassen aufwachsenden Baumbestände auf den Inseln und Anlandungen in den Stauseen am unteren Inn (Oberösterreich & Bayern), die inklusive Biber und ihrer Tätigkeit als echte Urwälder aufwachsen. Wo aber einzelne Tannen in Fichten- oder Buchenforsten nachgepflanzt werden, führt schon ein unbejagbar geringer Rehwildbestand zu Verbissausfällen. Eine schablonenhafte Festlegung wird den Gegebenheiten und Entwicklungen in der Natur daher nicht gerecht.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die zusätzlich zu den Ortschaften entstehenden, inselartig unbejagten Flächen in dieser Hinsicht keine Änderung bewirken. Denn sie sind in Bezug auf die insgesamt im Gebiet in der Region vorhandene, nicht bejagte Fläche zu werten.

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4. Welche äusseren Faktoren beeinflussen den Wildeinfluss bzw. die Wildschadenssituation? Durch welche Massnahmen könnten Wildschäden angesichts dieser Faktoren und innerhalb des – durch die vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen – begrenzten Lebensraumes des Wildes bestmöglich vermieden bzw. reduziert werden?

Aus den Ausführungen zu Punkt 3 geht bereits hervor, dass sich Wildverbiss und davon verursachter Schaden nicht einfach von der Bestandsgrösse der betreffenden Wildtierarten ableiten lassen. Hinzu kommt eine Gegebenheit, die in diesem Punkt völlig zu Recht mit angeführt wird, nämlich die «vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen». Gemeint sind die davon ausgehenden Störungen des Wildes, das keine Ruhe mehr findet. Der Freizeit- und Erholungsbetrieb dringt in die letzten Winkel der Wälder und Berge. Doch – und das ist nachdrücklich zu betonen – die davon verursachten Störungen sind eine Folge der Scheu, die von der Bejagung verursacht worden ist. Das beweisen wiederum die Wildtiere in den Grossstädten (und in Grossregionen wie Indien) und der sogenannte Nationalparkeffekt. Den stärksten Kontrast zur (tatsächlich nicht) «normalen Scheu» der Wildtiere bietet das militärische Übungsgelände. Wo Krieg gespielt, auf die Tiere aber nicht scharf geschossen wird, geht es ihnen am besten. Die Truppenübungsplätze übertreffen an Bedeutung für den Artenschutz die Naturschutzgebiete bei uns bei weitem.

Die hohe Störanfälligkeit des Schalenwildes vergrössert hingegen das Risiko gravierender Wildschäden, da ein zu grosser Teil der freien Natur den Störungen ausgesetzt ist, die das Wild zu häufigen Fluchten und zur Konzentration an wenigen Stellen zwingen. Zahlreiche Revierinhaber teilten in Gesprächen mit, dass sie ihr Wild gezielt zu Stellen zu locken versuchen (mit Fütterung/Kirrung), die nicht gestört werden. Verminderte Scheu würde die Nahrungsaufnahme stärker in der Fläche verteilen und damit die Wildschäden mindern.

«Es wäre aufschlussreich, festzustellen, wie sich die Verhältnisse entwickeln, wenn in der freien Natur Flächen vorhanden sind, die nicht bejagt werden.»

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orf.at vom 03.10.2025

Erstmals Wolfsabschuss in Niederösterreich

Im Bezirk Zwettl ist am Mittwoch erstmals in Niederösterreich ein „Problemwolf“ erlegt worden. Der Abschuss sei im Einklang mit der Wolfsverordnung des Landes erfolgt, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landeshauptfrau-Stellvertreters Stephan Pernkopf (ÖVP).

Das Tier soll eine Schafherde bedroht haben, die bereits einige Tage zuvor von einem Wolf angegriffen worden war. Daraufhin wurde es auf Grundlage der Niederösterreichischen Wolfsverordnung am Mittwoch von einem Jäger erlegt.

Die angegriffene Nutztierherde sei mit einem höheren Zaun als in der Wolfsverordnung vorgesehen gesichert gewesen. Zudem sei ein Untergrabschutz angebracht gewesen. Nach dem ersten Angriff habe sich der in der Folge geschossene Wolf erneut unter 100 Meter der Herde angenähert, hieß es seitens des Landes.

„Die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich Problemwölfe Siedlungen an oder bedrohen und töten durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt und entnommen werden", betonte Pernkopf in einer Aussendung.

Wolfsverordnung vor einem Jahr verschärft

Die seit April 2023 geltende Wolfsverordnung wurde erst im Vorjahr in einer Sitzung der Landesregierung einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ verschärft. Nähert sich ein Wolf einer Siedlung, bewohnten Gebäuden, Stallungen oder Gehöften in Streulagen auf unter 100 Meter und lässt sich nicht vergrämen, darf er etwa sofort entnommen werden. Eine Tötung ist zudem bei sachgerechtem Herdenschutz bereits ab dem ersten Riss möglich – mehr dazu in Tötung von Wölfen soll erleichtert werden (noe.ORF.at; 19.10.2024).

Die Tötung des Tieres fand laut Aussendung verordnungskonform statt und wurde dem Land Niederösterreich innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet. Die Begutachtung durch Sachverständige des Landes sei umgehend erfolgt, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landeshauptfrau-Stellvertreters.

Österreichweit wurden heuer bereits elf Wölfe geschossen, seit 2023 sind es 38. Eine DNA-Probe des nun getöteten Tiere soll nun ausgewertet werden, um zu wissen, ob der Wolf zu einem Rudel gehört oder nur auf Durchzug war. In Niederösterreich gab es heuer bisher 48 Fälle, in denen Nutztiere nachweislich von Wölfen gerissen wurden.

„Klares Signal für Schutz und Sicherheit“

Laut der Landwirtschaftskammer Niederösterreich zählt das Waldviertel zu den Hauptschadensgebieten des Wolfes. Die Tiere würden „immer näher an Dörfer, Höfe und Siedlungsbereiche“ vordringen, dieses Verhalten könne nicht toleriert werden.

Die „Entnahme eines Problemwolfs“ sei ein „klares Signal für den Schutz und die Sicherheit von Mensch und Tier", hieß es in einer Aussendung am Freitag. „Der Schutz der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Betriebe hat Vorrang“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Johannes Schmuckenschlager.

Kritik des WWF

Kritisch äußerte sich der WWF. Die Umweltschutzorganisation erachtet die Wolfsverordnung als rechtswidrig, weil für einen Abschuss keine eigene behördliche Genehmigung erforderlich ist und somit auch keine Möglichkeit bestehe, entsprechende Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen. Hierzulande seien in den vergangenen Jahren 45 Wölfe getötet worden. „Bei einem Bestand von lediglich neun Rudeln und rund 100 Tieren hat Österreich damit die höchste Abschussquote in der gesamten EU“, hielt der WWF in einer Aussendung fest. Plädiert wurde für eine Herdenschutz-Offensive.

Der Geschäftsführer des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes, Leopold Obermair, verwies am Freitag im Interview mit noe.ORF.at darauf, dass die Wolfspopulation in Europa zunehme. Er rechnet daher damit, dass auch die Konflikte mehr werden. „Ich bin froh, dass wir in Niederösterreich eine klare rechtliche Regelung haben. Wir werden als Jägerschaft die Landwirtschaft und die Bevölkerung entsprechend schützen“, so Obermair.

FPÖ fordert noch leichteren Abschuss

Die FPÖ forderte in einer Aussendung, dass Abschüsse von Wölfen „noch leichter ermöglicht werden“ müssen. Denn problematische Wildtiere würden grundsätzlich mehr und erschweren somit einen Betrieb einer Landwirtschaft, kommentiert Landwirtschaftssprecher Alexander Schnabel. Die EU sei „jetzt an der Reihe, den Schutzstatus des Wolfes zu senken.“

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orf.at vom 02.10.2025

Wölfe haben Angst vor Menschen

Wölfe behalten ihre Furcht vor Menschen auch dort, wo sie unter Schutz stehen. Das zeigt eine neue Studie. Die Raubtiere meiden gezielt menschliche Nähe, selbst in Gegenden, wo sie kaum direkte Bedrohung erfahren.

Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der Wildtierökologin Liana Zanette von der Western University im kanadischen London beobachtete Wölfe in einem großen Gebiet in Polen. Mit versteckten Kamera-Lautsprecher-Systemen zeichnete das Team auf, wie Wölfe auf unterschiedliche Geräusche reagierten – darunter Hundegebell, ruhige menschliche Stimmen und zur Kontrolle auch Vogelrufe.

Das Ergebnis: Die Wölfe flohen beim Klang menschlicher Stimmen mehr als doppelt so häufig und verließen den Ort rund doppelt so schnell wie bei harmlosen Naturgeräuschen. Auch Beutetiere der Wölfe wie Wildschweine und Rehe reagierten ähnlich empfindlich.

„Wölfe sind nicht die Ausnahme, wenn es darum geht, Angst vor Menschen zu haben – und sie haben allen Grund dazu“, sagt Zanette. Menschen töten global gesehen große Raubtiere wie Wölfe laut Studie im Schnitt neunmal häufiger, als diese natürlicherweise sterben würden. Deshalb spreche man unter Biologen vom Menschen als einem „Superräuber“.

Furcht treibt Wölfe in die Nacht

Zugleich belegt die Studie, die im Fachjournal „Current Biology“ veröffentlicht wurde, dass diese Angst das Verhalten der Wölfe maßgeblich prägt – insbesondere den Tag-Nacht-Rhythmus. Im Untersuchungsgebiet, wo Wölfe streng geschützt sind, waren die Tiere fast fünfmal so nachtaktiv wie der Mensch.

Diese extreme Verlagerung sei keine regionale Ausnahme, sondern ein globales Muster: Weltweite Daten zeigen, dass Wölfe überall dort, wo Menschen leben, vor allem nachts aktiv sind. Die Studie erfolgte in der Tucheler Heide (polnisch Bory Tucholskie) einer großen Wald- und Heidelandschaft in Nordpolen.

Für Wölfe – wie für alle Tiere – gehe es mit Blick auf Nahrung um die Frage: „Wie komme ich an Futter, ohne selbst zur Beute zu werden?“, sagt Zanette. Dieses grundlegende Abwägen von Risiko und Belohnung sei der Schlüssel zum Verständnis von Mensch-Tier-Konflikten.

Gefahr trotz Schutzstatus

Zanette betont, dass gesetzlicher Schutz nicht automatisch bedeutet, dass Wölfe sicher vor menschlicher Tötung sind. In einigen EU-Ländern wie Frankreich ist es erlaubt, unter bestimmten Bedingungen bis zu rund 20 Prozent der Wolfspopulation pro Jahr zu entnehmen. Dennoch werde immer wieder vermutet, dass Wölfe durch Schutzmaßnahmen ihre natürliche Scheu verlieren – eine Annahme, die die aktuellen Daten nicht stützen. Die Beobachtungen zeigen vielmehr: Selbst dort, wo Wölfe streng geschützt sind, vermeiden sie bewusst Kontakt mit Menschen.

Wölfe, die sich Siedlungen von Menschen nähern oder auf Nahrungssuche in Dörfer vordringen, sind dem Forschungsteam zufolge nicht etwa mutig, sondern schlicht hungrig – und durch den Geruch oder die Verfügbarkeit von Lebensmitteln angelockt. „Die Lösung liegt darin, ihnen keinen Zugang zu unserem Essen zu geben – sei es in Form von Abfällen oder ungeschütztem Vieh“, so Zanette. Nur so ließen sich Konflikte langfristig vermeiden.

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orf.at vom 12.09.2025

Erneut Wolf in Kärnten geschossen

Am Freitag in den frühen Morgenstunden ist im Bezirk Villach-Land erneut ein Wolf geschossen worden. Laut Landespressedienst hielt sich das Tier in der Nähe von Wohn- und Stallgebäuden auf.

Der Abschuss sei ordnungsgemäß gemeldet worden. Ein Sachverständiger bestätigte, dass der Abschuss verordnungskonform erfolgt sei. Die abgeschlossene Begutachtung eines Sachverständigen des Landes habe ergeben, dass die Vorgaben des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten wurden.

Die Jagdausübungsberechtigten wurden darüber informiert, dass die Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen sei. In Kärnten wurden damit bereits 25 Wölfe geschossen, seit 2022 die erste Risikowolfsverordnung in Kraft trat.

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orf.at vom 05.09.2025

Land meldet erlegten Wolf

Laut Land Kärnten ist am Donnerstag ein „Schadwolf“ im Bezirk Spittal erlegt worden. Der Abschuss sei gemeldet worden und Sachverständige des Landes führten die Begutachtung durch. Es ist der 24. Wolf, der erlegt wurde, seit die erste Risikowolfsverordnung in Kraft trat.

Der Einstufung als Schadwolf ging laut Land Kärnten ein aktuelles Rissereignis vorher, das ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet und durch das Land begutachtet wurde. Die Jagausübungsberechtigten seien darüber informiert, dass die Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen sei.

Über 700 Nutztiere seien seit Inkrafttreten der ersten Risikowolfsverordnung durch einen Wolf gerissen worden, teilt das Land mit.

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orf.at vom 23.08.2025

Wolfsvergrämung mit Gummigeschoßen

Kärnten rühmt sich als Vorreiter beim Umgang mit dem Wolf und möchte von der EU mehr Eingriffsmöglichkeiten, die über die jetzigen Einzel-Abschüsse hinausgehen. Dass die EU den Schutzstatus von Wölfen zuletzt von „streng“ auf „geschützt“ reduzierte, könnte effizientere Vergrämungsmaßnahmen mit Gummigeschoßen erleichtern.

Während das Schießen von Wölfen Jägern vorbehalten bleibt, kann jeder jederzeit die Tiere vergrämen. Zweimalige optische oder akustische Reize reichen laut dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz aus, Abschüsse rechtlich zu rechtfertigen.

