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 Jagd in der Presse 2015 

orf.at vom 26.12.2015

Tierschützer nehmen Fasanenjagd ins Visier

Auf dem Areal von Schloss Thal bei Graz ist am Stephanitag zur Fasanenjagd gerufen worden. Neben den geladenen Jägern haben sich daran auch Tierschützer beteiligt, um gegen die Jagd zu demonstrieren und ihr Verbot zu fordern.

Grundsätzlich sind Treibjagden in der Steiermark zwar erlaubt, dass Tiere aber eigens gezüchtet, um abgeschossen zu werden, sei Tierquälerei, sagen Tierschützer.

„Reines Spaß haben am Abknallen“

David Richter vom Verein gegen Tierfabriken und beschreibt, wie bei solchen Jagden vorgegangen wird: „Da gibt es viele Treiber die durch den Wald gehen, die schlagen dann mit Stecken auf den Boden und schreien herum, so dass die Fasane in die richtige Richtung laufen. Da sind auch Zäune aufgestellt und aus Reisig richtige Mauern gemacht, damit die Fasane in Flugschneisen hineinfliegen, wo dann ein Jäger postiert ist, der sie abschießt. Das ist keine Jagd, sondern ein reines Spaß haben am Abknallen von Fasanen.“

„Dumme Streiche der Reichen“

Einmal mehr hat der Verein gegen Tierfabriken daher eine Fasanenjagd am Samstag in Thal, an der sich rund 20 Personen beteiligt haben, mit Protestplakaten begleitet - mehr dazu in Tierschützer protestierten gegen Fasanenjagd (26.12.2014).

Auch Anrainer, die gegen die Fasanenjagd sind, wie etwa Franz Sölkner: „Ich wohne etwa 150 Meter von der Schlossmauer weg. Es stört mich und viele andere in Thal schon seit vielen Jahren. Primärer Grund ist der Tierschutz. Das sind die dummen Streiche der Reichen, wo dann viele oder etliche einheimische Jäger auch mitmachen, die zutreiben.“

Darüber hinaus fühle sich Sölkner durch den Jagdlärm belästigt und auch um die Umwelt sorgt er sich: „Sie schießen mit Bleischrot und wenn man das über viele Jahre macht, ist natürlich eine längerfristige Verseuchung des Bodens mit zu erwarten und nicht ausgeschlossen, dass das dann irgendwie in die Nahrungskette auch kommt.“

Zwei Petitionen im Köcher

Erstmals haben die Gegner der Fasanenjagd am Samstag daher auch zwei Petitionen im Gepäck, eine davon richtet sich an die Gemeinde Thal, mit der Aufforderung, sich gegen solche Jagden auszusprechen und die Jäger und Schlossbesitzer davon zu über überzeugen, künftig auf solche Jagden freiwillig zu verzichten.

Vom Landtag wird außerdem eine Änderung des Landesjagdgesetzes und ein Verbot der Treibjagden gefordert. Und nicht nur seitens der steirischen Grünen gebe es dabei Unterstützung, sagt Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken: „Ich war bei allen Parteien schon, sogar inklusive ÖVP und hab von allen grundsätzlich signalisiert bekommen, dass man ein großes Verständnis dafür hat, es gibt ja auch einen Antrag der Grünen im Landtag dazu, sogar die ÖVP hat sich nicht dagegen sich ausgesprochen, sie hat nur gemeint, es hat nicht Priorität.“ Der Antrag auf ein Verbot der Jagd könnte bereits im Jänner in einem Unterausschuss des Landtags behandelt werden.

„Kritik nicht gerechtfertigt“

Nur wenig Verständnis für die Tierschützer hat Gerald Pirker, Gutsverwalter im Schloss Thal: „Ich finde die Kritik ist nicht gerechtfertigt, wir setzen die Fasane aus, wie es im Jagdgesetz auch geregelt ist. Das dient hauptsächlich der Bestandstützung und das, was dann an Überhang da ist, wird dann jagdlich abgeschöpft.“

Insgesamt 1.000 Fasane würden in Thal pro Jahr ausgesetzt, erzählt der Gutsverwalter. Die Tiere würden aus dem Burgenland stammen, zwei Wochen in Thal in Volieren bleiben und dann ausgewildert werden. Von den 1.000 Fasanen würden rund 300 geschossen, die anderen 700 könnten sich weiter vermehren.

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meinbezirk.at vom 23.12.2015

Kater „Pauli“ wurde bei Treibjagd erschossen

Kater nur 200 Meter vom Haus mit vier Schüssen erschossen. Treibjagd zu nah bei Häusern.

Anfang Dezember erfolgten in vielen Orten Treibjagden. So auch in Pfaffendorf, wo uns eine Anrainerin erzählte, dass direkt zwischen Haus und einer Halle die Jäger schossen. „So einiges an Wild ist in die Siedlung geflüchtet. Mir ist das definitiv zu nah am Wohngebiet. Das bejagte Gebiet ist eine beliebte Spazierstrecke. Diese Vorgehensweise finde ich sehr beängstigend“, so die Anrainerin (Name der Redaktion bekannt).
Auch aus der Hollabrunner KG Groß erging an die Redaktion ein sehr schmerzhaftes Erlebnis. „Unser Kater Pauli wurde nur etwa 200 Meter vom letzten Haus mit vier Schüssen erlegt. Für mich war Pauli ein treuer Begleiter auf meinem gesundheitlich schweren Weg. Ich befinde mich im Endstadium meiner Erkrankung und es bleibt mir nicht mehr viel Zeit. Meistens war Pauli bei mir und wir pflegten eine innige Beziehung“, erzählte unter Tränen der Besitzer des Tiers, Emmerich Hahn, aus Groß. An jenem Tag fielen plötzlich vier Schüsse, die sich sehr nah anhörten.

Kater tot aufgefunden

Laut Hahn war an deren Abfolge genau zu erkennen, dass zwei Jäger gleichzeitig schossen. Emmerich Hahn hatte sofort ein beängstigendes Gefühl, da Pauli nicht wie gewohnt nach Hause kam. Die Lebensgefährtin Sissy Lackner machte sich tags darauf im Morgengrauen auf die Suche nach dem geliebten Kater. Sie fand ihn tot etwas vom Hohlweg entfernt. „Ich vermutete, dass die Jäger den Kater dort ablegten und ihn abholen wollten, da etwa eine Stunde später ein ortsansässiger Jäger in den Hohlweg fuhr und wenige Minuten später wieder retourkam“, so der enttäuschte Tierliebhaber, dem natürlich bewusst ist, dass Jagd sein muss und der seine Kritik an jene Jäger richtet, die am Abschuss beteiligt waren bzw. auch so gehandelt hätten. Laut Bezirkshauptmann Stefan Grusch gibt es für die Treibjagd keinen Mindestabstand zu bebautem Gebiet, aber durchaus, was das Erschießen von Katzen angeht: „In diesem Fall hätte der Besitzer des Katers Anzeige bei der BH erstatten müssen und beweisen müssen, wo das Tier erschossen wurde.“

Kein Abstand zum Ort

Bezirksjägermeister Karl Wittmann rechtfertigt die Treibjagd mit der Bestandsregulierung, meinte aber: „Natürlich muss in der Nähe von Ortschaften die Sicherheit der Menschen gewährleistet werden. Nichts dagegen spricht, wenn man von der Ortschaft weg jagt. Schäden in der Landwirtschaft machen Jagden erforderlich.“ Als tragisch beschrieb der Jagdleiter von Groß, Karl Fürnkranz, diesen Vorfall: „Wir haben vorher besprochen, nicht auf Katzen zu schießen. Niemand erzählte mir, doch auf eine Katze geschossen zu haben. Es tut mir sehr leid und ich kann den Schmerz verstehen, denn ich habe selbst Katzen und ich würde auf keine schießen - dafür hab ich kein Verständnis!“ Das ist einmal eine positive Aussage eines Jägers!

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orf.at vom 18.12.2015

Tiergarten Lainz: Jäger gegen Geburtenkontrolle

Das für den Lainzer Tiergarten in Wien angekündigte Projekt zur Geburtenkontrolle bei Wildtieren wird von der heimischen Jägerschaft abgelehnt. Das Vorhaben klinge wie eine „Verhöhnung der Schöpfung“, hieß es am Freitag.

Vor wenigen Tagen war in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Stadt Wien und des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) verkündet worden, dass der Bestand im Lainzer Tiergarten unter anderem mittels Präparaten, die die Fruchtbarkeit einschränken, reguliert werden solle - mehr dazu in Stadt plant Abschüsse in Lainzer Tiergarten.

„Tierrechte werden hier von militanten Tierrechtlern mit Füßen getreten, das Wildtier wird zum Versuchsobjekt gemacht! Grundsätze der Tierethik werden damit verkauft und verraten“, wird in einer Aussendung der Zentralstelle der österreichischen Landesjagdverbände beklagt.

„Wildtiere sind ja keine Versuchskaninchen“

Man beabsichtige, Wildtiere - vorerst einmal Damwild und Mufflon - durch den Einsatz von Narkosegewehren mit einer Eiweißimpfung zu beschießen, damit die Fruchtbarkeit für ein paar Jahre gehemmt werde. Der geschäftsführende Vorsitzender der Zentralstelle, der Salzburger Landesjägermeister Josef Eder, übte daran harsche Kritik: „Wenn man bedenkt, dass jedes Wildtier rein instinktiv als höchstes Ziel die Arterhaltung und damit die Fortpflanzung in sich trägt, was sogar in vielen Fällen über dem Ziel des eigenen Überlebens steht, so nimmt diese Idee dem Wildtier jede Würde.“

Alleine die Absicht, Bestandskontrolle bei Wildtieren nicht durch Entnahme und Nutzung der Tiere und deren Wildbret, sondern durch künstlich herbeigeführte Unfruchtbarkeit der Wildtiere durchzuführen, „ist schon aus tierethischen Gründen abzulehnen“: „Wildtiere sind ja keine Versuchskaninchen“, so Eder

Die österreichischen Landesjägermeister sprechen sich daher laut eigenen Angaben entschieden gegen die Zulassung eines solchen „Tierversuchs unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes“ aus. "Das als „neues Wildtiermanagement“ angepriesene Modell diene alleine der Profilierung einer Gruppe militanter Jagdgegner und sei keines Wildtieres würdig, wurde versichert.

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salzburg24.at vom 16.12.2015

Wildschweinmassaker im Salzburger Jagdgatter von Mayr-Melnhof

Neben Niederösterreich und dem Burgenland haben noch Wien mit dem Lainzer Tiergarten und Salzburg mit dem Antheringer Mayr-Melnhof-Gatter aktive Jagdgatter. In Letzterem fand jetzt eine große Treibjagd auf Wildschweine statt. Mit Hunderudel und Treiberkolonne wurden dabei sämtliche im Gatter befindlichen Tiere in Angst und Schrecken versetzt.


Die Hundertschaft an Schützen auf den Jagdständen konnte nach Herzenslust auf die flüchtenden Tiere ballern, berichtete am Mittwoch der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer Aussendung. Etwa 100 tote Wildschweine blieben nach dem Massaker zurück.

VGT wird Anzeige wegen Tierquälerei erstatten

Aktivisten des VGT waren Augenzeugen, wie Wildschweine und Damhirsche direkt von Hunderudeln verfolgt und durch den Lärm in Todesangst versetzt, stundenlang auf der Flucht waren, aber ohne Ausweg, da das Jagdgatter eingezäunt ist. Der VGT wird Anzeige wegen Tierquälerei erstatten.

Jäger schießt auf Drohne

Als mit einer Tierschutzdrohne das Geschehen aus der Luft dokumentiert wurde, schoss einer der Mayr-Melnhof Jäger mit dem Gewehr zwei Mal auf das Gerät. Eine Kugel durchschlug eines der Rotorblätter, die andere streifte ein Standbein entlang, so der VGT. Die Drohne ist zwar weiter funktionsfähig, dennoch handelt es sich dabei um vorsätzliche Sachbeschädigung, ein strafrechtliches Delikt. Der VGT fordert den zuständigen Landesrat Josef Schwaiger, mit dem es bereits ein Gespräch gegeben hat, dazu auf, das willkürliche Gemetzel an gefangenen Tieren zu beenden, dieses Jagdgatter zu schließen und die Jagd auf Zuchttiere grundsätzlich zu verbieten.

“Gatterjagd muss verboten werden!”

VGT-Obmann Martin Balluch war vor Ort und wurde mehrmals von Mayr-Melnhof-Jägern belästigt und drangsaliert: „Mayr-Melnhofs Stänkerer verhielten sich wie Straßenrowdies, ein echtes Armutszeugnis. Und die Schüsse auf unsere Drohne entsprechen der typischen Gatterjägermentalität, der Sachbeschädigung an fremdem Eigentum egal ist und die sich um keinen Preis bei ihren perversen Belustigungen zusehen lassen will. Doch wir gehen nicht weg, bis die Gatterjagd verboten ist. Auch in Salzburg. Mayr-Melnhof kann sich auf die nächste Anzeige wegen Tierquälerei gefasst machen, zusätzliche Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Nötigung werden von unserem Anwalt geprüft.“

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orf.at vom 16.12.2015

Stadt plant Abschüsse in Lainzer Tiergarten

Der Tierbestand im Lainzer Tiergarten soll deutlich reduziert werden - manche Tierarten sollen überhaupt verschwinden. Das alles werde jedoch tierschutzgerecht und ökologisch passieren, wurde am Mittwoch von der Stadt beteuert.

Das Areal im Westen der Stadt war einst kaiserliches Jagdrevier und gehört inzwischen zu den beliebtesten Erholungsgebieten Wiens mit jährlich rund 800.000 Besuchern. Es sei stets eines der Ziele gewesen, dass dort möglichst viele Wildtiere zu erleben seien, sagte die Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung, Karin Büchl-Krammerstätter. Inzwischen seien es jedoch zu viele geworden, sagte sie im Rahmen der Präsentation für das künftige „Wildtiermanagement“: „Wir müssen wildreduzierende Maßnahmen setzen.“

Vor allem Wildschweine sollen weniger werden

Gemeinsam mit Umweltaktivisten hat die Stadt diese nun ausgearbeitet. Laut dem Wiener Forstdirektor Andreas Januskovecz sollen die Einschnitte dafür sorgen, dass bei einigen Arten der Bestand verkleinert wird und andere Gattungen überhaupt aufgelassen werden. Schrittweise soll die Reduzierung bei Schwarzwild - also den Wildschweinen - und Rehen passieren, nämlich so lange, bis ein „lebensraumkonformes Niveau“ erreicht worden sei. Vor allem die rund 700 Stück Wildschweine seien deutlich zu viele, wie es hieß.

Der Bestand von Tieren, die einen größeren Lebensraum und ungestörte Waldgebiete brauchen, wird in den kommenden Jahren sukzessive auf null reduziert. Betroffen sind davon Rot- bzw. Damwild und Mufflons. Letztere sind laut dem Wiener Forstdirektor noch mit einigen hundert Stück vertreten, nur noch vereinzelte Exemplare gibt es hingegen bei den Rothirschen.

Tiere sollen mit Schalldämpfern geschossen werden

Reguliert wird u. a. auf zwei Arten - mittels Geburtenkontrolle und dem Gewehr. Die Jagd, so wurde heute versprochen, solle jedoch nur wenn nötig durchgeführt werden, und zwar vor allem auf Wildschweine und Rehe. Treibjagden sind verboten, auch Niederwild, also etwa Füchse und Marder, sind tabu. Überlegt wird auch der Einsatz technischer Hilfen wie Schalldämpfer, um den Stress für die Tiere möglichst gering zu halten. Auch die Einrichtung von Jagdruhezonen wurde angekündigt.

Gleichzeitig wird es ein Pilotprojekt zur Geburtenkontrolle geben. Dabei soll die Fruchtbarkeit - zunächst beim Muffel- und Damwild - mittels Eiweißpräparaten beeinträchtigt werden. Auch die Wildtierfütterung wird abgesehen von Zeiten mit Futtermangel weitgehend eingestellt. Und: Um den Lebensraum der Lainzer Populationen möglichst natürlich zu gestalten, wird diesen künftig auch ermöglicht, legal aus dem Tiergarten zu flüchten bzw. in diesen einzudringen. Punktuelle Wildwechselstellen sollen diesen Austausch ermöglichen.

Tierschützer Balluch zeigt sich zufrieden

Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, zeigte sich bei der Pressekonferenz mit den gemeinsam erarbeiteten Ergebnissen zufrieden. Diese würden einen Paradigmenwechsel weg von der Trophäenjagd hin zum Wildtiermanagement bedeuten: „Der Lainzer Tiergarten ist damit keine Zuchtstation für Schießbudenfiguren mehr.“ Dass neben den Berufsjägern der Stadt auf Einladung auch weiterhin zahlende Jagdgäste dorthin kommen dürfen, sei jedoch ein Wermutstropfen, fügte Balluch hinzu.

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meinbezirk.at vom 15.12.2015

Mannersdorf: Unfall bei Jagd

Schuss löste sich, 51-jähriger Waidmann wurde schwer verletzt.

MANNERSDORF (bm). Im ganzen Bezirk Bruck an der Leitha finden derzeit etliche Treibjagden statt. Am 8. Dezember ereignete sich um die Mittagszeit bei einer Treibjagd in Mannersdorf ein Jagdunfall. Für das Opfer, einen 51-jährigen Mannersdorfer, bedeutet das, Weihnachten im Spital zu verbringen.


Abgelenkt durch Hund

"Ein 62-jähriger Jäger aus dem Bezirk hatte sein Gewehr geknickt um die Schultern hängen, im Lauf befand sich allerdings noch Munition. Der Jagdhund apportierte ein Kleinwild, der Jäger bückte sich, das Gewehr fiel ihm von der Schulter und schloss sich, worauf sich ein Schuss löste, der einen 51-jährigen Mannersdorfer Kameraden in beide Unterschenkel traf", berichtet ein Zeuge, der anonym bleiben möchte (Name der Red. bekannt). "Das Opfer wurde mit Bleischrot in beiden Unterschenkeln verletzt ins Krankenhaus Eisenstadt eingeliefert. Es wird die Tage bis nach Weihnachten dort verbringen müssen", berichtet der Zeuge weiter.

Anzeige und Ermittlungen

Den 62-jährigen Unglücksschützen erwartet jetzt jedenfalls eine Anzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie weitere Ermittlungen der Polizei. Das Gewehr wurde beschlagnahmt. So soll in einer ballistischen Untersuchung geklärt werden, ob der Tathergang, wie ihn der Schütze schildert, technisch überhaupt möglich ist.

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derstandard.at vom 15.12.2015

Mensdorff-Pouilly: Vom Jäger im Gatter zum Grafen hinter Gittern

Der Berater und Lobbyist fasste im Tetron-Prozess drei Jahre unbedingt aus

Sein hartes Urteil im Blaulichtfunkprozess nahm Alfons Mensdorff-Pouilly unfreiwillig komisch auf: "Ich habe keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin noch nie drei Jahre gesessen." Auch wenn der Richterspruch nicht rechtskräftig ist, zumindest mit den rauen Umständen in U-Haft hat der umtriebige Adelige schon reichlich Erfahrung gemacht.

Beschwerde wegen Rasierer

Etwa 2009, als der 62-jährige Großgrundbesitzer, der mit vollem Namen Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly heißt, aber auf den Spitznamen "Graf Ali" hört, in seinem Schloss in Luising wegen des Verdachts auf Geldwäsche im Zuge von Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE Systems festgenommen wurde: Bereits am zweiten Tag "im Häfen" habe er gefragt, "ob sie einen Job für mich haben", erzählte er später, wieder auf freiem Fuß. "Ich kann auch Klo putzen, hab' ich dem Wärter gesagt." Weniger angenehm hat der Lobbyist die Gefängnisse Londons (wegen Beschuldigung der Korruptionsabsprache) in Erinnerung. Der dort erhaltene Rasierer war gebraucht – was mit einer Hepatitis-Impfung, aber auch einer Einstellung des Verfahrens samt Haftentschädigung in der Höhe von 377.000 Pfund endete.

Gripen und Eurofighter

Denn trotz zahlloser Vorhalte rund um Rüstungsdeals (Gripen, Eurofighter und Co) hat Mensdorff-Pouilly bis dato bloß zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung ausgefasst, ehe er im Tetron-Prozess über den fehlenden Leistungsnachweis für die Telekom gestolpert ist, von der er 1,1 Millionen kassiert hat.

Fasane und Frischlinge

Nicht zuletzt wegen seiner (kinderlosen) Ehe mit der ehemaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, die den Urteilsspruch nicht mehr überstanden hat, galt der Burgenländer mit der ÖVP stets als bestens vernetzt. Genützt haben ihm dabei freilich auch die legendären Einladungen auf sein Anwesen, denen nicht wenige Schwarze nur allzu gern folgten. Unter anderen soll der Fasanzüchter, der mit Straußen gescheitert ist, einst dem Kabinett von Innenminister Ernst Strasser ein Wochenende zur "Saujagd" angetragen haben – davor gab es angeblich ein paar Frischlinge "zum Aufwärmen".

Gatter und Zellen

Doch wegen seiner berüchtigten "Gatterjagden" hat Mensdorff-Pouilly längst auch die Tierschützer am Hals. Als das Unangenehmste am Eingesperrtsein hat er selbst einmal die verschlossene Acht-Quadratmeter-Zelle genannt. Erneut hinter Gittern, bliebe dem Grafen Zeit, auch über seine Gatter nachzudenken.


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oe24.at vom 14.12.2015

VIDEO: Maskierter attackiert Tierschützerin mit Säure

Der Verein gegen Tierfabriken erhebt schwere Vorwürfe. Nun hat Balluch ein Video veröffentlicht.

Der Streit zwischen dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und dem "Verein gegen Tierfabriken" dürfte erneut eskaliert sein. Diesmal soll es um eine illegale Fasanenjagd in Ungarn gehen. Die Tierschützer wollten demnach dagegen protestieren. Doch dann soll es zur Eskalation gekommen sein. Nun hat der Obmann der Organisation Martin Balluch ein Video zum Vorfall veröffentlicht, dass die Tat zeigen soll.

Video soll Angriff auf Tierschützerin zeigen

Hier der Filmclip des Angriffs. Die Tierschützerin hält die Videokamera über den Kopf und erstarrt in Todesangst.

Maskierte Männer mit Säureangriff

Der unfassbare Vorwurf der Tierschützer: Als die Jagdgesellschaft die Aktivisten entdeckte, sollen sich zwei Männer zunächst maskiert und dann eine Tierschützerin mit einer ätzenden Flüssigkeiten übergossen haben. Erst ein Aufgebot von acht Streifenwagen soll die Lage dann beruhigt haben. Die Jagd wurde nach dem Eklat dementsprechend auch abgeblasen. Balluch erhebt schwere Vorwürfe: "Dass die Lakaien von Mensdoff-Pouilly sich hinter Masken verstecken und dann friedliche Tierschützerinnen angreifen, ist ein Skandal. Und dazu wird er von einer Armee von Polizistinnen begleitet, die wieder einmal eine unbeteiligte Person festgenommen haben." Eine der Aktivistinnen soll laut Angaben der Organisation festgenommen worden sein. Eine Erklärung haben die Aktivisten dafür nicht.

"Wir fordern, dass die wahren Kriminellen, nämlich Mensdorff-Pouilly und seine Schlägertruppe mit Masken, verfolgt werden, und dass die Polizei sofort damit aufhört, die Privatsecurity von Mensdorff-Pouilly zu spielen.", so Balluch weiter.

Aus dem Bezirkspolizeikommando Güssing hieß es, dass keine dementsprechende Anzeige vorliege. Mensdorff-Pouilly war am Sonntagvormittag nicht erreichbar. Ein Mitarbeiter kündigte eine mögliche Stellungnahme für den späteren Nachmittag an.

Fest steht: Der Graf und der Verein um Obmann Martin Balluch werden in diesem Leben sicherlich keine Freunde mehr.

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noen.at vom 13.12.2015

Jäger wurde von Eber attackiert - schwer verletzt!

Mit Hubschrauber in stabilem Zustand in Unfallspital geflogen worden.

Bei einer Treibjagd kam es Sonntagnachmittag bei einer Waldhütte in Göttlesbrunn (Bezirk Bruck an der Leitha) zu einem schweren Zwischenfall.


Ein 49-jähriger Jäger wurde plötzlich von einem Eber attackiert und dabei schwer am Oberschenkel verletzt. Ein Rettungsteam des Roten Kreuzes Neusiedl sowie die Besatzung des Notarzthubschraubers Christophorus 3 kümmerten sich um den Verletzten. Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der Mann schließlich ins AUVA-Unfallkrankenhaus Wien-Meidling geflogen. Sein Zustand soll aber die ganze Zeit stabil gewesen, wie ein Retter berichtet.

Sonntagabend (22 Uhr) hieß es vonseiten des Unfallspitals auf NÖN-Anfrage: "Der besagte Patient wurde von uns operiert und liegt bereits auf der Normalstation". Er befinde sich wieder auf dem Weg der Besserung, Lebensgefahr bestünde keine mehr: "Es geht ihm den Umständen entsprechend gut." 

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kleinezeitung.at vom 10.12.2015

Jagdunfall: Schuss von Steirer verletzte Ungar tödlich

Bei einem Jagdunfall in Ungarn wurde am Donnerstag ein 57-Jähriger getötet. Der Mann wurde offenbar von einem Projektil aus der Waffe eines steirischen Jagdkameraden getroffen. Der Grazer dürfte ausgerutscht sein, dabei löste sich der Schuss aus dem Gewehr.

Ein 57 Jahre alter Einheimischer ist am Donnerstag bei einem Jagdunfall in Westungarn getötet worden. Ersten Angaben zufolge wurde der Mann von einem Projektil getroffen, das sich offenbar aus der Waffe eines Jagdkameraden aus der Steiermark gelöst hatte. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

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noen.at vom 10.12.2015

Jäger legte auf Tierschützer an

Mordversuch? Bei einer Gatterjagd in Hausbrunn soll ein Teilnehmer auf Jagdgegner Martin Balluch geschossen haben.

„Zunächst dachte ich, der Mann wollte mich bloß erschrecken, als er das Gewehr hochriss und den Lauf direkt auf mich richtete!“

Martin Balluch, Obmann des Vereines gegen Tierfabriken und militanter Gegner der Jagd im Allgemeinen und der Gatterjagd im Speziellen, glaubt von einem Jäger bei einer Gatterjagd im Liechtenstein’schen Revier in Hausbrunn am 28. November bedroht worden zu sein.

Fotoserie als Beweise vorgelegt

Der Vorwurf: Der Jäger habe, auf einem Hochstand im Gatter stehend, auf ihn gezielt und abgedrückt. „Die Kugel schlug knapp neben mir irgendwo ein!“, schildert Balluch, der über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschat Krems Anzeige wegen des Verdachtes des Mordversuches und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit unter besonders gefährlichen Verhältnissen einbrachte.

Als Beweise legt Balluch eine Fotoserie vor, die er als Beobachter der Gatterjagd von außerhalb des Gatters geschossen hatte. Darauf zu sehen: Zwei Jäger auf einem Hochstand, nach Balluchs Schätzung 60 Meter entfernt, die die am Gatter protesteirenden Mitglieder des VGT mit dem Fernglas beobachten.

Gegen 9.50 Uhr hebt einer der Jäger sein Gewehr: „Er legt auf mich oder zumindest genau in meine Richtung an, der zweite Jäger scheint ihn noch abhalten zu wollen“, interpretiert Balluch die Bilder. Der Schuss bricht, der Schütze lässt sein Gewehr wieder sinken.

Balluch fordert rechtliche Konsequenzen

Eine Fehlinterpretation? „Balluch bemerkte weder vorher, noch nachher ein Tier, auf das der Jäger geschossen haben könnte“, heißt es in der Anzeige. Dem Jäger müsse bewusst gewesen sein, dass sein Schuss fatale Folgen haben hätte können, heißt es in der Anzeige weiter.

„Jeder Jager, dem ich diese Fotos gezeigt habe, winkte sofort ab und meinte, dem Mann gehöre der Jagdschein entzogen“, sagt Balluch, der Fall müsse auf jeden Fall rechtliche Konsequenzen haben.

Protestiert hatten Balluch und der Verein gegen Tierfabriken gegen die Treibjagd im Jagdgatter der Stiftung Liechtenstein in Hausbrunn. Sie orteten bei der Jagd Tierquälerei. Seit heuer ist die Neuerrichtung von Jagdgattern verboten, die bestehenden dürfen aber weiter betrieben und bejagt werden.

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nachrichten.at vom 07.12.2015

Luchs abgeschossen: Schützin wird Jagdkarte entzogen

WEYER, LINZ. Behörde leitete gegen jene Linzer Jägerin, die illegal einen Luchs abschoss, Verfahren ein.

Der Rechtsanwalt von Ingrid W. wird noch mehr Arbeit mit Berufungen bekommen. Nachdem die Waidfrau aus Linz am Landesgericht Steyr wegen des illegalen Abschusses eines Luchses in der Nähe des Nationalparks Kalkalpen (noch nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde, läuft am Magistrat Linz das Verfahren zu ihrem Hinauswurf aus der Jägerschaft.

Bezirksverwaltungsdirektor Robert Huber wollte auf Anfrage der OÖNachrichten mit Verweis auf die Amtsverschwiegenheit ein Verfahren weder bestätigen noch leugnen. Dass ein Entzug der Jagdkarte läuft, wissen die OÖNachrichten aber aus zuverlässiger Quelle. Ingrid W. hatte sich gerechtfertigt, dass sie bei dem Abschuss einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt hatte. Was ihr der Richter nicht glaubte. Denn die Frau brachte den getöteten Kuder gemeinsam mit ihrem Mann Harald W. zu einem Tierpräparator in Alberndorf, wo die Kripo den Kadaver in einer Tiefkühltruhe fand.

Gegen Harald W., der ebenfalls ein Waidmann ist, läuft wie gegen seine Gattin ein Verfahren zum Entzug der Jagdkarte. Die zuständige Linzer Magistratsstelle hat sich von der Polizeiinspektion Weyer einen einschlägigen Erhebungsbericht schicken lassen. Dabei geht es darum, dass bei Harald W. die für den Besitz der Jagdkarte unerlässliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen wird. W. hatte mit seinem Geländewagen nur drei Tage nach der erstinstanzlichen Verurteilung seiner Ehefrau auf dem Weg zu seiner Jagdhütte einen Verteilerkasten der Energie AG niedergefahren, sodass Teile von Kleinreifling längere Zeit keinen Strom hatten. Der Polizei gegenüber verweigerte er einen Alkoholtest, worauf ihm sofort der Führerschein abgenommen wurde. Die Behörde prüft nun nach, ob der Jäger im betrunkenen Zustand in seinem Wagen auch eine Jagdwaffe mitgeführt hat. Auch das wäre mit dem Verlust der Jagdkarte zu ahnden. Die Behördentätigkeit trifft bei Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer wie auch beim Landesjagdverband auf Genugtuung: Jäger, die illegal Wildtiere abschießen, wolle man nicht in den eigenen Reihen haben, heißt es bei der Vertretung der Grünröcke.

Pachtvertrag bis 2017

Wie sich herausstellte, hat das Erzbistum Salzburg, dem das Jagdrevier in Kleinreifling gehört, im Sommer reagiert. In einem Brief an Nationalparkdirektor Mayrhofer, der erst jetzt zum Vorschein kam, wird erklärt, dass man den Vertrag mit den Pächtern bereits vor einem Jahr einvernehmlich gelöst hatte, die Frist aber noch bis 31. März 2017 dauert. Mayrhofer meint, dass die Schwere der Verfehlungen auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

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nachrichten.at vom 03.12.2015

Jagdverbot nach dem Luchsabschuss

WEYER/WIEN. Toten Luchs in Tiefkühltruhe konserviert: Revierbesitzer kündigt Linzerin Pachtvertrag.

"In tausend Jahren bekommen sie die Jagd bei uns nicht mehr!", sagt Hannes Prucker, Forstdirektor in dem von der katholischen Kirche verwalteten "Baufond Weyer". "Sie" – damit meint er die 64-jährige Linzerin, die im Mai 2013 in dem Jagdrevier an der Nationalparkgrenze illegal einen Jungluchs erlegt hat, und ihren Ehemann. Die Frau hatte den toten Luchs, wie berichtet, von einem Tierpräparator in der Gefriertruhe konservieren lassen.

