Im Mühlviertel ist ein Wolf illegal getötet worden. Bei der Obduktion
des vor einer Woche gefundenen Wolfskadavers, stellte sich nun eindeutig
heraus, dass der Wolf geschossen worden ist, hieß es am Dienstag von der
Landesforstdirektion. Die Polizei ermittelt.
Laut Obduktionsbericht war bei dem Kadaver eindeutig ein Einschussloch
und eine Wunde, durch die die Kugel wieder ausgetreten ist, zu erkennen.
Gefunden wurde der Wolf am Donnerstag der Vorwoche im Bezirk Freistadt,
etwa zwei Kilometer von der tschechischen Grenze entfernt.
Keine Details wegen laufender Ermittlungen
Über die genauen Umstände wird derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen
nichts bekanntgegeben. Unklar ist daher, ob die Stelle, an der der tote
Wolf gefunden worden ist, auch der Tatort ist.
Landesforstdirektor Gottfried Diwold verwies darauf, dass aktuell kein
Wolf zum Abschuss freigegeben war und der illegale Abschuss daher bei
der Polizei angezeigt wurde, die die Ermittlungen bereits einleitete.
Fund von toten Wölfen sehr selten
Obwohl Wölfe in Oberösterreich häufiger werden, sind Meldungen über tot
aufgefundene Tiere sehr selten, hieß es Diwold gegenüber dem ORF
Oberösterreich. In den vergangenen fünf Jahren waren es nur drei Tiere.
Vor diesem Fund habe es einen weiteren im Mühlviertel und einen im
Innviertel gegeben.
WWF fordert bundesweiten Aktionsplan
Die Naturschutzorganisation WWF fordert einen bundesweiten Aktionsplan
gegen die illegale Verfolgung von geschützten Arten. „Solche illegalen
Entnahmen sind eine direkte Folge der populistischen Stimmungsmache
gegen den Wolf. Es braucht jetzt klare und strenge Gegenmaßnahmen, um zu
zeigen, dass derartige Taten Konsequenzen haben“, so
WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler.
Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich: heute Freispruch am
Grazer Straflandesgericht
Um potenziell rechtswidrige Entenjagd zu dokumentieren, fuhr
Tierschützer in Jagdgebiet und wurde von der Jagdgesellschaft blockiert
– Vorwurf der Nötigung gegen den Tierschützer
Das Verfahren war einigermaßen kurios: Zwei Tierschützer:innen wollten
am 25.10.2025 in Kalsdorf im Bezirk Graz-Umgebung eine potenziell
illegale Jagd auf Enten in der Au beobachten. In der Steiermark ist ja
das Aussetzen gezüchteter Enten zur Jagd nach einer Kampagne des VGT
verboten worden. Die Jäger in diesem Gebiet füttern Enten massiv entlang
von Bachläufen, um sie für den sinnlosen Abschuss anzulocken. Auch
Fasane werden in großer Anzahl bei Spaß-Jagden jeden Herbst beschossen –
wobei der Fasanbesatz unnatürlich hoch ist, was auf das Aussetzen von
Zuchttieren hinweist. Im Anschluss an die Dokumentation der Jagd, waren
die Tierschützer:innen gerade dabei, die Au mit ihrem Auto zu verlassen,
als sie von einer großen Anzahl von Jägern überrascht wurden, die ihnen
den Weg versperrten. Die Jäger beschwerten sich lautstark wegen der aus
ihrer Sicht begangenen Besitzstörung und der laufenden Kritik an der
Jagd. Dann riefen sie die Polizei. Als diese ankam, erklärten sie dieser
überraschend, die Tierschützer:innen hätten gedroht, sie mit dem Auto
anzufahren. Zwei Jäger sagten bei der Polizei aus, dass das Auto der
Tierschützer:innen nur durch Trommeln auf die Motorhaube zu stoppen
gewesen wäre. Obwohl es sich ganz offensichtlich um einen erfundenen
Vorwurf handelte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung.
Doch am 2. Prozesstag heute am Straflandesgericht in Graz wurde der
Lenker des Tierschutzautos freigesprochen.
Ohne, dass die Jäger das gewusst hätten, hatten die Tierschützer:innen
sämtliche Interaktionen mit ihnen mitgefilmt. Auf diesen Videos sieht
man die erste Begegnung, man hört den Inhalt sämtlicher Gespräche und
auch die Blockade des Tierschutzautos durch die Jäger ist dokumentiert.
Dabei erwähnt kein Jäger mit auch nur einem Wort, dass er bedroht oder
genötigt worden wäre. Auch die Aufnahme des Telefongesprächs mit der
Polizei wurde heute vor Gericht vorgespielt. Der Jäger erwähnt da
ebenfalls keine Nötigung, sondern sagt nur, dass sich die
Tierschützer:innen nicht ausweisen wollen, sich aber auf Privatgrund
befänden. Klar wurde dadurch, dass die Jäger vor Gericht und gegenüber
der Polizei falsch ausgesagt haben. Ein Freispruch war die Folge. Doch
nun werden die Jäger wegen Falschaussage und Verleumdung angezeigt.
Tierschützer David Richter war der Angeklagte: „Für mich ist eindeutig
klar, dass die Jäger gelogen haben, weil sie sich von mir durch meine
Tierschutzarbeit belästigt fühlen. Sie haben aus meiner Sicht bewusst
die Unwahrheit gesagt – und das noch dazu vor Gericht, weshalb ich die
beiden wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung anzeigen werde.“
Für VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war die Anklage politisch
motiviert: „Ich denke, man muss hier auch den Staatsanwalt in die
Pflicht nehmen, der diese absurd lächerliche Anzeige tatsächlich in
einen Strafantrag münden ließ. Es ist doch selbstverständlich, dass die
Jäger vor Ort die Tierschützer:innen anschwärzen werden, und dass ihre
Aussagen nicht ernst zu nehmen sind. Dagegen hat der Staatsanwalt die
Aussagen der Tierschützer:innen und ihre Videos ignoriert. Es wäre
einmal schön, wenn die Staatsanwaltschaft Tierquälerei so vehement
verfolgen würde, wie sie das bei Tierschützer:innen tut. Wie oft hören
wir, dass bei Tierquälerei Aussage gegen Aussage stünde und daher nichts
zu machen sei. Aber wenn zwei Jäger einen Tierschützer ohne jede
sonstige Evidenz belasten, und zwei Tierschützer:innen eine ganz andere
Geschichte erzählen, die noch dazu durch Videos bestätigt ist, dann wird
offenbar im Bewusstsein angeklagt, dass ein solches Strafverfahren
Stress und Kosten verursacht, die nicht kompensiert werden. Da will
offensichtlich jemand Kritik an der Jagd sanktionieren!“
Im Bezirk Hermagor ist am Samstag wieder ein Wolf erlegt worden. Vom
Land hieß es, es habe sich um einen „Risikowolf“ gehandelt, der
verordnungskonform erlegt worden sei. In diesem Monat ist das der
bereits dritte Wolf, der im Bezirk Hermagor erlegt wurde. Ein weiterer
Wolf wurde nach einem Zusammenstoß mit einem Auto erlegt.
Nach dem Abschuss am Samstag sei noch am selben Tag die Meldung an das
Land Kärnten erfolgt, hieß es in der Aussendung des Landes am Montag.
Auch die entsprechende Begutachtung durch einen Amtssachverständigen sei
noch am Samstag passiert.
Entnahmefreigabe erloschen
Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung innerhalb
eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden und eines
Zehnkilometerradius vom Ort der letzten Vergrämung erfolgt. Die
Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet seien vom Land Kärnten
darüber informiert worden, dass die Entnahmefreigabe erloschen ist.
Erst am Sonntag vor einer Woche wurde im Bezirk Hermagor ein Wolf
erlegt. Auch dieses Tier habe sich in einem Radius von 200 Metern zu
bewohnten Gebäuden befunden, hieß es vor einer Woche in einer Aussendung
des Landes Kärnten – mehr dazu in
„Risikowolf“ in Hermagor
erlegt (kaernten.ORF.at; 9.12.2025).
Bezirksjägermeister: Vier Rudel im Bezirk
Acht der kärntenweit 13 Wolfsabschüsse heuer entfallen auf den Bezirk
Hermagor. Für den Bezirksjägermeister Raphael Gressel keine
Überraschung. Das aktuelle Wolfsmonitoring des Landes zeige, dass es
vier bestätigte Rudel im Bezirk Hermagor gebe: „Beim fünften sind wir
gerade dabei, das Ganze zu bestätigen. Wenn man bedenkt, dass ein Rudel
eins bis elf Junge pro Jahr produziert, kann sich jeder selber jetzt
eine Menge ausrechnen, die nur den Nachwuchs eines Jahres bildet.“
Probleme mit den Ortschaften und den Nutztieren seien die Folge, so
Gressel. Das werde am Beispiel Hermagor deutlich.
Vor allem aus Italien würden sich immer mehr Wölfe ansiedeln: „Wir
wissen, dass in Italien sehr viele Wölfe in Rudeln unterwegs sind,
speziell im norditalienischen Raum. Und nachdem die Wanderung
geografisch Richtung Süden schwer möglich ist, wird gegen Norden
gewandert und da werden eben diese Lebensräume aufgefüllt.“
Luderplätze nur für Füchse
Den Vorwurf, dass Wölfe im Bezirk mit Tierkadavern nahe von Siedlungen
angelockt würden, um sie zu erlegen, wie zuletzt Medien berichtet haben,
weist Raphael Gressel zurück. Wenn solche Überreste ausgelegt werden,
dann diene das ausschließlich zur Bejagung des Fuchses. Solche
sogenannten Luderplätze seien vom Gesetz her gestattet und man könne
sich nicht immer aussuchen, wer die Plätze aufsuche.
Erfahrungsgemäß meiden Wölfe solche Luderplätze aber und im Regelfall
befinden sich diese nicht im Siedlungsgebiet oder in einem Umkreis von
200 Metern, wie es die Wolfsverordnung vorgibt. Dass heute gezielt für
Wölfe ein Luderplatz angelegt werde weist der Bezirksjägermeister
zurück.
Donnerstagnachmittag wurde im Bezirk Freistadt nahe der Grenze zu
Tschechien ein toter Wolf entdeckt. Das Tier werde zur Obduktion nach
Wien überstellt, hieß es am Freitag vom Land Oberösterreich. Hinweise
zur Todesursache gibt es bisher nicht. Es ist erst der dritte Wolf in
fünf Jahren, der tot aufgefunden wurde.
Das Land Oberösterreich habe „Schritte zur Abklärung der Hintergründe“
eingeleitet. Eine Freigabe zum Abschuss eines Wolfes habe es dort im
Vorfeld nicht gegeben. Das Tier dürfte mindestens einen Tag vor dem Fund
verendet sein, wird angenommen.
Obduktionsergebnis am Montag
Das Obduktionsergebnis sowie weitere Details werden für Montag vom
Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie erwartet.
Fund von toten Wölfen sehr selten
Obwohl Wölfe in Oberösterreich häufiger werden, sind Meldungen über tot
aufgefundene Tiere sehr selten, heißt es von Landesforstdirektor
Gottfried Diwold gegenüber dem ORF Oberösterreich. In den vergangenen
fünf Jahren waren es nur drei Tiere. Vor dem Fund von Donnerstag hatte
es einen weiteren im Mühlviertel und einen im Innviertel gegeben.
Die Landesregierung plant gravierende Erleichterungen beim
Abschuss von Wölfen. So sollen Jäger via SMS verständigt werden, wenn
die Behörde einen Schadwolf feststellt. Tierhalter dürfen als Einzige in
Österreich selbst Wölfe schießen. Auf Wölfe darf künftig auf Sicht
geschossen werden, was in der Jagdgesetznovelle durch einen Notstand
ermöglicht wird.
Tiroler Volkspartei und SPÖ Tirol brachten am Donnerstag im Landtag
einen Initiativantrag zur Novellierung des Jagdgesetzes ein. Ziel sei,
das Wolfsmanagement künftig schneller umzusetzen, hieß es in einer
Aussendung der Tiroler Volkspartei.
Sobald die Behörde feststellt, dass es sich um einen Schad- oder
Risikowolf handelt, ist künftig eine direkte Verständigung der
Jägerschaft per SMS geplant. Eine individualisierte Verordnung werde
dafür nicht mehr erforderlich sein. Danach werde öffentlich
bekanntgegeben, in welchem Gebiet der Abschuss erlaubt ist.
Notstandsverordnung: Tierhalter dürfen selbst schießen
Die von Volkspartei und SPÖ geplante Änderung sieht einen
Notstandstatbestand vor, der den „Schuss auf Sicht“ erlaubt. Dies gelte
für Situationen, in denen ein Wolf Nutztiere akut bedrohe oder gefährde.
Österreichweit einzigartig sei, dass künftig auch Tierhalter selbst
einen freigegebenen Wolf schießen dürfen, wenn sie eine Jagdkarte haben
und der Jagdpächter zustimmt.
Auch die Definition eines „Schadwolfes“ wird in der Novelle ausgeweitet,
eine Mindestzahl an gerissenen Nutztieren ist künftig nicht mehr
erforderlich. Der Abschuss werde dann nicht mehr nur auf den
ausgewiesenen Almschutzgebieten, sondern auch auf sonstigen Weideflächen
erlaubt.
Regierung setzt auf rasches Handeln
Es brauche, wenn ein Wolf Tiere bedroht, schnelle Entscheidungen, so
Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in der Aussendung.
Hier setze die Novelle an. Tirol sei Vorreiter, in dem auch Tierhalter
künftig Wölfe schießen dürften. Landeshauptmannstellvertreter Philip
Wohlgemuth (SPÖ) betonte, die Novelle sorge für klare Abläufe. Die neue
Definition stelle sicher, dass Bedürfnisse der Almwirtschaft und
gesetzliche Vorgaben erfüllt würden.
Landwirtschaftskammer vermisst Biberbejagung
Kritik an der Novelle kommt aus der Landwirtschaftskammer. Ihr Präsident
Josef Hechenberger fordert, dass sich auch der Biber in der Novelle
finde soll. Der Biber führe zu großen Schäden in der Landwirtschaft,
andere Bundesländer hätten bereits Möglichkeiten zur Bejagung des
Bibers. Was den Wolf betreffe, beinhalte die Novelle viele Anliegen der
Bauernvertretung, in der kommenden Almsaison könnten Wölfe rascher
entnommen werden.
Wölfe streifen überwiegend in der Dämmerung umher. Weil diese in der
kalten Jahreszeit früher einsetzt, könne es wieder vermehrt zu
Wolfssichtungen kommen, hieß es am Dienstag vom Naturschutzbund. Dazu
wurde die Onlinekampagne „Ich haben einen Wolf gesehen“ mit Hinweisen
zum richtigen Verhalten vorgestellt.
Wölfe seien sehr anpassungsfähig und haben große Territorien von 100 bis
350 Quadratkilometern. Deshalb könne es auch immer wieder vorkommen,
dass Wölfe in Siedlungsnähe gesichtet werden, so der Naturschutzbund.
„Allein daraus lässt sich für uns Menschen keine Gefahr ableiten“, so
Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund. Er kritisiert,
dass manche Landesverordnungen mit pauschalen Distanzangaben zu Häusern
die Bevölkerung „unnötig verunsichern“ würden.
„Wolf nicht nachfahren oder anlocken“
Die Online-Kampagne mit dem Titel „Ich habe einen Wolf gesehen“ soll
eine Anleitung geben, wie man sich richtig verhält. Bei einer direkten
Begegnung empfiehlt der Naturschutzbund das Tier in Ruhe zu beobachten,
ihm Raum zu lassen für einen Rückzug. Sollte man sich unwohl fühlen,
dann könne man sich groß machen. Lautes Rufen oder Klatschen könne den
Wolf vertreiben.
Ein Foto könne hilfreich sein für die Meldung, sollte aber aus der
Distanz gemacht werden. Gemahnt wird auch noch davor, dem Wolf
nachzufahren, ihn anzulocken oder gar zu füttern. Deshalb sollten im
Siedlungsbereich keine Essensreste oder Tierfutter vor dem Haus
abgestellt werden.
Hinweise zum richten Verhalten mit Hunden
Einige Punkte beziehen sich auf Hunde. Sie sollten nicht alleine in
Siedlungen herumstreifen, ab der Dämmerung sollte man sie in eine
schützende Umgebung bringen – dies gelte vor allem für läufige
Hündinnen. Beim Spazieren im Wald sollten Hunde an die Leine genommen
werden, so die Information der Kampagne.
Häufigere Sichtungen wegen früherer Dämmerung
Und gerade in der kalten Jahreszeit fällt die Dämmerung mit dem
Berufsverkehr zusammen, damit komme es ebenfalls vermehrt zu Sichtungen,
heißt es weiter. Und Wölfe würden ihrer Beute in tiefere Lagen und damit
Siedlungsnähe folgen. Als weiteren Grund nennt der Naturschutzbund das
fehlende Laub für allgemein häufigere Wildsichtungen. „Der
Naturschutzbund fordert daher von den Ländern, das Verhalten von
einzelnen Wölfen (in Siedlungsnähe) stets wissensbasiert einzuordnen“,
so Ende.
Weniger Begegnungen zu Fuß
Zu Fuß komme es allgemein seltener zu Begegnungen, so Ende, weil dem
Wolf länger Zeit bleibe den Menschen zu beobachten und entsprechend
auszuweichen. Ein Wolf, der sich jedoch wiederholt vertraut zeigt, sich
Menschen aktiv nähert oder gezielt Siedlungen aufsucht, sollte unbedingt
der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Im November wurden in Oberösterreich 15 mögliche Wolfsriss- bzw.
Sichtungsfälle gemeldet, wovon bisher ein Riss zwei Sichtungen
tatsächlich Wölfen zugeordnet werden konnten.
Sonntagfrüh ist im Bezirk Hermagor ein Wolf erlegt worden. Das Tier
befand sich in einem Radius von 200 Metern zu bewohnten Gebäuden, hieß
es in einer Aussendung des Landes Kärnten.
Die Meldung an das Land Kärnten sei noch am selben Tag erfolgt, sodass
der Bereitschaftsdienst der Amtssachverständigen die Begutachtung
bereits am Wochenende durchführen habe können, so das Land.
Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung innerhalb
eines 200-Meter-Radius zu bewohnten Gebäuden und eines
Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung erfolgt. Die
Entnahmefreigabe sei damit erloschen.
Zwölf Tiere 2025 erlegt
Insgesamt 29 Wölfe wurden seit Inkrafttreten der Wolfsverordnung 2022
geschossen, im heurigen Jahr waren es zwölf Tiere. Ein großer Teil davon
sind so genannte Risikowölfe, also Tiere, die sich in einem Umkreis von
weniger als 200 Metern von Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder
Fütterungsanlagen aufhalten und bereits wiederholt vergrämt wurden.
Kritik vom Naturschutzbund
Nicht jeder Wolf im Siedlungsgebiet bedeute eine Gefahr für den
Menschen, kritisierte am Dienstag der Naturschutzbund und fordert vom
Land, das Verhalten der Tiere vor Abschussentscheidungen besser
einzuordnen. Im Winter kämen Wölfe öfter zu Siedlungen, das allein
bedeute noch keine Gefahr, so Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim
Naturschutzbund. „Pauschale Distanzangaben zu Häusern, die in manchen
Landesverordnungen einen Wolf automatisch als Risiko einstufen,
verunsichern die Bevölkerung unnötig.“
Über Studien habe man mit besenderten Wölfen festgestellt, dass der Wolf
sehr vorsichtig sei. Er meide zwar menschlichen Strukturen nicht, also
Straßen, Häuser oder Gehöfte, aber er meide den Menschen. Er versuche,
ihm aus den Weg zu gehen. Aber das Haus oder das Auto, wo ein Mensch
nicht für ihn wahrnehmbar sei, meide er nicht. „Es wäre für ihn auch
schwierig, dann den Lebensraum zu nutzen“, so Ende.
Oft Einzelwölfe unterwegs
Bei Wölfen, die durch Siedlungen laufen, handelt es sich oft um
Einzelwölfe, die auf ihrer Abwanderung Siedlungsgebiete durchqueren
müssen. Es können aber auch standorttreue Wölfe sein, die ihrer Beute in
tiefere Lagen und damit in Siedlungsnähe folgen. Zeige sich ein Wolf
jedoch wiederholt vertraut, nähere sich Menschen aktiv oder suche
gezielt Siedlungen auf, müsse man das unbedingt der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde melden. Jegliches Anfüttern müsse vermieden
werden.
Bei direkten Begegnungen mit einem Wolf empfiehlt der Naturschutzbund,
das Tier in Ruhe zu beobachten und ihm genug Raum zu lassen, damit es
sich zurückziehen könne. Sollte man sich unwohl fühlen, könne man sich
aufrichten und groß machen. Lautes, energisches Rufen oder Klatschen
könne den Wolf vertreiben.
Ein 56-jähriger Mann aus dem Bezirk Hermagor hat am Donnerstagabend mit
seinem Wagen auf der Gailtalstraße auf Höhe Köstendorf einen Wolf
angefahren, der gerade die Straße querte. Aufgrund der schweren
Verletzungen musste der Wolf von einem Jäger erlöst werden.
Gegen 20.15 Uhr fuhr der Mann mit seinem Pkw auf der B111, von Villach
kommend, in Richtung Hermagor. Auf Höhe Köstendorf querte unmittelbar
vor ihm ein Wolf die Fahrbahn und wurde vom Pkw erfasst. Der Wolf lief
zwar noch verletzt weiter, konnte aber von einem Jäger gefunden werden.
Aufgrund der Verletzungen musste das Tier mit einem Fangschuss erlöst
werden, heißt es von der Jägerschaft. Am Pkw entstand Sachschaden in
derzeit unbekannter Höhe.
