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Treibjagd im Garten, im Industriegebiet, im Wohngebiet

Sehr geehrtes Team,
 
gestern am Nachmittag fand eine Treibjagd im Industriegebiet, im Wohngebiet bzw. in einem Garten statt. Es wurden Fasane geschossen, die wir schon seit Jahren haben, die sich viel in unserem Garten aufhalten und die wir auch füttern. Darauf habe ich die Jäger hingewiesen, die die Tiere von ihren Verstecken, die sich im Industriegebiet bzw. verbauten Gebiet befinden, weggetrieben haben. Geschossen haben sie dann die Tiere auf einem Bahngelände bzw. einen Vogel direkt vor meinen Augen im Garten meiner Tante.
 
Meine Mutter und auch ich haben die Jäger, es waren ca. 8 Personen, darauf wiederholt hingewiesen, daß das unsere Tiere sind, die sich immer in unserem großen Garten bzw. in unmittelbarer Nähe zu unserem Haus schon seit vielen Jahren aufhalten. Ich habe die Jäger auch wiederholt darauf hingewiesen, daß sie im Garten meiner Tante befinden, die aber nicht anwesend war.
Aber sie sind nicht weggegangen, haben nicht aufgehört zu schießen. Ein Jäger ist bis auf die Terrasse des Hauses meiner Tante mit seinem Gewehr gestiegen. Neben mir haben sie dann auch noch geschossen. Anstatt zu reagieren, haben sie alle nur fies gelacht und sich überhaupt nicht darum gekümmert, was ich ihnen wiederholt gesagt habe.
Dann sind sie zu den anderen Jägern zurückgegangen. Insgesamt waren es ca. 30 Jäger, eine richtige Treibjagd also.
 
Herr S. hat sich mir als Jagdleiter vorgestellt. Ich habe ihm das ganze erzählt. Doch auch ihn hat das ganze nicht berüht, ganz im Gegenteil hat er das Verhalten wiederholt verteidigt.
 
Meine Fragen wären jetzt: darf eine Jagd überhaupt in verbautem Gebiet etc. stattfinden? Darf neben Passanten überhaupt geschossen werden? Welche Tiere haben wann Schonzeit etc., und wie kann ich mich in Zukunft gegen solche Aktionen erfolgreich wehren? Denn mir liegen diese Tiere wirklich am Herzen und ich will sie schützen.
 
Vielen Dank für ihre baldigst Auskunft oder darf ich sie auch anrufen.
 
mfg Astrid F.


Antwort von Christian Nittmann:


Sehr geehrte Frau F.,
 
über unser Netzwerk hat mich Ihre Mail erreicht, die ich Ihnen nun beantworte.

Wenn der Garten umzäunt ist, dürfen die Jäger nicht rein, nur wenn sie ein Tier angeschossen haben, ansonsten gilt die übrige Problematik, dass auf jedem anderen Grund gejagt werden darf, da es automatisch in eine Jagdgenossenschaft einbezogen wird. Ab einer bestimmten Grundstücksgröße hat man das Recht der Eigenjagd. Auf die Ausübung der Jagd darf nach geltendem Recht leider nicht verzichtet werden.

Die Fasane sind Wildtiere und können daher keinem Privaten gehören, auch wenn die Leute sie füttern, leider „gehören“ sie dem Jagdpächter.

Auf einer Terrasse zu schießen ist unseres Erachtens sicher nicht erlaubt, hier könnte eine Anzeige erstattet werden, was wir empfehlen.

Wir raten Ihnen, das betreffende Landesjagdgesetz genau zu studieren und bei kleinsten Übertretungen Anzeige erstatten. Die Jäger müssen spüren, dass sie nicht mehr unbeobachtet sind und ungeschoren davon kommen.

Mit Antijagdgrüßen
 
Christian Nittmann

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