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 Jagd in der Presse 2019 

vienna.at vom 23.12.2019

Jagdunfall in NÖ: 50-Jähriger von Schrotkörnern getroffen

Ein Jäger schoss am Samstag im Bezirk Hollabrunn auf einen Fasan, traf dabei aber auch einen 50-jährigen Jagdhelfer.

Ein 50-jähriger Jagdhelfer ist am Samstag im Weinviertel von zwei Schrotkörnern am Hinterkopf und an der linken Ferse getroffen worden.

Das Unglück hatte sich laut Polizei kurz vor 14.00 Uhr im Zuge einer Niederwildjagd in der Gemeinde Ravelsbach (Bezirk Hollabrunn) ereignet. Ein Jäger schoss auf einen Fasan, dabei dürften sich zwei Projektile verirrt und den 50-Jährigen getroffen haben.

NÖ: Projektile trafen Mann am Hinterkopf und am Bein

Der Mann wurde verletzt ins Landesklinikum Horn gebracht, musste aber nicht stationär aufgenommen werden, teilte Heinz Holub von der Landespolizeidirektion Niederösterreich der APA auf Anfrage mit.

An der Jagd in Pfaffstetten waren insgesamt 19 Jäger und vier Jagdhelfer beteiligt. Wer nun genau der Schutze war, konnte noch nicht eruiert werden und ist Gegenstand von weiteren Ermittlungen, sagte der Polizei-Sprecher.

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orf.at vom 14.12.2019

Schalldämpfer für Jäger nun erlaubt

Für Waffenbesitzer treten mit der Waffengesetznovelle kommendes Jahr neue Bestimmungen in Kraft. Jäger dürfen künftig Schalldämpfer verwenden und Pistolen für einen Fangschuss mit sich führen. Die Jagd mit Pistolen bleibt aber verboten.

Der Nationalrat hat diese Woche eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen, das mit 1. Jänner in Kraft tritt. Für Jäger gibt es Erleichterungen. Sie dürfen 2019 Schalldämpfer bei der Jagd verwenden und Pistolen mit sich führen.

Schallmodulatoren auf Gewehren

Grundsätzlich gilt in Österreich bei Schusswaffen ein Schalldämpferverbot. Davon sind Jägerinnen und Jägern aber künftig ausgenommen. Diese dürfen so genannte Schallmodulatoren auf ihren Gewehren montieren. Das soll das Schießen leiser machen und die Ohren der Jäger schonen. Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft: „Wir haben einen Schuss-Knall-von über 137 Dezibel, das ist ein gesundheitsgefährdender Bereich. Der Schallmodulator oder Schalldämpfer, wie man landläufig sagt, moduliert diese Lautstärke auf eine Bandbreite von 125 bis 130 Dezibel herunter - unter den gesundheitschädlichen Wert.“

Lautloses Schießen nur bei „James Bond“

Ein lautloses Schießen wird es in naher Zukunft dennoch nicht geben: „Hier muss man mit dem Vorurteil aufräumen, dass es wie in James-Bond-Filmen so ein ‚Blob‘ gibt - man hört sehr wohl einen Schuss-Knall, aber dieser ist heruntergedrossel. Dass man gar nichts hört, entspricht sicher nicht den technischen Gegebenheiten“, so Burgstaller-Gradenegger.

Dem Wunsch vieler Jäger nach einer Lärmminderung wurde auf Landesebene bereits Anfang des Jahres mit der Novelle des Jagdgesetzes Rechnung getragen. Dort wurde jener Passus, der ein Jagen mit Schalldämpfer verbietet, einfach gestrichen. Mit der Novellierung des bundesweiten Waffengesetz erfolgt eine Harmonisierung, rechtliche Widersprüche werden verhindert.

Jagd mit Pistolen weiterhin verboten

Was Jägerinnen und Jäger künftig ebenfalls dürfen ist das Mitführen von Faustfeuerwaffen, also etwa Pistolen. Gejagt werden darf damit in Kärnten aber auch weiterhin nicht. Freydis Burgstaller-Gradenegger: „Das Kärntner Jagdgesetz verbietet grundsätzlich den Gebrauch von Faustfeuerwaffen zur Jagdausübung, erlaubt allerdings den Fangschuss mit der Faustfeuerwaffe.“ Wenn etwa bei einem Wildunfall ein Tier schwer verletzt wurde, darf der Jäger es auch mit einem Schuss aus der Pistole aus nächster Nähe erlegen.

Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch geregelt, dass Asylwerber künftig auch kein Messer mehr mit sich tragen dürfen.

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Die ganze Woche“ Nr. 50 vom 11.12.2019

Des Jägers Lust beim TÖTEN

Kaum zu glauben: Weidmänner finden das Erlegen von Wildtieren „erregend“.

Jäger rechtfertigen gerne das Töten von Wildtieren mit dem ökologischen Aspekt. Einer, der selbst leidenschaftlicher Weidmann ist, widerlegt nun diese Aussagen mit einem Buch. Er behauptet, dass der Jagdtrieb jenem des Sexualtriebes ähnlich und eine Jagd ohne Beute wie Sex ohne Höhepunkt sei.


Es darf geballert werden. Wir sind mitten in der Jagdsaison. Bis Jahresende dürfen Hirsche, Gamswild, Feld- sowie Schneehasen geschossen werden. Tiere, die bis 31. Dezember der Flinte der Jäger entkommen, können bis zur nächsten Jagdsaison durchatmen. Das gilt nicht für Wildschweine, Wildkaninchen oder Füchse, sie stehen das ganze Jahr über auf der Abschussliste.

Wobei die Zahl der Jäger groß ist und sogar noch steigt. Im Jahr 2010 gab es in unserem Land 118.000 ausgewiesene Jäger, mittlerweile sind es gut 130.000, daneben werden etwa 12.600 Jagdgastkarten ausgestellt.

Wenn es nach dem Weidmann Dr. Florian Asche geht, liegt die Begeisterung für das Jagen in unseren frühzeitlichen Instinkten. Es ist ein Trieb wie jener, sich sexuellen Gelüsten hinzugeben. Beim Töten eines Tieres wird seiner Ansicht nach der Jagdtrieb ausgelebt. Der 51jährige Rechtsanwalt, der seit Kindertagen auf die Jagd geht, hat dazu sogar ein Buch geschrieben. Es trägt den Titel „Jagen, Sex & Tiere essen“.

Darin kommt er zur Ansicht, dass „der Jagdtrieb wie der Sexualtrieb in unserem Reptiliengehirn und im Limbischen System angelegt ist. Diese Triebe auszuleben ist wichtig für die seelische Gesundheit.“ Auf die Idee, dieses Buch zu schreiben, kam Asche während eines Jagdaufenthaltes in Frankreich. Seine Frau erhielt damals vom französischen Jagdherrn ein erotisch-charmantes Kompliment. „Allerdings denke ich während der Jagd nicht an Sex. Da könnte unten beim Hochstand eine nackte Frau vorbeimarschieren und ich würde sie nicht einmal bemerken. Sex und Jagd haben zwar verwandte Triebstrukturen, doch es ist nicht das Gleiche. Ich jage, weil es mir Spaß macht. Müsste ich mich allerdings zwischen Sex und Jagd entscheiden, würde ich auf jeden Fall die Erotik wählen.“

Gleichwohl hat das Erlegen eines Tieres für viele Jäger doc auch eine erregende Seite, wie Werner Moser (Name von der Redaktion geändert) wissen lässt. Der verheiratete Manager, Ende 30, gibt zu, beim Töten von Reh, Gams oder Hase sexuelle Lust zu verspüren. „Ich komme aus einer Jägerfamilie und bin so erzogen worden, dass Frauen dazu da sind, um Kinder zu gebären und sich dann auch um den Nachwuchs zu kümmern. Ich kenne meine Frau seit meiner Studienzeit und hatte auch vorher nicht viele Freundinnen. Schon damals habe ich lieber die Wochenenden mit meinen Jagdfreunden auf einer Jagdhütte verbracht und getrunken, geredet und eben das eine oder andere Tier geschossen“, erzählt Moser, der seit Jahren verheiratet und Vater ist. Doch selbst das Zeugen seines Kindes war für den Jäger mehr Qual als Spaß. „Es hat lange gedauert, bis meine Frau endlich schwanger wurde. Und als unser Kind dann auf der Welt war, hatte meine Frau Gott sei Dank auch kaum mehr ein Bedürfnis nach Sex. Wenn wir jetzt alle paar Monate einmal miteinander schlafen, ist das oft. Und wenn ich mit meiner Frau intim werde, denke ich mir ehrlich die ganze Zeit nur an meinen nächsten Pirschgang“ erzählt Moser.

Dieses Verhalten mag abschrecken, ist jedoch keineswegs selten, wie die –Wiener Sexualtherapeutin Nicole Kienzl weiß. „Sexualität in einer Beziehung zu leben und das nur einmal im Jahr, ist in einer glücklichen, erfüllten Partnerschaft meiner Erfahrung zwar untypisch. Hier scheint das Jagen eine Strategie zur Kompensation darzustellen und ist mehr eine Schlussfolgerung einer unbefriedigenden Beziehung beziehungsweise eine Ersatzbefriedigung. Genauso berichten aber manche Sportler, einen Organismus im Ziel erlebt zu haben.“

Dr. Asche schreibt in seinem Buch, dass bei der Pirsch, an der Bar und auf dem Hochsitz verblüffend ähnliche Prozesse im Hirn ablaufen und dass Beutemachen wie das Erreichen eines Höhepunktes sei. „Einfach zusammengefasst bedeutet das: Sex haben wir, weil er uns Lust und Genuss bereitet. Auf die Jagd gehen wird, weil sie uns Genuss und Lust bereitet. Wenn Jäger erklären warum sie jagen, reden sie von ökologischen Gründen, davon, Wildschäden und Seuchen zu verhindern oder die Artenvielfalt zu fördern. Aber das ins unsinnig. Es behauptet schließlich auch niemand, er habe Sex, um den Fortbestand der Menschheit zu sichern. Jäger benehmen sich untereinander anders. Es ist ihnen diese unglaubliche Freude anzusehen, dieses Weidmanns Heil, dieses Ins-Horn-Getute und der Stolz über die Trophäe. Eine Jagd ohne Beute ist wie Sex ohne Höhepunkt.“

Der 51jährige sagt von sich, oft auf die Jagd zu gehen. „Ich unternehme auch Jagdreisen und habe in Afrika einen Büffel geschossen. Der war allerdings schon uralt. Es bereitet mir unendliche Freude, draußen zu sein, in der Natur hineinzuhorchen, zu pirschen, anzusitzen und, wenn alles gut läuft, Beute zu machen und daraus mit Freunden ein wunderbares Essen zuzubereiten. Das ist für mich eine Form ganzheitlicher Lebensgestaltung.“

Wildbret gibt es genug. Laut Statistik Austria hab es in der Jagdsaison 2018/2019 immerhin 726.000 Abschüsse in unserem Land. Darunter 285.000 Stück Rehwild und 102.000 Hasen sowie 61.400 Füchse. Seinen Teil dazu beigetragen hat auch Werner Moser. Wie viel er geschossen hat und welche Tiere vor allem, will er nicht sagen, aber er meint, jeden zweiten Tag auf der Jagd zu sein, um seine Lust zu befriedigen.

Für die Sexualtherapeutin Kienzl steht nicht in erster der Sex an sich im Mittepunkt, wenn es um die Jagd geht. „Denn Sex ist nicht nur Lust und Genuss, sondern noch um so vieles mehr, etwa Kommunikation, Wunsch nach Verschmelzung, Reproduktion, Übung oder Abbau von Aggressionen. Jagen ist am ehesten mit dem Begriff der Verführung in der Sexualität vergleichbar. Im Durchschnitt ist Männdern das Gefühl, verführt zu haben, wichtiger als Frauen. Der amerikanische Sexualtherapeut Jack Morin hat eine erotische Gleichung aufgestellt, die besagt: Erregung = Anziehung + Hindernis. Das bedeutet, dass Anzeihung allein nicht ausreicht. Es muss auch etwas geben, das überwunden werden muss.

Archarisch gesehen, ist der Jagd- oder Beutetrieb zunächst ein Begleittrieb des Hungers. Das galt ohne Weiteres für die Jäger- und Salmmler-Gesellschaften der Steinzeit. Allerdings haben sich seitdem die Möglichkeiten, satt zu werden, weit vielfältiger entwickelt als unsere Möglichkeiten, zum Höhepunkt zu kommen.“

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heute.at vom 09.12.2019

Jagdunfall: Schütze traf Treiber (55) im Gesicht

Unfall bei einer Hasenjagd im Waldviertel: Ein 71-jähriger Jäger schoss, die Teile der Schrotladung prallten ab, eine Kugel traf einen Treiber (55) im Gesicht.

Jagdunfall am Wochenende im Bezirk Horn: Am Samstagvormittag war eine Partie bei Grafenberg (Gemeindegebiet von Straining-Grafenberg) auf Hasenjagd. Dabei nahm ein 71-jähriger Waidmann einen Hasen ins Visier, drückte ab. Doch die Schrotkugeln prallten an einer Böschung ab, eine traf einen 55-jährigen Treiber im Gesicht.

Der Verletzte wurde vom Gemeindearzt erstversorgt und dann ins Landeskrankenhaus Horn gebracht. Dort wurde die Kugel operativ entfernt.

Gegen den Unglücksschützen wird nun wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Erst vor zwei Wochen war es im Weinviertel zu einem ähnlichen Jagdunfall gekommen.

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meinbezirk.at vom 25.11.2019

20-Jähriger schießt Jagdkameraden an

Altenmarkt. Zu einer dramatischen Verwechslung ist es am Samstag, den 23. November gekommen.

Bei einer Kreisjagd in Altenmarkt zielte ein 20-jähriger Teilnehmer auf einen Feldhasen. Doch der Schuss aus der Schrotflinte traf nicht das Tier, sondern einen 29-jährigen Waidmannkameraden, der Teil der Treiberkette war. Der Verletzte musste mit dem Rettungshubschrauber Christophorus 9 in das Landesklinikum Mistelbach geflogen werden.  Der 20-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Anzeige gebracht.

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krone.at vom 19.11.2019

Wien macht sich auf nächtliche Wildschweinjagd

Die Zahl der Wildschweine am Stadtrand ist zuletzt stark gestiegen. Die Stadt will deshalb nun spezielle Gegenmaßnahmen ergreifen. Konkret soll die Bejagung der Tiere in der Nacht erleichtert werden. Derzeit wird geprüft, ob der Einsatz von Nachtsichtgeräten erlaubt ist.

Ein entsprechender All-Parteien-Antrag ist am Mittwochnachmittag im Landtag beschlossen worden. „Faktum ist, dass sich die Zahl beim Schwarzwild massiv erhöht hat und dass die Tiere auch mehr an den urbanen Raum herankommen“, erklärte SPÖ-Umweltsprecher Erich Valentin. Die Tiere hätten vor allem in der Nacht ein „leichtes Leben“. Grund dafür ist, dass Jäger derzeit keine technischen Hilfsmittel für eine bessere Sicht in der Nacht einsetzen dürfen. Das soll sich aber bald ändern.

Gesetzesnovelle in Planung

Konkret wurde beschlossen zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen künftig „künstliche Nachtzielhilfen“ wie „Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler“ zwecks Jagderleichterung eingesetzt werden können, wie es im Antrag – er wurde von allen im Rathaus vertretenen Fraktionen beschlossen – heißt. „Wir wollen uns zusammensetzen, um zu besprechen, wie man eine Gesetzesnovelle formulieren muss“, erklärte Valentin.

Angedacht ist jedenfalls, die Befugnis nur einem bestimmten, entsprechend geschulten Personenkreis zu gewähren. Der Wiener Landesjagdverband soll in die Gespräche eingebunden werden. Geht alles nach Plan, wird die Regelung im ersten Quartal 2020 beschlossen, zeigte sich der SPÖ-Abgeordnete zuversichtlich.

Fallobst und Vogelfutter lockt Wildschweine an

Die Wildschweine am Wiener Stadtrand waren zuletzt wieder ins Gerede gekommen, nachdem ein junger Mann kürzlich von einem Exemplar in der Donaustadt nahe der Lobau angegriffen und verletzt worden war. Die Population sei u.a. durch gute Umweltbedingungen stark gestiegen, hatte Forstdirektor Andreas Januskovecz in der Vorwoche erklärt.

Auch am Boden ausgestreutes Vogelfutter oder liegen gelassenes Fallobst in den Gärten würden die Tiere anlocken, hieß es. Das Forstamt hat inzwischen Hinweistafeln in den betroffenen Gebieten aufgestellt.

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krone.at vom 19.11.2019

Jagdgewehr aus Dornauers Porsche beschlagnahmt, am Flughafen Innsbruck

Er hat es erneut getan, er ist erneut in ein Fettnäpfchen getreten. Die Rede ist von Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer. Am vergangenen Samstag hat der leidenschaftliche Jäger seinen Porsche im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens abgestellt, um zu seinem Parteifreund Hans Peter Doskozil zum Parteitag ins Burgenland zu fliegen. Blöderweise entdeckte eine Polizeipatrouille in seinem Flitzer eine Langwaffe. Und noch blöder war, dass ein Fenster des Wagens offen stand. Für einen Langfinger wäre die Langwaffe ein gefundenes Fressen gewesen. Für die Polizei ein Grund, „amtszuhandeln“: Die Beamten beschlagnahmten kurzerhand die Waffe. Gegen Dornauer soll ein 14-tägiges Waffenverbot verhängt worden sein.

Als die „Krone“ Tirols SPÖ-Chef mit dem Fauxpas konfrontierte, gab er diesen zu. „Es ist offenkundig, dass ich am vergangenen Samstag im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens meine Jagdwaffe in der verschlossenen Tasche auf der Rückbank meines Fahrzeuges unbewusst hinterlassen habe. Ich habe das Auto versperrt. Aus mir bislang unerklärlichen Gründen war die hintere Rückscheibe geöffnet. Ein aufmerksamer Passant oder die Polizei haben dieses Missgeschick dankenswerterweise bemerkt und die Waffe sichergestellt“, erklärte Dornauer.