Erst in der Nacht auf Dienstag wurde im Bezirk Hermagor ein Wolf erlegt.
Laut Aussendung direkt neben einem bewohnten Gebäude. Zuvor habe es
gegen den „Risikowolf“ Vergrämungsversuche gegeben – mehr dazu in
Wolf im Bezirk Hermagor
erlegt.
Erinnerungen an angefahrenen Bären
Der Vorfall erinnert an einen Unfall 2017 in Feistritz an der Gail,
damals hatte ein Zeitungsausträger einen Bären angefahren. Das Tier
verendete, wurde präpariert und schlussendlich ausgestellt. Was mit dem
Kadaver des angefahrenen Wolfes passiert, darüber konnten am Freitag
weder die Jägerschaft, noch die Bezirkshauptmannschaft, noch das Land
Auskunft geben. Im Mai 2022 wurde ein Wolf auf der Tauernautobahn bei
Villach von einem Auto angefahren und getötet, als das Tier die Straße
überqueren wollte. Das Land entschied damals, den Tierkörper für
Schulungszwecke zu präparieren.
In der Nacht auf Dienstag ist neuerlich ein Wolf erlegt worden. Diesmal
im Bezirk Hermagor, laut Aussendung direkt neben einem bewohnten
Gebäude. Zuvor habe es gegen den „Risikowolf“, wie es in der Aussendung
des Landes hieß, Vergrämungsversuche gegeben.
In der Nacht von 1. auf 2. Dezember wurde im Bezirk Hermagor ein
Risikowolf erlegt, hieß es in der Aussendung des Landes. Der Abschuss
sei am Dienstag ordnungsgemäß an das Land Kärnten gemeldet worden,
sodass die Begutachtung durch Sachverständige bereits stattfinden
konnte. Die Vorgaben der Kärntner Risikowolfsverordnung, insbesondere
der Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung, seien
eingehalten worden.
Entnahmefreigabe in Hermagor erloschen
Der Abschuss erfolgte direkt neben einem bewohnten Gebäude, hieß es vom
Land. Die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet wurden vom
Land Kärnten bereits darüber informiert, dass die Entnahmefreigabe somit
erloschen ist. In welchem Gebiet der Wolf geschossen wurde, wird nicht
bekannt gegeben, um Rückschlüsse auf die Identität des Schützen zu
verhindern.
Zuletzt wurde der Schutzstatus für den Wolf von der EU gesenkt. Begrüßt
wurde das Vorgehen in Kärnten von der ÖVP, der FPÖ und dem TK. Kritik
gibt es immer wieder von Naturschutzorganisationen, die den Wolf
gefährdet sehen – mehr dazu in
ÖVP begrüßt gelockerten
Schutzstatus (kaernten.ORG.at; 8.5.2025).
Jäger in Tschechien erschießt Jäger
Ein Jäger hat im Westen Tschechiens einen anderen Jagdteilnehmer
erschossen. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts
der fahrlässigen Tötung auf, wie die Zeitung „Pravo“ heute berichtete.
Die Rettungskräfte hätten nur noch den Tod des getroffenen Mannes
feststellen können.
Augenzeugen zufolge habe eine Kugel den 67-Jährigen direkt in den Kopf
getroffen. Eine Obduktion durch einen Rechtsmediziner sei angeordnet
worden.
Zu dem tödlichen Zwischenfall kam es demnach gestern Nachmittag bei
einer Jagd nahe der Stadt Kladruby im Bezirk Tachov. Die Polizei habe
bei den Jagdteilnehmern Kontrollen auf Alkohol und andere Drogen
durchgeführt, die aber negativ ausgefallen seien.
Rund 70.000 aktive Jäger in Tschechien
Nach Angaben des nationalen Jagdverbands verfügen in Tschechien 88.584
Menschen über einen Jagdschein, von denen rund 70.000 tatsächlich aktiv
seien.
Erst Anfang August war es im Bezirk Tachov zu einem anderen Jagdunfall
gekommen. Damals schoss ein Jäger statt auf einen Fuchs aus Versehen auf
einen Schatzsucher, wie aus einer Polizeimitteilung hervorging. Der
44-Jährige war damit beschäftigt gewesen, eine Wiese mit einem
Metalldetektor nach wertvollen Gegenständen abzusuchen.
In Niederösterreich wird der Abschuss von Wölfen erleichtert. Ein Wolf
darf künftig bereits getötet werden, wenn er sich einmalig einer
Siedlung oder geschützten Herde annähert und nicht vergrämen lässt.
Bisher war ein Abschuss erst nach mehrmaligem Annähern erlaubt.
Für die Vertreibung und Vergrämung von Wölfen gab es bisher in
Niederösterreich genau geregelte Anwendungsfälle, die nun wegfallen. Für
Abschüsse gilt künftig: „Eine einmalige Grenzübertretung, dann kann
schon entnommen werden“, so Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan
Pernkopf (ÖVP). Man nutze damit den vorhandenen EU-rechtlichen Spielraum
„vollumfänglich“.
Jägerinnen und Jäger dürfen künftig einen Wolf bereits dann töten, wenn
er sich erstmalig einer Siedlung auf unter 100 Meter oder einer
geschützten Herde annähert und eine Vertreibung oder eine Vergrämung
unmittelbar zuvor erfolglos geblieben ist. Der Wolf wird formal im
Jagdgesetz als jagdbares Wild bei ganzjähriger Schonzeit verankert.
Ausnahmen bestehen für sogenannte Problemwölfe.
Flächendeckendes Monitoring als Ziel
Fortgeführt wird das Wolfsmonitoring, das im Endausbau flächendeckend
erfolgen soll, sagte Landesjägermeister Christoph Metzker. Ziel sei es,
genaue Daten zu gewinnen, um die Ausbreitung der Wolfspopulation
wissenschaftlich begleiten und Rückschlüsse ziehen zu können.
„Dem Jagdverband geht es nicht um den Abschuss von Wölfen, sondern um
den Schutz der Wildtiere, der Nutztiere und der Bevölkerung“, betonte
Metzker. Eine Entschädigung bei Nutztierrissen und die Unterstützung für
Schutzzäune soll es weiter geben.
Mit der Gesetzesnovelle sei der Wolf „leichter bejagbar“ und „die
Beweidung wieder einfacher durchzuführen“, sagte der Präsident der
Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Johannes Schmuckenschlager.
„Viele Bereiche sind aber trotz Maßnahmen nicht schützbar“, verwies er
auf das Beispiel der Almwirtschaft. „Wir können nicht alle Gebiete
einzäunen, man muss daher eingreifen können.“
In Niederösterreich sind laut Schätzung aktuell 30 bis 50 Wölfe
unterwegs. In zwei Fällen gab es auf Grundlage der bestehenden
Regelungen zuletzt Abschüsse, im September und Oktober jeweils im Bezirk
Zwettl – mehr dazu in Erneut Wolf im Bezirk Zwettl geschossen
Nachtzielhilfen auch bei Fuchsjagd erlaubt
Die geplante Novelle bringt auch Änderungen bei den erlaubten
Nachtzielhilfen. Diese hätten sich zur Seuchenprävention beim
Schwarzwild seit Jahren bewährt und würden daher jetzt auch bei Fuchs,
Steinmarder und anderen Haarraubwildarten eingesetzt, wurde betont.
„Wir sehen, dass speziell im heurigen Jahr beim Feldhasen
krankheitsbedingt ein sehr starker Druck entstanden ist und es sehr
viele Ausfälle gab. Und wir sehen auf der anderen Seite an den
Abschusszahlen, dass der Raubwildbestand deutlich steigt. Darum ist es
hier wichtig, regulativ einzugreifen“, so Landesjägermeister Metzker.
Geschützt werden sollen damit neben den Feldhasen auch bodenbrütende
Vögel wie Fasane oder Rebhühner.
Goldschakal und Nilgans künftig im Jagdgesetz
In das Jagdgesetz aufgenommen wird auch der Goldschakal. Der Räuber, der
ähnlich wie der Wolf in Rudeln jagt, sei eine „neue invasive Art, die
über Ungarn und das Burgenland nach Niederösterreich kommt“, so Metzker.
Künftig darf der Goldschakal mit einer Schonzeit von April bis Juni
bejagt werden.
Ebenso in das Jagdgesetz aufgenommen wird die Nilgans, die dem
Landesjägermeister zufolge derzeit vor allem in den westlichen
Bundesländern ein Thema sei und sich entlang von Flüssen wie der Donau
Richtung Osten ausbreite. „Wir gehen davon aus, dass sie sich in den
nächsten Jahren deutlich stärker verbreiten wird und wahrscheinlich die
eine oder andere heimische Gans verdrängen wird.“ Darum habe man
„vorausschauend“ geregelt, dass sie in Zukunft bejagt werden kann.
Durch die Novelle des Jagdgesetzes wird zudem der Einsatz von Drohnen
klarer geregelt. Diese können künftig nicht nur für die Rettung von
Rehkitzen, sondern auch zur Zählung von Tierbeständen und für
Wildschadenserhebungen genutzt werden.
Reagiert wird auch auf klimatische Veränderungen. Die Schusszeiten für
Rehwild in Weingärten werden auf 1. April vorverlegt. „Die gesamte
Vegetation startet früher. Auch beim Wein ist der Austrieb der Reben
etwas früher. Und da ist es ganz, ganz wichtig, das Rehwild zu
regulieren“, sagte Schmuckenschlager.
WWF kritisiert neue Regeln für Wolfsabschüsse
Die Novelle soll am 20. November im Landtag beschlossen werden und Mitte
Jänner in Kraft treten. „Das sind alles Änderungen, die mit Erfahrungen
in der Praxis zu tun haben“, sagte Landeshauptfrau-Stellvertreter
Stephan Pernkopf. Es gebe dadurch nicht mehr Bürokratie, sondern
Regelungen würden „im Sinne der Bevölkerung einfacher gemacht“.
Kritik an der vorgesehenen Änderung der Regeln für Wolfsabschüsse kam am
Montag vom WWF. „Diese Pläne widersprechen eindeutig den europäischen
Rechtsvorgaben“, sagte Christian Pichler, Experte der
Naturschutzorganisation. Bemängelt wurde, dass für Abschüsse keine
behördliche Genehmigung erforderlich ist. Dies entbehre „jeder
fachlichen und rechtlichen Grundlage“ und öffne „willkürlichen Tötungen
Tür und Tor“.
Rehe, die an Rosen knabbern, und Marder, die sich auf dem Dachboden
einnisten – solche Begegnungen gibt es längst nicht mehr nur auf dem
Land. Auch in Linz sind Wildtiere zunehmend unterwegs. Besonders häufig
kommt es in letzter Zeit zu Wildunfällen mit Feldhasen.
Obwohl in der Innenstadt keine aktive Jagd betrieben wird, sind die
Stadtjäger regelmäßig im Einsatz. Die meisten Einsätze in der Stadt
würden mit Wildunfällen zusammenhängen, sagte Kurt Öller, Stadtjäger in
Linz. Besonders häufig betreffe das Hasen, die mittlerweile in fast
jedem Park der Stadt anzutreffen seien. Meistens würden die Tiere nachts
überfahren. Die Aufgabe der Stadtjäger sei es, sie anschließend zu
holen.
Auch beim Oberösterreichischen Landesjagdverband häufen sich die
Meldungen über Wildtiere in städtischen Gebieten. Laut Christopher Böck,
Wildbiologe beim Landesjagdverband, gebe es dafür mehrere Gründe.
Einerseits seien viele Lebensräume außerhalb der Siedlungen sehr
intensiv genutzt, andererseits entwickle sich die Natur in den Städten
zunehmend positiv. Städte würden für viele Tierarten attraktiver werden,
und die Wildtiere hätten gelernt, mit den neuen Bedingungen umzugehen.
Anfüttern streng verboten
Viele würden die Tiere anfüttern, und das auch mit dem falschen Futter,
wie etwa mit Obstresten oder verschimmeltem Brot, hieß es. Das Füttern
jagdbarer Wildtiere sei aber nach dem Jagdgesetz verboten, so Böck.
Als nicht jagdausübende Person dürfe man daher Tiere wie Stockenten,
Ringeltauben oder Rehe nicht füttern. Auch wenn der Wunsch, den Tieren
zu helfen, gut gemeint sei, kann er leicht Schaden anrichten – etwa,
wenn ungeeignetes Futter verwendet wird, so der Wildbiologe weiter.
Wildtiere fernhalten
Wildtiere lassen sich meist mit einfachen Mitteln vertreiben, ganz ohne
ihnen zu schaden. Die Fachleute empfehlen verschiedene Methoden: So
können kleine Netzbeutel mit Menschenhaar oder Schafswolle aufgehängt
werden, deren Geruch Rehe fernhält. Auch ein laufendes Radio kann
helfen, die Tiere abzuschrecken.
Für Pflanzen wie Salat und Rosen gibt es spezielle Verbissschutzmittel,
die das Anknabbern verhindern. Auf lange Sicht bietet jedoch nur ein
ausreichend hoher Zaun zuverlässigen Schutz.
Am Samstag ist im Bezirk Zwettl erneut ein „Problemwolf“ erlegt worden.
Das gab das zuständige Amt der Landesregierung am Dienstag bekannt. Das
Tier hatte sich wiederholt einem Siedlungsgebiet genähert.
Schon in den Tagen und Wochen vor der Entnahme sei es untertags zu
Sichtungen und Annäherungen in unmittelbarer Nähe von Häusern gekommen,
heißt es in einer Aussendung. Auch Vertreibungen änderten laut
Aussendung nichts an den Annäherungen an bewohnte Gebäude. Die Entnahme
des Wolfes sei dem Land Niederösterreich innerhalb der vorgesehenen
Frist gemeldet worden, eine Begutachtung durch Sachverständige des
Landes sei umgehend erfolgt, heißt es.
„Wenn sich Problemwölfe bei uns Siedlungen nähern und damit die
Sicherheit der Menschen bedrohen, dann dürfen sie natürlich vertrieben
und erlegt werden. Denn die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient
der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor
Wolfsangriffen“, betonte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf
(ÖVP) am Dienstag.
Erster „Problemwolf“ erst vor Kurzem erlegt
Die Niederösterreichische Wolfsverordnung wurde im Herbst des Vorjahrs
einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ in der Landesregierung beschlossen. Die
Voraussetzungen für einen Abschuss waren laut dieser Wolfsverordnung nun
gegeben. Erst Anfang Oktober wurde erstmals in Niederösterreich ein
„Problemwolf“ erlegt – mehr dazu in
Erstmals
Wolfsabschuss in Niederösterreich (noe.ORF.at; 3.10.2025).
Wegen eines Jagdunfalles mussten in Kärnten die Polizei Ebenthal und das
Rettungshelikopterteam des C11 am Samstag ausrücken.
Im Zuge einer Treibjagd kam es am Samstag im Bezirk Klagenfurt-Land zu
einem Jagdunfall. Gegen 12.30 Uhr erlegte ein 23-jähriger Jäger mit
seiner Schrotflinte einen Feldhasen. Abprallende Schrotkugeln trafen
jedoch auch einen 16-jährigen Treiber, der etwa 40 Meter weiter weg
stand, am Oberkörper.
Der Verletzte wurde vom Team des Rettungshubschraubers C11 auf der
Unfallstelle erstversorgt und in das Klinikum Klagenfurt geflogen.
Gegen den Schützen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und
die beiden Jagdwaffen wurden sichergestellt. Ein durchgeführter
Alkovortest verlief negativ.
Immer wieder sorgen Wolfsichtungen für Unsicherheit – zuletzt in
Ulrichsberg (Bezirk Rohrbach), wo ein Landwirt einen Wolf durch lautes
Rufen vertreiben konnte. Alle vier Wolfsrudel, die derzeit in
Oberösterreich bekannt sind, halten sich im Mühlviertel auf.
Gegen 4.30 Uhr wurde der Landwirt Peter Stöbich aus Ulrichsberg auf das
Läuten der Kuhglocken aufmerksam: „Die Kühe sind von der Weide in
Richtung Hof gelaufen und der Wolf hinterher.“
Durch lautes Schreien versuchte der Landwirt, den Wolf zu vertreiben und
die 20 Kühe zu schützen: „In so einer Situation fürchtet man in erster
Linie als Landwirt um seine Nutztiere und dann erst um das eigene
Leben.“
Wolf kehrte zurück
Der Wolf ließ sich vertreiben – kehrte aber wieder zurück. Erst als der
Bauer erneut laut schrie, sprang der Wolf über den elektrischen Zaun und
verschwand. Bereits im Vorjahr hatte der Landwirt Bekanntschaft mit dem
Wolf gemacht. Einmal verscheuchte er Kühe. Diese mussten mithilfe der
Feuerwehr eingefangen werden. Zweimal sei der Wolf zudem gesichtet
worden.
Vier Wolfsrudel in OÖ unterwegs
Derzeit seien vier Wolfsrudel in Oberösterreich wissenschaftlich
bestätigt, heißt es aus dem Büro von Agrar-Landesrätin Michaela
Langer-Weninger (ÖVP). Drei davon befinden sich demnach in der
Grenzregion Mühl- und Waldviertel, eines im Böhmerwald. Rund 30 Wölfe
sollen sich demnach zeitweise hierzulande aufhalten.
Bisher zwei Wölfe erlegt
Vor gut zwei Jahren trat die erste Wolfsmanagementverordnung in Kraft.
Diese regelt verbindlich das Monitoring – also eine kontinuierliche
Überwachung und Beobachtung, den Herdenschutz und die Regulierung.
Seither wurden neun Wölfe zum Abschuss freigegeben. Zwei Risikowölfe
wurden in der Region Mühlviertler Alm erlegt, beide im Bezirk Freistadt.
Die Fortpflanzungsrate liegt bei Wölfen bei etwa 30 Prozent, heißt es
vom Wolfsmanagement Oberösterreich. Das könne eine Verdoppelung der
Population alle zwei bis zweieinhalb Jahre bedeuten.
Sichtung und Vergrämung sofort melden
Der Wolf in Ulrichsberg wurde von den Wolfsbeauftragten als Risikowolf
eingestuft. Sollte das Tier ein zweites Mal vergrämt werden, kann es zum
Abschuss freigegeben werden. Langer-Weninger appellierte am Dienstag,
jede weitere Sichtung oder Vergrämung sofort zu melden: „Jede Meldung
wird ernst genommen und umgehend geprüft. Wir stehen an der Seite
unserer bäuerlichen Familien und werden nicht zögern, bei Wölfen, die
Jagd auf Nutztiere machen oder gefährliches Verhalten gegenüber Menschen
zeigen, zu handeln.“
Die Wolfshotline ist rund um die Uhr erreichbar: +43 732/7720-11812
während der Amtsstunden und unter +43 664/60072-11812 außerhalb der
Amtsstunden.
Im Salzburger Stadtteil Leopoldskron ist es am Sonntag zu einem schweren
Unfall in einem privaten Wildgehege gekommen. Dabei soll ein Hirsch
einen Mann attackiert und schwer verletzt haben.
Das Rote Kreuz bestätigte den Vorfall gegenüber dem ORF am Sonntagabend.
Der Mann soll gerade mit der Fütterung in dem Wildgehege beschäftigt
gewesen sein, als der Hirsch auf ihn losging. Die alarmierten
Rettungskräfte versorgten den Schwerverletzten vor Ort und brachten ihn
anschließend ins Landeskrankenhaus in die Stadt Salzburg. Dort hieß es
Montagvormittag, der Mann sei schwer verletzt, aber schwebe nicht in
Lebensgefahr.
Laut letzten Informationen soll der Hirsch vor mehreren Wochen aus dem
Gehege ausgebrochen und am Sonntag dorthin zurückgekehrt sein. Warum
genau das Tier den Mann angriff, ist noch unklar. Weder Polizei noch
Jägerschaft konnten nähere Angaben zu dem Vorfall machen, da es sich um
ein privates Gehege handle.
Die sechstägige Suchaktion nach einem 72-Jährigen, der mit seinem Auto
in den Kops-Stausee bei Partenen gestürzt war, ist zu Ende. Das Auto und
der Leichnam des Lenkers wurden am Mittwoch gegen 15.45 Uhr an die
Wasseroberfläche gebracht. Nach Angaben der Wasserrettung befand sich
der Mann im Inneren des Fahrzeugs, das in 54 Metern Tiefe lag.
Nach einem insgesamt sechstägigen Großeinsatz konnte die Wasserrettung
Vorarlberg gemeinsam mit mehreren Partnerorganisationen am
Mittwochnachmittag das im Kops-Stausee versunkene Auto bergen. Das
Fahrzeug wurde um 15.45 Uhr aus dem Wasser geholt – der 72-jährige
Lenker befand sich im Inneren des Autos, teilten die Wasserrettung und
die Landespolizei Vorarlberg am Mittwochabend mit. Die Spurensicherung
durch die Kriminalpolizei ergab keine Hinweise auf Fremdverschulden.
Langer Großeinsatz
Seit dem Unfall am Donnerstagabend hatten die Einsatzkräfte mit mehreren
Unterbrechungen im Einsatz gestanden. Insgesamt waren allein am Mittwoch
über 20 Einsatzkräfte und sieben Taucher der Wasserrettung Vorarlberg,
zwei Taucher der Tiroler Wasserrettung sowie drei Einsatztaucher des
Einsatzkommandos Cobra beteiligt. Die Bergung erfolgte mithilfe eines
von der Feuerwehr organisierten Krans.
Schwierige Bedingungen bei Suche und Bergung
Die Einsatzbedingungen waren äußerst schwierig: In einer Tiefe von rund
54 Metern herrschte nahezu keine Sicht, was die Arbeit der Taucher
erheblich erschwerte. Die Polizei ermittelt derzeit den genauen
Unfallhergang und rekonstruiert die Abläufe.