Welchen Effekt eine Vergrämung mittels Schmerz zum Beispiel durch Gummigeschosse, hätte, erläutert Albin Blaschka vom Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs: „Wenn ich einen Wolf habe, der schon in die Futterkonditionierung geht, sich wirklich öfters Menschen nähert, dann brauche ich einen starken Reiz mit Gummigeschoßen, mit Schmerzen, und das nicht nur einmal, sondern wiederholt, um den Wolf aus diesem Gebiet fernzuhalten.“

Regierung kann Maßnahmen festlegen

Die Kärntner Jägerschaft wollte sich dazu nicht in einem Interview äußern. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien eindeutig. Es gebe eine gute, juristisch haltbare Lösung. Um die EU-weit bisher streng geschützten Wölfe mit Gummigeschoßen zu vergrämen, müsste die Behörde zustimmen.

Im Alm- und Weideschutzgesetz heißt es dazu, dass die Landesregierung per Verordnung festlegen kann, welche Vergrämungsmaßnahmen geeignet sind, Wölfe von bewirtschafteten Almen und Weiden fernzuhalten. Jetzt allerdings noch mit dem Zusatz, ohne die Wölfe zu verletzen oder eben beim Vergrämen zu töten. Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) stand dem ORF Kärnten aus Termingründen für kein Interview zur Verfügung.

Umsetzung von EU-Gesetz bis 2027

Die Umsetzung wäre jedenfalls schwierig, räumt auch die Wissenschaft ein. „Die praktische Herausforderung bei dieser Verdrängung mit diesem Gummigeschoßen ist die, dass ich da auf mindestens 30 Meter an den Wolf heranmuss“, so Blaschka.

Besagtes EU-Gesetz, das den Schutzstatus von Wölfen von streng auf geschützt herabsetzt, müsse jedenfalls bis 15. Jänner 2027 auf Länderebene umgesetzt werden. Dann könnte auch die Vergrämung mit Gummigeschoßen rechtlich um einiges einfacher werden.

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orf.at vom 12.08.2025

Land: „Schadwolf“ in Hermagor erlegt

Am Samstag ist laut Mitteilung des Landes Kärnten ein „Schadwolf“ erlegt worden. Das Tier sei ordnungsgemäß gemeldet worden, Sachverständige führten eine Begutachtung durch.

Gemäß dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz (K-AWSG) sei vergangenen Samstag in den frühen Morgenstunden ein Schadwolf im Bezirk Hermagor erlegt worden, so eine Aussendung von LH-Stv. Martin Gruber (ÖVP). Der Abschuss sei nach einem versuchten Angriff auf eine Schafherde erfolgt.

Almgebiet wird nicht bekannt gegeben

In welchem Almgebiet der Wolf geschossen wurde, wird nicht bekannt gegeben, um Rückschlüsse auf die Identität des Schützen zu verhindern. Anfang August habe es auf der Alm bereits Risse durch einen Wolf gegeben, hieß es auf APA-Nachfrage vom Büro Gruber. Die Begutachtung vor Ort durch Sachverständige des Landes sei bereits erfolgt. Es könne daher bestätigt werden, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten worden seien, so die Aussendung. In Hermagor wurden bereits mehrere Wölfe erlegt.

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wildbeimwild.com vom 26.07.2025

Welttag gegen die Jagd

Stoppen wir die Hobby-Jagd! Sensibilisieren Sie sich am 11. November!

Als Teil einer globalen Bewegung sagen wir «Stopp» zur Hobby-Jagd!


Der Welttag gegen die Hobby-Jagd ist ein internationaler Tag, der das Bewusstsein für Wildtiere und ihren natürlichen Lebensraum schärfen soll. Indem wir mehr Menschen über die Bedürfnisse von Wildtieren aufklären, können wir uns besser um die Wildtiere kümmern, sowohl um die in freier Wildbahn als auch um diejenigen, die leider in Gefangenschaft leben.

Die Hobby-Jäger beenden nicht nur das Leben von Wildtieren, sondern stören auch das Gleichgewicht der Ökosysteme und bedrohen die Artenvielfalt. Jedes Wildtier, das zum Vergnügen getötet wird, ist ein grosser Verlust für den Rest der Natur. Der Welttag gegen die Hobby-Jagd erinnert uns daran, und wir glauben, dass Wildtiere ein Recht auf ein Leben in der Wildnis haben sollten.

Der Welttag gegen die Hobby-Jagd ist ein Tag, an dem die gesamte natürliche Artenvielfalt gefeiert wird, die die Welt um uns herum ausmacht. Vom grössten Wildtier bis zur kleinsten Pflanze spielt jeder seine Rolle und trägt zur Gesundheit unseres Planeten bei.

Jede jagdliche Aktivität der Hobby-Jäger ist eine massive Störung für die gesamte Flora und Fauna.

Wildtiere zu schützen bedeutet, das Gleichgewicht der Natur zu schützen. Wir müssen uns gemeinsam für ein nachhaltiges Ökosystem weltweit einsetzen.

Machen Sie am 11. November auf sich aufmerksam!

Zeigen Sie Ihre Haltung gegen die Hobby-Jagd, verschaffen Sie sich Gehör für den Schutz der Wildtiere! Unterstützen Sie diese Bewegung mit Ihrem Engagement. Fordern Sie die Abschaffung der Hobby-Jagd.

Der Schutz von Tieren und Natur ist die Garantie für unsere Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam Schritte unternehmen, um Wildtiere und Artenvielfalt nachhaltig zu schützen!

Schliessen Sie sich unserem Kampf gegen die Ausbeutung und Kommerzialisierung von Wildtieren an.

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wildbeimwild.com vom 18.07.2025

Wie wurde Leo Tolstoi zum Jagdgegner?

Leo Tolstoi, der bedeutende russische Schriftsteller und Philosoph, ist vor allem für seine Werke wie „Krieg und Frieden“ und „Anna Karenina“ bekannt.

Doch weniger bekannt ist sein tiefgreifender Wandel in Bezug auf die Jagd und den Umgang mit Tieren.


In seiner Jugend war Tolstoi ein begeisterter Hobby-Jäger. Die Jagd galt in der damaligen russischen Aristokratie als eine angesehene Freizeitbeschäftigung. Tolstoi selbst war von Natur aus aktiv und schätzte die Herausforderungen und die Freiheit, die mit der Jagd einhergingen. Diese Vorliebe spiegelte sich in seinen frühen Schriften wider, in denen er die Natur und das Leben in der Wildnis romantisierte.

Der entscheidende Wendepunkt in Tolstois Haltung zur Jagd geschah in der Mitte seines Lebens. Während er mit der Natur und den Prinzipien des Lebens tiefere Einsichten gewann, begann er, die immensen ethischen Fragen zu hinterfragen, die mit der Jagd verbunden sind.

Tolstoi entwickelte eine zunehmend vegetarische Philosophie, die von der Idee der Gewaltlosigkeit geprägt war. Er begann zu erkennen, dass die Jagd nicht nur grausam war, sondern auch moralisch bedenklich. In seinen späteren Schriften argumentierte er, dass es gegen die Grundprinzipien der Menschlichkeit sei, Tiere nur zum Vergnügen oder zur Zeitvertreibung zu töten.

Der Einfluss anderer Philosophen und die Lektüre von religiösen Texten trugen ebenfalls zu seinem Denkprozess bei. Tolstoi war stark von den Lehren Jesu geprägt, die die Nächstenliebe und den Respekt vor allen Lebewesen betonen. Diese Lehren führten ihn zu der Überzeugung, dass die Jagd als unethisch betrachtet werden sollte.

Die Lehren Jesu, wie sie im Christentum überliefert sind, umfassen eine Vielzahl von Aspekten, die oft als Kern seiner Botschaft angesehen werden. Dazu gehören die Liebe zu Gott und zum Nächsten, die Verkündigung des Reiches Gottes, die Betonung von Barmherzigkeit und Vergebung sowie die Aufforderung zur Umkehr und Nachfolge. Seine Lehren werden durch Gleichnisse und Reden, wie die Bergpredigt, vermittelt.

Ab den 1890er Jahren begann Tolstoi, seine Anti-Jagd-Haltung öffentlich zu vertreten. Er schrieb Aufsätze, in denen er seine Ansichten darlegte, und engagierte sich in der Tierschutzbewegung. Sein Einfluss reichte weit über Russland hinaus und inspirierte viele Menschen, über ihre eigenen Einstellungen zur Jagd und zum Tierschutz nachzudenken.

Leo Tolstois Weg vom leidenschaftlichen Jäger zum überzeugten Jagdgegner ist ein beeindruckendes Beispiel für den Einfluss von persönlichen Erfahrungen und ethischen Überlegungen auf den Wandel der Überzeugungen. Seine Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Werte und Handlungen kritisch zu hinterfragen und die Verantwortung gegenüber anderen Lebewesen zu erkennen. Tolstois Überzeugungen leben bis heute in den Prinzipien des Tierschutzes und der Gewaltlosigkeit weiter.

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orf.at vom 10.07.2025

Wolfsrisse in Finkenstein

Die Almbauern haben zuletzt wieder mehr Vieh auf die Almen getrieben. Die Bejagung des Wolfes zeige Wirkung, hieß es zuletzt. Doch ein Landwirt in St. Job in der Gemeinde Finkenstein beklagte nun, auf der Alm seien 35 Schafe durch Wolfsrisse verloren gegangen. Eine Bestätigung durch DNA-Proben steht noch aus, hieß es vom Land.

57 Schafe hat Landwirt Josef Oschounig vor einem Monat auf die Alm getrieben. Am vergangenen Wochenende brachte er die übrig gebliebenen rund 20 Tiere ins Tal. Ein Wolf dürfte die Herde mehr als halbiert haben: „Es geht um 35 Schafe von mir und von meinen Nachbarn. Es sind Baby-Schafe, trächtige, hochträchtige Schafe, Zuchttiere. An einem noch lebenden Schaf hat man die Krallenspuren gesehen. Das Tier mussten wir dann erlösen.“

„Wolf kam direkt zur Hütte“

Für einen Wolf, der auf der Korpitscher Alm an der Grenze zu Slowenien sein Unwesen treibe, gebe es zumindest einen Augenzeugen, sagte Oschounig: „Mein Vater war vorige Woche auf der Alm und der hat ihn persönlich gesehen. Der Wolf ist direkt zur Hütte gekommen, als mein Vater die Schafe gerade getrieben hat.“ Auch auf slowenischer Seite seien 70 Schafe gerissen worden.

30 Tage seien seine Schafe auf der Alm gewesen, sagte Oschounig. Laut Vorschriften der Agrarmarkt Austria (AMA), die für die Qualität und Kontrolle von Agrarprodukten zuständig ist, müssten die Schafe mindestens 60 Tage auf der Alm sein, um die Almförderung zu erhalten. „Diese Tage erfüllen wir heuer natürlich nicht. Und für die nächsten Jahre werden wir das erst sehen.“

Land: Noch fehlt Bestätigung für Schadwolf

Vom Land hieß es, man wisse von den Rissen, DNA Proben seien gezogen worden. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen Schadwolf handelt, werde es für das betroffene Gebiet eine Entnahmemöglichkeit gemäß des Alm- und Weideschutzgesetzes geben, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP).

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wildbeimwild.com.at vom 06.07.2025

Verwaltungsgerichtshof kippt Birkhuhnjagd – Ohrfeige für Oberösterreichs Jagdpolitik

Ein wichtiger Sieg für den Artenschutz: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt Tierschutz Austria in einem Grundsatzverfahren zur Birkhuhnjagd in Oberösterreich recht und erklärt eine Ausnahmebewilligung zur Bejagung geschützter Vogelarten für rechtswidrig.

Damit stoppt das Höchstgericht eine besonders fragwürdige Ausnahme vom Jagdverbot und rügt darüber hinaus die Bewilligungspraxis der oberösterreichischen Landesregierung scharf.

"„Das Höchstgericht macht damit unmissverständlich klar: Artenschutz steht über Jagdinteressen”", so Michaela Lehner, Leiterin der Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria.

VwGH urteilt klar: keine Jagd aus privaten Motiven

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Ausnahmegenehmigung, die Hobby-Jägern die Bejagung von Birkhühnern ausserhalb der Schonzeit erlauben sollte. In Oberösterreich ist das Birkwild ganzjährig geschont. Begründet wurde dies mit einem „privaten Zweck“ – für den VwGH jedoch gesetzeswidrig.

"Wer geschützte Arten bejagt, ohne die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, bricht das Gesetz – das hat nun auch das Höchstgericht bestätigt", so Michaela Lehner. "Ein Urteil, das somit über Oberösterreich hinaus richtungsweisend ist."

EU-Vogelschutz darf nicht umgangen werden

Der VwGH verweist klar auf die EU-Vogelschutzrichtlinie (Art. 9 Abs. 1): Ausnahmen vom Jagdverbot sind nur zu den in Art. 9 genau bestimmten Zwecken erlaubt und wenn es keine andere Lösung gibt. Diese Kriterien waren hier nicht erfüllt – der „private Zweck“ reicht dafür keinesfalls aus.

Oberösterreich braucht eine zukunftsfähige Wildtierpolitik

Tierschutz Austria setzt sich für einen modernen Zugang zur Einhaltung der Gesetze im Umgang mit geschützten Arten ein – auf Basis von Wissenschaft, Lebensraumerhalt und praxistauglichen Alternativen zur Jagd. Die Entscheidung des VwGH zeigt deutlich: "“Eine Neuausrichtung ist nicht nur möglich, sondern notwendig. Die Jagd auf bedrohte Arten ist prinzipiell verboten. Sie unterliegt den strengen Kriterien der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtline und darf nur nach einer strengen Einzelfallprüfung stattfinden ”", so Lehner abschliessend.

Anstatt den Abschuss streng geschützter Arten zu ermöglichen, sollten die Bundesländer, die in Gesetzgebung und Vollziehung für Natur- und Artenschutz zuständig sind, endlich auf wissenschaftlich fundiertes Monitoring, Lebensraumerhalt und Alternativlösungen setzen.

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orf.at vom 27.06.2025

Land lässt Wolf im Unterland bejagen

Die schwarz-rote Landesregierung hat erneut einen „Schadwolf“ zum Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung trat mit Freitag in Kraft, hieß es in einer Aussendung des Landes. Grund dafür waren in Summe vier tote Schafe in einem Almgebiet in der Wildschönau.