„Ich schließe für mich aus, dass die Waffe geladen war“

Für das aufmerksame Handeln der Polizei möchte er sich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. „Behauptungen, dass die Waffe geladen war, kann ich nicht kommentieren, da ich bislang keine Akteneinsicht nehmen konnte. Ich schließe für mich aber aus, dass die Waffe tatsächlich geladen war. Dies widerspricht meiner langjährigen Praxis in der Handhabung meiner Waffe“, so der Tiroler.

Mit einer Entschuldigung finalisiert Dornauer seine Stellungnahme: „Ich entschuldige mich für den entstandenen Fehler. Gleichzeitig möchte ich aber festhalten, dass die Jagd mein privates Hobby ist und mit meiner politischen Funktion auf Landesebene nichts zu tun hat.“

Dornauers Pechsträhne, kein Fettnäpfchen auszulassen, scheint somit prolongiert.

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swp.de vom 18.11.2019

Interview mit Biologe Kurt Eicher: „Die Natur reguliert sich selbst“

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd fordert, den Wald sich selbst zu überlassen und die Jäger zu entwaffnen. Der Biologe Kurt Eicher über die Jagd im Interview mit der Deutschen Südwestpresse (SWP).

SWP: Zu den konsequentesten Jagdgegnern hierzulande gehört die Initiative zur Abschaffung der Jagd. Herr Eicher, Sie sind zu der Initiative unter anderem wegen der Bleihaltigkeit des Waldes gekommen. Ist es wirklich so schlimm?

Kurt Eicher: Und ob. Die Jäger ballern jedes Jahr nach wie vor 1500 Tonnen Bleischrot in die Natur.

Aber es gibt doch bleifreie Munition.

Und in Skandinavien ist Blei schon lange verboten. In Deutschland darf man in einigen Bundesländern bei der Wasservogeljagd keine Bleimunition verwenden. In anderen Bundesländern macht man sich überhaupt keine Gedanken.

Ihre Initiative will die Jagd abschaffen, unterschreibt aber Resolutionen, die eine Reform der Jagd fordern. Ist das nicht ein Widerspruch?

Na ja, das sind schließlich dicke Bretter. Und da beginnt man, wie üblich, mit kleinen Schritten. Das Ziel verlieren wir deswegen nicht aus dem Auge.

Nun geht es in der Debatte um die Jagd in jüngster Zeit besonders um den Wald. Die Rehe verbeißen die angepflanzten Laubbäume.

(lacht) Klar – und deswegen sind die Rehe am Klimawandel schuld. So ein Blödsinn. Wenn es so wäre, hätte es in Europa nie einen Wald gegeben. Der Mensch hat den Wald zu 98% zu einer gewinnbringenden Anpflanzung gemacht. Drumherum intensive Landwirtschaft. Und dann kommen die Jäger und vertreiben das Wild von der Fläche und in den Wald hinein. Tja und irgendetwas müssen Rehe fressen.

Das heißt, Sie wollen den Plantagenwald und die Tiere sich selbst überlassen?

Das wäre der beste Weg. Die Natur reguliert sich selbst. Auch der Wald wird sich dem Klimawandel anpassen. Da muss ich keine Baumsorten importieren. Nun bin ich aber Realist. Der Wald wird weiter genutzt werden. Dafür ist er ja angelegt worden. Es muss aber heißen: So naturnah wie möglich. Und wenn ich Neuanpflanzungen schützen will, kann ich auch für eine Weile einen Zaun ziehen. Da brauche ich nicht keine Rehe abzuschießen. Entscheidend ist, dass der Wald über Korridore verbunden wird.  

Und alle Tiere unter Naturschutz?

Ohne Ausnahme. Gleichzeitig muss ein komplettes Fütterungsverbot her. Das führt zur Bildung eines natürlichen Gleichgewichts. Wie gut das funktioniert, kann man sich in einigen Gegenden Europas ansehen. Dort regulieren Luchse und Wölfe die Populationen des Schalenwildes.

Auch Naturschutzverbände wie der NABU sind nicht komplett gegen die Jagd.

Weil es dort auch Jäger gibt. Die Jäger haben das geschickt gemacht. Die sind überall in den Verbänden und machen entsprechend Stimmung.

Sie listen seit Jahren die Opfer der Jagd auf. Das sind nicht nur Rehe, Hirsche und Wildschweine. Pro Jahr kommen durch die Jagd im Durschnitt 40 Menschen in Deutschland ums Leben.

Bei uns rufen manchmal Leute an, die berichten, dass die Schrotkugeln auf ihrer Terrasse einschlagen. Ehefrauen, Wanderer, Radfahrer und natürlich Jäger selbst werden erschossen. Die Entwaffnung der Jäger hätte mehr Sicherheit für alle zur Folge. Auch die Bärlauchsammlerin würde dann nicht mehr mit einem Wildschwein verwechselt.

Wo haben Sie eigentlich die Zahlen her?

Aus der Zeitung. Wir sammeln nur Fälle, über die in den Medien glaubwürdig berichtet wird. Die Dunkelziffer dürfte beträchtlich sein. Offizielle Zahlen gibt es ja nicht. Auch keine vom Deutschen Jagdverband.

Der wiederum Ihre Zahlen anzweifelt.

Dann soll der DJV doch die Zeitungen verklagen. Macht er aber nicht. Wir zählen nur zusammen.

Vielen Dank für das Gespräch

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orf.at vom 13.11.2019

Starker Zuwachs bei Wildschweinen

Die Zahl der Wildschweine am Wiener Stadtrand ist zuletzt stark gestiegen. Allein im Lobau-Areal wurden laut dem Forstdirektor heuer schon 160 der mitunter nicht ungefährlichen Tiere geschossen – doppelt so viele wie im Vorjahr.

Der Grund für das vermehrte Auftauchen der Tiere liegt an den äußerst guten Rahmenbedingungen. „Wenn es trocken und warm ist, überleben viel mehr junge Tiere“, erklärte Forstdirektor Andreas Januskovecz. Eine Bache könne bis zu zehn Frischlinge auf einmal auf die Welt bringen – in guten Jahren bis zu dreimal: „Dann schießt die Population irre in die Höhe.“

Zwar entwickle sich der Wildschweinbestand traditionell wellenförmig, so er werde also auch wieder zurückgehen, aber der Klimawandel befeuere tendenziell das gute Gedeihen der Tiere, so Januskovecz. Der Klimawandel führe dazu, dass mehr Eicheln und Bucheckern gedeihen und die Wildschweine somit mehr Futter finden.

Wildschweine sollen nicht gefüttert werden

Neben Umweltfaktoren fördern auch manche Stadtrandbewohner das Wohlbefinden der Tiere – und das oft nicht absichtlich. Denn am Boden verstreutes Vogel- oder Katzenfutter schmeckt auch den Wildschweinen. Auch Fallobst solle schnellstmöglich eingesammelt werden. „Manche füttern die Wildschweine aber auch, weil sie sich denken, das sind arme Viecherl“, beklagte der Forstdirektor. Man bitte inständig, selbiges zu unterlassen. Strafen können deshalb aber nicht verhängt werden. Man setze aber sowieso auf regelmäßiges Informieren.

Die Wildschweine waren zuletzt wieder ins Gerede gekommen, nachdem ein junger Mann kürzlich von einem Exemplar in der Donaustadt nahe der Lobau angegriffen und verletzt worden war. „Wir versuchen natürlich, alle Tiere zu erwischen, aber wenn solche Massen daherkommen, laufen wir nur hinterher“, erklärte Januskovecz.

40 Tiere mit Lebendfallen gefangen

Neben den 160 erlegten Tieren in der Lobau wurden heuer laut dem Forstdirektor auch 20 beim Gaskraftwerk geschossen, wo ebenfalls noch gejagt werden darf. Im verbauten Gebiet zudem bereits 40 Wildschweine in Lebendfallen gefangen worden. Neben der Donaustadt kommen die Exemplare auch in Teilen von Liesing, Döbling oder Floridsdorf dicht an besiedeltes Gebiet heran: „Das tritt eigentlich überall dort auf, wo Wald und urbaner Raum verzahnt sind“, so Januskovecz.

Sollte es doch einmal zu einer unerwünschten Begegnung kommen, rät der Experte zur Ruhe. Denn die Tiere würden eigentlich nur gefährlich, wenn sie unter Stress stehen – etwa, wenn sie in eine Ecke getrieben werden. „Wenn man sie einfach vorbeiziehen lässt, passiert im Normalfall gar nichts.“

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ots.at vom 08.11.2019

Tierschutz und Jagd: So funktioniert es

Positionspapier des Wiener Tierschutzvereins beweist: Tierschutz und Jagd sind bei konstruktiver Zusammenarbeit miteinander vereinbar.

Vösendorf (OTS) -
Wissensbasierter Tierschutz ist mit den Prinzipien nachhaltigen Wildtier-Managements vereinbar. Der Wiener Tierschutzverein (WTV) hat diesbezüglich einen wichtigen Schritt gesetzt und ein Papier mit zwölf Positionen ausgearbeitet.

Denn die steigenden Nutzungsansprüche an den Naturraum in Österreich erfordern aktiven Interessenausgleich, der die Vielfalt ökologischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Ansprüche und Erwartungen in geregelte Bahnen lenkt. Ziel ist dabei, auch den Bedürfnissen der Tiere Rechnung zu tragen.

1. Forstliche Pflegeeingriffe fördern die Waldverjüngung und die Bodenvegetation. Dadurch wird das Nahrungsangebot für die Pflanzenfresser auf naturnahe Weise verbessert und somit die Tragfähigkeit der Lebensräume erhöht und das Wildschadensrisiko gesenkt.

2. Die nachhaltige Regulierung von wildlebenden Huftieren orientiert sich sowohl an deren Gesunderhaltung als auch an der Tragfähigkeit der Lebensräume.

3. Um das Tierwohl zu fördern und den für wildlebende Huftiere nutzbaren Lebensraum zu vergrößern, werden Regulierungsmethoden angewendet, die zu einer Senkung des Jagddruckes führen und dem Wild Ruhegebiete zugestehen.

4. Naturnutzer werden für die Bedürfnisse der Wildtiere sensibilisiert, damit die Tiere die Möglichkeit haben, sich in störungsarmen Gebieten aufzuhalten. Diese Rückzugsmöglichkeiten sind wichtig, damit die Tiere während der Vegetationszeit ausreichend Fettreserven anlegen sowie außerhalb der Vegetationszeit damit haushalten und somit auch strenge Winter überleben können.

5. Überwinterungskonzepte ohne Fütterung sind aus wildökologischer Sicht zu bevorzugen. Eine Winterfütterung des Rotwildes dient als Lenkungsinstrument und hat sich an landeskulturellen Interessen zu orientieren. Ziel ist weder die Erhöhung des Wildbestandes noch die Förderung der Trophäenstärke.

6. Wo die Fütterung des Rotwildes als Lenkungsmaßnahme notwendig ist, erfolgt dies ohne Unterbrechungen während des gesamten Winters. Eine allenfalls erforderliche Verlegung oder Auflassung von Futterplätzen erfolgt während der Sommermonate.

7. Die Integration von Rotwild als größtem heimischem Pflanzenfresser in die intensiv genutzte Kulturlandschaft erfordert besondere Anstrengungen. Zur Vermeidung landeskulturell untragbarer Wildschäden braucht es regional angepasste Überwinterungskonzepte, vor allem für Regionen mit hohem Schutzwaldanteil. Voraussetzung für einen Verzicht auf die Winterfütterung sind Rückzugsgebiete in kleinklimatisch günstigen Lagen mit ausreichend winterlichem Nahrungsangebot und Ruhe (Beispiel Graubünden).

8. Wildtiere haben sich im Lauf der Evolution an die winterliche Nahrungsknappheit gut angepasst. Für Zeiträume mit extrem hohen Schneelagen werden jedoch aus Gründen des Tierschutzes regionalspezifische Sondermaßnahmen gesetzt. Damit bei Bedarf rasch gehandelt werden kann, ist es zweckmäßig, ein Konzept für eine zeitlich befristete „Notfütterung“ von Rot- und Rehwild zu entwickeln, wobei auf die Verwendung von artgerechtem Futter besonderer Wert zu legen ist.

9. Um Tierleid zu vermeiden, wird auf bestmögliche Treffsicherheit der Schützen geachtet. Schüsse sind nur unter geeigneten Bedingungen zulässig.

10. Um Tierleid zu vermeiden, werden insbesondere bei Bewegungsjagden Hunde bereitgehalten, die bei Bedarf für eine Nachsuche rasch zur Verfügung stehen.

11. Aus Tier- und Umweltschutzgründen wird die Umstellung auf bleifreie Büchsenmunition forciert. Das vermeidet Bleivergiftungen insbesondere bei Greifvögeln und sichert die Qualität von Wildbret.

12. Als Beitrag zum Arbeitnehmerschutz, zur Vermeidung von Tierleid bei Jagdhunden sowie zur Verringerung der Beunruhigung wird die Ausstattung von Jagdwaffen mit Schalldämpfern befürwortet und forciert

Diese Positionen werden auch von den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) mitgetragen.

Die beratenden Experten seitens des Wiener Tierschutzvereins:
Dr. Hans Frey, Dr. Karoline Schmidt, Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer

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heute.at vom 20.10.2019

Jäger bei Treibjagd von Schrotkugeln getroffen

Ein 48-jähriger Jäger ist bei einer Treibjagd in Hofkirchen bei Hartberg von Schrotkugeln getroffen und verletzt worden. Der Schütze war leicht alkoholisiert.

Insgesamt 58 Schützen und 25 Jagdhelfer (Treiber) nahmen am Sonntag an einer Niederwildjagd in Hofkirchen teil.

Gegen 14.00 Uhr stellten sich die Jäger zum sechsten Mal in einer Schützenkette um einen Maisacker oberhalb der "Reichl Kapelle" auf.

Dabei positionierten sich die Schützen oberhalb und unterhalb des abschüssigen Ackers in einer Entfernung von rund 70 Metern Abstand zueinander.

Als schließlich ein Fasan aus dem Maisacker flog, gab ein in der oberen Reihe positionierter 23-Jähriger aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zwei aufeinanderfolgende Schüsse mit einer Flinte (Schrotgewehr) auf das Tier in einer Höhe von rund 30 Metern ab.

Dabei wurde der in der gegenüberliegenden Schützenreihe stehende 48-Jährige aus dem Bezirk Weiz von insgesamt drei Kugeln (3 mm) getroffen.

Kugeln von Baum abgeprallt

Diese dürften von einem unmittelbar hinter ihm stehenden Laubbaum abgeprallt sein und blieben in der linken Schulter sowie im Hals stecken.

Der 48-Jährige wurde vom Roten Kreuz medizinisch erstversorgt, ins LKH Hartberg eingeliefert und in der Folge ins LKH Graz überstellt.

Gegen den leicht alkoholisierten 23-Jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Polizisten stellten zudem zwei in seinem Besitz befindliche Flinten sicher.


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kurier.at vom 26.10.2019

Das Rätsel um den verschollenen Wolf im Waldviertel

Im Vorjahr gab es landesweit rund 130 Tierrisse, heuer nur drei. Ein „Problemtier“ könnte illegal erlegt worden sein.

Mehrmals wöchentlich meldeten Landwirte Schafsrisse in ihren Herden, Fotos angeblicher Wolfssichtungen machten die Runde, zwei Mal mussten die Behörden im Waldviertel Vergrämungsmaßnahmen durch Gummigeschoße erlauben. 2018 schien der Wolf allgegenwärtig. Doch dann setzte Ruhe ein. Was ist passiert? Wo sind die Wölfe? Womöglich illegal erlegt worden? Fachleute und Behördenvertreter rätseln und können nur Vermutungen anstellen. Faktum ist, dass heuer laut Auskunft des Landes Niederösterreich bis dato nur drei Tierrisse registriert wurden. Im Vorjahr waren es rund 130.

Während seit dem Sommer zwei besenderte Wölfe auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig wichtige Erkenntnisse im Verhalten gegenüber dem Rotwild liefern und man dank der GPS-Überwachung weiß, wo sie unterwegs sind, ist der Aufenthaltsort der anderen Wölfe im Waldviertel ungewiss. Insgesamt drei Rudel sind auf Basis von Spuren nachgewiesen. Ein Rätsel gibt die Tatsache auf, dass heuer landesweit nur drei Tierrisse – alle waren südlich der Donau – gemeldet wurden. Von einem „Problemwolf“, der im Vorjahr zwischen Langschlag und Bad Großpertholz viele Risse verursachte, fehlt jede Spur.

Keine Hinweise

„Von dieser Wölfin finden wir keine Hinweise mehr. Es wird immer wahrscheinlicher, dass sie weg ist“, sagt Wolfsbeauftrager Georg Rauer. Ob das Tier abgewandert oder umgekommen ist, sei unklar. Oder gar illegal erlegt? „Das ist reine Spekulation. Altersschwäche können wir ausschließen. Sie war erst zwei bis drei Jahre alt“, sagt Rauer. Im Sommer ging er noch davon aus, dass die Wolfsmütter ab dem Herbst wieder stärker jagen würden, damit sie den ersten Appetit ihres Nachwuchs auf Fleisch stillen können. Nichts passierte. „Dafür ist jetzt Tirol und Salzburg ein Hotspot“, betont Rauer.

Präsentierteller

Schafzüchter Erwin Holl aus Bruderndorfbei Langschlag hat seine Erklärung, warum die Wölfe nicht mehr zu seiner Herdekommen. „Wir lassen die Schafe nur mehr morgens bis abends auf die Weide. Daher servieren wir nichts mehr auf dem Präsentierteller“, sagt Holl, der aber die doppelte Arbeit beklagt.

Auch Martin Artner, Bio-Bauer aus Bad Großpertholz bestätigt, dass man sich mit dem Wolf besser arrangiert hätte. „Seit wir einen elektrischen Zaun dazu gemacht haben, ist es ruhig“, sagt Artner.

Als mögliche Ursache für das Verschwinden des Wolfs nennt Stefan Grusch, Bezirkshauptmann von Gmünd, die „stressige Situation“. Durch den starken Borkenkäferbefall seien viele Maschinen in den Wäldern unterwegs, weshalb die geschützten Raubtiere nicht mehr ungestört leben könnten, sagt Grusch. Dass der Wolf deswegen abgewandert ist, glaubt Artner nicht: „So viel Schadholz haben wir in unserer Gegend nicht.“

Bessere Schutzmaßnahmen

Zwettls Bezirkshauptmann Michael Widermann geht davon aus, dass bessere Schutzmaßnahmen der Tierhalter dafür verantwortlich sind, dass die Wölfe weitergezogen sein könnten.