Am 2. Oktober 2025, gegen 20:00 Uhr, ereignete sich im Bereich des
Stausees Kops in Partenen ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 72-jähriger
Jäger aus Vorarlberg fuhr mit seinem Pkw über die Kopserstraße in
Richtung Staumauer des Kopsstausee, um in weiterer Folge über diese zu
seiner Jagdhütte zu gelangen. Dazu öffnete er mittels Schlüssel die
abgeschrankte Straße, welche direkt über die Staumauer verläuft.
Unmittelbar nach der Überfahrt der Staumauer kam er aus bislang
unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug stürzte über eine
steile Böschung und versank in weiterer Folge im Stausee. Ein weiterer
nachkommender Jäger bemerkte wenige Minuten später das Scheinwerferlicht
im Wasser und verständigte umgehend die Einsatzkräfte. Seitdem werden
umfassende Suchmaßnahmen durchgeführt. Im Einsatz standen zahlreiche
Einsatzkräfte, unter anderem die Feuerwehren Galtür, Partenen, Landeck
und Rietz, die Betriebsfeuerwehr der Illwerke sowie die Berufsfeuerwehr
Innsbruck mit Spezialtauchern und Telekran. Unterstützung erfolgte durch
mehrere Einheiten der Wasserrettung, das Rote Kreuz und das
Kriseninterventionsteam. Die Suchmaßnahmen mussten nachts vorübergehend
eingestellt werden und werden am Vormittag des 03. Oktober 2025
fortgesetzt. Die Arbeiten gestalten sich aufgrund einer Sichtweite von
lediglich wenigen Zentimetern sowie der niedrigen Wassertemperaturen
äußerst schwierig. Ein Tauchroboter ist bei der Suche im Einsatz.
Bislang konnten weder das Fahrzeug noch der Lenker lokalisiert werden.
Laut Polizei-Pressesprecher Fabian Marchetti haben die Taucher Seile am
Fahrzeug angebracht, um anschließend Ballons zu befestigen, die das Auto
mithilfe von Auftrieb an die Wasseroberfläche brachten.
Der Stausee misst laut Bezirksfeuerwehrinspektor Karl-Heinz Beiter von
der tiefsten Stelle bis zur Oberfläche rund 85 Meter. Die Auswertung der
Messungen mit einem Spezialgerät waren schwierig und aufwendig. Die
Bergung musste daher mehrmals unterbrochen werden.
Von der Fahrbahn abgekommen
Der bei dem Unfall ums Leben gekommene, 72-jährige Vorarlberger ist laut
Polizei am Donnerstagabend gegen 20.00 Uhr mit seinem Auto über die
Kopserstraße in Richtung Staumauer gefahren, um über diese zu seiner
Jagdhütte zu gelangen. Unmittelbar nach der Überfahrt kam er aus noch
unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug stürzte über eine
steile Böschung und versank im Stausee. Ein nachkommender Jäger bemerkte
wenige Minuten später das Scheinwerferlicht im Wasser und verständigte
umgehend die Einsatzkräfte, ein Großeinsatz wurde gestartet.
Vorarlberger und Tiroler Einsatzkräfte
Der Stausee liegt auf Vorarlberger Gebiet nahe der Grenze zu Tirol. Im
Einsatz standen zahlreiche Einsatzkräfte aus Vorarlberg und Tirol, unter
anderem die Feuerwehren Galtür, Partenen, Landeck und Rietz, die
Betriebsfeuerwehr der illwerke vkw sowie die Berufsfeuerwehr Innsbruck
mit Spezialtauchern und Telekran. Auch mehrere Einheiten der
Wasserrettung und des Roten Kreuzes waren im Einsatz. Das
Kriseninterventionsteam war am Donnerstag vor Ort.
Es gibt kein öffentliches Interesse, das die Jagd zu erfüllen
hätte
Im Rahmen einer Anhörung zur jagdlichen Befriedung von Grundstücken in
Österreich beantwortete Prof. Dr. Josef Reichholf Fragen.
1. Welche
Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht? Wie
gewährleistet die Jagd die öffentlichen Interessen der Biodiversität,
des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden?
Das ökologische Gleichgewicht ist eine Vorstellung, welche die Jäger
selbst dazu entwickeln, welche Wildarten in welchen Bestandsgrössen in
ihren Revieren leben sollen. Mit einem sich ohne jagdliche Eingriffe
einstellenden, dynamischen Naturzustand (der meist mit dem Ausdruck
«ökologisches Gleichgewicht» gemeint wird) hat das wenig bis nichts zu
tun. Denn es liegen Nutzungsinteressen zugrunde, und nicht etwa eine
sich möglichst selbst regulierende Natur.
Infolgedessen haben Naturschützer andere Vorstellungen vom ökologischen
Gleichgewicht als Jäger. Der Zustand, der sich ohne nutzungsorientierte
Eingriffe seitens der Jäger einstellt, kommt einem natürlichen
ökologischen Gleichgewicht auf jeden Fall näher als ein von jagdlichen
Interessen gelenkter.
Die öffentlichen Interessen in Bezug auf Biodiversität, speziell
Artenreichtum, differieren sehr stark bezüglich der bejagbaren Arten und
ihrer Häufigkeit. Denn diese werden von den Jägern so zu steuern
versucht, dass die Bestände des Nutzwildes möglichst gross sind und
bleiben, während die in der Jägersprache «Raubwild» und «Raubzeug»
genannten Arten dezimiert bis lokal/regional oder grossflächig
ausgerottet wurden bzw. an ihrer Wiederausbreitung gehindert werden
(Luchs, Wolf, Braunbär bezüglich der Wiederkehr; Fuchs, Marderarten und
grössere/grosse Greifvögel sowie die Krähenvögel bezüglich der
Häufigkeit).
Artenzusammensetzung und Häufigkeit der verschiedenen Wildarten weichen
daher in so gut wie jedem Jagdrevier grundsätzlich von einem Zustand ab,
der sich ohne Bejagung einstellen würde. Hinzu kommt, dass die Bejagung
die davon betroffenen sowie ihnen ähnliche, jedoch vollständig
geschützte Arten (sehr) scheu macht, sodass sie für die Öffentlichkeit
kaum/schlecht oder nur auf grössere Entfernung zu beobachten und erleben
sind. Jagd macht das Wild scheu.
Das hat auch Konsequenzen auf die ökologischen Wirkungen der dadurch
scheu gemachten Arten: Die Mehrzahl (Säugetiere; jagdlich: Haarwild)
versucht sich durch weitgehende nächtliche Aktivität den jagdlichen
Nachstellungen zu entziehen. Dies führt zu einem stark erhöhten Risiko
von Wildunfällen, wenn die Tiere in der späten Dämmerung und nachts über
Strassen wechseln. Teile des möglichen Lebensraumes der bejagten
Haarwild- und Vogelarten können wegen der übergrossen Scheu von diesen
Tieren nicht genutzt werden. Das macht einerseits die seltenen Arten
noch seltener und fördert andererseits die Wildschäden durch Ansammlung
des Wildes in störungsarmen Zonen. Solche versuchen viele Jäger mithilfe
von Fütterungen/Kirrungen einzurichten.
Wildschäden, die über Bagatellschäden hinausgehen, verursachen die
jagdlich gehegten „Schalenwildarten“ (Wildschwein, Reh, Rothirsch sowie
lokal einige andere Arten), deren Bestände entweder aufgrund direkter
Hegemassnahmen (Fütterungen, speziell im Winter; Hegeabschüsse zur
Bestandsaufbesserung etc.) überhöht sind (è Schalenwildproblem, seit
Jahrzehnten ungelöst, da die Bestände auf hohem Niveau bleiben, weil sie
durch jagdliche Massnahmen dort gehalten werden) oder, wie im Fall des
Wildschweins, grossräumig von der massiven Ausweitung des Maisanbaus
profitieren (Mais = Schweinefutter) und es in der entscheidenden Zeit
des starken Anwachsens der Wildschweinbestände viel zu geringen Abschuss
gegeben hatte, weil nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ihr
Fleisch zu stark radioaktiv kontaminiert war. Die Jagd versucht zwar
über Abschussplanung, das Schalenwildproblem in den Griff zu bekommen,
jedoch offenbar unzureichend, da dieses Problem auch nach Jahrzehnten
alles andere als gelöst ist.
Der Artenreichtum hat hingegen bei jenen Arten/Gruppen zugenommen, die
in der jüngeren Vergangenheit von der Jagd ausgenommen und unter Schutz
gestellt wurden, wie bei den (grösseren/grossen) Greifvögeln (Adler,
Grossfalken), Reihern und einigen anderen Arten. Ohne die
Unterschutzstellung auf EU-Ebene hätte der Wolf keine Chance auf eine
Rückkehr gehabt. Das Schicksal von Luchs oder des wieder zuwandernden
Goldschakals hängt nicht von der Eignung der Kulturlandschaft für diese
Arten ab, sondern davon, ob die Jäger sie überleben lassen. Die
verbreitete Ablehnung der Rückkehr «grosser Beutegreifer» und die sehr
oft völlig ungerechtfertigten Abschüsse von Hunden und Katzen drücken
ganz klar aus, dass das jagdliche Ziel nicht die Vermeidung von
Wildschäden oder die Regulierung der Wildbestände auf das ökologisch
richtige Niveau ist.
Abgesehen von der Gewinnung von Wildfleisch (Wildbret) und in
Einzelfällen von Sonderabschüssen gibt es also kein öffentliches
Interesse, das die Jagd zu erfüllen hätte. Selbst die Minderung bzw.
Vermeidung von Wildschäden, die Besitzer von Grund und Boden fordern,
gelingt im österreichischen und deutschen Revierjagdsystem
offensichtlich bei weitem nicht so wie angestrebt.
Zum Video auf das Foto clicken:
2. Welche
Auswirkungen hätte die von den Beschwerdeführern intendierte
Nichtbejagung und Einstellung von Wildhegemassnahmen auf die oben
angeführten öffentlichen Interessen? Welcher Unterschied besteht dabei
zwischen einer grossflächigen, den gesamten Lebensraum von Wildtieren
erfassenden und einer «inselhaften», lediglich einzelne Grundstücke
erfassenden, Nichtbejagung?
Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Massnahmen
zur Wildhege auf diesen haben mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen,
zumal wenn die Flächen «inselhaft» in der Landschaft liegen. Im
Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch
abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten
Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf
grösseren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das
beweisen die Verhältnisse in Grossstädten (Berlin gilt als «Hauptstadt
der Wildschweine», aber auch als «Hauptstadt der Nachtigallen») ganz
allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich
kaum anders als freilaufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen
Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG
Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine grossflächige Inselwelt mit
Landanbindung) oder in weit grösserer Dimension in Mitteleuropa der
Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der
jagdfreie Kanton Genf.
Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in
einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich,
widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder fast
identischen Wildarten, wie sie auch bei uns vorkommen. Dass mehr als
eine Milliarde Menschen praktisch ohne Jagd auf Wildtiere mit diesen
zusammenleben können, drückt in aller Klarheit aus, dass es an der
Grundeinstellung der Bevölkerung liegt, ob überhaupt gejagt wird, und
wenn ja, wo und wie.
Die angestrebte Jagdfreistellung von Privatgrundstücken ermöglicht
zudem, objektiv zu überprüfen, wie die Wildtiere in ihren Vorkommen und
Häufigkeiten darauf reagieren. Das kann nur im Interesse der Jagd sein,
wenn sie über die Auswirkungen der Freistellung Beweise für ihre Ansicht
erhält. Jagdpolitisch sollten solche Testgebiete daher geradezu
wünschenswert sein.
3. Welchen Einfluss
übt das Wild auf land- und forstwirtschaftliche Kulturen aus? Ab welcher
Häufigkeit und Schwere spricht man von Wildschäden? Wie stellen sich der
Wildeinfluss und die Wildschadenssituation in Niederösterreich dar?
Die Einflüsse des Schalenwildes auf land- und forstwirtschaftliche
Kulturen lassen sich nicht allgemein, auch nicht über die sogenannte,
zumeist kaum mehr als grob abgeschätzte Wilddichte festlegen. Zu sehr
beeinflussen örtliche Gegebenheiten und Veränderungen (wie etwa die
enorme Ausweitung des Maisanbaus in Deutschland in den letzten
Jahrzehnten auf 2,5 Millionen Hektar) die Attraktivität der Flächen für
das Wild und dessen Scheu bzw. das, was die häufig in Wäldern liegenden
Ruhezonen bieten. Die durch intensive Bejagung vergrösserte Scheu
verstärkt den Wildverbiss im Wald. Das haben z. B. die Verhältnisse im
nordostdeutschen Hügelland der «Brohmer Berge» (Vorpommern) der
Deutschen Wildtier Stiftung gezeigt, in denen die Jagd stark reduziert
worden ist, um die heimischen Wildtiere erlebbar zu machen.
Zu den speziellen Verhältnissen in Niederösterreich: Generell gilt, dass
sich die Wildbestände unterschiedlich auf offene Fluren und Wälder
auswirken. Unbejagte Flächen sollten vom Wild bevorzugt werden und somit
unter Umständen sogar in der Umgebung die Wildschäden vermindern. Wer
auf seinem Grund keine Jagd haben will, trägt zwangsläufig die Folgen
von mglw. darauf erhöhten Wildschäden. Wiederum ist jedoch auf die von
der Bejagung ausgenommenen Dörfer und Städte zu verweisen, in denen es
offensichtlich nicht zu erhöhten Wildschäden kommt, auch nicht durch die
von den Jägern besonders bekämpften Raubwildarten, wie Fuchs und Marder.
So leben in München fünf- bis zehnmal so viele Füchse und Marder pro
Quadratkilometer (unbejagter) Stadtfläche wie im bejagten
oberbayerischen Umland. Ähnliches gilt zahlreichen Berichten zufolge für
Wien (und für alle Grossstädte in Mitteleuropa). Die draussen im
bejagten Gebiet stark verminderten Fuchs- und Marderbestände haben zur
Folge, dass sich Mäuse stärker vermehren und damit die Häufigkeit von
Zecken stark steigern können. Dass Füchse, Marder und Greifvögel, wie
Mäusebussarde, von Mäusen leben und die starke Bejagung dieser
Beutegreifer damit den Mäusen zugutekommt, wird in Jagdkreisen offenbar
nicht berücksichtigt. Wie langjährige eigene Untersuchungen ergeben
haben, hängt die Zeckenhäufigkeit eng von der Mäusehäufigkeit in Wäldern
ab. Das hat dann sogar Folgen für die Gesundheit der Menschen
(Borreliose, FSME-Virusfieber).
Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen lassen sich durch
entsprechend geschulte und hinreichend objektive Gutachter ziemlich
zutreffend ermitteln. Eine 100-prozentige Freiheit von
Produktionsverlusten an frei lebenden Tieren gibt es nicht. Die
Sozialpflichtigkeit des Eigentums setzt voraus, dass im Interesse der
Allgemeinheit auch Wildtiere in der Kulturlandschaft leben können
sollten, und zwar in erlebbaren Häufigkeiten. Dementsprechend ist auch
das Verfahren, Wildschäden im Wald zu ermitteln, fachlich sehr
umstritten. Erstens handelt es sich beim allergrössten Teil der Wälder
nicht um Naturwald, sondern um gepflanzte Forste, deren Baumarten
keineswegs immer, oft sogar ziemlich wenig, den standortgemässen
Verhältnissen entsprechen. Eine Entwicklung, die Naturverjüngung
zulässt, verträgt jedoch ungleich mehr Wildverbiss als in Reih und Glied
gepflanzte, standortfremde Bäumchen. In jeder Naturverjüngung gehen fast
alle der Zehntausende Jungbäume (Sprösslinge) durch Konkurrenz
untereinander zugrunde. Wildverbiss wirkt sich nahezu nicht aus.
Das beweisen die auf grossen Flächen völlig sich selbst überlassen
aufwachsenden Baumbestände auf den Inseln und Anlandungen in den
Stauseen am unteren Inn (Oberösterreich & Bayern), die inklusive Biber
und ihrer Tätigkeit als echte Urwälder aufwachsen. Wo aber einzelne
Tannen in Fichten- oder Buchenforsten nachgepflanzt werden, führt schon
ein unbejagbar geringer Rehwildbestand zu Verbissausfällen. Eine
schablonenhafte Festlegung wird den Gegebenheiten und Entwicklungen in
der Natur daher nicht gerecht.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die zusätzlich zu den
Ortschaften entstehenden, inselartig unbejagten Flächen in dieser
Hinsicht keine Änderung bewirken. Denn sie sind in Bezug auf die
insgesamt im Gebiet in der Region vorhandene, nicht bejagte Fläche zu
werten.
Zum Video auf das Foto clicken:
4. Welche äusseren
Faktoren beeinflussen den Wildeinfluss bzw. die Wildschadenssituation?
Durch welche Massnahmen könnten Wildschäden angesichts dieser Faktoren
und innerhalb des – durch die vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch
den Menschen – begrenzten Lebensraumes des Wildes bestmöglich vermieden
bzw. reduziert werden?
Aus den Ausführungen zu Punkt 3 geht bereits hervor, dass sich
Wildverbiss und davon verursachter Schaden nicht einfach von der
Bestandsgrösse der betreffenden Wildtierarten ableiten lassen. Hinzu
kommt eine Gegebenheit, die in diesem Punkt völlig zu Recht mit
angeführt wird, nämlich die «vermehrte Inanspruchnahme der Natur durch
den Menschen». Gemeint sind die davon ausgehenden Störungen des Wildes,
das keine Ruhe mehr findet. Der Freizeit- und Erholungsbetrieb dringt in
die letzten Winkel der Wälder und Berge. Doch – und das ist
nachdrücklich zu betonen – die davon verursachten Störungen sind eine
Folge der Scheu, die von der Bejagung verursacht worden ist. Das
beweisen wiederum die Wildtiere in den Grossstädten (und in
Grossregionen wie Indien) und der sogenannte Nationalparkeffekt. Den
stärksten Kontrast zur (tatsächlich nicht) «normalen Scheu» der
Wildtiere bietet das militärische Übungsgelände. Wo Krieg gespielt, auf
die Tiere aber nicht scharf geschossen wird, geht es ihnen am besten.
Die Truppenübungsplätze übertreffen an Bedeutung für den Artenschutz die
Naturschutzgebiete bei uns bei weitem.
Die hohe Störanfälligkeit des Schalenwildes vergrössert hingegen das
Risiko gravierender Wildschäden, da ein zu grosser Teil der freien Natur
den Störungen ausgesetzt ist, die das Wild zu häufigen Fluchten und zur
Konzentration an wenigen Stellen zwingen. Zahlreiche Revierinhaber
teilten in Gesprächen mit, dass sie ihr Wild gezielt zu Stellen zu
locken versuchen (mit Fütterung/Kirrung), die nicht gestört werden.
Verminderte Scheu würde die Nahrungsaufnahme stärker in der Fläche
verteilen und damit die Wildschäden mindern.
«Es wäre aufschlussreich, festzustellen, wie sich die Verhältnisse
entwickeln, wenn in der freien Natur Flächen vorhanden sind, die nicht
bejagt werden.»
Im Bezirk Zwettl ist am Mittwoch erstmals in Niederösterreich ein
„Problemwolf“ erlegt worden. Der Abschuss sei im Einklang mit der
Wolfsverordnung des Landes erfolgt, hieß es aus dem Büro des zuständigen
Landeshauptfrau-Stellvertreters Stephan Pernkopf (ÖVP).
Das Tier soll eine Schafherde bedroht haben, die bereits einige Tage
zuvor von einem Wolf angegriffen worden war. Daraufhin wurde es auf
Grundlage der Niederösterreichischen Wolfsverordnung am Mittwoch von
einem Jäger erlegt.
Die angegriffene Nutztierherde sei mit einem höheren Zaun als in der
Wolfsverordnung vorgesehen gesichert gewesen. Zudem sei ein
Untergrabschutz angebracht gewesen. Nach dem ersten Angriff habe sich
der in der Folge geschossene Wolf erneut unter 100 Meter der Herde
angenähert, hieß es seitens des Landes.
„Die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von
Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich
Problemwölfe Siedlungen an oder bedrohen und töten durch
Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt
und entnommen werden", betonte Pernkopf in einer Aussendung.
Wolfsverordnung vor einem Jahr verschärft
Die seit April 2023 geltende Wolfsverordnung wurde erst im Vorjahr in
einer Sitzung der Landesregierung einstimmig von ÖVP, FPÖ und SPÖ
verschärft. Nähert sich ein Wolf einer Siedlung, bewohnten Gebäuden,
Stallungen oder Gehöften in Streulagen auf unter 100 Meter und lässt
sich nicht vergrämen, darf er etwa sofort entnommen werden. Eine Tötung
ist zudem bei sachgerechtem Herdenschutz bereits ab dem ersten Riss
möglich – mehr dazu in Tötung von Wölfen soll erleichtert werden
(noe.ORF.at; 19.10.2024).
Die Tötung des Tieres fand laut Aussendung verordnungskonform statt und
wurde dem Land Niederösterreich innerhalb der vorgesehenen Frist
gemeldet. Die Begutachtung durch Sachverständige des Landes sei umgehend
erfolgt, hieß es aus dem Büro des zuständigen
Landeshauptfrau-Stellvertreters.
Österreichweit wurden heuer bereits elf Wölfe geschossen, seit 2023 sind
es 38. Eine DNA-Probe des nun getöteten Tiere soll nun ausgewertet
werden, um zu wissen, ob der Wolf zu einem Rudel gehört oder nur auf
Durchzug war. In Niederösterreich gab es heuer bisher 48 Fälle, in denen
Nutztiere nachweislich von Wölfen gerissen wurden.