Acht Wochen lang bleibt die Verordnung in Kraft. Zuvor waren auf einer Alm im Bezirk Kufstein zwei tote Schafe gefunden worden. Zwei weitere Tiere mussten aufgrund der schweren Verletzungen notgetötet werden.

Nach Begutachtung durch die örtlich zuständigen Amtstierärzte bestand der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher, hieß es seitens des Landes. Die toten Schafe wurden Anfang vergangener Woche gefunden worden, die zwei anderen am Donnerstag.

Derzeit fünf Verordnungen in Kraft

Es ist bereits die siebente Abschussverordnung, die heuer in Tirol erlassen wurde. In zwei Fällen kam es letztlich zu Abschüssen. Neben der aktuellen Verordnung im Unterland sind noch zwei weitere im Ötztal sowie eine im Stubaital und eine in Osttirol aufrecht.

Wolfsmanagement bleibt Politikum

Erst am Donnerstag kritisierte die Opposition im Tiroler Landtag – mit Ausnahme der Grünen – das derzeitige Wolfsmanagement des Landes. Es brauche eine Gesetzesverschärfung, hieß es – mehr dazu in Forderung nach mehr Handhabe beim Wolf. Die Landesregierung will wiederum bis zum Almsommer 2026 eine Novelle des Jagdgesetzes umsetzen. Risikowölfe sollen demzufolge auch dann geschossen werden können, wenn sie vorher Tiere gerissen haben.

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orf.at vom 26.06.2025

Forderung nach mehr Handhabe beim Wolf

Die Opposition im Tiroler Landtag fordert mit Ausnahme der Grünen mehr Handhabe beim Wolfsmanagement. Das derzeitige Tiroler Wolfsmanagement gehe nicht weit genug, es brauche eine Gesetzesverschärfung nach Vorbild des Kärntner Modells, heißt es.

114 Schafsrisse beklagen die Tiroler Bauern innerhalb von 19 Tagen. Deshalb schlägt auch der Verein Weidezone Alarm. Die Stimmung bei den Almbauern sei mies, sagt Stefan Brugger, Obmann des Vereins Weidezone Tirol. „Der Sommer ist aus, wir sind im Stubaital bereits abgefahren nach 48 Stunden mit den Tieren auf der Alm.“ Auch in Osttirol habe es die Almbauern kurz nach dem Auftrieb schlimm erwischt, „ein Viertel der Herde ist dort vernichtet worden, 46 tote Schafe“.

Brugger sieht akute Gefahr in Verzug. Auch wenn laut einem Bericht des Landes Tirol im vergangenen Jahr die Wolfsnachweise sowie auch die Nutztierrisse zurückgegangen sind. Es würden auch immer weniger Tiere auf die Alm gebracht, entgegnet Stefan Brugger. Mitte Juni senkte der Europäische Gerichtshof den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Die Schutzstufe steht nun auf jener von Gams und Steinbock. Das erlaubt den Ländern mehr Möglichkeiten, den Wolf zu bejagen.

Abwerzger: Jäger agiert quasi in Notwehr

Dem Verein Weidezone geht die Tiroler Verordnung zu wenig weit, er fordert das Kärntner Modell. Die Oppositionsparteien FPÖ, Liste Fritz und NEOS unterstützen diese Forderung. In Kärnten werde der Wolf entnommen, bevor das Tier Schaden anrichtet, sagt FPÖ-Klubobmann Markus Abwerzger. Der Jäger agiere quasi in Notwehr. Wenn ein Jäger feststelle, dass ein Wolf kurz davor sei, Schaden anzurichten, dann dürfe er den entnehmen.

Liste Fritz und NEOS sehen dringenden Handlungsbedarf

Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint forderte zu einem schnellen Handeln auf. Wenn ein Raubtier wie der Wolf Nutztieren und Menschen gefährlich nahekomme, müsse die Politik handeln. „Wir laden ÖVP und SPÖ ein, diesen Weg der Vernunft und Sicherheit gemeinsam mit uns zu gehen.“

NEOS-Klubchefin Birgit Obermüller sah ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Wer glaubt, dass sich Weidetiere, Menschen und Wölfe einen Lebensraum teilen können, ignoriert die Realität auf unseren Almen.“

Dringlichkeitsantrag im Landtag

Per Dringlichkeitsantrag forderten die drei Parteien im Landtag am Mittwoch, das Tiroler Almschutzgesetz nach dem Beispiel von Kärnten zu ändern. Wird der Antrag angenommen, könnte noch im Sommer das Gesetz in Kraft treten. Da das Kärntner Modell bereits gesetzlich alles durchlaufen habe, erspare man sich auch die Begutachtungsfrist, heißt es.

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orf.at vom 21.06.2025

Feuerwehr rettet Reh aus Tümpel

Feuerwehrleute haben in Wilhering (Bezirk Linz-Land) Samstagfrüh ein Reh vor dem Ertrinken gerettet. Das Tier war in einen tiefen Tümpel mit steilem Ufer gefallen und konnte allein nicht mehr heraus.

Eine Frau, die in der Früh mit ihrem Hund durch ein Waldstück bei der Ortschaft Schönering im Gemeindegebiet von Wilhering spazieren gegangen ist, hat das Reh in seiner Notlage bemerkt. Offenbar war das Tier durch ein Loch in der Umzäunung zu einem Tümpel im Wald gelangt und über die steile Böschung ins Wasser gestürzt. Alleine kam es nicht mehr heraus. Weil das Wasser etwas tiefer war, konnte das Reh darin auch nicht stehen und musste die ganze Zeit schwimmen.

Feuerwehrleute kletterten in den Tümpel

Die Frau alarmierte die Feuerwehr und mehrere Helfer zogen sich Wathosen an, nahmen eine Leiter, die sie quer über den Tümpel legten und gelangten so zu dem bereits völlig erschöpften Wildtier.

Ein Feuerwehrmann fing das Reh mit den Händen ein. Mit mehreren Versuchen gelang es ihm, das Tier über das steile Ufer des Tümpels hinaufzuheben, wo es von weiteren Feuerwehrmännern in Empfang genommen wurde.

Nach Rücksprache mit einem Jäger konnte das Tier, das augenscheinlich unverletzt war, am Waldrand wieder in die Freiheit entlassen werden.

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orf.at vom 18.06.2025

Zwei weitere Wölfe frei zum Abschuss

Das Land Tirol hat nach dem Fund von insgesamt 15 toten Schafen zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Acht tote Tiere wurden in zwei Almgebieten im vorderen Ötztal gefunden, sieben weitere im Gebiet der Gemeinde Amlach in Osttirol.

Laut dem Land besteht nach Begutachtung durch die jeweils zuständigen Amtstierärzte der Verdacht auf Wolfsrisse. Deshalb erließ die Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für je einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai und in Osttirol.

Die Verordnungen wurden am Mittwoch kundgemacht und treten mit Mitternacht in Kraft. Sie gelten bis Anfang bzw. Mitte August. Die zuständige, örtliche Jägerschaft sei bereits informiert, heißt es vom Land.

Heuer zwei Wölfe geschossen

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen seien im heurigen Jahr bereits sechs Abschussverordnungen erlassen worden, zwei davon konnten laut dem Land von der Jägerschaft erfüllt werden – mehr dazu in Wolf in Osttirol von Jägerschaft geschossen. Abgesehen von den beiden neuen Abschussverordnungen sind zwei weitere im Stubaital und im Ötztal bis Ende Juli bzw. Anfang August aufrecht.

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orf.at vom 13.06.2025

Habichtskauz wird in OÖ wieder angesiedelt

Zuletzt konnten vor rund 100 bis 150 Jahren Habichtskäuze in den Wäldern Oberösterreichs und des Salzkammerguts beobachtet werden. Das soll nun anders werden. Am Freitagnachmittag findet im Wildpark Grünau im Almtal die Auftaktveranstaltung zum dortigen Habichtskauz-Wiederansiedlungsprojekt statt.

Mittelfristig will man eine stabile Population aufbauen, mit Anbindung an bestehende in Wien, NÖ, Deutschland und Tschechien, so Projektleiter Richard Zink zur APA.

Seit 2009 bemüht sich das Team um den Wissenschafter vom Konrad-Lorenz-Institut für Vergleichende Verhaltensforschung der Vetmeduni und der Österreichischen Vogelwarte um das Comeback der Vögel in Österreich. Als Hauptursache für das Aussterben der Habichtskäuze (Strix uralensis) gelten Abschüsse. Darüber hinaus kam den beachtlich großen Eulen ihr bevorzugter Lebensraum in Form von ausgedehnten, naturnahen Laubmischwäldern mit großen, alten Bäumen abhanden. Die in Baumhöhlen brütenden Tiere sind vor allem auf Rotbuchen angewiesen, in deren Nähe sich aufgrund des Nahrungsangebots meist auch viele Mäuse aufhalten.

Tiere an neuen, alten Lebensraum heranführen

Die gibt es etwa im Biosphärenpark Wienerwald und im Wildnisgebiet Dürrenstein (NÖ), wo vor über 15 Jahren die ersten Habichtskäuze freigelassen wurden. Nun geht man einen Schritt weiter in Richtung Westen. Das liege auch daran, dass die Tiere nicht unbedingt wander- und ausbreitungslustig sind, wie Zink erklärte. Auf Basis von Ringfunden weiß man, dass sie nur sehr selten weiter als 50 bis 60 Kilometer von ihrem Auswilderungs- oder Geburtsort entfernt sesshaft werden.
Seit 2011 wird der Habichtskauz in Wien wieder angesiedelt – mit Erfolg. Mittlerweile lebt jedes dritte Habichtskauz-Paar Österreichs in Wien

Sie erschließen sich also nicht aus eigenem Antrieb das von Rotbuchen geprägte Band, das sich entlang der Alpennordseite vom Wienerwald bis ins Salzburger voralpine Gebiet und darüber hinaus erstreckt. Das Almtal biete mit seiner Anbindung an den Nationalpark Kalkalpen mit seinen „sehr urigen Wäldern“ und an das westlicher liegende restliche Salzkammergut einen guten Ausgangspunkt für die Ansiedlungsbemühungen, erklärte Zink.

Vom Gehege mitten im Wald in die echte Wildnis

In Wien und Niederösterreich ist das Projekt bisher zwar „sehr gut gelaufen“, man habe es aber immer noch mit einer „sehr fragilen“ Population zu tun. Dazu kommt, dass durch den Klimawandel die Rotbuche in den flacheren östlichen Regionen in Zukunft auch unter Druck geraten könnte, wohingegen sie weiter westlich ein Stück weit in höhere Lagen ausweichen kann – und damit, sehr langfristig gedacht, auch die Vögel, sagte Zink.

In unmittelbarer Zukunft werden nun die ersten oberösterreichischen Habichtskäuze an ihre neue Umgebung gewöhnt. In den kommenden Wochen leben die fünf bis zehn Tiere, die im Laufe des Sommers ausgewildert werden, in einem geräumigen Gehege mitten im Wald. Um den 90. Lebenstag werden sie dann in Freiheit entlassen und eine Zeit lang noch von den Forscherinnen und Forschern mit etwa Nahrung unterstützt, bis sie sich selbst als Jäger versorgen können.

20 bis 30 Brutpaare als erstes Ziel

In den Folgejahren sollen jeweils um die zehn Tiere folgen, „damit sich möglichst rasch ein Bestand entwickeln kann“. Ab 20 bis 30 Brutpaaren könnte man laut Zink von einem stabilen Vorkommen sprechen. Langfristig wäre es gut, wenn sich ein Austausch zwischen den Populationen in Wien und Niederösterreich, jener im Salzkammergut und den Tieren im Grenzgebiet zwischen Bayern und Tschechien etabliert.

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orf.at vom 06.06.2025

Wolf in Osttirol von Jägerschaft geschossen

Ein zum Abschuss freigegebener Wolf ist in der Nacht auf Freitag in Osttirol abgeschossen worden. Wie das Land Tirol mitteilte, erfolgte der Abschuss durch die „Jägerschaft“ im Gemeindegebiet von St. Veit in Defereggen. Im Oberland wurde am Freitag eine weitere Abschussverordnung erlassen.

Für die Untersuchung wird der Kadaver nach Innsbruck zur AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht. Am 8., 11. und 19. April 2025 war es laut dem Land Tirol im Gemeindegebiet von St. Veit in Defereggen wiederholt zu Rissen in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum gekommen.

Es seien ein getötetes und ein verletztes Schaf sowie zwei tote Lämmer gefunden worden, zudem wurden zwei Lämmer sowie ein Mutterschaf als abgängig gemeldet. Anhand von Tupferproben, welche im Zuge der Begutachtungen der Rissereignisse am 8. und 11. April durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt entnommen wurden, habe eindeutig die DNA eines Wolfes nachgewiesen werden können, hieß es vom Land weiter.

Weitere Abschussverordnung für das Ötztal

Nach drei Schafsrissen in drei Almgebieten im Gemeindegebiet von Umhausen im Ötztal wurde am Freitag erneut eine Abschussverordnung für einen Wolf erlassen. Die Verordnung tritt laut dem Land mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft sei bereits informiert, heißt es von Seiten des Landes.

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orf.at vom 01.06.2025

Wolf mitten in Wohngebiet fotografiert

Zwei Kärntnern sind Fotoaufnahmen von einem Wolf mitten im Siedlungsgebiet geglückt. Michael Kowald war auf dem Weg nach Hause, als er den Wolf auf der Straße laufen sah. Das Tier war in Moosburg unterwegs. Auch David Pfingstl gelangen Aufnahmen des vermutlich männlichen Tiers.