Besorgt reagiert WWF-Experte Christian Pichler: „Das erinnert mich an das Problem mit den Luchsen. Von denen sind auch plötzlich welche verschwunden, aber woanders nicht mehr aufgetaucht“, sagt Pichler. Deswegen wolle der WWF jetzt einen Schwerpunkt auf Wildtierkriminalität legen. „Dabei geht es um bessere Kommunikation mit der Jägerschaft, um stärkere Bewusstseinsbildung und um Appelle an die Bürger, Auffälligkeiten der Organisation zu melden“, sagt Pichler.

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orf.at vom 16.10.2019

Wolf dürfte Schaf gerissen haben

In Mallnitz dürfte es in unmittelbarer Nähe zu einer Siedlung zu einem Wolfsriss gekommen sein. Ein Bauer fand ein gerissenes trächtiges Schaf auf einer Wiese. Aufgrund der Spuren wird von einem Wolfsriss ausgegangen.

Der Bauer fand das getötete, trächtige Schaf Dienstagfrüh nur 30 Meter von seinem Bauernhof im Süden von Mallnitz entfernt. Ein Raubtier hatte einen Teil der Schulter gefressen, insgesamt fehlten etwa sechs Kilogramm Fleisch. Nicht nur deswegen gehen die Experten davon aus, dass hier ein größeres Raubtier zugeschlagen habe, sagte Erich Thaler, Jagdausübungsberechtigter und Aufsichtsorgan.

Ein Hunderiss sehe anders aus: „Der Hund beißt zuerst einmal in die Beine und setzt mehrere Bisse. Der Wolf setzt aber einen zweiten oder dritten Versuch für den tödlichen Biss.“

„Bauern werden Almen im Sommer mit Tieren meiden“

Das Tier wurde mit 14 anderen Schafen auf einer eingezäunten Wiese gehalten. Den anderen Tieren passierte nichts, sie befinden sich nun im Stall. Auch die anderen Schafzüchter wurden umgehend gewarnt, sagte Thaler: „Die Tiere verbleiben vorerst über Nacht im Stall. Das Problem besteht nicht jetzt im Herbst, weil die Tiere ohnehin zu Hause sind. Ich sehe das größere Problem im Sommer. Die Bauern werden ihre Tiere nicht mehr auf die Almen bringen wollen, weil sie es sich nicht leisten können. Dann haben wir aber ein Problem mit unserer Kulturlandschaft.“

Thaler: „Nicht artgerechte mangelnde Scheu“

Ob tatsächlich ein Wolf das Schaf gerissen hat, soll nun ein DNA-Test ergeben. Auffallend sei auch die Nähe zur Siedlung, sagte Thaler. Das Tier weise eine offenbar nicht artgerechte mangelnde Scheu auf.

Am Wochenende dürfte es auch in Großkirchheim einen Wolfsriss gegeben haben. Möglicherweise handelt es sich um dasselbe Tier. Die Strecke zwischen Großkirchheim und Mallnitz sei von einem Wolf leicht innerhalb eines Tages zu bewältigen, sagte Thaler.

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spiegel.de vom 10.10.2019

EuGH-Urteil Wölfe dürfen nur geschossen werden, wenn es keine Alternative gibt

Finnland wollte zwei Jägern eine Sondererlaubnis zum Abschuss von sieben Wölfen erteilen. Der Europäische Gerichtshof hat nun festgelegt, unter welchen Bedingungen die streng geschützten Tiere getötet werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen gesetzt. Die Luxemburger Richter kamen in einem Urteil am Donnerstag zu dem Schluss, dass strikte Bedingungen erfüllt sein müssten, um die Tiere zum Abschuss freigeben zu können.

Unter anderem müssten Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich nachweisen, dass der Abschuss diesem diene. Zudem seien Abschüsse nur erlaubt, wenn es keine Alternative gebe, und es müsse belegt sein, dass das Vorgehen den Bestand nicht mindere. Dazu müssten Behörden genau prüfen, wie groß die Rudel seien und welchen Einfluss ein Abschuss habe.

Das absichtliche Töten von Wölfen ist im EU-Recht grundsätzlich verboten. Es können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist ein Fall aus Finnland. Die Umweltschutzvereinigung Tapiola hatte gegen die Entscheidung der dortigen Wildtierbehörde geklagt, zwei Jägern für einen Monatszeitraum Anfang 2016 den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen zu erlauben.

Das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöhen

Die Behörde begründete die Genehmigung mit "Bestandspflege" und der Eindämmung von Wilderei. Schäden an Hunden sollten verhindert und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht sowie die "gesellschaftliche Toleranz" gegenüber Wölfen gesteigert werden.

Ähnlich wie in Deutschland stößt die Vermehrung von Wolfsrudeln auch in Finnland auf Widerstand, insbesondere bei Viehzüchtern. Dabei kam es in Finnland mehrfach vor, dass Wilderer eigenmächtig Wölfe erlegten.

Das oberste finnische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat gebeten, wie die EU-Habitatrichtlinie auszulegen sei. Diese soll Lebensräume, Tiere und Pflanzen schützen. Das Gesetz verbietet die Tötung einer Reihe streng geschützter Arten - darunter auch die des Wolfes. Allerdings gibt es Ausnahmen, diese haben die EU-Richter nun genauer definiert.

Mit Blick auf den Fall in Finnland gab das EuGH bekannt, dass wissenschaftlich nachgewiesen sein müsse, dass die Wolfstötungen tatsächlich die Wilderei eingrenzten und den Bestand des jeweiligen Rudels nicht gefährdeten. Wie solche Nachweise aussehen könnten, erläuterten die Luxemburger Richter nicht. Ohnehin komme ein Abschuss aber nur in Betracht, wenn eine größere Toleranz gegenüber den wilden Tieren anders nicht erreicht werden könne.

Das finnische Gericht muss den Fall nun unter Berücksichtigung der EuGH-Anmerkungen entscheiden.

Streit um den Wolf auch in Deutschland

Auch in Deutschland beklagen Landwirte, dass sie hohen Aufwand betreiben müssen, um ihr Nutzvieh vor den Raubtieren zu schützen. Die Bundesregierung stellt zur Unterstützung Gelder bereit. Im Mai 2019 hat sie zudem beschlossen, dass Wölfe vorsorglich abgeschossen werden dürfen, wenn sie Nutztiere reißen. Umweltschützer zeigten Unverständnis. Auch Wölfe, die sich immer wieder Menschen genähert hatten, wurden in Deutschland bereits zum Abschuss freigegeben.

Im gesamten deutschen Bundesgebiet leben laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) 73 Rudel, fünf Wolfspaare und zehn Einzeltiere, die meisten davon in Niedersachsen (20 Rudel), Sachsen (18 Rudel), Brandenburg (17 Rudel) und Sachsen-Anhalt (13 Rudel).

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noen.at vom 10.10.2019

Sorge um Fasan, Rebhuhn und Co. Niederwild ist bedroht. Jäger wollen bei Gipfel Lösungen erarbeiten. 

ARTENSTERBEN - Der Fasan ist auf Feldern immer seltener zu beobachten.

Wer heute unter 30 ist, hat vielleicht noch nie in seinem Leben ein Rebhuhn gesehen. Der Bestand der Tiere ist – wie bei anderen Niederwildarten – stark zurückgegangen. Ein seltener Anblick ist auf Niederösterreichs Feldern auch der Fasan geworden. Heute gibt es dort um 75 Prozent weniger Tiere zu entdecken als noch vor zehn Jahren. Und auch Feldhasen sind weniger geworden – in den vergangenen Jahren um 62 Prozent. Die Jäger sind alarmiert.

„Diese Niederwildarten sind sogenannte Zeiger. Sie machen den Biodiversitätsverlust deutlich“, weiß Landesjagdverband-Generalsekretärin Sylvia Scherhaufer. Durch Verbauung, Landwirtschaft oder Tourismus, aber auch durch das Insektensterben, das veränderte Klima oder Beutegreifer geht die Artenvielfalt immer weiter zurück.

Tatenlos zusehen wollen die Jäger dabei nicht. „Um dem entgegenzuwirken, muss es eine starke Allianz zwischen Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie der Agrarpolitik geben“, meinen sie. Nächsten Donnerstag, 10. Oktober, wird deshalb der Niederwildgipfel in Krems veranstaltet. „Das Ziel ist, dass wir nach dem Gipfel konkrete Handlungsempfehlungen formulieren, die wir an Politiker überreichen, um der Entwicklung gegenzusteuern“, so Scherhaufer.

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krone.at vom 09.10.2019

Land Salzburg will Wölfe nicht mehr schützen

Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) gibt den Wolf zum Abschuss frei - zumindest politisch. Dies hat ihm nun auch ein Experte bestätigt. Die Tiere sollen getötet werden dürfen, jedoch nur jene, die maximal durchwandern.

„Wir müssen uns um eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs bemühen“, sagt Josef Schwaiger. Im Klartext: Der derzeit noch durch die EU geschützte, ehemals ausgerottete Beutegreifer soll wieder jagbar werden. Denn: „Wenn sich die Wölfe in großer Zahl bei uns ansiedeln, wir sich das Gesicht unseres ganzen Landes ändern“, sieht der Agrarlandesrat die traditionelle Almwirtschaft durch die Rückkehr des Tiers in Gefahr.

Er beruft sich dabei auf das 466-seitige Gutachten des Wildtierbiologen Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur, das Dienstagabend vor 300 Interessierten im brechend vollen Festsaal Pfarrwerfen präsentiert wurde. 1000 Personen sowie 30 Almbewirtschafter wurden befragt.

So fiel das Resümee des Wiener Experten aus

„Grundsätzlich ist es aus Sicht des Artenschutzes wichtig, echte Problemwölfe zu entnehmen“, betont der für die Veranstaltung extra aus Wien angereiste Experte Hackländer.

Auch Salzburgs Wolfsbeauftragter Hubert Stock sieht die einzige Lösung, um gegen den Beutegreifer vorzugehen, in einer Änderung des Schutzstatus auf EU-Ebene: „Auch das Gamswild ist geschützt und darf trotzdem bejagt werden.“

Herdenschutzhunde und Hirten sind zwar Teil des Managementplans, aber hierzulande schier unmöglich einzusetzen. Stock spricht die aktuelle Debatte über die Einführung eines 12-Stunden-Tages an. „Unsere zumeist Nebenerwerbsbauern leisten bis zu 18 Stunden am Tag. Zusätzliche Arbeit ist keine Option.“ Ebenso wenig sinnvoll sei die Errichtung von Zäunen in diesem steilen Gebiet.

„Der Bescheid zum Abschuss wird Ende Oktober erwartet“, bestätigt Stock der „Krone“.

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zwangsbejagung-ade.de vom 07.10.2019

Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke
 
Privilegien für Jäger eingeschränkt

In Polen gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens. Inzwischen gibt es 133 Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative »Zakaz Polowania Prywatnym Terenie« (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land) macht sich für die Rechte von Grundstückseigentümern und für die Wildtiere stark.
 
Von Krzysztof Wychowalek, Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)
 
In den letzten Jahren ist es in Polen zu erheblichen rechtlichen Änderungen in Bezug auf die Jagdausübung auf Privatgrundstücken gekommen.
 
1952 hatten die damaligen kommunistischen Behörden das bis heute in Polen geltende Jagdrecht eingeführt, wodurch Wildtiere rechtlich als Eigentum des Staates gelten und die Jagdwirtschaft durch Staat geführt wird. Die Behörden entscheiden über die Art und Anzahl der Tiere, die gehegt und später abgeschossen werden sollen. Das Eigentumsrecht privater Grundstückseigentümer wurde als zweitrangig gegenüber den Bedürfnissen der Forst- und Jagdwirtschaft positioniert. 
 
Das neue Jagdgesetz von 2005 hat in diesen Bereichen nichts geändert. Das ganze Land ist in Jagdbezirke gegliedert, die sowohl öffentliche Bereiche (z.B. Staatswälder) als auch zahlreiche Privatgebiete (Wälder, Wiesen, Anbauflächen) umfassen. Das Jagdrecht steht ausschließlich den Mitgliedern einer quasi-staatlichen Organisation, dem Polnischen Jagdverband, zu, dessen regionale Vereine die verschiedenen Jagdbezirke verwalten, wofür Sie an die Kreisbehörden beziehungsweise an die Verwaltungsbehörden der Staatswälder eine geringe jährliche Gebühr zahlen.
 
Private Eigentümer ziehen daraus keine Profite und haben auch keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verweigern. Jäger dürfen ohne Genehmigung der Eigentümer deren Felder jederzeit betreten oder sie mit Autos befahren, Hochstände aufstellen, Luderplätze mit Möhren oder Mais zum Anlocken von Wild anlegen und auf Tiere schießen.
 
Im Austausch gegen die Führung der »Jagdwirtschaft« hat der Staat dem Polnischen Jagdverband die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden übertragen. Die Landwirte hatten jedoch in der Praxis erhebliche Probleme mit der Erlangung einer zufriedenstellenden Entschädigung, da die Schadensbewertung und die Festlegung des Schadensersatzbetrages zu den Aufgaben der Jäger gehörte. Diese wollen natürlich eine möglichst geringe Wildschadensentschädigung auszahlen. Viele Jagdbezirke treffen auch keine Maßnahmen, um Felder vor Wildschäden tatsächlich zu schützen, denn für viele ihrer Mitglieder ist das Schießen auf Tiere ein Hobby oder ein Wochenendabenteuer mit Jagdtrophäen. Zum Teil verkaufen Jagdbezirke auch die Möglichkeit einer kommerziellen Jagdausübung an ausländische Jäger. Diese Jagdbezirke zielen darauf ab, dass die Zahl der Hirsche, Rehe oder Wildschweine so stark wie möglich wächst, vor allem durch intensive Fütterung der Tiere im Winter, um später in der Jagdsaison mehr Gelegenheit zum Schießen zu haben.
 
Die Regelungen des polnischen Jagdrechts sind mit dem deutschen Jagdgesetz vergleichbar
 
Auch in Deutschland unterliegen alle Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften (die als befriedeter Bereich gelten) dem Jagdrecht. Jeder Grundstückseigentümer, der Flächen im Außenbereich besitzt, ist automatisch - und oft, ohne dass er davon weiß - Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd an Jäger, welche dann die Jagd ausüben. Die Grundstückseigentümer müssen damit dulden, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, Hochsitze aufstellen, Futterstellen anlegen, Treibjagden abhalten und Tiere erschießen - sogar die Katze des Grundstückseigentümers, wenn sie sich zu weit vom Haus entfernt und damit als »wildernd« angesehen wird.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
 
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft getreten. Grundstückseigentümer können bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. In der Praxis werden den Grundstückseigentümern von den Behörden jedoch zahlreiche Steine in den Weg gelegt, um sie von der Befriedung ihrer Grundstücke abzuhalten: von der Androhung hoher Kosten bis zur Drohung, Wildschäden auf benachbarten Grundstücken zahlen zu müssen. Viele Grundstückseigentümer müssen jahrelang auf die Befriedung ihrer Grundstücke warten und kommen oft nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel.
 
Nach Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung auch erste Klagen in Polen
 
Der Konflikt zwischen Eigentümern privater Grundstücke (meistens Landwirten) und Jägern hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Der Grund: 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil im Fall Herrmann gegen Deutschland gefällt, in dem festgestellt wurde, dass ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum ablehnen kann, wenn er das Töten der Tiere in dieser Form nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Daraufhin hat ein Bauern-Ehepaar aus Lebus in Polen gegen die Eingliederung ihrer Felder mit einer Fläche von 53 Hektar in den Jagdbezirk Nr. 47 beim Verwaltungsgericht geklagt. Die Ehegatten wollten auf ihrem Grundstück Teiche anlegen. Diese Pläne wurden durchkreuzt, als Jäger auf diesem Gebiet die Jagd ausgeübt, Bäume gefällt und Geländewagen geparkt haben, Jagdhunde frei laufen gelassen und auf Tiere geschossen haben. Das Verwaltungsgericht zweiter Instanz hat an das Verfassungsgericht eine rechtliche Anfrage nach der Konformität des Jagdrechts mit der polnischen Verfassung gerichtet.
 
Im Juli 2014 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Art. 27 des polnischen Jagdgesetzes verfassungswidrig ist und ab Januar 2016 aufgehoben wird. Das Verfassungsgericht hat sich auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen und festgestellt, dass die Eingliederung eines Grundstücks in den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellt.
 
Im Januar 2016 hat der Öko-Verein »Zródla«, Eigentümer eines 5 Hektar großen Waldes, bei der Woiwodschaft (das ist eine polnische Verwaltungseinheit, vergleichbar mit einem deutschen Bundesland) Lodz beantragt, dass dieses Gebiet von dem Jagdbezirk Nr. 315 ausgeschlossen wird, weil der Verein, der auch als Tierschutzorganisation tätig ist, das Töten der Tiere auf seinem Grundeigentum nicht dulden kann. Nach Abweisung des Antrags durch die Woiwodschaft mit der Begründung, dass Art. 27 des Jagdgesetzes durch das Verfassungsgericht aufgehoben wurde und folglich keine Vorschrift mehr vorhanden ist, auf deren Grundlage die Grenzen der Jagdbezirke bestimmt oder geändert werden könnten, hat der Verein beim Verwaltungsgericht geklagt.
 
Im Dezember 2016 wurde ein Urteil verkündet, nach dem die Gründung eines Jagdbezirks auf dem zum Verein gehörenden Gelände als ungültig erklärt wurde. Das Gericht betonte, dass alle Beschlüsse der regionalen Parlamente der Woiwodschaften mit Berufung auf Art. 27 auf Grundlage verfassungswidriger und ungültiger Regelungen gefasst wurden. Folglich kann jeder Grundstückseigentümer eine Ungültigkeitserklärung dieser Beschlüsse beantragen. Im Jahre 2016 wurden gleichzeitig noch drei ähnliche Urteile in anderen Woiwodschaften verkündet.
 
Naturschutzverein unterstützt Grundeigentümer bei Klagen gegen die Zwangsbejagung
 
Der Naturschutzverein »Zródla« machte die Möglichkeit, dass jeder Grundeigentümer diesen Antrag stellen kann, bekannt, rief die Webseite www.zakazpolowania.pl (»Jagdverbot«) ins Leben und bot Betroffenen Rechtshilfe an.
 