„Klares Signal für Schutz und Sicherheit“
Laut der Landwirtschaftskammer Niederösterreich zählt das Waldviertel zu
den Hauptschadensgebieten des Wolfes. Die Tiere würden „immer näher an
Dörfer, Höfe und Siedlungsbereiche“ vordringen, dieses Verhalten könne
nicht toleriert werden.
Die „Entnahme eines Problemwolfs“ sei ein „klares Signal für den Schutz
und die Sicherheit von Mensch und Tier", hieß es in einer Aussendung am
Freitag. „Der Schutz der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen
Betriebe hat Vorrang“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer
Niederösterreich, Johannes Schmuckenschlager.
Kritik des WWF
Kritisch äußerte sich der WWF. Die Umweltschutzorganisation erachtet die
Wolfsverordnung als rechtswidrig, weil für einen Abschuss keine eigene
behördliche Genehmigung erforderlich ist und somit auch keine
Möglichkeit bestehe, entsprechende Beschlüsse gerichtlich überprüfen zu
lassen. Hierzulande seien in den vergangenen Jahren 45 Wölfe getötet
worden. „Bei einem Bestand von lediglich neun Rudeln und rund 100 Tieren
hat Österreich damit die höchste Abschussquote in der gesamten EU“,
hielt der WWF in einer Aussendung fest. Plädiert wurde für eine
Herdenschutz-Offensive.
Der Geschäftsführer des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes,
Leopold Obermair, verwies am Freitag im Interview mit noe.ORF.at darauf,
dass die Wolfspopulation in Europa zunehme. Er rechnet daher damit, dass
auch die Konflikte mehr werden. „Ich bin froh, dass wir in
Niederösterreich eine klare rechtliche Regelung haben. Wir werden als
Jägerschaft die Landwirtschaft und die Bevölkerung entsprechend
schützen“, so Obermair.
FPÖ fordert noch leichteren Abschuss
Die FPÖ forderte in einer Aussendung, dass Abschüsse von Wölfen „noch
leichter ermöglicht werden“ müssen. Denn problematische Wildtiere würden
grundsätzlich mehr und erschweren somit einen Betrieb einer
Landwirtschaft, kommentiert Landwirtschaftssprecher Alexander Schnabel.
Die EU sei „jetzt an der Reihe, den Schutzstatus des Wolfes zu senken.“
Wölfe behalten ihre Furcht vor Menschen auch dort, wo sie unter Schutz
stehen. Das zeigt eine neue Studie. Die Raubtiere meiden gezielt
menschliche Nähe, selbst in Gegenden, wo sie kaum direkte Bedrohung
erfahren.
Ein internationales Forschungsteam unter der Leitung der
Wildtierökologin Liana Zanette von der Western University im kanadischen
London beobachtete Wölfe in einem großen Gebiet in Polen. Mit
versteckten Kamera-Lautsprecher-Systemen zeichnete das Team auf, wie
Wölfe auf unterschiedliche Geräusche reagierten – darunter Hundegebell,
ruhige menschliche Stimmen und zur Kontrolle auch Vogelrufe.
Das Ergebnis: Die Wölfe flohen beim Klang menschlicher Stimmen mehr als
doppelt so häufig und verließen den Ort rund doppelt so schnell wie bei
harmlosen Naturgeräuschen. Auch Beutetiere der Wölfe wie Wildschweine
und Rehe reagierten ähnlich empfindlich.
„Wölfe sind nicht die Ausnahme, wenn es darum geht, Angst vor Menschen
zu haben – und sie haben allen Grund dazu“, sagt Zanette. Menschen töten
global gesehen große Raubtiere wie Wölfe laut Studie im Schnitt neunmal
häufiger, als diese natürlicherweise sterben würden. Deshalb spreche man
unter Biologen vom Menschen als einem „Superräuber“.
Furcht treibt Wölfe in die Nacht
Zugleich belegt die Studie, die im Fachjournal „Current Biology“
veröffentlicht wurde, dass diese Angst das Verhalten der Wölfe
maßgeblich prägt – insbesondere den Tag-Nacht-Rhythmus. Im
Untersuchungsgebiet, wo Wölfe streng geschützt sind, waren die Tiere
fast fünfmal so nachtaktiv wie der Mensch.
Diese extreme Verlagerung sei keine regionale Ausnahme, sondern ein
globales Muster: Weltweite Daten zeigen, dass Wölfe überall dort, wo
Menschen leben, vor allem nachts aktiv sind. Die Studie erfolgte in der
Tucheler Heide (polnisch Bory Tucholskie) einer großen Wald- und
Heidelandschaft in Nordpolen.
Für Wölfe – wie für alle Tiere – gehe es mit Blick auf Nahrung um die
Frage: „Wie komme ich an Futter, ohne selbst zur Beute zu werden?“, sagt
Zanette. Dieses grundlegende Abwägen von Risiko und Belohnung sei der
Schlüssel zum Verständnis von Mensch-Tier-Konflikten.
Gefahr trotz Schutzstatus
Zanette betont, dass gesetzlicher Schutz nicht automatisch bedeutet,
dass Wölfe sicher vor menschlicher Tötung sind. In einigen EU-Ländern
wie Frankreich ist es erlaubt, unter bestimmten Bedingungen bis zu rund
20 Prozent der Wolfspopulation pro Jahr zu entnehmen. Dennoch werde
immer wieder vermutet, dass Wölfe durch Schutzmaßnahmen ihre natürliche
Scheu verlieren – eine Annahme, die die aktuellen Daten nicht stützen.
Die Beobachtungen zeigen vielmehr: Selbst dort, wo Wölfe streng
geschützt sind, vermeiden sie bewusst Kontakt mit Menschen.
Wölfe, die sich Siedlungen von Menschen nähern oder auf Nahrungssuche in
Dörfer vordringen, sind dem Forschungsteam zufolge nicht etwa mutig,
sondern schlicht hungrig – und durch den Geruch oder die Verfügbarkeit
von Lebensmitteln angelockt. „Die Lösung liegt darin, ihnen keinen
Zugang zu unserem Essen zu geben – sei es in Form von Abfällen oder
ungeschütztem Vieh“, so Zanette. Nur so ließen sich Konflikte
langfristig vermeiden.
Am Freitag in den frühen Morgenstunden ist im Bezirk Villach-Land erneut
ein Wolf geschossen worden. Laut Landespressedienst hielt sich das Tier
in der Nähe von Wohn- und Stallgebäuden auf.
Der Abschuss sei ordnungsgemäß gemeldet worden. Ein Sachverständiger
bestätigte, dass der Abschuss verordnungskonform erfolgt sei. Die
abgeschlossene Begutachtung eines Sachverständigen des Landes habe
ergeben, dass die Vorgaben des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes
eingehalten wurden.
Die Jagdausübungsberechtigten wurden darüber informiert, dass die
Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen sei. In Kärnten
wurden damit bereits 25 Wölfe geschossen, seit 2022 die erste
Risikowolfsverordnung in Kraft trat.
Laut Land Kärnten ist am Donnerstag ein „Schadwolf“ im Bezirk Spittal
erlegt worden. Der Abschuss sei gemeldet worden und Sachverständige des
Landes führten die Begutachtung durch. Es ist der 24. Wolf, der erlegt
wurde, seit die erste Risikowolfsverordnung in Kraft trat.
Der Einstufung als Schadwolf ging laut Land Kärnten ein aktuelles
Rissereignis vorher, das ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet und durch das
Land begutachtet wurde. Die Jagausübungsberechtigten seien darüber
informiert, dass die Entnahmemöglichkeit im betroffenen Gebiet erloschen
sei.
Über 700 Nutztiere seien seit Inkrafttreten der ersten
Risikowolfsverordnung durch einen Wolf gerissen worden, teilt das Land
mit.
Kärnten rühmt sich als Vorreiter beim Umgang mit dem Wolf und möchte von
der EU mehr Eingriffsmöglichkeiten, die über die jetzigen
Einzel-Abschüsse hinausgehen. Dass die EU den Schutzstatus von Wölfen
zuletzt von „streng“ auf „geschützt“ reduzierte, könnte effizientere
Vergrämungsmaßnahmen mit Gummigeschoßen erleichtern.
Während das Schießen von Wölfen Jägern vorbehalten bleibt, kann jeder
jederzeit die Tiere vergrämen. Zweimalige optische oder akustische Reize
reichen laut dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz aus, Abschüsse
rechtlich zu rechtfertigen.
Welchen Effekt eine Vergrämung mittels Schmerz zum Beispiel durch
Gummigeschosse, hätte, erläutert Albin Blaschka vom Österreichzentrum
Bär-Wolf-Luchs: „Wenn ich einen Wolf habe, der schon in die
Futterkonditionierung geht, sich wirklich öfters Menschen nähert, dann
brauche ich einen starken Reiz mit Gummigeschoßen, mit Schmerzen, und
das nicht nur einmal, sondern wiederholt, um den Wolf aus diesem Gebiet
fernzuhalten.“
Regierung kann Maßnahmen festlegen
Die Kärntner Jägerschaft wollte sich dazu nicht in einem Interview
äußern. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, die rechtlichen
Rahmenbedingungen seien eindeutig. Es gebe eine gute, juristisch
haltbare Lösung. Um die EU-weit bisher streng geschützten Wölfe mit
Gummigeschoßen zu vergrämen, müsste die Behörde zustimmen.
Im Alm- und Weideschutzgesetz heißt es dazu, dass die Landesregierung
per Verordnung festlegen kann, welche Vergrämungsmaßnahmen geeignet
sind, Wölfe von bewirtschafteten Almen und Weiden fernzuhalten. Jetzt
allerdings noch mit dem Zusatz, ohne die Wölfe zu verletzen oder eben
beim Vergrämen zu töten. Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber
(ÖVP) stand dem ORF Kärnten aus Termingründen für kein Interview zur
Verfügung.
Umsetzung von EU-Gesetz bis 2027
Die Umsetzung wäre jedenfalls schwierig, räumt auch die Wissenschaft
ein. „Die praktische Herausforderung bei dieser Verdrängung mit diesem
Gummigeschoßen ist die, dass ich da auf mindestens 30 Meter an den Wolf
heranmuss“, so Blaschka.
Besagtes EU-Gesetz, das den Schutzstatus von Wölfen von streng auf
geschützt herabsetzt, müsse jedenfalls bis 15. Jänner 2027 auf
Länderebene umgesetzt werden. Dann könnte auch die Vergrämung mit
Gummigeschoßen rechtlich um einiges einfacher werden.
Am Samstag ist laut Mitteilung des Landes Kärnten ein „Schadwolf“ erlegt
worden. Das Tier sei ordnungsgemäß gemeldet worden, Sachverständige
führten eine Begutachtung durch.
Gemäß dem Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz (K-AWSG) sei vergangenen
Samstag in den frühen Morgenstunden ein Schadwolf im Bezirk Hermagor
erlegt worden, so eine Aussendung von LH-Stv. Martin Gruber (ÖVP). Der
Abschuss sei nach einem versuchten Angriff auf eine Schafherde erfolgt.
Almgebiet wird nicht bekannt gegeben
In welchem Almgebiet der Wolf geschossen wurde, wird nicht bekannt
gegeben, um Rückschlüsse auf die Identität des Schützen zu verhindern.
Anfang August habe es auf der Alm bereits Risse durch einen Wolf
gegeben, hieß es auf APA-Nachfrage vom Büro Gruber. Die Begutachtung vor
Ort durch Sachverständige des Landes sei bereits erfolgt. Es könne daher
bestätigt werden, dass die Vorgaben des Alm- und Weideschutzgesetzes
eingehalten worden seien, so die Aussendung. In Hermagor wurden bereits
mehrere Wölfe erlegt.
Stoppen wir die Hobby-Jagd! Sensibilisieren Sie sich am 11.
November!
Als Teil einer globalen Bewegung sagen wir «Stopp» zur Hobby-Jagd!
Der Welttag gegen die Hobby-Jagd ist ein internationaler Tag, der das
Bewusstsein für Wildtiere und ihren natürlichen Lebensraum schärfen
soll. Indem wir mehr Menschen über die Bedürfnisse von Wildtieren
aufklären, können wir uns besser um die Wildtiere kümmern, sowohl um die
in freier Wildbahn als auch um diejenigen, die leider in Gefangenschaft
leben.
Die Hobby-Jäger beenden nicht nur das Leben von Wildtieren, sondern
stören auch das Gleichgewicht der Ökosysteme und bedrohen die
Artenvielfalt. Jedes Wildtier, das zum Vergnügen getötet wird, ist ein
grosser Verlust für den Rest der Natur. Der Welttag gegen die Hobby-Jagd
erinnert uns daran, und wir glauben, dass Wildtiere ein Recht auf ein
Leben in der Wildnis haben sollten.
Der Welttag gegen die Hobby-Jagd ist ein Tag, an dem die gesamte
natürliche Artenvielfalt gefeiert wird, die die Welt um uns herum
ausmacht. Vom grössten Wildtier bis zur kleinsten Pflanze spielt jeder
seine Rolle und trägt zur Gesundheit unseres Planeten bei.
Jede jagdliche Aktivität der Hobby-Jäger ist eine massive Störung für
die gesamte Flora und Fauna.
Wildtiere zu schützen bedeutet, das Gleichgewicht der Natur zu schützen.
Wir müssen uns gemeinsam für ein nachhaltiges Ökosystem weltweit
einsetzen.
Machen Sie am 11. November auf sich aufmerksam!
Zeigen Sie Ihre Haltung gegen die Hobby-Jagd, verschaffen Sie sich Gehör
für den Schutz der Wildtiere! Unterstützen Sie diese Bewegung mit Ihrem
Engagement. Fordern Sie die Abschaffung der Hobby-Jagd.
Der Schutz von Tieren und Natur ist die Garantie für unsere Zukunft.
Lassen Sie uns gemeinsam Schritte unternehmen, um Wildtiere und
Artenvielfalt nachhaltig zu schützen!
Schliessen Sie sich unserem Kampf gegen die Ausbeutung und
Kommerzialisierung von Wildtieren an.
Leo Tolstoi, der bedeutende russische Schriftsteller und
Philosoph, ist vor allem für seine Werke wie „Krieg und Frieden“ und
„Anna Karenina“ bekannt.
Doch weniger bekannt ist sein tiefgreifender Wandel in Bezug auf die
Jagd und den Umgang mit Tieren.
In seiner Jugend war Tolstoi ein begeisterter Hobby-Jäger. Die Jagd galt
in der damaligen russischen Aristokratie als eine angesehene
Freizeitbeschäftigung. Tolstoi selbst war von Natur aus aktiv und
schätzte die Herausforderungen und die Freiheit, die mit der Jagd
einhergingen. Diese Vorliebe spiegelte sich in seinen frühen Schriften
wider, in denen er die Natur und das Leben in der Wildnis romantisierte.
Der entscheidende Wendepunkt in Tolstois Haltung zur Jagd geschah in der
Mitte seines Lebens. Während er mit der Natur und den Prinzipien des
Lebens tiefere Einsichten gewann, begann er, die immensen ethischen
Fragen zu hinterfragen, die mit der Jagd verbunden sind.
Tolstoi entwickelte eine zunehmend vegetarische Philosophie, die von der
Idee der Gewaltlosigkeit geprägt war. Er begann zu erkennen, dass die
Jagd nicht nur grausam war, sondern auch moralisch bedenklich. In seinen
späteren Schriften argumentierte er, dass es gegen die Grundprinzipien
der Menschlichkeit sei, Tiere nur zum Vergnügen oder zur Zeitvertreibung
zu töten.
Der Einfluss anderer Philosophen und die Lektüre von religiösen Texten
trugen ebenfalls zu seinem Denkprozess bei. Tolstoi war stark von den
Lehren Jesu geprägt, die die Nächstenliebe und den Respekt vor allen
Lebewesen betonen. Diese Lehren führten ihn zu der Überzeugung, dass die
Jagd als unethisch betrachtet werden sollte.
Die Lehren Jesu, wie sie im Christentum überliefert sind, umfassen eine
Vielzahl von Aspekten, die oft als Kern seiner Botschaft angesehen
werden. Dazu gehören die Liebe zu Gott und zum Nächsten, die
Verkündigung des Reiches Gottes, die Betonung von Barmherzigkeit und
Vergebung sowie die Aufforderung zur Umkehr und Nachfolge. Seine Lehren
werden durch Gleichnisse und Reden, wie die Bergpredigt, vermittelt.
Ab den 1890er Jahren begann Tolstoi, seine Anti-Jagd-Haltung öffentlich
zu vertreten. Er schrieb Aufsätze, in denen er seine Ansichten darlegte,
und engagierte sich in der Tierschutzbewegung. Sein Einfluss reichte
weit über Russland hinaus und inspirierte viele Menschen, über ihre
eigenen Einstellungen zur Jagd und zum Tierschutz nachzudenken.
Leo Tolstois Weg vom leidenschaftlichen Jäger zum überzeugten Jagdgegner
ist ein beeindruckendes Beispiel für den Einfluss von persönlichen
Erfahrungen und ethischen Überlegungen auf den Wandel der Überzeugungen.
Seine Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Werte und
Handlungen kritisch zu hinterfragen und die Verantwortung gegenüber
anderen Lebewesen zu erkennen. Tolstois Überzeugungen leben bis heute in
den Prinzipien des Tierschutzes und der Gewaltlosigkeit weiter.
Die Almbauern haben zuletzt wieder mehr Vieh auf die Almen getrieben.
Die Bejagung des Wolfes zeige Wirkung, hieß es zuletzt. Doch ein
Landwirt in St. Job in der Gemeinde Finkenstein beklagte nun, auf der
Alm seien 35 Schafe durch Wolfsrisse verloren gegangen. Eine Bestätigung
durch DNA-Proben steht noch aus, hieß es vom Land.
57 Schafe hat Landwirt Josef Oschounig vor einem Monat auf die Alm
getrieben. Am vergangenen Wochenende brachte er die übrig gebliebenen
rund 20 Tiere ins Tal. Ein Wolf dürfte die Herde mehr als halbiert
haben: „Es geht um 35 Schafe von mir und von meinen Nachbarn. Es sind
Baby-Schafe, trächtige, hochträchtige Schafe, Zuchttiere. An einem noch
lebenden Schaf hat man die Krallenspuren gesehen. Das Tier mussten wir
dann erlösen.“
„Wolf kam direkt zur Hütte“
Für einen Wolf, der auf der Korpitscher Alm an der Grenze zu Slowenien
sein Unwesen treibe, gebe es zumindest einen Augenzeugen, sagte
Oschounig: „Mein Vater war vorige Woche auf der Alm und der hat ihn
persönlich gesehen. Der Wolf ist direkt zur Hütte gekommen, als mein
Vater die Schafe gerade getrieben hat.“ Auch auf slowenischer Seite
seien 70 Schafe gerissen worden.
30 Tage seien seine Schafe auf der Alm gewesen, sagte Oschounig. Laut
Vorschriften der Agrarmarkt Austria (AMA), die für die Qualität und
Kontrolle von Agrarprodukten zuständig ist, müssten die Schafe
mindestens 60 Tage auf der Alm sein, um die Almförderung zu erhalten.
„Diese Tage erfüllen wir heuer natürlich nicht. Und für die nächsten
Jahre werden wir das erst sehen.“
Land: Noch fehlt Bestätigung für Schadwolf
Vom Land hieß es, man wisse von den Rissen, DNA Proben seien gezogen
worden. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen
Schadwolf handelt, werde es für das betroffene Gebiet eine
Entnahmemöglichkeit gemäß des Alm- und Weideschutzgesetzes geben, hieß
es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP).
Verwaltungsgerichtshof kippt Birkhuhnjagd – Ohrfeige für
Oberösterreichs Jagdpolitik
Ein wichtiger Sieg für den Artenschutz: Der Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) gibt Tierschutz Austria in einem Grundsatzverfahren zur
Birkhuhnjagd in Oberösterreich recht und erklärt eine
Ausnahmebewilligung zur Bejagung geschützter Vogelarten für
rechtswidrig.
Damit stoppt das Höchstgericht eine besonders fragwürdige Ausnahme vom
Jagdverbot und rügt darüber hinaus die Bewilligungspraxis der
oberösterreichischen Landesregierung scharf.
"„Das Höchstgericht macht damit unmissverständlich klar: Artenschutz
steht über Jagdinteressen”", so Michaela Lehner, Leiterin der
Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria.
VwGH urteilt klar: keine Jagd aus privaten Motiven
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Ausnahmegenehmigung, die
Hobby-Jägern die Bejagung von Birkhühnern ausserhalb der Schonzeit
erlauben sollte. In Oberösterreich ist das Birkwild ganzjährig geschont.
Begründet wurde dies mit einem „privaten Zweck“ – für den VwGH jedoch
gesetzeswidrig.
"Wer geschützte Arten bejagt, ohne die naturschutzrechtlichen Vorgaben
einzuhalten, bricht das Gesetz – das hat nun auch das Höchstgericht
bestätigt", so Michaela Lehner. "Ein Urteil, das somit über
Oberösterreich hinaus richtungsweisend ist."
EU-Vogelschutz darf nicht umgangen werden
Der VwGH verweist klar auf die EU-Vogelschutzrichtlinie (Art. 9 Abs. 1):
Ausnahmen vom Jagdverbot sind nur zu den in Art. 9 genau bestimmten
Zwecken erlaubt und wenn es keine andere Lösung gibt. Diese Kriterien
waren hier nicht erfüllt – der „private Zweck“ reicht dafür keinesfalls
aus.
