Treibjagd im Garten, im Industriegebiet, im Wohngebiet
Sehr
geehrtes Team,
gestern am Nachmittag fand eine Treibjagd im Industriegebiet, im Wohngebiet
bzw. in einem Garten statt. Es wurden Fasane geschossen, die wir schon
seit Jahren haben, die sich viel in unserem Garten aufhalten und die wir
auch füttern. Darauf habe ich die Jäger hingewiesen, die die Tiere von
ihren Verstecken, die sich im Industriegebiet bzw. verbauten Gebiet
befinden, weggetrieben haben. Geschossen haben sie dann die Tiere auf
einem Bahngelände bzw. einen Vogel direkt vor meinen Augen im Garten
meiner Tante.
Meine Mutter und auch ich haben die Jäger, es waren ca. 8 Personen,
darauf wiederholt hingewiesen, daß das unsere Tiere sind, die sich immer
in unserem großen Garten bzw. in unmittelbarer Nähe zu unserem Haus
schon seit vielen Jahren aufhalten. Ich habe die Jäger auch wiederholt
darauf hingewiesen, daß sie im Garten meiner Tante befinden, die aber
nicht anwesend war.
Aber sie sind nicht weggegangen, haben nicht aufgehört zu schießen. Ein
Jäger ist bis auf die Terrasse des Hauses meiner Tante mit seinem Gewehr
gestiegen. Neben mir haben sie dann auch noch geschossen. Anstatt zu
reagieren, haben sie alle nur fies gelacht und sich überhaupt nicht darum
gekümmert, was ich ihnen wiederholt gesagt habe.
Dann sind sie zu den anderen Jägern zurückgegangen. Insgesamt waren es
ca. 30 Jäger, eine richtige Treibjagd also.
Herr S. hat sich mir als Jagdleiter vorgestellt. Ich habe ihm das ganze
erzählt. Doch auch ihn hat das ganze nicht berüht, ganz im Gegenteil hat
er das Verhalten wiederholt verteidigt.
Meine Fragen wären jetzt: darf eine Jagd überhaupt in verbautem Gebiet
etc. stattfinden? Darf neben Passanten überhaupt geschossen werden? Welche
Tiere haben wann Schonzeit etc., und wie kann ich mich in Zukunft gegen
solche Aktionen erfolgreich wehren? Denn mir liegen diese Tiere wirklich
am Herzen und ich will sie schützen.
Vielen Dank für ihre baldigst Auskunft oder darf ich sie auch anrufen.
mfg Astrid F.
Antwort
von Christian Nittmann:
Sehr
geehrte Frau F.,
über unser Netzwerk hat mich Ihre Mail erreicht, die ich Ihnen nun
beantworte.
Wenn der Garten umzäunt ist, dürfen die Jäger nicht rein, nur wenn sie
ein Tier angeschossen haben, ansonsten gilt die übrige Problematik, dass
auf jedem anderen Grund gejagt werden darf, da es automatisch in eine
Jagdgenossenschaft einbezogen wird. Ab einer bestimmten Grundstücksgröße
hat man das Recht der Eigenjagd. Auf die Ausübung der Jagd darf nach
geltendem Recht leider nicht verzichtet werden.
Die Fasane sind Wildtiere und können daher keinem Privaten gehören, auch
wenn die Leute sie füttern, leider „gehören“ sie dem Jagdpächter.
Auf einer Terrasse zu schießen ist unseres Erachtens sicher nicht
erlaubt, hier könnte eine Anzeige erstattet werden, was wir empfehlen.
Wir raten Ihnen, das betreffende Landesjagdgesetz genau zu studieren
und bei kleinsten Übertretungen Anzeige erstatten. Die Jäger müssen spüren,
dass sie nicht mehr unbeobachtet sind und ungeschoren davon kommen.
Mit Antijagdgrüßen
Christian Nittmann
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