Gleich nach der Verkündung des Urteils gegen die Schützin heuer im November – drei Monate bedingte Haft, Geldbuße und Schadenersatz – habe die Forstverwaltung des Erzbistums Salzburg den Abschussvertrag mit dem Gatten der Frau aufgelöst. Sie hatte bei ihm als Jagdgast das Weidwerk ausgeübt. Die Kündigungsfrist dauert bis Ende 2016. Die Forstverwaltung ist Haupteigentümer des Reviers: "Wir haben die Jagd dort bereits anderweitig vergeben", sagt Prucker. Und stellt klar: "Wir stehen voll hinter dem Luchsprojekt des Nationalparks."

Ermittlungen dauern an

2008 ist es ins Leben gerufen worden, "seither haben wir Höhen und Tiefen erlebt", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer. Doch 2015 werde nicht als "Erfolgsjahr" in die Annalen eingehen. "Wir haben erstmals keinen Nachwuchs gehabt", so Mayrhofer. Weil es kein einziges fortpflanzungsfähiges Männchen gibt.

Fünf erwachsene Luchs-Damen leben derzeit im Nationalpark, zwei weitere im nahen Wildnisgebiet Dürrenstein und im Nationalpark Gesäuse. Sie konnten durch Fotofallen und Daten ihrer Senderhalsbänder nachgewiesen werden. Vier Männchen sind in den letzten Jahren "verschollen". Das LKA ermittelt derzeit wegen des Verdachts weiterer Abschüsse im Umfeld der 64-Jährigen und ihres Mannes. Ein Verdächtiger soll aus Kleinreifling stammen.

Im Frühjahr 2016 will der Nationalpark erneut einen männlichen Luchs aus der Schweiz ansiedeln – dort gibt es einen stabilen Bestand von 170 Exemplaren. Nur so kann Inzucht und auf längere Sicht das Aussterben verhindert werden. Insgesamt leben in Österreich derzeit rund 18 erwachsene Luchse: im slowenischen Grenzgebiet, den Kalkalpen und im Böhmerwald. Doch auch dort fürchtet der WWF um ihre Bestände: Immer wieder werden verwaiste Jungluchse gefunden, zuletzt bei Ulrichsberg. Von ihren Eltern keine Spur.

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nachrichten.at vom 02.12.2015

Luchse: Kritik an der katholischen Kirche

WEYER. Positive Bilanz in Österreich, aber das Projekt im Nationalpark Kalkalpen steht auf der Kippe. Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer übt heftige Kritik am Baufond der Katholischen Kirche in Weyer.

Der Luchs hat in Österreich Fuß gefasst. Laut WWF wurden in diesem Jahr im Grenzgebiet zu Slowenien und Italien drei erwachsene Tiere nachgewiesen, auch die Böhmerwaldpopulation konnte Nachwuchs verzeichnen - nachrichten.at berichtete.

Getrübt wird die Bilanz aber durch die aktuelle Lage im Nationalpark Kalkalpen. Dort steht das 2008 begründete Luchsprojekt an der Kippe: Kein einziges Jungtier wurde heuer geboren. Jetzt will man sich wie berichtet in der Schweiz oder in Slowenien um ein neues Luchsmännchen "umschauen".

Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer übt heftige Kritik am Baufond der Katholischen Kirche in Weyer. Sie verpachtet das Jagdrevier, in dem im Mai 2013 ein Jungluchs illegal erlegt wurde. Gegen die mittlerweile verurteilte Schützin, eine 64-jährige Linzerin, und deren Gatten, die dort Abschussverträge haben, sei bisher nichts unternommen worden. Mayrhofer verweist auf Ermittlungen des Landeskriminalamtes im Umfeld des Paares. Er vermutet, dass sie für weitere illegale Abschüsse verantwortlich sein könnten.

Seitens des Baufonds wurde mitgeteilt, dass die Abschussverträge bereits gekündigt worden sind. Die Kündigungsfrist läuft noch bis Ende 2016. 


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bvz.at vom 02.12.2015

Jäger zielte auf Reiter: Staatsanwaltschaft bestätigt „Vorfall“

Staatsanwaltschaft bestätigt BVZ-Bericht der Vorwoche: Jäger bedrohte Reiter-Paar mit vorgehaltener Waffe.

In der Vorwoche berichtete die BVZ über einen Jäger, der ein Reiter-Paar zuerst mit seinem Geländewagen und dann mit vorgehaltener Waffe bedroht haben soll
. Die Reiter erstatteten daraufhin Anzeige bei der Polizeiinspektion Großpetersdorf.

Seitens der Polizei gibt es zum Vorfall, der sich zwischen St. Kathrein und Punitz zugetragen haben soll, nach wie vor keine Stellungnahme, dafür bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt den entsprechenden Bericht der BVZ aus der Vorwoche.

Koch: „Vorfall hat sich so zugetragen“

„Der Vorfall zwischen dem Jäger und den Reitern hat sich so zugetragen“, sagte Staatsanwalt Roland Koch im Gespräch mit der BVZ. Die Angelegenheit werde derzeit noch genauer untersucht. „Um die Erhebungen abschließen zu können, fehlt aber noch der Abschlussbericht der Polizei“, so Koch weiter.

Auch ein anonymer Leserbrief, der die BVZ in der Vorwoche erreichte, spielt auf den Vorfall zwischen dem Jäger und den Reitern an. Die beiden seien durch „verbale Attacken“ und das Zielen mit der Waffe auf sie in „Furcht und Unruhe“ versetzt worden, heißt es darin.

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regionews.at vom 29.11.2015

Flachgau: Jäger bei Treibjagd angeschossen

Ein zu früh aus einer Schrotflinte abgegebener Schuss traf nicht nur einen Hasen, sondern auch einen Jäger.  

FLACHGAU. Bei einer Treibjagd am Samstag in Elixhausen im Salzburger Flachgau ist es zu einem Jagdunfall gekommen. Ein Jäger wurde von einer Schrotkugel getroffen.

In Elixhausen trafen sich am Samstagvormittag zahlreiche Jäger zu einer Treibjagd. Als die Treiber beim vierten Trieb das Niederwild aufscheuchten und ein Hase aus dem Wald lief, gab ein Jäger zu früh einen Schuss aus seiner Schrotflinte ab. Nicht nur der Hase wurde getroffen, sondern auch ein Jäger, der in der Schusslinie stand. Er erlitt Verletzungen am linken Handrücken und an den Waden. Die Treibjagd wurde nach dem Unfall sofort abgebrochen.

Der Verletzte wurde nach der Erstversorgung privat ins Unfallkrankenhaus nach Salzburg gebracht. Dort wurde die Schrotkugel entfernt und die Wunde genäht.

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nachrichten.at vom 27.11.2015

Jagdgast bei Treibjagd ins Gesicht geschossen

HINZENBACH. Bei einem Jagdunfall wurde ein 74-jähriger Jagdgast von einer Schrotkugel eines anderen Jagdgastes im Gesicht getroffen und verletzt.

Im Gemeindegebiet Hinzenbach fand am 18. November gegen 16 Uhr eine Treibjagd statt. Dabei kam es beim letzten Jagdtrieb zu dem Unfall.

Ein 73-jähriger Pensionist aus Reichenthal hatte als Jagdgast an der Treibjagd teilgenommen. Die Jäger durchstreiften ein Ackerfeld, als ein aufgescheuchter Hase weglief. Der 73-Jährige schoss auf das Tier. Dabei traf eine abprallende Schrotkugel einen 74-jährigen Pensionisten aus Alkoven im Gesicht. Der 74-Jährige war ebenfalls ein Jagdgast und befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Wildwagen. Der Verletzte suchte den Gemeindearzt auf und wurde anschließend im UKH Linz behandelt.

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spektrum.de vom 27.11.2015

JAGD:Bleimunition vergiftet zahlreiche Vögel

Viele Jäger schwören auf Bleimunition als optimale Geschosse, um Tiere schnell und tierschutzgerecht zu erlegen. Doch das Material belastet die Umwelt und tötet unbeabsichtigt.

Jeden Winter sterben in Großbritannien zwischen 50 000 und 100 000 Enten, Schwäne und Gänse durch Bleimunition – aber nicht, weil sie damit geschossen werden, sondern weil sie Bleikügelchen und -splitter mit Nahrung verwechseln und sich dadurch vergiften. Das zeigt eine Studie von Deborah J. Pain und Co von der University of Cambridge, die auf einer Tagung zum Thema in Oxford vorgestellt wurde. Bei überwinternden Schwänen aus Nordeuropa geht ein Viertel der festgestellten Todesfälle auf diese Ursache zurück. Dazu kommen hunderttausende weitere Tiere, die außerhalb der winterlichen Jagdzeit davon kontaminiert und schwer in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt werden oder sterben: Blei ist ein Nervengift, das die Reaktionsfähigkeit und Denkleistung erheblich mindert. Bleischrot ist mittlerweile die wichtigste Quelle, die dieses Schwermetall in die Umwelt einträgt.

Bleipartikel gelangen auf verschiedenen Wegen während der Jagd in die Natur – etwa durch Fehlschüsse oder wenn Jäger den Schusskanal aus den erlegten Tieren schneiden und zurücklassen. Viele Wasservögel halten die Kügelchen für Nahrung und fressen sie, so dass sich das Schwermetall im Körper anreichern kann. Schon geringe Mengen können jedoch die Wahrnehmung trüben und Nervenschäden verursachen. Neben Enten und Co vergiften sich auch Aasfresser und Beutegreifer damit, wenn sie kontaminiertes Fleisch schlucken, das beispielsweise von Tieren stammt, die bei der Jagd verwundet wurden, oder Überreste von erlegtem, aber unsachgemäß entsorgtem Wild vertilgen. Bleikontamination ist zum Beispiel die wichtigste nicht natürliche Todesursache von Seeadlern in Deutschland: Die Greifvögel nehmen das Schwermetall über Aas und verletzte Wasservögel auf.

Viele deutsche Bundesländer haben deshalb bereits die Jagd mit Bleimunition an Gewässern verboten. In vier Bundesländern – Schleswig-Holstein, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – gilt dies sogar generell oder wird sehr stark auch in Wäldern reglementiert. Angesichts der toxischen Wirkung fordern Naturschützer ein generelles Verbot in Deutschland und Europa, doch wehren sich viele Jäger dagegen: Kupfer- oder Stahlgeschosse hätten eine schlechtere Tötungswirkung, weshalb Tiere stärker litten beziehungsweise verletzt entkommen können. Zudem sei die Gefahr durch Querschläger erhöht, weil sich diese Geschosse nicht so leicht verformen wie Bleikugeln und daher eher von Bäumen abprallen können. Die Fachhochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde hat die tierschutzgerechte Tötungswirkung der bleifreien Munition allerdings bereits auf Grundlage von 11 000 Abschussberichten geprüft und keine signifikanten Unterschiede zur Bleimunition festgestellt.

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kurier.at vom 27.11.2015

Forstleute und Mountainbiker streiten, ob Radeln oder Jagd das Wild mehr stört

Gutachten sollen die jeweiligen Standpunkte untermauern.

Zum Duell der Gutachten wird der laufende Streit um die generelle Öffnung des österreichischen Forstwegenetzes für Mountainbiker. Während der Dachverband der Forstvereine am Freitag mit einem aktuellen Gutachten zu belegen suchte, dass Radfahrer Wild ganz besonders beunruhigen, verweist die Biker-Initiative "Upmove" auf eine Studie, die das anders sieht.

Mobilität

"Durch ihre größere Mobilität im Vergleich zu Wanderern sind Mountainbiker in der Lage, größere Strecken in demselben Zeitraum zurück zu legen. Dadurch ist es ihnen möglich, eine größere Zahl von Wildtieren pro Zeiteinheit zu beunruhigen", heißt es auszugsweise in einer neuen Studie eines Instituts der Uni für Bodenkultur Wien, die der Forstverein am vorstellte.

Das will Dietmar Gruber, Sprecher der Initiative "Upmove" so nicht stehen lassen. Er meint, die Angst der Wildtieren vor Menschen sei ihnen überhaupt erst durch die Bejagung antrainiert worden. Er verweist auf eine Arbeit von Bertram Georgii von der Bayrischen Akademie für Naturschutz. An Wanderer oder Radfahrer, die Strecken regelmäßig nutzen, würden sich Tiere gewöhnen. Das sei in Schutzgebieten Jagd zu erkennen, beispielsweise im schweizerischen Nationalpark. "Dort äsen Rothirsche trotz immenser Besucherströme auch am helllichten Tag auf den offenen alpinen Matten", schreibt Georgii.

Zu leise

Die Boku-Studie sieht aber auch das Problem, dass Biker sich leiser (ohne Geplauder) und schneller fortbewegen als Wanderer, "was ihre Vorhersehbarkeit für Wildtiere erschwert", sie heftiger erschreckt. Zudem fürchten Forstleute, dass eine Waldweg-Öffnung auch weitere Gruppen, wie Reiter, einbinden würde.

"Natürlich sind wir dafür, dass es Schutzgebiete gibt. Aber die in Österreich geltenden Regelungen sind für Radfahrer nicht nachvollziehbar oder irreführend, wenn etwa die Kennzeichnung eines Radweges am selben Steher montiert ist, wie das Fahrverbotsschild", sagt Dietmar Gruber.

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test.de vom 26.11.2015

Wildfleisch: Lieber bleifrei kaufen

Rehrücken, Wildschweinkeule, Hirschbraten – Wild aus der Region kommt vor allem im Herbst und Winter auf den Tisch. Dann darf es vielerorts zur Strecke gebracht werden. Wissenschaftler fordern, die Tiere nicht mehr mit Bleimunition zu töten. Bleirück­stände sind für Vielverzehrer, ungeborene und kleine Kinder riskant. test.de hat die Fakten.

Viel Blei im Rücken

Wenn Bleimunition ein Tier trifft, zersplittert sie in feinste Teilchen und verteilt sich im Gewebe. Vor allem in die Rücken gelangt viel Blei, ermittelte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in über 4 000 Proben von Reh, Wildschwein und Hirsch. Es ist giftig und kann in hoher Dosis das Nervensystem schädigen, besonders bei Föten und Kindern. Fleisch von Tieren, die mit anderer Munition wie Zink und Kupfer getötet wurden, enthielt viel weniger Blei. Das BfR rät Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangeren und Kindern bis 7 Jahre, kein Wild aus der Bleigeschossjagd zu essen. Für alle anderen gelten bis zu fünf Wildmahlzeiten im Jahr als unkritisch.

Unbelastetes Fleisch kaufen

Verbraucher erkennen über die Wildbret-Kennzeichnung im Supermarkt oft nicht, welche Munition im Spiel war. Nähere Infos erhält, wer Wild aus der Region direkt bei Jägern und Wildhändlern kauft, Adressen finden sich auf www.wild-auf-wild.de. Ein Reh-Medaillons-Rezept finden Sie in unserer RezepteSammlung.

Neue Jagdkultur

Wie viel Wild mit Bleimunition erlegt wird, ist laut Deutschem Jagd­verband nicht erfasst. Sie steht politisch vor dem Aus, auch weil Blei die Umwelt belastet. In Forstgebieten des Bundes und vieler Länder dürfen Jäger keine Wildschweine, Rehe und Hirsche mehr mit Blei töten. Im Saarland und in Schleswig-Holstein ist es für Großwild auf allen Flächen tabu. Politiker diskutieren, Blei bundesweit zu verbieten oder zu verringern. Der Deutsche Jagdverband fordert: „Es muss sicher sein, dass Alternativgeschosse die Tiere nicht quälen.“ Für Jäger sei oft nicht klar, welche Munition tierschutzgerecht töte. Für Feder- und Kleinwild bleibt Bleischrot üblich, das nicht so zersplittert.

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bvz.at vom 25.11.2015

Jäger rastete aus: Reiterpaar mit Waffe bedroht

Zwei Reiter wurden von einem Jäger aus dem Bezirk zuerst mit dem Pkw und dann mit vorgehaltener Waffe bedroht.

Der Vorfall ereignete sich an der Grenze zum Bezirk Güssing zwischen Punitz (Tobaj) und St. Kathrein (Dt. Schützen).

Wie die BVZ aus mehreren sicheren Quellen erfahren hat, ritten eine Frau und ein Mann auf ihren Pferden durch die Natur, als sie von einem wild-hupenden, bereits etwas älteren Jäger und seinem Pkw gestoppt wurden.

Nach Überholmanöver plötzlich angehalten

Der Mann soll mit seinem Fahrzeug mehrmals ganz nah an die beiden Reiter herangefahren sein. So nah, dass eines der beiden Pferde nur mit größter Mühe von seinem Reiter gebändigt werden konnte. Daraufhin wollten ihn die beiden Reiter vorbeifahren lassen und machten Platz.

Der Jäger überholte, stoppte aber seinen Pkw nach wenigen Metern, holte seine Waffe aus dem Auto und zielte auf die beiden Reiter, woraufhin er angezeigt wurde.

Vorfall am Gendarmerieposten angezeigt

Seitens der Polizei gab es bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu diesem Vorfall: „Wir wissen davon nichts“, heißt es aus der Pressestelle.
 
Nach Redaktionsschluss erreichte die BVZ ein anonymer Leserbrief, der den beschriebenen Vorfall bestätigt. Der Jäger soll sich „mit ungemein hoher Geschwindigkeit“ genähert und dabei „unentwegt gehupt“ haben, wodurch „beide Pferde sehr unruhig wurden und nur mit großer Kraftanstrengung von den beiden erfahrenen Reitern gebändigt werden konnten“. Laut dem Leserbrief wurde der Vorfall am Gendarmerieposten Großpetersdorf angezeigt. 

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nachrichten.at vom 23.11.2015

Kirche soll gegen Wilderer vorgehen

WEYER. Nationalpark Kalkalpen fordert Erzbistum Salzburg auf, Luchse im Revier zu schützen.

Nicht nur weil es ein Angriff auf Gottes Schöpfung ist, gehen die illegalen Abschüsse von Luchsen im Umkreis des Nationalparks Kalkalpen die Erzdiözese Salzburg etwas an. Das Bistum ist über den "Baufond Weyer der katholischen Kirche" Besitzer des Forstbetriebes und Grundherr der Jagdreviere. Die Jägerin, die am Landesgericht Steyr – noch nicht rechtskräftig – zu einem Jahr bedingter Haft und einer saftigen Geldbuße verurteilt wurde, hat als Pächterin des Baufond Weyer einen Luchs erlegt, dessen Trophäe die Polizei in der Tiefkühltruhe eines Präparators fand.

Für Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer ist es höchst an der Zeit, dass sich die Kirche nicht nur der Moral wegen, sondern auch als Grundbesitzer zu Wort meldet. Er hat an Erzbischof Franz Lackner einen Brief geschrieben, in dem er acht Maßnahmen des Erzbistums als Gegensteuerung zu den illegalen Abschüssen verlangt.

Zu allererst wäre es wichtig, wenn sich das Erzbistum öffentlich vom Fehlverhalten einzelner Jagdausübender in ihrem Wald distanzieren würde. Dass sich Menschen versündigen, die aus Geltungsdrang und Trophäengier ein bei uns bereits ausgestorbenes Wildtier erlegen, möchte er gerne auch aus dem Mund eines hochrangigen Kirchenmannes hören. Dann sollte die Erzdiözese Ingeborg H., die den Luchs mit einem Fuchs verwechselt haben soll, sofort die Pacht kündigen. Die Waidfrau hatte vor Gericht gesagt, sie hätte eine Bewegung im Gebüsch wahrgenommen und dann zum Gewehr gegriffen. "Wenn solche Leute mit Waffen durch den Wald gehen, muss man sich ja fürchten", fordert Mayrhofer vom Erzbischof, dass er als Eigentümervertreter auch auf einen Entzug der Jagdkarte der Frau drängen sollte. Genauso hinauswerfen sollte die Erzdiözese auch Ingeborg W.s Ehemann Harald W., verlangt der Nationalparkdirektor weiter. Ausgerechnet im Revier des Ehepaares sei auch der Peilsender des ebenfalls vermissten Luchses "Juro" erloschen, sagt Mayrhofer. Harald W. hat dieser Tage mit seinem Geländewagen einen Verteilerkasten der Energie AG umgefahren, der Polizei gegenüber verweigerte er den Alkotest, woraufhin ihm der Führerschein entzogen wurde. Für Mayrhofer ist ein "derartig unzuverlässiger Jäger" im Revier untragbar.

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ots.at vom 23.11.2015

Wiener Tierschutzverein: Wie lange werden Freizeitjäger noch von Behörden geschützt?

Jägerschaft selbst prangert Gatterjadgen bereits an. WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie lange wird der Kniefall vor den prominenten Freizeitjägern noch andauern?“

Vösendorf (OTS) - Die Diskussion rund um Treib-, Gatter- und Hetzjagden reißt nicht ab. Auch in der Jägerschaft selbst regt sich längst Widerstand gegen diese brutalen und unethischen Praktiken. Ein Umstand, den der Wiener Tierschutzverein (WTV) sehr begrüßt. „Es freut uns sehr, dass die Debatte über ethische Leitlinien der Jagd innerhalb der Jägerinnen und Jäger in Gang gekommen ist. Immerhin waren es auch redliche Jäger, welche die diesbezüglichen Umtriebe der Herren Mensdorff-Pouilly und Josef Pröll angezeigt haben“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Dies zeige klar, dass das Gros der Jägerschaft mit den Massakern in den Jagdgattern nichts mehr zu tun haben möchte. „Das Abschlachten, Verwunden und Massakrieren von eingekesselten Tieren in Panik, der Blutrausch und auch das hohe Risiko für Treiber stehen in krassem Widerspruch mit den Intentionen des Jagdrechts“, so Petrovic.

Der WTV kämpft seit Jahren darum, dass die besonders grausamen Auswüchse der Jagd (Gatterjagden, Lebendköder, Hetz- und Treibjagden, usw.) verboten und geächtet werden und für alle Wildtiere Schonzeiten eingeführt werden. „Zudem sollte während der Jagd absolutes Alkoholverbot gelten“, so Petrovic. Freizeitjägerei beziehungsweise das wahllose Töten von in Gattern eingesperrten Tieren, die stundenlang in Panik versuchen, dem Tod zu entrinnen, sei ökologisch verheerend, mit den eigentlichen Aufgaben von Jägerinnen und Jägern nicht vereinbar und zerstöre die heimischen Wälder so die Präsidentin weiter. So werden etwa Wildschweine in den Gattern gemästet und deren Vermehrung massiv unterstützt. Feldhasen, Rebhühner oder Fasane werden in Massen im benachbarten Ausland und auch in Österreich gezüchtet, in kleinsten Kisten zum Jagdort gebracht und den zahlungskräftigen Jagdgästen vor die Flinten getrieben. Die im Gesetz vorgeschriebenen Wartezeiten existieren laut Petrovic nur theoretisch, Kontrollen gibt es kaum, ebenso wenig wie die Eigenkontrolle der Jagdverantwortlichen selbst. „Niemand prüft nach Gatterjagden, wie viele Tiere sich verletzt und leidend umherschleppen, niemand kontrolliert, ob auch geschützte Tiere, Muttertiere und desorientierte Zuchttiere den Massakern zum Opfer fallen. In den Jagdgattern finden regelrechte Massaker statt. Von Hege und ökologischem Gleichgewicht keine Rede“, so Petrovic.

Gerade im NÖ-Jagdrecht ortet Petrovic aber darüber hinaus Verfassungswidrigkeiten. „Das niederösterreichische Jagdgesetz ist zum Teil verfassungswidrig. Das Jagdrecht legitimiert das jagdliche Töten von Wildtieren, nicht aber Tierquälereien. Das Bundestierschutzgesetz verbietet das grundlose Töten von Tieren. Grundlos ist jedes Töten, das weder im Rahmen des Schlachtens von Nutztieren, der Euthanasie von schwer kranken und leidenden Haustieren oder eben der weidgerechten Ausübung des Jagdrechtes geschieht. Das Jagdrecht kann niemals reine Tierquälereien legitimieren. Das widerspricht dem Bundestierschutzgesetz und sogar den jagdrechtlichen Bestimmungen. Gatterjagden sind praktisch nur noch in Ostösterreich geduldet, meist in Niederösterreich, obwohl sogar das niederösterreichische Jagdgesetz sehr klar den Gedanken der Hege voranstellt“, so Petrovic. Dass in Niederösterreich auch Muttertiere, die Babys zu versorgen haben, abgeschossen werden dürfen, sei überdies nicht nur unfassbar brutal, sondern ebenfalls verfassungswidrig.

Ende des Kniefalls

Daher fordert Petrovic endlich Maßnahmen zum Verbot dieser grausamen Praktiken. „Der rechtliche Befund ist klar. Dennoch schützen die Behörden die Gatterjäger sowie deren rechtswidrige Praktiken und scheuen nicht einmal davor zurück, in Verfassungsrechte wie die Vereins- und Versammlungsfreiheit einzugreifen. Die österreichische Tierschutzbewegung ist fassungslos, wie lange der Kniefall vor den prominenten Gatterjägern noch andauern wird. Warum gibt es keine Kontrollen? Warum werden die rechtswidrigen und brutalen Gatter-Massaker abgeschirmt? Warum machen die Regierenden Leuten wie einem schillernden Jagd-Profiteur Mensdorff-Pouilly die Mauer? Wir verlangen Antworten, Kurskorrekturen und die Rückkehr des Rechtsstaats – auch und gerade in Sachen Jagdrecht“, so Petrovic. Daher hat die WTV-Präsidentin zu diesem aktuellen Thema ein Schreiben verfasst, welches an die zuständigen Regierungsmitglieder gesandt wird.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Öffentlichkeitsarbeit

Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf

Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 – 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org

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heute.at vom 21.11.2015

35-Jähriger Jäger geriet bei Fasanenjagd in Kugelhagel

Ein Jäger ist am Samstag bei einer Treibjagd auf Fasane in der Steiermark von mehreren Schrotkugeln getroffen worden. Er wurde vom Rettungshubschrauber ins LKH Graz geflogen.

Die Jagdgesellschaft jagte am Nachmittag in Kölldorf, einem Ortsteil von Kapfenstein, Fasane. Als ein Exemplar gegen 13.15 Uhr von mehreren Jägern ins Visier genommen wurde, kam es zum Drama.

Ein 35-jähriger Jäger, der am Rand eines Ackers stand und von Bäumen und Sträuchern verdeckt wurde, geriet in den Kugelhagel. Mehrere Schrotkugeln trafen ihn ins Gesicht, an beiden Händen und am Brustkorb. Der Getroffene war ansprechbar, als die Jagdkollegen Erste Hilfe leisteten.

Der Verletzte wurde vom Rettungshubschrauber Christophorus 12 ins LKH Graz geflogen, es besteht keine Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt nun, wer die folgenschweren Schüsse abgegeben hat. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde getätigt.

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oe24.at vom 09.11.2015

Graf Ali wegen Tierquälerei angezeigt

Die Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken blasen ihrerseits zur Jagd.

Die Aufregung um Alfons Mensdorff-Pouilly geht weiter. Nach der Treibjagd, die Graf Ali mit seinem Sohn Ferdinand und unter Aufsicht seines Jagdaufsehers Adam L. in seinem Jagdgatter bei Bildein veranstaltet hat, hat der Verein gegen Tierfabriken (VgT) Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Für die Treibjagd waren extra Wildschweine aus seinem nahegelegenen Zuchtgatter angeliefert worden. Am Jagdtag setzte sich Alfons Mensdorff-Pouilly persönlich auf einen Jagdstand und schoss zusammen mit seinen Jagdgästen auf die in alle Richtungen flüchtenden Tiere. Eine Treiberkette ging in voller Gatterbreite auf und ab durch das Gehege, sodass die hunderten gefangenen Tiere im umzäunten Bereich in Todesangst kopflos umher liefen. Wie auf Schießbudenfiguren ballerten die Schützen dann auf die Tiere, heißt es in einer Aussendung des VgT. Dabei wurde auch eine Wildschweinmutter erschossen, die eine Familie ganz junger Frischlinge führte. Die AktivistInnen des VGT sahen aus unmittelbarer Nähe zahlreiche Hirsche, Wildschweine, Mufflons und Rehe leiden und sterben. In der Mittagspause gingen Jagdhelfer durch das Gatter und erschossen jene Tiere, die verletzt herumlagen.

VgT-Obmann Martin Balluch, selbst Augenzeuge der Treibjagd, erklärt: "Die Jagd im Gatter ist eindeutig strafrechtswidrig und muss sofort aus dem Jagdgesetz gestrichen werden!"

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oe24.at vom 08.11.2015

Graf Ali: Treibjagd mit Polizei-Schutz

Erneut Aufregung um den ­Waffenlobbyisten Alfons „Graf Ali“ Mensdorff-Pouilly.

Seit Jahren blasen Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) zum Halali auf „Graf Ali“. Zuletzt befreiten sie 16 Rebhühner auf seinem Anwesen im Burgenland, die dort ebenso wie Fasane gezüchtet und dann zum Abschuss ausgesetzt werden.

Nach abgesagter Jagd wurde Polizei angefordert

Dann ließ Mensdorff-­Pouilly eine Treibjagd absagen, weil sich wiederum die Tierschützer rund um VgT-Chef Martin Balluch auf dem Gelände eingefunden hatten. Nun wurde für eine erneute Gatter-Jagd Polizeischutz angefordert. Die Beamten rückten mit 20 Fahrzeugen an, sprachen ein Betretungsverbot in einem Umkreis von 200 Metern aus. Damit konnte die Jagd auf Wildschweine, Hirsche und Mufflons losgehen, die laut Balluch „eigens für diese Jagdbelustigung“ angefordert worden waren: „Die Tiere, von Treibern angeschrien und aus Hochständen beschossen, flohen ständig im Kreis.“

Frischlinge

Eine Wildsau hatte Frischlinge und wurde ebenso erschossen.

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"Kronenzeitung" vom 07.11.2015

Jäger starb in Auto

70 Meter ist ein 56-jähriger Jäger aus der Schweiz am Imsterberg in Tirol mit seinem Fahrzeug während eines Wendemanövers abgestürzt. Der Mann wurde dabei getötet.


"Wienerin" vom November 2015

Frau am (Ab-)Zug

Ins Visier genommen. Mächtig, männlich, konservativ – das verbinden viele mit der Jagd. Noch. Vier Jägerinnen erzählen warum sie selbst zur Büchse greifen, wie sich das Töten anfühlt und wieso man im Wald kein Parfum tragen sollte.

Viktoria Kickinger schlägt die Autotür fest zu. In der linken Hand hat sie ein rosefarbenes iPhone, in der rechten ein Gewehr. Statt der Handtasche trägt sie heute einen grünen Leinenrucksack.

"Nicht gerade ein Designerstück!", gibt sie zu und lacht. Zweckmäßigkeit geht beim Jagen eindeutig vor Schönheit. In besagtem Rucksack müssen schließlich allerhand Dinge Platz finden: Fernglas, Messer, Munition, Regenschutz und ein grüner Lodenumhang namens Wetterfleck die Grundausstattung einer Jägerin. Die grüne Farbe hat eine gewisse Tradition. "Wir könnten aber auch Blau, Rot oder Schwarz tragen." Die Kleidung dürfe sich nur nicht zu stark von der Umgebung abheben.

Die heute 63-Jährige war schon als Kind oft mit dem Großvater im Wald. Die Jagdprüfung hat sie gemacht, weil sie so viel über die Natur wissen wollte wie er. Während sie erzählt, streicht sie mit der Hand behutsam über ein paar Gräser am Wegesrand. Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass die Halme an dieser Stelle niedergetreten sind ein Wildwechsel. Die Jägerin folgt der Fährte. Für Viktoria Kickinger ist das Fährtenlesen wie ein Krimi. Sie zeigt auf ein Gebüsch: "Dort lebt eine Geiß, also ein weibliches Reh mit ihrem Kitz." Woran sie das erkennt? An den Trittsiegeln. So nennt man in der Jägersprache die Abdrücke der standorttreuen Rehe.