Die Sichtung sei von der Jägerschaft rasch bestätigt worden, es gelang David Pfingstl sogar eine Videoaufnahme. Maximilian Endisch, Obmann der Jagdgesellschaft Moosburg: „Ja, wir wissen, dass in Kärnten schon seit längerer Zeit Wölfe unterwegs sind. Wir haben ja auch verschiedene Rudel schon bestätigt. Auch wenn sich der Wolf grundsätzlich von Menschen fernhalten sollte, passiert es immer wieder, dass sie die Scheu vor Menschen verlieren und auch im besiedelten Gebiet auftauchen. Das war heute in Moosburg der Fall.“

Gefahr nicht auszuschließen

Momentan sei es nicht klar, ob von dem Tier eine Gefahr ausgehe. Ausschließen könne man es allerdings nicht, so Endisch: „Auch wenn sie zwar grundsätzlich scheue Tiere sind, sieht man ja schon bei diesem Tier, dass es die Scheu vor Menschen verloren hat. Sonst wäre es ja nicht im besiedelten Gebiet unterwegs, direkt auf Einfahrten und direkt vor Häusern.“

Ruhe bewahren und rückwärts wegbewegen

Wenn man einem Wolf begegnet, ist es laut Endisch wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen: "Man sollte nicht auf das Tier zugehen, man sollte eher rückwärts gehen, sich vom Tier wegbewegen. Nicht weglaufen, da das den Verfolgungsdrang auslösen kann. Man sollte sich auch nicht umdrehen und dem Tier den Rücken zudrehen. Langsam rückwärts gehen und das Tier weiterhin beobachten und natürlich sofort Polizei oder dergleichen verständigen.

Es dürfte sich um ein jüngeres männliches Tier auf der Suche nach einem Revier handeln. Wie es nun mit dem Wolf weitergeht, wird am Montag von der Landesregierung entschieden, noch gilt der Wolf nicht als Risikowolf.

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orf.at vom 31.05.2025

Jeder zweite Greifvogel stirbt durch Wilderei

Sechs vergiftete Greifvögel im Raum St. Pölten beschäftigen derzeit das Landeskriminalamt. Doch laut Umwelt- und Vogelschutzorganisationen sterben in Österreich jedes Jahr hunderte Greifvögel durch illegalen Abschuss oder Vergiftung – oft aus falschen Annahmen.

Gerade in Mitteleuropa seien Fälle von vergifteten Greifvögeln „leider viel verbreiteter, als man glaubt“, sagt Rainer Raab, Biologe und Geschäftsführer des Technischen Büros für Biologie in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf). Die Organisation ist derzeit auch am EU-Projekt „Life Eurokite“ beteiligt, das in ganz Europa tausende Greifvögel besendert hat und die Erhaltung der Vögel untersucht.

Doch die traurige Erkenntnis aus diesen Untersuchungen ist laut Raab, dass allein in Österreich jedes Jahr hunderte Greifvögel auf illegale Weise umkommen: „Wir wissen allein vom Rotmilan oder Kaiseradler, dass mehr als die Hälfe der besenderten Vögel illegal durch kriminelle Aktivitäten, also Wilderei sterben.“ Das betrifft vor allem Vergiftungen, aber auch Abschüsse.

Sekundengenaue Daten

Die GPS-Sender an den Tieren liefern teilweise sekundengenaue Daten, sagt Raab, nicht nur darüber, wo die Vögel unterwegs sind, sondern auch deren Vitalwerte: „Und wenn ein Vogel stirbt, wissen wir sofort, wo und wann er gestorben ist.“ So war es auch beim vermissten Kaiseradler im Raum St. Pölten, dessen GPS-Sender vor gut einer Woche zwischen Loipersdorf und Hafing das letzte Lebenszeichen übermittelte. Daraufhin schlug das Team des Biologen bei der Polizei Alarm.

Als die Beamten den letzten bekannten Standort überprüften, war der Adler verschwunden, in der Nähe wurde nur der Sender entdeckt. Dafür fanden die Ermittler auf einem Feld sechs tote, ebenfalls geschützte Rohrweihen und weitere, mit Gift versehene Eier. Laut Analysen wurde das EU-weit verbotene Gift Carbofuran verwendet. Die Polizei bittet nun um Hinweise – mehr dazu in Ermittlungen wegen vergifteter Greifvögel (noe.ORF.at; 30.5.2025).

„Hat mit Jagd nichts zu tun“

Laut dem Biologen, der auch Jäger ist, geht es den Tätern nicht um Trophäen, vielmehr seien es oft Jäger, die Greifvögel als Räuber und Bedrohung ansehen: „Das sind wirklich nur ganz, ganz wenige, aber was die machen, hat nichts mit Jagd zu tun. Das ist kriminell. Aber die Leute glauben, wenn sie mehr Greifvögel bekämpfen und bejagen, haben sie im Herbst mehr Niederwild in ihren Revieren zum Jagen. Das ist natürlich ein Wahnsinn.“

Das betrifft auch die Rohrweihen – mittelgroße Greifvögel, die überwiegend Wühlmäuse und kleine Singvögel fressen, von denen laut Johannes Hohenegger von BirdLife aber immer wieder behauptet wird, „sie würden etwa den Feldhasenbestand gefährden. Tatsächlich frisst die Rohrweihe junge Feldhasen aber so selten, dass ein negativer Einfluss wissenschaftlich nicht belegt ist.“

Täter droht Haftstrafe

Vielmehr leisten Greifvögel eine wichtige Funktion für das Ökosystem, erklärt Biologe Raab, indem sie nicht nur andere, lebende Tiere fressen, sondern auch Aas. Dadurch würden die Vögel dazu beitragen, dass sich Krankheiten nicht so schnell ausbreiten können. Das betonen auch die Organisationen WWF und BirdLife und weisen darauf hin, dass Greifvögel wie Rohrweihen nicht nur geschützt sind, sondern den Tätern in solchen Fällen auch bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Im aktuellen Fall war es laut Christina Wolf-Petre vom WWF zudem „keine einmalige Sache, sondern hier wurden offenbar schon länger systematisch Tiere vergiftet“. Die Artenschutzexpertin kritisiert auch, dass dabei ein hochtoxisches, in der EU streng verbotenes Pestizid verwendet wurde, von dem schon geringe Mengen auch für Haustiere und Menschen gefährlich sind. Auch die Polizei rät Wanderern und Hundebesitzern in der Region zu besonderer Vorsicht vor Rückständen.

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orf.at vom 30.05.2025

Ermittlungen wegen vergifteter Greifvögel

Wegen eines vermissten Kaiseradlers und sechs vergifteter Rohrweihen in der Region St. Pölten ermittelt das Landeskriminalamt. Bei der Untersuchung der Greifvögel wurde das verbotene Gift Carbofuran entdeckt. Die Polizei bittet um Hinweise.

Der GPS-Sender des verschwundenen Tiers hatte zuletzt am Morgen des 19. Mai Signale ausgesendet. Nach dem Kaiseradler wurde auf Feldern in Loipersdorf in der Gemeinde Gerersdorf (Bezirk St. Pölten) sowie Pummersdorf und Hafing, Ortschaften von St. Pölten, gesucht.

Bei der Suche wurden sechs getötete Rohrweihen in verschiedenen Verwesungszuständen sowie mehrere offene Hühnereier entdeckt, teilte die Polizei am Freitag in einer Aussendung mit. Drei Greifvögel, deren Mageninhalt und die Eier wurden toxikologisch untersucht. Dabei wurde das verbotene Gift Carbofuran entdeckt.

GPS-Sender von vermisstem Kaiseradler gefunden

Der vom Kaiseradler abgetrennte GPS-Sender wurde in Ragelsdorf, einer Katastralgemeinde im Norden der Landeshauptstadt, gefunden. Er dürfte dorthin transportiert worden sein. Die am Sender gesicherten Spuren werden derzeit ausgewertet. Bei der Suche waren auch Kadaver- und Giftspürhunde sowie Polizeidrohnen im Einsatz.

Die Erhebungen laufen wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes. Sowohl beim Kaiseradler als auch bei den Rohrweihen handelt es sich um geschützte Vogelarten.

Carbofuran für Menschen und Tiere gefährlich

Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, zum Verbleib des Kaiseradlers und den vergifteten Eiern werden an das Landeskriminalamt (Tel.: 059133-30-3333) erbeten. Die Polizei ersuchte um erhöhte Vorsicht wegen etwaiger weiterer vergifteter Eier. Das Kontaktgift Carbofuran ist für Menschen und Tiere gesundheitsschädlich.

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orf.at vom 21.05.2025

Erneut „Risikowolf“ erlegt

Im Bezirk Villach-Land ist am Montag in den Abendstunden ein Wolf erlegt worden. Zuvor seien mehrere Vergrämungsversuche erfolglos geblieben, das Tier habe sich erneut in der Nähe eines Wohngebiets aufgehalten, hieß es vom Land Kärnten in einer Aussendung.

Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung erfolgt und sei fristgerecht bekannt gegeben worden, hieß es vom Land. Die Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes sei bereits erfolgt. Die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, sei überprüft und bestätigt worden.

In dem betroffenen Gebiet gab es bis 30. Mai eine aufrechte Entnahmemöglichkeit, diese ist somit erloschen. Es handelte sich um den 22. Wolf, der seit Inkrafttreten der Verordnung in Kärnten erlegt wurde.

Kritik vom Tierschutzverein

Der Österreichische Tierschutzverein übt immer wieder Kritik an der aktuellen Situation in Kärnten. Er sieht die Sonderregelung des Landes, die Abschüsse von sogenannten Schadwölfen erleichtert, als problematisch und fordert ein „wissenschaftlich fundiertes“, „regional angepasstes Wolfsmanagement“. Laut dem Verein werde in keinem anderen Bundesland so häufig und schnell die Erlegung von Wölfen genehmigt wie in Kärnten.

Der Österreichische Tierschutzverein sprach von einer regelrechten Abschusswut in Kärnten. Durch Begriffe wie „Schadwolf“ oder „Risikowolf“ würde zudem ein Klima der Angst geschaffen, um schnell Abschussgenehmigungen durchzusetzen, werfen die Tierschützer dem Land vor.

Auch der Verein gegen Tierfabriken übte am Donnerstag heftige Kritik, Kärnten wolle demnach den Wolf ausrotten. Das sei eine Steinzeitmentalität vom zuständigen Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

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orf.at vom 14.05.2025

Erste steirische Fälle von Hasenbrucellose

Nach der Vogelgrippe und der Maul- und Klauenseuche droht nun die Hasenbrucellose. In Deutschlandsberg wurden die ersten steirischen Fälle der Infektionskrankheit bestätigt, die laut Jägerschaft auch auf Menschen übertragen werden kann.

Bereits im Dezember wurde die Krankheit erstmals in Kärnten bei einem tot aufgefundenen Feldhasen nachgewiesen. Darauf hat auch die Jägerschaft im weststeirischen Bezirk Deutschlandsberg reagiert: Im Zuge eines Projekts wurden 21 Feldhasen, die im freien Gelände oder auf der Straße tot aufgefunden wurden, auf die Krankheit untersucht. Bei drei Hasen wurde in der Folge eindeutig Brucellose nachgewiesen.

Ansteckungsgefahr auch für Menschen

Bei der Brucellose handelt es sich um eine hochansteckende, bakterielle Erkrankung, die auch auf Wild- und Hausschweine sowie auf den Menschen übertragen werden kann. Die Ansteckung erfolgt etwa durch Schmierinfektionen und über Hautverletzungen beim Angreifen toter oder lebendiger Tiere. Die Inkubationszeit beträgt bis zu drei Wochen.

Die Jägerschaft warnt vor allem davor, tote Tiere – etwa nach einem Wildunfall auf der Straße – anzugreifen und hat entsprechend auch die Straßenmeistereien und Polizeiinspektionen darüber informiert. Private sollten sich beim Fund toter Tiere zudem direkt an die Jägerschaft wenden, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.

Grippeähnliche Symptome

Der chronische Krankheitsverlauf führt beim Feldhasen zu Abszessen vorwiegend in Geschlechtsorganen, Milz, Leber, aber auch in Unterhaut und Muskulatur. Zudem würden Feldhasen etwa ihre natürliche Scheu verlieren. Beim Menschen äußert sich die Krankheit mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Nachtschweiß, Schüttelfrost und Übelkeit. Das Fieber kann bei akuten Verläufen ein bis drei Wochen anhalten.

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orf.at vom 13.05.2025

21. Wolf in Kärnten erlegt

Zum bereits 21. Mal ist in Kärnten ein sogenannter Wolf erlegt worden. Diesmal war es ein Tier, das Dienstagfrüh im Bezirk Spittal erlegt wurde. Es hatte in der Nacht auf Montag auf einer Schafweide zugeschlagen.

Wie das Land Kärnten in einer Aussendung bekanntgab, sei der Abschuss im Sinne des Alm- und Weideschutzgesetzes erfolgt. Demnach habe der Wolf in der Nacht auf Montag mehrere Tiere auf einer Schafweide im Bezirk Spittal gerissen.

Der Tierhalter habe daraufhin den Zaun verstärkt. Wie es hieß, sei das Tier in den Morgenstunden unmittelbar vor einem weiteren versuchten Angriff auf Nutztiere geschossen worden. Die Entnahme sei dem Land Kärnten ordnungsgemäß gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren zur Begutachtung vor Ort und nahmen DNA-Proben.

20. Wolf wurde Anfang Mai erlegt

Erst Anfang Mai wurde im Bezirk Villach-Land ein Wolf in der Nähe eines Wohngebiets erlegt. Zuvor seien mehrere Vergrämungsversuche erfolglos geblieben – mehr dazu in „Risikowolf“ in Kärnten erlegt.

Tierschutzverein kritisiert Sonderregelung

Der Österreichische Tierschutzverein äußert sich in einer Aussendung kritisch zur aktuellen Situation in Kärnten. Die Tierschutzorganisation sieht die Sonderregelung des Landes, die Abschüsse von sogenannten Schadwölfen erleichtert, als problematisch und fordert ein „wissenschaftlich fundiertes“, „regional angepasstes Wolfsmanagement“. Laut dem Verein werde in keinem anderen Bundesland so häufig und schnell die Erlegung von Wölfen genehmigt.