Oberösterreich braucht eine zukunftsfähige Wildtierpolitik
Tierschutz Austria setzt sich für einen modernen Zugang zur Einhaltung
der Gesetze im Umgang mit geschützten Arten ein – auf Basis von
Wissenschaft, Lebensraumerhalt und praxistauglichen Alternativen zur
Jagd. Die Entscheidung des VwGH zeigt deutlich: "“Eine Neuausrichtung
ist nicht nur möglich, sondern notwendig. Die Jagd auf bedrohte Arten
ist prinzipiell verboten. Sie unterliegt den strengen Kriterien der
europäischen FFH- und Vogelschutzrichtline und darf nur nach einer
strengen Einzelfallprüfung stattfinden ”", so Lehner abschliessend.
Anstatt den Abschuss streng geschützter Arten zu ermöglichen, sollten
die Bundesländer, die in Gesetzgebung und Vollziehung für Natur- und
Artenschutz zuständig sind, endlich auf wissenschaftlich fundiertes
Monitoring, Lebensraumerhalt und Alternativlösungen setzen.
Die schwarz-rote Landesregierung hat erneut einen „Schadwolf“ zum
Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung trat mit Freitag in
Kraft, hieß es in einer Aussendung des Landes. Grund dafür waren in
Summe vier tote Schafe in einem Almgebiet in der Wildschönau.
Acht Wochen lang bleibt die Verordnung in Kraft. Zuvor waren auf einer
Alm im Bezirk Kufstein zwei tote Schafe gefunden worden. Zwei weitere
Tiere mussten aufgrund der schweren Verletzungen notgetötet werden.
Nach Begutachtung durch die örtlich zuständigen Amtstierärzte bestand
der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher, hieß es seitens des Landes.
Die toten Schafe wurden Anfang vergangener Woche gefunden worden, die
zwei anderen am Donnerstag.
Derzeit fünf Verordnungen in Kraft
Es ist bereits die siebente Abschussverordnung, die heuer in Tirol
erlassen wurde. In zwei Fällen kam es letztlich zu Abschüssen. Neben der
aktuellen Verordnung im Unterland sind noch zwei weitere im Ötztal sowie
eine im Stubaital und eine in Osttirol aufrecht.
Wolfsmanagement bleibt Politikum
Erst am Donnerstag kritisierte die Opposition im Tiroler Landtag – mit
Ausnahme der Grünen – das derzeitige Wolfsmanagement des Landes. Es
brauche eine Gesetzesverschärfung, hieß es – mehr dazu in
Forderung nach mehr
Handhabe beim Wolf. Die Landesregierung will wiederum bis zum
Almsommer 2026 eine Novelle des Jagdgesetzes umsetzen. Risikowölfe
sollen demzufolge auch dann geschossen werden können, wenn sie vorher
Tiere gerissen haben.
Die Opposition im Tiroler Landtag fordert mit Ausnahme der Grünen mehr
Handhabe beim Wolfsmanagement. Das derzeitige Tiroler Wolfsmanagement
gehe nicht weit genug, es brauche eine Gesetzesverschärfung nach Vorbild
des Kärntner Modells, heißt es.
114 Schafsrisse beklagen die Tiroler Bauern innerhalb von 19 Tagen.
Deshalb schlägt auch der Verein Weidezone Alarm. Die Stimmung bei den
Almbauern sei mies, sagt Stefan Brugger, Obmann des Vereins Weidezone
Tirol. „Der Sommer ist aus, wir sind im Stubaital bereits abgefahren
nach 48 Stunden mit den Tieren auf der Alm.“ Auch in Osttirol habe es
die Almbauern kurz nach dem Auftrieb schlimm erwischt, „ein Viertel der
Herde ist dort vernichtet worden, 46 tote Schafe“.
Brugger sieht akute Gefahr in Verzug. Auch wenn laut einem Bericht des
Landes Tirol im vergangenen Jahr die Wolfsnachweise sowie auch die
Nutztierrisse zurückgegangen sind. Es würden auch immer weniger Tiere
auf die Alm gebracht, entgegnet Stefan Brugger. Mitte Juni senkte der
Europäische Gerichtshof den Schutzstatus des Wolfes von „streng
geschützt“ auf „geschützt“. Die Schutzstufe steht nun auf jener von Gams
und Steinbock. Das erlaubt den Ländern mehr Möglichkeiten, den Wolf zu
bejagen.
Abwerzger: Jäger agiert quasi in Notwehr
Dem Verein Weidezone geht die Tiroler Verordnung zu wenig weit, er
fordert das Kärntner Modell. Die Oppositionsparteien FPÖ, Liste Fritz
und NEOS unterstützen diese Forderung. In Kärnten werde der Wolf
entnommen, bevor das Tier Schaden anrichtet, sagt FPÖ-Klubobmann Markus
Abwerzger. Der Jäger agiere quasi in Notwehr. Wenn ein Jäger feststelle,
dass ein Wolf kurz davor sei, Schaden anzurichten, dann dürfe er den
entnehmen.
Liste Fritz und NEOS sehen dringenden Handlungsbedarf
Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint forderte zu einem schnellen Handeln
auf. Wenn ein Raubtier wie der Wolf Nutztieren und Menschen gefährlich
nahekomme, müsse die Politik handeln. „Wir laden ÖVP und SPÖ ein, diesen
Weg der Vernunft und Sicherheit gemeinsam mit uns zu gehen.“
NEOS-Klubchefin Birgit Obermüller sah ebenfalls dringenden
Handlungsbedarf. „Wer glaubt, dass sich Weidetiere, Menschen und Wölfe
einen Lebensraum teilen können, ignoriert die Realität auf unseren
Almen.“
Dringlichkeitsantrag im Landtag
Per Dringlichkeitsantrag forderten die drei Parteien im Landtag am
Mittwoch, das Tiroler Almschutzgesetz nach dem Beispiel von Kärnten zu
ändern. Wird der Antrag angenommen, könnte noch im Sommer das Gesetz in
Kraft treten. Da das Kärntner Modell bereits gesetzlich alles
durchlaufen habe, erspare man sich auch die Begutachtungsfrist, heißt
es.
Feuerwehrleute haben in Wilhering (Bezirk Linz-Land) Samstagfrüh ein Reh
vor dem Ertrinken gerettet. Das Tier war in einen tiefen Tümpel mit
steilem Ufer gefallen und konnte allein nicht mehr heraus.
Eine Frau, die in der Früh mit ihrem Hund durch ein Waldstück bei der
Ortschaft Schönering im Gemeindegebiet von Wilhering spazieren gegangen
ist, hat das Reh in seiner Notlage bemerkt. Offenbar war das Tier durch
ein Loch in der Umzäunung zu einem Tümpel im Wald gelangt und über die
steile Böschung ins Wasser gestürzt. Alleine kam es nicht mehr heraus.
Weil das Wasser etwas tiefer war, konnte das Reh darin auch nicht stehen
und musste die ganze Zeit schwimmen.
Feuerwehrleute kletterten in den Tümpel
Die Frau alarmierte die Feuerwehr und mehrere Helfer zogen sich Wathosen
an, nahmen eine Leiter, die sie quer über den Tümpel legten und
gelangten so zu dem bereits völlig erschöpften Wildtier.
Ein Feuerwehrmann fing das Reh mit den Händen ein. Mit mehreren
Versuchen gelang es ihm, das Tier über das steile Ufer des Tümpels
hinaufzuheben, wo es von weiteren Feuerwehrmännern in Empfang genommen
wurde.
Nach Rücksprache mit einem Jäger konnte das Tier, das augenscheinlich
unverletzt war, am Waldrand wieder in die Freiheit entlassen werden.
Das Land Tirol hat nach dem Fund von insgesamt 15 toten Schafen zwei
Wölfe zum Abschuss freigegeben. Acht tote Tiere wurden in zwei
Almgebieten im vorderen Ötztal gefunden, sieben weitere im Gebiet der
Gemeinde Amlach in Osttirol.
Laut dem Land besteht nach Begutachtung durch die jeweils zuständigen
Amtstierärzte der Verdacht auf Wolfsrisse. Deshalb erließ die Tiroler
Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung
für je einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai und in Osttirol.
Die Verordnungen wurden am Mittwoch kundgemacht und treten mit
Mitternacht in Kraft. Sie gelten bis Anfang bzw. Mitte August. Die
zuständige, örtliche Jägerschaft sei bereits informiert, heißt es vom
Land.
Heuer zwei Wölfe geschossen
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen seien im heurigen
Jahr bereits sechs Abschussverordnungen erlassen worden, zwei davon
konnten laut dem Land von der Jägerschaft erfüllt werden – mehr dazu in
Wolf in Osttirol
von Jägerschaft geschossen. Abgesehen von den beiden neuen
Abschussverordnungen sind zwei weitere im Stubaital und im Ötztal bis
Ende Juli bzw. Anfang August aufrecht.
Zuletzt konnten vor rund 100 bis 150 Jahren Habichtskäuze in den Wäldern
Oberösterreichs und des Salzkammerguts beobachtet werden. Das soll nun
anders werden. Am Freitagnachmittag findet im Wildpark Grünau im Almtal
die Auftaktveranstaltung zum dortigen
Habichtskauz-Wiederansiedlungsprojekt statt.
Mittelfristig will man eine stabile Population aufbauen, mit Anbindung
an bestehende in Wien, NÖ, Deutschland und Tschechien, so Projektleiter
Richard Zink zur APA.
Seit 2009 bemüht sich das Team um den Wissenschafter vom
Konrad-Lorenz-Institut für Vergleichende Verhaltensforschung der
Vetmeduni und der Österreichischen Vogelwarte um das Comeback der Vögel
in Österreich. Als Hauptursache für das Aussterben der Habichtskäuze
(Strix uralensis) gelten Abschüsse. Darüber hinaus kam den beachtlich
großen Eulen ihr bevorzugter Lebensraum in Form von ausgedehnten,
naturnahen Laubmischwäldern mit großen, alten Bäumen abhanden. Die in
Baumhöhlen brütenden Tiere sind vor allem auf Rotbuchen angewiesen, in
deren Nähe sich aufgrund des Nahrungsangebots meist auch viele Mäuse
aufhalten.
Tiere an neuen, alten Lebensraum heranführen
Die gibt es etwa im Biosphärenpark Wienerwald und im Wildnisgebiet
Dürrenstein (NÖ), wo vor über 15 Jahren die ersten Habichtskäuze
freigelassen wurden. Nun geht man einen Schritt weiter in Richtung
Westen. Das liege auch daran, dass die Tiere nicht unbedingt wander- und
ausbreitungslustig sind, wie Zink erklärte. Auf Basis von Ringfunden
weiß man, dass sie nur sehr selten weiter als 50 bis 60 Kilometer von
ihrem Auswilderungs- oder Geburtsort entfernt sesshaft werden.
Seit 2011 wird der Habichtskauz in Wien wieder angesiedelt – mit Erfolg.
Mittlerweile lebt jedes dritte Habichtskauz-Paar Österreichs in Wien
Sie erschließen sich also nicht aus eigenem Antrieb das von Rotbuchen
geprägte Band, das sich entlang der Alpennordseite vom Wienerwald bis
ins Salzburger voralpine Gebiet und darüber hinaus erstreckt. Das Almtal
biete mit seiner Anbindung an den Nationalpark Kalkalpen mit seinen
„sehr urigen Wäldern“ und an das westlicher liegende restliche
Salzkammergut einen guten Ausgangspunkt für die Ansiedlungsbemühungen,
erklärte Zink.
Vom Gehege mitten im Wald in die echte Wildnis
In Wien und Niederösterreich ist das Projekt bisher zwar „sehr gut
gelaufen“, man habe es aber immer noch mit einer „sehr fragilen“
Population zu tun. Dazu kommt, dass durch den Klimawandel die Rotbuche
in den flacheren östlichen Regionen in Zukunft auch unter Druck geraten
könnte, wohingegen sie weiter westlich ein Stück weit in höhere Lagen
ausweichen kann – und damit, sehr langfristig gedacht, auch die Vögel,
sagte Zink.
In unmittelbarer Zukunft werden nun die ersten oberösterreichischen
Habichtskäuze an ihre neue Umgebung gewöhnt. In den kommenden Wochen
leben die fünf bis zehn Tiere, die im Laufe des Sommers ausgewildert
werden, in einem geräumigen Gehege mitten im Wald. Um den 90. Lebenstag
werden sie dann in Freiheit entlassen und eine Zeit lang noch von den
Forscherinnen und Forschern mit etwa Nahrung unterstützt, bis sie sich
selbst als Jäger versorgen können.
20 bis 30 Brutpaare als erstes Ziel
In den Folgejahren sollen jeweils um die zehn Tiere folgen, „damit sich
möglichst rasch ein Bestand entwickeln kann“. Ab 20 bis 30 Brutpaaren
könnte man laut Zink von einem stabilen Vorkommen sprechen. Langfristig
wäre es gut, wenn sich ein Austausch zwischen den Populationen in Wien
und Niederösterreich, jener im Salzkammergut und den Tieren im
Grenzgebiet zwischen Bayern und Tschechien etabliert.
Ein zum Abschuss freigegebener Wolf ist in der Nacht auf Freitag in
Osttirol abgeschossen worden. Wie das Land Tirol mitteilte, erfolgte der
Abschuss durch die „Jägerschaft“ im Gemeindegebiet von St. Veit in
Defereggen. Im Oberland wurde am Freitag eine weitere Abschussverordnung
erlassen.
Für die Untersuchung wird der Kadaver nach Innsbruck zur AGES (Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht. Am 8., 11. und 19.
April 2025 war es laut dem Land Tirol im Gemeindegebiet von St. Veit in
Defereggen wiederholt zu Rissen in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum
gekommen.
Es seien ein getötetes und ein verletztes Schaf sowie zwei tote Lämmer
gefunden worden, zudem wurden zwei Lämmer sowie ein Mutterschaf als
abgängig gemeldet. Anhand von Tupferproben, welche im Zuge der
Begutachtungen der Rissereignisse am 8. und 11. April durch den örtlich
zuständigen Amtstierarzt entnommen wurden, habe eindeutig die DNA eines
Wolfes nachgewiesen werden können, hieß es vom Land weiter.
Weitere Abschussverordnung für das Ötztal
Nach drei Schafsrissen in drei Almgebieten im Gemeindegebiet von
Umhausen im Ötztal wurde am Freitag erneut eine Abschussverordnung für
einen Wolf erlassen. Die Verordnung tritt laut dem Land mit Mitternacht
in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene
Jägerschaft sei bereits informiert, heißt es von Seiten des Landes.
Zwei Kärntnern sind Fotoaufnahmen von einem Wolf mitten im
Siedlungsgebiet geglückt. Michael Kowald war auf dem Weg nach Hause, als
er den Wolf auf der Straße laufen sah. Das Tier war in Moosburg
unterwegs. Auch David Pfingstl gelangen Aufnahmen des vermutlich
männlichen Tiers.
Die Sichtung sei von der Jägerschaft rasch bestätigt worden, es gelang
David Pfingstl sogar eine Videoaufnahme. Maximilian Endisch, Obmann der
Jagdgesellschaft Moosburg: „Ja, wir wissen, dass in Kärnten schon seit
längerer Zeit Wölfe unterwegs sind. Wir haben ja auch verschiedene Rudel
schon bestätigt. Auch wenn sich der Wolf grundsätzlich von Menschen
fernhalten sollte, passiert es immer wieder, dass sie die Scheu vor
Menschen verlieren und auch im besiedelten Gebiet auftauchen. Das war
heute in Moosburg der Fall.“
Gefahr nicht auszuschließen
Momentan sei es nicht klar, ob von dem Tier eine Gefahr ausgehe.
Ausschließen könne man es allerdings nicht, so Endisch: „Auch wenn sie
zwar grundsätzlich scheue Tiere sind, sieht man ja schon bei diesem
Tier, dass es die Scheu vor Menschen verloren hat. Sonst wäre es ja
nicht im besiedelten Gebiet unterwegs, direkt auf Einfahrten und direkt
vor Häusern.“
Ruhe bewahren und rückwärts wegbewegen
Wenn man einem Wolf begegnet, ist es laut Endisch wichtig, Ruhe zu
bewahren und nicht in Panik zu verfallen: "Man sollte nicht auf das Tier
zugehen, man sollte eher rückwärts gehen, sich vom Tier wegbewegen.
Nicht weglaufen, da das den Verfolgungsdrang auslösen kann. Man sollte
sich auch nicht umdrehen und dem Tier den Rücken zudrehen. Langsam
rückwärts gehen und das Tier weiterhin beobachten und natürlich sofort
Polizei oder dergleichen verständigen.
Es dürfte sich um ein jüngeres männliches Tier auf der Suche nach einem
Revier handeln. Wie es nun mit dem Wolf weitergeht, wird am Montag von
der Landesregierung entschieden, noch gilt der Wolf nicht als
Risikowolf.
Sechs vergiftete Greifvögel im Raum St. Pölten beschäftigen derzeit das
Landeskriminalamt. Doch laut Umwelt- und Vogelschutzorganisationen
sterben in Österreich jedes Jahr hunderte Greifvögel durch illegalen
Abschuss oder Vergiftung – oft aus falschen Annahmen.
Gerade in Mitteleuropa seien Fälle von vergifteten Greifvögeln „leider
viel verbreiteter, als man glaubt“, sagt Rainer Raab, Biologe und
Geschäftsführer des Technischen Büros für Biologie in Deutsch-Wagram
(Bezirk Gänserndorf). Die Organisation ist derzeit auch am EU-Projekt
„Life Eurokite“ beteiligt, das in ganz Europa tausende Greifvögel
besendert hat und die Erhaltung der Vögel untersucht.
Doch die traurige Erkenntnis aus diesen Untersuchungen ist laut Raab,
dass allein in Österreich jedes Jahr hunderte Greifvögel auf illegale
Weise umkommen: „Wir wissen allein vom Rotmilan oder Kaiseradler, dass
mehr als die Hälfe der besenderten Vögel illegal durch kriminelle
Aktivitäten, also Wilderei sterben.“ Das betrifft vor allem
Vergiftungen, aber auch Abschüsse.
Sekundengenaue Daten
Die GPS-Sender an den Tieren liefern teilweise sekundengenaue Daten,
sagt Raab, nicht nur darüber, wo die Vögel unterwegs sind, sondern auch
deren Vitalwerte: „Und wenn ein Vogel stirbt, wissen wir sofort, wo und
wann er gestorben ist.“ So war es auch beim vermissten Kaiseradler im
Raum St. Pölten, dessen GPS-Sender vor gut einer Woche zwischen
Loipersdorf und Hafing das letzte Lebenszeichen übermittelte. Daraufhin
schlug das Team des Biologen bei der Polizei Alarm.
Als die Beamten den letzten bekannten Standort überprüften, war der
Adler verschwunden, in der Nähe wurde nur der Sender entdeckt. Dafür
fanden die Ermittler auf einem Feld sechs tote, ebenfalls geschützte
Rohrweihen und weitere, mit Gift versehene Eier. Laut Analysen wurde das
EU-weit verbotene Gift Carbofuran verwendet. Die Polizei bittet nun um
Hinweise – mehr dazu in Ermittlungen wegen vergifteter Greifvögel
(noe.ORF.at; 30.5.2025).
„Hat mit Jagd nichts zu tun“
Laut dem Biologen, der auch Jäger ist, geht es den Tätern nicht um
Trophäen, vielmehr seien es oft Jäger, die Greifvögel als Räuber und
Bedrohung ansehen: „Das sind wirklich nur ganz, ganz wenige, aber was
die machen, hat nichts mit Jagd zu tun. Das ist kriminell. Aber die
Leute glauben, wenn sie mehr Greifvögel bekämpfen und bejagen, haben sie
im Herbst mehr Niederwild in ihren Revieren zum Jagen. Das ist natürlich
ein Wahnsinn.“
Das betrifft auch die Rohrweihen – mittelgroße Greifvögel, die
überwiegend Wühlmäuse und kleine Singvögel fressen, von denen laut
Johannes Hohenegger von BirdLife aber immer wieder behauptet wird, „sie
würden etwa den Feldhasenbestand gefährden. Tatsächlich frisst die
Rohrweihe junge Feldhasen aber so selten, dass ein negativer Einfluss
wissenschaftlich nicht belegt ist.“
Täter droht Haftstrafe
Vielmehr leisten Greifvögel eine wichtige Funktion für das Ökosystem,
erklärt Biologe Raab, indem sie nicht nur andere, lebende Tiere fressen,
sondern auch Aas. Dadurch würden die Vögel dazu beitragen, dass sich
Krankheiten nicht so schnell ausbreiten können. Das betonen auch die
Organisationen WWF und BirdLife und weisen darauf hin, dass Greifvögel
wie Rohrweihen nicht nur geschützt sind, sondern den Tätern in solchen
Fällen auch bis zu zwei Jahre Haft drohen.
Im aktuellen Fall war es laut Christina Wolf-Petre vom WWF zudem „keine
einmalige Sache, sondern hier wurden offenbar schon länger systematisch
Tiere vergiftet“. Die Artenschutzexpertin kritisiert auch, dass dabei
ein hochtoxisches, in der EU streng verbotenes Pestizid verwendet wurde,
von dem schon geringe Mengen auch für Haustiere und Menschen gefährlich
sind. Auch die Polizei rät Wanderern und Hundebesitzern in der Region zu
besonderer Vorsicht vor Rückständen.
Wegen eines vermissten Kaiseradlers und sechs vergifteter Rohrweihen in
der Region St. Pölten ermittelt das Landeskriminalamt. Bei der
Untersuchung der Greifvögel wurde das verbotene Gift Carbofuran
entdeckt. Die Polizei bittet um Hinweise.
Der GPS-Sender des verschwundenen Tiers hatte zuletzt am Morgen des 19.
Mai Signale ausgesendet. Nach dem Kaiseradler wurde auf Feldern in
Loipersdorf in der Gemeinde Gerersdorf (Bezirk St. Pölten) sowie
Pummersdorf und Hafing, Ortschaften von St. Pölten, gesucht.