WAIDFRAUEN

Während noch vor 20 Jahren weniger als ein Prozent der Waidmänner Frauen waren, ist mittlerweile jeder zehnte Jagdscheininhaber weiblich Tendenz steigend. In den Jagdkursen liegt die Frauenquote zum Teil bei bis zu 50 Prozent. Roland Girtler, Professor für Soziologie, versteht die steigende Zahl von Jägerinnen als gesamtgesellschaftliche Entwicklung: "Die Jagd war lange Zeit fast ausschließlich männlich geprägt. Bis auf einige Adelige hatten Frauen in dieser Männerdomäne nichts verloren." Durch die Gleichstellung der Frau in vielen Bereichen kämen jetzt aber auch mehr Frauen zur Jagd.

Für K
laus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur, gibt es aber auch noch andere Gründe, warum jetzt auch immer mehr Frauen zum Schuss kommen wollen: "In fast allen Kulturen töten Menschen Tiere. Für Kleidung, Nahrung oder zum Vergnügen. Das zieht sich durch die gesamte Menschheitsgeschichte", sagt er. "Die meisten Jägerinnen möchten aber vor allem Teil der Natur sein. Und, auch nicht unwichtig: Sie wollen wissen, wo ihre Nahrung herkommt."

UMSTRITTENES HOBBY

Betti
na Umdasch etwa isst nur Fleisch von Tieren, die sie selbst erlegt hat: "Tiere, die ihr ganzes Leben eingesperrt in Massenhaltung verbringen, Medikamente verabreicht bekommen und nie das Tageslicht sehen das finde ich grausam. Für mich ist das ein wichtiger Aspekt, der für die Jagd spricht." Für sie ist klar: "Wenn ich Fleisch essen will, muss ich es auch selbst töten können."

Groß, blond, manikürte Nägel auf den ersten Blick wirkt Bettina Umdasch nicht wie jemand, der in seiner Freizeit auf Tiere schießt. Doch sie erzählt mit ruhiger Stimme von ihrem Lieblingsgewehr: eine Blaser, die sie von ihrem Vater zur Jagdprüfung geschenkt bekommen hat. Sie ist sich bewusst, dass sie mit einem Schuss ein Leben be endet. Bis heute ist sie aufgeregt, wenn sie abdrückt. Wenn sie die Waffe anlegt, den Finger an den Abzug legt und wartet, dann schlägt ihr das Herz bis zum Hals.

Viktoria Kickinger geht es ähnlich. Entschließt sie sich nach reiflicher Überlegung, abzudrücken, hört sie ihren eigenen Herzschlag in der Stille des Waldes. Dann knallt's und das Adrenalin flutet ihren Körper.

Nicht
jede(r) kann das nachvollziehen. In den letzten Jahren ist die Jagd in Verruf geraten: grausame Jagdpraktiken, Gesellschaftsjagden, die nur dem Vergnügen und nicht der Natur dienen, und versehentlich beim Schmusen erschossene Liebespaare ... Vor allem in den städtischen Gebieten hat kaum jemand Verständnis für das Waidwerk.

Viktoria Kickinger glaubt, dass viele Menschen einen verklärten Blick auf die Natur haben. "Aber Bambi kann man nicht streicheln, denn dann würde die Mutter ihr Kitz nicht mehr annehmen." Wieso die meisten Spaziergänger selten Wild zu Gesicht bekommen, hat mehrere Gründe: "Wild schweine sind echte Alleskönner und die klügsten Waldbewohner. Und Rehwild sieht gut, Gamswild hört gut und Rotwild hat einen hervorragenden Geruchssinn." Deswegen verwendet Viktoria Kickinger auch kein Parfum, wenn sie im Wald ist.

Die Jägerin sitzt oft viele Stunden im Hoc
hsitz, ohne einen Schuss abzugeben. Dann beobachtet sie oder kümmert sich um den Forst. Die Jagd kann einen wichtigen Beitrag zum Arten und Naturschutz leisten, erklärt Klaus Hackländer. Gibt es zum Beispiel zu viele Hirsche, knabbern sie an Knospen und Ästen und schaden damit dem Forst. Oder wenn sich bestimmte Tiere auf Kosten anderer Arten übermäßig vermehren: Der Fuchs setzt kleinen Bodenbrütern wie Rebhühnern oder Feldlärchen zu.

Gerade der Artenschutz spricht viele Frauen an, berichtet Hackländer. So auch Petra Schneeweiß. Sie hat 2011 gemeinsam mit ihrer Tochter die Zeitschrift Die Jäqerin, die erste Jagdillustrierte speziell für Frauen
, gegründet. Und die läuft so gut, dass die bei den Jägerinnen mittlerweile hauptberuflich für die Zeitschrift tätig sind.

Was unterscheidet Jägerinnen von ihren männlichen Kollegen?
"Wir interessieren uns für die vielen verschiedenen Facetten der Jagd Lebensstil, Kulinarik, Nachhaltigkeit und vieles mehr und schießen vielleicht nicht so schnell wie mancher Jäger. Wir lassen uns hin und wieder von unseren Gefühlen leiten. Trotzdem haben wir einen vorgegebenen Abschussplan, den wir erfüllen müssen."

MEN ONLY?

Nicht alle Männer freuen sich übrigens darüber, dass die Jagd zunehmend weiblich wird. "Als Frau wird man ganz anders behandelt man muss sich immer beweisen", erzählt etwa Patricia Hohenberg. Für die gebürtige Schottin ist die Jagd Familientradition. Bereits mit 13 Jahren bekam sie von ihrem Vater die erste Flinte geschenkt. Die Liebe brachte sie nach Österreich und Ende der 1980er-Jahre machte sie hier ihre Jagdprüfung. Doch während sie mit ihrer Familie in Schottland ganz selbstverständlich auf die Jagd gegangen war, ließen die österreichischen Jagdprüfer sie spüren, dass sie hier nicht erwünscht war: "Der Prüfer stellte mir eine Fangfra
ge, nämlich wann die Gams abwirft. Die wirft aber gar nicht ab! Ich habe darauf geantwortet: ,Das weiß doch jeder wenn sie ihre Eier legt.' Der Prüfer war stinksauer, aber ich habe eine neue Frage bekommen."

Auch Ilse S
enker aus Amstetten erlebte Anfeindungen. Hinter vorgehaltener Hand wurde sie im Dorf "Flintenweib" genannt, nachdem sie die Jagdprüfung bestanden hatte. Das ist fast 30 Jahre her. Heute, sagt sie, hat sich einiges geändert. Die 76-Jährige ist eine gestandene Frau. Ganz alleine hat sie in Niederösterreich ein Autohaus aufgebaut, das heute zu den größten in der Region gehört. Von den Männern unterkriegen hat sie sich dabei nie lassen.

Vi
ktoria Kickinger hat keine solch negativen Erfahrungen gemacht. "Wir schießen mit den gleichen Waffen, der gleichen Munition. Wir jagen in denselben Revieren, bringen das gleiche Heu aus." Fragt man sie nach dem Unterschied zwischen Männern und Frauen auf der Jagd, schmunzelt sie und antwortet mit einem Augenzwinkern: "Wenn die Herren ein natürliches Bedürfnis überkommt, können sie einfach hinter einen Baum gehen. Für uns Frauen ist das schwieriger."

JÄGERLEBEN

Wahrend Viktoria Kickinger erzählt, betritt sie ihre Jagdhütte: "Schon ein bisschen karg, oder? Aber so ist das Jägerleben.' In der Hütte ist es kalt und dunkel. Neben einem gemauerten Ofen steht ein wackliger Holztisch mit einer Bank, an der Wand sind ein paar Regalbretter angebracht. Links neben der Tür hängt ein kleiner, leicht beschlagener Spiegel. Auf der Ablage liegen eine Haarbürste und ein Lippenstift. Schön-Sein und Jagen sei für sie kein Widerspruch, erklärt Viktoria Kickinger, während sie einen Landjäger aufschneidet. Heute genehmigt sie sich nur ein Stückchen, denn die fette Wurst setzt an.

Im
hinteren Raum der Hütte stehen zwei Betten und ein Schrank, an der Wand hängen ein Dutzend Krickerl und Geweihe. Zu Hause hat Viktoria Kickinger keine Trophäen. Sie mag es nicht besonders, sich damit zu brüsten: "Ich glaube, das ist Männern wichtiger als Frauen!" Das Aufbrechen der Tiere gehört für sie aber zum Jagen dazu. Das erlegte Stück muss schnell ausgeweidet werden, damit die Bakterien in Darm und Magen das Fleisch nicht zersetzen. Die Innereien werden im Wald zurückgelassen. Nur die Leber behält die Jägerin, Angst hat sie im Wald nie, auch Patricia Hohenberg nicht. Und Ilse Senker erklärt lächelnd: "Ich habe einen Hund und ein Gewehr. Warum sollte ich mich fürchten?"

Bettina Umdasch
44, Land- und Forstwirtin

Bettina Umdasch stammt aus einer Jägerfamilie. Auf dem elterlichen Hof haben vom Vater bis zur Köchin alle den Jagdschein. Die frischgebackene Mama hat den Umgang mit der Waffe von klein auf von ihren Eltern gelernt und möchte diese Tradition gerne an ihren Sohn weitergeben. Ihre Lieblingszeit im Wald? Der Morgen: "Jeder, der da noch in den Federn liegt, tut mir leid."

Patricia Hohenberg
6
5, Fotografin

Weil der Vater ein Waffeninstruktionsoffizier war, ist Patricia Hohenberg schon früh mit Waffen in Berührung gekommen. Dass es nicht mehr Frauen im Management gibt, ärgert sie. Dafür freut sie sich umso mehr, dass es immer mehr Jägerinnen gibt. Ihr Tipp: "Viele Männer halten es nicht aus, wenn Frauen besser sind als sie. Diese männliche Eitelkeit muss man einfach ignorieren!"

Ilse Senker
76, Unternehmerin

Die Frau hat Power! Quasi im Alleingang baute Ilse Senker ein Autohaus in Amstetten auf, das heute zu den größten in der Region gehört. Die Jagd ist für sie etwas ganz Natürliches. Besonders spannend fand sie während der Jagdausbildung die Wildtierkunde. Was Frauen besser können als Männer? "Man sagt, sie sind die besseren Schützen. Das kann ich persönlich aber nicht bestätigen."



"Wienerin" vom November 2015

WIENERIN DEBATTE – Braucht noch wer die Jagd?

TIERFREUND & JAGD-GEGNER. Christian Nittmann hat 2005 die Initiative zur Abschaffung der Jagd gegründet. Seine Meinung: "Der Superjäger Mensch schießt erwachsene gesunde Tiere, manche Jäger schießen sogar Katzen zum Spaß."

Christian Nittmann: "Jagd ist widersinnig. Und das Jagd-Image kippt, weil immer weniger verstehen, warum hier getötet wird."

Er sagt: "Würde man die Jagd einfach von heute auf morgen abschaffen, würde nichts passieren außer, dass nicht mehr tausende Tiere sinnlos sterben müssten." Christian Nittmann ist Anwalt in Wien, Gründer der InInitiative zur Abschaffung der Jagd und sagt im Interview mit WIENERIN -Chefredakteurin Barbara Haas, "die Jagd ist einfach widersinnig". Die Plattform sorgt immer wieder für Aufregung und Medienecho auch Landesjägermeister Josef Pröll (Interview rechts) ist oft im Visier der Gruppe. 2007 beauftragte Nittmann das Gallup-Institut mit einer Umfrage zum Image der Jagd. Ergebnis: 64 Prozent der Befragten lehnten die Hobbyjagd in Österreich ab und forderten ein Verbot. 70 Prozent sprachen sich auch für ein Verbot für den Abschuss von Hunden und Katzen aus (derzeit erlaubt, wenn Tiere im Wald streunen oder wildern).

Sie sind erklärt
er Jagdgegner. Hatten Sie ein schlimmes Erlebnis mit einem Jäqer, oder woher kommt Ihr energisches Engagement?

Ich bin Tierfreund, aber mir wurde lange erklärt, dass die Jagd einfach notwendig sei, um unsere Kulturlandschaft zu erhalten. Erst spät habe ich Literatur entdeckt, die vom Widersinn der Jagd gesprochen hat und davon, dass Regionen, die nicht bejagt werden, genauso funktionieren. Da wurde ich neugierig.

Was haben Sie entdeckt? Was würde passieren, wäre die Jagd ab morgen verboten?

Nichts. Es gibt zum Beispiel Schädlinge, wie etwa den Fuchs. Jäger sprechen immer davon, dass Füchse gejagt werden müssen, weil sie so schädlich seien. Tatsächlich ist der Fuchs aber ein Nützling, er reduziert die Mäusepopulation. Weniger Mäuse sind besser für alle Bauern und deren Äcker. Der Fuchs ist zudem ein Aasfresser und wird insofern sogar als Polizei der Natur bezeichnet.

Das ist aber nur ein Wildtier; tatsächlich sind es aber eine Vielzahl an Arten, deren Population ohne Jagd vielleicht aus dem Gleichgewicht käme ...

Es sind immer drei Fragen wichtig, wenn es um Population von Wildtieren geht. Wie
viel Nahrung und Platz haben sie, wie sind die Witterungsbedingungen, und gibt es Krankheiten? Danach orientiert sich die Natur. Der Mensch verfolgt keine natürliche Auslese, der Mensch ist ein Superjäger. Denn während Raubtiere nur die Kranken und Schwachen nehmen, schießen Jäger die gesunden, großen, erwachsenen Tiere.

Gibt es Beispiele
, wo ein Ende der Jagd funktioniert hat?

Ja, der Schweizer Kanton Genf hat bereits vor 40 Jahren per Volksabstimmung die Jagd abgeschafft und dort funktioniert alles sehr gut. Die Kulturlandschaft ist nicht zusammengebrochen.

In Österreich beginnen viele Frauen mit der Jagd aus Gründen der Nachhaltigkeit. Sie wollen ihr Essen vorher kennen lernen und dann verarbeiten. Können Sie so einem Gedanken folgen?

Ich bin Vegetarier und könnte keinem Tier, das mir in die Augen sieht, eine Kugel in den Kopf jagen. Außerdem treffen ja nur etwa 30 Prozent der Jäger gut, in allen anderen Fällen muss nachgesucht werden und dann hat das Tier haufenweise Stresshormone im Fleisch. Also nein, ich verstehe das nicht ganz.

Die Jagd hat in Österr
eich lange Tradition wie beurteilen Sie das Image der Jagd bei uns?

Jäger sind einflussreich, sitzen im National- und Bundesrat. Aber ihr Image kippt zusehends. Viele Menschen verstehen nicht nur die Jagd an sich nicht mehr, sie wundern sich auch über teils absurde Auswüchse. Warum etwa Katzen und Hunde von Jägern abgeschossen werden. Ich meine: Ja, Hunde gehören an die Leine. Aber dass ein Hund, weil er gewildert hat, mit dem Tod bestraft wird, finde ich falsch.

Werden denn wirklich so viele Hunde und Katzen in Österreich erschoss
en?

Erst im August gab es eine Geschichte über einen Jäger, der 50 Katzen erschossen haben soll. Und zwar aus seinem Auto heraus.


PIRSCH. Josef Pröll (47) ist seit 2012 Landesjägermeister von Niederösterreich. Der Landesverband hat ca. 35.000 Mitglieder.

Josef Pröll: "Die Jagd hat heute mit Auszeit und Muße zu tun. Sie holt gestresste Menschen auf die Erde zurück. Und Frauen brechen jetzt auch die Männer-Jagdzirkel auf. Gut so."

Josef Pröll führte das Stressleben eines Spitzenpolitikers. Von 2008 bis 2011 war er Finanzminister und Vizekanzler, aus gesundheitlichen Gründen legte er am 13. April 2011 alle politischen Ämter nieder. Jetzt ist er Generaldirektor der Leipnik-Lundenburger Invest-Beteiligungs AG (Raiffeisen-Holding Niederösterreich/Wien) und seit 2012 Landesjägermeister von Niederösterreich. In seinem Büro im 12. Stockwerk hängt ein Hirschgeweih, "das nicht in die engere Auswahl für einen Preis bei einer Trophäenschau kommen würde, aber das war mein erster Hirsch in Niederösterreich. Und ich hab lange warten müssen", sagt Pröll. Ein Gespräch mit WIENERIN -Chefredakteurin Barbara Haas über das Spüren, elitäre Jagdzirkel und warum seine Frau nicht schießen will.

Die Jagd ist zwar weiblich, gejagt wird aber mehrheitlich von Männern. Ist das archaisch oder worin besteht für Sie der Reiz am Jagen?

Ja, warum jagt man oder frau? Es ist sicher ein archaisches Thema, aber eigentlich entspringt die Jagd aus einer Leidenschaft. Und wenn man die spürt, beschert sie einem Erlebnisse, die man fast nicht erklären kann. Für mich gibt es die Jagd schon, seit ich ein Kind bin, deshalb ist sie für mich Teil der Natur und des Jahreskreislaufs. Was ich bemerke, ist, dass sich der Zugang verändert hat.

Inwiefern verändert?

Dass Jäger eine Gemeinschaft darstellen, eine eigene Sprache sprechen, sich grün kleiden und mit der Jagdprüfung auch gut ausgebildet sind, hat sich natürlich nicht verändert. Aber es geht heute um andere Dinge. Die Jagd wird immer mehr zu einer Möglichkeit, runterzukommen, sich eine Auszeit zu nehmen vom gestressten Leben. Es steht wirklich nicht der Abschuss im Vordergrund, sondern das Eintauchen in die natürlichen Abläufe. Und all jene, die den Abschuss als Definition ihrer Jagdleidenschaft sehen, werden dauerhaft darin keine Freude finden.

Warum denn nicht?

Weil das viel zu kurz gegriffen ist. Es ist eine Frage der Ruhe, der Muße. Die Naturlandschaft zu erleben, das Tier richtig anzusprechen, sich Zeit zu nehmen. Die Jagd als "Rückzugsgebiet vom Alltag" ist ein Punkt, der immer wichtiger wird. Wir haben in Niederösterreich stark steigende Anmeldezahlen für Jagdprüfungen, viele davon sind Frauen. Es ist ein Trend, der mit stärkerem Bewusstsein für die Natur zu tun hat.

Ein anderer Grund für das weibliche Jagdinteresse ist schlicht Nahrung. Frauen wollen das, was sie kochen, kennen. Sehen das Wildtier als Bio-Fleisch, das wenn man gut schießt ohne Stresshormone stirbt. Hat das für Sie Bedeutung?

Absolut. Ich komme ja aus der Landwirtschaft und bin mit Winter, Frühling, Sommer, Herbst aufgewachsen. Und damit verbunden habe ich einen starken Bezug zum Aussäen, der Pflege und Ernte. Diesem Jahreszyklus können andere, die in der Stadt leben und keinen Zugang zur Landwirtschaft haben, über die Jagd gut nachspüren.

Ändert sich mit dem steigenden Anteil der Frauen die Jagdgesellschaft? Und: Jagen Frauen anders als Männer?

Nein, Frauen jagen rein technisch genauso wie Männer. Aber sie haben einen positiven Einfluss auf die männliche Jagdgesellschaft, weil diese Männerzirkel nun aufgebrochen werden und auch in die Diskussionskultur eine neue Dynamik kommt. Es ist eine echte Bereicherung.

Nun gib
t es auch Kritiker der Jagd: Von eitler Trophäenjagd über elitäre Zirkel bis hin zum Thema Alkohol und Waffen gibt es viele Negativbilder. Wie gehen Sie damit um?

Ich glaube, es gibt viele Vorurteile. In der Jagd ist es doch so, dass alle Gesellschaftsschichten abgebildet sind: vom Arbeiter und Bauern bis zum Primarius oder zu mir, einem Ex-Politiker. Und dieses Elitenhafte, Geheimnisvolle gibt es auch nicht, so wie das viele vermuten. Ehrlich: Ich habe in meinem Leben viel mehr Geschäfte normal am Verhandlungstisch gemacht als bei irgendwelchen Jagdzirkeln.

Es gibt auch Regionen
, wo Wild nicht bejagt wird. Kritiker sagen, dort ist alles okay und die Welt besser. Eine Perspektive für Sie?

Nein, gar nicht, weil diese Menschen auf eines vergessen: Jagdfreiheit verändert die Kulturlandschaft und damit das Leben. Ein Beispiel: Kenia ist ein jagdfreies Land. Dort gibt es null Infrastruktur, null Zersiedelung. Das ist ein Land, dessen Landwirtschaft nicht einmal zur Eigenversorgung reicht. In Europa gibt es eine intensive, aber funktionierende Landwirtschaft, und die Wildpopulation wird so gehalten, dass sowohl Forst, als auch Landwirtschaft damit leben können. Soll heißen: Mit unserer Kultur und Struktur kann es kein jagdfreies Europa geben.

Es gibt bei einigen Wildt
ieren auch Probleme, etwa zu wenig Hasen und Fasane. Wie reagiert man darauf?

Wenn die Bestände spürbar sinken, wird man in den nächsten Jahren die Jagden auf Hase und Fasan deutlich reduzieren und den Druck auf Raubzeug, wie auf Füchse, erhöhen. Dazu schaffen wir mehr Grünraum, wo Tiere Deckung finden. Wir haben ein ähnliches Thema mit Gämsen, die nach strengen Wintern oder vielen Lawinenabgängen reduziert sind. Wenn man das bemerkt, kann man die Jagd eben im nächsten Jahr nicht einfach fortsetzen. Es ist ein komplexes System.

Sie haben Familie, Kinder. Ist Ihre Jagdleidenschaft übertragbar?

(Lacht.)
Meine Frau hat den Jagdschein, jagt aber nicht. Sie sagt, sie schätzt das Naturschauspiel, kann aber kein Tier erlegen und das respektiere ich. Mein größerer Sohn (25) ist Jäger und begleitet mich auch manchmal. Er hat einen sehr positiven Zugang zur Jagd. Meine ältere Tochter ist 21 Jahre und die Kleinste ist 14, wobei ich bei ihr den "Jagdtrieb" noch am ehesten spüre.



österreich.at vom 06.11.2015

Jägerin erschoss Luchs mitten im Nationalpark

Wegen Tierquälerei musste sich eine Jägerin (64) vor Gericht verantworten.

OÖ. Er trug den sperrigen Namen „B 7“, war aber eines der bezauberndsten Tiere, das die Wildnis im Nationalpark Kalkalpen bereicherte. Entsprechend groß war der Schock, als herauskam, dass der geschützte Luchs einfach abgeschossen worden war. Zunächst war ein Jäger ins Visier der Ermittler geraten, doch die Gattin war es. Sie stand am Donnerstag in Steyr vor Gericht.

"Luchs verwechselt"

Die 64-jährige Angeklagte, die sich wegen vorsätzlicher Schädigung des Tierbestandes und Tierquälerei verantworten musste, hatte eine Entschuldigung parat, die den Staatsanwalt wenig beeindruckte: „Ich habe den Luchs verwechselt.“ Angeblich hatte es die Jägerin auf einen Fuchs abgesehen.

Wenig glaubhaft, sagte die Staatsanwaltschaft. Ein Jäger mit Jagdberechtigung – deshalb wurde keine Wilderei angeklagt – müsse schließlich wissen, auf was er schießt.

In Gefriertruhe gesteckt

Der abgetrennte Kopf des Luchses wurde damals in der Gefriertruhe eines Präparators entdeckt. Gegen ihn wird ebenfalls ermittelt. Das Urteil gegen die Jägerin: drei Monate bedingt, 2.880 Euro Geldstrafe. Und 12.000 Euro Entschädigung für den Nationalpark.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, für die Jägerin gilt die Unschuldsvermutung.

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nachrichten.at vom 03.11.2015

Vor Strafprozess wirft Wildschützin weitere Fragen auf

Ingeborg W. will einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt haben. Den Zeitpunkt des Fehlschusses kann sie nur vage bestimmen.

Ein Normalsterblicher merkt sich das Malheur, wenn er mit dem Jagdgewehr auf einen Fuchs angelegt und dann versehentlich einen streng unter Naturschutz stehenden Luchs niedergestreckt hat. Ingeborg W., Jagdpächterin des Weyrer Forstreviers des Erzbistums Salzburg, spielte das Gedächtnis einen Streich. Die Raubkatze mit den Pinselohren, die sie für einen Meister Reineke hielt, hat sie ihrer Erinnerung nach "im Frühjahr 2012" geschossen, sagte sie bei ihrem Geständnis aus. Das war noch am selben Tag, an dem Kriminalisten bei einer Hausdurchsuchung bei einem Tierpräparator in Alberndorf den Kadaver eines männlichen Luchses aus der Tiefkühltruhe holten. Der Plastikbeutel, in dem der Kuder eingesackt war, hatte der Präparator mit einer Etikette des Übernahmetages "13. Mai 2012" versehen.

Das wirft im Vorfeld des Strafprozesses am Donnerstag im Landesgericht Steyr, bei dem sich Ingeborg W. als Beschuldigte wegen bewusster Umweltschädigung und Tierquälerei verantworten muss, einige Fragen auf: Der von der Kripo angewiesene DNA-Test ergab nämlich, dass der beim Präparator eingefrorene Kuder ein Luchs aus dem Nationalpark Kalkalpen mit dem nüchternen Namen "B7" war. Den peniblen Aufzeichnungen der Nationalparkverwaltung zufolge, die diese über den Luchsbestand führt, war dieses Exemplar im Zeitraum des von Ingeborg W. zugegebenen Abschusses noch gar nicht auf der Welt oder erst ein Katzenbaby. Der ausgewachsene Kuder "B7", der erste männliche Nachkomme, nachdem drei Luchse aus der Schweiz im Nationalpark ausgesetzt worden waren, kann nur ein Jahr später – also Frühling 2013 – geschossen worden sein. Warum aber irren sich gleich beide mit dem Datum, die Jägerin und der Präparator?

Möglicherweise weitere Fälle

Für Erwin Wirleitner, Rechtsanwalt aus Steyr, der den Nationalpark Kalkalpen als geschädigten Privatbeteiligten vertritt, ist das ein möglicher Hinweis, dass es im Umfeld der Verdächtigen noch weitere illegale Abschüsse gegeben haben könnte. Seit zwei Jahren sind im Nationalpark die Luchse "Juro" und "Freia" wie vom Erdboden verschluckt. Das Verschwinden der Raubkatzen lässt mehr mutmaßen als ein bloßes Versehen, an das der Staatsanwalt ohnehin nicht glaubt. Es gibt Anzeichen auf ein Komplott in der örtlichen Jägerschaft, deren offizielle Vertreter im Lenkungskreis "Luka" für das Luchsansiedelungsprojekt sitzen und die Wilderei scharf verurteilen. Ins Spiel gebracht wird dabei auch Ingeborg W.s Ehegatte Harald W., ebenfalls ein Waidmann, der sich für seine Facebook-Seite stolz neben Trophäen ablichten ließ und ansonsten häufig gegen Flüchtlinge und Asylwerber geifert. Beim Schüsseltrieb wurde Harald W. scherzhaft als "Luchsbeauftragter" bezeichnet, was ihn offenkundig wenig gestört hat. Wie in Zeugenaussagen aus geselliger Runde ebenfalls protokolliert ist, soll der Linzer Unternehmer, ehemaliger Wirtschaftskammerfunktionär und passionierter Jäger, auch gerne auf seinem Handy Fotos von erlegten Luchsen hergezeigt haben. Für den Strafprozess gegen seine Frau ist er als Zeuge vorgeladen – für alle gilt die Unschuldsvermutung.

50.000 Euro Schadenersatz

Der Strafprozess ist, wenngleich von Einzelrichter Wolf-Dieter Graf geführt, im Schwurgerichtssaal anberaumt. Für die Hauptverhandlung werden auch Gerichtskiebitze aus den Reihen von NGOs und Naturschutz erwartet. Das Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen steht vor dem Zusammenbruch. "Das Männchen ,B7’ war der erste männliche Nachwuchs. Jetzt haben wir keinen einzigen zeugungsfähigen Luchs mehr", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer. Die gewilderten Kuder sollen durch neuerliche Einfuhren aus der Schweiz nachbesetzt werden, was wieder Kosten bedeutet. Rechtsanwalt Wirleitner wird für die Privatbeteiligten Ingeborg W. als Schadenersatz 50.000 Euro in Rechnung stellen. Dass die "Unglücksschützin" zahlen muss, setzt eine Verurteilung voraus. Andernfalls ist der Nationalpark auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Luchsprojekt: Experte antworten

Nachgefragt bei Erich Mayrhofer, Direktor des Nationalparkes Kalkalpen

Ist das Luchseprojekt im Nationalpark Kalkalpen am Ende wie das Bärenprojekt im Ötschergebiet, wo auch Tiere gewildert wurden?


Nein, das will ich noch nicht so sagen. Wichtig aber ist, dass wir die verschwundenen und abgeschossenen Tiere ersetzen. Die Verfolgung von Trophäenjägern muss aber wirklich wirksam sein. Andernfalls werden wir keine Luchse mehr im Ausland bekommen, weil unsere Partner sagen, wir geben sie euch nicht, damit man sie dann bei euch abschießt.

Es gibt das Muster, dass die Wilderer heutzutage eine Jagdkarte besitzen.

Nachdenklich stimmt es mich, wenn in der Region unter Jägern über illegale Luchsabschüsse gewitzelt wird und man offenbar wie bei einem Faschingsumzug um manche Vorkommnisse Bescheid weiß. Dennoch darf man keinesfalls die Jägerschaft pauschal verdächtigen. Die Vertretung des Jagdverbandes arbeitet aktiv in der Lenkungsgruppe „Luka“ mit und unterstützt das Luchseprojekt. Das ist eine sehr wertvolle Mitarbeit. Es ist im Interesse aller, dass schwarze Schafe zur Verantwortung gezogen werden.

1870 wurde der Luchs in Österreich ausgerottet. Wie kann man verhindern, dass das nochmals passiert?

Wie gesagt, wird es ohne Nachbesetzung der Verluste aus der Wilderei nicht gehen. Aber darüber hinaus streben wir eine Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Schutzgebieten auch im Gesäuse und dem Dürrenstein im Mostviertel in Niederösterreich an. Wildtieren ihren Raum zu geben, ist eine überregionale Verantwortung.

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österreich.at vom 03.11.2015

Prozess um Unfall bei Treibjagd

Unglücksschütze muss schwerverletzten Opfer Schmerzensgeld zahlen.

Mit einer Diversion hat am Dienstag am Landesgericht Koneuburg ein Prozess um einen Jagdunfall geendet, bei dem vor knapp einem Jahr ein Treiber schwer verletzt worden war. Der Angeklagte (34) übernahm die Verantwortung für den verhängnisvollen Schuss und muss neben 9.000 Euro Geldbuße sowie 11.000 Euro Gerichtskosten dem 54-Jährigen Schmerzensgeld in der vorläufigen Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Der Treiber war bei der Gatterjagd auf Wildschweine am 8. November 2014 im Bereich des Kopfes und der linken Schulter von einem Projektil getroffen worden. Seitdem ist der Weinviertler gelähmt.

Der Unglücksschütze, der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt, hatte sich noch zum Verhandlungsauftakt Anfang Oktober nicht schuldig bekannt. Der Schießsachverständige Ingo Wieser schloss aus, dass es sich bei der Kugel aus seinem Gewehr um einen "Abpraller" vom Buschwerk oder Unterholz gehandelt hatte.

Nach damaligen Polizeiangaben hatte der 34-Jährige, der gültige Jagdkarten besaß, in dem eingezäunten Gatter im Bezirk Hollabrunn auf eine größere Gruppe von Wildschweinen drei Schüsse abgefeuert und einen 150 Kilo schweren Keiler erlegt. Allerdings brach in 150 Metern Entfernung der von einem Projektil getroffene Treiber zusammen. "Kollegen kamen schreiend aus dem Wald gelaufen und berichteten von dem Unglück", hatte der Angeklagte im Oktober geschildert.

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orf.at vom 26.10.2015

Fischotter und Biber nicht mehr geschützt

Weil Fischotter und Biber in manchen Regionen zum Problem werden, hat der nö. Landtag ihren Schutz zum Teil aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass die Tiere ohne Einschränkung abgeschossen werden dürfen.