Ab Anfang des Jahres 2017 haben über 100 weitere Grundstückseigentümer Klageschriften in ähnlichen Fällen bei Gerichten eingereicht. Alle Urteilssprüche waren gleich. Die meisten Kläger waren Bauer, die Jäger auf den ihnen gehörenden Grundstücken nicht akzeptieren konnten und nicht damit einverstanden waren, dass der Ersatz von Wildschäden durch Jagdvereine, und nicht aus der Staatskasse, beglichen wird.
 
Die Gerichte haben fast automatisch die Grundstücke der Kläger von den Jagdbezirken ausgeschlossen und in acht Fällen sogar die ganzen Jagdbezirke geradezu aufgelöst. Dennoch scheuen viele betroffene Grundeigentümer den gerichtlichen Weg wegen der Kosten und einer eventuellen Langwierigkeit des Verfahrens.
 
Grundstückseigentümer können verlangen, dass sie nicht mehr dem Jagdbezirk angehören
 
Im Jahre 2018 hat der polnische Sejm, eine der beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung, das Jagdgesetz geändert und unter anderem den Artikel 27 erneut eingeführt, unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts. Nun haben  die regionalen Parlamente der Woiwodschaften bis März 2020 Zeit, die Grenzen der Jagdbezirke neu festzusetzen, diesmal aber nach Absprache mit den Bauernvereinigungen. Außerdem kann jeder Grundstückseigentümer verlangen, dass sein Grundstück dem neuen Jagdbezirk nicht angegliedert wird, und zwar aufgrund der auf diesem Gelände ausgeführten spezifischen Tätigkeit.
 
Ob solche Einwände der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden oder ob ihre Rechte nur einem scheinbaren Schutz unterliegen werden, wird sich erst im Jahre 2020 zeigen. Sollte sich herausstellen, dass die Vorschläge der Eigentümer missachtet werden, würde das bedeuten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts vom 2014 nicht respektiert wird, was weitere Klagen zur Folge hätte.
 
Weitere Möglichkeit: Grundstückseigentümer können Jagdverbot beantragen
 
Die neuen Vorschriften geben auch die zusätzliche Möglichkeit, durch Einreichen einer einfachen Erklärung bei den lokalen Behörden die Jagdausübung auf Privatgrund verbieten zu lassen. Dieses Grundstück bleibt dann zwar weiterhin Teil eines Jagdbezirks und Jäger können es ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten (z.B. um verletzte Tiere aufzuspüren), sie dürfen dort aber nicht schießen.
 
Diese Regelung basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2012. Ursprünglich sollte die Vorschrift ausschließlich die ethischen Anschauungen des Eigentümers betreffen, falls diese im Widerspruch zum Töten der Tiere stehen, wobei der Eigentümer seine Überzeugungen vor Gericht belegen müsste. Letzten Endes wurden diese Bestimmungen vom Parlament praktisch im letzten Augenblick gestrichen, da sie wahrscheinlich verfassungswidrig gewesen wären.
 
Der Antrag auf Jagdverbot kann also ohne jegliche Begründung gestellt werden.  Allerdings ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nur auf natürliche Personen beschränkt. Das bedeutet, juristische Personen wie Tier- und Naturschutzorganisationen oder Stiftungen können - genau wie in Deutschland - für ihre Flächen keinen Antrag auf ein Jagdverbot stellen. Infolgedessen können Tier- oder Naturschutzvereine wie »Zródla« keinen Gebrauch davon machen, ähnlich wie z.B. Gesellschaften, die Besitzer von landwirtschaftlichen Anbauflächen oder Wirtschaftswäldern sind.
 
Diese aktuell gültigen Vorschriften scheinen verfassungswidrig zu sein, weil sie gesellschaftlichen Einrichtungen die Möglichkeit nehmen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die juristische Anfechtung könnte aber kompliziert sein, besonders vor dem Hintergrund, dass die polnische Regierung die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts abgeschafft hat.
 
Die in der Koalition »Niechzyja!« (»Lasst sie leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen planen gemeinsam eine Reihe von Kampagnen, die private Grundstückseigentümer dazu anregen sollen, solche Anträge auf Jagdverbot abzugeben.
 
Grundstückseigentümer können Widerspruch gegen geplante Gesellschaftsjagden erheben
 
Eine weitere, ab 2018 geltende Änderung, ist die Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer Widerspruch gegen eine Gesellschaftsjagd, wie Treib- oder Drückjagd, erheben können. Die Gesellschaftsjagd ist in Polen ein populäres, brutales »Freizeitvergnügen«, bei der eine Gruppe von Jägern an einem Ort gemeinsam jagt und auf Vögel oder Wildtiere schießt, die aus dem Wald vor Treibern (d.h. vor lärmenden Menschen) zu fliehen versuchen. Oftmals sind das auch kommerzielle Jagden, die für Jäger aus Deutschland, Frankreich oder Italien veranstaltet werden. Ab 2019 haben die Jäger mindestens 14 Tage vor solchen Jagden das Gemeindeamt in Kenntnis zu setzen, welches dann verpflichtet ist, das Datum der Jagd auf der offiziellen Webseite zu veröffentlichen. Grundstückseigentümer können gegen die geplante Jagd Einspruch erheben unter Berufung auf Sicherheitsgründe, zum Beispiel, weil sie zum gleichen Zeitpunkt Feldarbeiten oder ornithologische Beobachtungen für eine Menschengruppe planen.
 
Von »Zródla« durchgeführte Kontrollen haben allerdings ergeben, dass die meisten Jagdvereine ihren Verpflichtungen leider nicht nachkommen: Informationen über geplante Gesellschaftsjagden werden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig an die Gemeindebehörden weitergeleitet (z.B. ohne Angabe der Uhrzeiten oder ohne Bezeichnung des Jagdreviers in der Meldung). Es kommt aber auch nicht selten vor, dass die richtig benachrichtigte Behörde mit den neuen Vorschriften nicht vertraut ist und keine Mitteilung auf der Internetseite veröffentlicht.
 
Im Laufe der Arbeiten an der Gesetzesänderung hat der Entwurf eines elektronischen zentralen Jagdregisters, in dem jeder bequem Orte und Termine der geplanten Jagden einsehen könnte, leider keine Zustimmung unter den Abgeordneten gefunden. Vielleicht gelingt es in Zukunft, auf diese Idee zurückzukommen.
 
Die Veranstalter der Gesellschaftsjagd sollen auch das Jagdrevier durch entsprechende Warnhinweise markieren, doch das Umweltministerium hat keine Verordnung mit dem Muster für solche Warnschilder erlassen. Höchstwahrscheinlich werden Jäger auch diese Verpflichtung missachten.
 
Naturschutzorganisationen bringen Verstöße gegen Vorschriften zur Anzeige
 
Die Naturschutzorganisationen werden diese Situation aufmerksam beobachten und bei der Polizei solche Fälle zur Anzeige bringen, wenn aufgrund der Verletzung einer Informations- oder Markierungspflicht durch Jäger Unbeteiligte - zum Beispiel Touristen oder Pilzsammler - in Gefahr gebracht werden könnten.
 
Akzeptanz für die Jagd in Polen massiv gesunken
 
Polen hat 38,5 Millionen Einwohner, davon 120.000 Jäger. Die Akzeptanz für die Jagd in der Bevölkerung ist inzwischen sehr gering: Laut einer Studie vom 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen diese Art von Hobby. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Jägerprivilegien finden positive Resonanz sowohl in der Gesellschaft als auch in den Medien - und sogar unter mehreren Vertretern der regierenden Behörden. Zudem sind die tierfreundlichen Gesetzesänderungen wohl auch eine Folge einer persönlichen Intervention des Vorsitzenden der Regierungspartei, Jaroslaw Kaczynski, der sich öffentlich mehrmals kritisch über Jäger geäußert hat.
 
Informationen:
Zakaz Polowania Prywatnym Terenie
(Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)
https://zakazpolowania.pl/
 
Kontakt:
Krzysztof Wychowałek
ODE Źródła, Łódź

krzysztof.wychowalek@zrodla.org.pl
 
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vgt.at vom 07.10.2019

Jäger-Angriff auf Tierschützer

VGT kritisiert Verwendung lebender Enten für Jagdhundeausbildung

Im Bezirk Leibnitz in der Steiermark kam es gestern zu einem Angriff auf den Obmann-Stv. des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. Der von Anrainer_innen alarmierte Tierschützer David Richter kam zu einem Autoanhänger, in dem offenbar Tiere eingesperrt waren und laut schrien. Als er nachsehen wollte, was sich unter der Plane befand, kam ein Jäger und schlug auf David Richter ein.

Richter schildert den Vorfall folgendermaßen: Durch einen Hinweis kam ich zu einer Jagdhundeprüfung an einem Teich. Ich hörte schreiende Enten aus einem Autoanhänger. Mit der Kamera in der Hand öffnete ich die fast vollständig geschlossene Plane und filmte die Enten, die in Kisten eingesperrt waren. Plötzlich stürmte ein Jäger auf mich zu und schlug auf mich ein, sodass ich mehrere Meter rückwärts gedrängt wurde und dann die Böschung zu dem Bach hinabstürzte. Der Jäger versuchte, meine Kamera zu entwenden und mich ins Wasser zu stoßen. Das misslang glücklicherweise - und ich konnte unmittelbar danach die Polizei rufen, um Anzeige zu erstatten. Vor dem Eintreffen der Polizei jedoch flüchtete der Jäger mit dem Anhänger und den Enten. Meines Wissens nach wurden die Enten freigelassen und dieser Teil der Prüfung abgebrochen.

Der VGT wird nicht nur wegen der Nötigung und dem Angriff auf den Tierschützer, sondern auch wegen dem Einsatz von lebenden, flugunfähig gemachten Enten bei der Jagdhundeausbildung und -prüfung Anzeige erstatten. Den dokumentierten Enten sollten scheinbar vor dem Aussetzen die Flügel mit einem Klebeband verbunden werden. Die Enten werden typischerweise ins Wasser geworfen, und die Hunde dann auf sie gehetzt. Bei Verkleben mit  Papiermanschetten lösen sich diese nach einiger Zeit im Wasser auf – wenn die Enten den Hunden entkommen können. Ob sich auch der bei diesen Enten in Leibnitz eingesetzte Klebstoff nach einiger Zeit im Wasser auflöst, bleibt für die Tierschützer_innen unklar.

Richter merkt an: Die Jagdhundeausbildung fällt unter das Tierschutzgesetz und dieses verbietet ganz klar das Hetzen eines Tieres auf ein anderes. Insbesondere ist es Tierquälerei, lebenden Enten die Flügel zu verkleben und sie dann auszusetzen. Die Enten erleiden höchsten Stress, wenn sie flugunfähig vor Jagdhunden flüchten müssen. Werden sie gefangen, erwartet sie der Tod – entweder durch Menschenhand oder durch den Biss der Hunde. In der Steiermark  ist das Aussetzen von Enten für die Jagd verboten worden, besonders unmittelbar davor.

VGT-Campaigner David Richter möchte die Sachverhalte nun prüfen lassen: Neben dem Einsatz der Enten sehen wir auch den Transport der Enten auf einem nicht gekennzeichneten Anhänger unter einer möglicherweise luftdichten Plane (es sammelte sich schon Kondenswasser) kritisch. Eine Anzeige wird erfolgen.

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heute.at vom 06.10.2019

Jäger bei Fasanjagd durch Schuss am Ohr verletzt

Unfall im Bezirk Baden: Bei der heutigen Fasanjagd in Schranawand wurde ein 62-Jähriger durch einen Streifschuss verletzt …

Ein Verletzter bei einem Jagdunfall am heutigen Sonntag: Gegen Mittag kam es bei einer Fasanjagd in einem Maifeld bei Schranawand zu einem Jagdunfall mit einer Schussverletzung.

Laut Angaben des Jagdaufsehers waren mehrere Treiber, darunter ein 62-jähriger aus dem Bezirk Baden, in einer Linie durch ein Maisfeld gegangen.

Nachdem ein Fasan aufgeflattert war, gaben zwei Jäger einen Schuss aus ihren Schrotgewehren ab. Dabei wurde der 62-jährige an der rechten Wange und dem rechten Ohr durch einen Streifschuss verletzt.

Der Mann begab sich zur medizinischen Versorgung in das Krankenhaus Eisenstadt. Wer von den beiden Schützen den 62-Jährigen getroffen hatte, ist noch unklar. Die näheren Umstände des Unfalls sind derzeit noch nicht bekannt.


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oe24.at vom 23.09.2019

Zu viele tödliche Unfälle: Forderung nach Jagdverbot in Italien

Sohn tötete Vater bei Wildschwein-Jagd in Süditalien

Rom (APA) - Nach wiederholten Jagdunfällen wird in Italien die Forderung nach einem Verbot immer vehementer. Am Sonntag hat ein 34-Jähriger unweit der süditalienischen Stadt Salerno versehentlich seinen 55-jährigen Vater bei einer Wildschwein-Jagd erschossen. Der tödliche Schuss traf das Opfer in der Baugegend.

Gegen den 34-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Er wurde auch angezeigt, weil er außerhalb der Jagdzeit auf der Suche nach Wildschweinen unterwegs war, berichteten italienische Medien. 2018 waren in Italien 22 Menschen wegen Jagdunfällen ums Leben gekommen, 68 Personen wurden verletzt.

Die Ex-Tourismusministerin und Forza Italia-Parlamentarierin Michela Brambilla urgierte die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs für ein Jagdverbot, das im Parlament bereits vorliegt. Der Tierschutzverband ENPA meinte, es sei unannehmbar, dass das Töten von Tieren aus Spaß erlaubt sei. Zu oft seien Jäger unweit von Häusern und Straßen unterwegs.

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meinbezirk.at vom 12.09.2019

Jäger schoss streng geschützten Raubvogel ab

SUBEN (juk). Ein Passant wurde in Suben (Oberösterreich) Zeuge, wie ein Jäger eine streng geschützten Rohrweihe abschoss.

„Am 5. September um 6.30 Uhr beobachte ich beim morgendlichen Spaziergang einen Greifvogel im Flug. Plötzlich fiel ein Schuss, der Vogel flog schief und nach einem zweiten Schuss trudelte er zu Boden!“, schildert der Beobachter. Gegenüber dem Spaziergänger gab der 66-jährige Jäger an, nach Krähen gejagt zu haben. Bei dem erschossenen Greifvogel handelt es sich jedoch um ein erwachsenes Männchen einer Rohrweihe, eine nach Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Art. Die Rohrweihe zählt mit 15 bis 25 Brutpaaren zu den seltensten Greifvögel Oberösterreichs. Der Passant erkannte, dass es sich um einen Greifvogel handelt, stellte den Jäger zur Rede, machte ein Beweisfoto und meldete den Vorfall.

Abschuss gilt als Umweltstraftat

Der Raubvogel-Abschuss wird als selten vorkommende Umweltstraftat gewertet und liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft, wie Ernst Maier von der Bezirkshauptmannschaft Schärding berichtet: "Es gibt die goldene Regel: Man muss ein Stück eindeutig ansprechen, wie es im Jägerjargon heißt." Zu Deutsch: Man muss genau wissen, auf was an schießt, bevor man schießt. Laut Paragraf 181 kann fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Auch die Jagdjarte könnte dem Mann entzogen werden. „Durch die lückenlose Beobachtung und Dokumentation des Tatvorgangs erhoffen wir uns eine gerechte Verurteilung durch die Behörden sowie den Entzug der Jagdkarte", so Susanne Schreiner von Bird Life Österreich. Verschiedenen Quellen ist zu entnehmen, dass der betroffene Jäger nicht das erste Mal aufgefallen ist.

Meldeplattform für Vergiftung oder Abschuss von Greifvögeln

BirdLife Österreich und WWF Österreich ersuchen auch weiterhin österreichweit Verdachtsfälle von Vergiftungen oder Abschüssen von Greifvögeln über die Meldeplattform www.kaiseradler.at, der APP birdcrime sowie telefonisch unter 0660/869 23 27 zu melden.

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orf.at vom 06.09.2019

Nach Wolfstötung Ergreiferprämie ausgesetzt

Nachdem Ende Juli im Sellraintal (Bezirk Innsbruck-Land) ein Wolfskadaver entdeckt worden ist, reagieren Umweltschutzorganisationen jetzt mit einer Ergreiferprämie. Untersuchungen haben ergeben, dass der Wolf angeschossen worden war.

Umweltverbrechen müssten konsequent verfolgt und geahndet werden, so Christian Pichler vom WWF, der in dieser Sache jetzt gemeinsam mit dem Naturschutzbund aktiv geworden ist. Die ausgelobte Ergreiferprämie in Höhe von 11.000 Euro soll die Polizei bei ihren Ermittlungen im Falle der Wolfstötung in Sellrain unterstützen, heißt es.

Ein Schwammerlsucher hatte den Wolfskadaver bei Sellrain entdeckt. DNA-Untersuchungen bestätigten dann, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelte, der auch eine Schussverletzung im Bauchbereich aufwies. Der Kopf wurde dem Tier abgetrennt und bisher nicht gefunden. Ebenfalls haben die Untersuchungen ergeben, dass der Wolf für Schafrisse in Inzing verantwortlich war.

Ergreiferprämie schon einmal zweckdienlich

Im Jahr 2015 führte die ausgesetzte Prämie nach einem Luchsfund zur Ergreifung eines Ehepaars. Beide wurden zu einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlung verurteilt, der Jagdschein wurde ihnen für mehrere Jahre entzogen. Auf einen ähnlichen Fahndungserfolg hofft man nun im Zuge der Ermittlungen zum gewilderten Wolf, dessen Tötung dem europaweiten Schutz zuwiderläuft.

„Illegale Verfolgung durch den Menschen ist immer noch die größte Bedrohung für streng geschützte Tierarten wie Wolf, Luchs, Bär und Seeadler“, erklären WWF und Naturschutzbund. Bären wurden durch Wilderei ein zweites Mal in Österreich ausgerottet.

Umdenken im Umgang mit Beutegreifern

„Wir brauchen dringend eine Abrüstung der Worte. Anstatt Ängste zu schüren müssen betroffene Landwirte ausgewogen informiert und Herdenschutzlösungen vorangetrieben werden. Der Wolf ist weder Bestie noch Kuscheltier, sondern eine europarechtlich streng geschützte Art. Seine Rückkehr erfordert daher naturschutzfachlich korrekte und rechtskonforme Maßnahmen, wie sie in Nachbarländern erfolgreich praktiziert werden“, bekräftigt Pichler vom WWF Österreich.