Bei der Suche wurden sechs getötete Rohrweihen in verschiedenen
Verwesungszuständen sowie mehrere offene Hühnereier entdeckt, teilte die
Polizei am Freitag in einer Aussendung mit. Drei Greifvögel, deren
Mageninhalt und die Eier wurden toxikologisch untersucht. Dabei wurde
das verbotene Gift Carbofuran entdeckt.
GPS-Sender von vermisstem Kaiseradler gefunden
Der vom Kaiseradler abgetrennte GPS-Sender wurde in Ragelsdorf, einer
Katastralgemeinde im Norden der Landeshauptstadt, gefunden. Er dürfte
dorthin transportiert worden sein. Die am Sender gesicherten Spuren
werden derzeit ausgewertet. Bei der Suche waren auch Kadaver- und
Giftspürhunde sowie Polizeidrohnen im Einsatz.
Die Erhebungen laufen wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder
Pflanzenbestandes. Sowohl beim Kaiseradler als auch bei den Rohrweihen
handelt es sich um geschützte Vogelarten.
Carbofuran für Menschen und Tiere gefährlich
Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, zum Verbleib
des Kaiseradlers und den vergifteten Eiern werden an das
Landeskriminalamt (Tel.: 059133-30-3333) erbeten. Die Polizei ersuchte
um erhöhte Vorsicht wegen etwaiger weiterer vergifteter Eier. Das
Kontaktgift Carbofuran ist für Menschen und Tiere gesundheitsschädlich.
Im Bezirk Villach-Land ist am Montag in den Abendstunden ein Wolf erlegt
worden. Zuvor seien mehrere Vergrämungsversuche erfolglos geblieben, das
Tier habe sich erneut in der Nähe eines Wohngebiets aufgehalten, hieß es
vom Land Kärnten in einer Aussendung.
Der Abschuss sei gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung erfolgt und
sei fristgerecht bekannt gegeben worden, hieß es vom Land. Die
Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes sei bereits
erfolgt. Die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des
vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung,
sei überprüft und bestätigt worden.
In dem betroffenen Gebiet gab es bis 30. Mai eine aufrechte
Entnahmemöglichkeit, diese ist somit erloschen. Es handelte sich um den
22. Wolf, der seit Inkrafttreten der Verordnung in Kärnten erlegt wurde.
Kritik vom Tierschutzverein
Der Österreichische Tierschutzverein übt immer wieder Kritik an der
aktuellen Situation in Kärnten. Er sieht die Sonderregelung des Landes,
die Abschüsse von sogenannten Schadwölfen erleichtert, als problematisch
und fordert ein „wissenschaftlich fundiertes“, „regional angepasstes
Wolfsmanagement“. Laut dem Verein werde in keinem anderen Bundesland so
häufig und schnell die Erlegung von Wölfen genehmigt wie in Kärnten.
Der Österreichische Tierschutzverein sprach von einer regelrechten
Abschusswut in Kärnten. Durch Begriffe wie „Schadwolf“ oder „Risikowolf“
würde zudem ein Klima der Angst geschaffen, um schnell
Abschussgenehmigungen durchzusetzen, werfen die Tierschützer dem Land
vor.
Auch der Verein gegen Tierfabriken übte am Donnerstag heftige Kritik,
Kärnten wolle demnach den Wolf ausrotten. Das sei eine
Steinzeitmentalität vom zuständigen Landesrat Martin Gruber (ÖVP).
Nach der Vogelgrippe und der Maul- und Klauenseuche droht nun die
Hasenbrucellose. In Deutschlandsberg wurden die ersten steirischen Fälle
der Infektionskrankheit bestätigt, die laut Jägerschaft auch auf
Menschen übertragen werden kann.
Bereits im Dezember wurde die Krankheit erstmals in Kärnten bei einem
tot aufgefundenen Feldhasen nachgewiesen. Darauf hat auch die
Jägerschaft im weststeirischen Bezirk Deutschlandsberg reagiert: Im Zuge
eines Projekts wurden 21 Feldhasen, die im freien Gelände oder auf der
Straße tot aufgefunden wurden, auf die Krankheit untersucht. Bei drei
Hasen wurde in der Folge eindeutig Brucellose nachgewiesen.
Ansteckungsgefahr auch für Menschen
Bei der Brucellose handelt es sich um eine hochansteckende, bakterielle
Erkrankung, die auch auf Wild- und Hausschweine sowie auf den Menschen
übertragen werden kann. Die Ansteckung erfolgt etwa durch
Schmierinfektionen und über Hautverletzungen beim Angreifen toter oder
lebendiger Tiere. Die Inkubationszeit beträgt bis zu drei Wochen.
Die Jägerschaft warnt vor allem davor, tote Tiere – etwa nach einem
Wildunfall auf der Straße – anzugreifen und hat entsprechend auch die
Straßenmeistereien und Polizeiinspektionen darüber informiert. Private
sollten sich beim Fund toter Tiere zudem direkt an die Jägerschaft
wenden, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Grippeähnliche Symptome
Der chronische Krankheitsverlauf führt beim Feldhasen zu Abszessen
vorwiegend in Geschlechtsorganen, Milz, Leber, aber auch in Unterhaut
und Muskulatur. Zudem würden Feldhasen etwa ihre natürliche Scheu
verlieren. Beim Menschen äußert sich die Krankheit mit grippeähnlichen
Symptomen wie Fieber, Nachtschweiß, Schüttelfrost und Übelkeit. Das
Fieber kann bei akuten Verläufen ein bis drei Wochen anhalten.
Zum bereits 21. Mal ist in Kärnten ein sogenannter Wolf erlegt worden.
Diesmal war es ein Tier, das Dienstagfrüh im Bezirk Spittal erlegt
wurde. Es hatte in der Nacht auf Montag auf einer Schafweide
zugeschlagen.
Wie das Land Kärnten in einer Aussendung bekanntgab, sei der Abschuss im
Sinne des Alm- und Weideschutzgesetzes erfolgt. Demnach habe der Wolf in
der Nacht auf Montag mehrere Tiere auf einer Schafweide im Bezirk
Spittal gerissen.
Der Tierhalter habe daraufhin den Zaun verstärkt. Wie es hieß, sei das
Tier in den Morgenstunden unmittelbar vor einem weiteren versuchten
Angriff auf Nutztiere geschossen worden. Die Entnahme sei dem Land
Kärnten ordnungsgemäß gemeldet worden. Sachverständige des Landes waren
zur Begutachtung vor Ort und nahmen DNA-Proben.
20. Wolf wurde Anfang Mai erlegt
Erst Anfang Mai wurde im Bezirk Villach-Land ein Wolf in der Nähe eines
Wohngebiets erlegt. Zuvor seien mehrere Vergrämungsversuche erfolglos
geblieben – mehr dazu in „Risikowolf“ in Kärnten erlegt.
Tierschutzverein kritisiert Sonderregelung
Der Österreichische Tierschutzverein äußert sich in einer Aussendung
kritisch zur aktuellen Situation in Kärnten. Die Tierschutzorganisation
sieht die Sonderregelung des Landes, die Abschüsse von sogenannten
Schadwölfen erleichtert, als problematisch und fordert ein
„wissenschaftlich fundiertes“, „regional angepasstes Wolfsmanagement“.
Laut dem Verein werde in keinem anderen Bundesland so häufig und schnell
die Erlegung von Wölfen genehmigt.
Wasserbüffel und Angusrinder weiden künftig auf
ASFINAG-Ausgleichsfläche bei der S7
Die neue Fürstenfelder Schnellstraße ermöglicht Umsetzung eines
einzigartigen Naturprojekts
Entlang der insgesamt 29 Kilometer langen S 7 Fürstenfelder
Schnellstraße hat die ASFINAG etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen
erworben, um bestimmten Tier- und Pflanzenarten einen neuen, geschützten
Lebensraum zu sichern. Eine dieser Flächen, ein 15 Hektar großes Areal
bei Großwilfersdorf, hat sich seitdem zu einem Paradies für mehr als 170
Vogelarten entwickelt. Das Naturprojekt ist nun aber noch einzigartiger:
Um die Fläche auch naturnah zu bewirtschaften, hat die ASFINAG einen
Bio-Landwirt als Partner gewonnen, der auf dem Areal Angusrinder und
Wasserbüffel als „ökologische Rasenmäher“ einsetzt. Damit ist einerseits
gewährleistet, dass die Fläche nicht verwuchert, und andererseits nicht
mit großen Mäh-Traktoren befahren werden muss.
Um das Natur-Juwel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat sich die
ASFINAG dazu entschlossen, eine Besucherplattform mit Fernrohren zu
errichten, die am Freitag von ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl und
Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher eröffnet wurde. Zugleich wurden
auch die Büffel und Rinder in ihre neue Freiheit entlassen.
„Errichtung und Betrieb von Autobahnen ist bei uns eben kein Widerspruch
zu Umwelt- und Naturschutz“, betonte Hufnagl. „Diese 15 Hektar große
Fläche ist das beste Beispiel dafür. Da ist etwas Einzigartiges gelungen
und das machen wir jetzt auch für interessierte Besucher öffentlich
zugänglich.“
Die Besucherplattform ist in das Gelände eingebettet, um die Tiere nicht
zu stören. Ein Lehrpfad, bestehend aus mehreren Schautafeln, sorgt für
die Erläuterungen zu dieser Fläche im Besonderen und zu den gesamten
Ausgleichsflächen entlang der S 7 im Allgemeinen.
„In Summe haben wir entlang der S 7 etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen
geschaffen, das ist ein Vielfaches der versiegelten Fläche“, sagte
Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher, für den das neue „Natur-Quartier“
ein Herzensprojekt war. „Zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten
haben entlang der S 7 einen neuen und sicheren Lebensraum.“
Vier Wasserbüffel und acht Angusrinder
Um diese Fläche naturnah pflegen zu können, entstand schon bald die Idee
der Beweidung durch Rinder oder ähnliche Weidetiere. Mit einem
Bio-Landwirt konnte schließlich die ideale Lösung gefunden werden. Das
Areal dient künftig als Sommerweide für seine Angusrinder sowie
Wasserbüffel. Acht dieser Rinder und vier Büffel werden im ersten
Schritt ab sofort dafür sorgen, dass die Fläche nicht zuwächst. Damit
wird auch die sonst erforderliche Mahd mittels Traktoren vermieden und
eventuelle Gelege von seltenen Vogelarten zusätzlich geschützt. Vor
allem die Wasserbüffel sorgen zudem dafür, dass nasse Standorte „offen“
bleiben und nicht zuwachsen, weil zu ihrer Nahrung auch Schilf und
ufernahe Gehölze zählen.
Vom Seeadler bis zum Kiebitz
Auf dem 15 Hektar großen Areal wurden in den vergangenen zwei Jahren
zahlreiche Vogelarten gesichtet. Ornithologen, die mittlerweile aus ganz
Österreich nach Großwilfersdorf kommen, haben mehr als 170 verschiedene
Vogelarten entdeckt. Darunter sind auch zahlreiche streng geschützte und
teils sehr seltene wie Bienenfresser, Bruchwasserläufer, Eisvogel,
Fischadler, Goldregenpfeifer, Kiebitz (mit Bruterfolg), Löffelente,
Zwergtaucher und auch der Seeadler, der auf einer ASFINAG-Fläche immer
wieder Zwischenstation macht. Das österreichische Wappentier war in
unserem Land ausgerottet. Erst seit knapp 20 Jahren gibt es wieder
Bruterfolge. Mittlerweile gibt es in der Oststeiermark und im Burgenland
zehn bis zwölf Paare.
Die Liste der Tiere und Pflanzenarten, die erst durch die Errichtung der
S 7 neue und für immer geschützte Lebensräume finden konnten, ist lang
und reicht von Schmetterlingen über Zauneidechse, verschiedene
Amphibienarten und Bachmuscheln bis hin zu Fledermäusen sowie von
Heidenelke über Fünfzahl-Weißmiere bis zum Großen Wiesenknopf, der
wiederum eine wesentliche Futterquelle für die Raupen der geschützten
Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist.
Im Bezirk Schärding häufen sich Fälle brutaler Wilderei. Innerhalb
weniger Tage wurden erneut zwei Rehböcke illegal erlegt und einfach zum
Verenden liegengelassen. Geprüft wird, ob die neuen Fälle mit den
vergangenen Wilderei-Vorfällen in Verbindung stehen.
Zwischen dem 13. und 17. Mai kam es im Bezirk Schärding zu zwei weiteren
Wilderei-Fällen. In einem Jagdgebiet in Kopfing wurde ein Jährlingsbock
vermutlich mit einem Teilzerlegungsgeschoss erschossen.
Das Tier wies einen Bauchdurchschuss auf und verendete erst nach
mehreren Metern Flucht am späteren Fundort. Auch in Zell an der Pram
wurde ein zwei Jahre alter Rehbock mit ähnlicher Verletzung tot
aufgefunden. In beiden Fällen fehlt vom Täter bislang jede Spur.
Jägerschaft bestürzt
Bereits am 9. Mai war in Eggerding ein Rehbock mit Schussverletzung
direkt neben der Straße entdeckt worden – es war der dritte Vorfall in
kurzer Zeit. Laut Bezirksjägermeister Alois Selker gibt es Hinweise
darauf, dass aus einem fahrenden Auto heraus geschossen wird. Die Tiere
werden meist in Straßennähe gefunden, was die Theorie zusätzlich
untermauert.
Hinweise könnten zu Täter führen
Ob es sich bei den Vorfällen um denselben Täter handelt, ist derzeit
unklar. Die Polizei ermittelt. Die Jägerschaft und die Behörden
appellieren an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen in ländlichen
Gebieten sofort zu melden. Jeder Hinweis könnte helfen, dem oder den
Wilderern auf die Spur zu kommen.
Jägerschaft hat Belohnung für Hinweise ausgesetzt
Die Jägerschaft hat jetzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise
ausgesetzt. Sollte der Täter beobachtet werden, wird jedoch davor
gewarnt ihn direkt anzusprechen. Es sollte sofort die Polizei
verständigt werden. Dem Wilderer drohen bis zu drei Jahre Haft.
Auf Hinweise aus der Bevölkerung hofft die Jägerschaft jetzt im Bezirk
Schärding. Ein Wilderer geht um. Die Vorgehensweise ist grausam – das
Wild wird neben der Straße einfach liegen gelassen. Am Freitag wurde der
mittlerweile dritte Fall binnen kurzer Zeit bemerkt.
Die Jägerschaft zeigt sich wegen dieser Vorfälle fassungslos. Nach einer
trächtigen Geiß ist Freitagfrüh ein Rehbock mit Schussverletzung in
Eggerding unmittelbar neben der Straße gefunden worden. Zuvor waren die
Nachbargemeinden Zell an der Pram und Andorf Fundorte.
Bezirksjägermeister Alois Selker geht davon aus, dass aus dem Auto
heraus geschossen wird, weil die Tiere in Straßennähe aufgefunden
wurden.
Bezirksjägermeister Alois Selker über die Vorfälle
„Offene Rechnung“ mit Jägerschaft oder „Kick“ vermutet
Der Wilderer ist weder an der Trophäe noch am Wildbret interessiert.
Vermutet wird, dass ihn entweder der Kick am Töten antreibt oder eine
offene Rechnung mit der Jägerschaft. Teilweise stirbt das Wild erst nach
einem Todeskampf. „Es ist absolut sinnlos und sehr grausam. Uns als
Jäger geht es damit gar nicht gut“, so Selker, der aus Sicht der Jäger
von einem schlimmen Erlebnis spricht.
Spuren in einem Fall gesichert
In einem Fall konnten noch Spuren gesichert werden. Selker hofft aber
vor allem auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer etwas Verdächtiges
bemerkt, soll den Notruf wählen. Auf sachdienliche Informationen sind
500 Euro Belohnung ausgeschrieben.
Das EU-Parlament hat den Schutzstatus für Wölfe von „streng geschützt“
auf „geschützt“ gelockert. Durch das angewendete Eilverfahren kann die
Änderung rasch in Kraft treten und die Staaten werden bei der Jagd auf
Wölfe flexibler. Zustimmung gibt es in Kärnten von der ÖVP, der
Opposition und der Landwirtschaft. Kritik kommt von
Umweltschutzorganisationen.
Die Kärntner Landwirtschaftskammer, als Vertreter der Bauern und
Almbesitzer, begrüßte die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs wie
erwartet. Die Absenkung sei „überfällig“, sagte Präsident Siegfried
Huber, denn der Wolf breite sich seit Jahren unkontrolliert in Europa
aus und sei längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Nun gelte es, alle
Möglichkeiten zur leichteren Entnahme zu prüfen.
ÖVP, FPÖ und TK begrüßen Lockerung
Auch Agrar-und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sagte, die jährliche
Zuwachsrate beim Wolf liege in Österreich bei 30 Prozent. Die Sorgen und
Nöte der Tierhalter würden endlich ernst genommen werden, sagte Gruber
in einer Aussendung des Landespressedienstes. Zustimmung kam auch von
den Freiheitlichen. FPÖ-Chef Erwin Angerer sagte, die ganzjährige
Bejagung des Wolfes sei der beste Herdenschutz. Denn der Wolf bedrohe
die traditionelle Almwirtschaft.
In einer Aussendung von Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer hieß es, die
Absenkung des Schutzstatus sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Nach den Nutztierrissen gehe es nicht mehr ohne gezielte Entnahme von
Problemtieren, sagte Köfer. Von der SPÖ und den Grünen in Kärnten gab es
vor dem Wochenende keine Stellungnahme zu dem Thema.
WWF: Aushöhlung des Naturschutzes
Gegen die Lockerung des Schutzstatus für Wölfe stellte sich bereits die
Naturschutzorganisation WWF. In einer Aussendung wurde von einer
drohenden Aushöhlung des Naturschutzes in Europa gesprochen, das sei der
falsche Weg, hieß es vom WWF.
Der Wolf sei vom EU-Parlament geopfert worden, „obwohl die Bevölkerung
das mehrheitlich nicht will, wie sich in der von der EU-Kommission
selber initiierten Umfrage Ende 2023 herausstellte“, lautete die Kritik
von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz
Austria – mehr dazu in
EU-Parlament
lockert Schutzstatus für Wölfe (ORF.at; 8.5.2025)
Völkerrechtlicher Vertrag nach 46 Jahren geändert
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus
des Wolfes zu senken. Die Zunahme der Populationen in neuen Gebieten
habe zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründete die
Kommission ihren Vorschlag. Im September 2024 stimmten die EU-Staaten
zu.
Mit der Reduzierung des Schutzstatus für den Wolf wird ein 46 Jahre
währender völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wild
lebender Tiere und Pflanzen geändert.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag im Eilverfahren für eine
Senkung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf
„geschützt“ gestimmt. Damit kann die Änderung laut Parlament rasch in
Kraft treten. Der EU-Kommission zufolge soll das den Staaten mehr
Flexibilität geben, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne den Schutz ganz
aufzuheben. Viel Zustimmung kam aus der Landwirtschaft, Tierschützer
kritisierten den Plan.
Die Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus
des Wolfes zu senken. Die Rückkehr des Raubtiers in EU-Regionen, in
denen es seit Langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die
Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und
Konflikten geführt, begründete die Kommission ihre Entscheidung.
Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 brachte die EU
einen Abänderungsantrag für die Berner Konvention ein, der im Dezember
angenommen wurde. Diese Konvention ist ein 1979 verabschiedeter
völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zum Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen in Europa.
Über 20.000 Wölfe in Europa
Die Mitgliedsstaaten müssten weiterhin den günstigen Erhaltungszustand
des Wolfes sicherstellen und dürften den Wolf in ihrer nationalen
Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Maßnahmen
zu seinem Schutz ergreifen, reagierte das EU-Parlament auf kritische
Stimmen.
Ein geringerer Schutz des Wolfes in Europa war in den letzten Jahren
viel diskutiert worden. Nach Angaben der Kommission gibt es in Europa
über 20.000 Wölfe, deren Populationen und Verbreitungsgebiete wachsen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich für die
Senkung des Schutzstatus eingesetzt.
18 Monate Zeit für Umsetzung
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments mit 371 Ja-Stimmen, 162
Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen darf die EU-Kommission nun den
Wolfsschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
senken, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung des Parlaments noch
formell absegnen, was aber nach ihrer bereits erteilten Zustimmung zum
selben Text im April eine Formsache ist. Dann kann dieser im
EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die
Mitgliedsstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um das Gesetz
umzusetzen.
ÖVP begrüßt Entscheidung
Man habe sich „jahrelang dafür eingesetzt, jetzt ist es endlich
gelungen. Der alte Schutzstatus aus dem vorigen Jahrhundert war einfach
nicht mehr zeitgemäß“, begrüßten die ÖVP-EU-Abgeordneten Alexander
Bernhuber und Sophia Kircher die Entscheidung in einer Mitteilung. Jetzt
haben man „mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit Wölfen und die
Entnahme von Problemtieren“. Der Wolf sei „nicht mehr gefährdet, aber er
ist eine ernste Gefahr für unsere traditionelle Almwirtschaft und andere
Kulturlandschaften“, hieß es.