Fischotter und Biber galten lange Zeit als nahezu ausgerottet. Entsprechende Schutzmaßnahmen ließen die Population nun aber wieder wachsen, in manchen Regionen allerdings zu stark. Biberbauten gefährden zum Teil den Hochwasserschutz, Fischotter jagen Fische in den Teichen. Daher hob der niederösterreichische Landtag in einer Gesetzesänderung den Schutz von Bibern und Fischottern teilweise auf, die Jagd- und Naturschutzbestimmungen wurden geändert.

Jagderlaubnis für ganze Regionen

Bisher waren Fischotter und Biber durch das Jagdgesetz ganzjährig geschützt. Einzelne Tiere, die ein Problem darstellten, wurden nur aufgrund von Einzelbescheiden bejagt. Das bedeutet, dass sie entweder übersiedelt oder getötet wurden. Künftig fallen die Tiere jedoch in die Zuständigkeit des Naturschutzgesetzes. Die Landesregierung kann somit Eingriffe in problematische Populationen zulassen - allerdings nicht wie bisher für einzelne Tiere, sondern für ganze Regionen.

Diese Änderung bedeutet jedoch nicht, dass Fischotter und Biber nun ohne Einschränkung abgeschossen werden dürfen. Experten aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Fischerei arbeiten gemeinsam Verordnungen aus. Oberstes Ziel sei es, Schäden zu verhindern.

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wirtschaftsblatt.at vom 16.10.2015

Die steirischen Jäger sorgen für lukrative Geschäfte

94 Millionen € Umsatz pro Jahr generiert die heimische Wirtschaft mit den 23.000 steirischen Jägern. Die Jagd ist nicht nur teures Hobby, sondern auch ein weitverzweigter Wirtschaftsfaktor.

Graz.
 Die Jagd ist ein boomendes Geschäft. Selbst für die Immobilienbranche. Denn Jagdgebiete sind bei Vermögenden seit der Krise von 2007 eine begehrte Wertanlage. "In der Steiermark besonders, weil das Land eine gute Nähe zur kaufkräftigen Wiener Klientel hat und es hier noch viele große Besitzungen in privater Hand gibt", sagt Spezialist Fridolin Angerer von Immobilienmakler Spiegelfeld.

Sein derzeitiges Angebotshighlight ist ein Forst- und Jagdgut im Ausmaß von 782 Hektar an den südöstlichen Ausläufern des Toten Gebirges. Dazu kommen noch eine zugepachtete Gams- sowie eine benachbarte Eigenjagd. Zum Abschuss laut Abschussplan stehen 25 Stück Rotwild, sechs Stück Gamswild, elf Stück Rehwild und ein Auer- oder Birkwild. Der deutsche Besitzer sei gestorben, die Kinder wollen die Jagd nicht weiterbetreiben. "Ein gar nicht seltener Fall, sodass dann Jagdgebiete auf den Markt kommen", sagt Angerer. 9,5 Millionen € soll das Forst- und Jagd gebiet kosten.

Gebiete in dieser Größenordnung, die zum Verkauf stehen, seien aber eher die Ausnahme. Schon Jagdreviere mit 200 Hektar gibt es selten zu kaufen, so Angerer. Überhaupt werde selten verkauft, Jagden über Generationen erhalten. Dabei seien gute Preise zu erzielen: Vor zehn Jahren kostete ein Quadratmeter Jagd noch 70 Cent, heute seien es zwei € und mehr.  

Adel und Geldadel

Für einige Aufregung sorgte vor einigen Jahren daher der Verkauf des laut Insidern "prestigeträchtigsten Jagdgebietes Mitteleuropas": 11.000 Hektar im steirischen Ennstal nahe der Gemeinde Donnersbach wurden aus dem Bestand der Bank-Austria-Tochter Alwa heraus verkauft. Die Gerüchteküche kochte über: Einige Großindustrielle wurden als potenzielle Käufer gehandelt, etwa der einstige Raiffeisen-Manager Ludwig Scharinger oder der frühere Magna-Vorstand Siegfried Wolf, der mittlerweile im Schneeberggebiet selbst 238 Hektar besitzt. Das Rennen machte schließlich der medienscheue hessische Adelige Ernst W. von Baumbach, der auch am deutschen Pharmariesen Boehringer-Ingelheim beteiligt ist. Kolportierter Verkaufspreis: 70 Millionen € für die gesamten Jagden der Alwa mit 23.000 Hektar, darunter auch das Donnersbacher Jagdrevier.

Von diesen Größenordnungen und Ausflügen in die finanzkräftigen Jagdgefilde will Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Steirischen Landesjägerschaft, nichts wissen: "Immobilien haben nichts mit der Jagd zu tun. Die meisten Jäger sind keine Superreichen, sondern Arbeiter und Angestellte, die in den kleinen Gemeindejagden unterwegs sind." Für den kleinen Landwirt bringe die Jagd ein kleines Zubrot.

Die Jagd als Wirtschaftsfaktor spiele dennoch eine große Rolle. Fünf bis zehn € pro Hektar pro Jahr, je nach Wildbestand, kostet eine Pacht. 4000 €, so rechnet Sirowatka vor, wird pro Jäger durchschnittlich umgesetzt. Darunter fallen die Löhne und Gehälter der im Jadgwesen Beschäftigten, die Jagdpachtbeträge, der Wert des Wildbrets, der Jagdbetrieb, Ausgaben für Jagdgeräte etc. Bei aktuell 23.593 steirischen Jägern sind das rund 94 Millionen € Umsatz. Österreichweit erzielt das Jagdwesen mit seinen 120.000 Jägern (2005 waren es noch 115.000) einen Umsatz von rund 475 Millionen €. 

Die größten Reviere

In der Steiermark stehen den  Jägern 2549 Jagdreviere zur Auswahl. Aufgeteilt in Gemeindejagden mit weniger als 115 Hektar, die von der Kommune zur Gemeindejagd zusammengefasst sind und von der Gemeinde zugunsten der Grundeigentümer verpachtet werden. In der Steiermark gibt es 1036 Gemeindejagden im Ausmaß von 890.000 Hektar.

Die 1513 Eigenjagden sind dagegen zusammenhängende Flächen, die größer als 115 Hektar sind. Insgesamt umfassen sie 752.000 Hektar und befinden sich meist in Besitz von Großgrundbesitzern und Industriellen. Großjagden besitzen die Österreichischen Bundesforste bei Mariazell und im Mürztal. Die Steiermärkischen Landesforste verfügen über 28.500 Hektar im Gesäuse, St. Gallen und im Ennstal. "Acht  Berufsjäger kümmern sich um die verpachteten Jagden, die zum Teil auch im Nationalpark Gesäuse angesiedelt sind", sagt Landesforstdirektor Andreas Holzinger. Die Jagd trage mit einem Drittel zu den Einnahmen bei, zwei Drittel kommen aus der Forstwirtschaft.

Jagdlich dominieren in der Steiermark vor allem die großen privaten Grund- und Waldbesitzer die Jagdszene. Allen voran der Forstbetrieb Franz Mayr-Melnhof-Saurau mit über 34.000 Hektar, die Fürstlich Schwarzenberg'sche Familienstiftung in Murau mit knapp 19.000 Hektar, das Benediktinerstift Admont mit fast 17.000 Hektar oder eben die ehemaligen Alwa-Forstgebiete in Donnersbach. Aber auch die Stadt Wien ist mit dem Quellenschutzforst im Hochschwabgebiet ein großer Jagdpachtanbieter.

Konfliktfeld Jagd

Forstdirektor Andreas Holzinger sieht vor allem im modernen Freizeitverhalten der Menschen zunehmende Probleme für Wild und Jäger. "Auch wenn große Flächen des Landesforstes seit zwölf Jahren zum Nationalpark Gesäuse gehören, heißt das nicht, dass sich jeder dort überall aufhalten darf", mahnt Holzinger. Der Druck der Freizeithungrigen auf die Jagd steige. "Wenn nach der Dämmerung Leute von der Almhütte mit Stirnlampen auf die Lichtung  treten, wo ein Jagdgast auf den kapitalen Bock ansitzt, so gefährdet das zunehmend das Pachtgeschäft", so Holzinger. Es werde ohnehin immer schwieriger, größere Jagdggebiete zu verpachten.

Ähnliche Sorgen plagen auch Jagd-Landesgeschäftsführer Sirowatka: Sentimentale Naturvorstellungen der Städter, die Jagd als grauslich und ethisch verwerflich darstellen würden, kratzen am Nimbus der Jäger als Erhalter eines stabilen Ökosystems. Aber  würden die Wildpopulationen zu sehr anwachsen, käme es auch zu vermehrten Schälschäden, was die Forsterträge schmälere.

Von diesen Debatten unbeeindruckt, hegen immer mehr russische Oligarchen ein starkes Interesse an heimischen Jagdgebieten, um so ihr Geld aus Russland "herauszuretten", weiß Jagdimmobilienspezialist Angerer. Nach vermögenden Deutschen und Österreichern sind sie es, die "am stärksten in diesen heimischen Markt einsteigen".

Zahlen

23.593 Jäger


94 Millionen €
 setzt die Wirtschaft mit den steirischen Jägern um, 475 Millionen € sind es österreichweit. Steiermarks Jäger  haben 2014/15 unter anderem 50.190 Stück Rehwild, 12.796 Stück Rotwild, 2797 Stück Gamswild und 1500 Wildschweine erlegt.

Der Abschuss eines kapitalen Hirschs kostet rund 15.000 €, ein zehnjähriger Hirsch bis zu 10.000 €.Gams und Rehbock kosten bis zu 2000 €, ein Wildschwein bis zu 1500 €.

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wirtschaftsblatt.at vom 16.10.2015

Jagd: Ein Faktor für die regionale Wirtschaft

Die Jagd tut der Wirtschaft gut, sie bringt Jobs und unterstützt heimische Unternehmen.

Steiermark. Österreichs größter privater Waldbesitzer und Forstbetrieb Franz-Mayr-Melnhof-Saurau verfügt über eine Fläche von 34.000 Hektar, die über zwei Gebiete bei Frohnleiten und Göß/Leoben verteilt sind. Wirtschaftlich nehme die Jagd gegenüber der Forstwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle ein, sagt Mayr-Melnhofs Wildmeister Herbert Wallner.


170 Angestellte arbeiten im Bereich Forst und Wald, fast 40 seien im jagdlichen Bereich tätig, darunter zwölf Berufsjäger und ein Jagdpraktikant. Das Unternehmen trage in Sachen Jagd erhebliche Kosten, um "lebensraumverbessernde Maßnahmen umzusetzen, etwa Almbeweidungen und -rodungen, den Bau neuer Wildwiesen, Wildschutzgebiete und Flugschneisen für Auerwild".

Die Erlöse aus der Verpachtung von Revieren und Pauschalabschussverträgen würden wieder in das Wildtiermanagement einfließen, so Wallner.

Für die Region und die umgebenden Unternehmen stelle die Jagd einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Mayr-Melnhof arbeite eng mit den regionalen Bauern, Maschinengemeinschaften und heimischen Betrieben wie Wildbrethändlern, Frächtern, Lagerhäusern etc. zusammen. In eigenen Wildschutzgebieten gebe man für die artgerechte Fütterung der Wildtiere 170.000 für Futtermittel aus der Region aus.

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orf.at vom 16.10.2015

Deutscher erschoss in Simbabwe legendären Elefanten

Drei Monate nach dem Tod des berühmten Löwen Cecil hat ein deutscher Jäger in Simbabwe einen mehr als 50 Jahre alten legendären Elefanten erschossen. Das Tier sei von dem deutschen Touristen außerhalb des Gonarezhou-Nationalparks getötet worden, sagte der Präsident des Safari-Veranstalterverbandes, Emmanuel Fundira, gestern.

Das Tier sei derart imposant gewesen, dass seine Stoßzähne fast bis zum Boden gingen, schilderte Fundira. Ähnlich wie Löwe Cecil sei auch der Elefant ein „nationaler Schatz“ gewesen, „der hätte geschützt werden müssen, statt ihn zu töten“.

Johnny Rodrigues von der Tierschutzorganisation Zimbabwe Conservation Task Force äußerte sich entsetzt: „Man kann nicht einfach ein derart symbolträchtiges Tier töten“, klagte er. Die riesigen Stoßzähne des Elefanten hätten 54 Kilo gewogen.

Anfang Juli hatte der Tod des berühmten Löwen Cecil weltweit Schlagzeilen gemacht. Der 13-jährige Star des Hwange-Nationalparks war von einem US-Zahnarzt mit Pfeil und Bogen erlegt worden. Die Behörden stellten die Ermittlungen gegen den Zahnarzt Anfang der Woche ein. Der Mann habe nicht gewusst, dass er mit der Tötung des Raubtiers gegen die Gesetze verstieß, hieß es zur Begründung.

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österreich.at vom 14.10.2015

Jäger vergiften seltene Greifvögel

Am Mittwoch standen der Jagdaufseher und sein Sohn vor dem Richter.

Nach einer Anzeige gegen die beiden war die Staatsanwaltschaft aktiv ­geworden. Ihnen wird Tierquälerei und Verletzung des Jagdgesetzes vorgeworfen. Es droht eine Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr (es gilt die Unschuldsvermutung). Vater und Sohn aus dem Burgenland bekannten sich ­jedenfalls nicht schuldig.

Uhu, Sperber, Eule, Falke, Bussard und Rohrweihen

Bei einer Hausdurchsuchung wurden in einer Gefriertruhe die getöteten geschützten Greifvögel sichergestellt: drei Uhus, sechs Sperber, eine Waldohreule, ein Wander- sowie ein Turmfalke, ein Raufußbussard, eine Rohrweihe und vier Kornweihen. Sie waren erschossen worden. Vier weitere Habichte und eine Rohrweihe wurden mit dem europaweit verbotenen Insektizid Carbofuran vergiftet. Das führt zu einem qualvollen Tod durch Ersticken. Einem Bussard wurde sogar der Kehlkopf herausgeschnitten, damit das Gift nicht nachgewiesen werden kann.

Wilderer-Waffe

Auch wurde ein schussfähiger Spazierstock gefunden. Dieser gilt als Wilderer-Waffe. Der 73-Jährige sagte aus, dass er die Vögel von einem Bekannten bekommen hätte. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Vögel getötet wurden, weil sie den Kleinwildbestand im Revier plündern würden – Prozess vertagt.

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orf.at vom 12.10.2015

37 geschützte Rohrweihen abgeschossen

In Stronsdorf (Bezirk Mistelbach) sind 37 abgeschossene Rohrweihen gefunden worden. Entsetzt zeigen sich WWF, Birdlife und der Landesjagdverband. Für Hinweise auf den oder die Täter sind 2.000 Euro Belohnung ausgesetzt.

Vor wenigen Tagen machte ein Vogelkundler bei Stronsdorf einen grausigen Fund: 37 tote Rohrweihen lagen verstreut in einem abgeernteten Sonnenblumenfeld. Der Mann verständigte sofort die Polizei in Laa an der Thaya (Bezirk Mistelbach), den WWF sowie den Landesjagdverband. Die in unterschiedlichen Verwesungsstadien gefundenen Vögel wurden eingesammelt und von Fachleuten untersucht. Dabei wurde auch Schrotmunition sichergestellt.

„Der oder die Täter haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Vögel zu vergraben. Offenbar hat man keine Angst, erwischt zu werden“, ist Helmut Pechlaner, Ehrenpräsident des WWF Österreich, empört. „Anscheinend fehlt in Teilen der Jägerschaft jegliches Unrechtsbewusstsein, wenn es um gesetzlich geschützte Greifvögel oder um andere, zum ‚Raubzeug‘ degradierte Lebewesen geht", so Pechlaner.

Landesjagdverband distanziert sich

„Die niederösterreichische Jägerschaft distanziert sich auf das Schärfste von diesem Gesetzesbruch. Ich zähle bei der Aufklärung auf die aktive Mithilfe aller verantwortungsbewussten Waidmänner in Niederösterreich. Was hier geschehen ist, ist ein Schlag ins Gesicht aller Jäger“, zitiert WWF in einer Aussendung den niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll.

Landeskriminalamt mit dem Fall befasst

Gemeinsam haben der Landesjagdverband und der WWF eine Prämie von 2.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen, die die geschützten Rohrweihen getötet haben. Hinweise werden vom Journaldienst des Landeskriminalamtes Niederösterreich entgegengenommen, die Telefonnummer lautet 059133 30 – 3333, Stichwort „Rohrweihe“.

Auch die Vogelschutz-Organisation BirdLife verurteilt den Abschuss der 37 geschützten Greifvögel aufs Schärfste und fordert ein härteres Durchgreifen des Landesjagdverbandes bei illegaler Greifvogelverfolgung.

WWF: Irrglaube bei Jägern schuld an Verfolgung

Obwohl sich Rohrweihen vor allem von Mäusen und Kleinvögeln ernähren, halte sich offenbar laut WWF in Teilen der Jägerschaft noch immer hartnäckig die Vorstellung, dass diese Vögel maßgeblich zum Rückgang von Hasen und Fasanen beitragen.

„Mit diesem Irrglauben muss ein für alle Mal aufgeräumt werden“, fordert Pechlaner. „Der Niederwildrückgang ist eine Folge der viel zu intensiven Landwirtschaft, die mit ihrem Pestizideinsatz und mit großflächigen Monokulturen dem Wild die Lebensräume raubt. Weil viele sich schwer tun dies einzugestehen, stürzt man sich auf den Sündenbock Greifvogel.“

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heute.at vom 11.10.2015

Bewaffneter Jäger trug tote Ente in U-Bahn spazieren

Illegal? Die Fahrgäste trauten ihren Augen nicht (Foto: Leserreporter Andreas Bodinger) Einen nicht alltäglichen Fahrgast haben Passagiere der U1 Samstagnacht zu Gesicht bekommen. Der augenscheinliche Jäger trug seine Beute - eine tote Ente - offen zu Schau, am Rücken hatte er ein Gewehr geschultert.

"Als meine Familie und ich am Samstag um 23.20 Uhr mit der U1 Richtung Leopoldau fuhren, sahen wir in unserem U-Bahnwaggon einen mit (vermutlich) Jagdgewehr bewaffneten Mann, in Begleitung eines Hundes ohne Beißkorb, sowie in der Hand eine toten Ente, die er offen am Hals gepackt trug", ließ uns der verwunderte Leserreporter wissen.

Auf Nachfrage von "Heute.at" hieß es von den Wiener Linien: "Prinzipiell dürfen Passagiere, außer Organe der Polizei, keine geladene Waffe mit sich führen. Es ist ebenso verboten eine Waffe offensichtlich zu tragen. Ob das hier der Fall ist, ist schwer zu sagen."

Die Öffis appellieren weiters an die Bevölkerung: "Wenn Sie sich unwohl fühlen, nehmen Sie mit dem Fahrer oder der Leitstelle Kontakt auf. Lieber zehnmal zu viel, als einmal zu wenig."

Jagdaufseher darf Waffe mitführen

Besitzt man einen Waffenpass, ist in Österreich das Mitführen einer Waffe prinzipiell erlaubt. Hierfür muss allerdings nachgewiesen werden, dass man einer "entsprechenden Gefahr" ausgesetzt ist, was bei einem Jagdaufseher der Fall wäre, wie die Polizei auf Anfrage von "Heute.at" bestätigt.

"Einfache" Jäger haben den Waffenschein, der allerdings nicht zum "Führen" einer Waffe (bei-sich-tragen) ermächtigt.

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orf.at vom 09.10.2015

Tierschützer nahmen Mensdorff Rebhühner weg

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert seit Längerem die Haltung von Fasanen und Rebhühnern in Volieren zur Jagd durch den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly aus Luising (Bezirk Güssing). Nun habe man 16 der „gequälten Rebhühner“ weggebracht, heißt es vom VGT.

Man habe einschreiten müssen, „um die bedrohten Wesen zu retten“, begründeten die Tierschützer ihre Aktion in einer Aussendung. Die Rebhühner hätten kupierte Schnäbel gehabt und wären in freier Wildbahn nicht in der Lage gewesen, für sich selbst zu sorgen. Die 16 Rebhühner wurden dem Wiener Tierschutzverein zur Pflege übergeben.

Anzeige wegen Tierquälerei

„Bei Alfons Mensdorff-Pouilly im Südburgenland werden tausende Rebhühner, Fasane und Stockenten gehalten, um dann in Kistln verpackt ausgesetzt und sofort abgeschossen zu werden. Kein fühlender Mensch kann bei so etwas zuschauen“, erklärte VGT-Obmann Martin Balluch. "Die Behörde ist offenbar nicht willens oder in der Lage, die Vögel zu beschlagnahmen. Der VGT fordert ein absolutes Verbot der Züchtung und des Aussetzens von Federwild für die Jagd.

Die Tierschutz-Aktivisten haben außerdem Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen Tierquälerei nach Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs erstattet. Die Anzeige sei bereits eingetroffen, bestätigte die Anklagebehörde, auf Anfrage der Austria Presseagentur. Mensdorff-Pouillys Rechtsanwalt kündigte für kommende Woche eine Stellungnahme an.

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diepresse.com vom 08.10.2015

Österreichs Jäger schossen im Vorjahr 771.000 Tiere

2014/15 wurde um 7,2 Prozent mehr Wild erlegt. Besonders stark gestiegen sind die Abschüsse von Hasen, Fasanen und Füchsen.

Österreichs Jäger haben 2014/15 um 7,2 Prozent mehr Wild erlegt als in der Saison zuvor. 771.000 Tiere blieben laut Statistik Austria auf der Strecke. Besonders stark gestiegen sind die Abschüsse von Hasen, Fasanen und Füchsen.

Nach Arten aufgeschlüsselt wurden 617.000 Stück Haarwild (plus 8,3 Prozent) und 154.000 Stück Federwild (plus 2,9 Prozent) erlegt. An Haarwild wiederum wurden 377.000 Stück Schalenwild (minus 2,7 Prozent) - darunter versteht der Jäger Paarhufer von den Geweihträgern bis zu den Wildschweinen - und 240.000 Stück Niederwild (plus 31,9 Prozent) geschossen.

Weniger Abschüsse als zuvor gab es: 

Rehe (268.000 Stück, minus 1,5 Prozent)
Rotwild (51.700 Stück, minus 11,1 Prozent)
Schwarzwild (32.600 Stück, minus 2,2 Prozent)
Wildenten (57.700 minus 15,1 Prozent)
Wildtauben (14.700 minus 2,1 Prozent)

Deutlich häufiger geschossen wurden: 

Hasen (116.000, plus 53,2 Prozent)
Füchse (64.100, plus 17,6 Prozent)
Fasane (70.400 , plus 31,6 Prozent)

Die Verluste durch Straßenverkehr, ungünstige Witterungsverhältnisse und Krankheiten sind erneut leicht zurückgegangen. Für das Jagdjahr 2014/2015 wurden 126.000 Stück (minus 1,4 Prozent) solcher Einbußen gemeldet. Allein dem Straßenverkehr fielen 37.400 Stück Rehwild (minus 0,5 Prozent), 22.600 Hasen (plus 16,8 Prozent) und 7.000 Fasane (plus 2,2 Prozent) zum Opfer.

Mehr Jagdkarten und Berufsjäger

In ganz Österreich übten 19.400 Jagdschutzorgane, davon 550 Berufsjäger (plus 3,2 Prozent) sowie 18.900 sonstige Jagdschutzorgane (plus sieben Prozent), ihren Dienst aus. Die Anzahl der gültigen Jahresjagdkarten lag mit 123.000 Stück (plus 3,3 Prozent) über dem Vorjahreswert. Darüber hinaus wurden 11.100 Jagdgastkarten (minus zwölf Prozent) ausgegeben.

Sowohl die Anzahl (12.200 bzw. plus 0,2 Prozent) als auch die Gesamtfläche der Jagdreviere (8,4 Millionen Hektar bzw. plus ein Prozent) haben sich im Vergleich zur vorherigen diesbezüglichen Erhebung in den Jahren 2008/09 geringfügig erhöht. Die mit der Verpachtung von Jagdgebieten verbundenen Einnahmen stiegen innerhalb von sechs Jahren um 4,4 Prozent auf 53,6 Millionen Euro.

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nachrichten.at vom 08.10.2015

Innviertler Grundbesitzer will heute Jagdverbot erkämpfen

SCHÄRDING. Er will Grund und Boden aus tierethischen Gründen zur jagdfreien Zone machen.

Werner Scherhaufer aus St. Aegidi besitzt ein 1,6 Hektar großes Grundstück. Eine Wald- und Wiesenfläche, auf der der 59-jährige Betriebselektriker aus tierethischen Gründen die Ausübung der Jagd verbieten will. Vor zwei Wochen hat er bei der BH Schärding die Jagdfreistellung beantragt. Heute um 8.30 Uhr ist er zum Gesprächstermin bestellt. Der Jurist Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, wird ihn begleiten.

Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren Grund bejagen zu lassen. Ausgenommen sind nur besiedelte Flächen, Friedhöfe, Verkehrsadern und Gebiete um Erholungsheime. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. In Deutschland gibt es seit 2012 bereits Dutzende Fälle, in denen die Zwangsbejagung untersagt wurde.

Der Weg durch die Instanzen

Bei Flächen, die kleiner als 115 Hektar sind, wird das Jagdrecht von einer Gemeindejagd ausgeübt. In so eine Jagd ist auch Scherhaufers Grundstück eingegliedert. Das will der 59-Jährige jetzt untersagen. Sein Grundstück soll zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" werden. Der Innviertler ist der erste Grundbesitzer in Oberösterreich, der das auf dem Weg durch die Instanzen durchfechten will. In Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten gibt es schon mehrere Antragsteller, ein Kärntner Fall landete bereits beim Verfassungsgerichtshof. Der muss nun entscheiden, ob das Jagdrecht, wie in Deutschland, entsprechend geändert wird.

"Ich esse kein Fleisch, auch meine Frau und meine beiden Kinder sind Vegetarier", sagt Scherhaufer: "Für mein Essen soll kein Tier sterben, schon gar nicht auf meinem Grund und Boden!" Er rechnet damit, dass die Bezirksbehörde heute vorschlagen wird, "dass ich mein Grundstück einzäune". Dann wäre dort die Jagd verboten: "Aber ich will keinen Zaun, denn das Wild soll auch künftig zu mir kommen können."

Wildverbiss und Seuchen

Zwölf Grundbesitzer gebe es derzeit in Österreich, die ihre Flächen nicht mehr zwangsbejagen lassen wollen, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des oberösterreichischen Landesjagdverbandes.

„Doch wer die Jagd auf seinem Grundstück verbieten will, muss auch die Folgen in Kauf nehmen – etwa Wildverbiss oder Tierkrankheiten und Parasiten“, sagt Böck.

Richtig sei, dass ins deutsche Bundesjagdgesetz bereits das EGMR-Urteil übernommen wurde. Doch dort werde jede einzelne Fläche „sehr genau angeschaut und keinesfalls automatisch ein Jagdverbot erlassen“.

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"kronenzeitung" vom 07.10.2015

Innviertler Vegetarier will die Jagd auf seinem Grund verbieten

Fürs Essen soll kein Tier mehr sterben - Zwang abschaffen.
 
Riesenaufregung um einen Innviertler
: Er isst kein Fleisch mehr, wurde Vegetarier und will, dass für sein Essen kein Tier sterben soll. Aus diesen Motiven will er die Jagd auf seinem Grund und Boden nun verbieten lassen. Laut Europäischem Gerichtshof dürfte er Recht bekommen, meint der Österreichische Tierschutzverein.

N
ach dem Urteil des EuGH wollen nun auch bei uns immer mehr Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Boden nicht länger dulden. "Die in Deutschland losgetretene Lawine kommt auch bei uns ins Rollen", meint Mag. Christian Hölzl vom Tierschutzverein.

Einer der Vorreiter dabei ist
. ein Innviertler aus dem Bezirk Schärding: „In meinen Augen ist Jagd Mord an den Tieren. Tiere sind genauso Lebewesen wie wir. Ich lehne daher die Jagd uneingeschränkt und bedingungslos ab." So erklärt der Innviertler die Motivation für das von ihm angestrebte Jagdverbot Er schrieb auch an die zuständigen Behörden - wie den Bezirkshauptmann von Schärding. Wobei er höflichst bittet, seine im Antrag bestimmte Fläche unverzüglich zum jagdrechtlieh befriedeten Areal zu erklären und auch weiters verbindlich festzustellen. dass keine Zwangsmitgliedschaft mehr in den Jagdgenossenschaften besteht.

Falls dies aber nicht gelingen werde. behält sich der Innviertler auch vor. ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten - notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vorerst steht ein Termin bei der BH Schärding an. wobei Hölzl sagt: „Die Landesgesetzgeber täten gut daran, ihr Jagdgesetz zu ändern.“


noen.at vom 07.10.2015

Tragischer Unfall: Jäger beteuert Unschuld

Experten sollen bei Lokalaugenschein klären, wie sich Kugel aus Jagdgewehr den Weg zum heute gelähmten Opfer gebahnt hat.

Einen tragischen Verlauf nahm die Gattertreibjagd auf Wildschweine am 8. November vergangenen Jahres in Weyerburg: Ein Treiber (54) wurde im Bereich des Kopfes und der linken Schulter von einem Projektil getroffen, wodurch der Weinviertler unter anderem so schwere Hirnverletzungen erlitt, dass er nunmehr an der rechten Körperhälfte vollständig und an der linken Körperhälfte teilweise gelähmt ist.

Im Rollstuhl sitzend verfolgte das Opfer den Prozessauftakt gegen jenen Jäger, aus dessen Gewehr die verhängnisvolle Kugel stammt.

„Nicht schuldig“, erklärte der 34-jährige Unglücksschütze aus Wien zu den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Jagdteilnehmern.

Er habe von der heranstürmenden Rotte auf das größte Tier gezielt und den rund 150 Kilogramm schweren Keiler mit drei Schüssen erlegt.

Wo er das Riesenvieh genau getroffen hat, konnte er, aber auch die anderen Jagdteilnehmer, nicht sagen: „Ich habe den Keiler gar nicht angeschaut. Die Ereignisse haben sich überschlagen. Kollegen kamen schreiend aus dem Wald gelaufen und berichteten von dem Unglück“, schilderte der Wiener.

Schießsachverständiger spricht von Direktschuss

Erst durch die polizeilichen Ermittlungen habe er erfahren, dass die verhängnisvolle Kugel aus seiner Flinte stammte. Dies kann er sich nur mit einem „Abpraller“ erklären, und er ist nach wie vor davon überzeugt, nur Schüsse auf den Keiler abgegeben zu haben. Er legte eine Expertise vor, die einen Abpraller nicht ausschließt.

Der gerichtliche Schießsachverständige Ingo Wieser spricht hingegen von einem Direktschuss, schließt einen Querschläger aus.

Da die Expertenmeinungen auseinandergehen, will sich Richter Manfred Hohenecker (Bild oben) am Ort des Geschehens ein Bild machen: Er vertagt den Prozess für einen Lokalaugenschein – der voraussichtlich im Oktober stattfinden wird.

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krone.at vom 06.10.2015

Zahmer Hirsch "Heli" von Jäger erschossen

"Elf Jahre intensiver Arbeit sind mit einem Schlag dahin", klagt Gerald Ragginger aus Salzburg. Der Walser Unternehmer ist selbst Jäger, momentan aber auf seinen Waidmannskollegen Eduard G. nicht gut zu sprechen: Der schoss nämlich am Sonntag gegen 19 Uhr in Muntigl einen ungeraden Sechsundzwanzigender, der aus Raggingers Gehege entkommen war, einfach ab.

Heli war mit zehn weiteren Stück Dam- und Rotwild aus noch ungeklärtem Grund aus Raggingers Gehege an der Gemeindegrenze zwischen Elixhausen und Seekirchen ausgebrochen. Sonntagmittag hatte ein aufgeregter Autofahrer das Tier auf der Bundesstraße beim Modezentrum gesichtet und am Bergheimer Posten Alarm geschlagen. Das Wild wanderte weiter über Maria Plain nach Muntigl, wo der Jäger ihn am Areal eines Bauernhofes entdeckte und abdrückte.