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orf.at vom 05.09.2019

19-Jähriger erschoss versehentlich seine Freundin

Beim Hantieren mit einer Waffe hat Mittwochabend bei Fehring im Bezirk Südoststeiermark ein 19-Jähriger versehentlich seine Freundin erschossen.

Der 19-Jährige wollte Mittwochnachmittag mit seiner gleichaltrigen Freundin und ihrem dreieinhalb Monate alten Sohn aus dem Burgenland in das Wohnhaus seiner Mutter in Hohenbrugg an der Raab übersiedeln.

Plötzlich löste sich ein Schuss

In den späteren Abendstunden war die junge Familie alleine im Wohnhaus und hielt sich im Schlafzimmer im ersten Stock auf. Laut Polizei nahm der 19-Jährige gegen 21.20 Uhr eine an der Wand aufgehängte kombinierte Hahnbüchsflinte herunter. Aus noch unbekanntem Grund löste sich aus der vermeintlich ungeladenen Waffe plötzlich ein Schrotschuss und traf die junge Frau im Gesichts- und Halsbereich.

Der junge Mann lief sofort zu seinem im Nebenhaus wohnenden Onkel, der wiederum die Rettung und die Polizei verständigte, der Notarzt konnte aber nur noch den Tod der jungen Mutter feststellen.

Geglaubt, dass Waffe nicht geladen sei

Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen, die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, weiters eine Blut- und Harnuntersuchung bei dem 19-Jährigen.

Er habe geglaubt, die Schrotflinte sei nicht geladen, gab der 19-Jährige später gegenüber der Polizei an; er musste wegen seines angegriffenen psychischen Zustands ins Spital gebracht werden. Das drei Monate alte Baby war im Nebenzimmer, als es zu dem tödlichen Unglück kam – es wird jetzt von den Eltern der verstorbenen Frau betreut.

Waffe gehörte dem verstorbenen Großvater

Bezüglich einer möglicherweise unsachgemäßen Verwahrung der Waffe wird noch ermittelt; laut Polizei gehörte die Waffe dem Großvater des 19-Jährigen, der bereits vor mehreren Jahren verstorben war.

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rtl.de vom 18.08.2019

Jägerin bespritzt Tierschützer mit Fuchsurin

Urin-Attacke gegen Tierschützer. Krank durch Urin-Angriff

Diese schockierenden Aufnahmen halten fest, wie ein Tierschützer von einer Jägerin attackiert wird. Als er die Jägerin nach ihren ungewöhnlichen Jagd-Methoden fragt, um Füchse anzulocken, rastet sie aus und bespritzt ihn mit Fuchsurin. Sehen Sie die Urin-Attacke im Video.

Opfer wird nach Angriff krank

Das 64-jährige Opfer, das nur als "Bob" bekannt ist, setzt sich in der Oragnisation "West Kent Hunt Sabs" für den Tierschutz ein. Doch mit einer solchen Attacke hatte auch er wohl nicht gerechnet: Die 51-Jährige Jägerin Julie Hadlow von "Ashford Valley Tickham Hunt", war scheinbar so genervt von den Fragen des Tierschutzers, dass sie ihn kurzer Hand mit Gelbfuchs-Urin bespritzte, um ihn zu verscheuchen.

Die Folgen: Bob wurde krank. Seine Nasennebenhöhlen waren verstopft, er litt unter extremen Halsschmerzen, so dass er beim Arzt sogar Blutuntersuchungen machen musste.

Jägerin wurde als schuldig gesprochen

Nach der Attacke zeigte die Tierschutz-Organisation die Jägerin an – mit Erfolg: Julie wurde schuldig gesprochen und musste die Gerichtskosten übernehmen.

"Egal, was die Jäger auf uns werfen, ob es Fuchssaft ist, unsere Drohne abschießt oder Gewalt, wir werden uns nicht davon abhalten lassen, Gerechtigkeit für unsere Wildtiere anzustreben", erzählt Harry Blackhurst von der Tierschutzoragnisation der britischen Mail Online.

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kurier.at vom 01.08.2019

Illegaler Wolfsabschuss? "Die Gesetze sind einzuhalten"

Niederösterreichs Landesjägermeister Pröll verlässt sich auf die Korrektheit der Mitglieder, bis zu acht Wolfssichtungen pro Monat.

Obwohl in Niederösterreich alle drei heimischen Wolfsrudel leben, ist es seit Monaten ruhig. Laut Statistik des Landes sind 2019 nachweislich drei Schafe von Wölfen gerissen worden. Im Herbst könnte die Anzahl der getöteten Nutztiere wieder deutlich steigen, wenn die Jungwölfe Appetit auf Fleisch bekommen. Derzeit seien die Wolfsmütter mit dem Säugen und Beaufsichtigen des Nachwuchses beschäftigt, erklären Experten.

Trotzdem hat der Vorfall in Tirol auch in Niederösterreich die ohnehin schon hitzige Debatte um Abschüsse sogenannter Problemwölfe neu angefacht. Auf die Frage, ob NiederösterreichsLandesjägermeister Josef Pröll besorgt sei, dass illegale Wolfsabschüsse auch in seinem Bundesland folgen könnten, erklärte er: „Die bestehenden Gesetze sind einzuhalten. Und Punkt.


Gerichtshof

Zuletzt begrüßte Pröll die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, in der zu lesen war, dass eine Genehmigung zur Wolfsbejagung in Ausnahmefällen möglich sein soll. Noch fehlt das Urteil des Gerichtshofs. Das wird spätestens im Herbst erwartet. Die bisherige Entscheidung sei eine gute „für Bevölkerung, Landwirtschaft und Jagd“, meinte Pröll damals: Sollte die jagdliche Kompetenz eines Tages bei diesem Thema gefordert sein, werde man entsprechend einschreiten.

Vergrämungen

Bisher sind nur zwei Wolfsvergrämungen im Waldviertel durchgeführt worden. Im vergangenen September bekam ein Wolf ein Gummigeschoß auf seinen Pelzgebrannt. Später sind mehrere Wölfe vertrieben worden, indem ein Jäger mehrere Geschoße vor einer Schafweide in den Boden schoss.

Seit November betreibt das Land eine eigene Hotline, unter der Bürger Wolfsichtungen melden können. Pro Monat werden acht bis zehn Anrufe – mit mehr oder weniger hilfreichen Informationen – registriert.

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kurier.at vom 31.07.2019

Streit um Raubtiere eskaliert: Hass auf Wolf gipfelte in Abschuss

Bei einem im Sellrain entdeckten Kadaver dürfte es sich um einen Wolf handeln. Zuvor gab es mehrere Risse in dem Gebiet

Die Emotionen haben sich über Wochen aufgeschaukelt. Nun könnte der Streitdarüber, ob der Wolf in Österreich Platz hat oder eine Bedrohung ist, in einem Akt der Selbstjustiz gemündet haben.

Ausgerechnet im Tiroler Sellrain, also in jenem Gebiet, wo im Juli mehrere Schafe gerissen wurden, haben Schwammerlsucher am Dienstag einen bereits stark verwesten wolfsartigen Kadaver ohne Kopf gefunden.

 „Wir müssen davon ausgehen, dass es sich um einen Wolf handelt“, erklärte Martin Janovsky, Tiroler Beauftragter für große Beutegreifer, am Mittwoch. Gewissheit könne aber nur die Bestätigung durch eine genetische Untersuchung bringen.

Die DNA-Ergebnisse werden im Laufe der kommenden Woche erwartet. Nach einer ersten pathologischen Untersuchung steht aber bereits fest, dass das Tier eine schwere Schussverletzung im Bauchraum aufweist.

Wolfsbeauftragter Georg Rauer ist über die Angelegenheit informiert und ebenso gespannt auf das Ergebnis der Untersuchungen. Ihn irritiert allerdings die Art des Felles: „Das deutet nicht unbedingt auf einen Wolf hin.“

Fall für Staatsanwalt

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass ein Wolf und somit ein streng geschütztes Raubtier illegal getötet wurde, wird die Causa ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Im Raum stünden laut Polizei Delikte wie Eingriff in fremdes Jagdrecht, Tötung eines besonders geschützten Tieres, Tierquälereisowie diverse Verwaltungsstraftaten.

Der Wolf sorgt seit seiner Rückkehr nach Österreich überall, wo er auftaucht, für hitzige Debatten. Es sind meist Schafe, die dem Raubtier zum Opfer fallen. Bauernvertreter mehrerer Bundesländer fordern, dass der Alpenraum mit seiner Almbewirtschaftung zur wolfsfreien Zone werden soll.

Strenger Schutz

Doch das beißt sich mit dem Schutz der einst ausgerotteten Tiere. Innerhalb kürzester Zeit gab es nun bereits zwei Anträge auf Abschuss des Beutegreifers. In Salzburg ist die Entscheidung noch ausständig. Nach mutmaßlichen Wolfsrissen im Gebiet der Tofernalm im Großarltal (Pongau) vor drei Wochen stellte sich das Land hinter die Forderung der Bauern nach Entnahme. Es handle sich um einen „Problemwolf“.

Etwa 20 tote Schafe rund um das Sellraingebiet in Tirol – die Hälfte davon mit Rissspuren – riefen auch dort die Landwirte auf den Plan.

War zunächst ein Bär hinter den Angriffen vermutet worden, wurden bei vier Schafen DNA-Spuren eines Wolfs nachgewiesen.

Antrag auf Abschuss

Die Landwirtschaftskammer wollte die DNA-Ergebnisse offenbar nicht abwarten und hatte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft am selben Tag bereits vorsorglich die Entnahme eines „großen Beutegreifes“ beantragt. Für einen Abschuss gebe es „derzeit keine fachlichen Voraussetzungen“, befand die Behörde allerdings drei Tage später.

Ob das wolfsartige Tier im Sellrain vor oder nach dieser Entscheidung geschossen wurde, ist vorerst noch offen. „Die umsichtige Entscheidung, den Abschussantrag abzulehnen, ist das Gegenteil eines Freibriefs für Wilderer, selbst zur Flinte zu greifen“, sagt Christian Pichler, Wolfs-Experte des WWF.

Mäßigende Worte

Tirols Agrar-Landesrat Josef Geisler, seines Zeichens auch VP-Bauernbundchef, war vergangene Woche noch um Beruhigung bemüht. Wolf und Bär würden „ein veritables Problem für die Almwirtschaft darstellen“, zeigte er Verständnis für die Bauern.

Es sei aber auch „eine Tatsache, dass die großen Beutegreifer dem höchsten EU-Schutzstatus unterliegen und auch in Tirolnur unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden dürfen.“

Die Mahnung könnte verpufft oder zu spät gekommen sein. Vor allem aus der ÖVPmehrten sich die Rufe nach Abschuss von Wolf und Bär. Grundtenor: Für die Raubtiere sei kein Platz in Tirol.

Wien ist anders

Während der Wolf in Tirol oder Salzburgein „hoch emotionales Thema“ sei, sei das Raubtier in Wien „fast schon vergessen“, sagt Forstdirektor Andreas Januskovecz. In den vergangenen Monaten seien keine Meldungen mehr eingegangen. Und angebliche Sichtungen hätten sich nicht verifizieren lassen. „Wahrscheinlich verwechseln die meisten Wolf und Hund“, meint der Chef des Wiener Forstbetriebs.

Den intensiven Einsatz von Wildkameras schließt Januskovecz in den Wäldern der Stadt Wien jedenfalls aus. Zum einen aus Datenschutzgründen. Und zum anderen, weil die meist unscharfen Aufnahmen die Mythenbildung eher fördern würden.

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orf.at vom 26.07.2019

Abschussantrag für Wolf und Bär abgelehnt

Die Behörde lehnt den Antrag der Landwirtschaftskammer auf Entnahme – also auf Abschuss – von Wolf oder Bär ab. Es gebe derzeit keine fachlichen Voraussetzungen dafür, hieß es am Freitag vonseiten des Landes.

Am Mittwoch wurde bestätigt, dass gerissene Schafe im Gemeindegebiet von Oberperfuss (Bezirk Innsbruck-Land) von einem Wolf getötet wurden. Praktisch gleichzeitig mit dieser Bestätigung hatte die Bezirks-Landwirtschaftskammer den Antrag auf Entnahme eingebracht. Das Land hatte umgehend angekündigt, dass es einen sehr engen rechtlichen Rahmen für einen Abschuss von Wolf oder Bär gebe, weil die Tiere geschützt sind.

Keine Hinweise seit Fund von Schafskadavern

Wie Klaus Wallnöfer, Leiter der Abteilung Jagd beim Land Tirol, gegenüber ORF Tirol erklärte, hätten die aufgestellten Wildkameras in den vergangenen Tagen keinen Hinweis auf einen Beutegreifer in dem Gebiet gebracht. Dementsprechend gebe es auch keine akute Gefährdung, die einen Abschuss rechtfertigen könnte. Bei neuen Sichtungen und Hinweisen werde die Lage laufend neu geprüft, so Wallnöfer.

Die Behörde muss bei Funden von Tierkadavern mehrere Punkte prüfen. Bei Nutztieren wie Schafen ist zu klären, ob sie von einem Beutegreifer wie Wolf oder Bär getötet wurden oder ob es zumindest einen Verdacht darauf gibt. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob den betroffenen Bauern eine Entschädigung zusteht. Gleichzeitig ist aber auch zu überprüfen, ob von Wolf oder Bär konkrete Gefahren ausgehen oder sogar Menschen gefährdet sind. Das wäre der Fall, wenn sich ein Wolf oder ein Bär wiederholt in der Nähe von Häusern aufhalten würde.

Landwirtschaftskammer kritisiert „Untätigkeit“

Die Tiroler Landwirtschaftskammer kritisierte am Freitag neuerlich, dass die Bauern mit ihren Sorgen im Zusammenhang mit den Beutegreifern alleine gelassen würden. LK-Präsident Josef Hechenberger erklärte, dass Bären und Wölfe künftig sicher häufiger in Tirol auftauchen würden. Aus seiner Sicht sei ein Nebeneinander von traditioneller Almwirtschaft und Beutegreifern nicht möglich. Die Bauernvertreter stellen deshalb den Schutzstatus von Wolf und Bär infrage.

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kurier.at vom 24.07.2019

Nun soll auch in Tirol die Jagd auf einen Wolf eröffnet werden

Ein in Tirol vermeintlich umgehender Bär hat sich nach einer DNA-Analyse als Wolf entpuppt. Bauern haben den Abschuss beantragt.

Meldungen von 20 toten Schafen auf Almen zwischen dem Tiroler Inntal und dem Sellraintal (Bezirk Innsbruck Land) haben die Bauern alarmiert. Denn etwa die Hälfte der Tiere wies Rissspuren auf. Erste Hinweise deuteten darauf hin, dass ein Bärin dem Gebiet umgeht. Der hat sich nun als Wolf entpuppt.

Wie das Land am Mittwoch mitteilte, sind nämlich erste DNA-Analysen eingelangt. „Bei den vier toten Schafen, die im Gemeindegebiet von Oberperfuss untersucht wurden, konnte ein Wolf nachgewiesen werden. Das zeigen die ersten genetischen Untersuchungen“, erklärte Martin Janovsky, Beauftragter des Landes für große Beutegreifer.

Noch ausständig sind die Ergebnisse der weiteren DNA-Proben von gerissenen Tieren auf der Inzinger und der Flaurlinger Alm. Diese werden in ein bis zwei Wochen vorliegen. 

"Entnahme eines Beutegreifers"

Bauernvertreter wollen auf das Raubtier aber in jedem Fall die Jagd eröffnen. Die Bezirkslandwirtschaftskammer hat bei der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf "Entnahme eines großen Beutegreifers" gestellt, heißt es von Seiten des Landes. "Entnahme heißt Abschuss. Das ist der Wunsch", hieß es dazu im Büro von Agrar-Landesrat Josef Geisler (ÖVP).

In Salzburg wurde, wie berichtet, zuletzt ebenfalls ein Antrag auf den Abschuss eines Wolfes gestellt.


Das Verständnis für die Ängste und die Vorgehensweise der Tiroler Bauern sei da, erklärte eine Sprecherin von Geislergegenüber dem KURIER. "Aber das entbindet uns nicht vom Rechtsrahmen." Das Tiroler Jagdgesetz bietet zwar die Möglichkeit zur "Entnahme" von Problem-Raubtieren. Die großen Beutegreifer wie Wolf und Bär sind aber auch streng geschützt.

Am Mittwoch gab es auch die Bestätigung für Bärenrisse im Juni. Bei drei getöteten Schafen im Pitztal sowie einem Rotwildkadaver im Außerfern wurde jeweils ein Bär als Verursacher genetisch nachgewiesen. Ob es sich in beiden Fällen um denselben Bären handelt, ist aus dem Untersuchungsergebnis nicht abzulesen.

In der Nähe des Wildrisses im Außerfern im Juni ist damals ein Bär in eine Fotofalle getappt. 

Der Wolf, der im Bereich des Sellraintals unterwegs war, wurde hingegen bislang weder gesichtet, noch fotografiert. Für ihn wie auch den oder die Bären gilt für Janovsky: "Es sind sehr scheue Tiere, die Menschen meiden." Für die Bevölkerung, deren Sicherheit an oberster Stelle stehe, bestünde kein Grund zur Sorge.

Dem Behördenverfahren zum Antrag auf Abschuss des Wolfes will der Beauftragte des Landes für große Beutegreifer nicht vorgreifen. Der österreichische Managementplan sehe aber vor, dass ein Wolf nur "als ultmia ratio abgeschossen werden kann. Das Thema Entnahmekommt erst dann, wenn ordnungsgemäß geschützte Tiere gerissen werden." Also wenn ein Wolf etwa Zäune überwindet.

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vgt.at vom 15.07.2019

Burgenland: ausgesetzte Zuchtenten aus Jagdrevier an der Leitha nach Ungarn getrieben

20 Tierschützer_innen begleiten Enten nach Ungarn, Jagdhelfer werden gewalttätig – Anzeige; Polizei erklärt, dass die Tierschutzaktion nicht strafrechtlich relevant war.