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asfinag.at vom 09.05.2025

Wasserbüffel und Angusrinder weiden künftig auf ASFINAG-Ausgleichsfläche bei der S7

Die neue Fürstenfelder Schnellstraße ermöglicht Umsetzung eines einzigartigen Naturprojekts

Entlang der insgesamt 29 Kilometer langen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße hat die ASFINAG etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen erworben, um bestimmten Tier- und Pflanzenarten einen neuen, geschützten Lebensraum zu sichern. Eine dieser Flächen, ein 15 Hektar großes Areal bei Großwilfersdorf, hat sich seitdem zu einem Paradies für mehr als 170 Vogelarten entwickelt. Das Naturprojekt ist nun aber noch einzigartiger: Um die Fläche auch naturnah zu bewirtschaften, hat die ASFINAG einen Bio-Landwirt als Partner gewonnen, der auf dem Areal Angusrinder und Wasserbüffel als „ökologische Rasenmäher“ einsetzt. Damit ist einerseits gewährleistet, dass die Fläche nicht verwuchert, und andererseits nicht mit großen Mäh-Traktoren befahren werden muss.

Um das Natur-Juwel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat sich die ASFINAG dazu entschlossen, eine Besucherplattform mit Fernrohren zu errichten, die am Freitag von ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl und Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher eröffnet wurde. Zugleich wurden auch die Büffel und Rinder in ihre neue Freiheit entlassen.

„Errichtung und Betrieb von Autobahnen ist bei uns eben kein Widerspruch zu Umwelt- und Naturschutz“, betonte Hufnagl. „Diese 15 Hektar große Fläche ist das beste Beispiel dafür. Da ist etwas Einzigartiges gelungen und das machen wir jetzt auch für interessierte Besucher öffentlich zugänglich.“

Die Besucherplattform ist in das Gelände eingebettet, um die Tiere nicht zu stören. Ein Lehrpfad, bestehend aus mehreren Schautafeln, sorgt für die Erläuterungen zu dieser Fläche im Besonderen und zu den gesamten Ausgleichsflächen entlang der S 7 im Allgemeinen.

„In Summe haben wir entlang der S 7 etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen geschaffen, das ist ein Vielfaches der versiegelten Fläche“, sagte Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher, für den das neue „Natur-Quartier“ ein Herzensprojekt war. „Zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten haben entlang der S 7 einen neuen und sicheren Lebensraum.“

Vier Wasserbüffel und acht Angusrinder

Um diese Fläche naturnah pflegen zu können, entstand schon bald die Idee der Beweidung durch Rinder oder ähnliche Weidetiere. Mit einem Bio-Landwirt konnte schließlich die ideale Lösung gefunden werden. Das Areal dient künftig als Sommerweide für seine Angusrinder sowie Wasserbüffel. Acht dieser Rinder und vier Büffel werden im ersten Schritt ab sofort dafür sorgen, dass die Fläche nicht zuwächst. Damit wird auch die sonst erforderliche Mahd mittels Traktoren vermieden und eventuelle Gelege von seltenen Vogelarten zusätzlich geschützt. Vor allem die Wasserbüffel sorgen zudem dafür, dass nasse Standorte „offen“ bleiben und nicht zuwachsen, weil zu ihrer Nahrung auch Schilf und ufernahe Gehölze zählen.

Vom Seeadler bis zum Kiebitz

Auf dem 15 Hektar großen Areal wurden in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Vogelarten gesichtet. Ornithologen, die mittlerweile aus ganz Österreich nach Großwilfersdorf kommen, haben mehr als 170 verschiedene Vogelarten entdeckt. Darunter sind auch zahlreiche streng geschützte und teils sehr seltene wie Bienenfresser, Bruchwasserläufer, Eisvogel, Fischadler, Goldregenpfeifer, Kiebitz (mit Bruterfolg), Löffelente, Zwergtaucher und auch der Seeadler, der auf einer ASFINAG-Fläche immer wieder Zwischenstation macht. Das österreichische Wappentier war in unserem Land ausgerottet. Erst seit knapp 20 Jahren gibt es wieder Bruterfolge. Mittlerweile gibt es in der Oststeiermark und im Burgenland zehn bis zwölf Paare.

Die Liste der Tiere und Pflanzenarten, die erst durch die Errichtung der S 7 neue und für immer geschützte Lebensräume finden konnten, ist lang und reicht von Schmetterlingen über Zauneidechse, verschiedene Amphibienarten und Bachmuscheln bis hin zu Fledermäusen sowie von Heidenelke über Fünfzahl-Weißmiere bis zum Großen Wiesenknopf, der wiederum eine wesentliche Futterquelle für die Raupen der geschützten Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist.

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orf.at vom 09.05.2025

Wilderer-Serie im Bezirk Schärding

Im Bezirk Schärding häufen sich Fälle brutaler Wilderei. Innerhalb weniger Tage wurden erneut zwei Rehböcke illegal erlegt und einfach zum Verenden liegengelassen. Geprüft wird, ob die neuen Fälle mit den vergangenen Wilderei-Vorfällen in Verbindung stehen.

Zwischen dem 13. und 17. Mai kam es im Bezirk Schärding zu zwei weiteren Wilderei-Fällen. In einem Jagdgebiet in Kopfing wurde ein Jährlingsbock vermutlich mit einem Teilzerlegungsgeschoss erschossen.

Das Tier wies einen Bauchdurchschuss auf und verendete erst nach mehreren Metern Flucht am späteren Fundort. Auch in Zell an der Pram wurde ein zwei Jahre alter Rehbock mit ähnlicher Verletzung tot aufgefunden. In beiden Fällen fehlt vom Täter bislang jede Spur.

Jägerschaft bestürzt

Bereits am 9. Mai war in Eggerding ein Rehbock mit Schussverletzung direkt neben der Straße entdeckt worden – es war der dritte Vorfall in kurzer Zeit. Laut Bezirksjägermeister Alois Selker gibt es Hinweise darauf, dass aus einem fahrenden Auto heraus geschossen wird. Die Tiere werden meist in Straßennähe gefunden, was die Theorie zusätzlich untermauert.

Hinweise könnten zu Täter führen

Ob es sich bei den Vorfällen um denselben Täter handelt, ist derzeit unklar. Die Polizei ermittelt. Die Jägerschaft und die Behörden appellieren an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen in ländlichen Gebieten sofort zu melden. Jeder Hinweis könnte helfen, dem oder den Wilderern auf die Spur zu kommen.


Jägerschaft hat Belohnung für Hinweise ausgesetzt

Die Jägerschaft hat jetzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt. Sollte der Täter beobachtet werden, wird jedoch davor gewarnt ihn direkt anzusprechen. Es sollte sofort die Polizei verständigt werden. Dem Wilderer drohen bis zu drei Jahre Haft.

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orf.at vom 09.05.2025

Totes Wild neben Straße: Wilderer gesucht

Auf Hinweise aus der Bevölkerung hofft die Jägerschaft jetzt im Bezirk Schärding. Ein Wilderer geht um. Die Vorgehensweise ist grausam – das Wild wird neben der Straße einfach liegen gelassen. Am Freitag wurde der mittlerweile dritte Fall binnen kurzer Zeit bemerkt.

Die Jägerschaft zeigt sich wegen dieser Vorfälle fassungslos. Nach einer trächtigen Geiß ist Freitagfrüh ein Rehbock mit Schussverletzung in Eggerding unmittelbar neben der Straße gefunden worden. Zuvor waren die Nachbargemeinden Zell an der Pram und Andorf Fundorte. Bezirksjägermeister Alois Selker geht davon aus, dass aus dem Auto heraus geschossen wird, weil die Tiere in Straßennähe aufgefunden wurden.
Bezirksjägermeister Alois Selker über die Vorfälle

„Offene Rechnung“ mit Jägerschaft oder „Kick“ vermutet

Der Wilderer ist weder an der Trophäe noch am Wildbret interessiert. Vermutet wird, dass ihn entweder der Kick am Töten antreibt oder eine offene Rechnung mit der Jägerschaft. Teilweise stirbt das Wild erst nach einem Todeskampf. „Es ist absolut sinnlos und sehr grausam. Uns als Jäger geht es damit gar nicht gut“, so Selker, der aus Sicht der Jäger von einem schlimmen Erlebnis spricht.

Spuren in einem Fall gesichert

In einem Fall konnten noch Spuren gesichert werden. Selker hofft aber vor allem auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer etwas Verdächtiges bemerkt, soll den Notruf wählen. Auf sachdienliche Informationen sind 500 Euro Belohnung ausgeschrieben.

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orf.at vom 10.05.2025

ÖVP begrüßt gelockerten Schutzstatus

Das EU-Parlament hat den Schutzstatus für Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gelockert. Durch das angewendete Eilverfahren kann die Änderung rasch in Kraft treten und die Staaten werden bei der Jagd auf Wölfe flexibler. Zustimmung gibt es in Kärnten von der ÖVP, der Opposition und der Landwirtschaft. Kritik kommt von Umweltschutzorganisationen.

Die Kärntner Landwirtschaftskammer, als Vertreter der Bauern und Almbesitzer, begrüßte die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs wie erwartet. Die Absenkung sei „überfällig“, sagte Präsident Siegfried Huber, denn der Wolf breite sich seit Jahren unkontrolliert in Europa aus und sei längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Nun gelte es, alle Möglichkeiten zur leichteren Entnahme zu prüfen.
ÖVP, FPÖ und TK begrüßen Lockerung

Auch Agrar-und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sagte, die jährliche Zuwachsrate beim Wolf liege in Österreich bei 30 Prozent. Die Sorgen und Nöte der Tierhalter würden endlich ernst genommen werden, sagte Gruber in einer Aussendung des Landespressedienstes. Zustimmung kam auch von den Freiheitlichen. FPÖ-Chef Erwin Angerer sagte, die ganzjährige Bejagung des Wolfes sei der beste Herdenschutz. Denn der Wolf bedrohe die traditionelle Almwirtschaft.

In einer Aussendung von Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer hieß es, die Absenkung des Schutzstatus sei ein Schritt in die richtige Richtung. Nach den Nutztierrissen gehe es nicht mehr ohne gezielte Entnahme von Problemtieren, sagte Köfer. Von der SPÖ und den Grünen in Kärnten gab es vor dem Wochenende keine Stellungnahme zu dem Thema.

WWF: Aushöhlung des Naturschutzes

Gegen die Lockerung des Schutzstatus für Wölfe stellte sich bereits die Naturschutzorganisation WWF. In einer Aussendung wurde von einer drohenden Aushöhlung des Naturschutzes in Europa gesprochen, das sei der falsche Weg, hieß es vom WWF.

Der Wolf sei vom EU-Parlament geopfert worden, „obwohl die Bevölkerung das mehrheitlich nicht will, wie sich in der von der EU-Kommission selber initiierten Umfrage Ende 2023 herausstellte“, lautete die Kritik von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria – mehr dazu in EU-Parlament lockert Schutzstatus für Wölfe (ORF.at; 8.5.2025)

Völkerrechtlicher Vertrag nach 46 Jahren geändert

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes zu senken. Die Zunahme der Populationen in neuen Gebieten habe zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründete die Kommission ihren Vorschlag. Im September 2024 stimmten die EU-Staaten zu.

Mit der Reduzierung des Schutzstatus für den Wolf wird ein 46 Jahre währender völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen geändert.

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orf.at vom 08.05.2025

EU-Parlament lockert Schutzstatus für Wölfe

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag im Eilverfahren für eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt. Damit kann die Änderung laut Parlament rasch in Kraft treten. Der EU-Kommission zufolge soll das den Staaten mehr Flexibilität geben, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne den Schutz ganz aufzuheben. Viel Zustimmung kam aus der Landwirtschaft, Tierschützer kritisierten den Plan.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes zu senken. Die Rückkehr des Raubtiers in EU-Regionen, in denen es seit Langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründete die Kommission ihre Entscheidung.

Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 brachte die EU einen Abänderungsantrag für die Berner Konvention ein, der im Dezember angenommen wurde. Diese Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa.

Über 20.000 Wölfe in Europa

Die Mitgliedsstaaten müssten weiterhin den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sicherstellen und dürften den Wolf in ihrer nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Maßnahmen zu seinem Schutz ergreifen, reagierte das EU-Parlament auf kritische Stimmen.

Ein geringerer Schutz des Wolfes in Europa war in den letzten Jahren viel diskutiert worden. Nach Angaben der Kommission gibt es in Europa über 20.000 Wölfe, deren Populationen und Verbreitungsgebiete wachsen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich für die Senkung des Schutzstatus eingesetzt.

18 Monate Zeit für Umsetzung

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments mit 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen darf die EU-Kommission nun den Wolfsschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) senken, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung des Parlaments noch formell absegnen, was aber nach ihrer bereits erteilten Zustimmung zum selben Text im April eine Formsache ist. Dann kann dieser im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um das Gesetz umzusetzen.

ÖVP begrüßt Entscheidung

Man habe sich „jahrelang dafür eingesetzt, jetzt ist es endlich gelungen. Der alte Schutzstatus aus dem vorigen Jahrhundert war einfach nicht mehr zeitgemäß“, begrüßten die ÖVP-EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber und Sophia Kircher die Entscheidung in einer Mitteilung. Jetzt haben man „mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit Wölfen und die Entnahme von Problemtieren“. Der Wolf sei „nicht mehr gefährdet, aber er ist eine ernste Gefahr für unsere traditionelle Almwirtschaft und andere Kulturlandschaften“, hieß es.

Grüne: „Frontalangriff“ auf Tierschutz

Die grüne Europaabgeordnete Lena Schilling warnte hingegen: „Heute ist es der Wolf, morgen der Otter, übermorgen der Luchs.“ Mit diesen Entscheidungen im Eilverfahren öffne man „eine Büchse der Pandora. Diese Herabstufung ist ein Frontalangriff auf 30 Jahre europäischen Schutz von Tier und Pflanzen.“

Selten sei eine Debatte in Brüssel mit so vielen Schauergeschichten ausgeschmückt worden, so Schilling laut Aussendung: „Es widerspricht faktenbasierter Politik, den Schutzstatus des Wolfs ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage herabzusetzen.“

Für die Landwirtinnen und -wirte, die von Wolfsrissen betroffen sind, bessere sich mit dieser Entscheidung gar nichts, sagte ihr Delegationskollege Thomas Waitz. „Die Bauern werden weiterhin alleine gelassen. Es braucht nach wie vor stärkere Unterstützung für Behirtung und andere Schutzmaßnahmen. Der Wolf dient der EVP als Sündenbock und soll von ihrem Versagen im ländlichen Raum in ganz Europa ablenken.“

Kritik von WWF und Tierschutz Austria

Auch Tierschutzorganisationen äußerten sich sehr kritisch. Das sei der „völlig falsche Weg und könnte letztlich zu einer Aushöhlung des Naturschutzes in der EU führen, mit dramatischen Folgen für gefährdete Arten und Lebensräume“, sagte WWF-Experte Christian Pichler zur Abstimmung. Der Wolf sei vom EU-Parlament geopfert worden, „obwohl die Bevölkerung das mehrheitlich nicht will, wie sich in der von der EU-Kommission selber initiierten Umfrage Ende 2023 herausstellte“, lautete die Kritik von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.