"Habe den Ausbruch sofort gemeldet"

Völlig unverständlich für Helis Besitzer: "Das Tier hatte eine Ohrmarke, aus der ersichtlich war, dass es aus einem Gehege stammte." Außerdem gebe es für das Revier ja einen Abschussplan, in dem ein derartiger Hirsch gar nicht vorgesehen sei. "Ich habe den Ausbruch sofort gemeldet, die Jägerschaft wusste also Bescheid", so Gerald Ragginger: "Was wäre dabei gewesen, wenn man mich angerufen hätte? Ich wär' mit einem Kübel Karotten gekommen und hätte Heli gleich wieder eingefangen."

Absurd auch die Rechtfertigung des Jägers: Die Polizei hätte den Auftrag zum Abschuss erteilt. Doch das sei weder möglich noch der Fall gewesen, heißt es dazu vonseiten der Bergheimer Polizei. Weiterer Rechtfertigungsversuch des Jägers: Weil das Tier friedlich im Gras lag, habe er geglaubt, der Hirsch sei weidwund und er habe deshalb abgedrückt. Erste Schlichtungsversuche schlugen fehl.

"Ideeller Schaden nicht wiedergutzumachen"

Ragginger: "Der ideelle Schaden ist nicht wiedergutzumachen. Heli war zahm, sogar Kinder sind auf ihm geritten. Er war besonders sanftmütig und enorm wichtig für die Herde. Den Wert des Tieres muss mir der Jäger auf jeden Fall ersetzen. Einigen wir uns nicht, gehe ich auf jeden Fall zu Gericht."

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derstandard.at vom 05.10.2015

Jagd auf gezüchtete Tiere spaltet die Jägerschaft

Tierschützer erstatten Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly wegen Jagdverstößen. Jäger und Nichtjäger kritisieren Jagdpraxis

Wien – "Wildtiere", die extra für jagdliche Zwecke gezüchtet, gehalten, ausgesetzt und eingezäunt werden: Diese umstrittene Jagdpraxis spaltet die Jägerschaft. "Das hat nichts mit Jagd in Form von ökologischer Regulierung und restriktiver Nutzung zu tun", sagt etwa Jagdexperte und Tierarzt Rudolf Winkelmayer. "Hier wird nur zum Spaß auf Tiere geschossen."

An der Grenze

Ein aktueller Fall, jedoch kein Einzelfall, soll in einem Jagdrevier an der österreichisch-ungarischen Grenze stattgefunden haben. Beim Halten und Aussetzen von gezüchteten Rebhühnern soll es Verstöße gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz gegeben haben.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) erstattet mehrere Anzeigen. "Wir haben beobachtet, dass am Samstag im Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly eine Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere vorbereitet wurde", sagte VGT-Obmann Martin Balluch zum STANDARD.

Konfrontiert mit diesem Vorwurf, reagierte der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly am Sonntag verwundert: "In meinem österreichischen Jagdrevier hat am Samstag keine Jagd stattgefunden", sagte er im STANDARD-Gespräch. Er selbst befinde sich momentan auf Gamsjagd in Tirol.

Ausgesetzte Rebhühner

Nicht in Tirol, sondern in Mensdorff-Pouillys Jagdrevier an der österreichisch-ungarischen Grenze war hingegen Martin Balluch.

Er erzählt: "Dort wurden Rebhühner auf österreichischer Seite in kleine Käfigkisten gestopft und dann im Gebüsch und Gehölz knapp über der Grenze versteckt." Gegenüber den Auslegestellen sollen sich in die Erde gesteckte Holzstöcke befunden haben, "damit die zahlenden Jagdgäste wissen, wo sie stehen müssen".

Die Jagd auf gezüchtetes Federwild

Generell würden bei einer derartigen Jagd die gezüchteten Tiere aus den Käfigen gelassen "und von Hunden und Menschen aufgescheucht, damit die zahlenden Jäger sie abschießen können", erzählt der Tierschützer.

Die Jagd am Samstag wurde laut Balluch abgesagt, nachdem die Bediensteten gemerkt hätten, dass sie beim Befüllen und Auslegen der Kisten beobachtet worden seien. Auf angrenzendem ungarischem Boden hat laut Mensdorff-Pouilly hingegen eine Jagdgesellschaft "den ganzen Tag gejagt".

Jagdpraktik verbieten

Für VGT-Obmann Balluch ist klar: "Es muss generell verboten werden, dass in Österreich Tiere für jagdliche Zwecke gezüchtet, gehalten und ausgesetzt werden."

Im Burgenland könnte die geplante Reform des Landesjagdgesetzes diese Jagdform künftig untersagen. Zumindest die Grünen wollen sich einsetzen, "dass diese Abschusspraxis endlich verboten wird", sagt Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller.

Mensdorff-Pouilly: Wenn nicht in Österreich, dann woanders

Jagdrevierbesitzer Mensdorff-Pouilly gibt zu bedenken: "Diese Form der Jagd in Österreich zu verbieten macht keinen Sinn. Dann finden die Jagden eben in Ungarn oder Rumänien statt – so wie schon jetzt."

Ein Verbot der Jagd auf gezüchtete, ausgesetzte und eingezäunte Tiere sei in Burgenland aber momentan ohnehin nicht angedacht, erklärt Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ): "Das Aussetzen von gezüchteten Tieren soll primär der Aufrechterhaltung des Niederwildbestands dienen."

Balluch kontert: "Diese Zuchttiere sind in der freien Natur aber nicht überlebensfähig, weil sie zum Beispiel gekürzte Schnäbel haben." Im genannten Jagdrevier sei auch kein Niederwildbestand vorhanden: "Die Tiere werden kurz vor der Jagd ausgelassen, abgeschossen und sind wieder weg."

Jarolim: Jägerschaft zu schwach

Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim stößt sich an dieser Form der Jagd und kritisiert vor allem die Jägerschaft: "Offenbar ist sie handlungsunfähig und zu schwach, um diese Missstände abzustellen. Von Ritterlichkeit kann angesichts der unwürdigen Vorgehensweisen keine Rede sein. Die Jäger sind nicht Manns genug, offen auszusprechen, dass diese Praktik unerträglich ist."

Ähnlich sieht es auch Wildtierbiologin Karoline Schmidt. Selbst Jägerin, sagt sie: "Viele Jäger sehen in dieser Abschusspraxis eine Verirrung der Jagd. Ich hoffe, dass mehr Gegner den Mut finden, sich offen dagegen auszusprechen." Jagdkritiker und Karikaturist Bruno Haberzettl spricht überhaupt von der "pervertiertesten und schizophrensten Jagdform".

Zeitgemäße Landesjagdgesetze

Auch in Wien wird gejagt, darum möchte sich SPÖ-Gemeinderatskandidat Sebastian Bohrn-Mena für eine Reform des Landesjagdgesetzes einsetzen: "Ein Jagdgesetz im Jahr 2015 muss ökologische und tierschutzethische Aspekte beinhalten. Nicht der Spaß am Jagen, sondern das Wohl der Tiere muss im Fokus sein."

"Wildtiere sind nicht Eigentum der Jäger, sie gehen uns alle an", so Schmidt.

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kleinezeitung.at vom 03.10.2015

Jägerin in Oberösterreich wegen Luchs-Abschuss angeklagt

Eine 64-jährige Linzer Jägerin hat den Abschuss eines Luchses im Nationalpark Kalkalpen im Zeitraum März bis Mai 2013 gestanden. Die Frau gab an, dass sie das Tier mit einem Fuchs verwechselt hätte. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat einen Strafantrag gegen die Frau eingebracht, bestätigte Staatsanwalt Andreas Pechatschek einen Bericht der Zeitung "Neues Volksblatt" am Samstag gegenüber der APA.

Die Jägerin wird angeklagt, den Luchs mit der Bezeichnung "B7" erlegt zu haben, wie Pechatschek mitteilte. Bei der Frau handelt es sich um die Frau eines gleichaltrigen Jägers, der ursprünglich ins Visier der Ermittler geraten war.

Die Aussage der Waidfrau ist laut Zeitung für die Staatsanwaltschaft wenig glaubhaft. Man verlange, dass ein Jäger wisse, worauf er schießt, wird Behördensprecher Guido Mairunteregg zitiert. Ein Prozesstermin steht noch aus. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem bei einem Präparator Torso und Kopf eines Pinselohres gefunden worden waren. Gegen den Präparator werde noch ermittelt.

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noen.at vom 22.09.2015

Jagdhund biss zu

Zwergpinscher „Biena“ wurde übel zugerichtet. Hundebesitzerin beklagt sich über Verhalten des Jägers.

„Es sind schreckliche Bilder, die mir nicht aus dem Kopf gehen.“ So beschreibt eine Hundebesitzerin einen Zwischenfall am vorigen Sonntag mit einem Jäger und dessen Hund. Ihre 13-jährige Zwergpinscherdame „Biena“ wurde dabei übel zugerichtet.

Die Frau unternahm am Vormittag mit ihren zwei Malteserhunden und dem Zwergpinscher – die Tiere waren angeleint – ihre übliche Runde durch das Burgtal in Richtung der Weinberge, als ihr nach einiger Zeit ein grüner Geländewagen folgte und dann stoppte.
Der Fahrer, ein heimischer Jäger, stieg aus und schrie der Frau nach, dass sie mit den Hunden nicht weitergehen dürfe. Er müsse hier die Rehe abschießen, weil diese die Trauben abfressen.

„Ich hatte Angst, beim Jäger und dessen Hund vorbeizugehen, und habe ihm dies auch gesagt“ Hundebesitzerin

Es kam zu einem Disput, in dessen Verlauf der Jäger verlangte, dass die Frau umkehrt. „Ich hatte Angst, beim Jäger und dessen Hund vorbeizugehen, und habe ihm dies auch gesagt“, plagte die Hundebesitzerin eine böse Vorahnung.

Und tatsächlich: Als sie beim Wagen war, sprang der Jagdhund blitzartig auf „Biena“ hin und biss mehrfach kräftig zu, so dass große Teile des Felles ausgerissen wurden und es zu blutenden Wunden kam. Während dieser Attacke gerieten die beiden Malteser in Panik, so dass sie sich aus dem Brustgeschirr losrissen und die Flucht ergriffen. Der Mann riss seinen Hund zurück, doch da war „Biena“ schon übel zugerichtet.

Laut Gesetz "nur" Sachbeschädigung

Nach längerem Hin und Her erklärte sich der Jäger bereit, die Frau nach Krems in eine Tiernotfallambulanz zu bringen, wo man angesichts der großflächigen Verletzungen aber nur eine Erstversorgung durchführen konnte. Der Hund musste dann in die Tierklinik nach Hollabrunn gebracht werden. Mittlerweile erholt sich die Hundedame langsam. Der Vorfall wurde bei der Polizei angezeigt. Laut Gesetz handelt es sich jedoch nur um Sachbeschädigung.

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noen.at vom 14.09.2015

Jäger überlebt Herzschuss

Wolfgang Fritsch bekam bei einer Riegeljagd eine Kugel direkt in die Brust – und überlebte. Eine vor sechs Jahren eingesetzte Titanplatte rettete ihm das Leben.


Das unfassbare Glück eines Jagdteilnehmers lässt in Wiesmath den Glauben an Wunder wieder aufleben. Der bei einer Riegeljagd abgegebene Schuss aus einem Jagdgewehr traf präzise eine kleine Titanplatte in der Brust des Opfers. Diese hielt dem Schuss aber stand und rettete damit Wolfgang Fritsch das Leben.

Am Sonntag, 30. August, war das Einziehen von Wildschweinen in ein Maisfeld bei Beistein beobachtet worden. Der Jagdleiter versuchte daraufhin, möglichst viele Jäger zu erreichen. Gegen 16 Uhr brachen schließlich sieben Personen bei sonnigem, aber windigem Wetter zu der kurzfristig anberaumten Riegeljagd auf.

„Der Einschlag beutelte meinen Oberkörper“

Nach ordnungsgemäßem Anstellen der Schützen durch den Jagdleiter und Vorgabe möglicher Schussrichtungen mit Kugelfang begann die Jagd. Um 16.30 Uhr war der erste Schuss zu hören. Das in Richtung Maisfeld abgefeuerte, 18 Millimeter große und 28 Gramm schwere Brenneke-Geschoss wurde offensichtlich abgelenkt und traf Fritsch mit hörbarem Kugelschlag in den Oberkörper. „Der Einschlag beutelte meinen Oberkörper und riss ein blutendes Loch“, so das Opfer.

Nach erstem nervösen Abtasten der Brust und vergeblicher Suche nach einem Ausschussloch im Rücken fiel dem Geschockten auch der Grund für sein erstaunliches Überleben ein: Vor sechs Jahren unterzog er sich einer Bypassoperation. Da das Brustbein nicht verheilte, öffnete Herzchirurg Martin Grabenwöger den Brustkorb nochmals, setzte eine Titanplatte ein: „Das hält, da kann jetzt die Eisenbahn d’rüberfahren“, erklärte er seinem Patienten.

Einige Minuten nach dem Unfall erschien ein Jagdkamerad und bekannte sich zu dem Schuss – allerdings in eine ganz andere Richtung. Höchste Anerkennung zollt der Patient der gesamten Hilfskette: Die Jagdkameraden leisteten sofort erste Hilfe, die Wiesmather Rettungsmannschaft unter Josef Braunstorfer war bereits nach sieben Minuten am Unfallort. Ebenfalls schnell vor Ort waren der Rettungshubschrauber Christophorus 3 und Johann Rennhofer von der Polizeiinspektion Wiesmath.

Einige Tage nach dem Unfall lud der inzwischen aus dem Krankenhaus Entlassene seine Jagdkollegen zu einer Feier. Mit dabei auch der Unglücksschütze, dem Fritsch aber nicht böse ist: „Er muss selbst einmal damit fertig werden.“

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heute.at vom 09.09.2015

Keine Jagd auf eigenem Grund

Mehrere Monate wartete Tobias A. (36) aus Mödling auf eine Antwort von der Bezirkshauptmannschaft. Jetzt wurde sein Antrag auf Jagdfreistellung im eigenen Waldstück abgelehnt.

Der Grund: In Niederösterreich muss zwangsbejagt werden, es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein diesbezügliches Verbot. "Das Ergebnis war leider zu erwarten", erklärt der Familienvater.

Einschüchtern lässt er sich von der Absage, die ihm in einem formlosen Schreiben übermittelt wurde, aber nicht: "Wir haben einen Bescheid eingefordert, um offiziell Einspruch erheben zu können. Unser Ziel ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", so Tobias A.

Hoffnung schöpft der Mödlinger aus einem Präzedenzfall aus Deutschland aus dem Jahr 2012: Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass Grundbesitzer die Zwangsbejagung aus ethischen Gründen verbieten dürfen.


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weser-kurier.de vom 01.09.2015

Airlines verbannen Jagdtrophäen

Wie es scheint, war der Tod von Cecil dem Löwen nicht umsonst. Zunehmend mehr Airlines weigern sich nun, Jagdtrophäen aus Afrika zu transportieren, berichtet die südafrikanische Zeitung „The Citizen“. Insgesamt hätten 42 internationale Fluglinien in den vergangenen Wochen ein Transportverbot für erschossenes Großwild erlassen oder ihren bestehenden Bann bekräftigt.

Anfang Juli wurde Cecil von einem Zahnarzt aus den USA durch einen Bogenschuss verletzt und nach einem Tag Todeskampf erschossen. Bei Einheimischen und Touristen des Hwange-Nationalparks in Simbabwe war das stattliche Löwenmännchen vor allem wegen seiner prächtigen schwarzen Mähne beliebt. Sein Tod sorgte weltweit für Schlagzeilen. Rund um den Globus wurde die Trophäenjagd verurteilt.

Etliche Fluglinien, darunter British Airways, Air Canada und Delta Airlines, gaben dem öffentlichen Druck bereits nach und verhängten ein Embargo über Jagdtrophäen. „Indem Airlines ihre Cargo-Räume künftig nicht mehr zur Verfügung stellen, um Afrikas Tierwelt zu transportieren, senden sie die klare Botschaft, dass lebende Tiere mehr wert sind als tote“, so Andrew Rowan, Präsident der „Humane Society International“.

Während Rowan den Trend begrüßt, betrachtet er den Rückzug einer Fluglinie als besonders kritisch: South African Airways (SAA) hatte den Transport von erlegten Wildtieren im April untersagt. Auf Intervention der südafrikanischen Jägervereinigung und Umweltministerin Edna Molewa wurde das Verbot aber später wieder fallengelassen. Molewa argumentiert mit dem wirtschaftlichen Nutzen. So verdiene die Kaprepublik jedes Jahr 6,2 Milliarden Rand (414 Millionen Euro) durch die Jagd. Rowan zufolge sei die Aussicht auf wirtschaftlichen Gewinn jedoch zu kurzsichtig. „Als gebürtiger Südafrikaner plädiere ich an SAA, ein Zeichen gegen die Trophäenjagd zu setzen und stattdessen den Ökotourismus zu fördern – eine Investition, die belegbar mehr Gewinn bringt als die Jagd.“

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krone.at vom 31.08.2015

Jäger soll vom Auto aus 50 Katzen erschossen haben

Riesenaufregung um einen schießwütigen Jäger in Ampflwang im oberösterreichischen Hausruckwald: Der Weidmann soll mehr als 50 Katzen – zumeist im Wohngebiet – erschossen haben. Dutzende Bewohner wehren sich mit einer Protestliste gegen den Pensionisten. Nun wurde er vom Tierschutzverein bei der BH Vöcklabruck angezeigt.

"Das ist ein Wahnsinn. Der Mann schießt seit langem einfach unsere Haustiere ab, gefährdet Menschen, und niemand unternimmt etwas dagegen", ist eine Betroffene empört. Auch zwei ihrer geliebten Stubentiger – "Bauxal" und "Jimmy" – wurden Opfer des Jägers, der die Tiere meist von seinem Auto aus ins Visier nimmt und tötet. Allein in den vergangenen Jahren sollen 40 bis 50 Katzen verschwunden oder erschossen worden sein.

"Zwischenfälle seit langem bekannt"

Eine Anrainerin will sogar beobachtet haben, dass getöteten Samtpfoten die Köpfe abgeschnitten wurden, um auf Fuchsfallen gesteckt zu werden. Einmal soll der Pensionist über zwei Grundstücke hinweg einen Rehbock auf einer Wiese ins Visier genommen und abgedrückt haben. "Dabei stand meine Nachbarin in der Nähe, zum Glück hat er sie nicht getroffen", berichtet die Anrainerin. Nach dem Vorfall soll sich die Jägerschaft beim Opfer entschuldigt haben. "Obwohl die Zwischenfälle seit langem bekannt sind, wurde dem Mann die Jagdkarte nie entzogen", ist Christian Hölzl vom Tierschutzverein Österreich empört.

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derstandard.at vom 20.08.2015

Der "Superjäger" Mensch
 

Eine "Science"-Studie deckt auf, welchen Schaden die unnatürliche menschliche Art zu jagen den globalen Ökosystemen zufügt.

Ottawa/Wien – "Der Mensch ist ein Raubtier mit manchmal humanen Ansätzen", schrieb einst Friedrich Dürrenmatt. Im Umgang mit der Tierwelt scheint das Raubtierhafte beim Menschen gegenüber dem Humanen immer noch zu überwiegen. Unrühmliches Beispiel dafür ist der Zahnarzt Walter Palmer aus Minnesota, der im vergangenen Juli den populären Löwen Cecil in Simbabwe erschossen hat – und zwar nachdem es dem Amerikaner zunächst nicht gelungen war, die 13 Jahre alte Raubkatze per Armbrust zu erlegen. Immerhin muss man anerkennen, dass der Vorfall für weltweite Entrüstung gesorgt hat.

Der globale Shitstorm ändert allerdings wenig an der Tatsache, dass der Mensch insgesamt als "Superjäger" alle anderen natürlichen Raubtiere in den Schatten stellt. Schlimmer noch: Aufgrund seiner speziellen Art des Jagens hat der Mensch einen fundamentalen Einfluss auf die Ökosysteme und Nahrungsketten rund um den Globus. Der kanadische Biologe Chris Darimont und sein Team von der University of Victoria haben nun in einer im Fachjournal "Science" präsentierten Studie herausgearbeitet, was am menschlichen Jagdverhalten für die Natur derart fatal ist.

Allem voran steht die Tatsache, dass dem menschlichen Jagdtrieb fast ausschließlich ausgewachsene Beutetiere zum Opfer fallen. Diese allerdings stellen gleichsam das Fortpflanzungskapital einer Art dar, das für die Erhaltung der Population unersetzlich ist. "Unser Einfluss ist so extrem wie unser Verhalten, und der Planet trägt die Kosten unserer Dominanz als Räuber", meint Darimont.

Studienleiter Thomas Reimchen ergänzt: "Während Raubtiere primär Jungtiere – die reproduktiven Zinsen – einer Population attackieren, schöpft der Mensch ihr reproduktives Kapital aus." Und dies sei alles andere als nachhaltig. Die Folgen würden zunehmend teurer für die Menschheit. Um das zu ändern, müsse die Ausbeutung durch den Menschen energisch vermindert werden. Außerdem müsse er sich in seinem Verhalten dem nichtmenschlichen Räuber stärker annähern.

Topjäger der Meere

Die Forscher haben für ihre Studie zahlreiche Quellen ausgewertet, um zu ermitteln, wie viele Individuen einer Art einem Räuber zum Opfer fallen. Dabei verglichen sie die Ausbeute menschlicher Jäger mit jener tierischer Fleischfresser. Insgesamt analysierten die Wissenschafter Daten von rund 2.125 Wildtierpopulationen an Land und im Meer.

Weltweit töteten Jäger demnach erheblich mehr ausgewachsene Tiere als andere Räuber. In den Ozeanen erlegten sie etwa 14-mal mehr Beute als Raubfische, berichten die Forscher. An Land erlegten Jäger gut neunmal mehr Bären, Wölfe und Löwen als tierische Räuber.

Immerhin gibt es auch einen Lichtblick, den der Biologe Boris Worm von der Dalhousie University in Halifax so formuliert: "Wir haben die ungewöhnliche Fähigkeit, unser Verhalten bewusst zu verändern. Ich glaube, dass dieser Punkt sich als entscheidend für unsere weitere Koexistenz mit Wildtieren an Land und im Meer herausstellen wird."

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kleinezeitung.at vom 17.08.2015

Blitz tötete Jäger auf seinem Bodensitz

Ein 60-jähriger Jäger ist in der Nacht auf Sonntag in Molln im Bezirk Kirchdorf auf seinem Bodensitz vom Blitz getroffen und getötet worden.

Der 60-jährige Mann war gegen 20 Uhr im Bereich Ramsau jagen. Im Bereich Kienbach verbrachte er auf einem Bodensitz, am Rande einer Waldlichtung, die Nacht.

In der Nacht auf Sonntag schlug ein Blitz in eine neben dem Bodenstand stehende Lärche sowie in die Rückwand des Bodenstandes ein. Durch den Blitzschlag erlitt der 60-Jährige tödliche Verletzungen.
Angehörige entdeckten das Unglück, nachdem er nicht nach Hause gekommen war und sie nach ihm suchten.
  


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kurier.at vom 02.08.2015

Jagdverbot: Landwirte verlangen einen Bescheid

Zwei Waldviertler lehnen den Umgang der Jäger mit Wildtieren ab und fühlen sich gefährdet.

Unzufrieden mit der Antwort der Bezirkshauptmannschaft sind die beiden Waldviertler Landwirte, die sich wünschen, dass auf ihrem Grundbesitz nicht gejagt wird. Weil sie den Umgang der Jäger mit Wildtieren ablehnen und sich gefährdet fühlen. Sie beharren auf einem klaren Bescheid, den sie bekämpfen können.

Wie berichtet, fühlen sich Karl Auer und Hannes Steinbacher in ihren Besitzrechten durch die Jagd eingeschränkt. "Wir als Grundbesitzer sind nicht einmal im Jagdausschuss vertreten und können nichts mitentscheiden", klagt beispielsweise Auer.

Antrag

So haben sie bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl beantragt, ihr Eigentum, gemeinsam rund 70 Hektar, zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" zu erklären. Die Antwort der BH ist nicht nach ihrem Geschmack ausgefallen: Sie ersucht um Präzisierung des Antrags. Den Ausdruck "jagdrechtlich befriedeter Bezirk" gibt es im niederösterreichischen Jagdgesetz nicht. Sollten die beiden Landwirte die Jagd unterbinden wollen, so hätten sie die Möglichkeit, ihren Besitz wildsicher einzuzäunen, damit könnte die Jagd "ruhen".

"Unsinn, das kostet viel Geld, außerdem gefährden Zäune die Tiere", meinen die Antragsteller und wollen von der BH einen Bescheid verlangen. Nur damit können sie Beschwerde einlegen.

Instanzen

Sie rechnen ohnehin damit, dass die nächste Instanz, das nö. Landesverwaltungsgericht, die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter leitet, der bereits einen solchen Fall aus Kärnten bearbeitet.

Dass die Landwirte – wenn auch nach längerem Verfahren – mit einem Erfolg rechnen, liegt an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der stellte fest, dass das deutsche Jagdrecht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoße und zudem keine Rücksicht darauf nehme, ob ein Grundbesitzer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.

Nun sucht man in Deutschland eine gesetzliche Lösung für das Problem. Eine Überlegung ist, sogenannte "jagdrechtlich befriedete" Gebiete zu schaffen.
  


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stern.de vom 02.08.2015

Simbabwe verbietet nach Tod von Cecil Löwenjagd

Berlin - Nach der Tötung des berühmten Löwen «Cecil» hat Simbabwe mit einem Jagdverbot auf Löwen, Leoparden und Elefanten reagiert.

Nach der Tötung des berühmten Löwen «Cecil» hat Simbabwe mit einem Jagdverbot auf Löwen, Leoparden und Elefanten reagiert.

Eine solche Jagd sei nur noch mit schriftlicher Behördengenehmigung sowie in Begleitung von Mitarbeitern eines Parks gestattet, zitierte die Zeitung «New Zimbabwe» eine Mitteilung des Chefs der Parkbehörde vom Samstag. Nach Deutschland wurden einem Bericht zufolge im Jahr 2014 die Jagdtrophäen von elf Löwen eingeführt. Das geht aus Daten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hervor, über die die «Welt am Sonntag» berichtete.

Speziell die Jagd mit Pfeil und Bogen sei mit sofortiger Wirkung untersagt, hieß es in Simbabwe. Verstöße würden mit Festnahmen und Prozessen geahndet. Die Tötung des 13-jährigen «Cecil» hatte vorige Woche weltweit Empörung ausgelöst. Simbabwe will die Auslieferung des Jägers aus den USA erreichen. Der im Bundesstaat Minnesota lebende Zahnarzt Walter Palmer soll den Löwen, der als eine Art Wahrzeichen des Hwange-Nationalparks galt, mit einem Trick aus dem Park gelockt haben. Anschließend schoss er mit Pfeil und Bogen auf das Tier, das lange litt, bis Palmer es schließlich erschoss.

Unter den nach Deutschland eingeführten Jagdtrophäen waren laut dem «WamS»-Bericht im vergangenen Jahr 43 Schwarzbären, 36 Leoparden, sieben Afrikanische Elefanten und ein Eisbär. Insgesamt wurden dem Bericht zufolge 325 geschützte, aber dennoch getötete Tiere legal nach Deutschland eingeführt.

«Cecil» hätte dem Bericht zufolge nicht als Jagdtrophäe nach Deutschland gebracht werden dürfen: «Der Löwe «Cecil» wäre nach unserer Rechtsauslegung der entsprechenden EU-Artenschutzverordnungen nicht nach Deutschland gekommen», zitierte die Zeitung den BfN-Abteilungsleiter für Artenschutz, Dietrich Jelden. Nach seinen Worten hätte das BfN eine Einfuhr dieser Trophäe nicht genehmigt, weil der Löwe in einem Nationalpark beheimatet war.

Um geschützte Tiere als Trophäen nach Deutschland einführen zu können, benötigen Jäger eine Genehmigung des BfN. «Jeder Einzelfall wird überprüft», sagte Jelden. «Der Jäger muss wahrheitsgemäße Angaben machen, wo und wann das Tier erlegt wurde. Außerdem muss eine Ausfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die zeigt, dass es sich um eine legale und nachhaltige Jagd handelt.»

Widersprüchliche Berichte gab es am Wochenende über «Jericho», den Bruder des Löwen «Cecil»: Eine Tierschutzorganisation in Simbabwe erklärte zunächst, «Jericho» sei ebenfalls getötet worden. Dagegen erklärten Forscher, ihrer Satellitenüberwachung zufolge sei das Tier im Hwange Nationalpark am Leben. Die Tierschützer zogen ihre Mitteilung zurück - bei dem getöteten Löwen habe es sich um ein anderes Tier gehandelt.

Die Wilderei hat in Afrika Tierschutzorganisationen zufolge zuletzt stark zugenommen - Opfer sind vor allem Elefanten und Nashörner. Dabei sterben jährlich zum Beispiel rund 30 000 Elefanten weltweit.
  


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kurier.at vom 30.07.2015

Besitzer wollen Jäger aus den eigenen Wäldern aussperren

Forstexperte mahnt, die Folgen einer Nichtbejagung zu bedenken.

"Wir wollen einfach nicht, dass auf unserem Boden gejagt wird, weil die Jäger mit den Tieren nicht respektvoll umgehen und wir uns unsicher fühlen." So erklären die Landwirte Hannes Steinbacher, 39, und Karl Auer, 46, warum sie – wie berichtet – einen offiziellen Antrag gestellt haben, aus der "Zwangsmitgliedschaft" in der Jagdgenossenschaft Gschwendt, Bezirk Zwettl, auszutreten.

"Das Verfahren kann Jahre dauern, das ist uns bewusst, aber wir geben bestimmt nicht nach", sind die beiden einig, die gemeinsam rund 70 Hektar Wald, Wiesen und Äcker im Raum Kottes besitzen.

Verfahren

Josef Schnabl, stellvertretender Bezirkshauptmann von Zwettl, bestätigt, dass ein Verfahren läuft und dass seine Behörde entsprechend dem nö. Jagdgesetz entscheiden muss.

Seit der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2012 in einem Fall in Bayern entschieden hat, dass die Zwangsbejagung ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht ist, wollen nicht nur in Deutschland immer mehr Menschen, die Jagd auf ihrem Grundbesitz verhindern.

Für den Obmann des Verband des der Land- und Forstbetriebe Österreichs, Felix Montecuccoli, eine spannende gesellschaftliche Frage. Er meint: "Grundsätzlich begrüßen wir als Besitzer, dass das Eigentum ernst genommen wird." Dass das Eigentumsrecht in der EU höher bewertet werde als das Jagdrecht, liege daran, das ersteres in der Grundrechtecharta abgesichert sei, das zweite nicht. Allerdings müsse man auch Folgen einer Nichtbejagung berücksichtigen: "Wer zahlt Wildschaden, wenn es keine Jäger gibt?", fragt er und ist zuversichtlich: "Ein Experiment mit unbejagten Flächen wird klar zeigen, welche Bedeutung die Jagd hat."

Montecuccoli sieht aber auch einen großen Widerspruch in der gesellschaftlichen Entwicklung: "Auf der einen Seite gibt es Beifall für geforderte Jagdverbote. Auf der anderen Seite wollen möglicherweise die gleichen Leute, dass der Wald für das Mountainbiken freigegeben wird, was auch einen Eingriff ins Grundeigentum darstellt", sagt er.

Umzäunen

"Die Möglichkeit, eine Fläche aus der Jagd auszunehmen, gibt es ohnehin seit 70 Jahren, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt", erklärt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des nö. Landesjagsverbandes. Dazu müsste das Grundstück beispielsweise Schalenwild-dicht umzäunt und das jagdbare Wild ausgetrieben werden.

Unterstützung für die Versuche, die Jagd auf immer mehr Flächen abzustellen kommt unter anderem vom "Verein gegen Tierfabriken" und der "Initiative für die Abschaffung der Jagd".

Auer und Steinbauer glauben, dass sich bald viele Grundbesitzer ihrem Beispiel anschließen werden.
 


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"Österreich" vom 28.07.2015

Fuchs-Alarm mitten in der Stadt!

Reineke wagt sich immer näher an die Wohngebiete heran.
Der Tisch ist reich gedeckt für Füchse, und das nicht nur draußen im Wald, sondern vor allem in unseren Großstädten wie Wien! Denn von den achtlos weggeworfenen Lebensmittelabfällen kann Reineke gut leben.