Der Konflikt um die ausgesetzten Zuchtenten im Nordburgenland im Flusssystem der Leitha gärt schon seit einigen Jahren. Dort werden jeden Juli tausende Zuchtenten aus Massentierhaltung am Flussufer, anfänglich in temporär errichteten Gehegen, ausgesetzt und im Oktober vollständig abgeschossen. Dazwischen bringen Jagdhelfer Tonnen von Futter jede Woche aus, um die Tiere an das Jagdrevier zu binden. Zusätzlich werden sämtliche Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Iltis und Wiesel verfolgt und getötet, damit möglichst viele der hilflosen und flugunfähigen Entenkinder bis zum Abschusstag überleben. Gestern Sonntag den 14. Juli erschienen etwa 20 Tierschützer_innen an der Leitha und begleiteten ca. 500 der Enten in die Freiheit nach Ungarn. Knapp vor der Grenze wurden sie von den Jagdhelfern des Reviers entdeckt und attackiert.

Einer der Jagdhelfer sprang in den Fluss und stieß einen Tierschützer zweimal im Wasser zu Boden. Ein anderer Gewalttäter versuchte einem Tierschützer die Kamera zu entwinden. Beide Angreifer bedrohten auch andere Aktivist_innen. Sämtliche Vorfälle wurden filmisch dokumentiert und werden nun bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die Polizei erschien zwar, erklärte aber, dass die Tierschützer_innen in ihren Augen nichts strafrechtlich Relevantes getan haben, und ließ sie gegen den Willen des Jagdaufsichtsorgans unbehelligt abziehen. Die 500 Enten sind mittlerweile in den ungarischen Auwäldern im Dickicht verschwunden und damit hoffentlich vor den Schrotkugeln der Jäger_innen auf österreichischer Seite sicher.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Tausende Tiere werden auf dem Grund und Boden der Republik Österreich ohne jede Genehmigung und klar gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung ausgesetzt, nur um abgeschossen zu werden. Stockenten sind nicht selten, das Aussetzen dient ausschließlich dem Jagdspaß. Selbst der Bürgermeister hat sich klar dagegen ausgesprochen. Das Wasser ist vergiftet, die Landschaft verseucht. Nachdem niemand in der Behörde diesen Missstand beheben wollte, griffen die Tierschützer_innen nun selbst zur Tat und brachten die Zuchtenten kurzerhand nach Ungarn in Sicherheit. Zumindest 500 von ihnen. Dort können sie sich hoffentlich dem Zugriff der infantilen Zuchtentenjägerschaft aus Österreich entziehen.

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kurier.at vom 13.07.2019

Bis zu 45 tote Schafe: Salzburg will Jagd auf „Problemwolf“ machen

Der Wolfsbeauftragte des Landes wird die Entnahme des Raubtieres bei der BH beantragen

Wolfsrisse sorgen in der heimischen Bauernschaft immer wieder für hitzige Debatten. Die Rückkehr der Raubtiere, würde die Almwirtschaft gefährden, heißt es. Mehrfach wurden in der Vergangenheit bereits „wolfsfreie Zonen“ gefordert.

In Salzburg könnte nun bald Jagd auf eines der streng geschützten Tiere gemacht werden. Wie am Samstag vom Land mitgeteilt wurde, wird der Wolfsbeauftragte Hubert Stock in Absprache mit Landesrat Josef Schwaiger(ÖVP) Antrag auf Entnahme eines „Problemwolfs“ stellen.

DNA-Test von Riss im Mai

Der soll im Gebiet der Tofernalm in Großarlzahlreiche Schafe getötet haben. Ende Mai wurde bereits ein getötetes und ein verletztes Schaf in dem Gebiet gefunden. Eine DNA-Probe bestätigte, dass es sich um Wolfsrisse handelte. Seit Anfang Juli seien nun insgesamt 20 bis 25 weitere Schafe getötet worden, etwa 20 Tiere würden vermisst.

„Wir haben uns das Rissbild angesehen, die DNA-Test-Ergebnisse stehen bei den neuen Fällen noch aus. Wir gehen aber davon aus, dass es sich um Wolfsrissehandelt“, erklärte Stock, selbst Schafbauer.

Stock saß am Samstagnachmittag mit betroffenen Bauern zusammen, um die Zahl von gefundenen Kadavern genau zu eruieren. Alle noch lebenden Tiere wurden von den Landwirten inzwischen vorsorglich ins Tal gebracht. „Laut Managementplan des Landes sprechen wir ab 25 gerissenen Tieren innerhalb eines Monats von einem Problemwolf“, sagt Schwaiger. Das würde die Entnahmerechtfertigen.

Die Entscheidung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft. Folgt sie dem Antrag, heißt das nicht unbedingt, dass das Raubtier geschossen wird. „Je nach Bescheid kann der Wolf vergrämt, betäubt oder geschossen werden kann“, erklärt Stock gegenüber dem KURIER.

Unklares Schicksal

Er räumte ein, dass die Beweislage schwierig werden könnte. Denn wie viele Tiere tatsächlich von einem Wolf gerissen wurde, steht vorerst nicht fest. „Wo diese sind, wissen wir nicht. In dieser Region gibt es auch Füchse, Kolkraben, Gänsegeier und andere Tiere, die so einen Kadaver innerhalb von Tagen fressen“, sagt Stock.

Klar ist, dass etwa die Hälfte der aufgetriebenen Schafe getötet oder abgängig ist. „Ich habe, vor allem im Sinne des Tierschutzes, die Reißleine gezogen und veranlasst, dass die Tiere von der Alm geholt werden. Innerhalb weniger Stunden haben wir sieben tote Schafe gefunden. Wir sprechen hier von insgesamt 700 Hektar, auf denen Pferde, Rinder und Schafe den Sommer verbringen“, wird Gerhard Huttegger, er ist Obmann der Tofernalm-Agrargemeinschaft, in der Aussendung des Landes zitiert.

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wildbeimwild.com vom 11.07.2019

Frankreich: Hobby-Jäger verlieren Arbeitsstelle nach Trophäenjagd

Es sollte ein Trophäenbild sein, das ihren Erfolg auf der Jagd zeigt, aber das Foto eines französischen Paares, welches sich neben einem von ihnen geschossenen Löwen zeigt, führte letztendlich zu ihrer Kündigung.

Die beiden Manager eines Supermarkts in L’Arbresle dans le Rhône, einer kleinen Stadt in Ostfrankreich bei Lyon, hatten an einer sogenannten Gatter-Jagd (Canned-Hunting) in Afrika teilgenommen, bei der auf Wildtiere geschossen wird, die in einem umzäunten Gelände gefangen sind.


Eine solche Jagd-Safari garantiert praktisch den Jagderfolg für dekadente Hobby-Jäger.

Löwen werden auf so genannten Canned Hunting-Farmen per Hand aufgezogen, um später keine natürliche Scheu vor dem Menschen und damit dem Hobby-Jäger zu haben. Auf vielen Farmen werden die Tiere sogar mit Ködern gelockt oder medikamentös ruhig gestellt, um den Jagderfolg auch für ungeübte Schützen zu ermöglichen. Denn auf Löwenjagd darf zum Beispiel in Südafrika prinzipiell jeder gehen. Ein Jagdschein oder ein Nachweis für Jagderfahrung sind in den meisten Fällen nicht nötig.

Gatterjagd ist ein Hobby für die wohlhabende Minderheit, denn ein Abschuss kann über 50’000 Franken kosten. Die Kosten richten sich dabei nach Geschlecht und körperlichen Zustandes des Tieres. Je stattlicher ein Löwe, desto tiefer müssen die Dekadenten für die Trophäen in die Tasche greifen.

Als sich jedoch in den sozialen Medien Bilder verbreiteten, die das Paar Alboud neben den Kadavern eines Löwen, eines Nilpferds, eines Zebras, eines Alligators und eines Leoparden zeigten, löste dies eine heftige nationale Reaktion der Empörung in Frankreich aus.

Trophäenjagd

Angesichts des enormen Druckes und der Forderung, den von ihnen betriebenen Supermarkt zu boykottieren, entschlossen sich die beiden dekadenten Hobby-Jäger “mit sofortiger Wirkung” zurückzutreten, teilte der Supermarkt am Dienstag mit.

Diese Bilder stehen im Widerspruch zu den Werten und Verpflichtungen der Supermarktkette. Wir verurteilen sie nachdrücklich, obwohl sie sich auf private Aktivitäten der Manager beziehen“, heisst es in einer Erklärung.

“In Anbetracht der Verurteilung, die durch diese Aktivitäten in der Genossenschaft und der berechtigten Aufregung in der Öffentlichkeit hervorgerufen wurde, haben die Manager des Geschäfts beschlossen, die Kette und ihr Geschäft sofort in L’Arbresle zu verlassen.”

Kopien der belastenden Fotos wurden von “30 Millions d’Amis” veröffentlicht, einer französischen Tierschutzorganisation, deren Name “30 Millionen Freunde” bedeutet.

Das Unternehmen versprach, neue Manager einzustellen, und kündigte an, dass der Supermarkt am Donnerstag wiedereröffnet werde.

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kurier.at vom 25.06.2019

Mörder erschoss sich vor den Augen der Polizei

Mann tötete Frau. Der Tat in Matzen im Bezirk Gänserndorf ging laut Polizei ein heftiger Streit voraus.

In Matzen im niederösterreichischen Bezirk Gänserndorf hat am Montagabend ein 79-Jähriger seine gleichaltrige Ehefrau und sich selbst erschossen. Der Tat war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager eine verbale Auseinandersetzung vorangegangen. Die Ermittlungen dauerten am Dienstag an.

Baumschlager zufolge hatte der 79-Jährige seine Frau gegen 21.30 Uhr vor dem gemeinsamen Wohnhaus mit einer Faustfeuerwaffe erschossen. Der ehemalige Jäger besaß einige Waffen. Unter anderem auch einen Revolver vom Kaliber .357 Magnum. Während eines Streits im Wohnhaus dürfte Hermann S. plötzlich die Waffe gezogen und sie auf seine Frau Anna gerichtet haben.

Flucht zu den Nachbarn

Die Pensionistin versuchte, aus dem Haus zu Nachbarn zu flüchten. In der Einfahrt holte sie der 79-Jährige allerdings ein und schoss auf sie. Danach ging er zurück in das Wohnhaus und verständigte die Polizei.

Zur gleichen Zeit wählten auch Nachbarn den Notruf. Nachdem Polizeibeamte eingetroffen waren, forderten die Uniformierten den Tatverdächtigen auf, sich zu ergeben. "Es war eine brenzlige Situation. Der 79-Jährige ist mit der Waffe in der Hand aus dem Haus gekommen. Er wurde mehrmals aufgefordert den Revolver abzulegen. Das tat er aber nicht", so Baumschlager. Als die Beamten zugreifen wollten, um die Situation zu entschärfen, richtete der Mann die Waffe gegen sich selbst und verübte Suizid.

Alkohol könnte Auslöser gewesen sein

Eine Nachbarin des Ehepaars, welche eine gute Freundin der getöteten Pensionistin ist, sprach mit dem KURIER nur wenige Meter entfernt vom Tatort. So soll der Ehemann laut Nachbarin ein Alkoholproblem gehabt haben: "Wenn er nüchtern war, dann war er der liebste Mensch. Er ging in die Kirche und war hilfsbereit. Aber wenn er getrunken hatte, war das alles ganz anders."

So soll S. vor allem in den vergangenen Tagen viel getrunken haben. Das hat schon vor Montagabend zu Streitigkeiten geführt. "Seine Frau hat nie etwas gesagt und hat alles heruntergeschluckt. Jetzt dürfte sie wohl einmal etwas gesagt haben", erzählt die bedrückte Nachbarin. Gerechnet hat sie mit so einer Tat aber nicht.

Bürgermeisterin Claudia Weber möchte zu der Tat in ihrem Ort nicht viel sagen. Sie kannte die Familie persönlich und ist schwer betroffen: "Meine Anteilnahme gilt aber natürlich den Angehörigen."

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orf.at vom 16.06.2019

Jäger trifft Autos statt Wildschweinen

Ein Jäger soll am Samstagabend bei der Schulz Hütt’n in Altlengbach (Bezirk St. Pölten) vier Schüsse abgegeben und dabei etwa 150 Menschen gefährdet haben. Laut Polizei gab der Mann an, auf zwei Wildschweine geschossen zu haben. Getroffen hat er zwei Autos.

Zu den Schüssen ist es gegen 17.50 Uhr neben dem Parkplatz der Ausflugshütte gekommen. „Die Schüsse wurden von einem Feld abgegeben, dort wurden die Hülsen gefunden“, bestätigte Polizeisprecher Heinz Holub gegenüber noe.ORF.at. Zwischen diesem Feld und den getroffenen Autos befindet sich eine Wiese, auf der sich zum Zeitpunkt der Schussabgabe etwa 150 Menschen befanden, darunter auch Kinder. „Es war großes Glück, dass hier niemand zu Schaden gekommen ist“, sagte Holub.

Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 52-jährigen Jäger. Er dürfte in Summe vier Schüsse aus einer Bockbüchsflinte abgegeben haben. Zwei auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Alkoholtest war positiv. Der Jäger selbst gab laut Holub an, den Alkohol erst nach der Schussabgabe konsumiert zu haben.

Waffenschein abgenommen

Der Beschuldigte zeigte sich geständig und gab an, auf zwei Wildschweine geschossen zu haben. Die Polizisten sprachen ein vorläufiges Waffenverbot aus und nahmen dem Mann Waffenbesitzkarte sowie Waffenpass ab. Die Schusswaffe wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ordnete eine Anzeige auf freiem Fuß an.

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oe24.at vom 13.06.2019

Pferd in Klagenfurt vermutlich von Projektil getroffen

Ein auf einer Koppel stehendes Pferd soll durch ein Projektil ums Leben gekommen sein.

Klagenfurt. Zu Beginn der Woche soll ein Pferd auf einer Koppel in Klagenfurt vermutlich von einem Projektil getroffen worden sein. Laut Polizei wurde das Tier im Bereich des hinteren Laufes so schwer verletzt, dass es verendete. Die Pferdekoppel soll in der Nähe eines Jagd-Hochstandes liegen.

Momentan läuft eine veterinärmedizinische Untersuchung, um abzuklären, ob das Tier tatsächlich durch einen vermutlichen Querschläger ums Leben kam.

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orf.at vom 22.5.2019

Hochrangiger Polizist soll Frau geohrfeigt haben

Ein hochrangiger Kärntner Polizist soll im März in einem Wald mit einer Frau wegen ihrer laufenden Hunde in Streit geraten sein. Dabei soll der Polizist sie geohrfeigt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und versieht weiter seinen Dienst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Frau war mit zwei frei laufenden Hunden unterwegs, der Polizist, der auch Jäger ist, mit einem. Der Mann wollte, dass die Frau ihre Hunde anleint. Die Frau soll gemeint haben, das werde sie tun, wenn er auch seinen Hund an die Leine nimmt. Es kam zu einer Auseinandersetzung, im Zuge derer der Mann der Frau eine Ohrfeige versetzt haben soll - was er bestreitet. Sie erstattete Anzeige.

Die Polizei sei immer dem Gesetz verpflichtet, daher gebe es keine Unterschiede in Ermittlungen, egal ob sie sich gegen einen Privatmann oder gegen einen Kollegen richten, heißt es aus der Landespolizeidirektion zu dem brisanten Fall. Die Frau habe auf dem Oberkärntner Polizeiposten zuerst lediglich von einem Jäger gesprochen, der ihr eine Ohrfeige versetzt habe. Als ihr Fotos der örtlichen Jäger vorgelegt wurden, habe sie den hochrangigen Polizisten erkannt. Um Befangenheit zu vermeiden, sei das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt worden, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio.

Aktuell noch keine Suspendierung

Für die Frau und ihren Anwalt Alexander Todor Kostic besteht trotzdem zumindest eine schiefe Optik. Grund ist ein Foto, das vor kurzem in einer Zeitung abgebildet war, sagte der Anwalt. Ein Mann auf dem Foto sei der Verdächtige, der andere der Leiter des Ermittlungsteams. Todor Kostic stellte daraufhin einen Antrag an die Oberstaatsanwaltschaft Graz, die Ermittlungen aus Kärnten abzuziehen, „weil es nicht sein kann, dass Personen, die mit dem Verdächtigen per du sind und von der selben Polizeibehörde stammen, den Sachverhalt objektiv aufklären können. Das stellen wir in Zweifel.“

Im Zweifel, sagte Kostic, sollte der verdächtige Polizeibeamte außer Dienst gestellt werden. Es gebe aktuell keine Suspendierung, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio. Das Landeskriminalamt ermittle unparteilich.

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vol.at vom 10.05.2019

Vorarlberg: Umstrittene Treibjagd auf trächtige Tiere hat Folgen

Bregenz/Fontanella - Nach einer umstrittenen Treibjagd in Fontanella (Bezirk Bludenz) sollen zwei der Beteiligten aus der Vorarlberger Jägerschaft ausgeschlossen werden. Die Verfahren gegen zwei Mitglieder, einen Vorarlberger und einen Schweizer, stünden vor dem Abschluss, bestätigte Gernot Heigl, Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft, einen Bericht von ORF Radio Vorarlberg.

Am 30. März soll der damalige Pächter in einem Revier, das zum 1. April neu verpachtet wurde, mit rund zehn aus der Schweiz und Vorarlberg stammenden Helfern bei hohem Schnee eine Treibjagd mit Hunden veranstaltet haben. Dabei sollen Wildtiere in der ohnehin schwierigen Winterzeit unnötig beunruhigt und etwa acht Stück Gams-, Rot- und Rehwild zur Strecke gebracht worden sein. Einige davon waren offenbar trächtig.

Die Vorarlberger Jägerschaft hatte das Vorgehen scharf verurteilt. Der respektvolle Umgang mit der Kreatur sei oberste Prämisse, dieser Grundsatz sei besonders in Hinblick auf den Muttertierschutz "aufs Gröbste verletzt" worden. Eine Treibjagd auf hochträchtige Tiere sei "moralisch höchst verwerflich", so Landesjägermeister Christof Germann bei Bekanntwerden des Falls. Er kündigte Ausschlussverfahren gegen beteiligte Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft an.