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orf.at vom 02.05.2025

Graugänse in der Stadt: Mehr als 300 Eier entnommen

In der Stadt Salzburg hat die Jägerschaft rund um den Leopoldskroner Weiher heuer mehr als 300 Eier aus den Gelegen von Graugänsen entnommen – mehr als in den Jahren davor. Die Entnahme und auch Abschüsse sind von der Stadtverwaltung verordnet, um die Graugans-Population einzudämmen. Naturschützer halten das für unverhältnismäßig.

Die Graugänse im Süden der Stadt Salzburg, insbesondere rund um den Leopoldskroner Weiher, sorgen seit Jahren für Diskussionen. Während sich viele über die Wildtiere freuen, beklagen Landwirte Ernteverluste und Kot auf den Wiesen.

Mehr zu den Tieren

Die Graugans (Anser anser) gehört zu den Wasservögeln, erreicht ein Gewicht von zwei bis vier Kilogramm sowie eine Größe von 75 bis 90 Zentimeten. Graugänse leben außerhalb der Paarungs- und Brutzeit, die im März beginnt, in großen Schwärmen. Die Wildvögel fressen Land- und Wasserpflanzen. Ihre Lebenserwartung beträgt 17 bis 20 Jahre.

Für Graugänse gilt nach dem Salzburger Jagdgesetz eine Schonzeit von 1. Jänner bis 1. August. In dieser Zeit dürfen die Wildvögel im Regelfall nicht geschossen werden. Laut Stadtverwaltung waren es im vergangenen Herbst rund 300 Tiere, die nicht nur für ordentlich Wirbel sorgten, sondern auch auf den umliegenden landwirtschaftlichen Wiesen ästen, also fraßen, und deren Kot die Wege und Wiesen verschmutzte.

Abschuss als vergrämende Maßnahme

"Wir haben eine Ausnahme von diesen Schonzeitbestimmungen erlassen, dass bis zu zehn Graugänse aus Junggesellentrupps erlegt werden dürfen. Als Vergrämungsmaßnahme. Weiters gilt, dass aus einem Gelege jeweils Eier entnommen werden dürfen, wobei jeweils zwei Eier verbleiben müssen“, erklärte Bernd Huber, Chef der Allgemeinen Verwaltung und Bezirksverwaltung in der Landeshauptstadt. Vergrämung bedeutet in der Fachsprache, für die Tiere den Standort unattraktiv zu machen, sie abzuschrecken. Vergleichbare Regelungen gebe es seit 2022, so Huber.

Jäger haben heuer mehr als 300 Eier entnommen

Die örtliche Jägerschaft, die Jagdgemeinschaft Leopoldskron-Moos, hat den Auftrag, den Bescheid auszuführen, Eier zu entnehmen und zehn Gänse aus den Junggesellentrupps zu erlegen. Franz Wolf ist der Jagdleiter. Seit etwa zehn Jahren gebe es immer mehr Gänse, sagte Wolf. Der Weiher sei ein Rückzugsgebiet, in dem sich die Gänse sicher fühlen und bis auf den Fischotter keine natürlichen Feinde haben.

Wolf geht heuer von mehreren Dutzend Brutpaaren mit je zwei Elterntieren plus Jungtieren aus . Dazu kommen dann noch jene Gänse, die nicht brüten. „Wir haben im März und April rund 300 Eier entnommen und vier Gänse, also Junggesellen bis zu zwei Jahren, erlegt“, sagte Wolf. Gejagt wird auch am Tag – mit Schalldämpfer sei das keine einfache Aufgabe in dem besiedelten Gebiet.

„Maßnahmen reichen nicht aus“

Bei der Entnahme der Eier werden immer zwei in den Gelegen gelassen, damit die Gänse weiterbrüten, betonte Wolf: „Wir wollen den artenreichen Wildbestand in Salzburg ja nicht gefährden." Dennoch reichen für ihn die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die Gänsepopulation einzudämmen: „Der Bestand hat sich ja nicht verschlechtert, so wie manche Institutionen behaupten. Er ist auch nicht gleichgeblieben. Er hat sich vergrößert. Wir beobachten bis zu hundert Gänse auf der einen Wiese.“

Auch rund um die Salzachseen in Salzburg-Liefering und im Flachgau seien seit einigen Jahren mehr Graugänse zu beobachten.

Naturschutzbund: „Schaden hält sich in Grenzen“

Vergrämung und Eientnahme werden von Tierschutzorganisationen wie Birdlife Austria, dem Naturschutzbund und der Pfotenhilfe scharf kritisiert. Sie argumentieren, dass die Abschüsse gegen das Naturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen würden.

Der Naturschutzbund Salzburg legte Einspruch gegen den Abschussbescheid und auch gegen die Entnahme von Eiern aus den Gelegen der Wildvögel ein. Diese Beschwerde liege jetzt beim Landesverwaltungsgericht, sagte der Geschäftsführer des Naturschutzbundes Salzburg, Hannes Augustin. Noch gebe es keine Rückmeldung. Das Ausmaß der Schäden durch die Wildvögel sei nach Ermessen des Naturschutzbundes nicht so groß, dass es Abschüsse und Eientnahme rechtfertige.

Landwirt: Ernteverlust im Wert von 10.000 Euro

Das sieht Landwirt Herbert Bruckbauer anders: Die von ihm gepachtete Wiesenfläche liegt direkt neben dem Leopoldskroner Weiher. Er beklagt erhebliche Ernteausfälle durch die Gänse. Bruckbauer hat rund einhundert Kühe und ist auf die Futterfläche angewiesen. Er pachtet die vier Hektar große Wiese seit zwei Jahren. Dass das Problem mit den Gänsen so groß sei, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte er.

Im vergangenen Jahr setzte Bruckbauer noch auf Gras. Den ersten Schnitt konnte er bereits durch starke Verunreinigung mit Gänsekot nicht als Futter für sein Vieh verwenden. Bruckbauer bezifferte den Verlust allein beim ersten Schnitt mit 3.000 bis 4.000 Euro. Fünf Schnitte wären pro Jahr möglich. Bei jedem Schnitt würde sich die Menge etwas verringern. Insgesamt sei dennoch wohl von einem Schaden von rund 10.000 Euro auszugehen, schätzte der Landwirt.
Mais statt Gras soll Graugänse fernhalten

Heuer machte Bruckbauer aus der Wiese einen Maisacker. Der Mais sei für die Vögel als Futterpflanze nicht so interessant und würde schneller wachsen. Dadurch könnten die Gänse dann nicht mehr im Maisfeld landen. Im kommenden Jahr könne er noch einmal Mais anbauen. Dann müsse er aber wieder eine Fruchtfolge durchführen. Wie es also in zwei Jahren weitergeht, kann Landwirt Bruckbauer noch nicht abschätzen.

Auch von anderen Landwirten in der Umgebung höre er von Problemen mit den Gänsen. Die übrigen, unter Naturschutz stehenden Wiesen rund um den Weiher würden die Gänse wenig interessieren – es seien die kultivierten und gedüngten Flächen der Landwirte, die die Gänse bevorzugen.

Die Graugans war früher in vielen Teilen Mitteleuropas selten oder sogar verschwunden. Seit den 1980er- und 1990er-Jahren steht sie unter Schutz. Dadurch erholten sich die Bestände. Städtische Gewässer wie der Leopoldskroner Weiher in Salzburg bieten ideale Bedingungen: milde Winter, wenig natürliche Feinde, viel Nahrung. Das führte dazu, dass sich die Gänsepopulation deutlich vergrößerte.

Wie viele Gänse sich tatsächlich im Frühjahr rund um den Leopoldskroner Weiher aufhalten, kann keine der beteiligten Institutionen genau angeben. Wissenschaftlich begleitete Zählungen zur Grauganspopulation fehlen. Hemma Gressel von Birdlife Salzburg zählt seit vielen Jahren im Rahmen der Vogelzählung auch die Graugänse am Leopoldskroner Weiher – sie kam in den letzten Jahren auf Werte zwischen 44 und 171 Tieren.

Die Biologin Christine Medicus von der Ornithologischen Gesellschaft am Haus der Natur berät den Naturschutzbund fachlich zu dem Einspruch gegen den Abschussbescheid. Die Eientnahme allein würde bereits Wirkung zeigen. Es seien heuer deutlich weniger Gänse in Leopoldskron zu beobachten als etwa im Vorjahr. Sie geht von etwa zwölf Brutpaaren aus- deutlich weniger also, als Jagdleiter Franz Wolf.

Flugunfähig in der Zeit der Aufzucht

Die Brutzeit und die Zeit der Aufzucht der Gössel, wie die Küken genannt werden, sei die empfindlichste Zeit für Gans und Ganter. Denn gleichzeitig ab Mitte Mai beginnt bei den Wildvögeln die Mauser bei der sie ihre Schwungfedern verlieren. Die neuen Schwingen wachsen nur wenige Millimeter pro Tag. Bis das Gefieder vollständig erneuert ist, dauert es einige Wochen, in denen die Vögel flugunfähig sind. Daher suchen sie die Wiesen in der Nähe des Weihers auf. Bei Gefahr ziehen sie sich aufs Wasser zurück.

Medicus und der Naturschutzbund sprechen sich für weniger drastische Maßnahmen als Abschüsse zur Bestandskontrolle aus. Sie schlagen die Pflege einer Wiese westlich des Weihers vor, um diese für die Gänse attraktiver zu machen. Darüber hinaus gebe es gelindere Vergrämungsmaßnahmen als den Abschuss, etwa dass die Jäger öfter mit Hunden durch das Gebiet gehen oder Felder mit Schnüren überspannt werden.

Klimawandel verändert das Zugverhalten

Die Graugans war ursprünglich ein klassischer Zugvogel, der den Winter in wärmeren Regionen Südeuropas verbrachte. Doch die einstigen Durchzügler oder saisonalen Gäste seien nun in unseren Breiten oft ganzjährige Bewohner, sagt Vogelkundlerin Medicus. Durch den Klimawandel veränderten sich die Bedingungen in Mitteleuropa in den letzten Jahrzehnten erheblich. Milder werdende Winter und dauerhaft offene Gewässer machen das aufwendige Zugverhalten zunehmend überflüssig.

Immer mehr Graugänse verzichten deshalb auf die Reise nach Süden und bleiben stattdessen ganzjährig in Österreich. Diese Verkürzung oder vollständige Aufgabe des Vogelzugs im Zuge globaler Erwärmung ist nicht nur bei der Graugans zu beobachten, sondern auch bei anderen Vogelarten. Für Städte bedeutet das eine dauerhafte Belastung durch große Standpopulationen. Neben Salzburg gibt es so zum Beispiel auch in Wien, Hamburg, München, Köln und Berlin sowie in London und New York immer wieder Debatten über größere Gänsepopulationen im Stadtzentrum.

Wildtiere im urbanen Raum

Ergebnisse von Studien mit beringten Gänsen zeigten, dass sie sehr individuell überwintern, so Medicus: Manche bleiben im städtischen Bereich, andere ziehen hunderte Kilometer in Rastgebiete nach Westeuropa entlang des Golfstromeinflusses oder auch nach Nordeuropa. Wieder andere überwintern in Mitteleuropa, in Bayern, in Gebieten nördlich der Alpen.

Die Population rund um den Weiher variiert je nach Jahreszeit. Die meisten Graugänse sind dort im Frühjahr, zur Zeit von Aufzucht und Brut zu finden. Einige Vögel sind aber auch Standvögel, bleiben also das ganze Jahr dort. Der Leopoldskroner Weiher ist ein Vogelparadies: Neben den Graugänsen finden sich dort auch Reiher, Schwäne, Stockenten, Schellenten, Mandarinenten, seltener auch Blesshühner und Haubentaucher.

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orf.at vom 30.04.2025

Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben

Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat einen Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.

Der Grund für die Maßnahme waren laut Land Tirol wiederholte Risse von Schafen und Lämmern in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet in St. Veit in Defereggen. Bei einigen davon wurde durch Tupferproben die DNA eines Wolfes nachgewiesen.

Konkret wurde das Raubtier für Risse auf einer Heimweide am 8., 11. und 19. April verantwortlich gemacht. Dabei wurden ein getötetes und ein verletztes Schaf sowie zwei getötete Lämmer durch den zuständigen Amtstierarzt begutachtet. Zudem wurden zwei Lämmer sowie ein Mutterschaf als abgängig gemeldet. Für die Risse am 8.und 11. April sei ein DNA-Nachweis vorgelegen, hieß es. Für jenen am 19. April der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes.

Sichtungen sollten gemeldet werden

Die betroffene Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert. Die Bevölkerung wurde wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.

EU-Parlament will Schutz des Wolfs lockern

Das Europäische Parlament will den Schutzstatus des Wolfs in einem Eilverfahren herabsetzen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am 6. Mai in Straßburg für einen entsprechenden Vorstoß. In dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herunterzusetzen und damit Abschüsse zu erleichtern. Die Abstimmung über den Schutzstatus ist für Donnerstag vorgesehen.

Auch die EU-Staaten müssen einer Änderung des Schutzstatus zustimmen, das gilt aber als wahrscheinlich. Sie hatten sich bereits vergangenes Jahr mehrheitlich für diesen Schritt ausgesprochen.

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orf.at vom 26.04.2025

Jäger beklagen Schäden durch Wildschweine

Die steigende Zahl von Wildschweinen richtet in Salzburg immer größere Schäden an. Das beklagen heimische Jäger vor dem am Samstag stattfindenden diesjährigen Landesjägertag. Schwarzwild werde zunehmend zum Problem.