„Wir haben ihn wie ein Hunderl an die Leine genommen“, schildert ein Wiener Polizist seinen ungewöhnlichen Einsatz am Montagmorgen in der Grinzinger Straße in Wien-Döbling. Minuten später war auch die Tierrettung zur Stelle, um den verirrten Reineke mitzunehmen. Nach tierärztlicher Untersuchung auf Tollwut oder anderen Krankheiten, die ihn die Scheu vor Menschen hätten verlieren lassen können, darf der Waldbewohner hinaus in seine Forstreviere. Es wird aber nicht die letzte Begegnung genau dieser tierischen Art gewesen sein. Denn immer mehr Wildtiere, darunter auch bissige Biber und Fischotter, wagen sich in den Großstadt-Dschungel vor.
 

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kurier.at vom 28.07.2015

Weitere Grundbesitzer wollen Jagd stoppen

Jagdfreistellungsanträge sollen Jäger auch im Waldviertel von Wäldern und Wiesen fern halten.

Immer mehr Menschen wollen die Jagd auf ihrem Eigengrund verbieten. Nach einem Grundbesitzer im Bezirk Mödling, der das für seine eineinhalb Hektar erreichen will, haben sich jetzt auch zwei Waldviertler dazu entschlossen, einen Jagdfreistellungsantrag für ihr Grundstückseigentum zu stellen. Sie besitzen gemeinsam rund 70 Hektar Land.

Die Tierschutzorganisation "Verein gegen Tierfabriken" unterstützt die Grundbesitzer. Ihr Obmann, Martin Balluch, kritisiert, dass die Jagd vielfach nicht mehr die ökologischen und tierschutzethischen Gesichtspunkte erfüllt, denen sie aus seiner Sicht verpflichtet wäre.

Balluch rechnet mit einer Lawine von sogenannten Jagdfreistellungsanträgen.

Die Waldviertler Grundbesitzer argumentieren, sie könnten sich wegen der "Zwangsbejagung" nicht "frei und sicher" auf eigenen Grundstücken bewegen.

Sie beziehen sich auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 2012 einem bayrischen Grundbesitzer Recht gegeben habe, der die Jagd auf seinem Besitz aus ethischen Gründen nicht dulden wollte.
  


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orf.at vom 19.07.2015

Füchse in Innenstadt unterwegs

Vor dem Schloss Schönbrunn, am Ring und im Rathauspark: Nicht nur in Außenbezirken, auch mitten in der Stadt werden Füchse gesichtet. Hier finden sie Nahrung und werden nicht gejagt. Das zieht immer mehr Tiere an.

„Wir haben eine Meldung bekommen, dass ein Fuchs um ein Uhr in der Nacht gemütlich den Ring zwischen Heldenplatz und Maria-Theresien-Platz gekreuzt hat“, sagt Theresa Walter vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien. „Füchse werden in ganz Wien gesichtet. Zuletzt auch in den Innenbezirken, etwa im Rathauspark, Votivpark und beim Schloss Schönbrunn.“

Nahrungsverfügbarkeit zieht Fuchs in die Stadt

Füchse zieht es immer mehr nach Wien. Die Stadt bietet den Tieren in Fülle, woran es am Land oft mangelt. Besonders attraktiv sind laut Walter die grünen Außenbezirke, also Hietzing, Penzing, Ottakring, Hernals, Währing und Döbling. Generell können Füchse aber in jedem Bezirk gesehen werden. „Sobald die Grünflächen und die Nahrungsgegebenheiten vorhanden sind, fühlt sich ein Fuchs wohl“, so Walter. Leerstehende Gebäude, weitläufige Parks und private Gärten bieten dabei vorrangig seinen neuen Lebensraum.

Ausschlaggebend für den Umzug des Waldtieres in die Stadt ist vor allem die Nahrungsverfügbarkeit. „In Wien gibt es zu jeder Jahreszeit Mäuse und Ratten. Da Füchse zudem nicht nur Fleisch fressen, profitieren sie auch von den Mülltonnen, Komposthaufen und den Obstbäumen.“ Einen Vorteil zieht der Fuchs auch aus der ausbleibenden Bejagung und dem wärmeren Klima, was vor allem im Winter ausschlaggebend für ein Stadtleben ist.

Begegnung zwischen Mensch und Fuchs harmlos

Wie viele Füchse genau in Wien leben, kann laut Walter nicht gesagt werden. Um darüber jedoch Klarheit zu erlangen, wurde im Mai die Plattform Stadtwildtiere online gestellt, wo jede Sichtung eines Wildtieres in der Stadt eingetragen werden kann. Bisher wurden mehr als 300 Sichtungen eingetragen, wobei nicht nur Füchse, sondern auch andere Wildtiere eingetragen werden – mehr dazu in Neue Plattform für Wildtiersichtungen. Als Vergleichswert kann unterdessen Zürich fungieren: Dort gibt es etwa zehn Füchse pro Quadratkilometer.

Das Phänomen der Stadtfüchse trat erstmals 1930 in Großbritannien auf. Seit den 1970er Jahren wurde bekannt, dass Füchse weltweit immer mehr in Städten aktiv werden. Die Begegnung zwischen Mensch und Fuchs ist dabei weitgehend harmlos, zumal es seit 2008 keine Tollwut mehr in Österreich gibt. „Das einzige, was beachtet werden muss, ist ein absolutes Fütterungsverbot. Füchse fressen alles, passen sich schnell an und kommen dann immer wieder“, sagt Andreas Januskovecz, Forstdirektor der Stadt Wien.

Autos sind größter Feind in der Stadt

Auch die Gehege von Kaninchen und Hühnern sollen laut Walter „fuchssicher“ gemacht werden, auch wenn bisher kaum gerissene Haustiere gemeldet wurden. „Indizien, dass ein Fuchs im Garten war, können auch verschwundene Schuhe oder Gartenhandschuhe sein. Die nimmt das Muttertier für seine Jungen ab und zu als Spielzeug mit“, sagt Walter. Zuletzt sind einige Fuchsjungen bei Autobahnabfahrten gesichtet worden. Dies sei jedoch besonders gefährlich, da Autos die größte Gefahr für Stadtfüchse darstellen.

Neben Füchsen haben sich auch andere Wildtiere in die Stadt vorgewagt. So etwa Marder, Dachse und Wildschweine. Wildschweine haben ihre Hotspots derzeit in der Lobau, wobei auch auf der Donauinsel schon welche gesichtet wurden. Die neuesten Einwanderer in Wien sind aber Waschbären, Daten gibt es dazu aber noch keine.

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krone.at vom 03.07.2015

Jagdgegner zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Wald “zwangsbejagt”. Nachdem ein Kärntner Waldeigentümer im Oktober 2014 aus tierschutzethischen Gründen die Jagdfreistellung seines Grundes beantragte, beschäftigt der Fall mittlerweile den Verfassungsgerichtshof – mit unabsehbaren Auswirkungen auf die Jagd in Österreich.

Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren Grund bejagen zu lassen. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Reihe von Entscheidungen bereits als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies dennoch am 18. Mai 2015 das Ansinnen jenes Waldbesitzers ab, der sich gegen diese "Zwangsbejagung" wehrt. Der Mann lehnt die Jagd nicht nur aus tierschutzethischen Gründen ab, sondern gibt auch an, dass der Wald aufgrund des durch die ständigen Fütterungen großen Wildbestandes Schaden genommen hätte.

Ähnliche Fälle sind bereits anhängig

Der Mann beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu seinem Recht zu kommen. In Kärnten und auch weiteren Bundesländern sind bereits ähnliche Fälle anhängig, die durch diesen Präzedenzfall entschieden werden könnten. VGT -Obmann Martin Balluch begleitet den Fall: "So oft schon haben uns Grundstückseigentümer kontaktiert, die die Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht betrachten. Die Jagdpächter ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird."

VGT: Jagdgesetz endlich auf Tierschutz umgestalten

Auf Basis der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für verfassungswidrig zu erklären. Das zeige den Konflikt zwischen Waldinteressen und der üblichen Form der Jagd mit intensiver Wildtiermast deutlich auf. "Österreich sollte von der Trophäen- und Hobbyjagd zu einem Wildtiermanagement übergehen und das Jagdgesetz zeitgemäß und mit Rücksicht auf den Tierschutz umgestalten. Dazu gehört jedenfalls ein Verbot der Jagd in eingezäunten Gattern und, allgemeiner, ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Wildtiere wie auf Schießbudenfiguren", schließt Balluch.
  


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nachrichten.at vom 25.06.2015

Edt bei Lambach: Vermisster Jäger lag tot auf Hochstand

Angehörige haben seit den Abendstunden nach dem ortsansässigen Jäger gesucht. Daher sei jenes Waldstück, in dem der Mann gestorben ist, gezielt durchkämmt worden.

Donnerstagvormittag gab es dann die traurige Gewissheit: Der Mann konnte nur noch tot geborgen werden, sagte der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Edt/Klaus auf Anfrage von nachrichten.at. Die Todesursache war zunächst noch unklar. Auslöser dürfte aber ein gesundheitliches Problem gewesen sein, hieß es. 
 


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orf.at vom 24.06.2015

Greifvögel in Tiefkühltruhe: Zwei Jäger angeklagt

Im Fall zweier Jäger aus dem Bezirk Oberpullendorf, die geschützte Greifvögel gewildert haben sollen, gibt es jetzt zwei Anklagen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Die Jäger hatten zahlreiche tote Greifvögel in Tiefkühltruhen gelagert.

Im Frühjahr 2014 wird Anzeige gegen die beiden Jäger aus Deutschkreutz erstattet. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt veranlasst daraufhin Hausdurchsuchungen bei den betreffenden Jägern. Die Ermittler finden insgesamt 24 Greifvögel, sowie elf ausgestopfte Greifvögel im Tiefkühlschrank. Außerdem werden zwei verbotene und fünf nicht registrierte Waffen entdeckt.

Nach einer Untersuchung der Tiere steht fest, dass von den sichergestellten Eulen, Bussarden, Falken, Habichten, Uhus und Kornweihen einige Tiere mit Giftködern getötet worden sein dürften, hieß es aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Auch Greifvögel erschossen

Andere Greifvögel wurden erschossen. Bei einigen kann die Todesursache nicht mehr festgestellt werden, in diesen Fällen wird das Verfahren eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde ein Verfahren nach dem Artenhandelsgesetz, da eine Gewerbsmäßigkeit beim Verkauf von Präparaten nicht nachgewiesen werden kann.

Verhandlung am Bezirksgericht

Den beiden Jägern aus Deutschkreutz drohen im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei und bis zu zwei Jahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Verhandelt wird der Fall vor dem Bezirksgericht. Auch der Landesjagdverband leitete ein Verfahren ein. Über einen möglichen Entzug der Jagdkarten entscheidet die Bezirkshauptmannschaft.
 


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orf.at vom 20.06.2015

Jagd auf Waldschnepfen: EU droht mit Verfahren

Die EU droht dem Land Salzburg mit einer Klage: Es geht dabei um den Schutz von Waldschnepfen. In Salzburg dürfen die Wildvögel bejagt werden. Das kritisiert die EU. Die zuständige Agrarbehörde weiß auch schon, wie sie der Forderung der EU nachkommen kann.

Neben Salzburg müssen auch das Burgenland und Niederösterreich die Jagd einstellen. Sie ist so groß wie eine Taube, ihr Gefieder ist braun-schwarz-weiß gemustert: Die Waldschnepfe ist vor allem Jägern im Flachgau bekannt. Dort ist es Tradition, männliche Schnepfen im Flug zu erlegen, und zwar in den Monaten März und April.

Jagd erfolgt während der Paarungszeit

Genau zu dieser Zeit paaren sich die Vögel jedoch, brüten und nisten - deshalb widerspreche die Jagd der Vogelschutzrichtlinie, kritisiert die EU-Kommission. Sie fordert, die Frühjahrs-Jagd einzustellen. Der Brief aus Brüssel liegt auch dem Leiter der Salzburger Agrarbehörde, Franz Hauthaler, vor. Die Jagd auf Waldschnepfen ist im Salzburger Jagdgesetz in einer Verordnung geregelt. Diese Verordnung laufe Ende 2015 ohnehin aus, beruhigt Franz Hauthaler.

„Derzeit ist nicht geplant und vorgesehen, in einer neuerlichen Verordnung auch die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe wieder aufzunehmen, sofern nicht ganz triftige Gründe auftreten, die die Argumente der EU-Kommission entkräften könnten.“

Im Jahr 2014 wurden 90 Waldschnepfen erlegt

Denn die Jägerschaft könnte argumentieren, sie jage nur männliche Schnepfen, die sich an der Aufzucht der Jungvögel nicht beteiligen würden. Der EU-Kommission werde dieses Argument aber zu schwach sein, schätzt Jurist Franz Hauthaler. Im vergangenen Jahr haben Salzburgs Jäger 90 Waldschnepfen erlegt - erlaubt gewesen wären 115. 


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krone.at vom 15.06.2015

Kater von Jäger angeschossen 

Ein Ehepaar aus der Gemeinde Magdalensberg ist geschockt: Spätabends lag der geliebte Kater “Nanuk” blutüberströmt vor der Haustür. Noch in der Nacht konnte Tierarzt DDr. Georg Rainer das schwerst verletzte Tier retten. Es besteht der dringende Verdacht, dass ein Jäger mit Schrot auf “Nanuk” gefeuert hat.

Der weiße Kater “Nanuk” ist ein ganz herziger, mit verschiedenfarbigen Augen.

Öfters schläft er unter einem Holzstoß, etwa 300 Meter vom Haus des Ehepaares entfernt. Dieser Tage gingen die beiden Katzenliebhaber zu diesem Schlafplatz, um nach ihrem Liebling zu sehen: "Der Kater war nicht dort. Es war gegen 19.30 Uhr, und da kamen zwei Jäger in einem Geländewagen und forderten uns auf, den öffentlichen Feldweg zu verlassen, weil sie hier jagen würden. Wir gingen daraufhin heim."

Gegen 21 Uhr waren drei Schüsse zu hören. Und dann um 21.30 Uhr der Schock: “Nanuk” lag blutüberströmt vor der Haustür. Tierarzt DDr. Georg Rainer war sofort bereit, das schwerstens verletzte Tier zu operieren.

Der Veterinär: "Der Kater hatte viel Blut verloren, das linke Bein war zerschossen, der Brustkorb von Schrotkugeln förmlich durchsiebt. Zum Glück hat er überlebt." Der Vorfall wurde bei der Polizei Maria Saal angezeigt. Es wird ermittelt. Für die betreffenden Jäger gilt die Unschuldsvermutung.
 


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bvz.at vom 05.06.2015

Jäger jetzt verurteilt 

Wegen Amtsmissbrauches wurde vor Kurzem ein Jäger aus dem Südburgenland verurteilt: Vier Monate auf Bewährung und 720 Euro Geldstrafe.

Die Angelegenheit war bereits im Oktober 2014 vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft hatte dem 57-jährigen Jäger vorgeworfen, 2013 an zehn erlegten Wildschweinen keine Trichinenuntersuchung durchgeführt zu haben.

Jäger erklärte sich für „nicht schuldig“

Als „kundige Person“ wäre er dazu verpflichtet gewesen, so Staatsanwalt Christian Petö. Angeklagt wurde der Jäger wegen Amtsmissbrauches. Im Oktober 2014 erfolgte in einigen Fakten ein Freispruch, für den Rest eine Diversion mit Geldbuße.

Allerdings sprach sich die Staatsanwaltschaft gegen diese Vorgangsweise aus, das Oberlandesgericht verlangte eine Fortsetzung des Verfahrens, weshalb sich der Jäger vorige Woche neuerlich vor Gericht einfinden musste.

„Ich bin nicht schuldig“, erklärte der Mann. Er habe nicht gewusst, dass er in den besonderen Fällen, die seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden, das erlegte Wild auf Trichinen hätte untersuchen müssen.

Ein Amtstierarzt erklärte als Zeuge, dass im Fall einer Direktvermarktung an Letztverbraucher, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler eine Trichinenuntersuchung zwingend vorgeschrieben sei: „So steht es im Gesetz.“ Der Eigengebrauch sei von sämtlichen Untersuchungen ausgenommen.

Es stellte sich heraus, dass die Rechtslage bei einem von einem Jagdgast erlegten Wild hinsichtlich der Trichinenuntersuchung bislang nicht ganz klar war.

Verteidiger: „Wie soll sich Laie auskennen“

„Drei Juristen und ein Amtsveterinär stecken die Köpfe zusammen und wissen nicht, wie die korrekte Vorgangsweise aussieht - wie soll sich da ein Laie auskennen“, wunderte sich Dr. Gerhard Ochsenhofer, der Verteidiger des Jägers.

Schließlich erfolgte zu weiteren Wildschwein-Fakten ein Freispruch, verurteilt wurde der Jäger, weil er bei drei Wildschweinen nicht wie vorgeschrieben die Trichinenbeschau in die Wege geleitet hat. Bei allen drei Fällen handelte es sich um eine Weitergabe des Wildes an dritte Personen, eine Trichinenbeschau wäre - so die Meinung des Schöffensenates - verpflichtend gewesen.

Der Jäger wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt, die er bereits im Rahmen der Diversion bezahlt hat. Der Angeklagte und der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 


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orf.at vom 03.06.2015

Lebendfang: Fischotter werden "bejagt" 

Erstmals seit den 1950er Jahren erlaubt Kärnten die Jagd auf geschützte Fischotter. Die Wildtiere haben sich stark vermehrt und sind offenbar so gefräßig, dass die Fischer Alarm schlagen. Es soll jedoch zuerst versucht werden, die Tiere einzufangen statt zu töten.

Vor fast 70 Jahren war der Fischotter in Kärnten so gut wie ausgestorben, heute leben wieder geschätzte 160 Fischotter in allen Landesteilen. Der Fischotter ist EU-weit geschützt und ganzjährig geschont, darf also nicht gejagt werden. Kärnten macht jetzt eine Ausnahme: Grund ist der angeblich rasante Fischschwund in einigen Kärntner Flüssen vor allem in Mittelkärnten. Im Oberen Görtschitztal bedrohe der Fischotter sogar die dort vorkommenden wilden Urforellen, sagte Fischerei-Referent Landesrat Gerhard Köfer. „Offenbar räumt dieser Fischotter 80 Prozent des Fischbestandes aus, Schadensmeldungen haben sich im Jahr 2014 drastisch erhöht.“

Jagd per Bescheid zum Schutz der Urforelle

Nun erlaubt das Land per Bescheid die Jagd auf drei Fischotter im Görtschitztal. Weitere Fischerei-Reviere könnten folgen, sagte der zuständige Jagdreferent Christian Ragger. "Wenn es nachgewiesen wird, dass wir höherwertiges Gut schützen können – es geht also nicht um wirtschaftliches, sondern um einen der letzten Urbestände in ganz Europa – so darf man zum Schutz dieser Urforelle die Bejagung vornehmen.“

Kärntner Fischotter werden „exportiert“

Wobei versucht werden soll, die Fischotter einzufangen, nicht zu töten - zumal es bereits Interesse aus dem Ausland an den Wildtieren gebe. "Es gibt zahlreiche Anfragen aus Bayern und aus den Abruzzen, dass man gefangene Fischotter dorthin exportieren könnte.“ Dort wollen Naturschützer den Fischotter im Sinne der Artenvielfalt wieder ansiedeln.


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orf.at vom 29.05.2015

Neue Plattform für Wildtiersichtungen 

Wolfssichtungen wie in München hat es in Wien noch nicht gegeben, solche von Füchsen aber schon. Sollte sich aber einmal ein Wolf nach Wien verirren, hätte er gute Chancen, es auf eine neue Homepage für Wildtierbeobachtungen zu schaffen.

„Laut neuesten Untersuchungen ist die Artenvielfalt in unseren Städten erstaunlich hoch, vergleichbar mit der Vielfalt in einem durchschnittlichen Wald oder einem landwirtschaftlichen Gebiet“, erklärte Richard Zink vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Wien zähle zu den grünsten Metropolen der Welt. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass sich auch Wildtiere in dieser Stadt wohlfühlen, verweist der Wildtierforscher auf Füchse, Wildschweine, Marder, Dachse, Fledermäuse, Igel und Co.

Beobachtungen mit Fotos dokumentieren

Was nun wirklich in welcher Zahl in Wien kreucht und fleucht, das soll mit Hilfe der Bevölkerung und unter Anwendung der neuen Internetplattform dokumentiert werden. Jeder Wiener und jede Wienerin kann Beobachtungen von Wildtieren in Wien auf der Homepage eintragen, registrierte Benutzer können auch Fotos hochladen. Mit der Zeit soll so eine umfangreiche Dokumentation von Wildtierbeobachtungen in Wien entstehen. Vorgestellt werden auf der Homepage auch jene Wildtiere, die in der Stadt vorkommen, angefangen von der Waldmaus bis hin zum Rothirsch.

Neben der Bevölkerung sollen auch Wissenschaftler die Plattform nützen. Derzeit läuft zum Beispiel ein Forschungsprojekt über das Vorkommen des Rotfuchses in Wien. Von der Plattform erhoffen sich die Forscher ein flächendeckendes Fuchsmonitoring in Wien. Erst im vergangenen April hatten Passanten ein zwei Wochen altes Fuchsjunges in Wien-Liesing entdeckt.


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krone.at vom 21.05.2015

Jäger erlegte Füchsin im Pamhagener Ortsgebiet 

Gerechtfertigt oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Einwohner von Pamhagen im Burgenland seit wenigen Tagen. Ein Jäger hatte in einer Wohnsiedlung im Ortsgebiet einen Fuchs erlegt. Denn Meister Reineke soll sich an den Haustieren im Garten einer Familie gütlich getan haben. Nun wird debattiert, ob das Vorgehen korrekt war.

Ausgerechnet einen Erdhügel nahe Einfamilienhäusern am Heideweg hatte sich eine Füchsin samt Nachwuchs als Unterschlupf ausgesucht. Als im Hasenstall im Garten einer Familie mit zwei Kindern immer mehr Haustiere offenbar gerissen wurden, läuteten die Alarmglocken. Ein Waidmann und zugleich Ortspolitiker soll die Füchsin erschossen, der Jagdhund seines Sohnes die Jungen zerbissen haben.

Tiere dürfen im Ortsgebiet nicht geschossen werden

Der Abschuss sorgte an den Stammtischen am Wochenende für Debatten. Der Fall ist knifflig: "Grundsätzlich darf im Ortsgebiet kein Tier geschossen werden. Die Frage ist jedoch, ob es sich hierbei um Gefahr in Verzug gehandelt hat. Das wird nur die Behörde klären können", so ein Jagdaufseher. Unabhängig davon, ob der Schuss erlaubt war oder nicht, sei die Gefahr eines Querschlägers inmitten von Einfamilienhäusern auch nicht außer Acht zu lassen.


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heute.at vom 21.05.2015

Mann will Jagd in seinem Wald verbieten 

Besitzt man in Österreich ein Waldstück, ist man gezwungen, darauf jagen zu lassen. Nun sagt Tobias Anderka (36) aus Mödling den Jägern den Kampf an.

"Ich bin mit meinen Kindern und meinem Hund oft im Wald unterwegs. Und ich möchte nicht, dass hier wild herumgeschossen wird", ärgert sich der besorgte Familienvater.

Aus diesem Grund klagt er als einer der ersten Österreicher, gemeinsam mit dem Tierschutzverein, ein, dass die Jagd auf seinem Grundstück verboten wird. Dafür sei er auch bereit, bis zur höchsten europäischen Instanz zu gehen.


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"Kurier" vom 21.05.2015

Tierschützer will Jagd auf seinem Grundstück verbieten 

Initiative. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es den ersten Fall in Niederösterreich.

Die Rechtssprechung in Österreich eindeutig. Nichtsdestotrotz will ein Jagdgegner aus dem Bezirk Mödling ein Exempel statuieren und die Jagd auf seinem Waldgrundstück in Kaltenleutgeben verbieten lassen. In Deutschland ist dies Tierschützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits gelungen.

Tobias Anderka besitzt in Kaltenleutgeben unweit seines Wohnhauses ein etwa eineinhalb Hektar großes Waldstück. Gemäß dem NÖ Jagdgesetz zählen alle Grundstücke, die nicht als Eigenjagd (mindestens 115 Hektar Größe) anerkannt sind, zum Genossenschaftsjagdgebiet der jeweiligen Gemeinde. Ausnahmen sind beispielsweise öffentliche Anlagen oder eingezäunte Häuser und Grundstücke. „Mein Grund ist frei zugänglich. Also wird dort auch gejagt. Ich empfinde das Zwangsmaßnahme, der ich mich nicht beugen möchte“, erklärt der 36-jährige Tierschützer.

Die Jagd habe ihn grundsätzlich schon immer gestört. Obwohl er kein Vegetarier ist und auch Fleisch mag, hält er den Abschuss von Wild auch zur „Essens-Beschaffung“ für entbehrlich. „Ich habe außerdem Hunde und zwei Kinder und kann mich auf meinem eigenen Grund nicht frei bewegen wenn hier gejagt wird“, so Anderka. Unterstützer findet er im Österreichischen Tierschutzverein und der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Beide Vereinigungen wollen dafür sorgen, dass „die in Deutschland losgetretene Lawine auch in Österreich ins Rollen kommt“. „Das Gericht hat entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, so Christian Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Er erwartet sich, dass auch in Österreich dieser Entscheidung nachgekommen wird.

Behörde prüft

Anderka hat deshalb bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling einen Antrag auf Jagdfreistellung seines Waldgrundstücks gestellt.

Der zuständige Bezirkshauptmann, Philipp Enzinger, winkt nach einer ersten Prüfung der Sachlage ab. „Die Jagd ist ganz klar durch das Niederösterreichische Jagdgesetz geregelt. Und der Gesetzgeber sieht hier keine Möglichkeit des Ausstieges vor“, so Enzinger. Allerdings bedarf es einer genaueren Beurteilung, da sich Anderka in seinem Antrag auch auf Menschenrechte und weitere Gerichtsentscheidungen beruft.

Laut Enzinger hätten Grundstückseigentümer auch die Möglichkeit, ihre Flächen einzuzäunen und so der Bejagung zu entgehen. „Allerdings muss man dazu genau prüfen, um welches Grundstück es sich handelt. Die Bevölkerung hat ja das Recht, den Wald frei zu nutzen“, erklärt der Bezirkschef. Derzeit ist der anhängige Fall der einzige in Niederösterreich.

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agrarheute.com vom 19.05.2015

Immer mehr Jagdverbote durch Grundstückseigentümer 

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Grundbesitzer die Jagd auf ihrem Grund verbieten lassen. Die Zahl der Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wächst zunehmend.
 
Was in Deutschland schon zuvor geschah, ist nun auch in Österreich erstmals beantragt worden. Grundstückseigentümer wollen auf ihrem Grundstück die Jagd verbieten lassen.
 
Die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in Deutschland bereits dazu geführt, dass einige Grundstücke jagdfrei gestellt wurden. Und die Zahl der Anträge wächst.
 
Initiative zur Abschaffung der Jagd

Was hierzulande bereits in

* Bayern,
* Schleswig-Holstein,
* Nordrhein-Westfalen oder
* Rheinland-Pfalz

der Fall ist, will die Initiative zur Abschaffung der Jagd auch in Österreich durchsetzen. Unterstützung erhalten sie dabei vom nationalen Tierschutzverein. Man wolle dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung wie in anderen Ländern Europas, so Dr. Christian Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd.
 
EuGH: Verstoß gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof hatte 2012 zulasten Deutschlands geurteilt, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
 
Jetzt hat also auch der erste Jagdgegner aus Österreich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.
 
Kategorische Ablehnung der Jagd

Der Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich lehne das Töten von Tiere und somit die Jagd an sich aus ethischen Gründen vollständig ab. Erfolgt keine rasche jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks, so wolle er sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfordern, wie der Österreichische Tierschutzverein mitteilt.
 
Weitere österreichische Grundstückseigentümer haben bereits angekündigt, ähnliche Anträge stellen zu wollen.


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krone.at vom 19.05.2015

Tierfreund will Jagd auf seinem Grund verbieten 

In Deutschland mussten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon einige Grundstücke jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr Hektar Wiesen, Wälder und Felder in verschiedenen Bundesländern. Auch in Österreich sind nicht alle Eigentümer mit der Jagd auf ihrem Grund und Boden einverstanden. Die "Initiative zur Abschaffung der Jagd" und der Österreichische Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass diese in Deutschland losgetretene "Lawine" nun auch in Österreich ins Rollen kommt.

Christian Nittmann von der "Initiative zur Abschaffung der Jagd" : "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zulassen müssen, auch wenn sie diese ablehnen. Daher ist es notwendig, ihnen dieselben Möglichkeiten des Austrittes einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist."

Jagdgegner hoffen auf ähnliche Urteile in Österreich

Bereits im Jahr 2012 entschied das höchste europäische Gericht zulasten Deutschlands, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Da die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle auch in Österreich wirksam sind, hoffen Jagdgegner nun auf ähnliche Urteile in Österreich. So habe ein Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich bereits einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt, weil er das Töten von Tieren aus ethischen Gründen kategorisch ablehne, berichtet Jagdgegner Nittmann.

Niederösterreicher will auf seinem Grund keine Jagd mehr

Bis dato ist in Österreich ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschhaft aus Gewissensgründen nicht möglich. Der betroffene Niederösterreicher müsse es daher "entgegen seiner Grundüberzeugung mitansehen, wie Tiere auf seinem Grund getötet werden", so Nittmann. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins , stellt dazu fest: "Die Bundesländer täten gut daran, ihre Jagdgesetze zu ändern. Denn am Ende werden die Grundstücke von Antragstellern, die die Jagd auf ihrem Grundstück nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt werden müssen - auch wenn sich die zuständige Behörde anfangs dagegen sträuben sollte."

"Wird sein Recht einfordern"

Der Antragsteller aus dem Bezirk Mödling hoffe auf eine rasche Befriedung seines Grundstückes und sei andernfalls gewillt, sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzufordern, gibt Nittmann an. Unterstützt wird er dabei von der "Österreichischen Initiative zur Abschaffung der Jagd", dem Österreichischen Tierschutzverein und dem deutschen Rechtsanwalt Dominik Storr, der als einer der Anwälte das eingangs erwähnte Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland erstritten hatte. Weitere Grundstückseigentümer aus Österreich hätten bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen.


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noen.at vom 18.05.2015

Keine neuen umzäunten Eigenjagden mehr

In NÖ dürfen keine neuen Jagdgatter mehr errichtet werden. Bestehende Diskussionen hatte es schon vor Jahren ausgelöst. Zuletzt war es aber immer mehr zum Ärgernis geworden.

Besitzer von Eigenjagden ließen ihre Reviere mit Gattern umfrieden und schufen so ihre „private Jagdwelt“. Im Industrieviertel waren es auch immer mehr Ausländer, die umzäunte Jagdreviere erwarben. Dem wird nun in NÖ ein Riegel vorgeschoben. Mit einer Novelle des Jagdgesetzes sollen neue Jagdgatter verhindert werden. Die bisherigen bleiben bestehen, werden aber künftig noch stärker kontrolliert.

„Nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung
aufgrund strengerer Kontrollen nicht mehr möglich.“


Im Bundesland Niederösterreich gibt es derzeit 74 Reviere, die als umfriedete Eigenjagdgebiete bewirtschaftet werden. Insgesamt umfasst das eine Fläche von rund 25.000 Hektar. Diese Eigenjagden liegen in den Bezirken Amstetten, Baden, Bruck, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln und Wiener Neustadt. Die größten umzäunten Jagdreviere kommen auf rund 2.000 Hektar, die kleinsten auf die für eine Eigenjagd erforderlichen 115 Hektar.

Für Debatten sorgten in diesem Zusammenhang auch die Jagden, die innerhalb dieser Gatter abgehalten wurden. Speziell eine in Kaumberg im Bezirk Lilienfeld (siehe Artikel unten), die ins Visier von Tierschützern geraten war. Für den zuständigen ÖVP-Landesrat Stephan Pernkopf war es aber nicht diese Kritik, die ihn zu der Jagdgesetzesnovelle veranlasste.