Der Ausschluss-Beschluss stehe nun unmittelbar bevor, so Geschäftsführer Gernot Heigl am Freitag im Vorfeld der Generalversammlung in Nenzing (Bezirk Bludenz). Dass der Pächter inzwischen ein neues Revier im Bezirk Bludenz gepachtet habe, bestätigte Heigl gegenüber der APA. Die Vorarlberger Jägerschaft sei aber - anders als in anderen Bundesländern - keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern ein Verein, in dem auch nicht alle Jäger Vorarlbergs Mitglied seien. Daher liege die Entscheidung, ob die Jagdkarte der Beteiligten - eine Voraussetzung für die Pacht eines Reviers - eingezogen werde, bei der Bezirkshauptmannschaft, die den Fall ja bereits prüfe.

Gegen weitere Teilnehmer der Treibjagd prüfe zudem der Schweizer Jagdverband mögliche Konsequenzen. Auch bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird der Fall laut ORF weiter untersucht, noch lägen aber nicht die Stellungnahmen aller Beteiligten vor.

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orf.at vom 09.05.2019

Gänsegeier abgeschossen - Wilderei vermutet

Ein Gänsegeier ist am Mittwoch in St. Gallenkirch im Montafon von einem Unbekannten abgeschossen worden. Experten vermuten Wilderei. Gänsegeier sind streng geschützt.

Der Gänsegeier wurde laut Polizei kurz nach 8.00 Uhr mit einem Gewehrschuss getötet. Nach Angaben von Jagdaufseher Hermann Mattle wurde dem Vogel in den Rücken geschossen, während er vermutlich gesessen ist. Der Geier düfte sich nach dem Schuss noch in die Luft erhoben haben und dann in seinem Todeskampf auf dem Dach aufgeschlagen sein.


Zeugen werden gesucht

Beim Sturz auf das Hausdach wurden die Dachziegel stark beschädigt. Im Eternitdach ist ein rund 80 Zentimeter großes Loch entstanden. Das Tier hat eine Spannweite von fast 2,70 Meter und ein Gewicht von 9,34 Kilogramm.

Das getötete Tier dürfte einem Wilderer zum Opfer gefallen sein, vermutet Mattle, zuständig für den Jagdschutz in St. Gallenkirch. Der Schütze ist bisher unbekannt, die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden (Polizei Gaschurn, Tel: 059/1338103).

Streng geschützt

Geier sind strengstens geschützt und dürfen auf keinen Fall geschossen werden. Nach Angaben des Wildbiologen Hubert Schatz genießen die Gänsegeier nicht nur in Vorarlberg, sondern europaweit über die Vogelschutzrichtlinie absoluten Schutz. Denn die Tiere sind sehr nützlich. Rund 50 ihrer Art wurden vergangenen Sommer in Vorarlberg gezählt.

Stolze Tiere

„Keine Ahnung, was einen Menschen bewegt, so ein stolzes Tier zu töten,“ sagt Schatz. Der Kadaver des Tieres wurde bereits nach Innsbruck gebracht. Dort soll geklärt werden, ob tatsächlich die Schussverletzung zum Tod des Gänsegeiers geführt hat.

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Beitrag in der ORF TV-Thek


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orf.at vom 08.05.2019

Keine Wildfütterung - Ergebnis überrascht

Es ist ein jahrzehntelanger Streit, ob man Wildtiere im Winter füttern soll oder nicht. Ein Waldbesitzer hörte vor sieben Jahren mit dem Füttern auf. Das Experiment wurde wissenschaftlich begleitet und ergab Überraschungen: Nicht mehr tote Tiere, aber Schälschäden wurden weniger.

Die Meinungen zum Thema Füttern gehen weit auseinander. Der Tierschutz will keine verhungernden Tiere in starken Wintern, Jäger und Forstwirte streiten darum, was dem Baumbestand schadet. Das Forstgut Foscari startete ein Experiment, das von dem Wildökologen Horst Leitner begleitet wurde. Das Gut ist 10.000 Hektar groß, das Revier reicht vom Drautal 30 Kilometer Richtung Westen, etwa von Feistritz bis zum Weißensee. Schon vor zehn Jahren wurde überlegt, die zusätzliche Fütterung von Rotwild im Winter einzustellen.

Vorbild war Italien

Forstdirektor Martin Straubinger sagte dazu, nach dem Zweiten Weltkrieg sei das Rotwild gehegt worden, in einem bis eineinhalb Jahrzehnten seien die Bestände stark angestiegen. Die Eigentümerfamilie Foscari kommt aus Italien, wo kaum Rotwild gefüttert werde. Trotzdem hätten sich die Bestände massiv ausgeweitet, so Straubinger.

Dann kam Wildökologe Leitner ins Spiel: „Ich habe gemeinsam mit dem Forstmeister die Idee geboren, dass es Sinn machen würde, das Projekt genau zu monitoren, zu schauen, wie das Wild auf die Fütterungsauflösung reagiert und wie es mit dem Wald ausschaut.“ Zuerst wurden Wald und Wildbestand untersucht, 2012 wurde mit der Fütterung aufgehört. Die vier großen Holzfutterstellen stehen noch, blieben aber leer.

Schälschäden zurückgegangen

Laut Leitner habe man drei Fallen gebaut, Rotwild gefangen und mit Sendern versehen, die die Daten über die Bewegungsmuster in Leitners Büro übermitteln. Fünf Jahre, fünf Winter lang wurde das Wild genau beobachtet. Forstdirektor Straubinger sagte, man habe ja nicht gewusst, wie das ausgehe, es sei nicht vorhersehbar gewesen. Andere Wildbiologen hätten das Schrecklichste prognostiziert. „Das ist alles nicht passiert.“ Die entscheidende Frage war für den Forstbetrieb, ob die Schälschäden an den Bäumen zunehmen würden. Denn die Stämme verlieren damit an Wert.

Das Ergebnis sei überraschend, so Straubinger. „Die Schälschäden in unseren Wäldern sind zurückgegangen. Die Konzentrierung der dominanten Art des Rotwilds um die Fütterungsstellen fällt weg, sie suchen sich andere Überwinterungsplätze.“ Die Tiere hätten dadurch auch weniger Stress und Kämpfe, wenn sie sich mehr verteilen. Stress führt dazu, dass sich niederrangige Tiere dann auch über die Bäume hermachen.

Wild suchte sich eigene Winterplätze

Horst Leitner verfolgt die 25 besenderten Tiere am Computer. Man kann die Wanderungen durch das Revier genau sehen, so Leitner: „Es war ja nicht absehbar, wie sich das Rotwild durch das Revier bewegen und verhalten wird. Entgegen der Befürchtungen hat das Rotwild rasch gelernt, dass kein Futter mehr bei den Fütterungen vorhanden ist. Die Fütterungsstadel sind noch da, das Wild hat zwar vorbeigeschaut, manche kennen auch mehrere Standorte. Sie sind aber dann weitergewandert, um zu überwintern.“

Sie hätten sich Plätze mit weniger Schnee und in Südlagen gesucht und seien auch im Altholz zu finden gewesen, so der Wildbiologe. Laut Leitner sind keine Tier abgewandert. Nachbarreviere hätten ebenfalls mit der Fütterung aufgehört, es waren insgesamt elf.

„Fütterung hinterfragen“

Man rechnet, dass es fünf bis sechs Stück Rotwild pro hundert Hektar Wald gibt. Diese Zahl sei seit der Untersuchung unverändert. Die Fallwildzahlen schwanken je nach Winter, so Leitner. Eindeutig gab es nicht mehr tote Tiere im Vergleich zu Gebieten, in denen gefüttert wurde. Man müsse sich auch in anderen Regionen fragen, was die Fütterung bewirken solle. Doch eins zu eins lasse sich das Experiment wohl nicht übertragen, so der Wildbiologe.

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osttirol-online.at vom 07.05.2019

Jagdunfall in Sillian

Am 07.05.2019, gegen 06.45 Uhr, waren zwei Jäger (Österreicher, 33 und 58 Jahre) in Sillian im Gebiet Thurntaler/Gadain unterwegs, um den Abschuss eines Spielhahnes vorzunehmen. Nach der Sichtung eines Hahnes näherten sich die beiden Männer über Tiefschneegelände, wobei der 33-Jährige im Schnee einbrach. Durch die Erschütterung löste sich am Jagdgewehr, das er über die Schulter gehängt hatte, ein Schuss, wodurch der Mann Verletzungen am rechten Ringfinger erlitt. Nach der Erstversorgung fuhren die beiden Männer selbständig ins Tal, von dort aus wurde der Verletzte mit der Rettung ins BKH Lienz gebracht.

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wildbeimwild.com vom 17.04.2019

Hobby-Jäger erschießt Hund vom Nachbarn

Es gibt keine Verbände mit Rechtsstatus, deren Mitglieder dermaßen in der Kriminalität verwurzelt sind, wie die Hobby-Jäger in den Jagdgesellschaften.

Im November vergangenen Jahres bat ein Hundehalter im Bezirk Feldkirchen seinen Nachbarn – einen Hobby-Jäger – seinen Berner Sennenhund zu erschiessen. Der Waidmann soll das Tier auf dem Grundstück des Hundehalters an einem Baumstumpf angebunden und mit der Schrotflinte beschossen haben. Weil der Hund nach dem ersten Schuss nicht sofort verendete, musste er die Flinte erneut laden und das jaulende Tier erlösen. Spaziergänger wurden auf den Vorfall aufmerksam und erstatteten Anzeige.

Polizei deckt weitere Vergehen auf

Im Zuge der Ermittlungen der Polizei wegen Tierquälerei sollen dem Hobby-Jäger auch mehrere Übertretungen des Jagdgesetzes nachgewiesen worden sein. Darüber hinaus war der 67-Jährige zum Zeitpunkt der Abschüsse nicht im Besitz eines gültigen Jagderlaubnisscheines für das Jagdgebiet„, so die Polizei.

Anzeige eingegangen – Entscheidung steht aus

Ein Sprecher der Bezirkshauptmannschaft Kärnten bestätigte den Eingang einer entsprechenden Anzeige bei der Waffenbehörde. Man prüfe den Vorgang intensiv. Zum Fall selbst möchte die Behörde aus Datenschutzgründen vorerst keine weiteren Aussagen treffen.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Tierquälerei und Übertretungen nach dem Jagdgesetz. Ob dem Mann eventuell die Jagdberechtigung entzogen wird, entscheidet die Kärntner Jägerschaft. In Kärnten werden Jagdkarten vom Bezirksjägermeister ausgestellt. Die Jägerschaft übernimmt in Fragen, die die Jagdberechtigung betreffen, die Aufgaben einer Behörde.

Hund aus Bequemlichkeit „entsorgt“

Richter Pöllinger, selbst Hundefreund und Kenner, ja sogar Richter bei Hundebewerben: „Da wurde ein alter Hund einfach entsorgt – aus reiner Bequemlichkeit.“ Um Kosten für das Tierheim oder den Tierarzt zu sparen.
Zehn Jahre war „Bella“ ein treuer Hofhund. Umso teurer wird die Strafe: Herrchen wie Jäger müssen jeweils 3600 Euro bezahlen und bekommen auch noch sechs Monate bedingt wegen Tierquälerei aufgebrummt. Beide kamen ohne Anwalt – was wohl mit dazu beitrug, dass sie ein denkbar unglückliches Bild machten – und haben die Strafe trotzdem angenommen. Wir sind sowieso die Blöden“, sagt einer.

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noen.at vom 02.04.2019

Taskforce gegen Vogel-Vergifter

Vergiftungsfälle und Schussattacken: Niederösterreich ist trauriger Spitzenreiter bei Attacken gegen Greifvögel.

Seeadler, Rotmilane, Mäusebussarde: Sie alle wurden in den vergangenen Wochen in den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach tot aufgefunden. Bei den meisten liegt der Verdacht auf Vergiftung nahe. Erst in der Vorwoche hat sich bei einem im Waldviertel im Jänner tot aufgefundenen Seeadler der Verdacht einer Carbofuran-Vergiftung bestätigt. Einem toten Mäusebussard, der bei Haringsee entdeckt wurde, fehlten die Fänge, ein weiteres Exemplar wurde bei Ottenthal abgeschossen. Der Wiener Tierschutzverein hat mittlerweile 3.000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt.

Hotspot Weinviertel

Laut Vogelschutzorganisation „BirdLife“ ist Niederösterreich trauriger Spitzenreiter bei der Greifvogelverfolgung. Seit 2010 wurden rund 70 Greifvögel vergiftet und ebenso viele illegal abgeschossen. BirdLife geht von einer noch höheren Dunkelziffer aus. Die meisten Tiere werden im Weinviertel getötet. Trauriger Tiefpunkt war Windisch-Baumgarten 2016 mit mehr als 30 toten Greifvögeln. In Großenzersdorf wurden in diesem Jahr bereits rund zehn Greifvögel und ebenso viele Säugetiere vergiftet. Allein zehn tote Rotmilane wurden in den letzten Jahren im Raum Zisterdorf gemeldet. Je ein Kaiseradler wurde 2016 bei Tulln und 2015 bei Zwingendorf vergiftet. 37 Rohrweihen wurden 2015 in Stronsdorf abgeschossen.

Sylvia Scherhaufer, Generalsekretärin des Landesjagdverbandes, nennt den Gifteinsatz gegen Wildtiere „offenen Rechtsbruch, den der Verband auf das Schärfste verurteilt. Es widerspricht den Grundsätzen der Jagd und Weidgerechtigkeit“.

Das Täterprofil

Die Ausforschung ist laut Polizei oft schwierig. Die wenigen überführten Täter hatten aber laut BirdLife einen jagdlichen Hintergrund. „Es geht oft um ein veraltetes Naturverständnis, dass Greifvögeln und anderen Beutegreifern keinen Platz einräumt. Greifvögel werden für geringe Niederwilddichten verantwortlich gemacht, obwohl der Wandel der Landwirtschaft oder Straßenverkehr die Hauptgründe sind. Nicht zuletzt auch die Jagd selbst. Leider wird vonseiten mancher Jäger öffentlich Stimmung gegen Greifvögel gemacht“, sagt Matthias Schmidt, Greifvogelexperte von BirdLife. Dass die Beutegreifer Konkurrenten der Jäger wären, sei falsch. „Hasen machen nur einen geringen Teil der Nahrung von Mäusebussarden aus, trotzdem ist er das häufigste Opfer.“

Dass solche Taten unter dem Vorwand passieren, das Niederwild zu schützen, bestätigt Josef Friedl, Leiter des Bereichs Umweltkriminalität im Landeskriminalamt. Die Täter, sagt er, sind meist männlich und kennen die Gegend, in der sie wildern, „wie ihre Westentasche“.

Die Vorgehensweise

Meist werden Greifvögel mit Planzenschutzmitteln wie dem Insektizid „Carbofuran“ vergiftet. Die lilfarbenen oder farblosen Carbofuran-Kügelchen sind seit 2008 in Österreich verboten.

Auf eine derartige „vorsätzliche Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes“ stehen übrigens bis zu zwei Jahre Haft.

Taskforce als Gegenstrategie

Die Jägerschaft unterstützt bei Giftverdachtsmeldungen die Polizei, sei es durch die rasche Anzeige, bei der Beweissicherung oder mit Expertise. Aufgrund der Häufung der Vergiftungsfälle ist eine Taskforce von Jagdverband, Behörde und Polizei geplant, die Mitte April ihre Arbeit aufnehmen soll.

Seit 2003 engagieren sich die Umweltschutzorganisation WWF und der Landesjagdverband mit der Aktion „Vorsicht – Gift“ gegen das illegale Auslegen von Giftködern. Seither ist die Zahl an ausgelegten Ködern zurückgegangen. Scherhaufer: „Wir appellieren an die Jägerschaft und Spaziergänger, tote oder verletzte Tiere zu melden.“

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meinbezirk.at vom 01.04.2019

Tödlicher Absturz in Tweng

Ein Jäger in der Gemeinde Tweng ist bei einem Reviergang tödlich verunglückt, meldet die Polizei Salzburg in einer Presseaussendung.

Tweng. Am 1. April 2019 am Vormittag stieg ein 82-jähriger Jäger aus dem Lungau anlässlich eines Revierganges entlang eines Wildwechsels bergwärts auf, heißt es in der Meldung. Im steilen, teilweise noch mit Schnee bedeckten Gelände sei er ausgerutscht und rund 100 Meter abgestürzt und dabei gegen eine Baumgruppe geprallt.

Tödliche Absturzverletzungen

Dabei habe er tödliche Verletzungen erlitten. Da der Jäger mittags nicht zu Hause angekommen sei, hätten Angehörige nach ihm gesucht und ihn am Nachmittag in der besagten Baumgruppe tot aufgefunden, endet der Bericht.

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wildbeimwild.com vom 08.03.2019

Italien: 80 Jagdopfer in der Saison 2018/19

Über die Jagd in Italien gab es auch in der letzten Jagdsaison nur Schlechtes zu berichten, betrachtet man den Fakt, dass verschiedene Tierarten wegen der Jagd ausgestorben oder sehr stark dezimiert wurden. Oder, dass nicht heimische Tierarten von Jagdgesellschaften in die Natur eingeführt wurden und somit das ökologische Gleichgewicht gestört haben, welches schlussendlich auch dem Menschen selbst geschadet hat, zum Beispiel das Wildschwein.

Aber Jagd heisst in Italien auch Verletzung des privaten Grundbesitzes, dank eines veralteten Artikels 842 des Zivilgesetzes, welches die Jäger autorisiert, ohne jegliches Einverständnisses der Besitzer in fremdes Gut einzudringen. Und es ist auch ein Übergriff auf das unantastbare Stimmrecht, welches den Bürgern verbietet, dazu Stellung zu nehmen, wie das Beispiel der Region Piemont zeigt.

Die Jagd ist auch die einzige Sportart, welche Menschen verletzt und tötet. Wie jedes Jahr, hat der Verband der Jagdopfer, welcher seit dem Jahr 2007 aktiv ist, am Ende der Jagdsaison (1. September – 31. Januar) ein Dossier mit den Jagdwaffen-Opfern zusammengestellt.

Nachstehend die Daten der Unfälle in der Jagdsaison (2018/2019)

* Zivile Nichtjäger: Total 27 Opfer, davon 18 verletzt und 9 Tote
* Jäger: Total 53 Opfer, davon 41 verletzt und 12 Tote
* Total 80 Opfer, 59 Verletzte und 21 Tote.
* 2 Kinder wurden verletzt

Im Jagdgebiet gab es 13 Tote und 50 Verletzte (davon 2 Kinder), also 63 Opfer. Ausserhalb des Jagdgebietes gab es 8 Tote und 9 Verletzte, also 17 Opfer. Davon sind 7 Tote und 7 Verletzte keine Jäger, sondern Zivilpersonen.