Im Lungau und im Flachgau sind mehrere starke Rotten unterwegs. Auf der Suche nach Nahrung graben sie große Gebiete um. Um diese Wildart besser kennenzulernen, sind die Jungtiere in Revieren im Bezirk Tamsweg seit einem halben Jahr mit Sendern ausgestattet und werden dadurch beobachtet. „Auf Grund der Klimaerwärmung wird Schwarzwild ein immer größeres Thema. Es kann mittlerweile auch den Winter im Hochgebirge überleben“, sagte Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.

„Bestände nehmen zu“

Die Jägerschaft beobachte, dass die Bestände im Bundesland zunehmen. Eine Zahl zu nennen, sei schwierig, so Mayr-Melnhof, da die Tiere sehr mobil sich. Der Landesjägermeister rechnet mit mehreren hundert Stück. 100 Wildschweine wurden im vergangenen Jahr in Salzburg jedenfalls erlegt.

Neben den Schäden in der Alm- und Landwirtschaft gibt es auch Sorgen wegen der Maul- und Klauenseuche: Wir haben eine große Verpflichtung den Bauern gegenüber, dass die Seuche nicht kommt und sich nicht ausbreitet", so Mayr-Melnhof.

Jägerschaft denkt über Schwarzwild-Koordinator nach

In der Jägerschaft gibt es Überlegungen, ähnlich wie beim Wolf, einen Schwarzwild-Koordinator einzusetzen: „Wir müssen lernen, wie man mit dem Schwarzwild umgeht und wie es effektiv zu bejagen ist. Wir müssen Acht geben, dass die Bestände nicht explodieren und wir sie dann nicht mehr einfangen können“, sagte Max Mayr-Melnhof.

Wildschweinproblem kann noch eingegrenzt werden

Der Experte wertet bezirksübergreifend und über Reviergrenzen hinweg Daten aus und gibt Empfehlungen. In Salzburg gäbe es noch eine Chance, das Schwarzwildproblem in den Griff zu bekommen, sagen Fachleute aus anderen Bundesländern.

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orf.at vom 22.04.2025

Pröll tritt als Landesjägermeister zurück

Josef Pröll ist im April als neuer ÖFB-Präsident präsentiert worden, den Rücktritt als Landesjägermeister gab er unterdessen in der heutigen Ausschusssitzung des Jagdverbands bekannt. Als sein Nachfolger wurde Christoph Metzker einstimmig vorgeschlagen.

„Ich war und bin immer jemand gewesen, der Verantwortung übernimmt und 100 Prozent gibt. Zwei großen Verbänden vorzustehen und in beiden alles zu geben, ist aber nicht möglich. Daher habe ich mich entschieden, den Weg für einen Nachfolger freizumachen“, so Pröll. Er übernahm das Amt des Landesjägermeisters im April 2012 von Christian Konrad.

In den vergangenen 13 Jahren habe der Jagdverband zahlreiche Innovationen, Neuerungen und Projekte umgesetzt, so Pröll. Am 9. April wurde bekannt, dass der frühere Vizekanzler und Ex-Parteiobmann der ÖVP neuer ÖFB-Präsident wird. Am 18. Mai soll er offiziell an die Spitze des ÖFB gewählt werden – mehr dazu in Ex-Vizekanzler Pröll wird ÖFB-Präsident (sport.ORF.at; 9.4.25).

Designierter Nachfolger ist „bestens vernetzter Manager“

Geht es nach dem Ausschuss des NÖ Jagdverbands soll ihm dort Christoph Metzker folgen. Er wurde am Dienstag einstimmig vorgeschlagen. In einer Aussendung betont der Landesjagdverband: "Der designierte Nachfolger Christoph Metzker ist ein insbesondere in der Jagd, Land- und Forstwirtschaft bestens vernetzter Manager.

Er startete seine berufliche Karriere 2004 in der RWA Raiffeisen Ware Austria als Management Trainee sowie anschließend von 2011 bis 2013 als Geschäftsführer der BGA Bio Getreide Austria GmbH. Nach neun Jahren als Bereichsleiter für Landwirtschaftliche Betriebsmittel und Technik wechselte er im Jänner 2020 in den Vorstand der RWA."

Der Göttlesbrunner war zwischen 2015 und 2021 im Fachausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und ist seit August 2021 zudem im Vorstand des NÖ Jagdverbands. Beim Landesjägertag am 28. Juni 2025 findet die Neuwahl des Landesjägermeisters statt.

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orf.at vom 16.04.2025

Verdächtiger im Fall der getöteten Biber ausgeforscht

Die Polizei hat in Kaumberg (Bezirk Lilienfeld) bei einer Hausdurchsuchung zwei Biberschädel und Biberfelle sichergestellt. Der Bewohner steht unter Verdacht, zwei Biber getötet, enthauptet und im Biomüll entsorgt zu haben. Der Mann zeigte sich teilgeständig.

Die Hausdurchsuchung wurde von Beamten des Landeskriminalamts (LKA) durchgeführt. Dabei wurden Biberfelle, -kelle sowie -schädel, aber auch eine Eule und ein Siebenschläfer gefunden. Lang- und Faustfeuerwaffen wurden ebenfalls entdeckt.

Der Verdächtige war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager teilgeständig. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes an die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Über Auftrag der Behörde wird zudem eine genetische Untersuchung der Biberköpfe durchgeführt.

Zeuge brachte Ermittler auf die Spur

Das erste getötete Tier war am 17. Februar, das zweite einen Monat später in einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) entdeckt worden. Die Biber sollen enthauptet und im Biomüll entsorgt worden sein – mehr dazu in Zwei tote Biber im Biomüll: Polizei ermittelt (noe.ORF.at; 2.4.2025). Nach einem Aufruf der Polizei meldete sich ein Zeuge und brachte die Ermittler des Bereichs Umweltkriminalität auf die Spur des Verdächtigen.

Beim Biber (Castor fiber) handelt es sich um ein geschütztes Wildtier nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eine nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz bzw. der Artenschutzverordnung gänzlich geschützte, freilebende Art.

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orf.at vom 16.04.2025

Staaten stimmen leichterem Wolfsabschuss zu

Die EU-Länder haben einer Gesetzesänderung für den schnelleren Abschuss von Wölfen zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter im Rat der Mitgliedsstaaten stimmten heute für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, wie der Rat in Brüssel mitteilte. Der Wolf soll nach der Änderung nicht mehr als „streng geschützt“ gelten, der Erhalt der Art aber weiter sichergestellt werden.

„Ziel ist es, mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen in den EU-Ländern zu schaffen“, teilte der Rat der Mitgliedsstaaten mit. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen künftig deutlich vereinfacht werden sollen. Anders als bisher sind dann etwa keine aufwendigen DNA-Analysen mehr nötig.

Abstimmung im EU-Parlament für Mai geplant

Die Zustimmung der EU-Länder ist damit ein weiterer Schritt für einen schnelleren Abschuss in Deutschland. Nun fehlt die Zustimmung des Europaparlaments, das in einem Dringlichkeitsverfahren Anfang Mai abstimmen soll. Anschließend müssen die EU-Länder die Änderung formal absegnen.

Es bleibt den einzelnen Regierungen überlassen, ob sie den Schutzstatus von Wölfen auch in ihrem Land absenken. In Deutschland hat sich aber eine Mehrheit der Parteien für einen schnelleren Abschuss ausgesprochen. Landwirte in zahlreichen europäischen Staaten klagen seit einigen Jahren vermehrt über Wolfsrisse.

Der WWF Österreich übte in einer Aussendung Kritik. „Die regierende Politik muss ihren Feldzug gegen den Artenschutz sofort beenden“, sagte WWF-Experte Christian Pichler und forderte stattdessen Alternativlösungen wie eine Herdenschutzoffensive.

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orf.at vom 28.02.2025

Umweltschützer warnen vor geringerem Schutz für Wölfe

Wölfe sind in Österreich weiterhin durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie der EU „streng geschützt“, auch wenn ihr Schutzstatus laut Berner Konvention ab dem 6. März verringert wird, erklärten Fachleute gestern. Sogar eine mögliche Herabstufung in der FFH-Richtlinie würde Abschüsse nicht legitimieren. Dafür müsste sich die hiesige Wolfspopulation in „günstigem Erhaltungszustand“ befinden, was laut Europäischem Gerichtshof nicht der Fall ist.

„Im Jahr 2024 konnten nur fünf dauerhaft hierzulande lebende Wolfsrudel nachgewiesen werden“, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund Österreich. „In den Nachbarländern sind es viel mehr, zum Beispiel in Deutschland 209 Rudel, in Italien mehr als 400, und in Slowenien, das etwa so groß ist wie Niederösterreich, residieren 14 Rudel“, so Christian Pichler vom WWF Österreich. Noch dazu seien die Zahlen in Österreich rückläufig, in den beiden Jahren davor (2022 und 2023) gab es hier noch sechs Wolfsfamilien.

Ende forderte, dass sich die österreichischen Bundesländer an geltendes EU-Recht halten und „wegkommen von den vielen Abschüssen, um einen günstigen Erhaltungszustand (der Wolfspopulation, Anm.) zu erreichen“. „Wir sind überzeugt, dass Österreich seine Praxis so nicht dauerhaft erhalten kann, weil dies nicht dem EU-Recht entspricht“, sagte Pichler.

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orf.at vom 02.04.2025

Zwei tote Biber im Biomüll: Polizei ermittelt

In einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) haben Mitarbeiter in den vergangenen Wochen zwei getötete und enthauptete Biber entdeckt. In einem Fall konnte ein Schusstrauma diagnostiziert werden. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall.

Der Biber ist ein geschütztes Wildtier, das offenbar nicht nur in der Natur Feinde hat. Das erste getötete Tier wurde am 17. Februar von einem Mitarbeiter in der Kompostieranlage des zu verarbeitenden Biomülls entdeckt. Er meldete den Fund an die Kontaktstelle des Landes, der Kadaver wurde vom Wildtiermanagement geborgen und an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie übergeben.

Bei einer Untersuchung konnten „metalldichte Schatten im Bereich des abgetrennten Hals- und Schulterbereichs“ festgestellt werden, es wurde ein Schusstrauma diagnostiziert. Die Herkunft des Mülls konnte nicht mehr bestimmt werden, da der Müll bereits länger gelagert und bereits bearbeitet wurde.

Biomüll kam aus dem südlichen Teil des Bezirks

Vor wenigen Wochen, am 17. März, wurde erneut ein enthaupteter Biber in der Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen entdeckt. Der Kadaver wurde wieder dem Forschungsinstitut übergeben, wo Untersuchungen folgen. In diesem Fall kann der Biomüll besser zugeordnet werden, da es sich lediglich um eine Lkw-Fuhre handelte.

Laut Polizei stammt der Müll von Einfamilienhäusern aus dem südlichen Teil des Bezirks Lilienfeld – es kommen also die Gemeinden Mitterbach am Erlaufsee, Türnitz, Annaberg und St. Aegyd in Frage. Die Polizei bittet um Hinweise, auf Wunsch werden diese auch vertraulich behandelt.

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orf.at vom 24.02.2025

Wolf wurde „versehentlich“ geschossen

Der tote Wolf, der in der Vorwoche in Neustift im Stubaital entdeckt wurde, soll versehentlich geschossen worden sein. Wie ein Jäger gegenüber der Polizei angab, sei er auf Fuchsjagd gewesen und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen und geschossen.

In der Vorwoche wurde in Neustift nordöstlich der Holderlochalm der Kadaver eines Wolfs entdeckt. Die Polizei entdeckte am Körper des Tieres ein Austrittsloch, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stamme, hieß es zunächst – mehr dazu in Wolf im Stubaital wurde geschossen.

Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit ohne Freigabe des Landes sei kein Kavaliersdelikt, erklärte Christian Viehweider von der Polizei: „Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“

Bei Fuchsjagd Kopf in Dunkelheit gesehen

Einer von mehreren Jagdberechtigen im Großraum meldete sich nach der Berichterstattung selbst bei der Polizei. Er sei auf Fuchsjagd gewesen und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen. Er sei auch nicht davon ausgegangen, einen Wolf im Visier gehabt zu haben.

Die Polizei schickt nach den Ermittlungen einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Diese wird über die weitere Vorgehensweise in dem Fall entscheiden.

Untersuchungen laufen weiter

Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der Woche gerechnet. Das Ergebnis zur DNA-Analyse soll in den nächsten eineinhalb Wochen kommen.

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orf.at vom 21.02.2025

Wolf im Stubaital wurde geschossen

Nach einer ersten Begutachtung des am Donnerstag im Stubaital gefundenen Wolfskadavers hat die Polizei am Freitag eine erste Einschätzung abgegeben: Das Tier sei geschossen worden. Eine entsprechende Abschussverordnung des Landes gebe es dazu aber nicht.

Am Donnerstagmittag ging bei der Polizei in Neustift eine Anzeige ein. Nordöstlich der Holderlochalm liege ein totes Tier, das einem Wolf ähnle. Die Beamten stiegen zum Fundort auf, begutachteten das Tier und konnten am Körper des Tieres ein Austrittsloch feststellen, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stamme, so Christian Viehweider von der Polizei.

Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit Freigabe des Landes ist kein Kavaliersdelikt. „Es geht da schon um ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Wir ermitteln wegen des Verdachts der vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“ Derzeit würden Spuren gesichert, um den Sachverhalt zu erheben. Und es würden Beweise gesucht, die zum Täter führen könnten.

Fall erinnert an Fund im Jahr 2019

Der Fall erinnere an einen Fund im Jahr 2019 im Sellraintal. Damals war ein geköpfter Wolfskadaver gefunden worden – mehr dazu in Vermutlich Wolf: Kadaver mit Schusswunde. Bis heute weiß man nicht, wer das Tier erlegte, trotz einer von einer Tierschutzorganisation damals ausgelobten Prämie von 11.000 Euro. Der Fall gilt weiter als ungeklärt. Die Polizei bittet weiter um Hinweise.