Vielmehr der Umstand, dass durch die Gatter der Lebensraum des Wildes eingeschränkt werde. Pernkopf: „Mit Steuergeld schauen wir, dass Wildkorridore mit aufwändigen Grünbrücken gesichert werden, und dann wird den Tieren erst recht wieder der Weg versperrt. Das ist nicht einzusehen.“

Deswegen wird es mit der Jagdgesetznovelle grundsätzlich nicht mehr möglich sein, neue Jagdgatter zu errichten. Bei den bestehenden Gattern wird es – laut Pernkopf – strengere Kon-trollen geben. Sie wird das Aussetzen von Schalenwild in Gattern erschwert und ist dann nur noch zur „Blutauffrischung“ möglich. Mit anderen Worten: nicht für reine Jagdzwecke. Pernkopf: „Eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird aufgrund der strengeren Kontrollen nicht mehr möglich sein.“

Änderungen bringen laut Pernkopf Bürokratieabbau


Weitere Neuerungen im Jagdgesetz: Die bisher alle neun Jahre stattfindende Jagdgebietsfeststellung für die rund 3.300 Genossenschafts- und Eigenjagdgebiete fällt weg.

Notwendig ist sie nur noch, wenn sich am Revier etwas verändert hat. Die Neugründungen von Eigenjagden sollen sofort möglich sein, sofern die Voraussetzung der Größe von mindestens 115 Hektar vorliegt. Derzeit ist das nur alle neun Jahre möglich. Pernkopf: „Das alles bringt Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachungen." Die Novelle soll noch vor dem Sommer im NÖ Landtag beschlossen werden und im Herbst in Kraft treten.

Aus der geplanten Gesetzes-Novelle

Paragraph 12, Absatz 1:

„Grundeigentümer haben ihren Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd (§ 6) bzw. deren Erweiterung um zusätzliche Grundstücke bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. Ein Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd in Form eines umfriedeten Eigenjagdgebietes (§ 7) ist für die kommende Jagdperiode binnen 6 Wochen nach dem 30. Juni des vorletzten Jagdjahres der laufenden Jagdperiode bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen und kann nur für Grundstücke gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu einem anerkannten umfriedeten Eigenjagdgebiet gehören. Der Antrag hat die beanspruchten Vorpachtrechte und eventuelle Abrundungen zu enthalten.“

Im Gespräch

Josef Pröll, Landesjägermeister des NÖ-Landesjagdverbands.

NÖN: Was halten Sie generell von den Änderungen im Jagdgesetz?
Pröll
: Der Landesgesetzgeber in NÖ zeigt, dass er was weiterbringen will: Einerseits die Verwaltungsvereinfachung durch die Erleichterung bei der Jagdgebietsfeststellung – nur noch dort, wo Änderungen sind, soll künftig neu festgestellt werden. Andererseits die klare Aussage, dass in unserem Land genug Zäune und Absperrungen vorhanden sind. Das ist mit der klaren Botschaft verbunden, keine neuen umfriedeten Eigenjagdgebiete (Gatter) mehr zuzulassen und die bestehenden Gehege an einen klaren Qualitätsstandard zu binden. Ich halte den Plan für sinnvoll und gut. Die Vorgangsweise findet die Unterstützung des Landesjagdverbandes.

Wie stehen Sie zum Verbot sogenannter „Jagdgatter“ und dazu, dass das Aussetzen von Schalenwild in Gattern erschwert wird?
Pröll:
Bestehende umfriedete Eigenjagdgebiete müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes der Eigentümer anders betrachtet werden als neue. Keine Neuprojekte und klare Regeln für die bestehenden Umfriedungen sind die richtige Botschaft. Ein Einsetzen von Wild in Gehegen muss klaren Regeln unterliegen, und der Jagdverband begrüßt das. Hier erwarten alle Jäger klare Regeln in den Zäunungen – genauso, wie es das in der freien Wildbahn auch gibt.

Hat die Jagdgesetznovelle Widerstand oder Unstimmigkeiten innerhalb des Landesjagdverbandes ausgelöst?

Pröll:
Die bevorstehende Novelle ist mit Augenmaß vorbereitet und mit dem Landesjagdverband besprochen worden. Die Novelle hat bis jetzt Beifall und Zustimmung ausgelöst.


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diepresse.com vom 12.05.2015

Tierschutz: Jäger darf seinen Hund in der Ausbildung nicht "quälen"  

Jäger ortete Verfassungswidrigkeit, weil er seinen Hund nicht ausreichend abrichten dürfe.

Wien. Der Versuch eines Jägers, Teile des Tierschutzgesetzes zu kippen, ist gescheitert. Der Mann hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) Verstöße gegen das Gleichheitsrecht und eine Verletzung des Rechts auf Eigentum und Erwerbsfreiheit geltend gemacht.

Das Tierschutzgesetz mache es ihm unmöglich, Hunde für die Jagd auszubilden, hatte der Mann behauptet. So sehe es zwar Ausnahmen für Diensthunde des Bundesheeres oder der Exekutive vor, aber nicht für Jäger. Diese Differenzierung sei nicht gerechtfertigt. Falls dieser Einwand nicht greife, müsse zumindest ein anderer Passus im Gesetz aufgehoben werden, forderte der Jäger: nämlich jener, wonach man kein Tier auf ein anderes hetzen oder eines an einem anderen auf Schärfe abrichten darf.

Er könne nicht einen neuen Jagdhund ausbilden, wenn er diese Bestimmungen einhalten müsse, sagte der Mann. Man könne bei der Verwendung von Jagdhunden bei der Schwarzwildjagd auch nicht ausschließen, „dass etwa bei der Verfolgung des durchaus wehrhaften Schwarzwildes verletzte und mit Adrenalin vollgepumpte Sauen Jagdhunde attackieren können“, meinte der Jäger. Wodurch einem Jagdhund Leistungen abverlangt werden, die durchaus mit „gewissen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können“.

Die Bundesregierung widersprach: Die Jagd selbst sei ohnedies vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Verboten seien bloß Dinge, wie den Hund abzurichten, indem man ihn auf eine aufgebrachte Sau hetzt (oder vice versa). Eine Ansicht, der sich der VfGH anschloss. Die Bestimmungen würden niemanden daran zu hindern, einen Jagdhund auszubilden. Bloß die zulässigen Methoden dafür würden beschränkt werden.

Auch die Sonderstellung für Exekutive und Heer ist für den VfGH (G167/2014) in Ordnung: Diese Ausnahme hatte die Bundesregierung zuvor mit Verweis auf die nötigen Aufgaben dieser Institutionen (Ordnung und Sicherheit bzw. Landesverteidigung) verteidigt.


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kurier.at vom 12.05.2015

Land bläst zur Jagd auf Gatter  

Gesetz macht neue Jagdgatter unmöglich. Bestehende werden schärfer kontrolliert.

Tierschützern sind sie schon lange ein Dorn im Auge: die Jagdgatter – umzäunte Waldstücke, aus denen das Wild nicht in andere Reviere wechseln kann. Vor allem die so genannten "Gatterjagden" lassen Umweltaktivisten schäumen. Auch unter Weidmännern ist die Jagd im Gatter umstritten. Befürworter der umzäunten Jagdgebiete argumentieren, in großen Gattern fände das Wild naturnahe Lebensbedingungen vor. Mitten in die Diskussion platzt nun das Land mit der Ankündigung, ab sofort keine neuen Jagdgatter mehr zu genehmigen.

"In unserer Novelle zum Jagdgesetz findet sich ein Verbot für neue umfriedete Eigenjagdgebiete", sagt der zuständige Landesrat Stephan Pernkopf. Streitereien über die Sinnhaftigkeit von Gatterjagden spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Pernkopf rechtfertigt die Entscheidung viel mehr mit der Verwendung von Steuergeld: "Auf der einen Seite bauen wir teure Grünbrücken über Eisenbahnen oder Autobahnen, um Wildkorridore wieder herzustellen. Und auf der anderen Seite kommt jemand daher – nicht nur österreichische, sondern auch ausländische Prominenz – kauft sich irgendwo 2000 Hektar und zäunt die dann ein. Das wird es in Zukunft nicht mehr spielen."

Das derzeit noch gültige Jagdgesetz erlaubt ab dem Jahr 2018 die Anmeldung neuer Jagdgatter. Mit der Novelle fällt dieser Passus, ab August werden gar keine neuen umfriedeten Eigenjagdgebiete mehr genehmigt.

Derzeit gibt es in Niederösterreich 75 Jagdgatter mit einer Gesamtgröße von rund 25.000 Hektar. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei ein radikales Verbot dieser bestehenden Gatter nicht möglich, so Pernkopf. Allerdings kündigt er verschärfte Kontrollen an. Und das Aussetzen von Schalenwild (z.B. Rehe, Hirsche, Mufflons, Wildschweine) wird künftig nur noch "zur Blutauffrischung" gestattet sein. Das Befüllen eines Jagdgatters mit Tieren zu reinen Jagdzwecken soll somit unterbunden werden.

Verwaltung


Das neue Jagdgesetz bringt auch eine Verwaltungsvereinfachung. Künftig sind behördliche "Jagdgebietsfeststellungen" nur noch vorgeschrieben, wenn sich im Revier tatsächlich etwas verändert. Das soll die Zahl der Behördenverfahren von derzeit 3300 auf rund 300 senken. Betreiber von Jagdgattern kommen nicht in den Genuss der neuen Regelung – sie müssen weiter regelmäßig kontrollieren lassen.


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nachrichten.at vom 22.04.2015

Schüsse im Nationalpark: Auch Adler erlegt

MOLLN. Der gewilderte Luchs, auf dessen Trophäe ein 64-jähriger Jäger aus Linz mit Zweitwohnsitz in der Nationalparkregion Kalkalpen scharf gewesen ist, ist kein Einzelfall.

In einer Nacht hörten Parkranger drei Gewehrschüsse, die es nicht nur wegen der gerade herrschenden Schonzeit nicht geben hätte dürfen: Die Knallerei kam aus der Kernzone des Nationalparkes, wo strenges Jagdverbot herrscht.

Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer hat seit dem Jahr 2007 alle Vorfälle, die den Verdacht auf Wilderei rechtfertigten, rigoros zur Anzeige gebracht. Anlass dafür war, dass in einem Forstrevier in Weyer der Kadaver eines Steinadlers mit einer Schusswunde gefunden wurde. Der unbekannte Täter hat dem Greifvogel die Krallen und den Kopf abgehackt und bei den Schwingen die großen Federn ausgerissen. Die Spur der verschwundenen Körperteile des Adlers führte die Kriminalisten damals nach Niederösterreich. "Der Schnabel, die Krallen und die Federn sind offenbar auf dem Schwarzmarkt für Esoterik und derartige Rituale verschwunden", sagt Mayrhofer. Einen Täter konnten die Fahnder letztendlich nicht fassen.

Unaufgeklärt blieb auch in diesem Zeitraum der illegale Abschuss eines Rehs. Das Wild wurde "angeschweißt" mit einer Kugel im Fell in der Kernzone des Nationalparkes gefunden. Bis zum heutigen Tag konnte die Polizei nicht aufklären, wer der Schütze war.

Neun geheimnisvolle Schüsse

"Insgesamt wurden im Nationalpark neun Schüsse abgegeben", berichtet Mayrhofer, der alle Vorkommnisse gewissenhaft in seinen Büchern aufgezeichnet hat. Ob bei der Ballerei im Wald weitere geschützte Tiere erlegt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Spekulation bleibt, ob der Amokschütze von Annaberg, Alois H., auch in der Nationalparkregion gewildert hat. Der Grünrock, der das Leben von drei Polizisten und eines Sanitäters auf dem Gewissen hat und sich dann selber erschoss, war jedenfalls mehrmals erwiesenermaßen in der Gegend. Alois H. hatte als Holzhändler von Forstrevieren am Hengstpass Baumstämme nach Niederösterreich geholt. Bei seiner Anwesenheit in der Pyhrn-Priel-Region dürfte er es auch gewesen sein, der eine Jagdhütte abgefackelt hat.

Der abgeschossene Luchs, den der 64-jährige Jäger Harald W. zu einem Präparator im Großraum Linz brachte, wo die Kripo den Kadaver in einer Tiefkühltruhe fand, ist der traurige Höhepunkt merkwürdiger Zwischenfälle. Nationalparkdirektor Mayrhofer ist überzeugt, dass weitere Raubkatzen gewildert wurden. Wie berichtet, fehlen von dem aus der Schweiz ausgewilderten Kuder "Juro" und dessen Sohn "Jago" seit einem Jahr jegliche Lebenszeichen.


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nachrichten.at vom 18.04.2015

"So einer soll nie wieder jagen dürfen" 

STEYR/LINZ. Gewilderter Luchs: Naturschutz-Landesrat Haimbuchner ist für strenge Konsequenzen.

Ein in der Region des Nationalparks Kalkalpen offenbar illegal abgeschossener Luchs und drei weitere dort spurlos verschwundene Kuder beschäftigen weiterhin Justiz und Polizei. Bekanntlich steht u. a. ein 64-jähriger Jäger im Verdacht, das Tier, dessen Kadaver in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators entdeckt worden war, getötet zu haben.

"So ein Verhalten eines Jägers ist untragbar", sagt Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner (FP). "Das sage ich als Jäger und Fischer. Wilderei ist strafrechtlich zu verfolgen. So einer soll außerdem nie wieder jagen dürfen. Das ist ohnehin die größte Strafe", so Haimbuchner. Allerdings warnt der Landesrat davor, die gesamte Jägerschaft dafür verantwortlich zu machen. Man dürfe die Diskussion über die Wiederansiedelung weiterer Luchse im Nationalpark nicht mit dem Schicksal der verschwundenen Tiere vermischen. "Man muss zuerst einmal klären, wie die Situation tatsächlich ist, was die restlichen Kuder betrifft", sagt Haimbuchner. "Entscheidend ist ein Miteinander von Mensch und Tier. Das braucht Bewusstseinsbildung, ein breites Verständnis für Artenvielfalt und für Wiederansiedelungsprogramme".

Luchs-Gebiete in Raumordnung

Sein "grünes" Pendant in der Landesregierung, Umwelt-Landesrat Rudi Anschober, ging gestern in die Offensive und präsentierte ein eigenes Programm für die Erhaltung des Luchses in Oberösterreich: strenge Strafen für Wilderer, ein eigenes Disziplinarrecht für die Jäger und die Sicherung von "Wildtierkorridoren" in der Raumordnung. Denn die in Oberösterreich lebende Luchspopulation sei auf Wanderschaft und dränge vom Mühlviertel und der Böhmerwaldregion nach Süden Richtung Kalkalpen. Mario Pöstinger von der Umweltanwaltschaft präsentierte dazu gestern eine Studie. Er schätzt, dass sich im Norden und Süden Oberösterreichs zehn bis 15 Tiere dauerhaft aufhalten.

"Der Luchs überquert die Donau schwimmend oder über Kraftwerke auf dem Weg nach Süden. Autobahnen sind die stärkste Barriere", sagte der Experte. Auch zwischen dem Mühlviertel und dem Kobernaußerwald seien die scheuen Tiere unterwegs. In den 500 bis 1000 Meter breiten Schutzkorridoren sollen geplante Bebauungen nur eingeschränkt möglich sein. Anschober will ein Pilotprojekt mit drei, vier Gemeinden starten. Die Grünen starteten dazu die Bürger-Petition "Helfen wir dem Luchs beim Überleben".


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krone.at vom 17.04.2015

Jäger: "Ich habe Luchs mit Fuchs verwechselt"

Mit einer besonders dreisten Ausrede hat jener 64- jährige Jäger, der für den Abschuss eines Luchses im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich verantwortlich sein soll, bei der Einvernahme seine Wilderei zu verharmlosen versucht: "Ich habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt!" Statt den "Irrtum" aber sofort der Behörde zu melden, brachte er seine Beute heimlich zu einem Tierpräparator.

Im Nationalpark Kalkalpen ist allerdings nicht nur dieser nun tiefgefroren gefundene Luchs verschwunden , es fehlen noch drei weitere Luchs- Männchen. Die Ermittler gehen davon aus, dass auch diese gewildert wurden. Auffallend: "Es ist vor allem das Waldgebiet in der Gemeinde Weyer, dort vermutlich in den Jagdrevieren der Erzdiözese Salzburg, wo geschützte Wildtiere verschwinden", wie es auf der Website des Nationalparks  heißt. In diesem Gebiet fand man zudem auch wieder einen illegal geschossenen Steinadler.

Die Fahndung nach den weiteren verschwundenen Luchsen gestaltet sich jedenfalls schwierig: "Wir stoßen da bei den Jägern auf eine Mauer des Schweigens", berichtet Chefinspektor Othmar Coser von der Gruppe für Umweltkriminalität, der seit einem Jahr rund ums Verschwinden der Raubkatzen ermittelt.

Hinweise dringend erbeten

Er sichert für zielführende Hinweise volle Anonymität zu: Wer weiß, wann und wo geschützte Raubkatzen erlegt wurden oder die toten Tiere versteckt werden, soll sich unter der Telefonnummer 059/133- 40- 34- 00 bei dem Ermittler melden.

Ebenfalls auffallend: Es wurden bisher nur Kuder erlegt, keine Weibchen. Die Tiere könnten auch Jagdgästen zum Opfer gefallen sein.


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nachrichten.at vom 16.04.2015

Kein Herz für Kriminelle im Lodenrock

Der Jagdtrieb steigert sich zur Gier. Der heutige Wilderer fährt einen Geländewagen und hat ein Hochpräzisionsgewehr. Die Luchse rettet nur die Hilfe der Nationalparkregion.

Man muss es einen dunklen Fleck im Gemütsleben des Habsburgers nennen: Bereits im zarten Knabenalter von neun Jahren erlegte Thronfolger Franz Ferdinand sein erstes Wild, im Laufe seines Lebens sollten 274.889 Tiere folgen, die der Meisterschütze mit seinem Stutzen in die ewigen Jagdgründe beförderte. Das ist eine raue Menge, mit Pirschgängen nicht aufzustöbern.

Am Pranger als Tierschlächter steht der Erzherzog auch posthum noch nicht bei der Jägerschaft. Wie es scheint, haben die heutigen Waidmänner noch immer Nachholbedarf, feudales Denken abzulegen: In Niederösterreich sind noch immer Gatterjagden nicht verboten. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, hat den nö. Landesjägermeister und Ex-Finanzminister Josef Pröll, dessen Vorgänger und Ex-Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad und den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei angezeigt. Die einflussreichen Herren hätten am 23. November 2013 in Kaumberg im Bezirk Lilienfeld in einem Gehege 93 Wildschweine geschossen und 60 weitere Schwarzkittel "angeschweißt", die dann qualvoll verendet seien. Das Borstenvieh hat in dem umzäunten Gelände keine Fluchtmöglichkeit. Pröll hat wie die anderen Angezeigten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ein benachbarter Revierjäger hatte gegen den Landesjägermeister beim Landesjagdverband ergebnislos Disziplinaranzeige erstattet, das Justizministerium würde über einen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft entscheiden, hieß es zuletzt.

Pröll und Konrad sind mächtige Männer und hätten jedenfalls in ihrer Funktion einwirken können, diese Gatterjagden endlich verbieten zu lassen, die an dem feudalen Gepräge von anno dazumal festhalten.

Vielmehr scheint es so, als ob sich in der Jägerschaft eine Gesinnung immer mehr breitmacht, die der Imagewerbung der Naturhüter und Heger zuwiderläuft. Das lässt sich auch bei den Luchsen festmachen, wo nun eines der Tiere für eine Trophäe in der Tiefkühltruhe eines Präparators zwischengelagert wurde. Der Bezirksjägermeister des Bezirkes Rohrbach, Hieronymus Spannocchi, sprach sich offen dafür aus, dass die Behörde die Raubkatzen mit den Pinselohren wieder auf den Abschussplan setzen möge, dann würden sich die Jäger "auch stärker für die Population verantwortlich fühlen". Ein Hohn: Wissenschaftliche Schätzungen gehen in der Mühlviertler Region von fünf Tieren aus.

Umdenken in der Jägerschaft

Beim Luchsprojekt im Nationalpark Kalkalpen ruderte angesichts des illegalen Abschusses wenigstens der Landesjägermeister Sepp Brandmayr zurück: Jetzt sind auch die Grünröcke wieder für eine Auswilderung eines Luchsmännchens aus der Schweiz, nachdem Kuder "Jago" und wahrscheinlich auch dessen Vater "Juro" gewildert wurden. Bloß wird die Nachbesetzung immer schwieriger. "Schön langsam werden sich unsere Schweizer Projektpartner weigern, uns noch Luchse zu liefern, nur damit man sie hier illegal für Trophäen abknallt", sagt Franz Sieghartsleitner vom Nationalpark Kalkalpen.

Das Mindeste ist nun, dass der oö. Landesjagdverband hart durchgreift. Wenn sich der Verdacht der Wilderei gegen Harald W. (64), Geschäftsmann aus Linz und Jagdpächter des Forstreviers Weyer der Erzdiözese Salzburg, zu einem Schuldspruch erhärtet, dass er oder jemand aus seinem illustren Umfeld den Luchs geschossen hat, muss es mit der Geselligkeit beim Schüsseltrieb vorbei sein – es gilt die Unschuldsvermutung. Der Grundherr, in diesem Fall die Erzdiözese Salzburg, darf keine Toleranz gegenüber Wilderei im Lodenmantel zeigen. Wildernde Jäger müssen aus der Gegend verjagt werden, der Gesetzgeber wird über Gefängnisstrafen nachdenken müssen. Und die Nationalparkregion, die eben erst einen Freunde-Verein gegründet hat, muss noch mehr Stimmung machen für die Rückkehr der Wildnis auf vier Pfoten. Kriminelle Luchsmörder mit Jagdgewehr und Geländewagen wird man im Tal nicht mehr freundlich grüßen.



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kurier.at vom 14.04.2015

Wilderer im Nationalpark: Toter Luchs in Tiefkühltruhe 

Verdächtiger Jäger soll Trophäe zu Präparator gebracht haben. Nationalpark-Direktor Mayrhofer schockiert.

Seit Monaten werden im Nationalpark Kalkalpen in Oberösterreich Luchse vermisst. Nun haben Ermittler des Landeskriminalamts bei einem Präparator im Raum Linz einen spektakulären Fund gemacht. In einer Tiefkühltruhe wurde der Kadaver eines Luchses sichergestellt. Das bestätigt Georg Kasinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr.

Die Trophäe soll der Präparator von einem passionierten Jäger aus dem Nationalpark-Region zur Bearbeitung bekommen haben. Der 64-Jährige steht nun unter Verdacht, den Luchs gewildert zu haben. Ihm drohen unter anderem Anzeigen nach dem Artenschutzgesetz und wegen Eingriffs in fremdes Jagdrecht.

"Das hat meine schlimmsten Befürchtungen deutlich übertroffen", zeigt sich Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer über den Fund schockiert. "Ich vermute aber, dass das nicht die letzte traurige Nachricht sein wird." Wie im KURIER berichtet, hatte Mayrhofer bereits in der Vorwoche angedeutet, dass Luchse aus dem Nationalpark illegal abgeschossen worden sein dürften.

Gentest

Nationalpark-Direktor Mayrhofer bei der Aussetzung von Juro 2011. Möglicherweise handelt es sich bei ihm um den erlegten Luchs - Foto: /Nationalpark Kalkalpen Nun muss herausgefunden werden, um welches Tier es sich bei dem Kadaver handelt. Aus dem Nationalpark sind sowohl "Juro" als auch dessen Sohn "Jago" verschwunden. Auch von weiteren Männchen – etwa Altluchs "Klaus" und dem aus einem Tierpark entlaufenen "Pankraz" – gibt es seit längerem kein Lebenszeichen. "Die Proben werden von einem externen Labor untersucht. In einigen Tagen haben wir Klarheit", sagt Mayrhofer.

In der Jägerschaft wurde die Nachricht vom toten Luchs mit Bestürzung aufgenommen. "Ich verurteile diese Tat auf das Schärfste", sagt Landesjägermeister-Stellvertreter Herbert Sieghartsleitner. Pikant: Zwischen Jägern und Nationalpark sorgten die Luchse zuletzt wiederholt für Gesprächsbedarf. Eigentlich sollte bereits im Vorjahr ein neues Männchen angesiedelt werden, die Waidmänner blockten aber ab.


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oe24.at vom 14.04.2015

Jäger trifft bei Schießübung fremdes Haus 

Dem 63-jährigen Mann wurd die Jagdwaffe abgenommen.

Ein Jäger aus Haslach an der Mühl hat am Montag mit einem Schuss aus seiner Waffe die Terrassentür eines Hauses in St. Ulrich im Mühlkreis (Bezirk Rohrbach) getroffen. Der 63-Jährige hatte auf einen handtellergroßen Stein gezielt, das Projektil wurde beim Auftreffen auf diesen abgefälscht und ein Teil durchschlug die Glastür, teilte die Polizei OÖ am Dienstag mit.

Niemand verletzt

Die Bewohner des Hauses hielten sich in einem anderen Zimmer auf und waren nicht unmittelbar gefährdet. Das Anwesen war etwa 270 Meter von dem Schützen entfernt und er hatte in dessen Richtung gefeuert. Beabsichtigt war ein Test der Treffsicherheit seiner Waffe. Die Jagdwaffe wurde dem Mann wegen Gefahr im Verzug durch missbräuchliche Verwendung vorläufig abgenommen, berichtete die Exekutive. Zudem wurde er angezeigt.



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nachrichten.at vom 09.04.2015

Tierquäler stellte illegale Fallen: 20 Rehe verendeten 

Niederwaldkirchen. Waldbauer ärgerte sich über Verbiss: Eigenbau-Schlagfallen trennten Rehen die Läufe ab.

Mehr als fünf Jahre lang trieb ein mutmaßlicher Tierquäler in den Niederwaldkirchner Wäldern sein Unwesen. An Wildwechseln soll er mindestens drei Fallen vergraben haben, die 20 Rehe schwer verletzten. Der Fall von schwerer Wilderei und Tierquälerei wurde von Beamten der Polizeiinspektion St. Martin aufgeklärt. Der 76-jährige Pensionist Josef S. ist demnach verdächtig, in seinen eigenen Wäldern seit mehr als fünf Jahren selbst gebaute Fallen vergraben zu haben, um damit vorsätzlich Rehe zu verletzen. 20 Tiere seien so an den Läufen schwer verletzt oder gar verstümmelt worden. Die Rehe verendeten an den Verletzungen oder mussten von Jägern erlegt werden.

Selbstjustiz wegen Wildverbiss

S. war dem Vernehmen nach der Meinung, der Wildverbiss in seinem Forst sei zu hoch. Er habe zwar von der Jägerschaft eine Erhöhung der Abschussquote gefordert, das Entgegenkommen der Waidmänner schien ihm allerdings zu wenig. Aus alten Eisenteilen soll der 76-Jährige mehrere Trittfallen angefertigt haben. "Mit diesen Fallen wollte er die Rehe verletzen, um anschließend einen Abschuss durch die Jäger zu erzwingen", heißt es seitens der Polizei.

Mindestens drei Fallen waren innerhalb der vergangenen fünf Jahre im Einsatz. Der mutmaßliche Tierquäler vergrub die 30 Zentimeter langen Fallen im Waldboden und deckte die Öffnung mit Laub und Zweigen ab. Das Gerät war so konstruiert, dass ein Reh mit den Läufen darin einen Schlagmechanismus mit enormer Kraft auslöste. Eisenklauen schlugen den Tieren die Läufe ab. Die örtlichen Jäger führten genaue Aufzeichnungen und fotografierten die verstümmelten Läufe. Mindestens 20 Fälle konnten so innerhalb der vergangenen fünf bis sechs Jahre nachgewiesen werden. Josef S. soll den Standort der Fallen regelmäßig gewechselt haben, um nicht entdeckt zu werden. Nur durch glückliche Umstände waren keine Personen gefährdet. Der 76-jährige Waldbesitzer Josef S. ist zum Sachverhalt weitgehend geständig. Er wurde bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.

Traurige Premiere

Von solch schweren Fällen ist selbst dem erfahrenen Bezirksjägermeister Hieronymus Spannocchi noch nichts zu Ohren gekommen: "So etwas hat es im Bezirk Rohrbach noch nicht gegeben. Manchmal hört man aus anderen Regionen, dass Wilderer Schlingen an Wildwechseln legen. Aber Fallen, nur um Rehe vorsätzlich zu verletzen, hatten wir noch nie", spricht er von einer traurigen Premiere in der Mühlviertler Jagd.

Auch in Sachen Wildverbiss sei das Gebiet um Niederwaldkirchen nicht besonders auffällig gewesen.



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"Bezirksblätter Amstetten" vom 17.03.2015

Der "Bote von der Ybbs" schrieb vor 100 Jahren 

Amstetten. (Eine Wolfsjagd bei Amstetten). … gab es in Amstetten bei leichtgläubigen Leuten nicht geringe Aufregung. Man erzählte sich, ein großer Karpatenwolf sei, durch die gegenwärtigen Kämpfe in den galizisch-ungarischen Grenzgebirgen verscheucht, über die Donau gekommen (!) und vertreib in den Wäldern der Umgebung Amstettens sein Unwesen … manche Leute waren sehr ängstlich … Wie eine Erlösung wurde deshalb die Nachricht empfunden, dass es einem hiesigen Heger gelungen sei, das gefährliche Raubtier zu erlegen. Die Sache hatte auch ihre Richtigkeit; der Wolf verfing sich in einem ausgelegten Eisen und der Jäger erlegte ihn sodann … Auch Frau Hofmann … fand sich … ein, um sich von der schier unglaublichen Erlegung eines Karpartenwolfes bei Amstetten zu überzeugen. Kaum hatte sie einen Blick auf das Tier geworfen, als sie auch schon im demselben ihren abhängigen Wolfshund „Herel“ erkannte …

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vice.com vom 16.03.2015

Auf der Treibjagd 

Treibjagden finden in Österreich generell von Ende November bis Ende Dezember statt. In dieser Zeit werden laut Jagdleitern nur Hasen, Fasane und sichtlich leidende Tiere geschossen. Rehe dürfen aufgrund der Schonzeitenverordnung nicht erlegt werden. Trotzdem wurden bei jeder der fünf Jagden, bei denen ich Ende 2014 fotografiert habe, ein bis drei Rehe getötet.

Die häufigste Reaktion darauf war "
Ups, des woa a Reh", meist genau nachdem der Abzug des Gewehrs gedrückt wurde. Nach einigen Unfälle stürzten sich auch die Medien auf Treibjagden, weshalb ich noch vor der Begrüßung meist die Frage hörte: "Bist du eh net von da Zeitung?"

Vor Jagdbeginn werden die Regeln bekanntgegeben, welche Tiere geschossen werden dürfen—danach wird mit "Weidmanns Heil" die Jagd eröffnet. Als es dann wirklich losging, hatte ich eigentlich mehr das Gefühl, dass auf alles geschossen wird, was sich bewegt.
"Wennst ned aufpasst, kriegst hoit a Lodung Schrott in' Bauch!", warnten mich die Jäger.

Einer der bizarrsten Momente war, als die Jäger einen Waldstreifen umstellt hatten und der Schütze neben mir plötzlich "A Fuchs!" schrie. Das Startsignal für einen regelrechten Kugelhagel. Ich hörte, wie die Patronen die Äste über mir trafen, vor mir ins Gras einschlugen oder an meinem Kopf vorbei zischten. Der Jäger, hinter dem ich stand, wurde auf einmal unruhig und rief ein verunsichertes "Passt's a bissl auf!"

Nachdem der Fuchs getroffen und die Schießerei beendet war, fragte einer in die Runde:
"Sats e olle nu do?" Das Alter der Jäger variierte von Ende 50 bis Anfang 80. David war der Jüngste, der mir bei den Treibjagden begegnete. Er war acht Jahre alt und unglaublich begeistert davon, wenn ein Hase von einer Kugel getroffen wurde: "Boah host des gseng, wies'n gwuzlt hot, wie a gschoßn worn is?"

"Wenn a nu net tot is, hauma ma hoit numoi drauf!", schrie ein Jäger dem Treiber nach. Wenn ein Hase getroffen wurde, sich aber noch bewegt, wurde einfach mit der flachen Hand draufgeschlagen, bis er nicht mehr zuckte.