Am meisten Jagdunfälle sind in der Region Kampanien im Südwesten von Italien mit 15 Opfern zu verbuchen. Gefolgt von der Friuli, Lazio und der Lombardei. Nicht bekannt ist die Anzahl der getöteten Haustiere und geschützten Wildtiere; darunter Wölfe, Bären und Greifvögel. Hinzu kommen gefährliche Schussabgaben unweit bewohnter Siedlungsgebiete und Tonnen von Bleirückstände der Jagdmunition auf dem Lande oder Jäger, welche auf Tiere schiessen, die von Waldbränden flüchten.

Das Verfassungsgericht in Piemont machte letztes Jahr zudem klar, dass der Jagd aus Umwelt- und Tierschutz-Gesichtspunkten kein positiver Wert zuerkannt werden kann.

Aber der Verband erinnert auch daran, dass, obwohl die Jäger immer weniger werden, sie immer noch von der Politik privilegiert werden, vor allem vom PD (partito democratico italiano) und der Lega.

Es ist eine alte Geschichte. Die Jäger haben Einfluss, aber auch die Waffenindustrie mit ihren Lobbyisten im Parlament und in den Regionen. Jäger und Waffenindustrie. Eine tödliche Mischung, welcher die Natur schädigt und Menschen tötet.

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ots.at vom 14.02.2019

Expert_innen auf VGT-Pressekonferenz: es gibt viel zu viele jagdliche Wildtierfütterungen

VGT kritisiert Instrumentalisierung des Tierschutzes durch die Jägerschaft: verheimlichte Kehrseite der Fütterung ist der Massenabschuss im Herbst und ein viel zu hoher Jagddruck

Wien (OTS) -
Anlässlich der breiten Diskussion zur Gatterjagd, die bundesweit in Verbote mündete, sah die Jägerschaft offenbar die Notwendigkeit, ihr Image aufzupolieren. Dazu nutzte sie den heftigen Schneefall im Jänner in Österreich und verkaufte ihre massiven Winterfütterungen als den besseren Tierschutz. Manche Tierschützer_innen fielen darauf herein. Dabei hat gerade die Problematik Jagdgatter gezeigt, was für Tiertragödien die Fütterungen mit sich bringen. Nicht nur, dass sich die durch die Fütterungen überhohen Bestände in den Gattern ihre eigene Lebensgrundlage, den Wald, völlig zerstören. Zwingend kommt es im Herbst dann zu den großen Massakern auf der Treibjagd. Und das ist der eigentliche Grund dieser Fütterungen, nicht der Tierschutz: um möglichst viele kapitale Trophäenträger zum Abschuss im Revier zu halten.

Der VGT versucht daher, mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen und lud für heute 3 anerkannte Expert_innen zu einer Pressekonferenz über die jagdlichen Fütterungen trophäentragender Wildtiere ins Cafe Landtmann:

Der ehemalige langjährige Jäger und Amtstierarzt, Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, erzählte von den Jagdausflügen mit seinem Vater aus seiner Kindheit, als noch nicht gefüttert wurde. Und dennoch haben die Rehe und Hirsche damals die viel schneereicheren Winter überlebt. Er warnte vor der Domestizierung der Wildtiere durch die Fütterungen und forderte, dass ab dem 21. Dezember jede Jagd zu ruhen habe. In anderen Ländern ohne Revierjagdsystem würde die Jagdzeit deutlich kürzer sein. In Österreich dagegen werde das ganz Jahr über gejagt.

Universitätslektor i.R. der Veterinärmedizin Dr. Hans Frey erinnerte daran, dass es früher neben Reh und Hirsch auch den Elch, zwei gewaltige Wildrinderarten und Wildpferde in unseren Breiten gegeben habe, und dennoch sei eine erhebliche Artenvielfalt an Bäumen und anderen Vegetationsformen möglich gewesen. Doch Flora und Fauna würden heute nur mehr auf wirtschaftlich und jagdlich nutzbare Arten reduziert. Der Rothirsch habe Kultstatus. Auch er selbst sei in jungen Jahren von der Jägerschaft unter Druck gesetzt worden, jagdkritische Erkenntnisse aus der Ökologie zu verschleiern, damit die Jagd auf große Trophäenträger ungestört fortgeführt werden kann.

Zuletzt sprach Wildbiologin Dr. Karoline Schmidt und bezeichnete die Fütterungen als Gift. Sie würden nicht nur zu einer Zerstörung des Waldes, sondern auch zu großen Nachteilen für die gefütterten Wildtiere selbst führen. Erstens steige mit der Populationsgröße der Jagddruck und natürlich die Anzahl der erschossenen Tiere, und zweitens würde man damit die Hirsche und Rehe in naturwidrige Verhaltensweisen drängen, wie Nachtaktivität, frühe Flucht vor dem Menschen und den Aufenthalt in ungeeigneten Biotopen. Hirsch und Reh seien gut an den Winter angepasst und könnten ihn auch ohne Fütterung überstehen, wenn die Populationsgrößen angepasst wären und die Tiere im Winter nicht durch die Jagd gestresst würden.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch will der Jägerschaft ihre Tierliebe nicht glauben: „Warum werden nur Hirsch und Reh, aber nicht z.B. Wildschwein oder Fuchs gefüttert? Alle Tiere haben im Winter größere Probleme, sich zu ernähren. Stattdessen werden Füchse ganzjährig geschossen. Und das völlig sinnlos, wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt: da hat man auf 58.000 ha die Fuchsjagd völlig eingestellt, mit positiven Auswirkungen auf die Natur. Die rücksichtslose Fuchsjagd auch im Winter zeigt: die Fütterung von Reh und Hirsch dient bloß dem Trophäenkult, aber sicher nicht dem Tierschutz.

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umweltruf.de (Europaticker) vom 21.01.2019 (Europaticker)

Natur kennt keine Fütterung

Ökologischer Jagdverein Bayern (ÖJV) zum Fütterungsaktionismus für Wild in den Bayerischen Alpen

Ohne die Domestizierung von Nutztieren, wäre die Menschheit heute ja auch nicht da, wo sie ist. Das Auslesekriterium bzw. das züchterische Ziel war bei allen Nutz- und Haustierrassen in der Regel aber nicht, strenge Winter zu überstehen. Daher wären Nutztiere heutzutage in der freien Natur ohne Fütterung kaum mehr überlebensfähig. Hier ist die Fütterung absolut legitim und wird nicht in Frage gestellt.

Wildnis mit Fütterung?

Tiere in der Natur sind gegen solche Situationen bestens gewappnet. Wildtiere konnten sich durch Jahrtausende lange Evolution an strenge Winter anpassen. Sie haben ein dichtes Fell oder Federkleid, haben Fettreserven angelegt, von denen sie zehren, reduzieren ihren Stoffwechsel, lassen sich einschneien um Wärmeenergie zu sparen, äsen an den oft freien Südhängen … Das Ausgraben und Aufmüden eingeschneiter Wildtiere ist kontraproduktiv! Dass im Winter einzelne Individuen sterben ist nicht nur völlig natürlich, es ist sogar wichtig: Es dient der Gesunderhaltung der Gesamtpopulation, denn es trifft in erster Linie Tiere in schlechterer körperlicher Verfassung, meist junge und alte. Dieser natürliche Flaschenhals ist damit ein Teil der Evolution. Wie schon Charles Darwin vor 160 Jahren beschrieben hat, überleben in einem Wildtierbestand auch immer nur die stärksten und fittesten Individuen. Dies hat den Effekt, dass in jedem Fall auch in Zukunft eine gesunde, flexible und an die jeweiligen Lebensumstände angepasste Population erhalten bleibt.

Es verwundert, wenn Verbände, die sogar den Begriff „Wildnis“ in ihrem Namen tragen, solche grundlegenden Wesenszüge von Wildnis und Natur plötzlich negieren. Sie konterkarieren damit ihr eigenes Programm.

Welche Folgen hat das Füttern von Wild?

Durch die Fütterung von Wild entscheidet man sich für einen künstlichen Eintrag von Energie in den Naturhaushalt. Es wird dadurch die natürliche Kapazität eines Lebensraums stark verändert. Man kann künstlich mehr Wild halten, als es der Lebensraum überhaupt hergeben würde – so wie in einem Kuhstall. Damit arbeitet man aber gegen die Natur. Nach einem strengen Winter hätten durch die Fütterung dann mehr Individuen überlebt. Ist der Wildbestand ohnehin zu hoch, steigen natürlich die Schäden am Wald, die durch Verbeißen, Schälen, Schlagen entstehen. Da kann man durchaus mal eine Zwischenfrage stellen: Wem gehört die Natur, dass man sich herausnimmt, dies in Kauf zu nehmen?

Gibt es eine „Zwei-Klassen-Natur“?

Ist es Zufall, dass sich der „Hilferuf“ zur Fütterung von Wild immer nur auf jagdbare, trophäentragende Wildarten beschränkt? Konsequenterweise müssten ja sämtliche wildlebende Tiere, die keinen Winterschlaf oder Winterruhe halten, gefüttert werden.

Besonders, weil gerade die Beutegreifer, wie zum Beispiel das Raubwild oder die Greifvögel (auch die Eulen, die ja nicht dem Jagdrecht unterliegen und somit nicht zum „Wild“ zählen!) viel härter von hohen Schneelagen betroffen sind. Ihre Hauptbeutetiere, meist Nager, können sich sehr gut unter der Schneedecke verstecken und die Ausweichbeute, wie etwa Amphibien und Fische haben sich tief in den Boden verkrochen oder haben sich ins tiefere Gewässer zurückgezogen. Warum sollte ihnen nicht geholfen werden? Warum sollte der Rothirsch mit dem mächtigen Geweih am liebsten von der Bundeswehr mit Hilfslieferungen durch den Hubschrauber versorgt werden und der Fuchs oder der Habicht oder die Waldohreule nicht? Gibt es eine „Zwei-Klassen-Natur?“ Den einen hilft man, bei den anderen wird dann doch toleriert, dass sie im Zweifelsfall eingehen? Oder liegt der eigentliche Fütterungsgrund eher darin, dass man mehr trophäentragendes Wild im Revier halten und es an dieses binden will?

Sinnhaftigkeit oder Populismus?

Neben den Wintergattern bestehen ohnehin weitere Rotwildfütterungen im Bayerischen Alpenraum, die ja beschickt werden. Aber wo und wie füttert man das eingeschneite Rehwild, die Füchse, die Greife? Wirft man flächig kleine Heupakete ab? Was füttert man den Füchsen und Greifen? Und wie ist das mit der Gams? Füttern – nicht füttern? Kamen die Gamspopulation nicht in allen Hochschneelagen der letzten Jahrhunderte zurecht? Und wie kann es sein, dass das Rehwild, das vom früheren Staatsforst und von der BaySF seit Jahrzehnten nicht mehr gefüttert wird, immer noch im Bayrischen Alpenraum lebt oder der Nationalpark Bayerischer Wald außerhalb der Wintergatter trotz teils erheblicher Schneelagen seit Jahrzehnten nicht füttert? Sind die Fütterungsaufrufe per Bundeswehr etc. nicht eher populistische, sinnlose Hirngespinste, die allein schon an der konkreten Umsetzung scheitern?

Die Tiere in Ruhe lassen!

Was wildlebende Tiere in solchen Situationen brauchen ist Ruhe und nochmals Ruhe. Da sind Skitourengänger genauso gefragt wie Jäger, Natur- und Tierschützer. Und eingeschneite Tiere hochzumachen, Tiere in hohen Schneelagen aufzusuchen und ihnen ggf. noch zu folgen, um spektakuläre Bilder und Filme für die Medien zu machen, ist verwerflich.

Aus Sorge um das Fortbestehen der Tierarten Rotwild, Gams und Reh?

Die Streckenlisten der einzelnen Wildarten bestätigen seit Jahrzehnten, dass weder Gams noch Hirsch oder Reh an irgendeinem Abgrund steht. Die Abschusszahlen (die ein Indikator für eine Populationsgröße sind) sprechen für sich. Der Abschuss von Rotwild steigt seit 25 Jahren kontinuierlich auf aktuell über 12.000 Stück in Bayern. Es werden zudem in Bayern jährlich über 320.000 Rehe geschossen - langjährige Tendenz ebenfalls steigend. Und auch der Gamsabschuss ist in den letzten 10 Jahren konstant bei gut 4.000 Stück pro Jahr. Von einer Gefahr, dass in Bayern eine dieser Wildarten akut gefährdet ist, kann also keine Rede sein.

Strenge Winter gibt es seit je her und wird es immer wieder geben. Naturgemäß denkende Bürger, auch Jäger, Tier- und Naturschützer, sollte sich daher fragen:

- Würden die Tiere aus unserer natürlichen Umwelt ohne die Fütterung durch Menschen nicht mehr weiterbestehen oder sollte man hier der Natur vertrauen?

- Würden Tierarten aussterben, nur wegen eines strengen Winters?

- Droht nicht dem Bergwald die Gefahr, dass er durch zu hohe Schalenwilddichten einerseits überaltert und anderseits immer mehr entmischt wird und so seine für uns Menschen wichtigen Schutzfunktionen nicht mehr erfüllen kann?

Unsere derzeitige Situation überhöhter Wildbestände

Das aktuelle Forstliche Gutachten zeigt eindeutig: Gerade im Bergwald sieht die Situation vielerorts dramatisch aus. Der Verbiss ist gerade auch in Staatswaldrevieren deutlich gestiegen und die wichtigste Mischbaumart im Bergwald, die Tanne, ist in ihrem Erhaltungszustand akut gefährdet. Sie wird stark verbissen und in vielen Revieren nicht ausreichend in der nächsten Waldgeneration beteiligt sein. Da sich der Klimawandel besonders im Bergwald massiv auswirken wird, ist dies fatal, denn die übrigen Baumarten, wie etwa Fichte oder auch die Buche bekommen zunehmend Probleme. Wenn man also helfen will, dann der Tanne. Sie kann man zwar nicht füttern, was sie aber dringend braucht, sind angepasste Wildbestände.

Das Forstliche Gutachten zeigt auch auf, dass die Wildschäden im Wald bayernweit in jedem zweiten Revier zu hoch oder deutlich zu hoch sind. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn sich mittlerweile auch immer mehr Waldbauern die Frage stellen, ob es bei uns in Bayern überhaupt einen sinnvollen Grund für eine Fütterung von Schalenwild gibt. - Um damit den Wildbestand zu Lasten des Waldes künstlich hoch zu halten?

Fazit

Der ÖJV Bayern plädiert dafür, über die ohnehin bestehenden Fütterungseinrichtungen hinaus keinen weiteren Fütterungsaktionismus zu veranstalten, sondern „Natur Natur sein zu lassen“, „Wild wild sein zu lassen“ und darauf zu vertrauen, dass sich die Natur selber zu helfen weiß.

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tt.com vom 15.01.2019

Kroatischer Geistlicher schoss anderen Jäger an

Zagreb (APA/AFP) - Bei einer Wildschweinjagd hat ein kroatischer Bischof daneben geschossen und einen 64-jährigen Mann schwer verletzt. Das Unglück habe sich am Freitag während eines organisierten Jagdausflugs im Osten des Landes ereignet, berichtete die Zeitung „Vecernji List“ am Dienstag. Der Geistliche habe mit seinem Gewehr das Ziel verfehlt und stattdessen einem anderen Jäger in den Oberschenkel geschossen.

Gegen den 58-jährigen Schützen, der eigentlich einen Keiler habe treffen wollen, werde ein Strafverfahren eingeleitet, berichtete die Polizei. Das Opfer sei mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Zagreb gebracht worden, der Mann sei aber nicht in Lebensgefahr.

Die Diözese veröffentlichte eine Erklärung zu dem Vorfall. Darin hieß es, der Bischof bringe „sein tiefes Bedauern über das, was passiert ist, zum Ausdruck und wünscht dem verletzten Jäger eine schnelle Genesung“. Aus Kirchenkreisen hieß es: „Das ist etwas Ungewöhnliches und so etwas ist in der jüngsten Geschichte unserer Kirche noch nie passiert.“

Örtlichen Medien zufolge ist der Bischof als eifriger Jäger bekannt. In Online-Netzwerken erntete der katholische Geistliche wegen des folgenreichen Fehlschusses zumeist Kritik. „Das passiert, wenn Priester ein Gewehr halten, statt am Altar zu bleiben... Amen!“, schrieb eine Frau auf Facebook. Ein Mann wetterte: „Was tut ein Bischof bei der Jagd? Gottes Geschöpfe töten? Ist das nicht gegen seinen Dienst und den Glauben, den er predigt?“

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tagesschau.de vom 03.01.2019

Südafrika will umstrittene Löwenzucht für die Jagd verbieten

Das südafrikanische Parlament will die Löwenzucht zum Zwecke der Jagd verbieten.

Im Bericht der ARD-Sendung „Tagesthemen“ geht es um die Praxis, dass Hobbyschützen oft auf fast handzahme Tiere schießen – und die werden auf „Löwenfarmen“ eigens für die Jagd gezüchtet. Es gibt dem Bericht zufolge rund 200 Farmen in Südafrika. Die Züchter bezeichnen ihr Geschäft als lukrativ, auch weil sie Knochen und Fleisch ins Ausland weiterverkaufen können: „Nichts bringt mehr ein als ein Löwe.“

Doch mit der Zucht und dem Knochenhandel soll jetzt Schluss sein: Das Parlament forderte die Regierung in Pretoria auf, beides zu unterbinden. Der Parlamentarische Ausschuss für Umweltfragen verweist darauf, dass die Praxis nichts mit Tierschutz zu tun habe. Die Öffentlichkeit sehe die industrielle Löwenzucht als unmoralisch an.

Es ist noch offen, ob die Regierung mitmacht. Jäger, Züchter und Reservatbetreiber wollen ein mögliches Verbot der Löwenzucht anfechten.

Die Züchter halten dagegen: Wenn man die Zucht einstellen würde, holten sich viele Jäger stattdessen wilde Löwen. Wenn man züchte, gebe es wenigstens keine Wilderei.

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