Unterdessen wurden bereits DNA-Proben des Kadavers genommen. Diese werden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Ein erstes Ergebnis der pathologischen Untersuchung sei im Laufe der nächsten Woche, ein Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten.

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orf.at vom 09.02.2025

Jäger erschießen Wolf in Sillian

Nach Wolfssichtungen in Sillian und Heinfels sowie dem Riss eines Wildtiers in der Nähe eines Wohnhauses hat die Tiroler Landesregierung am Donnerstag eine Abschussverordnung für einen Risikowolf erlassen. Der Wolf wurde in der Nacht auf Sonntag von Osttiroler Jägern erschossen, teilte das Land mit.

Mehrfach wurde in Wohngebieten in Sillian und Heinfels ein Wolf gesichtet. Zudem wurde ein Kadaver eines Rehwilds entdeckt. Daraufhin erließ die Landesregierung am Donnerstag die Abschussverordnung für einen Risikowolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten.

Nach Angaben des Landes wurde der Wolf in Sillian in der Nacht auf Sonntag geschossen. Der getötete Wolf wird nun nach Innsbruck in die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort untersucht. Die Abschussverordnung für das Gebiet ist aufgehoben.

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orf.at vom 04.02.2025

Ärger für Trump Jr. wegen Jagdausflugs in Lagune von Venedig

US-Präsidentensohn Donald Trump Jr. hat Ärger wegen eines Jagdausflugs in der Lagune von Venedig. Der 47-Jährige soll bei dem Aufenthalt in der norditalienischen Region Ende vergangenen Jahres illegal auf geschützte Wildvögel geschossen haben.

Umweltschützer und -schützerinnen fordern nun von der rechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom, den US-Amerikaner trotz seines einflussreichen Vaters zur Rechenschaft zu ziehen.

In einem Video ist zu sehen, wie Trump Jr. in Jagdkleidung inmitten abgeschossener Vögel stolz von der Jagd berichtet. Später liegen tote Vögel wie Wildgänse, Enten und Wachteln dutzendweise als Trophäen auf dem Boden. Unter den getöteten Tieren ist nach Angaben von Umweltschützern auch eine orangerote Rostgans, die in Europa nur noch selten anzutreffen ist.

Regierung soll sich erklären

Die linke Opposition kündigte an, gegen Trump Jr. Anzeige zu stellen. Der grüne Stadtrat Andrea Zanoni sagte zum Besuch aus den USA: „Die können hier nicht wie die großen Herren auftreten.“ Die Szenen seien in einem Gebiet namens Valle Pirimpie gedreht worden, das von der EU als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sei. Für Ausländer sei die Jagd dort verboten.

Zudem forderte die Opposition eine Erklärung von Italiens Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin, der wie Meloni der Rechtspartei Fratelli d’Italia (Brüder Italiens) angehört. Das Video trägt den Titel „The Global Hunt for Adventure“ („Die weltweite Jagd nach Abenteuern“).

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orf.at vom 31.01.2025

Junger Luchs im Nationalpark Kalkalpen

Im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich ist Freitagfrüh ein junger Karpatenluchs ausgewildert worden. Auf dem Kuder, der den Namen Janus bekam, ruhen nun die Hoffnungen auf Nachwuchs und damit auf den Erhalt der Luchspopulation.

Janus wurde am 22. Mai 2023 geboren und wuchs in einem naturnahen Gehege im Wildkatzendorf Hütscheroda in der Gemeinde Hörselberg-Hainich in Thüringen auf. Der reinrassige Karpatenluchs verbrachte die vergangenen Monate ohne Kontakt zu Menschen in einem Auswilderungsgehege, wo er auf ein Leben in der freien Wildbahn vorbereitet wurde. Über das Expertennetzwerk Linking Lynx Sourcing Working Group wurde er an den Nationalpark Kalkalpen vermittelt.

Illegale Abschüsse und Nachwuchsflaute

Die Zukunft der Luchspopulation im Nationalpark Kalkalpen ist seit Jahren gefährdet. Nachdem zuerst einigermaßen erfolgreich ein kleiner Bestand aufgebaut worden war, musste man mehrere Rückschläge hinnehmen: Illegale Abschüsse auf der einen Seite und eine Nachwuchsflaute – durch einen zeugungsunfähigen Kuder und zu wenig genetische Vielfalt – auf der anderen Seite setzten der Population zu.

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orf.at vom 31.01.2025

Ermittlungen gegen Jägerin wieder eingestellt

Die Ermittlungen gegen eine 68-jährige Jägerin, die letzten Herbst gegen Soldaten, die im Wald übten, einen Warnschuss abgegeben hat, sind nun erneut eingestellt worden. Nach einer ersten Einstellung wurde weiter ermittelt, ein Gutachten entlastet nun die Frau. Daher wurden die Ermittlungen erneut eingestellt.

Gegenüber dem ORF bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Kitz, einen diesbezüglichen Bericht der „Kleinen Zeitung" (Freitag-Ausgabe“. Zu dem Vorfall war es Anfang September in einem Wald im Bezirk St. Veit gekommen. Die Jägerin war nachts allein auf einem Hochsitz. Als sie Soldaten der deutschen Bundeswehr sah, habe sie sich laut eigener Aussage bedroht gefühlt und einen Schuss mit scharfer Munition abgegeben.

Die Soldaten hatten gemeinsam mit Angehörigen des österreichischen Bundesheeres eine ordnungsgemäß angemeldete Übung abgehalten – mehr dazu in Neue Ermittlungen gegen Jägerin.

Gutachten: „Keine Gefahr für Leib und Leben“

Bald nach dem Vorfall waren die Ermittlungen eingestellt worden, laut Staatsanwaltschaft sei im Fall der Jägerin von einer „irrtümlichen Annahme eines rechtswidrigen Sachverhaltes“ auszugehen. Daraufhin erfolgte aber die Wende: „Aufgrund neuer Beweise“ wurden die Ermittlungen gegen die 68-Jährige wieder aufgenommen – die Soldaten hatten einen Fortführungsantrag gestellt. Nach Einlangen eines Gutachtens wurden die Ermittlungen nun aber erneut eingestellt – mehr dazu in Gutachten zu Schussvorfall mit Jägerin.

Im Gutachten heißt es, dass der Warnschuss der Frau keine Gefahr für Leib und Leben der Soldaten dargestellt hatte. Allerdings könne der Gutachter nicht feststellen, wie weit die Jägerin von den Soldaten entfernt war und in welcher Höhe über den Köpfen der Soldaten das Projektil vorbeigeschossen war.

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orf.at vom 24.01.2025

Angeleinte Hündin bei Spaziergang angeschossen

Die Polizei ermittelt im Fall einer Hündin, die am Donnerstagnachmittag in Güssing angeschossen worden ist. Die Besitzerin hatte mit ihren beiden Hunden einen Spaziergang auf einem Weg entlang eines Ackers gemacht. Die Tiere waren dabei laut Polizei an der Leine.

Die 48-jährige Frau hörte plötzlich einen lauten Knall, und ihre dreijährige französische Hirtenhündin jaulte auf und winselte. Gleich darauf folgte ein weiterer Knall. Die Frau entdeckte auf dem Fell der Hündin eine blutende Wunde, eilte sofort zu ihrem Auto und fuhr mit dem verletzten Tier zu einem Tierarzt.

Dieser stellte fest, dass die Hündin angeschossen worden war: Der Schuss hatte Ober- und Unterhaut samt Fettgewebe am Rücken des Hundes durchtrennt. „Der Hund hat überlebt, aber der derzeitige Gesundheitsstatus ist noch unbekannt“, so Polizeisprecherin Victoria Krojer. Die Besitzerin hatte Anzeige erstattet, nun wird gegen unbekannte Täter ermittelt.

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orf.at vom 16.01.2025

Annaberg: Zwei Jäger mit Quad abgestürzt

In Annaberg-Lungötz (Tennengau) haben zwei Jäger einen Absturz mit einem Quad überlebt. Wie die Bergrettung berichtet, kamen die Männer von einer nicht geräumten Forststraße ab. Sie konnten zwar während des Absturzes vom Quad abspringen, stürzten aber dennoch rund 80 Meter in die Tiefe.

Die beiden Jäger kamen am Donnerstag um die Mittagszeit mit ihrem Quad von der Forststraße von Lungötz (Neubachtal) Richtung Reiterhöhe (Gerzkopf) ab. „Das Quad stürzte rund 200 Meter tief ab“, schildert der Tennengauer Bezirks- und Einsatzleiter der Bergrettung Annaberg, Werner Quehenberger.

„Es gelang ihnen, während des Absturzes abzuspringen. Trotzdem stürzten auch sie rund 80 Meter tief. Doch sie hatten Riesenglück im Unglück“, so Quehenberger weiter. Denn einer der beiden blieb völlig unverletzt und der zweite erlitt eine Verletzung am Bein.

Rettungshubschrauber im Einsatz

„Wir stiegen zu den Verunglückten auf und leisteten Erste Hilfe. Das Team des verständigten Rettungshubschraubers Martin 1 barg jedoch den Verletzten“, heißt es von der Bergrettung. Er wurde zur weiteren Versorgung ins Spital geflogen.

Der unverletzt gebliebene Jäger wurde von den zehn Annaberger Bergrettern ins Tal begleitet. Zusätzlich war neben dem Rettungshubschrauberteam ein Polizist im Einsatz.

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orf.at vom 09.01.2025

Mutmaßliche Wilderer im Visier der Polizei

Im Bezirk Wolfsberg werden zwei Männer und eine Frau verdächtigt, in einem Eigenjagdgebiet gewildert zu haben. Sie sollen einen Rotwildhirsch mit zwölf Enden erlegt und die Trophäe sowie das Fleisch mitgenommen haben.

Im Zuge der Erhebungen wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anordnung zu Hausdurchsuchungen gegeben. Die Polizeibeamten führten zeitgleich Kontrollen in zwei Wohnhäusern im Bezirk Wolfsberg durch. Sie fanden 15 Trophäen von erlegten Gämsen, Hirschen und einem Auerhahn. Die Tiere wurden illegal erlegt. Das steht fest, denn die drei Beschuldigten, sie sind übrigens verwandt, haben keinen Jagdschein.

Trophäen und Munition sichergestellt

Der 69-Jährige, der 66-Jährige und eine 67 Jahre alte Frau dürften in den vergangenen Jahren in einem Waldgebiet auf der Koralm gewildert haben, zuletzt am 23. September. Da dürften die drei einen Zwölfender-Rothirsch im Alter von sieben bis zehn Jahren erlegt und die Trophäe, sowie das Wildfleisch mitgenommen haben. Auch diese Trophäe entdeckten die Beamten schließlich in einem der beiden Wohnhäuser. Sie fanden dort außerdem zehn Jagdgewehre, die aber nur teilweise registriert sind, sowie hunderte Schuss Munition, die noch dazu nicht sicher verwahrt war. Auch 20 bis 30 Abwurfstangen, womit in der Jägersprache abgeworfene Geweihe bezeichnet werden, wurden gefunden.

Gegen die Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Sie zeigten sich nur teilweise geständig. Sie werden bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Ihnen droht ein Prozess, der Gesamtschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Laut Polizei kann aber ein noch höherer Schaden nicht ausgeschlossen werden.

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orf.at vom 09.01.2025

Jogger will von Wolf angesprungen worden sein

In Windhaag bei Freistadt (Bezirk Freistadt) soll ein Wolf einem Jogger am vergangenen Freitag gefährlich nahegekommen sein. Fachleute sprechen von einem untypischen Verhalten für einen Wolf. Das Land Oberösterreich nimmt den Vorfall ernst, möchte jedoch keine Panik oder Unruhe schüren.

Vom Land Oberösterreich wird der Vorfall als Wolfsvergrämung gewertet. Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sagt: „Wir nehmen den gemeldeten Vorfall sehr ernst. Ob Hund oder Wolf, das Verhalten des Tieres sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.“ Es sei jedoch wichtig, die Emotion herauszunehmen. Angst und Unruhe in der Bevölkerung zu schüren helfe aktuell niemandem, heißt es von der Landesrätin.

In der Dunkelheit verfolgt

Das Tier soll dem Läufer am vergangenen Freitag in der Nähe einer Siedlung begegnet sein. Der Jogger hatte gegen 17.00 Uhr in der Dunkelheit mit einer Stirnlampe ausgestattet noch eine Runde gedreht. Plötzlich hatte der Mann bemerkt, dass sich ihm ein Tier näherte. Der 44-Jährige berichtete, dass das Tier an ihm hochgesprungen sei.

„Risikowolf“ kürzlich im Mühlviertel vergrämt

Anfang Jänner ist in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis (Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen ein Wolf zweimal in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt worden. Das Land Oberösterreich hat das Tier zum Abschuss freigegeben.

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orf.at vom 02.01.2025

„Risikowolf“ zum Abschuss freigegeben

Nachdem ein Wolf in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis (Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen zweimal in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt wurde, hat das Land Oberösterreich ihn nun zum Abschuss freigegeben.

Das gezeigte Verhalten sei als gefährlich einzustufen, daher gehe man von einem Risikowolf aus, heißt es in der Aussendung des Landes. Zusätzlich zu den beiden Vergrämungen sei der Wolf auch mehrfach in der Gegend gesichtet worden. Sichtungen alleine seien jedoch kein Grund zur Abschussfreigabe. Nach einer ersten Vergrämung in Unterweißenbach Mitte Dezember sei es vor wenigen Tagen dann innerhalb der vierwöchigen Frist zur zweiten Vergrämung in Schönau gekommen.

Landwirt berichtete von Begegnung

Von jener in Unterweißenbach berichtete erst kürzlich ein Landwirt dem ORF Oberösterreich, von der Begegnung mit dem Wolf Mitte Dezember beim Holzfällen. Erst nach mehrfachem Hupen mit dem Hoflader sei das Tier doch noch davongelaufen. Mehr dazu in Landwirt stand plötzlich Wolf gegenüber.

„Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend hoch“, heißt es von Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Es sei ihr deshalb wichtig, bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Der Wolf darf nun innerhalb von vier Wochen entnommen werden, hieß es in der Aussendung.

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