Vor 10 Jahren kam man laut Jagdleiter meist noch auf 80 bis 100 Tiere pro Jagd.
Durch die kalten Frühlinge und die Treibjagden im Herbst sterben die gejagten Tiere langsam aus. "Schauma moi, wos ma nächstes Joahr nu schiaßn kinnan?", antwortete Hans auf die Frage, ob denn noch genügend Tiere übrig sind für kommende Jagden. In manchen Ortschaften werden die Tiere extra für die Jagd gezüchtet, damit es auch im nächsten Jahr wieder Rehragout geben kann.



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meinbezirk.at vom 12.03.2015

"Luchs gehört auf den Abschussplan" 

Bezirksjägermeister fand am Jägertag klare Worte: Der Luchs muss bejagbar werden und das Jägerimage besser.

BEZIRK. „Der Luchs gehört auf den Abschlussplan, dann bekommt er eine völlig andere Akzeptanz in der Jägerschaft“, sagte Bezirksjägermeister Hieronymus Spannocchi am Bezirksjägertag. Von den Medien verlangte er eine richtige Darstellung des Tieres, nicht als niedlichen, streichelweichen Spielgefährten, sondern als großes Raubtier. Zur Situation mit dem Luchs meldeten sich auch die Ulrichsberger Jäger zu Wort. Alfred Wiltschko: „Mit den Zahlen beim Luchs gehts nur rauf, mit denen beim Wild runter. Die Lage beim Rehwild ist verflixt angespannt im Böhmerwald.“ Befürchtet wird eine Überbevölkerung der Luchse, zu deren Beute bevorzugt mittelgroßes Schalenwild gehört. Der Lebensraumplan von Luchs-Experten bescheinigt, dass Platz für 300 Luchse sei: „Auf dem Riesengebiet von der Oberpfalz bis in die Wachau“, sagt der Luchsbeauftragte Thomas Engleder auf Anfrage.

Luchsbeauftragter bedauert

Er bedauert die Forderung der Jäger, das Tier auf den Abschussplan zu setzen: „Wenn wir das machen, dann werden wir ihn wieder verlieren“, sagt Engleder. „Erst wenn wir 300 Luchse haben (das ist die Zahl, mit der der Bestand hierzulande gesichert werden kann, Anmerkung) können wir darüber reden, ob er auf den Abschussplan gehört“, sagt Engleder. „Aber von dieser Zahl sind wir noch weit weg.“ Der stellvertretende Landesjägermeister, Herbert Sieghartsleitner, unterstützte die Rohrbacher Jäger in ihrer Forderung, den Luchs bejagbar zu machen. „In Sachen Luchs verlieren die NGO‘s das Maß“, sagte er.

Imagepflege in der Öffentlichkeit

Neben dem Luchs stand auf dem Bezirksjägertag auch die Imagepflege der Jäger im Zentrum. Fehlverhalten der Jäger, wie zum Beispiel illegales Fallenstellen, ist „für das Image eine Katastrophe“, sagte Spannocchi. Er plädierte klar dafür, Fehlverhalten der Jäger streng zu ahnden. „Meine Aufgabe ist nicht zu helfen, dass jemand nicht bestraft wird. Ich stehe nur für alle Waidmänner gerade, die sich ordentlich verhalten.“ Spannocchi forderte – wie schon im Vorjahr – die Errichtung einer Disziplinarkommission, um Fehlverhalten der Jäger besser ahnden zu können.

Appell für „chices“ Jäger-Outfit

Der oberste Waidmann des Bezirks appellierte weiter in Sachen Imagewerbung an seine Kameraden. Sie sollen in der Öffentlichkeit ordentlich als Jäger auftreten. „Ich erwarte mir schon jagdliche Kleidung. Wir können uns mit Stolz als Jäger zu erkennen geben. Das kost‘ nicht viel und bringt nur viel“, sagte Spannocchi. Insgesamt gibt es im Bezirk 896 Jäger, 51 davon sind Jägerinnern.

Zur Sache: Die Streckenlegung:

Im Jagdjahr 2014/15 wurden 5486 Stück Rehwild geschossen. (2013/14: 5764 Stück)
79 Stück Rotwild (2013/14: 62)
14 Stück Damwild (2013/14: 5)
132 Stück Schwarzwild (2013/14: 172)
1875 Stück Niederwild (2013/14: 2077)
1322 Stück Raubwild (2013/14: 1256)
27 Jäger sind zur Jagdprüfung angetreten, 22 haben sie bestanden.
896 Jagdkarten wurden ausgegeben, um 12 mehr als im Vorjahr.

Insgesamt hat der Bezirk Rohrbach ein Jagdgebiet von 82.788 Hektar. Er ist in 57 Jagdgebiete unterteilt, davon sind 13 Eigenjagden.



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orf.at vom 06.03.2015

Wirbel um fehlende männliche Luchse 

Die Luchse im Nationalpark Kalkalpen leiden unter einem Mangel an männlichen Tieren (Kudern), Inzucht wird befürchtet. Vor einem Jahr hatte sich der Nationalpark eine Nachbesetzung gewünscht, doch vor wenigen Wochen widerriefen die Jäger ihre Zustimmung.

Die Luchs-Arbeitsgruppe LUKA - bestehend aus Vertretern von Nationalpark, Jägerschaft, Bundesforsten, Naturschutzbund und WWF - versucht am Freitag, wieder einmal den Bestand der Luchse im Nationalpark Kalkalpen abzusichern. Bei den letzten Gesprächen war vereinbart worden, den spurlos verschwundenen Luchskuder Juro rechtzeitig vor der Paarungszeit im heurigen Frühjahr zu ersetzen.

Jäger zogen Zusage zurück

Völlig überraschend zogen die Jäger aber vor wenigen Wochen ihre Zusage zurück. Man wolle den Luchsen mehr Zeit geben, hieß es vage. Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer reagierte enttäuscht darauf, dass die Jäger plötzlich nicht mehr zu ihrer Zusage stehen wollten. Bisher war das Luchsprojekt sehr erfolgreich verlaufen, die aus der Schweiz stammenden Luchsweibchen Freya und Kora hatten für überraschend viel Nachwuchs gesorgt.

Die Jäger wiederum fühlten sich übergangen und schlecht informiert, man habe etwa viel zu spät erfahren, dass Luchskuder Juro verschwunden sei, so Christopher Böck vom Landesjagdverband.

Versöhnliche Worte

Inzwischen klingen die Worte versöhnlicher. „Offen und ehrlich“, so Nationalparkdirektor Mayrhofer, wolle man auf die Jäger zugehen. Auch in den angrenzenden Bundesländern Niederösterreich und der Steiermark wolle man um Verständnis werben, was allerdings schon bei den Braunbären erfolglos verlief. Der Landesjagdverband wiederum will sich bemühen, auch die Hardliner in den eigenen Reihen noch auf Luchskurs zu bringen, und gibt sich ebenfalls zuversichtlich.

Bevölkerung auf der Seite der Luchse

Die Bevölkerung jedenfalls steht klar hinter dem Luchsprojekt. Das zeigt eine Umfrage des Market-Instituts aus dem Jahr 2012. Dabei gab mehr als jeder zweite Befragte an, zu wissen, dass es im Nationalpark Luchse gibt. Fast 90 Prozent fanden es sehr positiv oder eher schon positiv, dass sich der Nationalpark um den Fortbestand der Luchse kümmert. Auf die Frage, ob die Jäger die Bemühungen des Nationalparks rund um den Luchs unterstützen sollten, antworteten 62 Prozent mit „auf jeden Fall“ und weitere 28 Prozent mit „eher schon“.



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orf.at vom 21.02.2015

Fassungslosigkeit nach Schüssen auf Hunde 

Fassungslosigkeit herrscht in Wöllersdorf (Bezirk Wiener Neustadt) nachdem zwei Hunde angeschossen wurden. Zu der Tat kam es in einer Wohnsiedlung. Die beiden Tiere mussten notoperiert werden, haben aber überlebt. Vom Täter fehlt jede Spur.

Bei der Polizeiinspektion Wöllersdorf setzt man nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. Denn nach den Schüssen des unbekannten Hundehassers geht unter den Tierbesitzern die Angst um. Laut Polizei sind die Hunde nicht von Schrotmunition getroffen worden. Bei beiden Vierbeinern wurden Reste von Projektilen sichergestellt, die darauf hindeuten, dass es sich um Jagdprojektile gehandelt haben könnte.

Wegen der Hunde gab es nach Angaben der Polizei bisher weder Beschwerden noch Anzeigen. Nach Bekanntwerden des Falls von Tierquälerei schaltete sich die Pfotenhilfe ein. Der Verein setzte eine Prämie in der Höhe von 500 Euro aus und hofft damit auf Hinweise, die zur Ergreifung des Täters beziehungsweise der Täter führen.



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orf.at vom 19.02.2015

Debatte um Luchs für Nationalpark 

Weil es im Nationalpark Kalkalpen laut Verantwortlichen zu wenig Luchsmännchen für eine geregelte Vermehrung ohne Inzucht gibt, soll ein neues Männchen angesiedelt werden. Die Jägerschaft ist anderer Meinung und sieht durch weitere Luchse andere Tiere gefährdet.

Von Alt-Luchs „Juro“ fehlt seit mehr als eineinhalb Jahren jede Spur. Letztes Jahr hat die Arbeitsgruppe LUKA deshalb vereinbart, dass ein neuer Luchs ausgesiedelt wird, beharrt Erich Mayrhofer, der Direktor vom Nationalpark Kalkalpen. Eine Nachbesetzung sei für die Bestandstützung unumgänglich; schon zu Projektbeginn hieß es „wenn ein Luchs ausfällt, dann wird er nachbesetzt“. Bei Juro hatte man eine Frist bis Sommer 2014 vereinbart. Sollte er bis dahin nicht auftauchen, werde er zur Ranzzeit (Paarungszeit, Anm.) bis März 2015 nachbesetzt.

Jäger: „zehn Luchse genug“

Die heimische Jägerschaft, die in der Luchs-Arbeitsgruppe vertreten ist, legt sich jetzt aber quer. Zehn Luchse seien genug. Es gäbe genügend Weibchen im Nationalpark, mit mehr Jungtieren als 2014 erwartet, so Herbert Sieghartsleitner, der stellvertretende Landesjägermeister von Oberösterreich.

Die vielen Luchse wirken sich auf den Bestand der anderen Tiere aus – nicht nur Wildtiere sondern auch Schafe und Ziegen. Almbauern und Landwirte stünden einer Bestandsstützung kritisch gegenüber, so Sighartsleitner.

Lebensraum erweitern

Die Jägerschaft fordert eine Vernetzung mit den angrenzenden Bundesländern Niederösterreich und Steiermark. Sie will den Lebensraum der Luchse erweitern und damit deren Bevölkerungsdichte in OÖ verringern.

Juros Verschwinden rätselhaft

Die Nationalparkleitung wiederum pocht auf die Vereinbarung, einen neuen Luchs anzusiedeln. Zumal die vermisste Wildkatze auf rätselhafte Weise verschwunden bleibt. Deren Peilsender gibt längst kein Signal mehr.

Man glaubt nicht, dass Juro abgewandert ist. Möglicherweise wurde der Luchs vergiftet oder erschossen. Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit. Wie es mit dem oö. Luchsprojekt weitergeht, soll in der kommenden Sitzung des Arbeitskreises beschlossen werden.



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nachrichten.at vom 21.02.2015

Jäger rutschte aus und erschoss sich 

Aspach. Bei einem tragischen Unfall hat sich am Freitag ein Landwirt mit seiner Schrotflinte erschossen.

Der 47-Jährige aus Aspach war gegen 15 Uhr auf dem Weg über eine Wiese hinter seinem landwirtschaftlichen Anwesen, als er auf dem nassen Gras ausrutschte. Bei dem Sturz löste sich ein Schuss aus seiner Schrotflinte, die er zur Jagd mitgenommen hatte. Der Schuss traf den Mann an der rechten Halsseite, er wurde dadurch tödlich verletzt. Sein 51-jähriger Bruder fand das Opfer um 16:25 Uhr. Nach Ermittlungen der Polizei konnte ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden.



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orf.at vom 17.02.2015

Abschusspakete statt Jagdpacht in Innsbruck 

Die Stadt Innsbruck geht bei der Vergabe ihrer Eigenjagden neue Wege. Anstatt die Reviere zu verpachten, betreibt die Stadt die Jagden künftig selber und verkauft Abschüsse. Das sei im Sinne der Chancengleichheit für interessierte Jäger. Die Opposition befürchtet, dass der neue Weg teurer kommt.

Die Stadt Innsbruck verfügt insgesamt über drei Jagden. Das Jagdgebiet Höttinger Alm, Achensee und das Samertal im Karwendel. Die Jagd im Samertal wurde bisher um kolportierte 42.000 Euro im Jahr verpachtet. Künftig betreibt die Stadt Innsbruck diese Jagd wieder selber.

Erste Jagdpakete verkauft

Neu ist dadurch, dass die Stadt nun Abschusspakete verkauft. Konkret heißt das, dass der Jäger oder die Jägerin ein Paket mit einer bestimmten Stückzahl an Wild erwirbt, das dann innerhalb eines Jahres geschossen werden kann. Zwei Jagdpakete für drei Jahre wurden bereits nach diesem Modell verkauft - eines für 27.000 Euro pro Jahr, eines für 12.500 Euro pro Jahr.

Zweifel an Wirtschaftlichkeit

Die Stadt geht davon aus, dass der Verkauf derartiger Pakete gleich viel Geld einbringen wird wie die Pacht. Anfangs zugestimmt, hat die Opposition jetzt aber große Zweifel, wie Franz Xaver Gruber (ÖVP) sagt: „Bei der jetzt stattgefundenen Vergabe fürchte ich, dass die Stadt Innsbruck nicht jene Einnahmen lukrieren kann, die sie erreichen sollte, weil größere Ausgaben im Bereich des Personals notwendig sein werden“, meint Gruber. Denn die Mitarbeiter der Stadt müssten mehr Stunden arbeiten im Vergleich zu einer Verpachtung.

Förster macht Arbeiten in der Freizeit

Diesen Mehraufwand werde ein städtischer Bediensteter in seiner Freizeit unentgeltlich übernehmen, argumentiert Bezirksforstinspektor Andreas Wildauer: „Der Großteil wird am Wochenende in der Freizeit passieren. Der zuständige Förster wohnt in der Nähe. Er würde am Wochenende privat dort hineinschauen und die notwendigen Jagdschutzaufgaben übernehmen.“

Jagd soll durch Pakete leistbarer werden

Für Gruber von der ÖVP ist es ein bedenklicher Weg, wenn Mitarbeiter des Stadtmagistrats in ihrer Freizeit ehrenamtlich derartige Aufgaben übernehmen. Es müsse auch geklärt werden, in welchem Bereich versicherungstechnisch Vorkehrungen zu treffen seien.

Die Stadtregierung argumentiert, dass Jagdabschusspakete transparenter und im Sinne der Chancengleichheit seien. Damit sollen sich mehr Jäger und Jägerinnen die Jagd wieder leisten können.


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heute.at vom 17.02.2015

Jäger wilderten brutal mit Pistenraupen 

Vier Jäger aus der Schweiz sollen in Vorarlberg in fremdem Revier mit Pistenraupen auf Treibjagd gegangen sein und auf brutale Art gewildert haben. Die Polizei ermittelt.

In der Jägerschaft regt sich starker Unmut über vier Schweizer Jäger und einen Jagdaufseher aus Vorarlberg, nachdem sie am vergangenen Mittwoch in Hittisau auf einer Treibjagd beobachtet worden waren. "In eineinhalb Meter Schnee verfolgten sie das Wild auf einem Pistengrät", so Augenzeuge und Jäger Reinhold Penz gegenüber ORF Vorarlberg. Von einem fremden Hochsitz sollen sie mehrere Tiere angeschossen und verbluten lassen haben. Penz ist empört. Und das, obwohl das Wild im Winter möglichst in Ruhe gelassen werden sollte.

Die Polizei ermittelt. Die Jagdbehörde will ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten lassen. Wilderei ist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

"Verrohung der Jagd"

Mit Tierschutz und Waidgerechtigkeit habe diese Art von Jagd nichts mehr zu tun, so Vorarlbergs oberster Jäger Ernst Albrich. Er ortet eine „Verrohung der Jagd“ und vermutet eine „gröbliche Verletzung des Tierschutzes“. Das sei das Resultat „extrem strenger Vorgaben des Landes zur Reduktion des Wildes

Die Aufhebung von Schonzeiten und Freihaltezonen sei zwar aus forstlicher Sicht verständlich, so Albrich, aber überzogen. Wild werde lediglich getötet, „egal wie“. Die Jagdethik leide unter dem verordneten Jagddruck, heißt es in den Reihen der Jäger.


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vgt.at vom 13.02.2015

Österreich: Mehrere Jagdfreistellungsanträge - "Keine Jagd auf meinem Grundstück!" 

Wer in Österreich Wald- oder Wiesenflächen besitzt, muss auf diesen entweder selber für eine aktive Bejagung sorgen oder die Bejagung durch die örtliche Jagdgenossenschaft dulden. Doch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 müssen Jagdgegner auf ihrem Grundstück keine Jagd dulden - auch in Österreich nicht. Der erste österreichische Antrag auf jagdrechtliche Befriedung geht jetzt in die zweite Instanz. Weitere Anträge werden eingebracht. 

Im Oktober 2014 stellte erstmals ein österreichischer Grundbesitzer aus Kärnten einen entsprechenden Antrag, seine Waldflächen als „jagdfrei“ erklären zu lassen. Der Antrag wurde Ende Januar zurückgewiesen. Daraufhin wurde Anfang Februar Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten gerichtet.
 

Einen weiteren Antrag auf Jagdverbot auf ihrem Grundstück stellte eine Tierfreundin aus Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.


„Die Tierfreundin unterhält eine Weidehaltung von Hausschweinen und -hühnern“, berichtet der VGT. „Bei der letzten Jagd im Dezember wurden die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.“

Aus Kärnten habe sich ebenfalls ein weiterer Grundbesitzer gemeldet, der insgesamt 600 ha Waldflächen jagdfrei machen möchte.

„Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremden Grund Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen.“, ärgert sich Elmar Völkl vom VGT über diese bodenlose Ungerechtigkeit, und weiter: „Die künstlich hoch gemästeten Wilddichten erzeugen einen größeren Schaden, als wenn man die Natur einfach sich selbst überlassen würde. Nicht fremde Grünröcke, sondern die Grundbesitzenden selbst sollen entscheiden, welches Wildtiermanagement erforderlich ist.“


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"Kronenzeitung" vom 04.02.2015

Wieder einmal Seltsames von der EU! 

Allen Ernstes wird dort ein Gesetz ausgearbeitet, das streunende Hunde und Katzen mit Wölfen, Luchsen und Bären gleichgesetzt werden sollen. "Die Kommission will unsere Samtpfoten und Bellos den Wildtieren zuordnen", so Vier-Pfoten-Chef Dungler empört. Hintergrund des skurrilen Vorschlags: Wildtiere können leichter bejagt und getötet werden.

Petition: Tel. 01/895 02 02-66!

Dungler: "Wir leiten die Proteste der Krone-Leser nach Brüssel weiter."

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heute.at vom 26.01.2015

Polizei ermittelt nach Jagdunfall 

Drama bei einer Wildschweinjagd in Ebenthal (Gänserndorf): Zu fortgeschrittener Stunde sahen vier der insgesamt 47 beteiligten Waidmänner eine Wildsau vor der Linse.

Schüsse aus der Schrotflinte wurden abgegeben, dabei traf ein Querschläger Johann M. (55). Der Grünrock wurde schwer an der Hand verletzt, verlor einen Finger. Die (angemeldete) Jagd wurde abgebrochen, Polizei und Rettung sofort verständigt.

Johann M. landete im Mistelbacher Spital. "Bei den vier Männern wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der aber negativ verlief", so ein Polizist. Jetzt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.


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orf.at vom 23.01.2015

Kaiseradler: Jäger schuldig gesprochen 

Am Bezirksgericht Mattersburg ist am Freitag ein Jäger wegen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Der 56-Jährige hatte einen Kaiseradler erschossen - ein Irrtum, wie er sagte. Er nahm das Urteil an: Die Strafe beträgt 3.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Es tut mir verdammt leid, dass ich den Greifvogel getroffen habe“, sagte der 56-jährige Jäger bei der Verhandlung. Kaiseradler sind streng geschützt - laut Jagdgesetz und Jagdverordnung gilt für sie eine „ganzjährige Schonzeit“. Der Jäger hatte den jungen Vogel vergangenen Februar erschossen, als dieser auf dem Kadaver eines Hasen gesessen war.

Jäger sprach von Irrtum

Der Jäger sprach von einem Irrtum - eigentlich habe er eine Elster schießen wollen, weil die Rabenvögel im Revier viel Schaden anrichteten. Sein Anwalt sagte, es sei für den Jäger nicht erkennbar gewesen, dass es sich um einen Adler handelte. Ans Licht gekommen war das Ganze, als eine Tierpräparatorin Anzeige erstattet hatte. Sie sollte den Jungvogel auf Wunsch des Jägers ausstopfen.

Als sie das Tier aufgeschnitten habe, so die Präparatorin, sei die ganze Brust voller Schrotkugeln gewesen. Sie habe allerdings nicht sofort erkannt, dass es sich um einen Kaiseradler handelte, weil diese als Jungvögel ein anderes Gefieder als ausgewachsene Tiere haben. Nach Rücksprache mit einem Experten sei sie dann aber sicher gewesen.

BH kann Jagdkarte entziehen

Die Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, der Jäger habe nicht dazu beigetragen, den Ruf der Jägerschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern. Wenn das strafrechtliche Urteil rechtskräftig wird, hat die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Möglichkeit, dem 56-Jährigen seine Jagdkarte zu entziehen. Für den Jäger, von Beruf Gemeindearbeiter, entspricht die Geldstrafe, die er nun bezahlen muss, zwei Monatsgehältern. 


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krone.at vom 22.01.2015

Bub griff in Falle 

Mutter: "Simon hat schon g'scheit geschrien"

Schlimmer Schock für den neunjährigen Simon aus Pfarrkirchen im oberösterreichischen Mühlkreis: Beim Spielen entdeckte der Bub in einem Bach einen Eisenring und griff ahnungslos in eine Marderfalle. Das seit 2009 verbotene Fangeisen schnappte zu und verletzte den Schüler an der Hand. Der Fallensteller erstattete Selbstanzeige - er ist übrigens der Jagdleiter...


"Wir waren spazieren, der Simon ist mit seiner Cousine, der Sophie, zum Bach gelaufen. Er hat gerufen: 'Mama, da ist ein Eisenring', griff hinein und der Ring schnappte zu. Ich war live dabei - zum Glück, weil wir ihm gleich helfen konnten. Aber er hat schon g'scheit geschrien", berichtet Mutter Brigitte Falkner (39) von dem Schockerlebnis.

Während sie Alarm schlug, befreiten Oma und Tante den verletzten Buben. Simon hatte noch Glück im Unglück: Sein Handschuh verhinderte, dass er gröbere Verletzungen erlitt. Der Bub wurde ins Rohrbacher Spital gebracht, dort behandelt. Sein linkes Handgelenk ist immer noch geschwollen.

Fallensteller: "Marder sind bei uns eine riesige Plage"

Der Fallensteller erstattete Selbstanzeige. Es handelt sich ausgerechnet um den örtlichen Jagdleiter Wolfgang F. (67), der meint: "Die Marder sind bei uns eine riesige Plage, wir wissen uns schon nicht mehr anders zu helfen. Ich hab' die Falle nur vier Stunden zuvor ausgelegt gehabt, sicher nicht länger. Der Bub hat sich ja nicht viel getan, ich hab's mir schon angeschaut."

Solche Fangeisen sind seit einem ähnlichen Vorfall 2009 in Oberösterreich verboten, so Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbands und Wildbiologe: "Damals gab es gleich mehrere Vorfälle, wo Hunde und ein Mädchen verletzt wurden. Die Fallen waren zwar illegal aufgestellt, wurden dann aber generell verboten."

Sondergenehmigung für Fallen nötig

In Ausnahmefällen dürfen die Fallen zwar noch verwendet werden, "man benötigt aber eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft - etwa, wenn man eine große Hendlbatterie mit Freilauf hat und der Fuchs zum Problem wird", so Böck. 


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vgt.at vom 13.01.2015

Grausame Jagd im Lainzer Tiergarten 

VGT Anzeige: Jagd im Lainzer Tiergarten - Verletzung zahlreicher Tier- und Naturschutzbestimmungen

Massenzucht tausender Tiere zu Abschusszwecken verhindert die Erreichung vorgegebener Natur- und Artenschutzziele. Betretungsverbot im Winter dient ungestörtem Jagdvergnügen.


Das 2.450 ha große Natura-2000 Naherholungsgebiet ist Teil des Biosphärenpark Wienerwald und wird jährlich von 500.000 WienerInnen besucht. Zur Besucherattraktion und zum Jagdvergnügen wird jedoch gleichzeitig ein übernatürlich hoher Wildstand künstlich produziert. Die grundsätzlich geschützten Wald- und Wiesenflächen werden durch die gut 1.400 Mufflons, Rehe, Hirsche und Wildschweine erodiert, durch selektiven Verbiss leidet das Artenreichtum. Künstliche Einrichtungen zum Jagdmanagement, wie Fütterungen für Hoch- und Niederwild, Ansitze und Lebendfallen, unterminieren den Grundgedanken eines sich selbst überlassenen Biotops. Die herbstlichen Treibjagden führen zu unnötigem Tierleid.

Eine Recherche des Verein Gegen Tierfabriken (VGT) identifiziert in der vorliegenden „Überhege“ die Ursache zahlreicher Übertretungen von Tier-, Forst- und Naturschutzgesetzen: Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Natura-2000) sieht einen umfassenden Schutz zahlreicher Tier- und Pflanzenarten vor und gestattet menschliche Eingriffe nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn sie mit den Schutzzielen in Einklang zu bringen sind. Der künstlich hohe Wildbestand jagdbarer Tierarten, verursacht eine flächenhafte Gefährdung des Bewuchses, wie an vielen vollständig erodierten Wiesen und Wäldern ohne Moos-, Kraut und Strauchschicht ersichtlich. Toxische Bleimunition gefährdet langfristig das Grundwasser. Selektiver Verbiss verhindert die anzustrebende standortgerechte Artenzusammensetzung.

Während der Lainzer Tiergarten unter dem irreführenden Vorwand der „Winterruhe“ mehrere Monate für die Öffentlichkeit gesperrt ist, finden dort intensive Treibjagden statt, die vor allem der Belustigung dienen: Dabei wird
unnötiges Tierleid billigend in Kauf genommen. Viele Tiere werden nur angeschossen und manche verenden qualvoll erst nach Tagen. Auch nach nächtlichen Einzelabschüssen erreichen den VGT regelmäßig Meldungen über verwaiste Wildschweinkinder.

„Jedes Jahr werden in dieser scheinbaren Idylle bis zu 1.400 Tiere abgeschossen. Vor allem die Treibjagden erzeugen dabei massives Tierleid! Etliche Trophäen werden an zahlungskräftige Jagdgäste aus Wirtschaft und Politik verkauft“,empört sich Elmar Völkl vom VGT über das sinnlose Blutvergießen,„Der Lainzer Tiergarten ist öffentliches Wiener Gemeindeeigentum und Naturschutzgebiet. Als solches muss er ganzjährig zugänglich bleiben und ein tier- und umweltfreundlicheres Wildmanagement eingeführt werden!“.

Der VGT hat eine umfassende Anzeige an den Magistrat und die Staatsanwaltschaft übermittelt sowie eine Petition zum Verbot der Überhege und der Treibjagden ins Leben gerufen!

Hier können Sie eine Sendung aus dem Tierrechtsradio zum Thema nachhören: http://cba.fro.at/276274. Im Studio: Elmar Völkl vom VGT und eine regelmäßige Besucherin des Tiergarten.
 

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noen.at vom 12.01.2015

Jäger trafen auch Häuser

Anrainer klagt: "Schrotkörner prasselten aufs Dach, auch meine Lebensgefährtin ist getroffen worden." Jagdleiter dementiert die Vorwürfe. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.

„Grundsätzlich habe ich vor der Jägerschaft großen Respekt, allerdings geht das gefährliche und grob fahrlässige Verhalten, das mir und meinem Schwager passiert ist, eindeutig zu weit“, so Norbert T., der am nördlichen Ortsrand von Weißenkirchen zu Hause ist.

Was war passiert? Vor einigen Wochen gab es in der Nähe seines Hauses auf dem Acker der Familie Figl eine Treibjagd. Eine große Anzahl Jäger - schätzungsweise 15 bis 20 Personen - hatten sich mit ihren Hunden an der östlichen Grundstückgrenze aufgestellt und zogen unter großem Geschrei in einer Linienformation Richtung Westen. Norbert T. stand mit seiner Lebensgefährtin vor seinem Haus.

Lebensgefährtin am Körper und im Gesicht getroffen

„Ich dachte, das gibts ja nicht, als kurz nach Beginn der Treibjagd schon die ersten Schrotkörner auf unser Hausdach und auf den dahinter stehenden Baucontainer niederprasselten. Obendrein wurde meine Lebensgefährtin am Körper und im Gesicht getroffen. Meine Lebensgefährtin und ich gingen reflexartig in Deckung und schrien zu der Jägerschaft, sie sollen aufhören, auf uns zu schießen“, schildert der Anrainer.

Nachdem ein Fasan oder Rebhuhn aufgescheucht worden war, flog er genau auf den Standort des Duos zu: „Wieder wurden Schüsse auf den Vogel beziehungsweise in unsere Richtung abgegeben!“ Der Vogel wurde nicht getroffen und trotzdem schossen die Jäger in Richtung der Häuser weiter.

Auch Autos beschädigt

Ein Dorfbewohner fuhr mit seinem Auto noch während der Treibjagd zur Jägerschaft und teilte einem Jäger das massive Niederprasseln der Schrotkörner in seinem Hof, in welchem seine Kinder spielten, mit.

Kurz darauf kam der Schwager von Norbert T. vorbei und fragte, ob dessen Auto auch von den Schrotkörnern getroffen wurde, denn sein Firmen- und auch der Privat-PKW seien an den Windschutzscheiben beschädigt worden. Bei jeder Windschutzscheibe sind rund 15 bis 20 Einschläge, und auch er sei nach dem ersten Schuss in Richtung Häuser gleich in Deckung gegangen.

„Bei einem anschließenden Telefonat mit einem bekannten Jäger beschwerten wir uns über das Schießen in Richtung der Häuser und gaben die Beschädigung der Windschutzscheiben bei zwei Autos bekannt“, so Reinhard A. im NÖN-Gespräch.

„Zeigen Sie den Schaden ruhig an“

Der Jäger sagte, dass er im nördlichen Teil der Treibjagdlinie gestanden sei und wisse nicht, wer da geschossen habe, würde die Information aber sofort dem Jagdleiter weitergeben. Doch dieser hat sich weder für das Verhalten der Jäger entschuldigt, noch überhaupt bis dato gemeldet.

Am darauf folgenden Tag gegen Mittag kam der Jäger, der telefonisch informiert worden war, vorbei, hat sich die beschädigten Windschutzscheiben angesehen. Und sagte, Reinhard A. solle den Schaden ruhig anzeigen, denn die Versicherung der Jagdgesellschaft habe Geld genug. Auf den Hinweis, dass eine Anzeige Probleme für die Jäger bringt und es besser wäre, wenn der Schaden von der Jägerschaft selbst gemeldet würde, winkte er ab - und Norbert T. fuhr zur Polizei.

Die Anzeigen liegen derzeit bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten.

„Darstellung entspricht nicht der Wahrheit“

Friedrich Priesching, Jagdleiter von Weißenkirchen, sagt dazu: „Es ist der Sicherheitsabstand bei dieser Jagd eingehalten worden und es ist auch nichts beschädigt worden. Bis jetzt hat mit mir noch keiner von den Herren Kontakt aufgenommen und es entspricht in keiner Weise der Wahrheit, wie es von ihnen dargestellt wurde. Außerdem handelt es ein laufendes Verfahren und will dazu gegenwärtig auch keine ausführliche Stellungnahme abgeben.“ 

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