Grüne: „Frontalangriff“ auf Tierschutz
Die grüne Europaabgeordnete Lena Schilling warnte hingegen: „Heute ist
es der Wolf, morgen der Otter, übermorgen der Luchs.“ Mit diesen
Entscheidungen im Eilverfahren öffne man „eine Büchse der Pandora. Diese
Herabstufung ist ein Frontalangriff auf 30 Jahre europäischen Schutz von
Tier und Pflanzen.“
Selten sei eine Debatte in Brüssel mit so vielen Schauergeschichten
ausgeschmückt worden, so Schilling laut Aussendung: „Es widerspricht
faktenbasierter Politik, den Schutzstatus des Wolfs ohne ausreichende
wissenschaftliche Grundlage herabzusetzen.“
Für die Landwirtinnen und -wirte, die von Wolfsrissen betroffen sind,
bessere sich mit dieser Entscheidung gar nichts, sagte ihr
Delegationskollege Thomas Waitz. „Die Bauern werden weiterhin alleine
gelassen. Es braucht nach wie vor stärkere Unterstützung für Behirtung
und andere Schutzmaßnahmen. Der Wolf dient der EVP als Sündenbock und
soll von ihrem Versagen im ländlichen Raum in ganz Europa ablenken.“
Kritik von WWF und Tierschutz Austria
Auch Tierschutzorganisationen äußerten sich sehr kritisch. Das sei der
„völlig falsche Weg und könnte letztlich zu einer Aushöhlung des
Naturschutzes in der EU führen, mit dramatischen Folgen für gefährdete
Arten und Lebensräume“, sagte WWF-Experte Christian Pichler zur
Abstimmung. Der Wolf sei vom EU-Parlament geopfert worden, „obwohl die
Bevölkerung das mehrheitlich nicht will, wie sich in der von der
EU-Kommission selber initiierten Umfrage Ende 2023 herausstellte“,
lautete die Kritik von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht
von Tierschutz Austria.
Graugänse in der Stadt: Mehr als 300 Eier entnommen
In der Stadt Salzburg hat die Jägerschaft rund um den Leopoldskroner
Weiher heuer mehr als 300 Eier aus den Gelegen von Graugänsen entnommen
– mehr als in den Jahren davor. Die Entnahme und auch Abschüsse sind von
der Stadtverwaltung verordnet, um die Graugans-Population einzudämmen.
Naturschützer halten das für unverhältnismäßig.
Die Graugänse im Süden der Stadt Salzburg, insbesondere rund um den
Leopoldskroner Weiher, sorgen seit Jahren für Diskussionen. Während sich
viele über die Wildtiere freuen, beklagen Landwirte Ernteverluste und
Kot auf den Wiesen.
Mehr zu den Tieren
Die Graugans (Anser anser) gehört zu den Wasservögeln, erreicht ein
Gewicht von zwei bis vier Kilogramm sowie eine Größe von 75 bis 90
Zentimeten. Graugänse leben außerhalb der Paarungs- und Brutzeit, die im
März beginnt, in großen Schwärmen. Die Wildvögel fressen Land- und
Wasserpflanzen. Ihre Lebenserwartung beträgt 17 bis 20 Jahre.
Für Graugänse gilt nach dem Salzburger Jagdgesetz eine Schonzeit von 1.
Jänner bis 1. August. In dieser Zeit dürfen die Wildvögel im Regelfall
nicht geschossen werden. Laut Stadtverwaltung waren es im vergangenen
Herbst rund 300 Tiere, die nicht nur für ordentlich Wirbel sorgten,
sondern auch auf den umliegenden landwirtschaftlichen Wiesen ästen, also
fraßen, und deren Kot die Wege und Wiesen verschmutzte.
Abschuss als vergrämende Maßnahme
"Wir haben eine Ausnahme von diesen Schonzeitbestimmungen erlassen, dass
bis zu zehn Graugänse aus Junggesellentrupps erlegt werden dürfen. Als
Vergrämungsmaßnahme. Weiters gilt, dass aus einem Gelege jeweils Eier
entnommen werden dürfen, wobei jeweils zwei Eier verbleiben müssen“,
erklärte Bernd Huber, Chef der Allgemeinen Verwaltung und
Bezirksverwaltung in der Landeshauptstadt. Vergrämung bedeutet in der
Fachsprache, für die Tiere den Standort unattraktiv zu machen, sie
abzuschrecken. Vergleichbare Regelungen gebe es seit 2022, so Huber.
Jäger haben heuer mehr als 300 Eier entnommen
Die örtliche Jägerschaft, die Jagdgemeinschaft Leopoldskron-Moos, hat
den Auftrag, den Bescheid auszuführen, Eier zu entnehmen und zehn Gänse
aus den Junggesellentrupps zu erlegen. Franz Wolf ist der Jagdleiter.
Seit etwa zehn Jahren gebe es immer mehr Gänse, sagte Wolf. Der Weiher
sei ein Rückzugsgebiet, in dem sich die Gänse sicher fühlen und bis auf
den Fischotter keine natürlichen Feinde haben.
Wolf geht heuer von mehreren Dutzend Brutpaaren mit je zwei Elterntieren
plus Jungtieren aus . Dazu kommen dann noch jene Gänse, die nicht
brüten. „Wir haben im März und April rund 300 Eier entnommen und vier
Gänse, also Junggesellen bis zu zwei Jahren, erlegt“, sagte Wolf. Gejagt
wird auch am Tag – mit Schalldämpfer sei das keine einfache Aufgabe in
dem besiedelten Gebiet.
„Maßnahmen reichen nicht aus“
Bei der Entnahme der Eier werden immer zwei in den Gelegen gelassen,
damit die Gänse weiterbrüten, betonte Wolf: „Wir wollen den artenreichen
Wildbestand in Salzburg ja nicht gefährden." Dennoch reichen für ihn die
bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die Gänsepopulation einzudämmen: „Der
Bestand hat sich ja nicht verschlechtert, so wie manche Institutionen
behaupten. Er ist auch nicht gleichgeblieben. Er hat sich vergrößert.
Wir beobachten bis zu hundert Gänse auf der einen Wiese.“
Auch rund um die Salzachseen in Salzburg-Liefering und im Flachgau seien
seit einigen Jahren mehr Graugänse zu beobachten.
Naturschutzbund: „Schaden hält sich in Grenzen“
Vergrämung und Eientnahme werden von Tierschutzorganisationen wie
Birdlife Austria, dem Naturschutzbund und der Pfotenhilfe scharf
kritisiert. Sie argumentieren, dass die Abschüsse gegen das
Naturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen würden.
Der Naturschutzbund Salzburg legte Einspruch gegen den Abschussbescheid
und auch gegen die Entnahme von Eiern aus den Gelegen der Wildvögel ein.
Diese Beschwerde liege jetzt beim Landesverwaltungsgericht, sagte der
Geschäftsführer des Naturschutzbundes Salzburg, Hannes Augustin. Noch
gebe es keine Rückmeldung. Das Ausmaß der Schäden durch die Wildvögel
sei nach Ermessen des Naturschutzbundes nicht so groß, dass es Abschüsse
und Eientnahme rechtfertige.
Landwirt: Ernteverlust im Wert von 10.000 Euro
Das sieht Landwirt Herbert Bruckbauer anders: Die von ihm gepachtete
Wiesenfläche liegt direkt neben dem Leopoldskroner Weiher. Er beklagt
erhebliche Ernteausfälle durch die Gänse. Bruckbauer hat rund einhundert
Kühe und ist auf die Futterfläche angewiesen. Er pachtet die vier Hektar
große Wiese seit zwei Jahren. Dass das Problem mit den Gänsen so groß
sei, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte er.
Im vergangenen Jahr setzte Bruckbauer noch auf Gras. Den ersten Schnitt
konnte er bereits durch starke Verunreinigung mit Gänsekot nicht als
Futter für sein Vieh verwenden. Bruckbauer bezifferte den Verlust allein
beim ersten Schnitt mit 3.000 bis 4.000 Euro. Fünf Schnitte wären pro
Jahr möglich. Bei jedem Schnitt würde sich die Menge etwas verringern.
Insgesamt sei dennoch wohl von einem Schaden von rund 10.000 Euro
auszugehen, schätzte der Landwirt.
Mais statt Gras soll Graugänse fernhalten
Heuer machte Bruckbauer aus der Wiese einen Maisacker. Der Mais sei für
die Vögel als Futterpflanze nicht so interessant und würde schneller
wachsen. Dadurch könnten die Gänse dann nicht mehr im Maisfeld landen.
Im kommenden Jahr könne er noch einmal Mais anbauen. Dann müsse er aber
wieder eine Fruchtfolge durchführen. Wie es also in zwei Jahren
weitergeht, kann Landwirt Bruckbauer noch nicht abschätzen.
Auch von anderen Landwirten in der Umgebung höre er von Problemen mit
den Gänsen. Die übrigen, unter Naturschutz stehenden Wiesen rund um den
Weiher würden die Gänse wenig interessieren – es seien die kultivierten
und gedüngten Flächen der Landwirte, die die Gänse bevorzugen.
Die Graugans war früher in vielen Teilen Mitteleuropas selten oder sogar
verschwunden. Seit den 1980er- und 1990er-Jahren steht sie unter Schutz.
Dadurch erholten sich die Bestände. Städtische Gewässer wie der
Leopoldskroner Weiher in Salzburg bieten ideale Bedingungen: milde
Winter, wenig natürliche Feinde, viel Nahrung. Das führte dazu, dass
sich die Gänsepopulation deutlich vergrößerte.
Wie viele Gänse sich tatsächlich im Frühjahr rund um den Leopoldskroner
Weiher aufhalten, kann keine der beteiligten Institutionen genau
angeben. Wissenschaftlich begleitete Zählungen zur Grauganspopulation
fehlen. Hemma Gressel von Birdlife Salzburg zählt seit vielen Jahren im
Rahmen der Vogelzählung auch die Graugänse am Leopoldskroner Weiher –
sie kam in den letzten Jahren auf Werte zwischen 44 und 171 Tieren.
Die Biologin Christine Medicus von der Ornithologischen Gesellschaft am
Haus der Natur berät den Naturschutzbund fachlich zu dem Einspruch gegen
den Abschussbescheid. Die Eientnahme allein würde bereits Wirkung
zeigen. Es seien heuer deutlich weniger Gänse in Leopoldskron zu
beobachten als etwa im Vorjahr. Sie geht von etwa zwölf Brutpaaren aus-
deutlich weniger also, als Jagdleiter Franz Wolf.
Flugunfähig in der Zeit der Aufzucht
Die Brutzeit und die Zeit der Aufzucht der Gössel, wie die Küken genannt
werden, sei die empfindlichste Zeit für Gans und Ganter. Denn
gleichzeitig ab Mitte Mai beginnt bei den Wildvögeln die Mauser bei der
sie ihre Schwungfedern verlieren. Die neuen Schwingen wachsen nur wenige
Millimeter pro Tag. Bis das Gefieder vollständig erneuert ist, dauert es
einige Wochen, in denen die Vögel flugunfähig sind. Daher suchen sie die
Wiesen in der Nähe des Weihers auf. Bei Gefahr ziehen sie sich aufs
Wasser zurück.
Medicus und der Naturschutzbund sprechen sich für weniger drastische
Maßnahmen als Abschüsse zur Bestandskontrolle aus. Sie schlagen die
Pflege einer Wiese westlich des Weihers vor, um diese für die Gänse
attraktiver zu machen. Darüber hinaus gebe es gelindere
Vergrämungsmaßnahmen als den Abschuss, etwa dass die Jäger öfter mit
Hunden durch das Gebiet gehen oder Felder mit Schnüren überspannt
werden.
Klimawandel verändert das Zugverhalten
Die Graugans war ursprünglich ein klassischer Zugvogel, der den Winter
in wärmeren Regionen Südeuropas verbrachte. Doch die einstigen
Durchzügler oder saisonalen Gäste seien nun in unseren Breiten oft
ganzjährige Bewohner, sagt Vogelkundlerin Medicus. Durch den Klimawandel
veränderten sich die Bedingungen in Mitteleuropa in den letzten
Jahrzehnten erheblich. Milder werdende Winter und dauerhaft offene
Gewässer machen das aufwendige Zugverhalten zunehmend überflüssig.
Immer mehr Graugänse verzichten deshalb auf die Reise nach Süden und
bleiben stattdessen ganzjährig in Österreich. Diese Verkürzung oder
vollständige Aufgabe des Vogelzugs im Zuge globaler Erwärmung ist nicht
nur bei der Graugans zu beobachten, sondern auch bei anderen Vogelarten.
Für Städte bedeutet das eine dauerhafte Belastung durch große
Standpopulationen. Neben Salzburg gibt es so zum Beispiel auch in Wien,
Hamburg, München, Köln und Berlin sowie in London und New York immer
wieder Debatten über größere Gänsepopulationen im Stadtzentrum.
Wildtiere im urbanen Raum
Ergebnisse von Studien mit beringten Gänsen zeigten, dass sie sehr
individuell überwintern, so Medicus: Manche bleiben im städtischen
Bereich, andere ziehen hunderte Kilometer in Rastgebiete nach Westeuropa
entlang des Golfstromeinflusses oder auch nach Nordeuropa. Wieder andere
überwintern in Mitteleuropa, in Bayern, in Gebieten nördlich der Alpen.
Die Population rund um den Weiher variiert je nach Jahreszeit. Die
meisten Graugänse sind dort im Frühjahr, zur Zeit von Aufzucht und Brut
zu finden. Einige Vögel sind aber auch Standvögel, bleiben also das
ganze Jahr dort. Der Leopoldskroner Weiher ist ein Vogelparadies: Neben
den Graugänsen finden sich dort auch Reiher, Schwäne, Stockenten,
Schellenten, Mandarinenten, seltener auch Blesshühner und Haubentaucher.
Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat einen Wolf in Osttirol zum
Abschuss freigegeben. Die entsprechende Verordnung tritt mit Mitternacht
in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.
Der Grund für die Maßnahme waren laut Land Tirol wiederholte Risse von
Schafen und Lämmern in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet in St.
Veit in Defereggen. Bei einigen davon wurde durch Tupferproben die DNA
eines Wolfes nachgewiesen.
Konkret wurde das Raubtier für Risse auf einer Heimweide am 8., 11. und
19. April verantwortlich gemacht. Dabei wurden ein getötetes und ein
verletztes Schaf sowie zwei getötete Lämmer durch den zuständigen
Amtstierarzt begutachtet. Zudem wurden zwei Lämmer sowie ein Mutterschaf
als abgängig gemeldet. Für die Risse am 8.und 11. April sei ein
DNA-Nachweis vorgelegen, hieß es. Für jenen am 19. April der Verdacht
auf Beteiligung eines Wolfes.
Sichtungen sollten gemeldet werden
Die betroffene Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert. Die
Bevölkerung wurde wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und
Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur
Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
EU-Parlament will Schutz des Wolfs lockern
Das Europäische Parlament will den Schutzstatus des Wolfs in einem
Eilverfahren herabsetzen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am 6.
Mai in Straßburg für einen entsprechenden Vorstoß. In dem Gesetzentwurf
wird vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu
„geschützt“ herunterzusetzen und damit Abschüsse zu erleichtern. Die
Abstimmung über den Schutzstatus ist für Donnerstag vorgesehen.
Auch die EU-Staaten müssen einer Änderung des Schutzstatus zustimmen,
das gilt aber als wahrscheinlich. Sie hatten sich bereits vergangenes
Jahr mehrheitlich für diesen Schritt ausgesprochen.
Die steigende Zahl von Wildschweinen richtet in Salzburg immer größere
Schäden an. Das beklagen heimische Jäger vor dem am Samstag
stattfindenden diesjährigen Landesjägertag. Schwarzwild werde zunehmend
zum Problem.
Im Lungau und im Flachgau sind mehrere starke Rotten unterwegs. Auf der
Suche nach Nahrung graben sie große Gebiete um. Um diese Wildart besser
kennenzulernen, sind die Jungtiere in Revieren im Bezirk Tamsweg seit
einem halben Jahr mit Sendern ausgestattet und werden dadurch
beobachtet. „Auf Grund der Klimaerwärmung wird Schwarzwild ein immer
größeres Thema. Es kann mittlerweile auch den Winter im Hochgebirge
überleben“, sagte Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof.
„Bestände nehmen zu“
Die Jägerschaft beobachte, dass die Bestände im Bundesland zunehmen.
Eine Zahl zu nennen, sei schwierig, so Mayr-Melnhof, da die Tiere sehr
mobil sich. Der Landesjägermeister rechnet mit mehreren hundert Stück.
100 Wildschweine wurden im vergangenen Jahr in Salzburg jedenfalls
erlegt.
Neben den Schäden in der Alm- und Landwirtschaft gibt es auch Sorgen
wegen der Maul- und Klauenseuche: Wir haben eine große Verpflichtung den
Bauern gegenüber, dass die Seuche nicht kommt und sich nicht
ausbreitet", so Mayr-Melnhof.
Jägerschaft denkt über Schwarzwild-Koordinator nach
In der Jägerschaft gibt es Überlegungen, ähnlich wie beim Wolf, einen
Schwarzwild-Koordinator einzusetzen: „Wir müssen lernen, wie man mit dem
Schwarzwild umgeht und wie es effektiv zu bejagen ist. Wir müssen Acht
geben, dass die Bestände nicht explodieren und wir sie dann nicht mehr
einfangen können“, sagte Max Mayr-Melnhof.
Wildschweinproblem kann noch eingegrenzt werden
Der Experte wertet bezirksübergreifend und über Reviergrenzen hinweg
Daten aus und gibt Empfehlungen. In Salzburg gäbe es noch eine Chance,
das Schwarzwildproblem in den Griff zu bekommen, sagen Fachleute aus
anderen Bundesländern.
Josef Pröll ist im April als neuer ÖFB-Präsident präsentiert worden, den
Rücktritt als Landesjägermeister gab er unterdessen in der heutigen
Ausschusssitzung des Jagdverbands bekannt. Als sein Nachfolger wurde
Christoph Metzker einstimmig vorgeschlagen.
„Ich war und bin immer jemand gewesen, der Verantwortung übernimmt und
100 Prozent gibt. Zwei großen Verbänden vorzustehen und in beiden alles
zu geben, ist aber nicht möglich. Daher habe ich mich entschieden, den
Weg für einen Nachfolger freizumachen“, so Pröll. Er übernahm das Amt
des Landesjägermeisters im April 2012 von Christian Konrad.
In den vergangenen 13 Jahren habe der Jagdverband zahlreiche
Innovationen, Neuerungen und Projekte umgesetzt, so Pröll. Am 9. April
wurde bekannt, dass der frühere Vizekanzler und Ex-Parteiobmann der ÖVP
neuer ÖFB-Präsident wird. Am 18. Mai soll er offiziell an die Spitze des
ÖFB gewählt werden – mehr dazu in Ex-Vizekanzler Pröll wird
ÖFB-Präsident (sport.ORF.at; 9.4.25).
Designierter Nachfolger ist „bestens vernetzter Manager“
Geht es nach dem Ausschuss des NÖ Jagdverbands soll ihm dort Christoph
Metzker folgen. Er wurde am Dienstag einstimmig vorgeschlagen. In einer
Aussendung betont der Landesjagdverband: "Der designierte Nachfolger
Christoph Metzker ist ein insbesondere in der Jagd, Land- und
Forstwirtschaft bestens vernetzter Manager.
Er startete seine berufliche Karriere 2004 in der RWA Raiffeisen Ware
Austria als Management Trainee sowie anschließend von 2011 bis 2013 als
Geschäftsführer der BGA Bio Getreide Austria GmbH. Nach neun Jahren als
Bereichsleiter für Landwirtschaftliche Betriebsmittel und Technik
wechselte er im Jänner 2020 in den Vorstand der RWA."
Der Göttlesbrunner war zwischen 2015 und 2021 im Fachausschuss für
Öffentlichkeitsarbeit und ist seit August 2021 zudem im Vorstand des NÖ
Jagdverbands. Beim Landesjägertag am 28. Juni 2025 findet die Neuwahl
des Landesjägermeisters statt.
Verdächtiger im Fall der getöteten Biber ausgeforscht
Die Polizei hat in Kaumberg (Bezirk Lilienfeld) bei einer
Hausdurchsuchung zwei Biberschädel und Biberfelle sichergestellt. Der
Bewohner steht unter Verdacht, zwei Biber getötet, enthauptet und im
Biomüll entsorgt zu haben. Der Mann zeigte sich teilgeständig.
Die Hausdurchsuchung wurde von Beamten des Landeskriminalamts (LKA)
durchgeführt. Dabei wurden Biberfelle, -kelle sowie -schädel, aber auch
eine Eule und ein Siebenschläfer gefunden. Lang- und Faustfeuerwaffen
wurden ebenfalls entdeckt.
Der Verdächtige war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager
teilgeständig. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot
ausgesprochen. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen vorsätzlicher
Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes an die Staatsanwaltschaft
St. Pölten. Über Auftrag der Behörde wird zudem eine genetische
Untersuchung der Biberköpfe durchgeführt.
Zeuge brachte Ermittler auf die Spur
Das erste getötete Tier war am 17. Februar, das zweite einen Monat
später in einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk
Lilienfeld) entdeckt worden. Die Biber sollen enthauptet und im Biomüll
entsorgt worden sein – mehr dazu in
Zwei tote Biber im Biomüll: Polizei
ermittelt (noe.ORF.at; 2.4.2025). Nach einem Aufruf der Polizei meldete
sich ein Zeuge und brachte die Ermittler des Bereichs Umweltkriminalität
auf die Spur des Verdächtigen.
Beim Biber (Castor fiber) handelt es sich um ein geschütztes Wildtier
nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eine nach dem
niederösterreichischen Naturschutzgesetz bzw. der Artenschutzverordnung
gänzlich geschützte, freilebende Art.
Die EU-Länder haben einer Gesetzesänderung für den schnelleren Abschuss
von Wölfen zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter im Rat der
Mitgliedsstaaten stimmten heute für einen entsprechenden Vorschlag der
EU-Kommission, wie der Rat in Brüssel mitteilte. Der Wolf soll nach der
Änderung nicht mehr als „streng geschützt“ gelten, der Erhalt der Art
aber weiter sichergestellt werden.
„Ziel ist es, mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen in
den EU-Ländern zu schaffen“, teilte der Rat der Mitgliedsstaaten mit.
Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen
künftig deutlich vereinfacht werden sollen. Anders als bisher sind dann
etwa keine aufwendigen DNA-Analysen mehr nötig.
Abstimmung im EU-Parlament für Mai geplant
Die Zustimmung der EU-Länder ist damit ein weiterer Schritt für einen
schnelleren Abschuss in Deutschland. Nun fehlt die Zustimmung des
Europaparlaments, das in einem Dringlichkeitsverfahren Anfang Mai
abstimmen soll. Anschließend müssen die EU-Länder die Änderung formal
absegnen.
Es bleibt den einzelnen Regierungen überlassen, ob sie den Schutzstatus
von Wölfen auch in ihrem Land absenken. In Deutschland hat sich aber
eine Mehrheit der Parteien für einen schnelleren Abschuss ausgesprochen.
Landwirte in zahlreichen europäischen Staaten klagen seit einigen Jahren
vermehrt über Wolfsrisse.
Der WWF Österreich übte in einer Aussendung Kritik. „Die regierende
Politik muss ihren Feldzug gegen den Artenschutz sofort beenden“, sagte
WWF-Experte Christian Pichler und forderte stattdessen
Alternativlösungen wie eine Herdenschutzoffensive.
Umweltschützer warnen vor geringerem Schutz für Wölfe
Wölfe sind in Österreich weiterhin durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)
Richtlinie der EU „streng geschützt“, auch wenn ihr Schutzstatus laut
Berner Konvention ab dem 6. März verringert wird, erklärten Fachleute
gestern. Sogar eine mögliche Herabstufung in der FFH-Richtlinie würde
Abschüsse nicht legitimieren. Dafür müsste sich die hiesige
Wolfspopulation in „günstigem Erhaltungszustand“ befinden, was laut
Europäischem Gerichtshof nicht der Fall ist.
„Im Jahr 2024 konnten nur fünf dauerhaft hierzulande lebende Wolfsrudel
nachgewiesen werden“, sagte Lucas Ende vom Naturschutzbund Österreich.
„In den Nachbarländern sind es viel mehr, zum Beispiel in Deutschland
209 Rudel, in Italien mehr als 400, und in Slowenien, das etwa so groß
ist wie Niederösterreich, residieren 14 Rudel“, so Christian Pichler vom
WWF Österreich. Noch dazu seien die Zahlen in Österreich rückläufig, in
den beiden Jahren davor (2022 und 2023) gab es hier noch sechs
Wolfsfamilien.
Ende forderte, dass sich die österreichischen Bundesländer an geltendes
EU-Recht halten und „wegkommen von den vielen Abschüssen, um einen
günstigen Erhaltungszustand (der Wolfspopulation, Anm.) zu erreichen“.
„Wir sind überzeugt, dass Österreich seine Praxis so nicht dauerhaft
erhalten kann, weil dies nicht dem EU-Recht entspricht“, sagte Pichler.
In einer Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld)
haben Mitarbeiter in den vergangenen Wochen zwei getötete und
enthauptete Biber entdeckt. In einem Fall konnte ein Schusstrauma
diagnostiziert werden. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall.
Der Biber ist ein geschütztes Wildtier, das offenbar nicht nur in der
Natur Feinde hat. Das erste getötete Tier wurde am 17. Februar von einem
Mitarbeiter in der Kompostieranlage des zu verarbeitenden Biomülls
entdeckt. Er meldete den Fund an die Kontaktstelle des Landes, der
Kadaver wurde vom Wildtiermanagement geborgen und an das
Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie übergeben.
Bei einer Untersuchung konnten „metalldichte Schatten im Bereich des
abgetrennten Hals- und Schulterbereichs“ festgestellt werden, es wurde
ein Schusstrauma diagnostiziert. Die Herkunft des Mülls konnte nicht
mehr bestimmt werden, da der Müll bereits länger gelagert und bereits
bearbeitet wurde.
Biomüll kam aus dem südlichen Teil des Bezirks
Vor wenigen Wochen, am 17. März, wurde erneut ein enthaupteter Biber in
der Kompostieranlage in St. Veit an der Gölsen entdeckt. Der Kadaver
wurde wieder dem Forschungsinstitut übergeben, wo Untersuchungen folgen.
In diesem Fall kann der Biomüll besser zugeordnet werden, da es sich
lediglich um eine Lkw-Fuhre handelte.
Laut Polizei stammt der Müll von Einfamilienhäusern aus dem südlichen
Teil des Bezirks Lilienfeld – es kommen also die Gemeinden Mitterbach am
Erlaufsee, Türnitz, Annaberg und St. Aegyd in Frage. Die Polizei bittet
um Hinweise, auf Wunsch werden diese auch vertraulich behandelt.
Der tote Wolf, der in der Vorwoche in Neustift im Stubaital entdeckt
wurde, soll versehentlich geschossen worden sein. Wie ein Jäger
gegenüber der Polizei angab, sei er auf Fuchsjagd gewesen und habe in
der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen und geschossen.
In der Vorwoche wurde in Neustift nordöstlich der Holderlochalm der
Kadaver eines Wolfs entdeckt. Die Polizei entdeckte am Körper des Tieres
ein Austrittsloch, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss
stamme, hieß es zunächst – mehr dazu in
Wolf im
Stubaital wurde geschossen.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit ohne
Freigabe des Landes sei kein Kavaliersdelikt, erklärte Christian
Viehweider von der Polizei: „Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte
Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss
gegeben hat.“
Bei Fuchsjagd Kopf in Dunkelheit gesehen
Einer von mehreren Jagdberechtigen im Großraum meldete sich nach der
Berichterstattung selbst bei der Polizei. Er sei auf Fuchsjagd gewesen
und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen. Er sei
auch nicht davon ausgegangen, einen Wolf im Visier gehabt zu haben.
Die Polizei schickt nach den Ermittlungen einen Abschlussbericht an die
Staatsanwaltschaft. Diese wird über die weitere Vorgehensweise in dem
Fall entscheiden.
Untersuchungen laufen weiter
Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für
Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden
DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit
einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der
Woche gerechnet. Das Ergebnis zur DNA-Analyse soll in den nächsten
eineinhalb Wochen kommen.
Nach einer ersten Begutachtung des am Donnerstag im Stubaital gefundenen
Wolfskadavers hat die Polizei am Freitag eine erste Einschätzung
abgegeben: Das Tier sei geschossen worden. Eine entsprechende
Abschussverordnung des Landes gebe es dazu aber nicht.
Am Donnerstagmittag ging bei der Polizei in Neustift eine Anzeige ein.
Nordöstlich der Holderlochalm liege ein totes Tier, das einem Wolf
ähnle. Die Beamten stiegen zum Fundort auf, begutachteten das Tier und
konnten am Körper des Tieres ein Austrittsloch feststellen, das mit
großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stamme, so Christian
Viehweider von der Polizei.
Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit
Freigabe des Landes ist kein Kavaliersdelikt. „Es geht da schon um ein
Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Wir ermitteln wegen des Verdachts der
vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Bei diesem
Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche
Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“ Derzeit würden Spuren
gesichert, um den Sachverhalt zu erheben. Und es würden Beweise gesucht,
die zum Täter führen könnten.
Fall erinnert an Fund im Jahr 2019
Der Fall erinnere an einen Fund im Jahr 2019 im Sellraintal. Damals war
ein geköpfter Wolfskadaver gefunden worden – mehr dazu in
Vermutlich Wolf: Kadaver mit Schusswunde. Bis heute weiß man nicht,
wer das Tier erlegte, trotz einer von einer Tierschutzorganisation
damals ausgelobten Prämie von 11.000 Euro. Der Fall gilt weiter als
ungeklärt. Die Polizei bittet weiter um Hinweise.
Unterdessen wurden bereits DNA-Proben des Kadavers genommen. Diese
werden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die
Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Ein erstes Ergebnis
der pathologischen Untersuchung sei im Laufe der nächsten Woche, ein
Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten.
Nach Wolfssichtungen in Sillian und Heinfels sowie dem Riss eines
Wildtiers in der Nähe eines Wohnhauses hat die Tiroler Landesregierung
am Donnerstag eine Abschussverordnung für einen Risikowolf erlassen. Der
Wolf wurde in der Nacht auf Sonntag von Osttiroler Jägern erschossen,
teilte das Land mit.
Mehrfach wurde in Wohngebieten in Sillian und Heinfels ein Wolf
gesichtet. Zudem wurde ein Kadaver eines Rehwilds entdeckt. Daraufhin
erließ die Landesregierung am Donnerstag die Abschussverordnung für
einen Risikowolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten.
Nach Angaben des Landes wurde der Wolf in Sillian in der Nacht auf
Sonntag geschossen. Der getötete Wolf wird nun nach Innsbruck in die
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort
untersucht. Die Abschussverordnung für das Gebiet ist aufgehoben.
Ärger für Trump Jr. wegen Jagdausflugs in Lagune von Venedig
US-Präsidentensohn Donald Trump Jr. hat Ärger wegen eines Jagdausflugs
in der Lagune von Venedig. Der 47-Jährige soll bei dem Aufenthalt in der
norditalienischen Region Ende vergangenen Jahres illegal auf geschützte
Wildvögel geschossen haben.
Umweltschützer und -schützerinnen fordern nun von der rechten
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom, den US-Amerikaner trotz
seines einflussreichen Vaters zur Rechenschaft zu ziehen.
In einem Video ist zu sehen, wie Trump Jr. in Jagdkleidung inmitten
abgeschossener Vögel stolz von der Jagd berichtet. Später liegen tote
Vögel wie Wildgänse, Enten und Wachteln dutzendweise als Trophäen auf
dem Boden. Unter den getöteten Tieren ist nach Angaben von
Umweltschützern auch eine orangerote Rostgans, die in Europa nur noch
selten anzutreffen ist.
Regierung soll sich erklären
Die linke Opposition kündigte an, gegen Trump Jr. Anzeige zu stellen.
Der grüne Stadtrat Andrea Zanoni sagte zum Besuch aus den USA: „Die
können hier nicht wie die großen Herren auftreten.“ Die Szenen seien in
einem Gebiet namens Valle Pirimpie gedreht worden, das von der EU als
besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sei. Für Ausländer sei die Jagd dort
verboten.
Zudem forderte die Opposition eine Erklärung von Italiens Umweltminister
Gilberto Pichetto Fratin, der wie Meloni der Rechtspartei Fratelli
d’Italia (Brüder Italiens) angehört. Das Video trägt den Titel „The
Global Hunt for Adventure“ („Die weltweite Jagd nach Abenteuern“).
Im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich ist Freitagfrüh ein junger
Karpatenluchs ausgewildert worden. Auf dem Kuder, der den Namen Janus
bekam, ruhen nun die Hoffnungen auf Nachwuchs und damit auf den Erhalt
der Luchspopulation.
Janus wurde am 22. Mai 2023 geboren und wuchs in einem naturnahen Gehege
im Wildkatzendorf Hütscheroda in der Gemeinde Hörselberg-Hainich in
Thüringen auf. Der reinrassige Karpatenluchs verbrachte die vergangenen
Monate ohne Kontakt zu Menschen in einem Auswilderungsgehege, wo er auf
ein Leben in der freien Wildbahn vorbereitet wurde. Über das
Expertennetzwerk Linking Lynx Sourcing Working Group wurde er an den
Nationalpark Kalkalpen vermittelt.
Illegale Abschüsse und Nachwuchsflaute
Die Zukunft der Luchspopulation im Nationalpark Kalkalpen ist seit
Jahren gefährdet. Nachdem zuerst einigermaßen erfolgreich ein kleiner
Bestand aufgebaut worden war, musste man mehrere Rückschläge hinnehmen:
Illegale Abschüsse auf der einen Seite und eine Nachwuchsflaute – durch
einen zeugungsunfähigen Kuder und zu wenig genetische Vielfalt – auf der
anderen Seite setzten der Population zu.
Die Ermittlungen gegen eine 68-jährige Jägerin, die letzten Herbst gegen
Soldaten, die im Wald übten, einen Warnschuss abgegeben hat, sind nun
erneut eingestellt worden. Nach einer ersten Einstellung wurde weiter
ermittelt, ein Gutachten entlastet nun die Frau. Daher wurden die
Ermittlungen erneut eingestellt.
Gegenüber dem ORF bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin
Kitz, einen diesbezüglichen Bericht der „Kleinen Zeitung"
(Freitag-Ausgabe“. Zu dem Vorfall war es Anfang September in einem Wald
im Bezirk St. Veit gekommen. Die Jägerin war nachts allein auf einem
Hochsitz. Als sie Soldaten der deutschen Bundeswehr sah, habe sie sich
laut eigener Aussage bedroht gefühlt und einen Schuss mit scharfer
Munition abgegeben.
Die Soldaten hatten gemeinsam mit Angehörigen des österreichischen
Bundesheeres eine ordnungsgemäß angemeldete Übung abgehalten – mehr dazu
in
Neue Ermittlungen gegen Jägerin.
Gutachten: „Keine Gefahr für Leib und Leben“
Bald nach dem Vorfall waren die Ermittlungen eingestellt worden, laut
Staatsanwaltschaft sei im Fall der Jägerin von einer „irrtümlichen
Annahme eines rechtswidrigen Sachverhaltes“ auszugehen. Daraufhin
erfolgte aber die Wende: „Aufgrund neuer Beweise“ wurden die
Ermittlungen gegen die 68-Jährige wieder aufgenommen – die Soldaten
hatten einen Fortführungsantrag gestellt. Nach Einlangen eines
Gutachtens wurden die Ermittlungen nun aber erneut eingestellt – mehr
dazu in
Gutachten zu Schussvorfall mit Jägerin.
Im Gutachten heißt es, dass der Warnschuss der Frau keine Gefahr für
Leib und Leben der Soldaten dargestellt hatte. Allerdings könne der
Gutachter nicht feststellen, wie weit die Jägerin von den Soldaten
entfernt war und in welcher Höhe über den Köpfen der Soldaten das
Projektil vorbeigeschossen war.
Die Polizei ermittelt im Fall einer Hündin, die am Donnerstagnachmittag
in Güssing angeschossen worden ist. Die Besitzerin hatte mit ihren
beiden Hunden einen Spaziergang auf einem Weg entlang eines Ackers
gemacht. Die Tiere waren dabei laut Polizei an der Leine.
Die 48-jährige Frau hörte plötzlich einen lauten Knall, und ihre
dreijährige französische Hirtenhündin jaulte auf und winselte. Gleich
darauf folgte ein weiterer Knall. Die Frau entdeckte auf dem Fell der
Hündin eine blutende Wunde, eilte sofort zu ihrem Auto und fuhr mit dem
verletzten Tier zu einem Tierarzt.
Dieser stellte fest, dass die Hündin angeschossen worden war: Der Schuss
hatte Ober- und Unterhaut samt Fettgewebe am Rücken des Hundes
durchtrennt. „Der Hund hat überlebt, aber der derzeitige
Gesundheitsstatus ist noch unbekannt“, so Polizeisprecherin Victoria
Krojer. Die Besitzerin hatte Anzeige erstattet, nun wird gegen
unbekannte Täter ermittelt.
In Annaberg-Lungötz (Tennengau) haben zwei Jäger einen Absturz mit einem
Quad überlebt. Wie die Bergrettung berichtet, kamen die Männer von einer
nicht geräumten Forststraße ab. Sie konnten zwar während des Absturzes
vom Quad abspringen, stürzten aber dennoch rund 80 Meter in die Tiefe.
Die beiden Jäger kamen am Donnerstag um die Mittagszeit mit ihrem Quad
von der Forststraße von Lungötz (Neubachtal) Richtung Reiterhöhe (Gerzkopf)
ab. „Das Quad stürzte rund 200 Meter tief ab“, schildert der Tennengauer
Bezirks- und Einsatzleiter der Bergrettung Annaberg, Werner
Quehenberger.
„Es gelang ihnen, während des Absturzes abzuspringen. Trotzdem stürzten
auch sie rund 80 Meter tief. Doch sie hatten Riesenglück im Unglück“, so
Quehenberger weiter. Denn einer der beiden blieb völlig unverletzt und
der zweite erlitt eine Verletzung am Bein.
Rettungshubschrauber im Einsatz
„Wir stiegen zu den Verunglückten auf und leisteten Erste Hilfe. Das
Team des verständigten Rettungshubschraubers Martin 1 barg jedoch den
Verletzten“, heißt es von der Bergrettung. Er wurde zur weiteren
Versorgung ins Spital geflogen.
Der unverletzt gebliebene Jäger wurde von den zehn Annaberger
Bergrettern ins Tal begleitet. Zusätzlich war neben dem
Rettungshubschrauberteam ein Polizist im Einsatz.
Im Bezirk Wolfsberg werden zwei Männer und eine Frau verdächtigt, in
einem Eigenjagdgebiet gewildert zu haben. Sie sollen einen Rotwildhirsch
mit zwölf Enden erlegt und die Trophäe sowie das Fleisch mitgenommen
haben.
Im Zuge der Erhebungen wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine
Anordnung zu Hausdurchsuchungen gegeben. Die Polizeibeamten führten
zeitgleich Kontrollen in zwei Wohnhäusern im Bezirk Wolfsberg durch. Sie
fanden 15 Trophäen von erlegten Gämsen, Hirschen und einem Auerhahn. Die
Tiere wurden illegal erlegt. Das steht fest, denn die drei
Beschuldigten, sie sind übrigens verwandt, haben keinen Jagdschein.
Trophäen und Munition sichergestellt
Der 69-Jährige, der 66-Jährige und eine 67 Jahre alte Frau dürften in
den vergangenen Jahren in einem Waldgebiet auf der Koralm gewildert
haben, zuletzt am 23. September. Da dürften die drei einen
Zwölfender-Rothirsch im Alter von sieben bis zehn Jahren erlegt und die
Trophäe, sowie das Wildfleisch mitgenommen haben. Auch diese Trophäe
entdeckten die Beamten schließlich in einem der beiden Wohnhäuser. Sie
fanden dort außerdem zehn Jagdgewehre, die aber nur teilweise
registriert sind, sowie hunderte Schuss Munition, die noch dazu nicht
sicher verwahrt war. Auch 20 bis 30 Abwurfstangen, womit in der
Jägersprache abgeworfene Geweihe bezeichnet werden, wurden gefunden.
Gegen die Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot
ausgesprochen. Sie zeigten sich nur teilweise geständig. Sie werden bei
der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und bei der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt angezeigt. Ihnen droht ein Prozess, der Gesamtschaden wird
auf mehrere tausend Euro geschätzt. Laut Polizei kann aber ein noch
höherer Schaden nicht ausgeschlossen werden.
In Windhaag bei Freistadt (Bezirk Freistadt) soll ein Wolf einem Jogger
am vergangenen Freitag gefährlich nahegekommen sein. Fachleute sprechen
von einem untypischen Verhalten für einen Wolf. Das Land Oberösterreich
nimmt den Vorfall ernst, möchte jedoch keine Panik oder Unruhe schüren.
Vom Land Oberösterreich wird der Vorfall als Wolfsvergrämung gewertet.
Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sagt: „Wir
nehmen den gemeldeten Vorfall sehr ernst. Ob Hund oder Wolf, das
Verhalten des Tieres sollte nicht auf die leichte Schulter genommen
werden.“ Es sei jedoch wichtig, die Emotion herauszunehmen. Angst und
Unruhe in der Bevölkerung zu schüren helfe aktuell niemandem, heißt es
von der Landesrätin.
In der Dunkelheit verfolgt
Das Tier soll dem Läufer am vergangenen Freitag in der Nähe einer
Siedlung begegnet sein. Der Jogger hatte gegen 17.00 Uhr in der
Dunkelheit mit einer Stirnlampe ausgestattet noch eine Runde gedreht.
Plötzlich hatte der Mann bemerkt, dass sich ihm ein Tier näherte. Der
44-Jährige berichtete, dass das Tier an ihm hochgesprungen sei.
„Risikowolf“ kürzlich im Mühlviertel vergrämt
Anfang Jänner ist in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen ein Wolf zweimal in
unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt
worden. Das Land Oberösterreich hat das Tier zum Abschuss freigegeben.
Nachdem ein Wolf in der Gegend Unterweißenbach und Schönau im Mühlkreis
(Bezirk Freistadt) innerhalb von vier Wochen zweimal in unmittelbarer
Nähe von Gebäuden und Menschen gesehen und vergrämt wurde, hat das Land
Oberösterreich ihn nun zum Abschuss freigegeben.
Das gezeigte Verhalten sei als gefährlich einzustufen, daher gehe man
von einem Risikowolf aus, heißt es in der Aussendung des Landes.
Zusätzlich zu den beiden Vergrämungen sei der Wolf auch mehrfach in der
Gegend gesichtet worden. Sichtungen alleine seien jedoch kein Grund zur
Abschussfreigabe. Nach einer ersten Vergrämung in Unterweißenbach Mitte
Dezember sei es vor wenigen Tagen dann innerhalb der vierwöchigen Frist
zur zweiten Vergrämung in Schönau gekommen.
Landwirt berichtete von Begegnung
Von jener in Unterweißenbach berichtete erst kürzlich ein Landwirt dem
ORF Oberösterreich, von der Begegnung mit dem Wolf Mitte Dezember beim
Holzfällen. Erst nach mehrfachem Hupen mit dem Hoflader sei das Tier
doch noch davongelaufen. Mehr dazu in
Landwirt
stand plötzlich Wolf gegenüber.
„Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend
werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei
Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der
Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend hoch“, heißt es von
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Es sei ihr deshalb wichtig,
bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten
und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Der Wolf darf nun innerhalb von vier Wochen entnommen werden, hieß es in
der Aussendung.